Versicherungsbedingungen verständlich erklärt: Die Handyversicherung

Von grob fahrlässig bis vorsätzlich

• Katja Nauck • 61 Kommentare • 

Wissen Sie, was der „bestimmungsgemäße Gebrauch“ Ihres Handys ist? Verstehen Sie, wieso Ihre Versicherung die Regulierung Ihres Handyschadens mit der Begründung „grob fahrlässig“ ablehnt? Wer eine Handyversicherung abschließt, sollte sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut machen und wissen, in welchen Fällen Schäden abgesichert sind. Mit unseren Tipps verstehen Sie Ihren HandySchutzbrief besser!

fahrlässig vorsätzlich Handyversicherung © friendsurance

Wenn Sie eine Handyversicherung abschließen, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen einverstanden. Jeder HandySchutzbrief enthält gesonderte Versicherungsbedingungen, die der Versicherte kennen sollte. Denn er regelt, worin der Gegenstand der Versicherung besteht, welche Geräte versichert sind, welche Leistungen die Versicherung beinhaltet und was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Als Kunde sollten Sie wissen, welche Leistungen Sie im Versicherungsfall erhalten können und wie ein Schadensfall definiert ist. Damit Sie nicht überrascht sind, wenn die Versicherung bei der Meldung Ihres Schadens genauer nachfragt oder Sie Ihren Versicherungsanspruch verlieren.

Besonders wichtig: Ein Schaden muss innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Versicherung gemeldet werden.

Der Gegenstand Ihrer Versicherung – Schadensarten und „bestimmungsgemäßer Gebrauch“

Versichert sind immer nur jene Schäden, die auch in den Versicherungsbedingungen genannt werden. Das Schadensereignis Ihrer Handyversicherung (also der Schaden, den Sie melden können, um den Versicherungsanspruch geltend zu machen) muss sich durch folgende Eigenschaften auszeichnen:

– ein plötzliches und unerwartetes Ereignis
– die unmittelbare Verursachung eines Schadens

Die Versicherungsbedingungen beschreiben genau die Umstände, unter denen bestimmte Schäden versichert sind:

„Sturz-, Bruch- und Flüssigkeitsschäden innerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs“

Das heißt, das Handy ist nur versichert, wenn durch diese Schadensarten der übliche Gebrauch nicht mehr ausgeführt werden kann – also, man kann nicht mehr telefonieren, SMS schreiben, das Handy bedienen etc. Ein Kratzer auf dem Display oder dem Handy-Gehäuse wäre demnach noch nicht ausreichend, denn Sie können mit diesem Handy noch telefonieren und alle App-Funktionen nutzen.

„Schäden durch Plünderung, Sabotage, Vandalismus und vorsätzliche Beschädigung durch unberechtigte Dritte“

Hier ist gemeint, dass ein Dritter (also eine fremde Person) Ihr Handy derart zerstört oder beschädigt, dass Sie es nicht mehr benutzen können. Voraussetzung für die Übernahme des Schadens ist, dass Sie nicht wissen, wer das Handy zerstört hat. Dann gilt der Versicherungsanspruch Ihrer Handyversicherung. Wenn Sie die Person benennen können, die den Schaden verursacht hat, kann dieser haftbar gemacht werden und dessen Haftpflichtversicherung müsste zahlen. Hier wäre Ihre Handyversicherung nicht mehr zuständig. Sollte derjenige nicht versichert sein, würde er mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen müssen. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung besitzen, würde diese haften, wenn der Dritte kein Vermögen hat, mit dem er den Schaden begleichen kann.

„Abhandenkommen des Geräts durch Raub und Einbruch-Diebstahl“

Das heißt, das Handy ist versichert, wenn sich eine fremde Person durch Nötigung oder Gewalt Ihr Handy aneignet (Raub) oder eine fremde Person Ihr Handy aus einem verschlossenen Raum entwendet, zu dem nur Sie Zugang haben könnten. Als verschlossener Raum gilt auch ein Kraftfahrzeug. Das Handy ist nicht versichert bei einfachem Diebstahl, d.h. wenn es z.B. aus Ihrer Tasche entwendet wird.

