Auf und davon: Welche Reiseversicherung Sie wirklich benötigen

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Endlich Sommer – ab in den Urlaub! Doch was, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, während des Urlaubs erkranken oder das Gepäck verloren geht? Für solche Fälle gibt es spezielle Reiseversicherungen. Nicht alle jedoch erweisen sich bei genauerem Hinsehen als sinnvoll. Wir werfen einen genaueren Blick auf die verschiedenen Angebote.

Welche Reiseversicherung ist sinnvoll?

Was Sie bei der Auswahl der Reiseversicherung beachten müssen

Bevor Sie Ihre Reise buchen und antreten, sollten Sie überlegen, welche Versicherungen Sie benötigen. Einige Anbieter offerieren Komplettpakete. Auch wenn diese besonders praktisch erscheinen, sind sie nicht immer die beste Lösung.

Wie langfristig Sie buchen, kann ausschlaggebend dafür sein, ob Sie eine Reiserücktrittsversicherung brauchen.

Wichtige Fragen, die Sie sich stellen sollten, sind:

– Haben Sie kleine Kinder?
– Sind Sie nicht bei bester Gesundheit?
– Wie wertvoll ist Ihr Gepäck?

Die Antworten verraten Ihnen, welche Reiseversicherungen Sie abschließen sollten. Allerdings können Sie keinen Versicherungschutz für Erkrankungen bekommen, die bereits zum Zeitpunkt der Reise vorhanden sind und in den letzten 6 Monaten vor der Reise behandelt wurden. Die Reiserücktrittsversicherung würde nicht leisten, wenn Ihre Erkrankungen bereits zum Vertragsabschluss vorliegen und weiterbehandelt werden müssen. Kontrolluntersuchungen gelten dabei nicht als Behandlungen.

Ebenso würde die Reisekrankenversicherung nicht leisten, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bei Vertragsabschluss feststand – das heißt, wenn Sie schon bei Abschluss der Versicherung erkrankt sind.

In allen Fällen gilt: Sie müssen sich bei Notfällen sofort bei Ihrer Versicherung melden und mit den richtigen Dokumenten beweisen, dass Sie Anspruch auf den Schutz haben.

Wozu Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen gut sind

Können Sie eine Reise nicht antreten oder müssen sie abbrechen, weil Sie einen Unfall hatten oder unerwartet schwer erkrankt sind, erhalten Sie die Kosten von der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung zurück. Auch bei Todesfällen sind Sie versichert. Ein Schaden durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Feuer, eine Explosion oder ein von einem Dritten vorsätzlich verursachter Schaden an Ihrem Eigentum kann ebenfalls ein hinreichender Grund sein.

Reiserücktrittsversicherungen schützen Sie darüber hinaus …

– im Falle einer Impfunverträglichkeit,
– bei Schwangerschaft,
– durch eine betriebsbedingte Kündigung verursachte Arbeitslosigkeit
– oder einer unerwartet aufgenommenen Arbeit, falls Sie zum Zeitpunkt der Buchung arbeitslos waren.

Reiserücktrittsversicherungen lohnen sich vor allem bei Risikokandidaten wie Familien mit kleinen Kindern, Senioren und Menschen mit häufig auftretenden gesundheitlichen Problemen. Auch wenn Sie sehr frühzeitig gebucht haben oder die Reise teuer ist, lohnt sich eine solche Police.

Warum Sie auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung benötigen

Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor horrenden Kosten im Krankheitsfall während Ihres Auslandsurlaubs. Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder ein Rücktransport werden im Allgemeinen nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen. Nur in der EU und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, übernimmt die GKV einen Teil der Kosten für die medizinische Versorgung, nie aber für einen Rücktransport. Krankenhausaufenthalte von nur einem Tag kosten in den USA zum Beispiel mehrere Tausend Euro, und ein Rücktransport liegt bereits im fünfstelligen Bereich.

Eine gute Auslandskrankenversicherung ist also unverzichtbar, vor allem wenn Sie sehr viel reisen und Ihre Aufenthalte mehr als eine Woche dauern.

Sie sind privat krankenversichert? Dann ist die Auslandskrankenversicherung meist mit enthalten – und zwar europa- und weltweit.

Sie planen eine Reise und sind sich nicht sicher, welche Reiseversicherung Sie benötigen? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gern weiter:


Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung?

Eine Reisekrankenversicherung deckt ebenso wie eine Auslandskrankenversicherung …

– die Kosten für eine medizinische Versorgung beim Arzt oder im Krankenhaus,
– Medikamente,
– und je nach Anbieter auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Kosten für einen Rücktransport ab.

Der Unterschied zur Auslandskrankenversicherung ist, dass Letztere für längere Auslandsaufenthalte sinnvoll ist.

Verreisen Sie für maximal sechs Wochen, reicht eine Reisekrankenversicherung völlig aus. Prüfen Sie übrigens auch, ob Sie nicht schon über Ihren Automobilclub oder eine Kreditkarte automatisch krankenversichert sind und welche Kosten darin enthalten sind!

Dank Reiseversicherung entspannt im Urlaub

Wogegen Sie eine Flugreiseversicherung schützen kann

Bei einer Flugreiseversicherung handelt es sich ebenfalls um eine private Versicherung, die Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Flugunfalls schützt. Die Folgen eines Start- oder Landeunfalls, einer Kollision oder eines Flugzeugabsturzes sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Die wichtigste Leistung einer Flugreiseversicherung ist Ihre Absicherung im Falle der Invalidität oder im Todesfall. Je nach Grad der Invalidität und Anbieter variiert auch die Höhe der Versicherungsleistung. Umfassende Flugreiseversicherungen decken zusätzlich die Reisegepäckversicherung sowie Behandlungskosten während der gesamten Reise und nicht nur in Bezug auf den Flug ab und bieten vergünstigte Familientarife an.

Warum eine Reisegepäckversicherung nicht immer sinnvoll ist

Eine spezielle Reisegepäckversicherung buchen viele Urlauber meistens jedoch umsonst. Die zu erfüllenden Auflagen sind fast nicht einzuhalten, die Versicherungssummen eher beschränkt und die Selbstbeteiligung liegt bei manchen Tarifen bis zu 500 €. Die Reisegepäckversicherung ersetzt natürlich nie den Neuwert, sondern den Wiederbeschaffungswert gleicher Art und Güte. Wenn das Gepäck während des Flugs verloren geht, ist die Fluggesellschaft in der Haftung. Wenn das Gepäck nachweislich gestohlen wurde, ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei notwendig, die der Versicherung gemeldet werden muss. Wichtig ist dabei, alle persönlichen Dinge aufzulisten, die sich in Ihrem Gepäck befanden. Wenn Sie dabei etwas vergessen sollten, wird es schwierig , das im Nachhinein noch anzugeben.

Weitere Tipps zum Thema Außenversicherung und Hausratversicherung haben wir in diesem Blogartikel zusammengetragen: Wie Sie Ihr Hab und Gut auch auf Reisen gegen Diebstahl schützen

Haben Sie ein Fahrrad oder andere kostspielige Sportgeräte auf Ihrer Reise dabei, oder reisen Sie mit Sondergepäck, kann eine Reisegepäckversicherung durchaus sinnvoll sein. In allen übrigen Fällen reicht eine Hausratversicherung völlig aus, da Hotelzimmer und Ferienwohnungen ebenfalls über die Außenversicherung abgedeckt sind. Hier sollten Sie unbedingt in Ihren Versicherungsvertrag schauen, ob neben Einbruchdiebstahl im Hotelzimmer das Gepäck auch bei anderen Schäden versichert ist oder ob es Ausschlüsse gibt.

Je nachdem, welche Reiseversicherung Sie für Ihren Urlaub benötigen, ist es sinnvoll, ein Paket zusammenzustellen, das speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne bei der Wahl Ihrer individuellen Reiseversicherung weiter. 

