Rettung in der Not: Wie Sie sich gegen Sturmschäden versichern

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Die Zahl der durch Stürme verursachten Schäden stieg in den letzten Jahren deutlich an, und somit auch die Kosten, die durch die Sturmschäden verursacht werden. Sturmschäden können jeden Hausbesitzer und Mieter treffen, doch mit der richtigen Versicherung wappnen Sie sich gegen anfallende Kosten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Schäden ein Sturm verursachen kann, welche Versicherungen für den Schaden aufkommen und wie Sie sich sonst noch schützen können.

Sturmschäden_Hausratversicherung_Wohngebäudeversicherung © Friendsurance

Welche Sturmschäden treten am häufigsten auf?

Es donnert, blitzt und hagelt, der Wind heult, reißt ganze Dächer mit sich und entwurzelt sogar stattliche Bäume: Die Schäden, die ein Sturm verursachen kann, sind zahlreich und schwerwiegend. Dabei richten Unwetter den größten Schaden an Gebäuden an. Rund 70% aller Orkanschäden betreffen Häuser. Laut Angaben des Naturgefahrenreports 2018 verursachten die Winterstürme des Jahres 2017/2018 bei den Wohngebäudeversicherern Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro und zählen damit zu den fünf schwersten Sturmjahren der letzten 20 Jahre. Mehr als die Hälfte der Schäden entstanden dabei durch die Stürme „Friederike“ und „Burglind“ im Januar 2018.

Die häufigsten Sturmschäden sind abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine, eingebrochene Fenster und andere Schäden, die durch entwurzelte oder eingeknickte Bäume und herumfliegende Äste bedingt werden. Sobald ein Dach abgedeckt ist, erstreckt sich der Schaden auch auf den Hausrat. Ein Rückstau in der Kanalisation verwandelt den Keller in ein Schwimmbecken, und ein Blitz legt die Elektrik lahm. Nicht nur Häuser und Wohnungen sind jedoch von Sturmschäden betroffen, auch Garagen, Autos und Menschen werden zu Opfern der verheerenden Naturgewalten. Mit der richtigen Versicherung jedoch können Sie sich gegen die Schäden absichern. Immobilienbesitzer brauchen in jedem Fall eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung, die eventuell durch eine Elementarschaden-Zusatzversicherung ergänzt werden sollte. Eine Haftpflichtversicherung greift, wenn z.B. Ziegel von Ihrem Dach gerissen werden und beim Nachbarn Schaden anrichten. Dann gilt der Versicherungsanspruch aber auch nur für die beim Nachbarn verursachten Schäden. Die Schäden am eigenen Dach sind über die Elementarschaden-Zusatzversicherung oder Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Grafik_Stürme_Gesamtschäden_Versicherungswirtschaft_Deutschland_Statista

Autofahrer benötigen mindestens eine Teilkasko-Versicherung. Doch Achtung: Die Teilkasko übernimmt nur Kosten, wenn Ihr Auto beschädigt wurde, und das auch nur durch einem Sturm der Mindeststärke 8. Verursachen Sie aufgrund eines Sturms einen Unfall, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung die anfallenden Kosten.

Für welche Sturmschäden ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Als Sachversicherung bezieht sich die Hausratversicherung auf Schäden, die Ihren Hausrat betreffen. Der Hausrat beinhaltet alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrem Versicherungsort befinden. Zum Versicherungsort gehören Wohnung, Keller- und Abstellräume, als auch Garagen, Balkon und Terrasse.
Wenn zur Wohnung auch ein direkt anschließender Garten gehört, gilt in diesem für alle beweglichen Gegenstände Versicherungsschutz.

Im Allgemeinen gilt: Die Hausratversicherung greift nur dann, wenn der Schaden tatsächlich durch einen Sturm verursacht wurde. Deckt der Sturm Ihr Dach ab und es regnet ins Haus, ist das ein Fall für die Versicherung. Ebenso bei Blitzeinschlägen, die Ihre elektronischen Geräte außer Gefecht setzen. Kein Fall für die Versicherung: Sie vergessen, ein Fenster zu schließen, es regnet hinein und ein Schaden entsteht. Überspannungsschäden, wenn also ein Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und es deshalb zu Schäden kommt, sind nicht grundsätzlicher Teil einer Hausratversicherung, können aber mit aufgenommen werden. Wohnen Sie in einem Gebiet, in dem es zu Überschwemmungen kommt, sollten Sie unbedingt eine Elementarschaden-Zusatzversicherung abschließen. Diese greift auch im Falle eines Rückstaus in der Kanalisation und der dadurch verursachten Überflutung Ihres Kellers.

Achtung: Hatten Sie in den letzten Jahren bereits eine Überschwemmung in Ihrem Haus, wird Ihnen diese Versicherungsoption nicht zur Verfügung gestellt. Schließen Sie sie deshalb sofort bei Erwerb oder Bau Ihres Hauses ab, um sich zu schützen.

Bei welchen Sturmschäden greift eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Haus- und Immobilienbesitzer unumgänglich. Diese Versicherung greift, sobald Schäden durch Unwetter an Ihrem Haus entstehen: Zerbrochene Fenster, abgedeckte Dächer, ein Schaden durch einen umgestürzten Baum – all das ist mit dieser Versicherung abgedeckt. Allerdings müssen Sie Schäden durch Sturm und Hagel explizit in die Police integrieren lassen. Ebenso verhält es sich mit weiteren Gebäuden auf Ihrem Grundstück. Haben Sie einen Schuppen, ein Gartenhaus oder eine Garage, nehmen Sie diese unbedingt in Ihre Police auf. Ältere DDR-Policen haben übrigens einen Vorteil: Sie beinhalten auch die Kostenübernahme bei durch eine Überschwemmung verursachte Schäden. Derartige Versicherungsmodelle können Sie z.B. auch heute noch bei der Allianz abschließen. Ein Manko der Wohngebäudeversicherung ist leider, dass sie erst bei Stürmen der Windstärke 8 in Kraft tritt. Im Schadensfall können Sie die Sturmstärke beim Deutschen Wetterdienst erfragen, bevor Sie sich mit der Schadensmeldung an Ihre Versicherung wenden.

