Schützen Sie was Ihnen wichtig ist – mit der Partner-Risikolebensversicherung

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Mit der Weihnachtszeit beginnt auch die besinnlichste Zeit des Jahres, die man bevorzugt gemeinsam mit seinen Liebsten verbringt. Und auch wenn es ein Thema ist, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt, ist es doch schön zu wissen, dass Sie selbst und die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, abgesichert sind, wenn Sie einmal nicht mehr da sind. Eine Paar-Risikolebensversicherung ist eine Möglichkeit sicherzustellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Tod finanziell abgesichert ist.

Risikolebensversicherung für Paare

Eine Risikolebensversicherung ist als Hinterbliebenenschutz für Ihre Angehörigen zu verstehen.
Bei einem Todesfall haben Familienangehörige oder Lebenspartner in erster Linie mit der Bewältigung der Trauer zu kämpfen – und auch wenn das nur ein schwacher Trost ist, durch eine Risikolebensversicherung können Sie den Hinterbliebenen zumindest zusätzlich anfallende finanzielle Ängste ersparen.

Bei einer Risikolebensversicherung zahlen Sie für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit regelmäßig Beiträge ein. Sollte innerhalb dieser Laufzeit der Todesfall eintreten, erhalten die von Ihnen festgelegten Begünstigten den vollen Betrag der vertraglich geregelten Summe.
Läuft die Vertragszeit jedoch ab, erlischt der
Versicherungsschutz  – Sie bzw. Ihre Angehörigen erhalten keine Leistung der Versicherung.

Für verheiratete Paare sowie Lebens- und auch Geschäftspartner bietet sich die Möglichkeit, eine Partner-Risikolebensversicherung abzuschließen.
Sie dient der Absicherung zwei finanziell voneinander abhängiger Partner. 

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung stehen Paaren dabei verschiedene Varianten zur Verfügung, z.B. zwei einzelne Verträge
(“Über-Kreuz-Versicherung”) oder auch ein verbundener Versicherungsvertrag. 

Sinnvoll ist eine Partner-Risikolebensversicherung, wenn Sie ein konkretes Risiko absichern wollen.
Das gilt zum Beispiel für Familien mit einem Hauptverdiener, ohne den sich die finanzielle Situation deutlich verschlechtern würde. Bei einer jungen Familie ist es oft üblich, dass einer der Partner nach der Geburt eines Kindes für eine Zeit lang zu Hause bleibt oder nur noch halbtags arbeitet. Würde nun das Gehalt des Vollzeit berufstätigen Partners wegfallen, so würde der Lebensstandard der Hinterbliebenen sinken.

Doch auch wenn beide Partner berufstätig sind, kann eine Paar-Risikolebensversicherung sinnvoll sein, denn in dem Fall rechnet man bei größeren Investitionen gewöhnlich auch mit beiden Einkommen.
Mit einer Paar-Risikolebensversicherung kann man sich so absichern, falls bei einem Todesfall eines dieser Gehälter wegfallen sollte: vor allem beim Abschluss eines hohen Kredits, der beispielsweise für eine Baufinanzierung verwendet wird oder anfallenden Ausbildungskosten der Kinder. Im Todesfall muss der hinterbliebene Partner so die Kosten nicht alleine stemmen.

Generell können bei einer Partner-Risikolebensversicherung eine Laufzeit und Versicherungssumme frei vereinbart werden. Beides sollten Sie individuell an die eigene Lebenssituation anpassen und im Idealfall zusammen mit Ihrem Versicherungsberater festlegen.
Haben Sie zusammen mit Ihrem Partner einen Kredit zur Baufinanzierung aufgenommen? Wie sieht es mit der Familienplanung aus? Stimmen Sie am Besten die Summe und Laufzeit auf Ihre Zukunftsplanung ab, beispielsweise bis der Kredit für das neue Haus abbezahlt ist oder Sie für Ihren Nachwuchs kein Kindergeld mehr beziehen.

Bevor Sie eine Partner-Risikolebensversicherung abschließen, müssen Sie in der Regel einige Gesundheitsfragen beantworten, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen.
Entsprechend der gemachten Angaben können sich auch die zu zahlenden Beiträge ändern:
liegt z.B. eine komplizierte Vorerkrankung vor, kann der Beitrag deutlich steigen oder gar eine Ablehnung zur Folge haben.
Auch der Status als Raucher oder Nichtraucher hat hier mitunter drastische Auswirkungen, da letztere in der Regel wesentlich günstigere Tarife erhalten.

Unverheiratete Paare erhalten beim Tod eines Partners aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistungen. Eine Risikoversicherung zur gegenseitigen Absicherung ist hier besonders sinnvoll. Dabei ist zu beachten, dass eine Erbschaftssteuer anfallen kann.

Inwieweit dies tatsächlich so ist, ist immer individuell vom Vertrag abhängig und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Stirbt die versicherte Person und der Betrag wird nicht an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, so fällt in der Regel eine Erbschaftssteuer an.
Die Höhe dieser Steuer ist abhängig von der Höhe der ausgezahlten Versicherungsleistung und den Freibeträgen. Der Steuerfreibetrag liegt bei unverheirateten Paaren bei 20.000 Euro. Verheiratete Paare haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, bei Kindern beträgt die Summe 400.00 Euro.

Die Erbschaftssteuer können Sie umgehen, indem Sie Ihre Risikolebensversicherung als “Über-Kreuz” Variante abschließen. Neben dieser gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Sie beim Abschluss Ihrer Paar-Lebensversicherung wählen können, z.B. zwei einzelne oder einen verbundenen Vertrag.

Sie können beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zwischen zwei einzelnen oder einem gemeinsamen Versicherungsvertrag wählen. Bei der Auswahl sollten Sie auf  steuerliche Unterschiede sowie Flexibilität achten.