Warum Sie Ihr iPhone versichern sollten

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Das iPhone ist eines der wertvollsten Highend-Smartphones auf dem Markt. Als täglicher Begleiter beim Telefonieren, Surfen, Texten und Fotografieren  ist es vielen Gefahren ausgesetzt. Darüber hinaus ist ein brandneues iPhone ein beliebtes Diebstahlobjekt. Um so wichtiger ist ein guter Versicherungsschutz. Wir verraten, was Sie wissen sollten, wenn Sie Ihr iPhone versichern und worauf bei Diebstahl und Raub zu achten ist.

Warum Sie Ihr iPhone versichern sollten

iPhone versichern – wieso eigentlich?

Das iPhone entwickelt sich rasant weiter – mit jedem Modell kommen neue Funktionen, mehr Speicher und eine höhere Leistungsfähigkeit hinzu. Doch mit dem steigenden Funktionsumfang schnellen auch die Preise in die Höhe – sowohl beim Kauf eines neuen Gerätes als auch für dessen Reparaturkosten im Fall eines Schadens.

Und der ist, wenn wir einmal ehrlich sind, schneller entstanden als uns lieb ist. Gut also, wenn das Smartphone in so einem Fall versichert ist.

Zudem steigt mit dem wachsendem Wert des iPhones natürlich auch die Gefahr, dass ein Langfinger das teure Gerät ins Visier nimmt.
Im Falle eines Diebstahls sind neben dem Smartphone an sich auch die auf dem Gerät gespeicherten persönlichen Daten in den Händen des Diebes – was vor allem fatal sein kann, wenn die Zugangsdaten zu BankingApps darauf gespeichert sind oder man noch im persönlichen Mailaccount eingeloggt ist.

Wie kann ich mein iPhone versichern?

Um das iPhone gegen Diebstahl zu versichern, bietet der Friendsurance Premiumtarif die optimale Absicherung. Dieser Tarif versichert neben Bruch, Schäden am Akku und Flüssigkeitsschäden auch gegen Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Raub.
Also alle
Schäden, die am häufigsten vorkommen.

Der Basistarif ist zwar etwas günstiger, schließt jedoch die Risiken Diebstahl, Einbruch-Diebstahl und Raub aus. Er bietet den Versicherungsschutz nur für Sachbeschädigungen am Telefon. Dazu kommt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent im Basistarif.

Generell ist es wichtig, dass Sie bei der Wahl darauf achten, dass der Vertrag zeitlich nicht gebunden ist, sondern täglich gekündigt werden kann. Darüber hinaus sollte das Handy auch noch „nachversichert“ werden können: Bei Friendsurance können Sie Ihr Handy bis zu drei Monate nach Kauf versichern und haben tägliches Kündigungsrecht.
In diesem Fall greift jedoch eine vierwöchige Wartezeit. Diese besagt, dass innerhalb der ersten vier Wochen nach Abschluss der Versicherung noch kein Versicherungsschutz besteht.


Bei der Auswahl Ihrer Handyversicherung sollten Sie außerdem auf einen guten Kundenservice mit Serviceleistungen wie einer kostenlosen Rufnummer achten. Viele Versicherungen kann man zudem inzwischen einfach online abschließen.
Bei Friendsurance können Sie noch dazu ganz bequem einen Schaden per Onlineformular melden.

Wenn Sie in die Versicherungsbedingungen schauen, tauchen immer wieder die Begriffe „Obliegenheit“ und „Obliegenheitsverletzung“ auf. Damit ist nichts anderes als die Sorgfalt im Umgang mit dem Handy gemeint. Jeder Versicherungsvertrag unterliegt bestimmten Bedingungen, die man mit dem Abschluss der Police akzeptiert. Darin werden auch Obliegenheiten geregelt, also die Pflichten des Versicherungsnehmers im sorgfältigen Umgang mit dem iPhone.

Tipp_Obliegenheiten

Wer beispielsweise sein iPhone im Straßencafé auf dem Tisch liegen lässt, um die Toilette aufzusuchen, handelt grob fahrlässig in Bezug auf möglichen Diebstahl.

Ebenso sieht es aus, wenn man beim Strandurlaub das Gerät mit ins Wasser nimmt, um ein paar Schnappschüsse zu machen. Geht das Handy dabei baden und es entsteht ein Wasserschaden am Telefon, wird man ebenfalls keinen Schaden einreichen können.
Denn in beiden Fällen lag eine „Obliegenheitsverletzung“ vor.

Kurz gesagt: Mit dem Handy im Pool zu plantschen unterliegt nicht dem bestimmungsmäßigen Gebrauch und ist daher grob fahrlässig.

 

Schutzmaßnahmen für das iPhone

Zugegeben, gegen Diebstahl ist man meist nicht gewappnet. Hier hilft es lediglich, das Gerät nicht aus den Augen zu lassen oder erst gar nicht irgendwo abzulegen, wo man es eventuell vergessen könnte. Außerdem sollte man es in einer geschlossenen Tasche am Körper transportieren.

Mögliche Schäden am Gerät selbst kann man vermeiden, indem man pfleglich mit dem Smartphone umgeht. Denn die Elektronik ist nicht nur leistungsfähig, sondern oft auch sehr filigran und empfindlich!

Zudem gibt es zahlreiche Schutzmaßnahmen, die dem Handy nicht nur hässliche Kratzer, sondern auch einen Sprung des empfindlichen Displays ersparen können und als Plus mitunter auch recht stylisch aussehen. Dazu zählen Handyhüllen, Schutzfolien oder aufklebbare Fingerhalter.

 

Einbruch, Diebstahl oder Raub – was ist was?

Einbruchdiebstahl – Das iPhone wird aus der Wohnung geklaut

„Mir wurde das iPhone geklaut“ –  eigentlich klar, was das bedeutet: Ein unbefugter Dritter hat das iPhone rechtswidrig entwendet. Diesen Schaden würde auch eine Hausratversicherung übernehmen.

Aber halt – für die Versicherung ist diese Aussage eben nicht ganz so eindeutig. Hier kommt es auf die näheren Umstände an, unter denen das Gerät abhanden kam.

Wurde das iPhone aus der Wohnung entwendet, leisten die Hausratversicherer nur, wenn sich der Dieb gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschaffte, d.h. einen Einbruch beging. Dieser muss auch durch Einbruchspuren an Tür oder Fenster zu erkennen sein.

Raub – Das iPhone wird mit Gewalt von Ihnen gefordert

Wurde das iPhone auf der Straße gestohlen, muss die Entwendung unter Androhung von Gewalt gegenüber dem Eigentümer des iPhones stattgefunden haben. Nur so ist der Tatbestand des Raubes abgedeckt. Einige, aber nicht alle Hausratpolicen, bieten auch bei Raub Versicherungsschutz.

Einfacher Diebstahl – Das iPhone wird an einem öffentlichen Ort geklaut

Ein einfacher Diebstahl liegt dagegen vor, wenn ein Dieb in der U-Bahn das iPhone unbemerkt aus der Tasche des Eigentümers fingert. In diesem Fall geht der iPhone-Besitzer leer aus, wenn er nicht über die richtige iPhone-Versicherung verfügt.

An diesen Beispielen wird deutlich, dass eine Hausratversicherung nicht ausreicht, um in jedem Fall Schadensersatz zu erhalten. Hier sollte man sein iPhone mit einer speziellen iPhone-Versicherung absichern. Die Versicherer unterstellen bei einem einfachen Diebstahl, dass der Bestohlene fahrlässig handelte, sprich, unaufmerksam war oder beispielsweise die Handtasche nicht verschlossen hatte. Vor diesem Hintergrund entfällt hier die Leistung.

 

Einbruch, Raub oder Diebstahl- was ist was?

Was tun, wenn das iPhone gestohlen wurde?

