Für diese Personenschäden brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung

• Katja Nauck • 4 Kommentare • 

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Das liest man überall. Doch warum ist das so und für welche Fälle im Alltag ist die Absicherung durch die Haftpflichtversicherung notwendig? Wir geben in 2 Teilen einen Überblick über typische Schadensfälle und erläutern, was eine Haftpflichtversicherung Ihnen bringt.

Haftpflichtversicherung Personenschäden © friendsurance

Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Schaden entstanden ist

Es ist gesetzlich geregelt, dass man mit dem gesamten Privatvermögen haftet, wenn man einem Dritten Schäden zufügt. Je nachdem wie wertvoll der Sachgegenstand ist oder wie schwer die geschädigte Person verletzt wurde, kann es zu sehr hohen oder sogar lebenslangen Zahlungen kommen. Denn meistens passieren solche Dinge, wenn man am wenigsten damit rechnet, und z.B. für hohe Behandlungskosten reicht selten allein dein Sparstrumpf aus.
Für genau diese Fälle gibt es die private Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn ein Schaden entstanden ist, für den man haftbar gemacht wirst. Da diese Schäden sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich auftreten können, gibt es daher eine spezielle Berufshaftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung.

Wer haftet im Schadensfall?

Die Haftung im Schadensfall gilt immer bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Je nach Tarif sollte man sich erkundigen, ob auch grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen ist. Hier kann es zu großen Abweichungen im individuellen Fall kommen.
Bei einem Haftpflichtschaden muss immer geklärt werden, wer der Schadensverursacher ist, und wer haftbar gemacht werden kann. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden und bezahlt alle anfallenden Kosten.

3 Arten von Haftpflichtschäden

Haftpflichtschäden können solche sein, die anderen Personen zugefügt werden, die Sachgegenstände anderer Personen betreffen oder auch Schäden, die das Vermögen anderer Personen betreffen. Dabei sind viele Schäden im Haftpflichtbereich Personenschäden. Sie sollten beachten, dass Personenschäden, die in einer Familie untereinander passieren, nur dann reguliert werden, wenn dies auch im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Heute stellen wir vor, welche Schadensfälle im Bereich Personenschäden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Beispiele für Personenschäden

Der unachtsame Fußgänger:

Ein Fußgänger hört auf seinem Smartphone seine neue Lieblingsmusik, läuft vertieft über die Straße und achtet nicht auf den Straßenverkehr. Ein Motorradfahrer biegt um die Ecke, und genau in diesem Augenblick läuft der Fußgänger ohne nach rechts und links zu sehen über die Straße. Der Motorradfahrer ist irritiert und fährt in einem missglückten Ausweichmanöver gegen einen Laternenpfahl. Paul kommt mit einem Schrecken unverletzt davon – der Motorradfahrer kommt mit Knochenbrüchen ins Krankenhaus.

Ein solcher Straßenverkehrsschaden kommt leider häufiger vor, als man denkt. Hier muss der Verursacher des Schadens ermittelt werden. Dessen Haftpflichtversicherung muss die Schadensersatzforderung des Unfallopfers und alle folgenden Behandlungskosten übernehmen, die je nach Grad des Unfalls sehr hoch ausfallen können.

Mutter und Kind auf dem Fahrrad

Eine Mutter fährt mit ihrer Kleinen auf dem Fahrradsitz über eine holperige Straße, übersieht eine Unwegsamkeit und beide fallen mit dem Rad unglücklich hin. Die Mutter ist nur leicht verletzt, aber die Kleine fällt so ungünstig vom Kindersitz, dass sie Frakturen davon trägt, die behandelt werden müssen.

Bei diesem Unfall handelt es sich um einen selbstverschuldeten Sachverhalt, da kein Dritter beteiligt ist. Die Haftpflichtversicherung der Mutter würde hier alle Behandlungskosten übernehmen, wenn in der Privathaftpflichtversicherung auch Personenschäden der versicherten Personen untereinander eingeschlossen sind. Vor allem kleine Kinder können bei solchen Stürzen bleibende Körperschäden behalten, deren Behandlung kostspielig werden kann.

Der rasante Fahrradfahrer

Ein Radfahrer ist mit dem Rennrad auf dem Fahrradweg unterwegs und übersieht eine ältere Dame, die diesen überqueren möchte. Dabei reißt er die Fußgängerin um und sie kommt mit einem gebrochenen Bein ins Krankenhaus. Mehrere Wochen Reha sind erforderlich.

Bei solchen Personenunfällen kann es zu vielen weiteren Zusatzkosten aufgrund von Rehabilitations-Behandlungen kommen. Daher sollten Fahrradfahrer unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, da es im Straßenverkehr sehr schnell zu selbstverschuldeten Personenunfällen kommen an. Ähnlich wäre auch die Lage, wenn der Fahrradfahrer einen anderen Fahrradfahrer anfahren würde. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers müsste den Schaden bezahlen.

Achtung: Wenn der eigene Hund anderen Personen oder Sachgegenständen anderer Personen einen Schaden zufügt, dann haftet hier nicht die normale Haftpflichtversicherung, sondern die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Keine Versicherung hat pauschal eine Haftpflicht für den Vierbeiner. Hundehalter sollten diese extra abschließen.

Im 2. Teil „Für diese Sachschäden brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung“ klären wir, für welche typischen Schadensfälle die Haftpflichtversicherung bei Sachschäden greift.


Sicher und schick: Mit diesen Hüllen hat Ihr Handy seinen großen Auftritt

• Katja Nauck • 4 Kommentare • 

Sie sind auf der Suche nach einer Hülle für Ihr neues Handy, die elegant und einzigartig aussieht und den optimalen Schutz bietet? Wir zeigen Ihnen, welche verschiedenen Handyhüllen es gibt und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.


Handyhüllen Caseable


Handyhüllen und Zubehör für jegliches Handy-Modell gibt es ja wie Sand am Meer. Vor allem, wenn neue Geräte auf den Markt kommen, überbieten sich die Smartphone-Case-Hersteller. Doch wenn es Ihnen wirklich darum geht, das Handy vor Displaybruch und anderen Erschütterungen zu schützen, sollten Sie nicht nur nach Design und Style gehen. Folgende praktische Tipps werden Ihnen dabei helfen, das richtige Smartphone-Case auszusuchen, um lange Freude am Handy zu haben. Wir wollen ja nicht, dass Sie so ein Pech haben, wie der erste iPhone 6-Kunde in Australien mit seinem nagelneuen Smartphone.