„Schäden durch Brand, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss“

Ihr Handy ist versichert, wenn es durch einen Brand oder Explosion beschädigt wird, ebenso wenn durch nicht kalkulierte Einflüsse ein Kurzschluss entsteht, es sei denn Sie hätten diesen selbst verursacht durch fahrlässiges Verhalten.

„Konstruktions-, Material- und Montagefehler“

Diese sind nur versichert, wenn Sie nicht mehr durch die Hersteller-Garantie abgedeckt sind.

Hinweis zur Schadensmeldung

Nachdem Sie Ihren Schaden gemeldet haben, prüft die Handyversicherung genau, ob es sich um ein versichertes Schadensereignis gemäß der Versicherungsbedingungen handelt. Dazu verlangt Sie eine genaue Schilderung, notwendige Nachweise und ggf. Unterlagen. Auf Verlangen der Versicherung müssen Sie Ihr Handy zur Reparatur einschicken oder erhalten ein Ersatzgerät. Bei einem Raub oder Einbruch-Diebstahl ist unbedingt die Anzeige bei der Polizei vorzulegen. Diese muss binnen 48 Stunden erfolgt sein. Weitere Informationen zum Verhalten bei Einbruch-Diebstahl oder Raub finden Sie in unserem Blogartikel „Handy gestohlen“.

Heben Sie unbedingt alle Garantiebelege, Rechnungen und sonstige Unterlagen Ihres Handys auf! Auch dies ist als Pflicht in Ihrem HandySchutzbrief geregelt. Sonst kann es Ihnen im Schadensfall passieren, dass die Versicherung von Ihrer Leistung entbunden ist, da nötige Unterlagen nicht vorliegen.

Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Handyschaden melden sollen? Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Artikel: So melden Sie Ihren Handyschaden.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle

Jede Versicherung und auch die Handyversicherung schließt jene Fälle aus, die grob fahrlässig oder mit Vorsatz begangen werden. Was genau bedeutet das eigentlich?

Vorsätzlich:

Wenn Sie vorsätzlich eine Tat begehen, heißt das, Sie handeln bewusst und im vollen Wissen über die Konsequenzen. D.h. es steht eine Absicht hinter der Tat und Sie wissen, was passieren kann oder wird. Wenn Sie bewusst Ihr Handy ins Feuer legen würden und es entsteht ein Brandschaden, haben Sie mit Vorsatz gehandelt, da Sie wussten, was passieren wird.

Grob fahrlässig:

Sie verhalten sich fahrlässig, wenn Sie ohne die nötige Sorgfalt oder Vorsicht handeln. Wenn Sie das Handy in wassernahen Bereichen wie z.B. Bad oder Küche mit sich führen oder es in den Pool oder ans Meer mitnehmen, erhöht sich die Gefahr einen Schadens. Gleiches gilt bei sportlichen Aktivitäten oder körperlichen Arbeiten, bei denen Sie das Handy mitnehmen. Die Wahrscheinlichkeit von grober Fahrlässigkeit ist hier massiv gegeben. Insofern sollten Sie besser darauf verzichten, Ihr Handy in solchen sogenannten Risikozonen mit sich zu führen.

Wenn einer dieser genannten Tatbestände zutrifft, ist die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet oder kürzt je nach Schwere anteilig Ihre Leistung. Bei fahrlässigem Verhalten gibt es immer einen gewissen Spielraum, den jede Versicherung im Einzelfall anders bewertet.

Weitere wichtige Ausschlüsse vom Versicherungsschutz:

Risse, Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie Ausbrüche, die reine Schönheitsfehler darstellen und nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen
– Normale, gebrauchsbedingte Abnutzungschäden
– Schäden, die entstehen, wenn Sie das Gerät entgegen seiner Bestimmung verwenden, also nicht damit Telefonieren, SMS schreiben oder eine der üblichen Anwendungen eines Smartphones nutzen, entgegen der Bedienungsanleitung
– Schäden, die durch Reparaturen, Service- oder Reinigungsarbeiten von Dritten ausgeführt wurden, die nicht durch die Versicherung autorisiert wurden.

