Für diese Personenschäden brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung

• Katja Nauck • 4 Kommentare • 

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Das liest man überall. Doch warum ist das so und für welche Fälle im Alltag ist die Absicherung durch die Haftpflichtversicherung notwendig? Wir geben in 2 Teilen einen Überblick über typische Schadensfälle und erläutern, was eine Haftpflichtversicherung Ihnen bringt.

Haftpflichtversicherung Personenschäden © friendsurance

Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Schaden entstanden ist

Es ist gesetzlich geregelt, dass man mit dem gesamten Privatvermögen haftet, wenn man einem Dritten Schäden zufügt. Je nachdem wie wertvoll der Sachgegenstand ist oder wie schwer die geschädigte Person verletzt wurde, kann es zu sehr hohen oder sogar lebenslangen Zahlungen kommen. Denn meistens passieren solche Dinge, wenn man am wenigsten damit rechnet, und z.B. für hohe Behandlungskosten reicht selten allein dein Sparstrumpf aus.
Für genau diese Fälle gibt es die private Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn ein Schaden entstanden ist, für den man haftbar gemacht wirst. Da diese Schäden sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich auftreten können, gibt es daher eine spezielle Berufshaftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung.

Wer haftet im Schadensfall?

Die Haftung im Schadensfall gilt immer bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Je nach Tarif sollte man sich erkundigen, ob auch grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen ist. Hier kann es zu großen Abweichungen im individuellen Fall kommen.
Bei einem Haftpflichtschaden muss immer geklärt werden, wer der Schadensverursacher ist, und wer haftbar gemacht werden kann. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden und bezahlt alle anfallenden Kosten.

3 Arten von Haftpflichtschäden

Haftpflichtschäden können solche sein, die anderen Personen zugefügt werden, die Sachgegenstände anderer Personen betreffen oder auch Schäden, die das Vermögen anderer Personen betreffen. Dabei sind viele Schäden im Haftpflichtbereich Personenschäden. Sie sollten beachten, dass Personenschäden, die in einer Familie untereinander passieren, nur dann reguliert werden, wenn dies auch im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Heute stellen wir vor, welche Schadensfälle im Bereich Personenschäden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Beispiele für Personenschäden

Der unachtsame Fußgänger:

Ein Fußgänger hört auf seinem Smartphone seine neue Lieblingsmusik, läuft vertieft über die Straße und achtet nicht auf den Straßenverkehr. Ein Motorradfahrer biegt um die Ecke, und genau in diesem Augenblick läuft der Fußgänger ohne nach rechts und links zu sehen über die Straße. Der Motorradfahrer ist irritiert und fährt in einem missglückten Ausweichmanöver gegen einen Laternenpfahl. Paul kommt mit einem Schrecken unverletzt davon – der Motorradfahrer kommt mit Knochenbrüchen ins Krankenhaus.

Ein solcher Straßenverkehrsschaden kommt leider häufiger vor, als man denkt. Hier muss der Verursacher des Schadens ermittelt werden. Dessen Haftpflichtversicherung muss die Schadensersatzforderung des Unfallopfers und alle folgenden Behandlungskosten übernehmen, die je nach Grad des Unfalls sehr hoch ausfallen können.

Mutter und Kind auf dem Fahrrad

Eine Mutter fährt mit ihrer Kleinen auf dem Fahrradsitz über eine holperige Straße, übersieht eine Unwegsamkeit und beide fallen mit dem Rad unglücklich hin. Die Mutter ist nur leicht verletzt, aber die Kleine fällt so ungünstig vom Kindersitz, dass sie Frakturen davon trägt, die behandelt werden müssen.

Bei diesem Unfall handelt es sich um einen selbstverschuldeten Sachverhalt, da kein Dritter beteiligt ist. Die Haftpflichtversicherung der Mutter würde hier alle Behandlungskosten übernehmen, wenn in der Privathaftpflichtversicherung auch Personenschäden der versicherten Personen untereinander eingeschlossen sind. Vor allem kleine Kinder können bei solchen Stürzen bleibende Körperschäden behalten, deren Behandlung kostspielig werden kann.

Der rasante Fahrradfahrer

Ein Radfahrer ist mit dem Rennrad auf dem Fahrradweg unterwegs und übersieht eine ältere Dame, die diesen überqueren möchte. Dabei reißt er die Fußgängerin um und sie kommt mit einem gebrochenen Bein ins Krankenhaus. Mehrere Wochen Reha sind erforderlich.

Bei solchen Personenunfällen kann es zu vielen weiteren Zusatzkosten aufgrund von Rehabilitations-Behandlungen kommen. Daher sollten Fahrradfahrer unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, da es im Straßenverkehr sehr schnell zu selbstverschuldeten Personenunfällen kommen an. Ähnlich wäre auch die Lage, wenn der Fahrradfahrer einen anderen Fahrradfahrer anfahren würde. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers müsste den Schaden bezahlen.

Achtung: Wenn der eigene Hund anderen Personen oder Sachgegenständen anderer Personen einen Schaden zufügt, dann haftet hier nicht die normale Haftpflichtversicherung, sondern die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Keine Versicherung hat pauschal eine Haftpflicht für den Vierbeiner. Hundehalter sollten diese extra abschließen.

Im 2. Teil „Für diese Sachschäden brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung“ klären wir, für welche typischen Schadensfälle die Haftpflichtversicherung bei Sachschäden greift.


4 Meinungen

  1. BERUF-CONTI sagt:

    Wirklich ein sehr aufschlussreicher Artikel, mit sehr passenden Beispielen. Statistiken beweisen, dass die Zahl von Unfällen, in Folge von Handynutzung im Straßenverkehr, immer weiter ansteigt. Sehr interessant auch der Hinweis auf die Hundehalterhaftpflichtversicherung.

  2. Wegerich sagt:

    Ich habe im vorjahr ein Unfall gehabt und bin deshalb hochgestzt worden,muß nun im Jahr
    über 1.700 Euro zahlen was ich nicht kann.Nun habe ich ein Schreiben bekommen,das ich
    wenn ich dies nicht anerkenne hat man mir zeit bis zum 17.01.19 gegeben.
    Wenn ich mich bis zu dem Thermin nicht äußere erlicht meine Versicherung.Nun bin ich
    heute zur Sparkasse und habe Kontoauszüge geholt und mußte mit schreken feststellen,
    das daß Geld bereits abgebucht war,damit bin ich das erste mal in die roten Zahlen
    gekommen.Ich habe am 03.01.19 meine Versichrungen geküdigt aber trotzdem ist
    mein Geld weg.Ich möchte nun wissen ob und wann ich mein Geld wiederbekomme.

    • admin sagt:

      Hallo Herr Wegerich,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir Ihnen ohne weitere Details nicht weiterhelfen.
      Ihre Fragen sollten Sie direkt an Ihre Versicherung richten.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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