Weihnachtszeit ist Familienzeit. Es ist allerdings auch eine Zeit, in der ein guter Versicherungsschutz unerlässlich ist – denn auch wenn es zum Ende des Jahres in der Familie ruhig und besinnlich zugeht, herrscht bei Versicherungen Hochsaison. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick, wie Sie sich über die Feiertage unbedingt absichern sollten.
Alle Jahre wieder – die betriebliche Weihnachtsfeier
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Familie findet sich zusammen, um gemeinsam das Weihnachtsfest zu feiern. Auch auf der Arbeit wird der Jahresabschluss oft im Kreise der Kollegen mit einer betrieblichen Feier gewürdigt. Doch wie sieht es eigentlich mit Ihrem Versicherungsschutz aus, wenn Ihnen dort ein Unfall passieren sollte?
Grundsätzlich sind Sie als Beschäftigter durch ihre gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, falls Ihnen auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier etwas zustoßen sollte. Das gilt auch, wenn diese außerhalb der Arbeitszeit und Ihres Arbeitsplatzes stattfindet.
Es gilt jedoch einige Regelungen einzuhalten, damit im Falle eines Unfalls ein Versicherungsschutz gewährleistet ist:
Die Weihnachtsfeier muss vom Unternehmen veranstaltet werden und von der Unternehmensleitung genehmigt sein. Zudem müssen alle Mitarbeiter eine Einladung erhalten haben.
Für Unfälle, die auf direktem Hin- und Rückweg zur betrieblichen Weihnachtsfeier passieren, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein – allerdings nur, sofern Sie nicht unter starkem Alkoholeinfluss stehen. Sollte ein Unfall maßgeblich deshalb verursacht werden, weil Sie zu tief ins Glas geschaut haben, dann kann es vorkommen, dass die Versicherung keine Schäden reguliert.
Das Gleiche gilt bei möglichen Umwegen, die Sie auf Ihrem Weg zur Weihnachtsfeier oder auf dem Rückweg nach Hause einschlagen, anstatt einen direkten Weg zu wählen.
Auch wenn Beschäftigte nach dem offiziellen Ende des Firmenevents weiterfeiern oder es sich um eine inoffizielle Veranstaltung handelt, die von den Beschäftigten selbst organisiert wurde, besteht kein Unfallversicherungsschutz.
Am Weihnachtsbaum die Lichter brennen…Weihnachtsbrände vermeiden
Endlich sind am Weihnachtsabend alle Verwandten eingetroffen und Ihre ganze Familie daheim versammelt. Nun wird erst einmal für gemütliche Stimmung gesorgt: Kerzen flackern und leise Weihnachtsmusik schwebt durch den Raum, um eine heimelige und besinnliche Atmosphäre zu schaffen.
Jetzt gilt es lediglich noch letzte Vorbereitungen zu treffen, ein wenig Weihnachtsdekoration anzubringen…doch plötzlich riecht es versengt.
Ist das etwa die gute Weihnachtsgans im Ofen? – Nein, der Adventskranz hat durch die unbeaufsichtigt brennenden Kerzen Feuer gefangen.
Zum Glück kann der in Flammen stehende Kranz jedoch schnell durch einen ordentlichen Schwall Wasser gelöscht werden.
Zu einer besinnlichen Weihnachtsstimmung gehört Kerzenlicht einfach dazu. Aber genau das macht die Adventszeit auch zur Hochsaison für Wohnungsbrände: Diese steigen laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) in diesem Zeitraum verglichen mit Herbst oder Frühjahr um bis zu 50% an.
Eine erhöhte Brandgefahr besteht vor allem zum Ende der Adventszeit, wenn Weihnachtsbaum und Adventskranz von der Heizungsluft ausgetrocknet und dadurch leicht entzündbar sind.
Lassen Sie eine offene Flamme bereits 15 Minuten unbeaufsichtigt, zum Beispiel indem Sie sich in einen anderen Raum begeben, gilt das als grobe Fahrlässigkeit, für die häufig kein voller Versicherungsschutz besteht.
Daher sollten Sie brennende Kerzen immer im Auge behalten!
Zudem sollten Sie die Standfestigkeit Ihres Weihnachtsbaumes überprüfen und diesen gut vorm Umkippen sichern, vor allem, wenn Haustiere oder Kinder im Haus sind.
Nicht vergessen: Auch wenn die Beleuchtung am Weihnachtsbaum heutzutage größtenteils elektronischer Natur ist, kann auch von solchen Lichterketten eine Brandgefahr ausgehen, z.B. durch defekte Netzteile.
Rauchmelder sind inzwischen gesetzlich vorgeschrieben und in privaten Wohnräumen Pflicht. So werden Sie durch ein akustisches Signal vor entstehenden Bränden gewarnt. Zusätzlich ist es sinnvoll, weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen, zum Beispiel einen Eimer Wasser neben dem Weihnachtsbaum parat zu halten.
Übrigens: Schäden durch Löschwasser werden von der Hausratversicherung übernommen – also sparen Sie bei Löschmaßnahmen nicht damit!