Überprüfen Sie Ihr Nutzungsverhalten



Wenn Sie überlegen, mit welcher Hülle Sie ihr Handy schützen, sollten Sie sich bewusst sein, wie Sie ihr Handy meistens benutzen und aufbewahren:

    – Wollen Sie schnell und unkompliziert an das Smartphone kommen, ohne umständlich an Verschlüssen zu fummeln?
    – Ist Design und Style wichtiger als praktische Handhabe und Schutz?
    – Tragen Sie Ihr Smartphone in der Hosentasche, eher im Rucksack oder der Handtasche?
    – Möchten Sie mit dem Handy in der Hülle Fotos machen und telefonieren?
    – Sind Sie viel draußen unterwegs und nehmen das Handy auch mit an den Strand, ins Wasser oder in die Berge?

Je nach Ihren Ansprüchen und Wünschen eignen sich verschiedene Hüllen, deren Vor- und Nachteile wir hier vorstellen.

Display-Folien: guter Schutz gegen Kratzer



iPhone 6 Displayfolie Arktis


Wer es pur mag und das edle Design seines neuen Smartphones zur Geltung kommen lassen möchte, kann einen Schutz wählen, der nur das Display vor Kratzern schützt. Die dünne Folie ist transparent und kann jederzeit entfernt werden. Es gibt für alle Handymodelle spezielle Folien, die auf die Bildschirm-Maße abgestimmt sind. Natürlich können Sie nicht jede Display-Folie verwenden, sondern müssen schauen, dass die Folie exakt zu Ihrem Handy-Modell passen. Je nach Belieben können Sie normale, entspiegelte und Echtglas-Folien verwenden. Sie sollten am besten ausprobieren, welche Folie für Ihre Belange am bedienungsfreundlichsten sind. Eine große Auswahl an Schutzfolien gibt es z. B. bei Arktis.

Schutzfaktor: Eine Display-Folie schützt wirklich nur den Bildschirm und löst sich nach einer Weile ab. Sie müssen sie vorsichtig anbringen und straff ziehen, sonst schlägt sie unschöne Wellen, die bei der Bedienung stören können. Wenn sie eine Weile in Benutzung war, muss sie ausgewechselt werden. Daher werden meist mehrere Folien in einem Paket verkauft.

Bumper: schick, aber weniger robust



Samsung Galaxy Handyhüllen Caseable


Die häufigste Art, das Smartphone zu schützen, sind wohl Bumper. Ein Bumper ist ein schmales Smartphone-Case, das als dezente Hülle nur um den Rahmen des Geräts verläuft.
Ein individueller Bumper verleiht dem Handy seine persönliche Note – es gibt sie in allen Farben und mit zahlreichen Mustern und Styles. Bei vielen Anbietern wie Caseable, DeinPhone oder DeinDesign kann man unter vielen Motiven das Lieblingsdesign für sein Handymodell auswählen und den Bumper sogar mit eigenen Motiven selbst gestalten.


DeinDesign Handyhüllen


Schutzfaktor: Ein Bumper schützt das iPhone nicht vor Displaybruch und anderen Bruchschäden. Er dient eher der Optik. Lediglich die Rückseite des Smartphones ist ummantelt – der Bildschirm bleibt frei. Somit bietet er nicht wirklich den idealen Schutz vor Erschütterungen oder Wasserschäden.

Filz- oder Stoffhüllen: individuell, kein Rundum-Schutz



Handyhüllen Dawanda

Wer es individuell mag und sein Smartphone gut einpacken möchte, der kann eine Filz- oder Stoffhülle wählen. Es gibt solche Cases von vielen Anbietern u.a. beim Kreativmarktplatz Dawanda als individuell genähte kleine Handytasche mit Nähten und Knöpfen oder speziell wasserdichte für das iPhone bei Crispywallet. Sie fassen das Smartphone rundum ein – wie eine kleine Tasche. Auch transparente Plastikhüllen schützen Ihr Smartphone zwar komplett, aber Sie müssen es erst herausnehmen, um es bedienen zu können. Sie sollten sich vorher überlegen, ob eine Stoffhülle oder transparente Plastikhülle zum eigenen Gebrauch passt und das Handy für die eigenen Belange ausreichend schützt.

Schutzfaktor: Eine Tasche mit Knöpfen muss man erst umständlich auffummeln, um an das Handy zu gelangen. Hier ist es zwar gut geschützt, aber könnte beim Herausnehmen im Gedränge leicht herunterfallen. Das ist im Alltag bei der Bedienung eher unpraktisch, wenn man schnell auf dem Smartphone etwas nachsehen will. Stofftaschen ohne Knöpfe oder Verschluss hingegen bieten weniger optimalen Schutz, da das Smartphone hier leicht herausfallen könnte. Filz oder Wolle sind natürlich auch wasserdurchlässig – das sollte man nicht vergessen.

Flipcases: gut geschützt und praktisch



iPhone Flipcase Spigen

Sogenannte Flipcases gibt es aus verschiedenen Stoffen wie Echt-Leder, Kunst-Leder, Kunststoff oder Filz. Das Flipcase schließt Ihr Handy komplett ein. So sind sowohl Bildschirm-Display als auch das Backcover und der empfindliche Rand optimal eingefasst. Besonders praktisch sind solche Cases, die sich leicht aufklappen lassen und Einschübe enthalten, in denen man die Kredit- oder Monatskarte mit sich führen kann. Damit wird die Schutzhülle zum modischen Accessoire und ersetzt auch mal die Brieftasche, wenn man weniger Kram mit sich führen will. Es gibt Cases, die man seitlich aufklappt, in verschiedenen Farben von Xqisit, oder Hüllen mit einem speziellen sehr leichten Silikon-Material von Yousave. Spigen bietet für das neue iPhone 6 elegante Cases an, die man als praktischen Tischständer einsetzen kann.


Schutzfaktor: Wenn Sie Ihr Handy gut schützen möchten, dann sollten Sie nur solche Flipcases wählen, die einen Verschluss haben. Ansonsten könnte das Handy auch hier herausfallen und aufklappen. Bei einfachen Kunststoff-Taschen kann es schnell passieren, dass der Kunststoffbezug abbröckelt. Das sieht nicht nur unschön aus, die Hülle verliert damit auch ihre Schutzfunktion.