Notieren Sie sich unbedingt die IMEI-Nummer, die SIM-Kartennummer und die Kundennummer bei ihrem Netzanbieter.
Dies erleichtert die Sperrung der SIM-Karte. Unabhängig davon, welche versicherungsrechtliche Definition der Entwendung des iPhones zugrunde liegt, der erste Weg muss zur Polizei führen. Nur mit einer Anzeige ist die rechtliche Grundlage gegeben, bei der Versicherung den Schaden geltend zu machen.

Geben Sie bei der Polizei auch die sogenannte IMEI-Nummer des Handys an. Mit dem Tastencode *#06# lässt sich diese 15-stellige Nummer bei den meisten Handys herausfinden. Diese Nummer benötigen Sie auch, wenn Sie ihr iPhone versichern möchten.

Tipp_IMEI

Die Versicherung informieren!

Im nächsten Schritt muss die Versicherung informiert werden. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Verlust des Handys geschehen. Über die kostenlose Rufnummer 0800-087 088 0 können Sie Mo bis Fr unsren Kundenservice kontaktieren. Wir helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie bei uns eine iPhone-Versicherung haben. 

Die Schadensmeldung kann über Ihr Friendsurance-Kundenkonto auch online erfolgen – rund um die Uhr. Wir informieren Sie bei einem Schadensfall über alle weiteren notwendigen Schritte. Über das Onlineformular reichen Sie auch alle notwendigen Belege wie Kaufvertrag oder die Anzeige bei der Polizei ein. Halten Sie auch immer die Original-Rechnung zu Ihrem Smartphone bereit. Versicherungsanspruch besteht nur, wenn Sie diese vorlegen können.

 

iPhone gestohlen - Was tun?

Wie kann ich mein iPhone nach dem Diebstahl schützen?

Wurde auf dem iPhone die Funktion „mein iPhone suchen“ aktiviert, können Sie über die Cloud den Modus „verloren“ aktivieren, das Telefon orten und durch einen Code sperren. Es ist ebenfalls möglich, das Gerät aus der Distanz zu löschen, das heißt, alle Daten zurückzusetzen. Damit kann das Handy zwar von einer dritten Person genutzt werden, hat aber keinerlei Zugriff auf Ihre Daten mehr.

Tipp_iPhone_suchen

War die Funktion „mein iPhone suchen“ deaktiviert, sind die oben genannten Optionen hinfällig. Sie können aber in der Cloud Ihr Apple-ID-Passwort ändern. Damit verhindern Sie zumindest die Nutzung persönlicher Dienste. Eine Ortung oder Sperrung des iPhones ist jedoch nicht möglich.

Zugegeben, meist ist der Schrecken groß, wenn das Smartphone plötzlich nirgendwo mehr auffindbar ist.

Der erste Schritt ist jedoch immer: Ruhe bewahren!
Denken Sie daran, zunächst zu prüfen, ob es sich nicht um einen Fehlalarm handelt und das geliebte Gerät noch daheim auf dem Schreibtisch liegt oder lediglich in den Tiefen der Handtasche verschwunden ist.
Danach sollten Sie nach den beschriebenen Schritten vorgehen:

  • Ortung durchführen
  • Gerät sperren
  • Daten sichern und vor fremdem Zugriff schützen
  • Versicherung informieren

Viel Glück!

Draw My Life – ein Rückblick auf 9 Jahre Friendsurance

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Bereits Ende März feierte Friendsurance seinen 9. Geburtstag – der Weg zur Volljährigkeit ist damit schon halb zurückgelegt! 😉

9. Geburtstag im Friendsurance Office

Seit der Gründung des unabhängigen Versicherungsmaklers Friendsurance im Jahr 2010 ist das Startup in der Tat erwachsen geworden und hat seitdem einige bedeutende Meilensteine erreicht: von einer ständig wachsenden Mitarbeiterzahl über bedeutende Kooperationen bis hin zur Einführung einer neuen Marke.

Aber da – wie es so schön heißt – Bilder mehr sagen als tausend Worte, haben wir dieses Jahr unsere Zeichenkünste ausgepackt und zum Jubiläum von Friendsurance ein “Draw My Life” Video erstellt – einen Rückblick auf 9 Jahre Friendsurance in gezeichneter Form.
Also – zurücklehnen und Film ab!


Die Evolution des iPhones

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Inzwischen ist es unser täglicher Begleiter und aus dem Alltag gar nicht mehr wegzudenken. Ob unterwegs, im Bett und sogar im Badezimmer: Überall ist er dabei, der neue beste Freund des Menschen  – die Rede ist nicht von einem treuen Haustier, sondern vom Smartphone.
Dabei ist unser elektronische Wegbegleiter noch relativ jung – das Zeitalter des smarten Mobiltelefons, wie wir es heute kennen, wurde erst 2007 mit der Einführung des iPhones eingeläutet.

Evolution des iPhones Infografik

Das iPhone – eine Erfolgsgeschichte

Der Hersteller des iPhones, das Unternehmen Apple, ist nach Samsung bis heute die beliebteste Smartphone-Marke der Deutschen. Die Kultmarke mit dem Apfel-Logo und dem typischen “i”-Zusatz, die von Ron Wayne, Steve Jobs und Steve Wozniak am 1. April 1976 ins Leben gerufen wurde, ist weltweit bekannt.

Mit dem iPhone, das sozusagen zum Prototyp der modernen Mobiltelefone wurde, begann der Siegeszug der Smartphones auf dem deutschen Markt. Zwar war das erste iPhone, das Modell 2G, im Vergleich zu anderen zu dieser Zeit auf dem Markt erhältlichen Handys recht teuer. Dies stand seinem Erfolg jedoch nicht im Wege: So wurden allein am ersten Wochenende mehr als eine halbe Million Geräte verkauft.

Auch in Sachen Design setzte Apples Smartphone Maßstäbe: Die Ausstattung mit einem Multi-Touchscreen, der durch Gesten mit mehreren Fingern gesteuert werden konnte, hob sich von den damals marktüblichen Tastenhandys ab und versprach einen Blick auf die Technologie der Zukunft. Nach dem großen Erfolg des iPhones wurde der Touchscreen auch bei den Modellen anderer Hersteller übernommen, während die physische Tastatur immer weiter in den Hintergrund rückte.

Größer, schneller, leistungsstärker

Das erste Mobiltelefon – Motorola DynaTAC 8000x

Seitdem hat das iPhone eine rasante Entwicklung hinter sich. Durch den stetigen technologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte steigerten sich sowohl die Leistung, als auch Speicher, Auflösung und Bildqualität enorm. Dabei blieb das Format des iPhones handlich, um es weiterhin mühelos in die Hosentasche stecken und im Alltag stets bei sich tragen zu können – etwas, das mit dem ersten Mobiltelefon überhaupt, dem Motorola DynaTAC 8000x, mit einem Gewicht von 800g und der Höhe einer DIN-A-4 Seite wohl kaum möglich gewesen wäre.

Neben dem Trend zu größeren Bildschirmflächen (aktuelle Modelle haben nicht einmal mehr einen Home-Button, sondern ein vollflächiges Display!) sowie zunehmender Leistung gewann das iPhone mit jedem neuen Modell auch zusätzliche, neue Funktionen hinzu.

Ursprünglich hauptsächlich zum Telefonieren gedacht, ist das heutige Handy inzwischen ein echter Allrounder: Schnappschüsse machen, Musik hören, im Internet surfen, navigieren, Finanzen managen oder eine schnelle Runde “Quizduell” zwischendurch: das iPhone hat heutzutage den Funktionsumfang eines kleinen, portablen Minicomputers.

Neue Features und Innovationen

Entsprechend häufig wird es auch zur Hand genommen. Doch während wir unseren elektronischen Wegbegleiter nutzen, vertrauen wir ihm auch viele persönliche Daten an. Damit diese nicht in falsche Hände geraten, setzt Apple mit seinen neuen iPhone Modellen zum Schutz vor Unbefugten zunehmend auf Personalisierung.