Ohne Freigabe der Versicherung sollten Sie daher nie Ihr Handy reparieren lassen, da Sie ansonsten den Versicherungsschutz gefährden. Sobald Sie selbst oder ein Dritter Ihr Gerät reparieren, für das Sie eine Geräteversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sich bewusst sein, dass der Versicherungsschutz in diesem Falle erlischt, wenn aufgrund der Reparatur ein Schaden entsteht.

61 Meinungen

  1. Dagmar Spona sagt:

    Ihre Ausführungen zu „Dritten“ im Sinne des Versicherungsrechts sind nicht richtig. Dritter im Rechtssinne ist immer jemand, der außerhalb des Vertragsverhältnisses steht, beim Versicherungsvertrag also der, der weder Versicherungsnehmer noch Versicherer ist. Unter bestimmten Umständen kommt im Versicherungsrecht in bestimmten Konstellatione noch weitere Personen hinzu, die dann nicht Dritte sind, zum Beispiel die Versicherte Person, wenn dies nicht gleichzeitig der Versicherungsnehmer ist. Völlig unerheblich ist jedenfalls, ob man die Person kennt oder nicht. Es muss gerade keine fremde Person sein.
    Auch Diebstahl und Raub können durch eine bekannte Person verübt werden. Natürlich kann der Versicherer in bestimmten Grenzen diese Begriff auch definieren, sollten diese Definitionen – wie beschrieben aber erfolgt sein, stellt sich schon die Frage, ob das mit den Regelungen über AGB und dem VVG zu vereinbaren ist. Selbst wenn, wäre die Versicherung wertlos, weil sie dann so gut wie nie zahlt.

    • Marco sagt:

      Was ist, wenn das dass Handy sich nicht mehr aufladen lässt mit den Kabel . Sondern nur noch über Induktion. Dann würde doch die Versicherung auch nicht zahlen oder?

      • admin sagt:

        Hallo Marco,

        das klingt nach einem Garantiefall. Wenn die Herstellergarantie Ihres Handys noch greift, könnten Sie den Hersteller kontaktieren. Ansonsten wäre dies eventuell auch ein Fall für die Handyversicherung, wenn Sie eine abgeschlossen haben.

        Viele Grüße
        Ihr Friendsurance-Team

  2. Andre sagt:

    Verstehe ich Sie richtig:
    also ausgeschlossen sind u.a. Risse, Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden, solange ich das Handy immer noch irgendwie bedienen kann? Das ist ja lächerlich! xD Also wenn das Display einen Riss aufweist, der sich z.B. aufgrund eines Fallschadens über die gesamte Bildfläche zieht (und damit Video gucken o.ä. de facto nicht mehr ungestört möglich ist) – dann hab ich Pech gehabt? Wozu versichert man sein Handy denn, wenn ihr einfach mal nix übernehmen wollt? Und grob fahrlässig sind sportliche Aktivitäten oder körperliche Arbeiten? Ja sag mal wo lebt ihr denn? Dann kann ich mein Handy ja gleich zuhause im Safe lassen.
    Wollte ursprünglich mein neues Handy bei euch versichern, aber das hat sich ja jetzt wohl ein für allemal erledigt.
    Was ein Schwachsinn.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Andre,

      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Die Versicherung umfasst Schäden, die die ordnungsgemäße Bedienung des Smartphones beeinträchtigen. Eine Beschädigung des Displays bspw. in Form einer sog. „Spider-App“ stellt eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Bedienung da und wird somit im Regelfall von der Versicherung reguliert. Die Entscheidung über die Regulierung eines Schadens trifft natürlich nicht Friendsurance als Makler, sondern das Versicherungsunternehmen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