Outdoor-Cases: geeingnet bei Wind und Wasser



catphones Handyhüllen

Wer viel draußen unterwegs ist und das Handy Wind und Wasser ausgesetzt ist, sollte sich ein Case holen, dass für Outdoor-Aktivitäten gedacht ist. Solche speziellen Hüllen sind aus Gummi oder anderem sehr robustem Kunststoff-Material, das Wasser abhält und das Smartphone bei Stürzen polstert. Für das iPhone 6 gibt es spezielle sehr wasserabweisende Hüllen z. B. von CAT, Otter oder Urban Amor Gear im Shop von StyleMyPhone, die nicht nur stylisch aussehen, sondern auch einiges aushalten.

Generell geht es wahnsinnig schnell, dass einem im Gedränge das Handy aus der Hand rutscht oder beim Herausholen aus der Hülle fällt. Selbst die beste Hülle kann bestimmte Schäden durch Erschütterungen oder Fall aus großer Höhe nicht mehr auffangen. Und auch wenn man selbst vorsichtig und sorgsam mit dem Smartphone umgeht, kann es durch Unachtsamkeit anderer aus der Hand oder vom Tisch gestoßen werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie Ihr Handy durch eine entsprechende Hülle schützen und zusätzlich eine passende Versicherung abschließen, die auch Displaybruch und Flüssigkeitsschäden einschließt.


*Bildquelle Teaserbild: Caseable

Wie du deinen Haushalt vor den häufigsten Brandursachen schützt

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Brände gehören neben Wasserschäden zur häufigsten Ursache von Schadensfällen im Haushalt. Das Institut für Schadensverhütung ermittelt jährlich über 1000 Brandursachen. Wie schnell passiert es, dass man außer Haus geht und den Herd oder andere Küchengeräte unbeabsichtigt angeschaltet lässt! Hier erfährst du, wie du dich vor den häufigsten Gefahrenquellen schützen kannst und was du im Falle eines Brandschadens bei der Regulierung über die Hausratversicherung beachten solltest.

Häufige Brandherde im Haushalt

Hausratversicherung-Kueche © friendsurance

Die Küche ist der Brandherd Nr. 1 in einer Wohnung. Jeder hat bestimmt schon einmal auf der heißen Herdplatte aus Versehen eine Schüssel abgelegt. Geschmolzenes Plastik stinkt nicht nur extrem, sondern löst auch schnell einen größeren Brand aus.
Hier solltest du die größte Sorgfalt an den Tag legen und alle elektrischen Geräte wie Mikrowelle, Herd, Wasserkocher und Kaffeemaschine immer ausschalten, wenn sie nicht in Benutzung sind oder sich keiner in der Wohnung befindet. Auch eine verschmutzte Dunstabzugshaube mit Fettablagerungen kann eine Gefahrenquelle darstellen, da sich das Fett sehr schnell entzündet. Daher solltest du deine Küche und Haushaltsgeräte alle sauber halten, um die Gefahr eines Brandes zu reduzieren. Leicht entzündliche Materialien oder gar brennbare Flüssigkeiten solltest du besser immer aus der Küche entfernen. Sehr schnell kann heißes Bratenfett durch den Kontakt mit einer leicht entzündlichen Flüssigkeit zu einem plötzlichen Brandherd werden.
Achtung: Lösche heißes brennendes Fett nie mit Wasser, da es die Explosionswirkung von Feuer noch verstärkt! Die beste Möglichkeit ist es, die Flamme mit einem nicht-brennbaren Material zu ersticken und die Sauerstoffzufuhr zu unterbinden.

Hausratversicherung-Elektrische Geraete © friendsurance

Fast jeder vierte Brand entsteht durch elektrische Geräte. Der Klassiker, das Bügeleisen angeschaltet auf dem Bügelbrett, ist immer noch eine der häufigsten Brandursachen. Auch der Stand-by-Modus von Heimelektronik wie TV, PC und Hi-Fi-Anlagen erhöht die Brandgefahr, wenn es zu einem Kurzschluss kommt. Also schalte sie besser aus, wenn sie nicht in Benutzung sind. Das macht sich auch positiv auf deiner Stromrechnung bemerkbar!
Mehrfachsteckdosen sollten dabei nie überlastet oder zumindest durch einen Schalter gesichert werden.
Mit einem Heizkissen oder einer Heizdecke solltest du besser auch nicht einschlafen. Viele Brände entstehen über Nacht und überraschen die Bewohner im Schlaf – meistens ist es dann schon zu spät. Schalte alle elektrischen Heizgeräte besser über Nacht aus, auch wenn du im Winter eine mollig warme Wohnung vorziehst. Alle Geräte mit einer hohen Nutzwärme stellen einen gefährlichen Brandherd dar.

Hausratversicherung - Zigaretten und Kerzen © friendsurance

Zigarettenasche oder noch glimmende Zigarettenkippen können schneller einen Brand verursachen als man denkt. Daher solltest du wirklich darauf achten, dass die Asche nicht mehr glüht und dir bewusst sein, dass eine Zigarette im Bett keine so gute Idee ist. Auch wenn viele wissen, dass man Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lässt und Kinder nicht mit Feuer allein sein sollten, ist dies immer wieder häufige Ursache von Haushaltsbränden. Gerade wenn du die Wohnung verlässt, solltest du sicherstellen, dass keine Kerze mehr brennt und die Zigarettenglut versiegt ist.

Hauratversicherung-Spraydosen © friendsurance

Leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Lösungsmittel, Lacke und Alkohol in der Nähe von Öfen oder Heizkörpern stellen immer ein hohes Brandrisiko dar. Achte darauf, dass du brennbare Materialien nicht in der Nähe von Elektrogeräten lagerst, die sich stark erwärmen. Auch jede Art von Spraydosen solltest du keiner hohen Hitze aussetzen und nicht in der Nähe der Heizung lagern.


Geräte, die sich während des laufenden Betriebs deutlich erwärmen, wie Waschmaschinen, Wäschetrockner oder E-Herde, stellen besondere Gefahren dar. Wenn sich in einem Raum hohe Wärme mit Feuchtigkeit verbindet, entsteht ein größeres Brandrisiko. Ein Kurzschluss oder ein überlastetes Stromnetz kann hier die Ursache für einen Brand sein. Vor allem durch die feuchtwarme Luft kann sich das Feuer besonders schnell ausbreiten. Checke am besten auch regelmäßig deine Steckdosen und lasse sie ggf. austauschen, denn auch der bekannte „Wackelkontakt“ beschleunigt die Brandentstehung.
Du solltest diese Geräte daher nie unbeaufsichtigt in Betrieb nehmen und sie auch in regelmäßigen Abständen nach Sicherheit an den elektrischen Anschlüssen checken lassen.