Aktuelle Windgeschwindigkeit über Deutschland

Ihre Verantwortung als Mieter

Versicherungen prüfen penibel, ob Sie für die durch Sturmschäden verursachte Kosten zahlen müssen. Sie haben als Hausbesitzer oder Mieter gewisse Pflichten zu erfüllen, die unter dem Begriff der Verkehrssicherungspflicht zusammengefasst sind. Tun Sie dies nicht, sind Sie selbst verantwortlich und bleiben auf stellenweise sehr hohen Kosten sitzen. Sorgen Sie dafür, dass alle Ziegel auf Ihrem Dach gut befestigt sind und warten Sie es regelmäßig. Die Bäume in Ihrem Garten müssen Sie mindestens zweimal im Jahr einer Sichtkontrolle unterziehen: am besten im Sommer und Winter, wenn der Baum in voller Blüte steht und später nackt zu sehen ist. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, den Schaden in Grenzen zu halten: Ist ein Fenster zerbrochen, decken Sie es sofort mit einer Plane ab. Zu guter Letzt obliegt Ihnen die Pflicht, jeglichen Schaden sofort bei Ihrer Versicherung zu melden.

Fazit: Mit diesen Versicherungen sind Sie gegen Sturmschäden gewappnet

Eigentümer brauchen zuallererst eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung, die durch eine Elementarschaden-Zusatzversicherung ergänzt werden kann. Für Mieter sind Hausratversicherungen meistens ausreichend, jedoch sollten Sie in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung haben. Für Autobesitzer und -fahrer ist nicht nur bei Sturmschäden eine Vollkaskoversicherung sinnvoll, und Häuslebauer können Bauteile, Handwerkerleistungen und ihr Grundstück mithilfe einer Bauleistungsversicherung schützen. Diese sichert Ihr Bauvorhaben schon während des Baus z.B. gegen Unwetterschäden und Vandalismus.

Sie haben Fragen zum Thema? Hinterlassen Sie uns gern einen Kommentar. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiter zu helfen!

Vergleichen lohnt sich? Wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Wer seine Kfz-Versicherung jährlich vergleicht und wechselt, kann meistens richtig sparen. Aber nicht immer lohnt sich der Wechsel zu einem neuen Anbieter. Wir erläutern, was man für einem Wechsel der Kfz-Versicherung wissen sollte und wie man bei der Kfz-Teilkasko- und Vollkaskoversicherung auch ohne Wechsel Geld sparen kann.

Kfz-Versicherung wechseln

Wann lohnt es sich, die Kfz-Versicherung zu wechseln?

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist meistens zum Ende der Hauptfälligkeit d.h. zum ersten Januar möglich. Deshalb wetteifern die Versicherungsanbieter gerade im Herbst um neue Kunden und locken mit verbesserten Leistungsangeboten und günstigen Tarifen. Nehmen Sie sich also ein wenig Zeit, und vergleichen Sie online, welche aktuellen Tarife für Ihr Fahrzeug angeboten werden.

Gibt es einen Anbieter, der bessere Leistungen und Zusatzabsicherungen wie z. B. einen Schutzbrief zum selben oder sogar zu einem günstigeren Tarif anbietet?

Auch bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation kann ein Wechsel sinnvoll sein: dies schließt beispielsweise den Kauf eines neuen Pkw oder eine veränderte Anzahl der Fahrzeugnutzer ein. Auch bei einem Umzug kann sich die Höhe der Versicherungsprämie, welche durch die Regionalklasse beeinflusst wird, ändern.

Unser Tipp:

  • Schauen Sie genau, welche Bereiche sich verbessern oder auch schlechter werden. Erhalten sie für den günstigeren Beitrag wirklich die besten Leistungen?
  • Wie sieht es bei der Kaskoversicherung mit der Leistung und Service im Schadensfall aus? Kontaktieren Sie den Anbieter am besten direkt und fragen Sie nach der Leistung im Schadensfall, dem Service und schauen Sie sich Ihre Versicherungsbedingungen an! Lassen Sie sich am besten ausführlich von einem unabhängigen Makler beraten, der Ihnen bestimmte Empfehlungen auch aufgrund seiner Erfahrungen mit der Schadensregulierung verschiedener Versicherungsunternehmen geben kann.
  • Fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach, ob es im neuen Jahr einen besseren Tarif gibt. Manchmal ändern sich auch die Tarifangebote der eigenen Versicherung und es lohnt sich, hier zu bleiben und nur den Tarif der Gesellschaft zu wechseln. Auch hier sollten Sie in Ruhe vergleichen.

Achtung: Da man die Kfz-Haftpflichtversicherung immer beim selben Anbieter abschließt wie die Teil- oder Vollkasko, kann man auch nur komplette Verträge wechseln. Ein Vertrag umfasst also beide Versicherungen oder eben nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, die man als Pflichtversicherung haben muss. Wer also seine Kfz-Versicherung kündigt, der kündigt sowohl Teil- oder Vollkasko und Kfz-Haftpflichtversicherung und muss dann beide Versicherungen bei einem anderen Anbieter wieder abschließen oder eben nur die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wann und wie Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen können

Ihre ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat und das Versicherungsjahr ist bei den meisten Anbietern deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Ist das bei Ihrem Versicherer nicht der Fall, finden Sie das richtige Datum in Ihrer Kfz-Versicherungspolice.

Durch eine rechtzeitige Kündigung bleibt für Ihren Versicherer zudem noch genügend Zeit, Ihnen ein günstigeres Angebot zu unterbreiten: dies macht einen Wechsel gegebenenfalls sogar unnötig.

Um zum 01. Januar des Folgejahres Ihre Kfz-Versicherung kündigen zu können, müssen Sie das Kündigungsschreiben also bis zum spätestens 30. November bei Ihrem alten Versicherer eingereicht haben.


Erst kündigen oder erst wechseln?

  1. Zunächst vergleichen Sie die besten Angebote in Ruhe und schließen bei Ihrem neuen Versicherer bereits eine für Sie vorteilhaftere Kfz-Versicherung ab. Die Kündigung schicken Sie am besten erst nach Erhalt der Bestätigung Ihrer neuen Versicherung ab.
  2. In Ihrem Kündigungsschreiben geben Sie Ihr Autokennzeichen, die Nummer Ihres Versicherungsscheins und den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt an. In der Regel verlangen die Versicherungsunternehmen eine Originalunterschrift. Das heißt, Sie müssten Ihre Kündigung per Post, als E-Mail-Scan oder Fax senden. Am besten, Sie fragen direkt noch einmal konkret bei Ihrer Versicherung nach.

Dann haben Sie Sonderkündigungsrecht

Grundsätzlich müssen Sie sich natürlich an die Kündigungsfristen halten. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in welchen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten.