So wurde das iPhone 5S erstmals mit einem Fingerabdruckscanner ausgestattet, um das Telefon entsperren und benutzerbezogene Onlinedienste wie das Bezahlmittel “Apple Pay” nutzen zu können. Bei den aktuellen Modellen X, XR und XS erfolgt die Authentifizierung des Nutzers durch die Gesichtserkennung “FaceID”.

Doch nicht nur am Gerät selbst, sondern auch für das Zubehör des iPhones entwickelte Apple in den vergangenen Jahren neue Innovationen: mit den kabellosen Bluetooth Kopfhörern “AirPods” sowie einer Aufladung des Smartphones durch Auflegen auf ein Induktions-Ladegerät soll dem Kabelsalat Schritt für Schritt ein Ende bereitet werden.

Eine Marke – viele Modelle

Mit stetig zunehmendem Funktionsumfang und steigender Leistungsfähigkeit schnellen auch die Kaufpreise der neuen iPhone Modelle immer weiter in die Höhe: Um ein solches zu erwerben, muss man daher immer tiefer in die Tasche greifen. Bei den aktuellen Modellen liegen die Preise inzwischen im vierstelligen Bereich.

Um jedoch weiterhin einen breiten Markt bedienen zu können, brachte Apple zusätzlich zu seinen Smartphone-Flaggschiffen immer wieder sogenannte Übergangsmodelle wie das iPhone SE heraus. Diese haben im Vergleich zu den aktuellen Modellen zwar einen etwas reduzierten Funktionsumfang, gleichzeitig jedoch einen deutlich geringeren Preis.

Doch auch in die andere Richtung geht dieses Angebot: Wer bereit ist, ein wenig mehr hinzublättern, für den bietet Apple getreu dem Motto “je größer, desto besser” bei einigen iPhone Modellen eine “Plus”-Variante an, die sich durch ein besonders großes Display auszeichnet.

iPhone Reparaturkosten
Einführungspreis und Display-Reparaturkosten der iPhone-Modelle bei stationärem Drittanbieter

Reparaturkosten sind oft höher als erwartet

Die steigende Leistungsfähigkeit der eingebauten Technik bringt zwar viele neue Funktionen, aber dennoch nicht ausschließlich Vorteile mit sich, da sie gleichzeitig immer filigraner und komplizierter wird, was sich sowohl auf die Störungsanfälligkeit, als auch auf die Reparaturkosten auswirken kann. So ist das Betriebssystem der aktuellen Smartphones zwar viel leistungsfähiger als das seiner Vorgänger von 2007, jedoch durch seine Komplexität auch anfälliger für Softwarefehler.

Auch durch äußere Einwirkung ist schnell mal ein Schaden passiert, zumal unser Handy als ständiger Begleiter zunehmend den Gefahren des Alltags ausgesetzt ist. Ein unachtsamer Moment genügt und -schwupps!- küsst das geliebte Smartphone den Asphalt. Bei dem großflächigen Display ist in diesem Fall ein Schaden oft vorprogrammiert und schnell prangt auf dem Bildschirm die berüchtigte kostenlose “Spider-App”. Tatsächlich sind Displayschäden die häufigsten gemeldeten Schäden bei Smartphones. Daher lohnt es sich, dem teuren Gerät zuliebe über geeignete Schutzmaßnahmen nachzudenken – zum Beispiel in Form sogenannter Bumper oder Handyhüllen.

Bei Schäden an Soft- oder Hardware können aktuelle iPhone Modelle in der Regel nur noch vom Fachmann repariert werden – selbst das Öffnen des Geräts, um beispielsweise den Akku auszutauschen, sollte inzwischen nicht mehr in Eigenregie unternommen werden. Hierfür ist Spezialwerkzeug notwendig, ohne welches das Aluminiumgehäuse sichtbare Kratzer davontragen kann. Auch für einen Displaytausch muss das gesamte Gerät geöffnet werden – dementsprechend hoch fallen die Kosten einer sachgemäßen Reparatur aus.

Diese haben, genau wie der Neupreis der Geräte, aufgrund der steigenden Komplexität der verbauten Technologie, eine klar steigende Tendenz. Sie unterscheiden sich aber zusätzlich auch von Anbieter zu Anbieter: im Fall der obenstehenden Grafik handelt es sich um die Preise eines stationären Drittanbieters. Wer sich für eine Reparatur direkt beim Apple-Support entscheidet, muss damit rechnen, dafür eine deutlich höhere Summe investieren zu müssen.

Daher lohnt es sich, beim Kauf eines neuen iPhones über eine Handyversicherung nachzudenken, um einer saftigen Rechnung der Reparaturwerkstatt zu entgehen, vor allem, wenn es sich bei dem erworbenen Gerät um eines der neuesten Modelle handelt.

Mit der Handyversicherung von Friendsurance sind sie in einem Schadensfall auf der sicheren Seite: Bereits zum vierten Mal in Folge wurde sie von CHIP zum Testsieger gekürt. Haben Sie Fragen zur Handyversicherung von Friendsurance? Dann schreiben Sie uns eine Mail an support@friendsurance.de. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der Telefonnummer 0800-0870880!

Digitale Bancassurance mit Friendsurance Business

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Friendsurance hat mit einer digitalen Bancassurance-Lösung seine Aktivitäten auf den Bankensektor ausgeweitet. Ein Beispiel dafür ist die Kooperation mit der Deutschen Bank. Hier operiert Friendsurance unter dem Namen “Friendsurance Business”. Was es mit der neuen Marke auf sich hat und was das für Sie bedeutet, lesen Sie hier.

Was ist Friendsurance Business?

Bei Friendsurance Business handelt es sich um eine neue Marke von Friendsurance, unter der digitale Bancassurance angeboten wird.

Was macht Friendsurance Business genau?

Das Ziel von Friendsurance ist es, Versicherungen für alle kundenfreundlicher zu machen:  Als Begründer der Peer-to-Peer-Versicherung hat Friendsurance bereits 2010 den Schadensfrei-Bonus entwickelt.

Unter der neuen Marke Friendsurance Business wagt sich Friendsurance nun in ein weiteres Geschäftsfeld vor: Die “digitale Bancassurance”, die Digitalisierung von Versicherungsgeschäften für Banken oder Versicherungen und deren Endkunden.

Das bedeutet: Diese Angebote von Friendsurance Business sind nicht auf der Webseite von Friendsurance verfügbar, sondern nur auf den Online-Plattformen und -Portalen der Unternehmen, mit denen Friendsurance kooperiert, wie die Deutsche Bank:

Mit der digitalen Bancassurance-Lösung können Deutsche Bank Kunden ihre Versicherungen online durch ihren Online Banking Account verwalten.
Dazu gehört eine Übersicht über vorhandene Versicherungen, aber auch persönlich auf den Kunden und dessen Lebenssituation zugeschnittene Vorschläge zur Optimierung des Versicherungsschutzes, die durch eine automatische Analyse ermittelt werden. Der Versicherungsbedarf wird mit dem aktuellen Versicherungsschutz abgeglichen und dem Kunden daraus resultierende Preis- oder Leistungsverbesserungen angeboten.

Nutzer werden zudem mit wenigen Klicks neue Versicherungen abschließen können. Die Möglichkeit, eine qualitativ hochwertige und individuelle Beratung zu erhalten, steht natürlich im Mittelpunkt der Versicherungsplattform. Mehr zum Geschäftsfeld “digitale Bancassurance” können Sie in unserem Blog nachlesen.

Friendsurance Business Webseite

Warum macht Friendsurance Business Bancassurance?

In einer repräsentativen Umfrage von Anfang August 2018 gaben mehr als die Hälfte aller Online-Banking-Nutzer an, dass sie Interesse daran haben, ihre Versicherungen in ihrem Online-Banking einsehen, verwalten und optimieren zu können.
Die Umfrage bestätigt die Überzeugung, dass der Kundenbedarf für diese integrierten Lösungen vorhanden ist. Daher will Friendsurance Business auch anderen Banken und Versicherungsunternehmen helfen, ihren Kunden solche Dienste anbieten zu können. Mit der Plattform von Friendsurance Business können so mehr Menschen erreicht werden, was das Ziel, Versicherungen kundenfreundlicher zu machen, ein Stückchen näher bringt.