Wie du deinen Haushalt vor Bränden schützen kannst

> Achte auf einen sorgsamen Umgang mit allen Elektrogeräten im Haushalt und schalte sie aus, wenn du sie nicht benutzt – vor allem, wenn du die Wohnung verlässt.

> Sei dir über mögliche Brandherde bewusst und entferne möglichst alle Gefahrenquellen wie brennbare Flüssigkeiten aus der Nähe von Wärme produzierenden Elektrogeräten. Checke vor allem Steckdosen und elektrische Anschlüsse in regelmäßigen Abständen auf Sicherheitsmängel und lasse diese ggf. beheben.

> Wenn du frühzeitig Brände verhüten möchtest, lohnt sich die Anbringung von Rauchmeldern in der Wohnung. Sie melden frühzeitig den giftigen Brandrauch durch ein Warnsignal. Rauchmelder erhältst du preisgünstig im Baumarkt. Beim Kauf solltest du auf ein Prüfsiegel achten. Es muss allerdings nicht der teuerste Rauchmelder sein. Bei manchen Wohnungen gehören Rauchmelder auch zur Standard-Ausstattung. Frage am besten bei deiner Hausverwaltung nach, inwieweit die Wohnung brandgeschützt ist.

> In Büros und öffentlichen Gebäuden gehört es zur Sicherheitsausstattung, aber auch im privaten Haushalt lohnt sich die Anschaffung eines Feuerlöschers. Wichtig ist, dass er an einem Ort gelagert wird, wo ihn jede Person im Haushalt schnell erreichen kann. Schaum-Feuerlöscher kannst du in jedem Baumarkt kaufen. Sie funktionieren immer nach dem gleichen Prinzip und löschen Brände schon durch wenige Sprühstöße.

> Lass Kinder nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Kerzen oder Streichhölzern spielen und vergewissere dich, dass keine Kerze mehr brennt, wenn du dich aus der Wohnung entfernst.

Bald kannst du deinen Haushalt auch noch sicherer machen, indem du von unterwegs per iPhone-App z.B. gewarnt wirst, wenn dein Feuermelder einen Brandherd erkennt. Diese sogenannte Smart-Home-Technologie vernetzt deinen gesamten Haushalt und bringt mehr Sicherheit in deine eigenen 4 Wände.

Regulierung eines Brandschadens über die Hausratversicherung

Um bei einem Brandschaden abgesichert zu sein, solltest du in deiner Hausratversicherung unbedingt Brand einschließen. Ansonsten müsstest du alle entstandenen Schäden aus eigener Tasche zahlen. Wichtig ist, dass du nach einem Brandschaden nicht lange wartest, sondern sofort deine Versicherung über den Schaden in Kenntnis setzt. Lass also nicht mehr als ein paar Tage zwischen dem Feuer und deiner Schadensmeldung vergehen. Dabei solltest du den gesamten Schaden so gut es geht mit Fotos dokumentieren und diese an deine Versicherung weiterleiten, bevor du die Spuren des Schadens beseitigst. Wir empfehlen, dies schriftlich zu dokumentieren und Zeugen für den Schaden zu suchen, damit man sich auf der sicheren Seite befindet.

Bei größeren und sehr großen Schadensfällen schicken die Versicherungen meist einen Inspektor vorbei, der sich einen persönlichen Eindruck vom Schaden verschafft und eine Bestandsaufnahme durchführt. Hier solltest du dich vorher am besten noch einmal mit deinem Versicherungsvertrag vertraut machen und dir deine Versicherungsbedingungen und versicherten Gefahren anschauen.

Einfach oder grob fahrlässig: Wann besteht Versicherungsschutz

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Versicherung vollständig zur Leistung verpflichtet. Sie liegt vor, wenn du deine erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Wenn du hingegen an deinem Versicherungsschaden grob fahrlässig beteiligt bist, haftet die Versicherung nur anteilig. Sie hat dann das Recht, die Versicherungsleistung je nach dem Grad deines Mitverschuldens anteilig zu kürzen. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du deine erforderliche Sorgfalt in hohem Maße nicht beachtet hast. Das wäre im Falle der Hausratversicherung z.B., wenn du unbeaufsichtigt Kerzen in der Wohnung brennen lässt oder beim Verlassen der Wohnung die Herdplatte brennen lässt. Im Zweifelsfall müsstest du nachweisen, dass du im Moment des Versicherungsfalles nicht grob fahrlässig gehandelt hast, sondern alles Notwendige getan hast, um den entstandenen Schaden zu vermeiden. Die Unterscheidung zwischen beiden Fällen ist nicht gesetzlich konkret definiert, sondern hat sich aus der Rechtsprechung ergeben. Bei der Wahl deiner Hausratversicherung solltest du daher darauf achten, inwieweit deine Versicherung auch grob fahrlässig verursachte Schäden absichert und welche Fälle als grob fahrlässig gelten. Auch hier solltest du dir deine Versicherungsbedingungen genau ansehen.

Unser Tipp: Nimm generell immer eine komplette Bestandsaufnahme deines Haushalts vor und dokumentiere alles mit einem Foto. Notiere den Kaufpreis und wann das Gerät angeschafft wurde. Sonst hast du im Nachhinein bei einem Schadensfall keinen Beweis mehr, was alles zum Haushalt gehörte. Gerade bei Brand und Wasserschaden ist es wichtig, den Zustand des Hausrats vorher dokumentiert zu haben.

Bildrechte: Das Recht am eigenen Bild auf WhatsApp & Co.

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Der jüngste Nacktfoto-Leak privater Fotografien berühmter Hollywood-Schönheiten zeigt, dass man vorsichtig mit den in der Cloud gespeicherten Daten umgehen sollte. Wissen Sie genau, wo Fotos gespeichert werden, die Sie mit Ihrem Handy verschicken und welche Rechte Sie am eigenen Bild haben? Wir verraten, worauf man bei der Nutzung von Foto-Sharing-Apps und beim Versenden privater Bilder achten sollten.

Bildrechte_© friendsurance

Was passiert mit meinen Bildern auf Snapchat, WhatsApp und Instagram?