Bei folgenden Ausnahmefällen können Sie außerordentlich kündigen:

  • Beitragserhöhung: Ein Kündigungsgrund außerhalb der üblichen Frist kann eine Beitragserhöhung sein oder auch die Erhöhung der Typ- oder Regioklasse. In diesem Fall haben Sie normalerweise vier Wochen Zeit, um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Sie können nicht außerhalb der Frist kündigen, wenn sich Ihr Schadensfreiheitsrabatt ändert.
  • Fahrzeugwechsel: Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen und können sich für das neue Fahrzeug einen Tarif bei einer anderen Versicherung wählen.
  • Nach einem Schadensfall: Ein weiterer triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist ein Schadensfall. Sie können die Versicherung nach einer erfolgten Schadensregulierung kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Bearbeitung durch den Versicherer erfolgen, also ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer für den Schaden (teilweise) aufgekommen ist oder aber die Kostenübernahme verweigert hat.

Im Übrigen hat auch das Versicherungsunternehmen das Recht Ihnen nach einem Schadensfall die Versicherung zu kündigen. Dies gilt für alle Versicherungsarten.

>>Laden Sie sich hier unsere Infografik mit den wichtigsten Informationen zum Kfz-Versicherungswechsel herunter: Kfz-Versicherung wechseln – ganz einfach in 3 Schritten<<

Unser Spartipp: Wie Sie Ihre Kfz-Versicherung behalten und Bonus erhalten

Sind Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung zufrieden und möchten nicht wechseln, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen Bonus zu erhalten und Geld zu sparen – mit dem Versicherungsmodell von Friendsurance.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei Schadensfreiheit eine jährliche Bonuszahlung zu erhalten. Dieser Schadensfrei-Bonus bezieht sich sowohl auf Kfz-Voll- als auch Teilkaskoversicherungen. D.h. in der Vollkaskoversicherung können Sie doppelt sparen, denn Ihre Schadenfreiheitsklasse und der jeweilige Rabattanspruch bleiben natürlich erhalten.

Vorteile des Schadensfrei-Bonus:

  • Sie genießen weiterhin den Preis und die Leistung Ihrer Versicherung sowie die Vergünstigungen Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
  • Sie haben keine zusätzlichen Kosten, und erhalten eine Bonuszahlung, wenn Sie ein Jahr lang schadensfrei bleiben.
  • Sie können all Ihre Unterlagen übersichtlich online und via App verwalten.
  • Friendsurance ist als Makler Ihr Ansprechpartner und betreut sie mit einem Team von Versicherungsexperten.

Unser Fazit: So können Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung doppelt sparen!

Ein jährlicher Versicherungsvergleich ist auf jeden Fall empfehlenswert, wenn Sie gern sparen möchten. Vor allem Autofahrer, die schon lange nicht mehr die Tarife abgeglichen haben, sollten im Herbst einen Vergleich durchführen und gegebenenfalls ihre Kfz-Versicherung wechseln. Doppelt sparen, können Sie vor allem bei der Vollkaskoversicherung, wenn Sie anschließend den Schadensfrei-Bonus von Friendsurance in Anspruch nehmen!

Haben Sie Fragen zur Kfz-Versicherung oder wünschen Sie eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie gern unser Team von Versicherungsexperten:

beratung@friendsurance.de
Tel.: (0) 30 344099880

Wasserschaden – Wann zahlt die Hausratversicherung?

• Katja Nauck • 163 Kommentare • 

Ein Rohrbruch im Bad oder eine defekte Waschmaschine können schnell einen Großteil der Wohnung unter Wasser setzen. Für Sie als Mieter oder Eigentümer sitzt der Schock zunächst tief, denn jetzt kommt Einiges auf Sie zu. Wir erklären, wie Sie jetzt handeln sollten, um den Schaden möglichst gering zu halten und welche Leistungen von der Hausratversicherung übernommen werden.

Wie verhalte ich mich bei einem Leitungswasserschaden?

Zuallererst heißt es Ruhe bewahren und einmal tief durchatmen. Dann empfehlen wir Ihnen sich an die folgenden Schritte zu halten, um den entstandenen Schaden einzudämmen, zu dokumentieren und an Ihre Versicherung zu übermitteln.

1. Hauptwasserhahn verschließen:

Die Versicherung erwartet bei einem Wasserschaden, dass der Versicherte so schnell wie möglich versucht, den eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Um den Schaden also möglichst schnell einzudämmen, schließen Sie umgehend den Hauptwasserhahn. Dieser befindet sich meist im Badezimmer oder in der Küche. In selten Fällen auch im Keller. Wenn Elektrogeräte betroffen sind, stellen Sie zusätzlich den Strom ab.

2. Schäden fotografieren:

Um das Ausmaß des entstandenen Schadens zu dokumentieren, sollten Sie Fotos für die Versicherung machen. Fotografieren Sie sowohl die gesamte Schadenssituation als auch jeden beschädigten Gegenstand im Detail. So können Sie bei der Schadensmeldung direkt die “Beweisfotos” an die Versicherung schicken und dadurch ggfs. den Prozess der Schadensregulierung beschleunigen.

3. Inventar sichern:

Versuchen Sie leichte Möbelstücke, elektronische Geräte und weiteres Inventar zu retten und an einen trockenen Ort zu bringen. Vor allem die elektronischen Geräte sollten Sie zuerst in Sicherheit bringen und sehr vorsichtig agieren, sollten diese mit Wasser in Berührung gekommen sein. Wenn diese noch angeschlossen sind, schalten Sie vorher die Sicherung aus.

4. Folgeschäden vermeiden:

Das Wasser sollte nun umgehend entfernt werden. Sie können das Wasser abpumpen oder abschöpfen, um Schimmel oder Schäden an der Bausubstanz vorzubeugen. Zusätzlich sollten Sie Fenster und Türen öffnen. So verringern Sie die Luftfeuchtigkeit und wirken der Schimmelbildung ebenfalls entgegen.

5. Schaden melden:

Als nächsten Schritt sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren. Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler oder direkt das Versicherungsunternehmen und schildern Sie den Schadenshergang. Als Friendsurance-Kunde melden Sie uns den Schaden und wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Sie müssen für die Versicherung ein Schadensprotokoll ausfüllen und den Schadenshergang beschreiben. Generell muss man Fotos des Schadens und Kostenvoranschläge für die Maßnahmen der Versicherung vorlegen. Das gleiche gilt übrigens ebenfalls für Folgeschäden – sie müssen der Versicherung sofort mit Bildern und Kostenvoranschlägen mitgeteilt werden, sobald diese sichtbar werden.

6. Schadensregulierung:

Sollte Ihre gesamte Wohnung unter Wasser stehen und Sie können der Situation allein nicht Herr werden, wird meist eine Trocknungsfirma von der Versicherung beauftragt. Diese befreit das Gebäude von Feuchtigkeit und bewahrt Ihre Möbel vor dem Sperrmüll. Ob eine Trocknungsfirma engagiert und die Kosten übernommen werden, entscheidet das Versicherungsunternehmen nach Prüfung des Einzelfalls.