      • MurkMaus sagt:

        wie sieht denn die Regelung für ein wasserdichtes Outdoor-Handy aus, welches salzwasserbeständig ist?
        Sollte das Display einen Riss haben, ist die Wasserdichtigkeit nicht mehr gegeben – dies würde für MICH „eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Bedienung“ bedeuten.
        Wenn ich ein solches Handy mit ins Badezimmer oder an den Strand, bzw. mit zum Sport nehme, wozu dieses Handy hergestellt wurde, würde die Versicherung nicht greifen weil ich mich „grob fahrlässig“ verhalte und das Handy nicht „bestimmungsgemäß“ gebraucht/benutzt habe?
        In diesem Fall wäre die Versicherung in meinen Augen ein Betrug, denn diese Handys haben andere „Bestimmungen für den Gebrauch“

        • admin sagt:

          Hallo MurkMaus,

          wenn ein Telefon, welches urpsrünglich wasserdicht ist, diese Fähigkeit aufgrund eines Displayrisses nicht mehr besitzt, stellt es in der Tat eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Bedienung dar.

          Viele Grüße
          Ihr Friendsurance-Team

  3. Muhammed sagt:

    Was ist im Ausland? Da ist die Gefahr viel größer das etwas geklaut wird.

  4. rita sagt:

    Was passiert wenn das Handy versehentlich in die Toilette fällt?

    Und greift der Diebstahlschutz auch bei abschließbaren Spinden in der Mitarbeiterküche?

    Greift der Schutz z.B. auch bei Regen? Sowohl beim telefonieren als auch wenn es zB in der Tasche nass wird?

    Wie sieht es aus mit anderen Schäden die durchs Wetter entstehen können?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Rita,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Es kommt immer darauf an, welcher Tarif gewählt wird. Im Premium-Tarif sind Witterungsschäden versichert. Der Sturz in die Toilette wäre ein Flüssigkeitsschaden, der ebenfalls versichert ist. Wenn der Spind abgeschlossen wäre, ist auch dies kein Problem.
      Wichtig ist, dass der Schadenshergang plausibel weitergegeben wird und nachvollziehbar ist.
      Das Versicherungsunternehmen entscheidet jedoch letzendlich über die Schadensregulierung und wir können keine verbindliche Auskunft treffen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  5. Mario sagt:

    Wieso wird nicht eindeutig erklärt, das die 10% immer als Eigenanteil auf die komplette Deckungssume erfolgt. Bei einem kleinen Schaden zahlt man da ja sogar drauf.
    Ich habe eine 750 EUR Deckung, d.h. 75 EUR bin ich gleich einmal los. Eine Reparatur würde nur wenig über 75 EUR kosten. Damit benötigt man die Versicherung nicht.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Mario,

      laut Punkt 3.6 der Versicherungsbedingungen („Bei bedingungsgemäß versicherten Schäden trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 10% des Kaufpreises zum Zeitpunkt der Anschaffung des Gerätes. Dieser Selbstbehalt muß vom Versicherungsnehmer gezahlt werden, bevor die Schadenprüfung stattfinden kann. Sollte keine Schadenregulierung stattfinden, wird der Selbstbehalt zurück erstattet.“) beinhalten die Tarife Standard und Komfort eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des Bruttoverkaufspreises.
      Je nach Schaden variieren die Reparaturkosten, daher kann man hier leider keine pauschale Aussage treffen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  6. Birgit sagt:

    Sie sagen, das das Handy versichert ist wenn es in die Toilette fällt aber aus den AGBs ließt es sich so, dass es grob fahrlässig ist sein Handy überhaupt mit ins Badezimmer zu nehmen, genauso wenn ich es im Urlaub mit an den Strand nehme! Dafür brauche ich ja dann auch keine Versicherung mehr! Benutzen wir unsere Geräte doch einfach nach Anschaffung nicht mehr und alles ist gut …..

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Birgit,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Generell kann man sagen, dass wenn das Gerät normal benutzt wird, die meisten Schäden durch die Versicherung abgedeckt sind. Auch wenn man eine Versicherung hat, sollte man trotzdem auf sein Smartphone aufpassen. Zum einen handelt man sonst grob fahrlässig und zum anderen widerspricht es dem ursprünglichen Versicherungsgedanken, bei dem eine Gemeinschaft den Schaden trägt.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  7. Moritz sagt:

    Was passiert wenn die Glasrückseite bricht und dies nicht vorsätzlich? Ist ja bei den neueren Handys durchaus üblich…

    • admin sagt:

      Hallo Moritz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Schäden an einer Glasrückseite werden reguliert. Davon ausgenommen sind jedoch Schönheitsfehler wie z.B. Risse, Kratzer etc.
      Damit die Versicherung greift, muss bei dem Schaden ebenfalls eine Beeinträchtigung der Funktion des Handys vorhanden sein.

      Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance Team

      • Müller sagt:

        Wenn jetzt aber der der Glasbruch bzw die risse auf der Rückseite vorhanden sind ist es ja nicht mehr IP 68 geschützt. dem nach ja nicht mehr voll Funktionsfähig oder wie ist das zu verstehen ?

        • admin sagt:

          Hallo Müller,

          wenn ein Telefon, welches urpsrünglich staub- und wasserdicht ist, diese Fähigkeit aufgrund eines Glasbruches nicht mehr besitzt, stellt dies eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Bedienung dar. Daher werden solche Fälle in der Regel reguliert. Jedoch entscheidet die Versicherung jeden Schadensfall individuell und es gibt keine Garantie dafür, welche Schäden reguliert werden.

          Viele Grüße
          Ihr Friendsurance-Team

  8. Hans sagt:

    Wenn man als Fischer das Handy berufsbedingt bei sich haben muss, es aber ins Wasser fällt, zählt das dann auch als grob fahrlässig?
    Handy ist dann ja im See auch nicht mehr auffindbar….

    • admin sagt:

      Hallo Hans,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Hinsichtlich unserer Handyversicherung ist dies, auch unabhängig Ihres Berufs, in unserem Premium-Tarif mitversichert.
      Da jedoch von Fall zu Fall entschieden wird, kommt es sicherlich auch darauf an, wie Sie den Hergang des Schadens schildern.
      Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance Team

  9. Lisa sagt:

    Hallo,

    ich habe die Versicherung am Kauftag beantragt. Jedoch nicht beim Händler, sondern abends zuhause selbständig übers Internet.
    Habe ich eine Wartezeit oder nicht? Das erschließt sich mir nicht genau.

    Auszug von der Webseite:
    Wenn Sie die Versicherung direkt beim Kauf des Handys abschließen, genießen Sie Sofort-Schutz, ohne 4-wöchige Wartezeit.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Lisa,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Wenn das Kaufdatum mit dem Beantragungsdatum der Versicherung übereinstimmen, haben Sie keine Wartezeit.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  10. Michelle sagt:

    Ich befinde mich demnächst für 1 Jahr in Südamerika und Asien. Wie gehe ich im Schadensfall vor, wenn angenommen mein Handy herunterfällt und ich es nicht mehr nutzen kann? Ich kann es ja schlecht zu einer von Ihnen vorgeschlagenen Reperaturstelle schicken.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Michelle,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Wenn Sie sich zu der Zeit im Ausland befinden und auch in nächster Zeit nicht in Deutschland sind, müssten Sie die Versandkosten bzw. die Differenz selbst aufbringen. Je nachdem wie weit fortgeschritten Ihre Reise zum Schadenszeitpunkt ist, können Sie aber eventuell auch eine andere Lösung mit der Versicherung vereinbaren, wenn Sie den Schaden melden.

      Alles Gute und eine schöne Reise!
      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  11. Lara Hogeweg sagt:

    Hallo,
    Was ich auf Ihren Seiten leider nicht rauslesen kann ist, ob es ein Versicherungsfall ist, wenn mein Telefon ohne für mich ersichtlichen Grund nicht mehr funktioniert, ich aber nicht mehr in der Garantie des Herstellers bin. Ich hatte dieses Problem bei meinem Vorgänger-Handy, das auf einmal ständig an und aus gegangen ist und sich irgenwann nichtmehr hat anschalten lassen, und würde sowas auch gerne abgesichert wissen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lara Hogeweg

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Lara,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Die Garantieverlängerung in unserer Handyversicherung umfasst auch Schäden an der Software des Smartphones.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  12. Lena sagt:

    Hallo,
    wie sieht es aus wenn ich mein Handy auf meinem Autodach abgelegt habe – mein 1Jahr altes Kind ins Auto gesetzt habe es geweint hat und ich es beruhigen musste. Handy auf dem Dach vergessen habe und los gefahren bin.Es ist Heruntergefallen und das Display gesplittert. Zahlt die Versicherung?
    Laut den Bedinungen der Versicherung ist das Handy gegen Sturz,Bruch und Herunterfallen versichert.
    lg Lena

    • admin sagt:

      Hallo Lena,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Die Entscheidung über die Regulierung eines Schadens trifft immer das Versicherungsunternehmen. Darauf haben wir keinen Einfluss.
      Sie müssten also den Schaden der Versicherung melden und deren Entscheidung abwarten.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  13. Kevin sagt:

    Hallo,

    sind Hardwareschäden abgedeckt? Als Beispiel: Das Handy kann plötzlich keine Internetverbindung mehr herstellen.

    Ist so etwas auch abgesichert? Also allgemeine Hardwarefehler?

    Beste Grüße
    Kevin

    • admin sagt:

      Hallo Kevin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Wir gehen davon aus, dass du Softwareschäden meinst, die die Funktionalität deines Smartphones beeinträchtigen.
      Diese sind in der Regel im Rahmen der enthaltenen Garantieverlängerung ebenfalls abgesichert.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  14. Fritz sagt:

    Hallo,

    wenn man an einer Glasrückseite einen Schaden hat, muss man diesen dann melden auch wenn er wahrscheinlich nicht reguliert werden würde, da er keinerlei Beeinträchtigungen mit sich bringt?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Fritz,

      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Deine Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da wir den Umfang des Schadens nicht einschätzen können und nicht wissen um welches Handymodell es sich handelt.
      Du kannst den Schaden bei der Versicherung melden und diese prüft dann, ob der Schaden reguliert wird oder nicht.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  15. Nico sagt:

    Hallo,

    wie oft hintereinander kann man den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen? Es kann ja passieren das kurz nach dem Erhalt des neuen, ausgetauschtem Gerät, wieder ein Schadensfall Eintritt. Wäre dies dann trotzdem Versichert?

    Vielen Danke und freundliche Grüße

    • admin sagt:

      Hallo Nico,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Dafür gibt es keine Beschränkung. Jedoch hat das Versicherungsunternehmen das Recht die Versicherung zu kündigen, wenn zu viele Schadensfälle aufgetreten sind.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  16. Hatice Özdemir sagt:

    Ich habe beim einsteigen ins Auto mein Handy auf des Dach vom auto gelegt. Und habe es leider dort vergessen und bin gefahren als ich bemerkte das was vom Auto Dach gefallen ist war es leider schon zu spät. Das Handy hat einen total schaden.

    • admin sagt:

      Hallo Hatice,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Das ist ein äußerst unglücklicher Fall.
      Sollten Sie eine Handyversicherung haben, können Sie dieser Ihren Schadensfall melden. Jedoch trifft die Versicherung auch die Entscheidung darüber, ob ein Schaden überhaupt reguliert wird.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  17. Florian Müller sagt:

    Hey,
    So ganz klar ist mir noch nicht der Begriff „dritte“.
    Was ist wenn ich meiner eigenen dreijährigen Tochter das Handy zur Ablenkung auf längeren Autofahrten gebe und sie durch gleichzeitiges Schokolade essen, die Lautstärke Wippe dermaßen verklebt hat – das das regeln der Lautstärke defackto darüber nur sehr schwer, bis gar nicht mehr möglich ist? Und ein auseinander nehmen und sauber machen ist ja bei neuen Handys schon lange nicht mehr möglich!

    • admin sagt:

      Hallo Florian,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Grundsäzlich würde so ein Schaden als Eigenschaden zählen, da es laut Ihrer Schilderung Ihnen „einen Schaden zugefügt“ hätte.
      Jedoch fällt das Versicherungsunternehmen letzendlich immer die Entscheidung darüber, ob ein Schaden reguliert wird oder nicht.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  18. Tobi sagt:

    Wie oft deckt die Versicherung pro Jahr in einem Schadensfall ab?