Ob WhatsApp, Instagram oder Snapchat – wer die beliebten Smartphone-Apps nutzt, um Bilder an Freunde und Bekannte zu verschicken, sollte sich über die Funktion der Apps und gewisse Sicherheitsrisiken im Klaren sein. Wie im jüngsten Fall konnten unberechtigte Personen Zugriff zu den persönlichen Fotos prominenter Personen erlangen, die über deren iPhone in der Apple Cloud gespeichert wurden. Es handelte sich wohl um ein Sicherheits-Leak in Apples iCloud, der kurz darauf behoben wurde.

Alle Fotos, die man mit seinem iPhone versendet, werden in iCloud zwischengespeichert. Das hat den Vorteil, dass man auf diese Inhalte auch dann noch extern zugreifen kann, wenn das Smartphone nicht in der Nähe oder beschädigt ist. Es sollte Ihnen aber klar sein, dass man allzu private, sensible Inhalte besser nicht in der Cloud ablegt, da es immer wieder zu solchen Sicherheitslücken kommen kann.
Tipp_iCloud_© friendsurance

Sehr großer Beliebtheit erfreut sich derzeit auch die Foto-App Snapchat, mit der man Bilder versenden kann, die sich in Sekunden auflösen und selbst löschen. Dass auf diese Weise versendete Inhalte nicht gespeichert werden können, ist ein Irrglauben. Der Empfänger der Bildnachricht kann sich entscheiden, ob er die Nachricht öffnet – bleibt sie ungeöffnet, löscht Snapchat das Bild nach 30 Tagen vom eigenen Server. Die Sicherheit dieser App hängt dabei von ihrem Gebrauch ab. Sie sollten sich bewusst darüber sein, dass Ihr versendetes Bild gespeichert werden könnte. Mit der App Snapgrab kann der Empfänger Fotos aus ungeöffneten Snapchat-Nachrichten speichern.

Wer Bilder über den Messenger-Dienst WhatsApp verschickt, der zu Facebook gehört, muss wissen, dass seine Daten dem amerikanischen Datenschutz unterliegen und nicht an die strengen europäischen Normen gebunden sind. Auch Instagram gehört zu Facebook und alle Bilder, die man bei Instagram teilst, sind auf dem Facebook-Server gespeichert. Das heißt, sie unterliegen den Datenschutzlinien von Facebook und gehen in die Nutzungsbestimmungen von Facebook über. Facebook darf Ihre Daten und hochgeladenen Inhalte zu eigenen Zwecken nutzen. Nach amerikanischem Recht ist dies zulässig, auch wenn es nach deutschen Recht fragwürdig bleibt. Überlegen Sie einfach generell, welche Fotos Sie unbedingt versenden möchten.

Das sollte man vor dem Versenden von Bildern beachten:

  • Lesen Sie unbedingt vor Nutzung von Messengern und Bilderapps die Nutzungsbedingungen durch und schauen Sie sich an, wo Sie Daten gespeichert werden.
  • Verwenden Sie unterschiedliche Passwörter für die Anmeldung bei Apps und Messenger-Diensten und ändern Sie Ihre Passwörter von Zeit zu Zeit.
  • Laden Sie keine allzu privaten oder sensiblen Bilder über Apps in die Cloud, von denen Sie nicht möchten, dass sie gespeichert werden können.
  • Versenden Sie keine Bilder mit privatem Inhalt an unbekannte Dritte oder Personen, denen Sie nicht vertrauen können.

Das Recht am eigenen Bild

Generell besitzt jede Person das Recht am eigenen Bild. Bevor ein Dritter ein Foto mit der eigenen Person verwenden darf, muss er um Einwilligung bitten und Sie davon in Kenntnis setzen. Sie haben das Recht, gegen die Verwendung zu widersprechen, jedoch gibt es hier einige Ausnahmen. Bilder mit Ihrer Person dürfen generell verwendet werden, wenn:

  • es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt (Gilt u.a. speziell für Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker, Staatsoberhäupter, Wissenschaftler und Künstler.
  • die abgebildeten Personen nur Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit sind.
  • das Bild öffentliche Versammlungen und ähnliche Vorgänge zeigt.
  • das Bild nicht auf Bestellung angefertigt wurde und die Verbreitung einem Kunstinteresse dient.

Sollten Sie feststellen, dass ein Foto, auf dem Sie abgebildet sind, ohne Ihre Einwilligung verbreitet wurde, empfehlen wir, einen Fachanwalt zu kontaktieren. Die Verwendung von Fotos kann mitunter sehr vielen Ausnahmen unterliegen und muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Bildrechte allgemein: Wem gehört ein Bild?

Auch wenn Sie gegen die Verwendung einer Abbildung mit der eigenen Person widersprechen können, ist es nicht einfach, generell die Nutzung zu untersagen: Ein Bild gehört per Urheberrecht immer dem Fotografen, egal wer oder was darauf abgebildet ist. Dieser kann es zu oben genannten Zwecken nutzen, wenn er die Einwilligung der abgebildeten Personen erhalten hat. Im Gegenzug sollten Sie daran denken, dass Sie nicht beliebig ein Foto, das ein Fotograf von Ihnen angefertigt hat, verwenden dürfen. Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen, der die genauen Nutzungsrechte übertragen darf. Fragen Sie daher vor Weiterverbreitung eines Fotos, das von einem Dritten fotografiert wurde, ob Sie die Nutzungslizenz erhalten. So beugen Sie unangenehmen rechtlichen Konsequenzen vor. Wenn Sie sich nicht sicher über die Verwendung oder das sichere Verschicken von Bildern sind, sollten Sie sich am besten anwaltlich beraten lassen.

Mietrecht: Die Top 10 Ihrer Rechte als Mieter

• Katja Nauck • 29 Kommentare • 

Mietrecht_Rechtschutzversicherung© friendsurance

„Home! Sweet Home!“ In Ihrem Heim sollte man sich wohlfühlen und die Wohnung so gestalten können, wie man es mag. Doch hören auch im Mietrecht die eigenen Freiheiten dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt. Sie fragen sich, was man als Mieter eigentlich darf und was der Vermieter einschränken kann? Wir erläutern die Top 10 Ihrer Rechte als Mieter.