Wie hängen Friendsurance, Friendsurance Business, Alecto und Megara zusammen?

Im Zusammenhang mit Friendsurance tauchen immer wieder die Namen “Megara GmbH” und “Alecto GmbH” auf. Daher einmal ein kurzer Überblick zur Rollenverteilung der Firmen:

  • Alecto GmbH agiert als unabhängiger Versicherungsmakler.

  • Die Megara GmbH fungiert als Versicherungsvertreter im Bereich Elektronikversicherungen.

  • Friendsurance ist dabei der Markenname, unter dem die Gesellschaften innovative Versicherungslösungen für Endkunden anbieten.

Verbunden werden Alecto GmbH und Megara GmbH durch eine Holding, die als Muttergesellschaft dient. Weitere Details zum Dreiergespann Holding, Megara GmbH und Alecto GmbH haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Hinzu kommt nun die neue Marke Friendsurance Business, unter der digitale Bancassurance-Angebote zusammengefasst sind. Diese Marke richtet sich verstärkt an Geschäftskunden wie die Deutsche Bank.
Bisherige Friendsurance-Kunden bleiben von der neuen Marke unberührt.

Friendsurance ist mein Makler. Was bedeutet das nun für meine Verträge?

Für Sie und Ihre Verträge ändert sich mit der Veröffentlichung von Friendsurance Business nichts. Friendsurance bleibt weiterhin ihr Makler und ihre Verträge laufen wie zuvor unverändert weiter.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Support, den Sie unter der Telefonnummer 0800-0870880 oder per Mail an support@friendsurance.de erreichen können.

Welcher Handyschutz ist wirklich effektiv?

• Charlotte Haefner • 3 Kommentare • 

Auf der Suche nach dem optimalen Handyschutz vor Displaybruch, Flüssigkeitsschäden und Diebstahl? Schützen Sie Ihr Handy am besten gut durch passende Schutzmaßnahmen und durch eine passende Versicherung. Wir verraten, was dabei zu beachten ist.

Wie schnell fällt ein Handy im Affekt auf den Boden und das Display ist gesplittert. Displaybruch ist einer der häufigsten Handyschäden. Direkt danach folgen Flüssigkeitsschäden, Diebstahl und Schäden, die andere mit dem eigenen Handy anrichten. Das ergab eine Auswertung der Schadensmeldungen unserer Handyversicherung für das Jahr 2016.

Betroffen sind alle Marken gleichermaßen, ob teures iPhone oder Android-Smartphone. Die durchschnittlichen Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung liegen bei 300 bis 700 €. Das ist nicht wenig, daher lohnt sich eine Versicherung, die im Schadensfall das Handy austauscht oder repariert.

Die richtige Versicherung für den Handyschutz

Sowohl gegen Beschädigung als auch gegen Verlust durch kriminelle Energie gibt es eine Reihe von attraktiven Versicherungen auf dem Markt. Bevor man eine Versicherung abschließt, sollte man sich anschauen, ob diese alles abdeckt, was man benötigt, um das Handy wirkungsvoll zu schützen.

Sind etwa Wasser- und Flüssigkeitsschäden in der Police inkludiert, sind Brandschäden oder auch Diebstahl oder Raub abgedeckt? Denn das Handy kann immer und überall zum Objekt der Begierde von Kriminellen werden. Auch Flüssigkeiten können besonders leicht die Benutzung des Handys einschränken – sind diese erst einmal in die sensible Mechanik eingedrungen, hilft nur eine professionelle Trocknung.

Für den Versicherungsfall: Immer Kaufbeleg aufbewahren

Wenn das Handy zu Schaden kommt, ist es wichtig, dass man den Kaufbeleg noch hat. Diesen soll man also gut aufbewahren. Um Anspruch auf die Versicherungssumme zu haben, muss man den Schaden innerhalb von zwei Wochen der Versicherung melden.

Schäden vermeiden durch die richtige Handyhülle

Um sein Handy gegen Diebstahl oder Raub zu schützen, hilft nur, das Gerät immer gut zu verstauen und auf keinen Fall sichtbar am Körper zu tragen und schon gar nicht offen im Café oder auf der Parkbank liegen zu lassen. Um Schäden am Display oder am Gerät selbst zu vermeiden, gibt es eine Reihe von Hüllen, die das Gerät schützen und auch ein optischer Hingucker sind.

Schutzfolie

Um das Display seines Smartphones vor Kratzern zu schützen, genügt eine Displayfolie. Wenn diese korrekt und ohne Faltenbildung angebracht wird, kann sie sehr wirksam sein. Es gibt sogar Displayfolien aus Panzerglas für den ultimativen Schutz gegen Kratzer und Displaybrüche. Natürlich werden auch diese das Handy bei einem Sturz auf sehr harten Boden nicht vor anderen Schäden schützen können.

Schutzhüllen

Ein guter Schutz sind etwa auch die sogenannten Bumper. Das sind Rahmen, in die das Smartphone geklemmt wird. So sind vor allem die an der Seite angebrachten sichtbaren elektronischen Teile geschützt. Erhältlich ist das Accessoire im Online- oder Fachhandel in vielen modischen Farben und für alle gängigen Handytypen.

Eine Handyhülle oder ein Flipcase schützt das komplette Telefon. Weiche Hüllen aus Stoff oder Kunststoff und harte Cases gibt es in den verschiedensten Farben und Designs – sogar mit Logos etwa der Lieblingsband oder seines Fußballvereins.

Wer viele Outdoor-Aktivitäten wie joggen, wandern oder Bergsteigen betreibt, sollte sich für eine Outdoor-Handyhülle oder ein entsprechendes Case entscheiden. Diese sind besonders robust und widerstandsfähig.

Weitere Schutzmaßnahmen

Neben den klassischen Handyhüllen gibt es auch weitere Produkte für den Displayschutz, mit denen Sie Schäden an Ihrem Smartphone vermeiden können:

Eines davon ist der flüssige Displayschutz. Hierbei handelt es sich um ein Spray, das auf das Display Ihres Smartphones gesprüht und verrieben wird. Anschließend härtet es beim Trocknen aus. Die aufgesprühte Schutzschicht soll das Display widerstandsfähiger machen und als Versiegelung Schutz bieten.

Wer Schutzmaßnahmen nicht direkt auf dem Bildschirm seines Smartphones anbringen möchte, sollte über einen Fingerhalter nachdenken:
Diesen gibt es in verschiedenen Formen, z.B. als Ring, Knopf oder Gummiband, das als Schlaufe auf die Rückseite des Smartphones aufgeklebt wird.
Schiebt man nun die Finger hindurch, liegt das Handy besser und vor allem sicherer in der Hand. So haben Sie Ihr Smartphone fest im Griff und können mit Sicherheit den einen oder anderen Sturz des elektronischen Wegbegleiters vermeiden. Eine große Auswahl an Halterungen für Ihr Smartphone können Sie z.B. auf der Webseite von PopSocket finden.

Mit einem Fingerhalter in Form eines Knopfes liegt das Handy sicher in der Hand

Neben den Klassikern Hülle und Schutzfolie werden ständig neue Innovationen entwickelt, um unseren täglichen Begleiter, das Smartphone, vor Schäden zu bewahren.
Ein ebenso neues wie interessantes Konzept ist der
Handyairbag. Wie er funktioniert? In einer am Handy angebrachten Schutzhülle werden Beschleunigungssensoren eingebaut, die erkennen, wenn das Handy herunterfällt. In diesem Fall werden Metallfedern ausgefahren, um den Aufprall abzudämpfen. Hinterher lassen sich die Schutzkrallen wieder einklappen. Die Handyhülle mit dem integrierten Airbag befindet sich aktuell noch in der Entwicklungsphase und ist noch nicht auf dem
Markt erhältlich.