Ansonsten sind Schäden am Haus ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, während für Einrichtungsgegenstände – übrigens auch die Weihnachtsgeschenke – die Hausratversicherung aufkommt.
Für lange Freude am neuen Smartphone – die Handyversicherung
Endlich ist es soweit: Nach einem üppigen Festmahl und gemeinsam gesungenen Weihnachtsliedern werden die Geschenke unter dem Baum ausgepackt. Zu den beliebtesten Präsenten zählen dabei Gutscheine und Geld. Laut einer Umfrage von Statista planten ca. 58% der Befragten Ihren Lieben dieses Jahr ein Geschenk in dieser Form zu machen.
Doch auch Elektronikgeräte liegen oft unter dem Baum. Damit die Freude über das kostspielige neue Smartphone auch lange anhält, ist es sinnvoll, es versichern zu lassen, denn ein Displaybruch ist schnell passiert und vor allem bei neueren Modellen mitunter sehr kostspielig. Eine Handyversicherung springt bei solchen Schäden, die den Gebrauch des Smartphones beeinträchtigen, ein.
Wer fährt so spät durch Nacht und Wind: mit dem Auto sicher durch den Winter
Auch wenn die Weihnachtszeit als besinnlichste Zeit des Jahres gilt, fällt eine Familienzusammenkunft oft sehr turbulent aus. Dementsprechend ist man manchmal auch ganz froh, wenn der Alltag wieder ein- und die Verwandtschaft in ihr eigenes Zuhause zurückkehrt.
Ihre Familienmitglieder machen sich also auf den Heimweg – und verursachen durch den aufgezogenen Nebel und daraus folgender, eingeschränkter Sicht prompt einen Auffahrunfall. Zum Glück bleiben alle Beteiligten unverletzt.
Im Winter ist bei der Autofahrt Vorsicht geboten. Glätte, Schnee und schlechte Sicht aufgrund rasch eintretender Dunkelheit erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Der Anteil an witterungsbedingten Unfällen ist im Winter um 20% höher als in der warmen Jahreszeit: allein 64% aller schweren Nebelunfälle ereignen sich im vierten Quartal.
Grundsätzlich werden Schäden, die Sie bei einem Unfall verursacht haben, von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Diese ist in Deutschland verpflichtend. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, werden auch die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug übernommen.
Verursachen Sie jedoch durch grobe Fahrlässigkeit einen Unfall, so ist die Kfz-Versicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren: beispielsweise bei überhöhter Geschwindigkeit bei Glatteis, eingeschränkter Sicht durch unzureichend freigekratzte Scheiben oder das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen.
Doch auch wenn die Schadensregulierung über die Versicherung geregelt ist, ist das Auto Ihrer lieben Verwandtschaft jedoch vorerst hinüber, sodass diese sich wohl noch über Silvester einquartieren wird. Zum Glück sind vom üppigen Weihnachtsschmaus noch genügend Reste übrig.
Jahresabschluss mit Knall – die Silvesternacht
Nach der besinnlichen Weihnachtszeit geht es nun daran, das neue Jahr mit einer rauschenden Silvesterfeier gebührend einzuläuten. Punkt Mitternacht beginnt das bunte Feuerwerk mit jeder Menge Krach.
So schön dieses Spektakel auch aussieht, durch Feuerwerkskörper kann es leicht zu Sach- und Personenschäden kommen, wenn die Rakete, die eigentlich mit ihren bunten Farben den Himmel erstrahlen lassen sollte, stattdessen bei den Nachbarn durchs Fenster schießt, deren Wohnstube erleuchtet und zusätzlich noch den Weihnachtsbaum in Brand steckt.
Gut, dass Sie eine Haftpflichtversicherung haben!
Um mögliche Schäden durch Feuerwerkskörper zu vermeiden, sollten Sie immer darauf achten, Fenster und Türen geschlossen zu halten und leicht brennbare Gegenstände schon vorher in Sicherheit zu bringen.
Bei Schäden an Dritten, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden, springt die Haftpflichtversicherung ein, jedoch nur, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde.
Außerdem müssen Sie darauf achten, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten: Das bedeutet, dass Sie ausnahmslos in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper verwenden dürfen.
Für illegal aus dem Ausland erworbene Feuerwerkskörper besteht aufgrund der hohen Sprengkraft – und dementsprechend hohem Gefahrenpotential – nicht zwangsläufig ein Versicherungsschutz.
Entstehen in der Silvesternacht Schäden am Gebäude, zum Beispiel an Hauswand oder Dach, springt die Wohngebäudeversicherung ein, insbesondere wenn der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann.
Sollte ein Feuerwerkskörper Ihr Auto treffen, so ist dies ein Fall für Ihre Teilkaskoversicherung: diese greift bei Schäden durch Brand oder Explosion, die durch Unbekannte an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden.
Auch wenn in der Zeit um den Jahreswechsel Hochsaison für Versicherungen herrscht, kommen Sie mit genügend Achtsamkeit auch wohlbehalten über die Feiertage.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche und vor allem sichere Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!