    • admin sagt:

      Hallo Tobi,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Versicherung deckt jeden Schadensfall ab, sofern er im Rahmen der Versicherungsbedingungen
      versichert ist. Allerdings hat jeder Versicherer häufig das Recht, bei zu vielen hintereinander auftretenden Schäden von einem
      Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  19. Michael Meyer sagt:

    Hallo, ist es grobfahrlässig, wenn das Handy beim Fahrradfahren aus der Hosentasche raus rutsch und dabei beschädigt wird?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • admin sagt:

      Hallo Michael,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es handelt sich im Sinne der Versicherungsbedingungen bei unserer Handyversicherung
      nicht um eine grob fahrlässige Handlung. Sie sollten allerdings schnellstmöglich eine Schadensmeldung tätigen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  20. Dirk sagt:

    Ich habe die Premiumvariante der Versicherung gewählt, für 12 Monate bereits bezahlt.
    Wie ist es wenn ich das Handy nach 2 Monaten nun verkaufen will.
    Bekomme ich Geld zurück oder ist die Versicherung übertragbar für die Restlaufzeit?

  21. Carina sagt:

    Hallo,
    ich habe 2 Fragen:
    1) Wenn ich mein Handy z.B. mit unter die Dusche nehme um zu telefonieren, da in der Produktbeschreibung steht, dass es bis zu 2m Wassertiefe wasserdicht ist und das Telefon funktioniert dann nicht mehr, greift dann die Versicherung? Oder ist das dann grob fahrlässig?
    2) Ist bei der Versicherung auch der Akku mit abgedeckt? Falls ja, ab wieviel Prozent Kapazitätsverlust kann dieser über die Versicherung ausgetauscht werden?

    • admin sagt:

      Hallo Carina,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. In dem von Ihnen beschriebenen Fall in Ihrer ersten Frage greift die Versicherung leider nicht, da
      dieser unter die Kategorie „grob fahrlässig“ fallen würde.
      Die Akkuleistung ist bei einer Versicherung nicht abgedeckt, da es sich bei Kapazitätsverlust um eine Verschleißerscheinung handelt.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

      • Cindy sagt:

        Guten Tag

        was bedeutet in ihren AVBs genau „gebrauchten Ersatzgerätes gleicher Art und Güte“? Wenn ich ein IPhone X habe erhalte ich dann auch wieder ein Apple Gerät im Fall der Fälle ?

        Mit freundlichen Grüßen
        Cindy

        • admin sagt:

          Hallo Cindy,
          vielen Dank für Ihren Kommentar. Es wird grundsätzlich ein bezüglich Modell, Speicher und Farbe identisches Ersatzgerät versendet. Sofern dies nicht möglich sein sollte, erhalten Sie als Kunde einen Alternativvorschlag, bevor ein Ersatzgerät versendet wird. Dieses hat dann beispielsweise eine andere Farbe, dafür aber eine höhere Speicherkapazität.
          Viele Grüße
          Ihr Friendsurance-Team

  22. Max sagt:

    Ist es möglich ein Smartphone zu versichern das durch eine Vertragsverlängerung eines Mobilfunktarifs des jeweiligen Mobilfunkanbieters in meinen Besitz gekommen ist? Da der Mobilfunkanbieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Gerät als Eigentum für sich beansprucht?

    • admin sagt:

      Hallo Max,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Das Versichern eines Smartphones aus einer Vertragsverlängerung ist grundsätzlich möglich. Sie müssen dafür einen entsprechenden Lieferschein bzw. den Kauf- oder Rechnungsbeleg vorlegen. Als Versicherungsgrundlage dient in diesen Fällen der unsubventionierte Marktpreis des Gerätes.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  23. Fabian sagt:

    Hey,

    wenn ich mein Handy über die Handyversicherung repariert zurück bekomme und nach 1 Woche ohne Fremdeinwirkung der touch nicht funktioniert, das Handy wiederum zur Reklame einschicken lasse und die Versicherung mir mitteilt, der Displayschaden wird nicht über die Versicherung gedeckt, weil Selbstverschuldung bzw der Schaden bei der Reparatur davor nicht erkannt, müsse man die Reparatur selbst zahlen.
    Versicherung bereits ausgelaufen und Kosten sind zwar nur 60€, aber letztendlich zahl ich für eine nicht korrekte Reparatur „doppelt“.
    Außer Anwalt weiß ich mir nicht zu helfen.
    Haben sie Ideen bzw. Erfahrungen mit dieser Machart?