In der Regel ersetzen die Versicherungen die beschädigten Gegenstände in gleicher Art und Güte in Form einer Geldzahlung. Bei teuren Gegenständen lohnt es sich die Kaufbelege aufzubewahren, um eine reibungslose Schadensabwicklung zu ermöglichen. Alternativ können Sie auch Hersteller und Modell angeben.

Ist ein weiteres Bewohnen der Wohnung oder des Hauses gar unzumutbar, dann können, ebenfalls mit Vorlage von Beweisfotos sowie Belegen wie einem Mietvertrag oder einer Hotelrechnung, die Unterbringungskosten übernommen werden.

Arbeitsstunden, die man selbst damit verbringt, Wasser und Feuchtigkeit zu entfernen, zahlt die Versicherung übrigens ebenso aus.

Achtung: Die Hausratversicherung verlangt eine regelmäßige Kontrolle der wasserführenden Anlagen – falls Sie als Eigentümer zu lange abwesend waren und diese Anlagen nicht kontrolliert wurden, kann das Probleme bringen!

Welche Leitungswasserschäden übernimmt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung springt ein, wenn in Folge eines der unten beschriebenen Schäden unerwartet Wasser austritt und das Mobiliar sowie weitere Gegenstände in der Wohnung beschädigt.

Hinweis: Diese Angaben sind Erfahrungswerte aus den letzten Jahren und keine Garantie für die Schadensregulierung durch Ihre Versicherung!

Schäden, die übernommen werden:

  • Unfälle mit der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler
  • Rohrbrüche (oder der mit dem Rohrsystem verbundenen Schläuche)
  • Leck-Schäden von Heizungsanlagen und Wärmepumpen
  • Beschädigungen von Wasserbetten oder Aquarien (wobei nicht der Inhalt des Aquariums versichert ist)
  • auch in anderen Wohnungen ausgelöste Schäden – gerade in Mehrfamilienhäusern kann sich ein Leck-Schaden von der oberen Etage durch die darunter liegenden ziehen (wenn nicht die Haftplichtversicherung des Nachbarns dafür aufkommt)
  • je nach Vertrag: Naturkatastrophen wie Sturmfluten, Lawinen oder Erdrutsche

Schäden, die nicht übernommen werden:

  • zusätzliche Schäden an der Wohnung, neben der Einrichtung (hierfür ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig)
  • einfache Durchnässungsschaden, z.B. durch ein achtlos offengelassenes Fenster, durch welches es in die Wohnung regnet oder durch einen umgefallenen Putzeimer
  • Wasserschäden außerhalb des Hauses, etwa in der Garage

Es kann schnell passieren, dass Hausrat- und Haftpflichtversicherung verwechselt werden, wenn es um das Thema Wasserschaden geht. Es gilt: Verursachen Sie selbst einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung, springt die Hausratversicherung ein. Zieht der Wasserschaden auch noch Beschädigungen in benachbarten Wohnungen mit sich, dann ist dies ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung.

Liebe Leser, wir helfen Ihnen gern weiter. Wir sind jedoch als Makler lediglich in der Lage eine Aussage zu geben, wenn wir auch den konkreten Fall kennen und der Kunde bei uns in Betreuung ist. Wir können leider keine Aussagen zur Schadensregulierung treffen, wenn wir die Versicherungstarife nicht kennen. Dies kann nur Ihr Versicherungsunternehmen. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei einem Wasserschaden immer sofort mit Ihrem Makler oder betreffenden Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Sehr gern können wir Sie als Makler betreuen, wenn Sie dies wünschen und Sie können all Ihre Versicherungen digital und papierlos verwalten.

Dieser Artikel wurde am 30.07.2018 aktualisiert.

Fristlos gekündigt: Wie Sie jetzt handeln sollten!

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Sie haben überraschend eine fristlose Kündigung erhalten fragen sich, wie Sie in den nächsten Wochen und Monaten Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen? Dann sollten Sie jetzt einen kühlen Kopf bewahren! Anhand unserer 7 Punkte können Sie Ihre Kündigung auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Außerdem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps an die Hand um Ihnen durch diese schwierige Zeit zu helfen.

  1. Ist die Kündigung rechtmäßig?
  2. Was sind mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung?
  3. Welche Personen dürfen nicht fristlos gekündigt werden?
  4. Welche Hilfe bietet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
  5. Was müssen Sie bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Wenn Sie eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erhalten haben, sitzt der Schock wahrscheinlich tief. Denn für die meisten Arbeitnehmer, kommt dieser Schritt überraschend. Trotzdem hilft es nun klare Gedanken zu fassen und schnell zu handeln. Denn mit Hilfe der folgenden Kriterien können Sie zuerst überprüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig war.


Das alles sind einzelne Punkte, anhand derer Sie überprüfen können, ob die fristlose Kündigung rechtens war. Dabei reicht es oft schon aus, wenn einer dieser Punkte vom Arbeitgeber nicht erfüllt wurde. Wenn die Kündigung z.B. nur per Mail übermittelt wurde oder wenn der Mitarbeiter, der die Kündigung unterschrieben hat, gar nicht dazu bevollmächtigt ist, können Sie gegen die fristlose Kündigung vorgehen. Doch Vorsicht: Die Entscheidung darüber, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht, kann im Zweifelsfall nur ein Gericht treffen. Haben Sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit, suchen Sie einen Anwalt auf, der Sie bei diesem Vorhaben unterstützen kann. Eine Rechtsschutzversicherung (speziell der Baustein Arbeitsrecht), kann Sie dabei vor den hohen Anwalts- und Gerichtskosten bewahren.

Laut Punkt 3 der Infografik muss ein wichtiger Grund vorliegen, um als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen zu können. Daher haben wir einige Gründe zusammengestellt, die in vergangenen Fällen von Arbeitsgerichten als wichtige Gründe anerkannt wurden:

  • Diebstahl, Betrug oder Veruntreuung
  • Körperliche Bedrohungen gegenüber des Arbeitgebers/ Kollegen
  • Verstöße gegen das Alkoholverbot
  • Geschäftsschädigendes Verhalten
  • Sexuelle Belästigungen
  • Fälschung von Dokumenten
  • Unerlaubte Urlaubsverlängerung
  • Androhung einer Krankmeldung

Sonderkündigungsrechte bei Kleinbetrieben

Kleinbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern stellen eine Besonderheit dar, denn sie sind nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden. Diese Ausnahmeregelung bedeutet allerdings nicht, dass der Arbeitgeber nach eigenem Belieben kündigen darf. Er muss laut Anwalt.de ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme einhalten und sich an die zivilrechtlichen Generalklauseln halten.