Ziervögel, Schildkröten, Meerschweinchen, Hamster und andere Kleinnager sind in Mietwohnungen generell erlaubt. Um diese Tiere zu halten, benötigt man keine Extra-Erlaubnis des Vermieters. Anders sieht es da mit dem besten Freund des Menschen aus: Hunde dürfen in Wohnungen nur gehalten werden, wenn der Vermieter seine Zustimmung gibt. Auch wenn es sich um kleine Hunde wie Yorkshire-Terrier oder Dackel handelt. Es gibt Vermieter, die die Hundehaltung generell verbieten oder sie machen die Haltung von ihrer Zustimmung abhängig. Hundehalter sollten sich daher vor der Unterzeichnung des Mietvertrags erkundigen, ob Hunde in der neuen Bleibe erlaubt sind.
Achtung Katzenfreunde: Wer mehrere Katzen in der Wohnung hält, kann Ärger mit dem Vermieter bekommen. Sollte die Geruchs- und Lärmbelästigung zu stark sein, haben Nachbarn das Recht sich zu beschweren und können Mietminderung verlangen. Der Katzenbesitzer kann im schlimmsten Fall gekündigt werden, wenn die Mietsache dadurch erheblich beeinträchtigt wird.

Sie essen gerne ein saftiges Steak vom Holzkohlegrill auf dem Balkon? Dem steht nichts im Weg, denn auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse ist Grillen erlaubt, wenn die Rauchbeeinträchtigung der Nachbarn nicht zu stark ist. Wenn Sie Ihre Nachbarn nicht strapazieren wollen, sollten Sie von Holzkohle auf den Elektrogrill ausweichen. Das schont die Umwelt und belästigt die Nachbarn weniger.
Der Vermieter hat jedoch das Recht ein generelles Grillverbot im Mietvertrag aufzunehmen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung, die bei mehrmaligem Missachten zur Kündigung führen kann. Sie sollten daher immer nochmal in Ihren Mietvertrag schauen oder bei Ihrer Hausverwaltung nachfragen, bevor es brenzlig wird.

Nichtraucher haben in ihren eigenen vier Wänden leider das Nachsehen, wenn es um Geruchsbelästigung durch die Nachbarn geht: Rauchen gehört zum sogenannten „vertragsmäßigen Gebrauch“. Man kann zwar bei eindeutig nachweisbarem dauerhaftem Zigarettenqualm eine Mietminderung verlangen, jedoch ist das Rauchen auf dem Balkon oder aus dem Fenster heraus generell rechtlich nicht verboten. Raucher sind also auf der sicheren Seite. Wenn Sie sich durch starken Zigarettenqualm gestört fühlen, jedoch auf gute Nachbarschaft Wert legen, sollten Sie versuchen, den Kontakt zum Nachbarn zu suchen, bevor der Gang zum Anwalt erfolgt.


Übrigens – wer in seiner Wohnung oder auf seinem Balkon Cannabis anbaut – wie jüngst Cem Özdemir in seiner Ice Bucket Challenge offenbarte – riskiert eine sofortige fristlose Kündigung. Selbst wenn er dies zu medizinischen Zwecken tut.
Wenn es soweit kommen sollte, ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, da sie zu den rechtlichen Möglichkeiten berät, kompetente Hilfe und finanzielle Unterstützung beim eventuellen Rechtsstreit bietet.

Wussten Sie, dass Sie nachts lediglich bis zu 30 Minuten duschen dürfen, um die Nachtruhe im Haus nicht zu stören? Die vom Gesetzgeber verordneten Nachtruhezeiten von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sind unbedingt einzuhalten – dies gilt für alle Geräuschquellen, auch das nächtliche Duschen. Tagsüber gilt die Zimmerlautstärke sowohl beim Feiern und Reden, bei Streitigkeiten, bei Hundegebell, bei übermäßigem Herumtoben älterer Kinder als auch für den Genuss von Musik und das Musizieren. Nachbarn, die sich von dauerhaftem Lärm gestört fühlen, können versuchen eine Mietminderung vom Vermieter zu erhalten. In vielen Fällen hilft es schon, sich freundlich an den Nachbarn zu wenden und ihn auf die Ruhestörung aufmerksam zu machen. Jedoch liegt die Überschreitung von Zimmerlautstärke auch oft im Ermessen des Vermieters und muss nachgewiesen werden. Kinder- und Kleinkindgeschrei gehört zur Entwicklung des Kindes und muss – in gewissen Grenzen – akzeptiert werden.

Wenn man in der Wohnung Parkett verlegen, Wände oder Zwischendecken einziehen oder eine Küche einbauen möchtes, muss man die Erlaubnis des Vermieters einholen. Es gilt die Regel, dass generell nur solche Mieterumbauten erlaubt sind, die vom „vertragsmäßigen Gebrauch“ gedeckt sind und keinen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz darstellen. Wer größere Umbauten plant, sollte immer den Vermieter fragen und sich die Erlaubnis einholen.

WGs aufgepasst: Ohne die Einwilligung des Vermieters dürfen Einzelzimmer oder die gesamte Wohnung nicht dauerhaft an Dritte untervermietet werden. Sollte der Vermieter in einer Wohnung einen ihm nicht gemeldeten Untermieter antreffen, kann er dem Mieter der Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wer eine WG eröffnet oder als alleiniger Mieter einen weiteren Mieter in seinen Vertrag aufnehmen möchte, muss sich an seinen Vermieter wenden. Dieser hat auch das Recht Untervermietung generell zu untersagen.

Für Reparaturen und Mängelbeseitigung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Wichtig ist, dass man den Vermieter umgehend nach Entdeckung über den Mangel informiert, damit der Schaden sofort behoben werden kann. In vielen Verträgen wird eine Kleinreparaturklausel vereinbart, die besagt, dass der Mieter Schäden einer bestimmten Höhe, sogenannte Bagatellschäden, selbst übernehmen muss. Die Höhe kann zwischen 75 EUR im Einzelfall oder maximal 200 EUR innerhalb eines Jahres liegen. Wenn z. Bsp. im Winter am Wochenende oder Feiertagen die Heizung ausfällt und der Vermieter ist nicht erreichbar, kann der Mieter die Reparatur beauftragen und dem Vermieter in Rechnung stellen.

Als Mieter kann man selbst entscheiden, in welcher Farbe man seine Wände gestaltet oder mit welchem Material. Laut Gesetzgeber sind jene Regelungen im Mietvertrag unwirksam, die Schönheitsreparaturen an den Wänden in weißer, heller Farbe vorsehen. Gegen solche Klauseln kann man widersprechen. Der Vermieter hat kein Recht eine turnusmäßige Renovierung oder das Neutapezieren zu verlangen. Lediglich wirksam sind jene Vertragsklauseln, die eine Renovierung bei Auszug und Vertragsende vorsehen. Diese dienen dem Vermieter zu Weitervermietungszwecken und sind daher einzuhalten. Aber auch hier gibt es Spielräume und in den meisten Fällen liegt die Verständigung über die Farbe zwischen Alt- und Neumieter.