    Vg, Fabi

    • admin sagt:

      Hallo Fabian,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir Ihnen ohne weitere Details zu Ihrem Vertrag keine verbindliche Auskunft geben.
      Wenn Sie bei uns versichert sind, können Sie sich gerne mit Angabe Ihrer Schadensnummer oder Policennummer an unseren Kundenservice wenden, der Ihnen gerne weiterhilft.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  24. Désirée Meier sagt:

    Meine Tochter hatte unbedacht Ihr Handy auf mein Autodach gelegt, als sie ihr Baby in den Autositz hievte. Danach hat sie es vergessen. Als ich dann mit dem Auto davonfuhr, knallte es auf den Boden und ist nicht mehr zu gebrauchen. Die Versicherung sagt nun, dass das nicht versichert sei, es wäre grobfahrlässig gewesen. Es knallte auf den Boden und dies hätte auch passieren können, wenn sie es schnell in die Hosentaschen gesteckt hätte und es dann rausgefallen wäre. Ist das wahr? Ist das grobfahrlässig und nicht versichert?

    Freundliche Grüsse

    D. Meier

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Désirée,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Ihrer Schilderung zufolge ist dieser Fall leider tatsächlich als grob fahrlässig zu bewerten.
      Daher besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Leistung.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  25. Jonas sagt:

    Hallo,
    da ich plane, mir ein teures Handy zuzulegen, interessiere ich mich sehr für Ihre Versicherung. Bei meinen letzten Geräten ist es mir schon mal passiert, dass mir mein Handy aus der Hand/Hosentasche gefallen ist. Danach war dort ein/mehrere dicke/r Riss/e. Natürlich ist mit Rissen noch telefonieren und SMS schreiben möglich, allerdings nicht mehr in gleicher Weise, wie vorher. Bilder und Videos angucken ist natürlich völlig „anders“. Wie wird bei solchen „typischen“ Schäden vorgegangen? Ich denke, dass das schon vielen passiert ist.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Jonas

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Jonas,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da bei Schäden die Versicherung immer individuell über eine Schadensregulierung entscheidet, ist es schwierig, hier eine pauschale Aussage zu treffen. Generell würde ein Displayschaden, z.B. ein Riss, der durch den Fall des Handys entstanden ist, die Funktionsfähigkeit des Smartphones beeinträchtigen und die Versicherung den Schaden somit regulieren. Dies gilt allerdings nicht für Schönheitsfehler, wie beispielsweise eine Schramme am Gehäuse des Geräts. Sollten Sie noch weitere Fragen zu der Handyversicherung bei Friendsurance haben, dann melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice unter der Telefonnummer 0800-0870880 oder per Mail an support@friendsurance.de.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  26. Fabian sagt:

    Hallo kurze Frage,

    Kann ein neues Handy was bei eBay-Kleinanzeigen erworben wurde wo es keine Rechnung dazu gegeben hat versichert werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Tim Meyer sagt:

      Hallo Fabian, hier müssen wir Sie leider enttäuschen. Wir versichern grundsätzlich nur neue Geräte, somit keine gebrauchten oder auch generalüberholten (refurbished) Telefone.
      Liebe Grüße, Ihr Friendsurance-Team

  27. Annika sagt:

    Hallo, kann ich ein neu erworbenes „Refurbished-Handy“ versichern?

    VG Annika

    • Tim Meyer sagt:

      Hallo Annika, Refurbished-Geräte versichern wir grundsätzlich nicht. Hier müssen wir Sie leider enttäuschen.
      Liebe Grüße, Ihr Friendsurance-Team

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