Wie bereits in Punkt 5 der Infografik erwähnt, gibt es Personengruppen, die einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen. Sie dürfen ausschließlich mit einer Ausnahmeregelung der Behörden gekündigt werden. Der Kündigungsschutz gilt laut §1 KSchG für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten.

Folgende Personengruppen sind vor fristloser Kündigung geschützt:

  • Schwangere
  • Mütter und Väter in Elternzeit
  • Schwerbehinderte
  • Mitglieder des Betriebsrats

Für Schwangere gilt der Kündigungsschutz bereits ab dem ersten Tag der Schwangerschaft. Die Arbeitnehmerin muss daher im Fall einer Kündigung, wenn nicht bereits geschehen,  innerhalb einer zweiwöchigen Frist dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen. Das bedeutet, dass die Angestellte dem Kündigungsschutz unterliegt, auch wenn sie ihrem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt hat, dass sie ein Kind erwartet. Die fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers ist also unwirksam, wenn er innerhalb der Frist über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wird.

Für Väter mit Kindern unter 3 Jahren greift der Kündigungsschutz, sobald der Antrag auf Elternzeit abgeschickt wurde. Befürchten Sie, dass eine fristlose Kündigung ansteht, dann können Sie direkt eine Eltern- bzw. Elternteilzeit beantragen. Vor allem bei internen Umstrukturierungen kann das eine Hilfe sein, die schwierige Phase ohne Jobverlust zu überstehen.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz schützt Sie vor großen finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Klageerhebung an sich kostet nichts. Auch das Gerichtsverfahren mit positivem Ergebnis ist für Sie kostenlos, wenn Sie sich selbst vertreten. Verlieren Sie jedoch den Prozess, dann tragen Sie alle Kosten inklusive den Anwaltskosten der gegnerischen Partei selbst. Mit einer Rechtsschutzversicherung wird Ihnen je nach Tarif ein Anwalt gestellt oder Sie können selbst einen Anwalt auswählen. In diesem Fall zahlen Sie keinerlei Gerichts- oder Anwaltskosten. Der Anwalt kann Sie bereits vor der Klageerhebung beraten, ob die Klage seiner Erfahrung nach erfolgsversprechend ist oder eher nicht.

Sofern Sie nicht über eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft abgesichert sind, ist ein Arbeitsrechtsschutz sinnvoll. Denn laut Statistischem Bundesamt gab es 2014 über 40.000 Klagen vor Arbeitsgerichten in Deutschland. Sie sollten daher nicht warten bis der Ärger mit Ihrem Chef beginnt, denn bei bereits begonnenen Verfahren zahlt eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nicht.

Eine fristlose Kündigung kommt in den meisten Fällen überraschend. Dennoch ist es wichtig in dieser schweren Situation schnell zu handeln. Nach dem Erhalt einer außerordentlichen Kündigung bleiben nur drei Wochen Zeit um dagegen vorzugehen. Andernfalls gilt diese als rechtswirksam. Dies kann eine Sperre des Arbeitslosengeldes für bis zu 12 Wochen zur Folge haben.

Wenn Sie an der Rechtmäßigkeit der Kündigung zweifeln, gibt es die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Dafür reichen Sie die fristlose Kündigung, den Arbeitsvertrag, die Gehaltsnachweise und relevante Unterlagen wie E-Mails oder Zeugenaussagen ein. Nun prüft das Gericht, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig ist.

Der Gang zum Arbeitsgericht lohnt sich. Denn laut Dr. jur. R. Hildebrandt sind die Hürden für eine wirksame fristlose Kündigung so hoch, dass viele Kündigungen der Prüfung durch das Gericht nicht standhalten. Es kommt zum Vergleich beider Parteien, der eine ordentliche Kündigung zur Folge hat oder eine Weiterbeschäftigung mit milderen Konsequenzen.

Vorteile einer Umwandlung in eine ordentliche Kündigung:

  • Ihr Gehalt wird bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt.
  • Es erfolgt keine anschließende Sperrfrist.
  • Ihr Lebenslauf bleibt makellos, da das Ausscheiden zu einem üblichen Termin erfolgte.
  • Ihr Ruf wird nicht beschädigt.
  • Eventuell haben Sie Chancen auf eine Abfindung.

Sie sehen schon, dass die Chancen auf eine Abwendung der fristlosen Kündigung gut stehen und sie unbedingt dagegen vorgehen sollten (natürlich nur, wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben). Wir drücken Ihnen die Daumen und hoffen, dass Sie diese unangenehme und schwierige Situation gut meistern!

Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung: Ab wann sind Sie wirklich versichert?

• Katja Nauck • 14 Kommentare • 

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung direkt vollen Versicherungsschutz genießt. Jedoch gilt bei einigen Leistungen eine Wartezeit, in der die Versicherung noch nicht einspringt. In einer Infografik sehen Sie, wie lang die Wartezeit bei einzelnen Leistungen ausfällt.

  1. Welche Wartezeit gilt bei welcher Leistung?
  2. Was bedeutet die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?
  3. Warum haben manche Bereiche eine sehr lange Wartezeit?
  4. Für welche Leistungen gibt es keine Wartezeit?
  5. Wann sollte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?


Der folgenden Infografik können Sie die Wartezeiten der einzelnen Leistungen mit konkreten Beispielen entnehmen.

Von gar keiner Wartezeit bis hin zu 36 Monaten reicht die Zeitspanne bei der Wartezeit der einzelnen Leistungen. Die Ursachen der Unterschiede werden Absatz 3 erklärt.

Job, Verkehr, Wohnung und Familie – hier kommt es bei den Deutschen am häufigsten zu Streitigkeiten, die am Ende in einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden. Eine Rechtsschutzversicherung greift in diesen Fällen dem Betroffenen finanziell unter die Arme und deckt die entstehenden Kosten. In der Regel übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, die Anwaltskosten (sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich) und die Kosten für einen Sachverständigen. Jedoch sollte man sich immer im Vorhinein bei der eigenen Rechtsschutzversicherung erkundigen, ob die jeweiligen Leistungen abgedeckt sind und die Kosten für einen Anwalt im speziellen Fall auch übernommen werden. Erst nach einer Zusage sollte der Anwalt beauftragt werden.