Das Einsetzen von Einbauküchen benötigt bei vielen Wohnungseigentümern die Erlaubnis des Vermieters inklusive des Nachweises fachgerechter Montage. Soll die zur Mieteinheit zugehörige Einbauküche aufgrund von Alter und Verschleiß ausgetauscht werden, hat man Recht dem zu widersprechen oder eine gleichwertige neue Küche zu verlangen. Der Vermieter kann nicht ohne weiteres Geräte oder die komplette Küche austauschen, wenn der Mieter sich dagegen ausspricht.

Damit kein Schimmel in der Mietwohnung entsteht, sollte man immer genügend lüften. Vor allem in den Wintermonaten kann es durch die feuchtwarme Luft innen besonders zu vermehrter Schimmelbildung kommen. Grundsätzlich ist der Vermieter verantwortlich für die Beseitigung erheblicher Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung. Denn in vielen Fällen sind Baumängel an der Wohnung oder dem Gebäude Ursache für die Entstehung von Schimmel. Im Streitfall muss nachgewiesen werden, ob der Mieter oder Vermieter für die Beseitigung aufkommen muss.

Generell sollte man immer genau den Mietvertrag vor Unterzeichnung genau durchlesen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen, wenn man über einige Klauseln unsicher ist. Wenn man feststellt, der Vermieter verlangt eine unangemessen hohe Nebenkostenabrechnung oder erhöht plötzlich ohne Begründung die Miete, sollten die Alarmglocken angehen. Nur weil der Vermieter von Ihnen etwas verlangt, heißt das nicht, dass es rechtens ist – lassen Sie sich dazu lieber rechtlich beraten oder kontaktieren Ihre Rechtsschutzversicherung, um aufwendigem Ärger aus dem Weg zu gehen. Dann steht dem Glück in der Traumwohnung nichts mehr in Wege!

Quelle: Deutscher Mieterbund

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Sie möchten wissen, wie die Bonuszahlungen zustande kommen? Hier erfahren Sie mehr: „So funktioniert‘s“

Ihre Schritte zur Rückzahlung

1. Sie geben online bei Friendsurance Ihre Versicherungsdaten für jene Versicherungen an, für die Sie den Schadensfrei-Bonus wünschen. Hierfür entstehen keine Zusatzkosten.

2. Damit wir Ihr Versicherungsunternehmen kontaktieren können, beauftragen Sie uns als Makler. Dazu unterzeichnen Sie online eine Maklervollmacht, die Sie jederzeit widerrufen können.

3. Wir kontaktieren Ihr Versicherungsunternehmen und prüfen, ob Ihr Vertrag an den Schadensfrei-Bonus angepasst werden kann.

4. Danach erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihren aktuellen Tarif inklusive Schadensfrei-Bonus. Leistung und Preis Ihrer Versicherung bleiben dabei gleich.

5. Sie nehmen das Angebot an und haben zukünftig die Chance auf jährliche Bonuszahlungen!

In folgendem Video erläutern wir, wie der Schadensfrei-Bonus funktioniert:

Sie haben weitere Fragen? Dann informieren Sie sich gern in unseren FAQ.

Wir sind jederzeit für Sie da und freuen uns auf Ihr Feedback!

Fahrradversicherung oder Hausratversicherung – So sichern Sie Ihr Fahrrad richtig ab

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Hausratversicherung oder spezielle Fahrradversicherung – das ist hier die Frage. Sie wissen nicht, wie Ihr Fahrrad am besten abgesichert ist? Wir geben einen Überblick, was Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung fürs geliebte Zweirad beachten sollten.

Fahrradversicherung © friendsurance

Das Fahrrad und die Hausratversicherung – Das sollten Sie wissen

Eine Hausratversicherung sichert Ihr gesamtes Hab und Gut ab und ist somit eine der sinnvollsten Versicherungen. Deine Fahrräder sowie Zubehör wie z.B. Fahrradanhänger gehören grundsätzlich zum privaten Hausrat und sind über Ihre Hausratversicherung, wie der Rest Ihres gesamten Hausrates, abgesichert. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr Fahrrad am Versicherungsort d.h. aus der Wohnung oder dem eigenen Keller durch Einbruchdiebstahl entwendet wird. Die meisten Fahrräder werden allerdings im öffentlichen Raum wie z.B. Bahnhöfen gestohlen. Für diese Schadensfälle müssen Sie den Baustein Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung mit einschließen. Dafür zahlen Sie einen Zusatzbeitrag und Ihre Fahrräder sind, wenn sie angeschlossen sind, überall versichert. Bei der Höhe der Versicherungssumme sollten Sie den Wert des gesamten Fahrrads berücksichtigen.

Informieren Sie sich in jedem Fall auch über den Ablauf einer Schadensmeldung und Regulierung, damit Sie im Ernstfall vorbereitet sind. Wir haben bereits an anderer Stelle beschrieben, wie Sie im Schadensfall bei Fahrraddiebstahl vorgehen sollten, um den Versicherungsanspruch geltend zu machen.
Wer ein hochwertiges Fahrrad besitzt oder wem der Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung nicht ausreicht, dem empfehlen wir eine spezielle Fahrradversicherung.

Für wen lohnt sich eine spezielle Fahrradversicherung

Wenn Sie darüber nachdenken, eine gesonderte Fahrradversicherung abzuschließen, sollten Sie folgende Punkte bedenken:

  • Welchen Wert hat das Fahrrad?
  • Sind Sie tagsüber viel draußen unterwegs und schließen es an öffentlichen Plätzen an, oder steht es größtenteils im Keller?
  • Wohnen Sie in einer Großstadt wie Berlin mit einer hohen Fahrraddiebstahlsrate oder in einer ländlichen Gegend?

Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich für:

  • Profi-Biker und Besitzer höherwertiger Räder
  • Radfahrer in Großstädten mit hoher Fahrraddiebstahlrate
  • Radfahrer, die täglich unterwegs sind und ihr Fahrrad im öffentlichen Raum anschließen

Bei einer speziellen Fahrradversicherung sind auch Gefahren abgedeckt, die Ihre Hausratversicherung nicht absichert wie z.B. Vandalismus, Verschleiß und Unfallschäden – je nach Versicherer.

