Feuerrohbau, Bauherrenhaftpflicht & Co.: Die wichtigsten Versicherungen für den Hausbau

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Wer ein Haus bauen möchte, benötigt eine gute Finanzierung und eine Reihe von Versicherungen. Denn beim Hausbau kann es zu zahlreichen Schadensfällen kommen, die schnell teuer werden. Wir möchten, dass Sie mit einer guten Absicherung vor Ihrem Traumhaus in die Luft springen können! Hier erfahren Sie das Wichtigste kurz und knapp – auf Wunsch beraten wir Sie auch persönlich.

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Die Feuerrohbau- und Wohngebäudeversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen, die man schon vor Beginn der Realisierung des Bauvorhabens braucht, ist die Feuerrohbauversicherung. Diese Versicherung schützt das Bauobjekt direkt von Anbeginn vor Feuer-, Blitz-, Explosions- und Brandschäden, wenn das Bauvorhaben noch gar nicht realisiert ist. Ein Brand durch Blitzschlag kann gerade in der Finanzierungsphase, wenn Sie noch gar nicht mit dem Bau begonnen haben, hohe finanzielle Schäden verursachen.
Blitzschlag
Die Feuerrohbauversicherung geht in die Wohngebäudeversicherung über, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist. Die Absicherung einer solchen Versicherung wird in der Regel schon vom Kreditinstitut verlangt, mit dem man die Baufinanzierung plant.

Da auch die Wohngebäudeversicherung unabdingbar für Hausbesitzer ist, macht es auch Sinn, sich gleich über günstige und leistungsstarke Wohngebäudetarife zu informieren, um dort dann die Feuerrohbauversicherung zu wählen. Da die einzelnen Versicherungstarife sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen sich ausführlich beraten zu lassen.

Unsere Versicherungsexpertin Anja Fischer rät:

“Normalerweise ist die Feuerrohbau-Versicherung kostenfrei, wenn Sie danach bei der gleichen Gesellschaft in die Wohngebäudeversicherung übergeht.
Man sollte sich idealerweise also bereits vor Beginn des Baus darüber informieren, wo man sein Haus später versichern möchte, damit man dementsprechend auch die Feuerrohbauversicherung wählen kann.”

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Jeder Bauherr haftet selbst für alle Schäden, die auf der Baustelle und dem unbebauten Grundstück passieren – auch wenn eine Fremdfirma mit dem Bau beauftragt wird. Baufirmen verlangen i.d.R. das Bestehen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung vom Auftraggeber. Daher sollte jeder Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung besitzen.

Mögliche Risiken wären z. B.

  • ein umstürzendes Baugerüst,
  • eine nicht gesicherte Baugrube, in die spielende Kinder stürzen
  • oder herabfallende Gebäudeteile, die Passanten verletzen.

 

Viele private Haftpflichtversicherungen enthalten bereits die Bauherrenhaftpflicht bis zu einer gewissen Bausumme. Hier sollte man sich am besten beim Versicherungsunternehmen erkundigen, ob der nötige Schutz besteht.

Wichtig ist hier: Die Versicherung sollte bereits von Anbeginn, d.h. mit dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden, damit Versicherungsschutz besteht, wenn etwas passiert. Der Versicherungsschutz reicht dann bis zur Abnahme des Gebäudes.

Die Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung zahlt jene Schäden, die während des Baus durch Unwetter und andere Gefahren wie Vandalismus auf dem Baugrundstück verursacht werden. Dazu gehört auch Hagel, Sturm- und Hochwasser.
Ebenso abgesichert ist auch fahrlässiges Verhalten von Bauarbeitern, die z. B. versehentlich eine Scheibe zerstören.

Abgesichert sind dabei:

  • alle Baustoffe und Bauteile sowie
  • alle Leistungen für den Rohbau, Aus- und Umbau.

Der Versicherungsschutz gilt meist für den Zeitraum des Bauens, jedoch nicht länger als 24 Monate. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Bausumme.

Die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

Manchmal dauert es länger bis ein Bauprojekt wirklich umgesetzt ist und die aktiven Bauarbeiten beginnen. In vielen Gemeinden muss man sich frühzeitig ein Grundstück sichern. Dann kann es sein, dass es über längere Zeit brachliegt.

Wenn das Grundstück noch unbebaut ist, können bereits zahlreiche Haftungsschäden entstehen, für die der Bauherr verantwortlich gemacht werden kann. Absichern lassen sie dadurch zum Beispiel Personen- und Sachschäden, die durch umstürzende Bäume, Baugerüste oder einen glatten, nicht geräumten Gehweg entstehen können.

Hier sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz nur bei noch nicht begonnener Bebauung gilt und wenn ein Bautermin noch nicht feststeht. Viele Gemeinden legen nach dem Gründstückskauf einen eindeutigen Zeitraum, wenn ein Grundstück bebaut werden muss. Daran sollten Sie denken, wenn Sie Ihr Bauland absichern möchten.

Die Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer sich beim Hausbau helfen lässt, sollte auch an die Absicherung der Bauhelfer denken. Stürzt ein Helfer bei der Arbeit von der Leiter oder verletzt sich durch Arbeitsgeräte, muss der Bauherr für die Krankenkosten aufkommen. Das kann sehr teuer werden.

Die Bauhelfer-Unfallversicherung würde z. B.

  • Geldleistungen für alle unfallbedingten Gesundheitsschäden,
  • Tagegeld,
  • und kosmetische Operationen zahlen.

 

Wer Freunden also beim Bau hilft, ist bei Wegeunfällen durch die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert – unabhängig davon, ob er einmalig gegen Vergütung aushilft oder mehrmals. Der Bauherr muss jedoch alle Helfer in der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden, sonst kann ein Bußgeld drohen.

Weitere Tipps zu Thema gibt es im Podcast vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Download: Wie Bauherren richtig versichert sind.

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