Die Rechtsschutzversicherung für private Haushalte gliedert sich in vier Bausteine:

  • Privatrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtschutz

Diese sind noch einmal in verschiedene Leistungen aufgeteilt, die Sie aus unserer Infografik entnehmen können. Bei einigen dieser Kategorien gilt eine Wartezeit, in der die Versicherung noch nicht für juristische Streitigkeiten eintritt. Das heißt, dass die Versicherung nicht direkt bei Abschluss greift. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies also, dass es oftmals nicht ausreicht die Rechtsschutzversicherung erst dann abzuschließen, wenn sich der Rechtsstreit bereits anbahnt oder der Konfliktfall sogar bereits eingetreten ist. Denn dann übernimmt der Versicherer keinerlei Kosten.

Anhand unserer Infografik ergeben sich verschiedene Fragen zur Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen. Warum hat der Privatrechtsschutz in Ehesachen so eine lange Wartezeit wohingegen der Schadenersatz-Rechtsspruch gar keine Wartezeit benötigt?

Vor allem zwei Leistungen des Privatrechtsschutzes haben eine wesentlich längere Wartezeit als andere Leistungen. Bei beiden Leistungen geht es um familienrechtliche Streitigkeiten, bei denen die Anwalts- und Gerichtskosten schnell einen Betrag von mehreren tausend Euro erreichen können. Daher gibt es nur sehr wenige Anbieter, die in ihren Rechtsschutztarifen einen Ehe-Rechtsschutz oder Unterhalts-Rechtsschutz enthalten. Wenn ein Versicherer solch eine Leistung anbietet, dann ist dies meist mit einer sehr langen Wartezeit verbunden. So soll u.a. sichergestellt werden, dass es bei Unterhaltsstreitigkeiten nicht schon Probleme um das Sorgerecht zwischen den beiden Eltern gibt.

Die obige Tabelle enthält alle Leistungen, die keine Wartezeit benötigen und bei denen der Versicherungsschutz direkt eintritt. Der Schadensersatzrechtsschutz in der privaten Rechtsschutzversicherung greift beispielsweise, wenn der Versicherte ein Produkt erwirbt, welches Mängel aufweist. Der Verkäufer lehnt eine Regulierung ab und der Versicherungsnehmer geht vor Gericht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses stand der Erwerb noch nicht zur Diskussion, deshalb könnte eine Rechtsschutzversicherung in diesem Beispiel in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund des plötzlichen Eintritts des Versicherungsfalls entfällt die Wartezeit auch bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ein Unfall ist ebenso wenig vorhersehbar, wie die Radarkontrolle am Straßenrand. Natürlich kann ein Gutachter das Radargerät auf Genauigkeit überprüfen, denn das könnte sich lohnen. Jedoch sind diese Prüfungen sehr kostspielig, sodass sich die meisten Autofahrer dieses Gutachten nicht leisten können. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten übernehmen.

Anders sieht es bei den Wartezeiten im Arbeits- und Mietrechtsschutz aus. Hier können Versicherungsnehmer, die bereits über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und den Anbieter wechseln möchten, die Wartezeit umgehen. Die Voraussetzung dafür ist denkbar einfach: Der neue Vertrag muss sich lediglich nahtlos an das Ende des bestehenden Vertrages anschließen.Endet der Altvertrag beispielsweise am 15. März, muss der Versicherungsbeginn für die neue Police auf den 16. März datiert sein. Damit umschifft der Versicherungsnehmer die Wartezeiten.

Wenig überraschend: Eine Rechtsschutzversicherung sollte man so früh wie möglich abschließen. Anhand der Infografik wird deutlich, dass beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei vielen Leistungen noch eine Wartezeit zu berücksichtigen ist. Zusätzlich dazu darf die Ursache für die Rechtsstreitigkeit zeitlich nicht schon vor dem Abschluss der Versicherung liegen. Wenn Sie sich bereits in einer Rechtsstreitigkeit befinden, gibt es leider keine Möglichkeit, die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung decken zu lassen. Jedoch ist es auch in diesen Fällen ratsam, über einen Rechtsschutz nachzudenken, da es auch in Zukunft zu Auseinandersetzungen kommen könnte.

Eine Rechtsschutzversicherung kann einem bei rechtlichen Streitigkeiten ganz schön aus der Patsche helfen. Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung und mussten diese schon mal in Anspruch nehmen? Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungsberichte!

Dieser Artikel wurde am 29.11.2017 aktualisiert.

Silvester-Feuerwerk: Wer haftet bei Böller-Schäden?

• Katja Nauck • 4 Kommentare • 

Zu Silvester werden jedes Jahr Raketen und bengalische Feuer gezündet und tauchen den Himmel in tausend Farben. So schön wie Silvesterfeuerwerk auch ist, Böller sind richtig gefährlich und richten jedes Jahr viele Verletzungen und Sachschäden an. Wir verraten Ihnen, welche Versicherungen bei bestimmten Schäden haften und was man beim Böllern beachten sollte.

Silvester Böller - Welche Versicherung haftet

Welche Schäden können durch Feuerwerksböller entstehen?

Trotz sachgerechter Handhabung lässt es sich nicht ausschließen, dass Feuerwerkskörper auch Schäden anrichten. Neben Sengschäden an Häusern oder Autos sind jedes Jahr auch immer wieder Personenschäden zu verzeichnen. Wer die Silvesternacht auf dem Alexanderplatz in Berlin erlebt hat, wundert sich, dass hier nicht mehr passiert. Zum Jahresende 2014 verzeichnete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein Plus von 40 % gegenüber dem Frühjahr oder dem Sommer. Für Brandschäden im Monat Dezember 2014 mussten die Versicherer mehr als 25 Millionen Euro zahlen. Dabei lagen die Ursachen nicht nur in brennenden Weihnachtsbäumen. Quer fliegende Raketen oder unvorsichtig gezündete Böller führten ebenfalls zu Bränden. Da die Verursacher nicht immer festgestellt werden können, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, sofern er nicht über die passende Versicherung verfügt. Gerade bei Kindern und Jugendlichen häufen sich durch unachtsamen Umgang mit den Feuerwerkskörpern die Verletzungen.