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung teilen sich zwei Personen einen Vertrag, um sich gegenseitig abzusichern. Beide sind hier sowohl versicherte Person als auch Bezugsberechtigter.
Sobald einer der Partner verstirbt, erhält der hinterbliebene Partner die vereinbarte Versicherungssumme. Nach Auszahlung der Versicherungsleistung gilt der Vertrag als beendet und der weitere Versicherungsschutz für die zweite, im Vertrag genannte Person, erlischt.

Die Partner-Risikolebensversicherung ist meist günstiger als zwei Einzelverträge, da Gebühren und Prämien nur einfach erhoben werden. Man sollte jedoch im Hinterkopf behalten, dass die Versicherungssumme auch beim gleichzeitigen Tod beider Versicherungsnehmer häufig nur einmal an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird – sollte also die Absicherung gemeinsamer Kinder im Vordergrund stehen, sollten Sie eine andere Variante in Erwägung ziehen.

Sie sollten außerdem beachten, dass die Partner-Risikolebensversicherung wenig Flexibilität bietet: Laufzeit sowie Höhe der Versicherungssumme gelten für beide Partner und können im Nachhinein nicht mehr angepasst werden.

Was passiert im Falle einer Trennung?

Sollten Sie aufgrund eines Trennungsfalls die Auflösung Ihrer Partner-Risikolebensversicherung wünschen, ist die Zustimmung beider Versicherungsnehmer nötig.
Dient die Versicherung der Absicherung gemeinsamer Kinder und soll daher auch nach einer Trennung weiterlaufen, kann in der Regel auch eine Änderung der Begünstigten vorgenommen werden. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass auch hier eine Erbschaftssteuer anfallen kann: wird das Bezugsrecht auf die Kinder übertragen, so gelten deren Freibeträge (400.000 Euro).

Bei dieser Variante sichern sich zwei Partner mit zwei einzelnen Versicherungsverträgen gegenseitig ab. Jede der beiden Personen schließt einen Vertrag ab, in dem sie gleichzeitig Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist, während der Partner als versicherte Person festgelegt wird. Das Leben des jeweils anderen wird dabei im eigenen Vertrag abgesichert.
Im Todesfall des Partners, der ja die versicherte Person ist, wird die Versicherungsleistung fällig.
Ein Vorteil einer Versicherung über Kreuz ist die hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung der einzelnen Verträge. Außerdem werden im Todesfall beider Partner auch beide Versicherungssummen an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Lohnenswert ist die Über-Kreuz-Versicherung vor allem für unverheiratete Paare.  
Beim Erhalt von Beträgen, die 20.000 Euro überschreiten, fällt bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften meist eine Erbschaftssteuer an. Zum Vergleich: bei Ehepartnern beträgt dieser Freibetrag 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro.

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz ist das anders: Der Bezugsberechtigte der Versicherungsleistung ist laut Vertrag auch Versicherungsnehmer. Es fällt folglich keine Erbschaftssteuer auf die ausgezahlte Versicherungsleistung an, da diese aus einer eigens abgeschlossenen und bezahlten Versicherung stammt und nicht aus einem Erbvorgang: Immerhin hat der hinterbliebene Partner mit der Einzahlung der Beiträge die eigene Absicherung selbst geleistet und somit für den eigenen Hinterbliebenenschutz gesorgt.

Was passiert im Falle einer Trennung?

Im Fall einer Trennung soll der ehemalige Partner in der Regel im eigenen Vertrag nicht mehr als versicherte Person angegeben sein. Eine Lösung dieses Problems ist ein gegenseitiger Wechsel des Versicherungsnehmers, denn so können die Verträge als zwei getrennte Verträge behandelt werden. Nun kann jeder Partner individuell entscheiden, ob die Risikolebensversicherung abgeändert und fortgeführt oder ganz gekündigt werden soll.

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss von zwei getrennten Verträgen, bei der jeder Partner eine eigene Risikolebensversicherung abschließt. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind in diesem Fall identisch. Jeder der Partner versichert als Versicherungsnehmer das eigene Leben, der Partner wird lediglich als Begünstigter angegeben, der im Todesfall die vereinbarte Summe erhält.
Zwei einzelne Verträge sind deutlich flexibler als ein verbundener Vertrag, da Höhe der Versicherungsleistung und Laufzeit für jeden der beiden Partner individuell vereinbart werden können.
Im Todesfall beider Personen wird durch zwei einzelne Verträge außerdem eine doppelte Absicherung gewährleistet, denn die Angehörigen erhalten zwei Versicherungssummen aus den jeweiligen Verträgen.

Einen Haken gibt es jedoch: auf die ausgezahlte Versicherungsleistung kann eine Erbsteuer anfallen. Bei unverheirateten Paaren ist der Freibetrag mit 20.000 Euro deutlich geringer als in einer Ehe; hier beträgt er 500.000 Euro. Zwei einzelne Verträge sind bei unverheirateten Paaren also nur begrenzt sinnvoll.

Was passiert im Falle einer Trennung?

Da jeder Partner Inhaber seines eigenen Vertrages ist, ist eine Anpassung des Begünstigten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auch ohne Zustimmung der bisherigen begünstigten Person möglich.

Wenn Sie sich für eine Partner-Risikoversicherung entscheiden, sollten Sie zunächst überlegen, welche Variante optimal zu Ihrer Lebenssituation passt. Dabei sollten Sie unbedingt auch Anbieter vergleichen, um einen zu Ihrem persönlichen Bedarf passenden Tarif zu finden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Risikolebensversicherung, die Sie lieber persönlich stellen möchten? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Versicherungsexperten: per Telefon oder ab sofort auch per Videocall.

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