Doch trotz Schutzmaßnahmen kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass das Handy Schäden davonträgt. Um beruhigt mit seinem Telefon unterwegs sein zu können, empfiehlt sich also eine entsprechende Versicherung, die die häufigsten Schäden abdeckt.

Welche Versicherung bietet den optimalen Handyschutz?

Neben den Tarifen sollten Sie auch auf die Serviceleistungen der Versicherung achten. Da lohnt es, sich vorher zu informieren, ob etwa die Mitarbeiter über eine kostenlose Servicenummer gut zu erreichen sind und der Anruf kostenlos ist. Auch ein Blick auf Online-Bewertungen zahlt sich aus.

Hier finden Sie weitere Informationen, worauf Sie bei einer guten Handyversicherung achten sollten: „Handyversicherung: Worauf muss ich achten“

Bei Friendsurance kann man aus verschiedenen Paketen wählen, je nachdem welcher Schutz gewünscht ist. Im optimalen Schutz sind ebenfalls Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub enthalten und wird bei Schadensfreiheit mit einem jährlichen Bonus belohnt. Zudem ist unsere Handyversicherung bereits zum vierten Mal CHIP-Sieger in der Kategorie Smartphone-Versicherungen geworden.

Handyschutz ernst nehmen

Wenn man sein Handy durch ein entsprechendes Accessoire schützt und sich zusätzlich für den Fall des Falles für eine Versicherung entschließt, ist man auf der sicheren Seite. Nicht immer muss es eine Handyversicherung sein. Für bestimmte Schäden am Handy, die im eigenen Haushalt passieren, würde auch die Hausratversicherung einspringen. Unter welchen Umständen diese greift, erfahren Sie hier: Hausratversicherung: Wann ist mein Handy über den Hausrat versichert?

Haben Sie Fragen zur Handyversicherung von Friendsurance? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an support@friendsurance.de. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der Telefonnummer 0800-0870880!

Eine schöne Bescherung – gut versichert durch Weihnachtszeit und Jahreswechsel

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Weihnachtszeit ist Familienzeit. Es ist allerdings auch eine Zeit, in der ein guter Versicherungsschutz unerlässlich ist – denn auch wenn es zum Ende des Jahres in der Familie ruhig und besinnlich zugeht, herrscht bei Versicherungen Hochsaison. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick, wie Sie sich über die Feiertage unbedingt absichern sollten.

Gut versichert durch Weihnachtszeit und Jahreswechsel


Alle Jahre wieder – die betriebliche Weihnachtsfeier

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Familie findet sich zusammen, um gemeinsam das Weihnachtsfest zu feiern. Auch auf der Arbeit wird der Jahresabschluss oft im Kreise der Kollegen mit einer betrieblichen Feier gewürdigt. Doch wie sieht es eigentlich mit Ihrem Versicherungsschutz aus, wenn Ihnen dort ein Unfall passieren sollte?

Grundsätzlich sind Sie als Beschäftigter durch ihre gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, falls Ihnen auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier etwas zustoßen sollte. Das gilt auch, wenn diese außerhalb der Arbeitszeit und Ihres Arbeitsplatzes stattfindet.

Es gilt jedoch einige Regelungen einzuhalten, damit im Falle eines Unfalls ein Versicherungsschutz gewährleistet ist:
Die Weihnachtsfeier muss vom Unternehmen veranstaltet werden und von der Unternehmensleitung genehmigt sein. Zudem müssen alle Mitarbeiter eine Einladung erhalten haben.

Für Unfälle, die auf direktem Hin- und Rückweg zur betrieblichen Weihnachtsfeier passieren, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein – allerdings nur, sofern Sie nicht unter starkem Alkoholeinfluss stehen. Sollte ein Unfall maßgeblich deshalb verursacht werden, weil Sie zu tief ins Glas geschaut haben, dann kann es vorkommen, dass die Versicherung keine Schäden reguliert.

Das Gleiche gilt bei möglichen Umwegen, die Sie auf Ihrem Weg zur Weihnachtsfeier oder auf dem Rückweg nach Hause einschlagen, anstatt einen direkten Weg zu wählen.
Auch wenn Beschäftigte nach dem offiziellen Ende des Firmenevents weiterfeiern oder es sich um eine inoffizielle Veranstaltung handelt, die von den Beschäftigten selbst organisiert wurde, besteht kein Unfallversicherungsschutz.

Am Weihnachtsbaum die Lichter brennen…Weihnachtsbrände vermeiden

Endlich sind am Weihnachtsabend alle Verwandten eingetroffen und Ihre ganze Familie daheim versammelt. Nun wird erst einmal für gemütliche Stimmung gesorgt: Kerzen flackern und leise Weihnachtsmusik schwebt durch den Raum, um eine heimelige und besinnliche Atmosphäre zu schaffen.

Jetzt gilt es lediglich noch letzte Vorbereitungen zu treffen, ein wenig Weihnachtsdekoration anzubringen…doch plötzlich riecht es versengt.
Ist das etwa die gute Weihnachtsgans im Ofen? – Nein, der Adventskranz hat durch die unbeaufsichtigt brennenden Kerzen Feuer gefangen.
Zum Glück kann der in Flammen stehende Kranz jedoch schnell durch einen ordentlichen Schwall Wasser gelöscht werden.

Zu einer besinnlichen Weihnachtsstimmung gehört Kerzenlicht einfach dazu. Aber genau das macht die Adventszeit auch zur Hochsaison für Wohnungsbrände: Diese steigen laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) in diesem Zeitraum verglichen mit Herbst oder Frühjahr um bis zu 50% an.
Eine erhöhte Brandgefahr besteht vor allem zum Ende der Adventszeit, wenn Weihnachtsbaum und Adventskranz von der Heizungsluft ausgetrocknet und dadurch leicht entzündbar sind.

Lassen Sie eine offene Flamme bereits 15 Minuten unbeaufsichtigt, zum Beispiel indem Sie sich in einen anderen Raum begeben, gilt das als grobe Fahrlässigkeit, für die häufig kein voller Versicherungsschutz besteht.
Daher sollten Sie brennende Kerzen immer im Auge behalten!

Zudem sollten Sie die Standfestigkeit Ihres Weihnachtsbaumes überprüfen und diesen gut vorm Umkippen sichern, vor allem, wenn Haustiere oder Kinder im Haus sind.
Nicht vergessen: Auch wenn die Beleuchtung am Weihnachtsbaum heutzutage größtenteils elektronischer Natur ist, kann auch von solchen Lichterketten eine Brandgefahr ausgehen, z.B. durch defekte Netzteile.

Rauchmelder sind inzwischen gesetzlich vorgeschrieben und in privaten Wohnräumen Pflicht. So werden Sie durch ein akustisches Signal vor entstehenden Bränden gewarnt. Zusätzlich ist es sinnvoll, weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen, zum Beispiel einen Eimer Wasser neben dem Weihnachtsbaum parat zu halten.
Übrigens: Schäden durch Löschwasser werden von der Hausratversicherung übernommen – also sparen Sie bei Löschmaßnahmen nicht damit!

Ansonsten sind Schäden am Haus ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, während für Einrichtungsgegenstände – übrigens auch die Weihnachtsgeschenke – die Hausratversicherung aufkommt.

 

Für lange Freude am neuen Smartphone – die Handyversicherung 

Endlich ist es soweit: Nach einem üppigen Festmahl und gemeinsam gesungenen Weihnachtsliedern werden die Geschenke unter dem Baum ausgepackt. Zu den beliebtesten Präsenten zählen dabei Gutscheine und Geld. Laut einer Umfrage von Statista planten ca. 58% der Befragten Ihren Lieben dieses Jahr ein Geschenk in dieser Form zu machen.