GDV Graphik Feuerschäden Silvester Feuerwerk

Das sollten Sie beim Umgang mit Feuerwerk beachten:

  • Kaufen Sie nur und ausschließlich Feuerwerk im Handel und achten Sie auf die Prüfplakette. Zugelassenes Feuerwerk ist an der sogenannten BAM-Nummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zu erkennen. Welche Feuerwerkskörper in Deutschland zugelassen sind, erfahren Sie auf der Webseite der BAM.
  • Böller aus Polen oder Tschechien, die illegal in Deutschland vertrieben werden, haben eine bis zu 50fache Sprengkraft gegenüber dem hier zugelassenen Feuerwerk. Für daraus resultierende Schäden besteht nicht zwangsläufig Versicherungsschutz, da der Erwerb im Vorfeld eine gesetzeswidrige Handlung darstellt.
  • Böller aus Polen oder Tschechien, die illegal in Deutschland vertrieben werden, haben eine bis zu 50fache Sprengkraft gegenüber dem hier zugelassenen Feuerwerk. Für daraus resultierende Schäden besteht nicht zwangsläufig Versicherungsschutz, da der Erwerb im Vorfeld eine gesetzeswidrige Handlung darstellt.
  • Eltern sollten ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Böllern alleine lassen. Im Zweifelsfall wären sie wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in der Haftung. Der Versicherungsschutz wäre auch in diesem Fall gefährdet. Sie müssten als Eltern selbst für etwaige Schäden aufkommen.
  • Selbst bei dem Abbrennen von Wunderkerzen, Goldregen oder Knallerbsen sollten Sie als Eltern präsent sein.

Diese Versicherungen haften bei Böller-Schäden

Private Haftpflichtversicherung

Angenommen, Sie sind an Silvester eingeladen, es ist Mitternacht und das Feuerwerk beginnt. Eine von Ihnen gezündete Rakete nimmt eine nicht vorhergesehene Flugbahn und landet bei offenem Fenster in einem Raum. Es kommt zu einem Brand. Ihre private Haftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für alle anfallenden Kosten auf. Gleiches gilt, wenn Sie einen Böller werfen, dieser rollt unter ein Auto und richtet bei der Explosion einen Schaden an dem Fahrzeug an.
Ihrem Kind fällt bei den Gastgebern eine Kerze auf den Boden oder es gibt einen Sengschaden durch eine Wunderkerze. Auch in diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie eine Police gewählt haben, die auch deliktunfähige Personen einschließt. Dieser Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn die Kinder Feuerwerk gezündet haben, welches nicht der zugelassenen Altersklasse entspricht oder Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzten.
Auch wenn die Policen jüngeren Datums Leistungen bei grober Fahrlässigkeit vorsehen, handelt es sich dabei immer um Einzelfallprüfungen. Eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit bedeutet nicht automatisch volle Schadensübernahme, sondern in der Regel eine Quotierung. Einen Teil des Schadens müssten Sie auf jeden Fall selbst tragen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt übrigens auch, wenn eine Person durch eine von Ihnen gezündete Rakete verletzt wird. Die Kosten können in diesem Fall sechsstellige Summen erreichen, da die Krankenkassen den Verursacher in den Regress nehmen. Gleiches gilt für die Träger von Reha-Einrichtungen, falls ein Aufenthalt dort notwendig würde.

Wohngebäude-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt übrigens auch, wenn eine Person durch eine von Ihnen gezündete Rakete verletzt wird. Die Kosten können in diesem Fall sechsstellige Summen erreichen, da die Krankenkassen den Verursacher in den Regress nehmen. Gleiches gilt für die Träger von Reha-Einrichtungen, falls ein Aufenthalt dort notwendig würde.

Hausratversicherung

Was für das Gebäude und die damit fest verbundenen Bestandteile in der „Verbundenen Wohngebäudeversicherung“ gilt, gilt im Rahmen der Hausratversicherung für alle beweglichen Dinge Ihres Haushaltes. Auch bei der Hausratversicherung gilt, dass Sengschäden noch nicht in allen Policen versichert sind. Beide, Wohngebäude- und Hausratversicherung, ersetzen nicht nur den Schaden als solchen, beispielsweise den verbrannten Teppich und die verbrannte Wand. Sie übernehmen auch die Kosten für Löscharbeiten, Aufräum- und gegebenenfalls Abrissarbeiten.
Kam es in der Silvesternacht in Ihrer Wohnung zu einem Feuer, müssen Sie prüfen, ob der Verursacher eine Haftpflichtversicherung besitzt. Diese greift in einem solchen Fall anstelle Ihrer eigenen Hausratversicherung.

Kfz-Kaskoversicherung

Auf den ersten Blick erscheint die Frage legitim, was die Kaskoversicherung mit der Silvesternacht zu tun hat. Kurz, die Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben oder für die der Verursacher nicht feststellbar ist. Ihr Fahrzeug ist auf der Straße abgestellt, ein Unbekannter wirft einen Polen-Böller unter ihr Auto, der Wagen fängt Feuer. In diesem Fall greift die Teilkaskoversicherung, da diese Schäden durch Brand oder Explosion ersetzt. Bei einer mutwilligen Zerstörung des Fahrzeugs, beispielsweise Lackschäden durch Unbekannte, würde die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur übernehmen.

Unfall- und Krankenversicherung

Rund 1.500 Einsätze hatten die Rettungskräfte in der Hauptstadt am Jahreswechsel. Diese Zahlen zeigen, dass die Kombination aus Unfallversicherung und Silvesternacht nicht völlig von der Hand zu weisen ist. Selbst beim vorsichtigsten Umgang mit Feuerwerkskörpern kann eine Verletzung nicht ausgeschlossen werden. In Datteln (NRW) riss eine selbst gebastelte Raketenbatterie einer jungen Frau den Fuß ab. Eine Unfallversicherung sorgt in einem solchen Fall für eine finanzielle Kompensation bei Invalidität. Die junge Frau kann ihrem Beruf im Hotel nicht mehr nachgehen.
Die Krankenversicherung als Pflichtversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Heilbehandlung nach einem Silvesterunfall.

Folgend finden Sie noch mal in einem Video zusammengefasst, wie Sie sich bei Schäden durch Feuerwerkskörper schützen können und welche Versicherung hilft.

Geben Sie Silvester auf sich und ihre Mitmenschen acht, damit es nicht zum Schadensfall kommt. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!

Welche Versicherungen schützen Sie bei Winterschäden?

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Auch wenn der eine oder andere fallende Schneeflocken als etwas Poetisches betrachtet, birgt der Winter mehr Schadenspotenzial als die anderen drei Jahreszeiten. Welche Versicherungen bei welchen winterspezifischen Schäden greifen, lesen Sie hier.

Vorab möchten wir noch einmal das Augenmerk auf die KFZ-Versicherung lenken. Immer noch gehen einige Autofahrer recht sorglos mit der kalten Jahreszeit um. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Auto immer den Witterungsbedingungen angepasst sein muss. Übersetzt bedeutet dies, dass für den Winter eine entsprechende Bereifung Vorschrift ist.

Bleiben wir einmal beim Schneefall und der Frage, welche Versicherungen schützen am Besten vor Winterschäden.