Bevor Sie sich für eine Versicherungsform entscheiden, sollten Sie Folgendes klären:

  • Wie hoch ist die Mindest- und Höchstversicherungsumme?
  • Welche Entschädigungsleistungen sind inbegriffen?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist diese?
  • Welche einzelnen Gefahren sind mitversichert (Vandalismus, Verschleiß, Unfallschäden und sonstige Gefahren)?
  • Gibt es Sonderbedingungen des Versicherungsschutzes?
  • Welche zusätzlichen Leistungen sind enthalten?
  • Wie läuft die Schadensmeldung ab und welche Dokumente sind vorzulegen?

Achtung: Manche Fahrradversicherungen verlangen die Vorlage der Rahmennummer und die Nutzung von Fahrradschlössern bestimmten Typs oder spezieller Hersteller. In jedem Fall gilt der Diebstahl-Schutz nur, wenn das Fahrrad auch an einem festen Gegenstand ordnungsgemäß angeschlossen ist.

4 spezielle Fahrradversicherungen im Überblick


*Alle Angaben ohne Gewähr

Das Fazit

Wenn Sie ein Fahrrad besitzen, sollten Sie prüfen, ob die Hausratversicherung es ausreichend absichert. Oder Sie entscheiden sich anhand unserer Übersicht, ob eine spezielle Fahrradversicherung passendere wäre.
Wenn Sie unsicher sind, welche Versicherung für Sie die richtige ist, dann schauen Sie doch mal in Bikerforen nach und tauschen sich mit Gleichgesinnten aus. Im Zweifelsfall können Sie immer die Versicherung direkt kontaktieren und sich mit Ihren Fragen an den Service wenden.

Emnid-Umfrage zeigt: Die Deutschen sind genervt von ihren Versicherungen

• Katja Nauck • 1 Kommentar • 

Sind Sie zufrieden mit Ihrer Versicherung? Oder stört es Sie am Jahresende auch oft, dass Sie wieder Beiträge eingezahlt haben, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten? So geht es vielen Deutschen, die sich mehr und mehr darüber ärgern, viele Jahre lang hohe Beiträge zu zahlen, ohne von der Police Gebrauch zu machen. Dies zeigt jetzt auch eine aktuelle repräsentative Emnid-Umfrage im Auftrag von Friendsurance, für die im Juli 2014 1003 Deutsche befragt wurden.

Emnid-Umfrage von Friendsurance

Über die Hälfte aller Bundesbürger ärgern sich, Beiträge zu zahlen, die sie selten oder gar nicht nutzen. Fast ein Viertel aller Befragten stört dies sogar sehr und die meisten würden sich wünschen, dass Schadensfreiheit belohnt wird. Hätten Sie gedacht, dass Frauen sich über Versicherungen, die sie nicht in Anspruch nehmen, mehr ärgern als Männer?

Besserverdienende und Frauen ärgern sich besonders über hohe Beiträge ohne Nutzen

Zwischen den Geschlechtern gibt es hinsichtlich der Zufriedenheit eine gewisse Diskrepanz. Bei den Frauen ist der Versicherungsfrust höher als bei den Männern. Die Frage „Hat es Sie schon einmal genervt, dass Sie Jahr für Jahr Geld für Versicherungen ausgeben, die sie selten oder nie in Anspruch nehmen?“ bejahten 60% der Frauen und nur 56% der Männer.
Besonders hoch ist der Nervfaktor allerdings bei den Besserverdienenden: 65,3% derjenigen Personen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von über 2.000 € beantworteten diese Frage mit „Ja“. Wer mehr Geld verdient, ist scheinbar eher daran interessiert es gewinnbringend einzusetzen.
Ein weiterer Unterschied ergibt sich hinsichtlich der Altersgruppen: Die 30- bis 49-Jährigen sind mit 65,5% besonders verärgert, dass sie Geld ausgeben für eine Leistung, die sie nicht nutzen. Bei den unter 29-Jährigen sieht es mit 46% Verärgerung entspannter aus. Im Mittelfeld liegt die Gruppe der 50-Jährigen: Hier äußern 61% ihren Unmut. Wer älter ist, zahlt meist eine längere Zeit in die Versicherung ein. Wer über Jahre glücklicherweise schadensfrei bleibt, ärgert sich am Ende mehr über die ungenutzte Police.

Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich Belohnung bei Schadensfreiheit

Jeder Deutsche gibt laut europäischem Versicherungsverband Insurance Europe durchschnittlich 2.219 € im Jahr für private Versicherungen aus. Dabei werden die meisten Versicherungsleistungen selten oder nie in Anspruch genommen. Hier steigt natürlich der Versicherungsfrust mehr und mehr an. Einige Krankenversicherungen haben bereits reagiert und belohnen schon seit 2004 ihre gesundheits- und kostenbewussten Mitglieder mit Bonusprogrammen. In anderen Versicherungsbereichen sieht es jedoch schlecht aus mit ähnlichen Belohnungsmodellen im Falle einer Schadensfreiheit. Die Umfrage zeigt eindeutig, dass sich die Mehrheit der Deutschen wünscht, dass Versicherungen umsichtiges Verhalten stärker honorieren. Nur eine geringe Minderheit von 9% hegt diesen Wunsch nicht. Die Zeit ist reif für eine Veränderung auf dem Versicherungsmarkt!

Friendsurance bietet eine Lösung

Die Umfrage zeigt, dass sich die meisten Versicherten eine Veränderung wünschen und dass sich etwas auf dem Versicherungsmarkt bewegen sollte. Der Versicherungsdschungel ist für viele ein Brief mit 7 Siegeln und hält so manchen davon ab, sich gut zu versichern. Wir setzen hier an und bieten mit dem Schadensfrei-Bonus ein völlig neuartiges und faires Versicherungsmodell, bei dem es sich lohnt abgesichert und schadensfrei zu bleiben. So werden Sie bei Schadensfreiheit zu Beginn jeden Jahres mit einem jährlichen Bonus belohnt!

Wie sehen Sie das? Sind Sie überrascht über die Ergebnisse der Umfrage? Zählen Sie eher zu den verärgerten Versicherungskunden oder haben Sie darüber bisher noch nicht nachgedacht? Wir freuen uns auf Ihr Feedback!