Doch auch Elektronikgeräte liegen oft unter dem Baum. Damit die Freude über das kostspielige neue Smartphone auch lange anhält, ist es sinnvoll, es versichern zu lassen, denn ein Displaybruch ist schnell passiert und vor allem bei neueren Modellen mitunter sehr kostspielig. Eine Handyversicherung springt bei solchen Schäden, die den Gebrauch des Smartphones beeinträchtigen, ein. 

Wer fährt so spät durch Nacht und Wind: mit dem Auto sicher durch den Winter

Auch wenn die Weihnachtszeit als besinnlichste Zeit des Jahres gilt, fällt eine Familienzusammenkunft oft sehr turbulent aus. Dementsprechend ist man manchmal auch ganz froh, wenn der Alltag wieder ein- und die Verwandtschaft in ihr eigenes Zuhause zurückkehrt.
Ihre Familienmitglieder machen sich also auf den Heimweg – und verursachen durch den aufgezogenen Nebel und daraus folgender, eingeschränkter Sicht prompt einen Auffahrunfall. Zum Glück bleiben alle Beteiligten unverletzt.

Im Winter ist bei der Autofahrt Vorsicht geboten. Glätte, Schnee und schlechte Sicht aufgrund rasch eintretender Dunkelheit erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Der Anteil an witterungsbedingten Unfällen ist im Winter um 20% höher als in der warmen Jahreszeit: allein 64% aller schweren Nebelunfälle ereignen sich im vierten Quartal.

Grundsätzlich werden Schäden, die Sie bei einem Unfall verursacht haben, von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Diese ist in Deutschland verpflichtend. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, werden auch die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug übernommen.

Verursachen Sie jedoch durch grobe Fahrlässigkeit einen Unfall, so ist die Kfz-Versicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren: beispielsweise bei überhöhter Geschwindigkeit bei Glatteis, eingeschränkter Sicht durch unzureichend freigekratzte Scheiben oder das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen.

Doch auch wenn die Schadensregulierung über die Versicherung geregelt ist, ist das Auto Ihrer lieben Verwandtschaft jedoch vorerst hinüber, sodass diese sich wohl noch über Silvester einquartieren wird. Zum Glück sind vom üppigen Weihnachtsschmaus noch genügend Reste übrig.

Jahresabschluss mit Knall – die Silvesternacht

Nach der besinnlichen Weihnachtszeit geht es nun daran, das neue Jahr mit einer rauschenden Silvesterfeier gebührend einzuläuten. Punkt Mitternacht beginnt das bunte Feuerwerk mit jeder Menge Krach.

So schön dieses Spektakel auch aussieht, durch Feuerwerkskörper kann es leicht zu Sach- und Personenschäden kommen, wenn die Rakete, die eigentlich mit ihren bunten Farben den Himmel erstrahlen lassen sollte, stattdessen bei den Nachbarn durchs Fenster schießt, deren Wohnstube erleuchtet und zusätzlich noch den Weihnachtsbaum in Brand steckt.
Gut, dass Sie eine Haftpflichtversicherung haben!

Um mögliche Schäden durch Feuerwerkskörper zu vermeiden, sollten Sie immer darauf achten, Fenster und Türen geschlossen zu halten und leicht brennbare Gegenstände schon vorher in Sicherheit zu bringen.
Bei Schäden an Dritten, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden, springt die Haftpflichtversicherung ein, jedoch nur, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde.

Außerdem müssen Sie darauf achten, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten: Das bedeutet, dass Sie ausnahmslos in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper verwenden dürfen.
Für illegal aus dem Ausland erworbene Feuerwerkskörper besteht aufgrund der hohen Sprengkraft – und dementsprechend hohem Gefahrenpotential – nicht zwangsläufig ein Versicherungsschutz.

Entstehen in der Silvesternacht Schäden am Gebäude, zum Beispiel an Hauswand oder Dach, springt die Wohngebäudeversicherung ein, insbesondere wenn der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann.
Sollte ein Feuerwerkskörper Ihr Auto treffen, so ist dies ein Fall für Ihre Teilkaskoversicherung: diese greift bei Schäden durch Brand oder Explosion, die durch Unbekannte an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden.


Auch wenn in der Zeit um den Jahreswechsel Hochsaison für Versicherungen herrscht, kommen Sie mit genügend Achtsamkeit auch wohlbehalten über die Feiertage.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche und vor allem sichere Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr! 

Schützen Sie was Ihnen wichtig ist – mit der Partner-Risikolebensversicherung

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Mit der Weihnachtszeit beginnt auch die besinnlichste Zeit des Jahres, die man bevorzugt gemeinsam mit seinen Liebsten verbringt. Und auch wenn es ein Thema ist, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt, ist es doch schön zu wissen, dass Sie selbst und die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, abgesichert sind, wenn Sie einmal nicht mehr da sind. Eine Paar-Risikolebensversicherung ist eine Möglichkeit sicherzustellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Tod finanziell abgesichert ist.

Risikolebensversicherung für Paare

Eine Risikolebensversicherung ist als Hinterbliebenenschutz für Ihre Angehörigen zu verstehen.
Bei einem Todesfall haben Familienangehörige oder Lebenspartner in erster Linie mit der Bewältigung der Trauer zu kämpfen – und auch wenn das nur ein schwacher Trost ist, durch eine Risikolebensversicherung können Sie den Hinterbliebenen zumindest zusätzlich anfallende finanzielle Ängste ersparen.

Bei einer Risikolebensversicherung zahlen Sie für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit regelmäßig Beiträge ein. Sollte innerhalb dieser Laufzeit der Todesfall eintreten, erhalten die von Ihnen festgelegten Begünstigten den vollen Betrag der vertraglich geregelten Summe.
Läuft die Vertragszeit jedoch ab, erlischt der
Versicherungsschutz  – Sie bzw. Ihre Angehörigen erhalten keine Leistung der Versicherung.

Für verheiratete Paare sowie Lebens- und auch Geschäftspartner bietet sich die Möglichkeit, eine Partner-Risikolebensversicherung abzuschließen.
Sie dient der Absicherung zwei finanziell voneinander abhängiger Partner. 

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung stehen Paaren dabei verschiedene Varianten zur Verfügung, z.B. zwei einzelne Verträge
(“Über-Kreuz-Versicherung”) oder auch ein verbundener Versicherungsvertrag. 

Sinnvoll ist eine Partner-Risikolebensversicherung, wenn Sie ein konkretes Risiko absichern wollen.
Das gilt zum Beispiel für Familien mit einem Hauptverdiener, ohne den sich die finanzielle Situation deutlich verschlechtern würde. Bei einer jungen Familie ist es oft üblich, dass einer der Partner nach der Geburt eines Kindes für eine Zeit lang zu Hause bleibt oder nur noch halbtags arbeitet. Würde nun das Gehalt des Vollzeit berufstätigen Partners wegfallen, so würde der Lebensstandard der Hinterbliebenen sinken.

Doch auch wenn beide Partner berufstätig sind, kann eine Paar-Risikolebensversicherung sinnvoll sein, denn in dem Fall rechnet man bei größeren Investitionen gewöhnlich auch mit beiden Einkommen.
Mit einer Paar-Risikolebensversicherung kann man sich so absichern, falls bei einem Todesfall eines dieser Gehälter wegfallen sollte: vor allem beim Abschluss eines hohen Kredits, der beispielsweise für eine Baufinanzierung verwendet wird oder anfallenden Ausbildungskosten der Kinder. Im Todesfall muss der hinterbliebene Partner so die Kosten nicht alleine stemmen.

Generell können bei einer Partner-Risikolebensversicherung eine Laufzeit und Versicherungssumme frei vereinbart werden. Beides sollten Sie individuell an die eigene Lebenssituation anpassen und im Idealfall zusammen mit Ihrem Versicherungsberater festlegen.
Haben Sie zusammen mit Ihrem Partner einen Kredit zur Baufinanzierung aufgenommen? Wie sieht es mit der Familienplanung aus? Stimmen Sie am Besten die Summe und Laufzeit auf Ihre Zukunftsplanung ab, beispielsweise bis der Kredit für das neue Haus abbezahlt ist oder Sie für Ihren Nachwuchs kein Kindergeld mehr beziehen.

Bevor Sie eine Partner-Risikolebensversicherung abschließen, müssen Sie in der Regel einige Gesundheitsfragen beantworten, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen.
Entsprechend der gemachten Angaben können sich auch die zu zahlenden Beiträge ändern:
liegt z.B. eine komplizierte Vorerkrankung vor, kann der Beitrag deutlich steigen oder gar eine Ablehnung zur Folge haben.
Auch der Status als Raucher oder Nichtraucher hat hier mitunter drastische Auswirkungen, da letztere in der Regel wesentlich günstigere Tarife erhalten.

Unverheiratete Paare erhalten beim Tod eines Partners aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistungen. Eine Risikoversicherung zur gegenseitigen Absicherung ist hier besonders sinnvoll. Dabei ist zu beachten, dass eine Erbschaftssteuer anfallen kann.

Inwieweit dies tatsächlich so ist, ist immer individuell vom Vertrag abhängig und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Stirbt die versicherte Person und der Betrag wird nicht an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, so fällt in der Regel eine Erbschaftssteuer an.
Die Höhe dieser Steuer ist abhängig von der Höhe der ausgezahlten Versicherungsleistung und den Freibeträgen. Der Steuerfreibetrag liegt bei unverheirateten Paaren bei 20.000 Euro. Verheiratete Paare haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, bei Kindern beträgt die Summe 400.00 Euro.

Die Erbschaftssteuer können Sie umgehen, indem Sie Ihre Risikolebensversicherung als “Über-Kreuz” Variante abschließen. Neben dieser gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Sie beim Abschluss Ihrer Paar-Lebensversicherung wählen können, z.B. zwei einzelne oder einen verbundenen Vertrag.

Sie können beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zwischen zwei einzelnen oder einem gemeinsamen Versicherungsvertrag wählen. Bei der Auswahl sollten Sie auf  steuerliche Unterschiede sowie Flexibilität achten.

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung teilen sich zwei Personen einen Vertrag, um sich gegenseitig abzusichern. Beide sind hier sowohl versicherte Person als auch Bezugsberechtigter.
Sobald einer der Partner verstirbt, erhält der hinterbliebene Partner die vereinbarte Versicherungssumme. Nach Auszahlung der Versicherungsleistung gilt der Vertrag als beendet und der weitere Versicherungsschutz für die zweite, im Vertrag genannte Person, erlischt.

Die Partner-Risikolebensversicherung ist meist günstiger als zwei Einzelverträge, da Gebühren und Prämien nur einfach erhoben werden. Man sollte jedoch im Hinterkopf behalten, dass die Versicherungssumme auch beim gleichzeitigen Tod beider Versicherungsnehmer häufig nur einmal an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird – sollte also die Absicherung gemeinsamer Kinder im Vordergrund stehen, sollten Sie eine andere Variante in Erwägung ziehen.

Sie sollten außerdem beachten, dass die Partner-Risikolebensversicherung wenig Flexibilität bietet: Laufzeit sowie Höhe der Versicherungssumme gelten für beide Partner und können im Nachhinein nicht mehr angepasst werden.

Was passiert im Falle einer Trennung?

Sollten Sie aufgrund eines Trennungsfalls die Auflösung Ihrer Partner-Risikolebensversicherung wünschen, ist die Zustimmung beider Versicherungsnehmer nötig.
Dient die Versicherung der Absicherung gemeinsamer Kinder und soll daher auch nach einer Trennung weiterlaufen, kann in der Regel auch eine Änderung der Begünstigten vorgenommen werden. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass auch hier eine Erbschaftssteuer anfallen kann: wird das Bezugsrecht auf die Kinder übertragen, so gelten deren Freibeträge (400.000 Euro).

Bei dieser Variante sichern sich zwei Partner mit zwei einzelnen Versicherungsverträgen gegenseitig ab. Jede der beiden Personen schließt einen Vertrag ab, in dem sie gleichzeitig Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist, während der Partner als versicherte Person festgelegt wird. Das Leben des jeweils anderen wird dabei im eigenen Vertrag abgesichert.
Im Todesfall des Partners, der ja die versicherte Person ist, wird die Versicherungsleistung fällig.
Ein Vorteil einer Versicherung über Kreuz ist die hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung der einzelnen Verträge. Außerdem werden im Todesfall beider Partner auch beide Versicherungssummen an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Lohnenswert ist die Über-Kreuz-Versicherung vor allem für unverheiratete Paare.  
Beim Erhalt von Beträgen, die 20.000 Euro überschreiten, fällt bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften meist eine Erbschaftssteuer an. Zum Vergleich: bei Ehepartnern beträgt dieser Freibetrag 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro.

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz ist das anders: Der Bezugsberechtigte der Versicherungsleistung ist laut Vertrag auch Versicherungsnehmer. Es fällt folglich keine Erbschaftssteuer auf die ausgezahlte Versicherungsleistung an, da diese aus einer eigens abgeschlossenen und bezahlten Versicherung stammt und nicht aus einem Erbvorgang: Immerhin hat der hinterbliebene Partner mit der Einzahlung der Beiträge die eigene Absicherung selbst geleistet und somit für den eigenen Hinterbliebenenschutz gesorgt.

Was passiert im Falle einer Trennung?

Im Fall einer Trennung soll der ehemalige Partner in der Regel im eigenen Vertrag nicht mehr als versicherte Person angegeben sein. Eine Lösung dieses Problems ist ein gegenseitiger Wechsel des Versicherungsnehmers, denn so können die Verträge als zwei getrennte Verträge behandelt werden. Nun kann jeder Partner individuell entscheiden, ob die Risikolebensversicherung abgeändert und fortgeführt oder ganz gekündigt werden soll.

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss von zwei getrennten Verträgen, bei der jeder Partner eine eigene Risikolebensversicherung abschließt. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind in diesem Fall identisch. Jeder der Partner versichert als Versicherungsnehmer das eigene Leben, der Partner wird lediglich als Begünstigter angegeben, der im Todesfall die vereinbarte Summe erhält.
Zwei einzelne Verträge sind deutlich flexibler als ein verbundener Vertrag, da Höhe der Versicherungsleistung und Laufzeit für jeden der beiden Partner individuell vereinbart werden können.
Im Todesfall beider Personen wird durch zwei einzelne Verträge außerdem eine doppelte Absicherung gewährleistet, denn die Angehörigen erhalten zwei Versicherungssummen aus den jeweiligen Verträgen.

Einen Haken gibt es jedoch: auf die ausgezahlte Versicherungsleistung kann eine Erbsteuer anfallen. Bei unverheirateten Paaren ist der Freibetrag mit 20.000 Euro deutlich geringer als in einer Ehe; hier beträgt er 500.000 Euro. Zwei einzelne Verträge sind bei unverheirateten Paaren also nur begrenzt sinnvoll.

Was passiert im Falle einer Trennung?

Da jeder Partner Inhaber seines eigenen Vertrages ist, ist eine Anpassung des Begünstigten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auch ohne Zustimmung der bisherigen begünstigten Person möglich.

Wenn Sie sich für eine Partner-Risikoversicherung entscheiden, sollten Sie zunächst überlegen, welche Variante optimal zu Ihrer Lebenssituation passt. Dabei sollten Sie unbedingt auch Anbieter vergleichen, um einen zu Ihrem persönlichen Bedarf passenden Tarif zu finden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Risikolebensversicherung, die Sie lieber persönlich stellen möchten? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Versicherungsexperten: per Telefon oder ab sofort auch per Videocall.