Die Haftpflichtversicherung

Für Hausbesitzer gilt die gesetzlich vorgeschriebene Schneeräumpflicht. Diese besagt, dass der Gehweg von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends, sonntags zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends von Schnee und Eis befreit sein muss. Auch die Breite der geräumten Fläche ist vorgeschrieben. Diese muss es zwei Passanten ermöglichen, gefahrlos aneinander vorbeigehen zu können. Als Bewohner eines Einfamilienhauses stellt sich für Sie nicht die Frage, wer für den geräumten Gehweg verantwortlich ist. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses können diese Aufgabe entweder an ein Unternehmen oder an die Mieter delegieren.

Was passiert aber, wenn der Verantwortliche seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommt und ein Passant stürzt und verletzt sich?

Die Regresspflicht
Der Paragraf 823 BGB sagt:

 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Die Schneeräumpflicht fällt eindeutig unter Absatz 2. Der Verantwortliche ist folglich im Regress. Angenommen, es würde Sie als Hausbesitzer oder Mieter ein schuldhaftes Verhalten treffen, mit welchen Kosten müssten Sie im schlimmsten Fall rechnen?

  • Schmerzensgeld
  • Kosten für die Heilbehandlung, eventuell Reha-Maßnahmen
  • Mögliche Gerichtskosten und Anwaltskosten
  • Im schlimmsten Fall eine lebenslange Zahlung an den Verunglückten, sofern dieser erwerbsunfähig wird.

Die Stiftung Warentest bezeichnet die private Haftpflichtversicherung nicht umsonst als die wichtigste freiwillige Versicherung für private Haushalte.
Eine private Haftpflichtversicherung, welche auch Immobilienbesitz einschließt, stellt Sie von den Schadensersatzforderungen frei.
Als Hausbesitzer gehen von Ihrer Immobilie aber noch andere, winterspezifische Gefahren aus. Dachlawinen bergen ebenfalls das Risiko der Sachbeschädigung oder eines Personenschadens. Gleiches gilt für Eiszapfen, welche sich lösen und auf geparkte Autos oder Passanten fallen können.

Die Hausratversicherung

Man mag es nicht glauben, aber es kam schon mehr als einmal vor, dass die Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung in den Winterurlaub gefahren sind, und vergaßen, ein Fenster zu schließen. Bei abgedrehten Heizungen ist in einem solchen Fall nicht auszuschließen, dass Wasserleitungen zufrieren und die Rohre platzen. Die Folgen können Sie leicht erahnen. Sobald das Eis taut, tritt das Wasser aus. Handelt es sich um eine Mietwohnung und das Mauerwerk wird beschädigt, greift die Haftpflichtversicherung des Mieters. Werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Frieren die Rohre in Ihrer selbst genutzten Immobilie ein, ohne, dass ein schuldhaftes Verhalten Ihrerseits vorliegt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Schäden am Gebäude und allen damit festverbundenen Bestandteilen. Die Wohngebäudeversicherung kommt in dem Baustein „Leitungswasser“ auch für Frostschäden auf. Kommt es zu Schäden an der Einrichtung, greift die Hausratversicherung. Kann ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden, spielt die Police eine entscheidende Rolle. Ältere Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen verweigern die Leistung bei grober Fahrlässigkeit. Moderne Versicherungsverträge sehen auch in diesem Fall eine Entschädigung vor – ein guter Zeitpunkt, einmal den eigenen Vertrag zu überprüfen.

Alle Jahre wieder …
Ein typischer Winterschaden, auch wenn nicht witterungsbedingt, sind Wohnungsbrände. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) berichtet, steigt die Zahl der Wohnungsbrände in der Adventszeit überdurchschnittlich an.

Zum Jahresende brennt es häufiger
2017 registrierten Hausrat- und Wohngebäudeversicherer wieder deutlich mehr Brandschäden am Jahresende – vier Fakten

Fakten zu Brandschäden von Hausratversicherern

Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der deutschen Verischerungswirtschaft (GDV)

Die Elementarschadenversicherung

Sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen die Option, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Zu den Elementarschäden zählen unter anderem

  • Hochwasser
  • Schneelawinen
  • Schlammlawinen
  • Schäden durch Schneedruck

Während Schneelawinen und Schäden durch Schneedruck direkt im Zusammenhang mit „Winter“ stehen, stellen Hochwasser und Schlammlawinen indirekte Gefahren durch Tauwetter dar. Sie können die Elementarschadenversicherung vernachlässigen, wenn Sie im 12. Stock eines Hochhauses in einer Metropole leben. Aber bereits als Eigenheimbesitzer, auch in einer Großstadt, lässt sich das Risiko des Schneedrucks nicht von der Hand weisen. Gleiches gilt für Hochwasserschäden auch in mittelbarer Nähe eines Gewässers. Als Hochwasser gilt auch, wenn das Grundwasser nach oben gedrückt wird und beispielsweise den Garten flutet.

Der Wintersport
Zum Schluss wollen wir dieses Thema nicht unberücksichtigt lassen. Natürlich birgt das Inlineskaten im Sommer die Gefahr des Sturzes und einer Verletzung. Unstrittig ist jedoch, dass Skifahren und Eislaufen zu den Sportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko zählen. Fällt der Wintersportunfall so schlimm aus, dass eine Invalidität die Folge ist, kompensiert eine private Unfallversicherung einen möglichen Verdienstausfall.
Sollten Sie zum Wintersport in ein Land außerhalb der Europäischen Union fahren, sind Sie gut beraten, eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck zu haben. Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Gastland, müssen Sie für alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung entstehen, selbst aufkommen. Ein Beinbruch in Aspen, Colorado mit Krankenhausaufenthalt kann Sie ruinieren.

Sie benötigen noch eine Versicherung um sich ausreichend vor potenziellen Schäden zu schützen oder möchten Ihre bestehende wechseln? Dann können Sie bei Friendsurance eine günstige Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung online abschließen und bei Schadensfreiheit eine Bonuszahlung erhalten.

(Dieser Artikel wurde 2018 aktualisiert.)

Rechtsschutzversicherung – Mediation als Alternative zum Prozess

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Die Deutschen gelten im internationalen Vergleich als recht prozessierfreudig. Der Bestand von 21,8 Millionen Rechtsschutzpolicen im Jahr 2015 (Quelle: Statista) untermauert diese Behauptung. Dabei hat sich allerdings bei den Versicherungsgesellschaften ein Sinneswandel breitgemacht. Warben die Assekuranzen bis vor einigen Jahren noch damit, dass Recht bekommen eine Sache der Liquidität sei, setzen sie heute vermehrt auf einen Konsens statt auf Konfrontation.

Mediation als juristische Adventszeit

Selbst der größte Zyniker kann sich der öffentlichen Rhetorik in der Adventszeit nicht entziehen. Auch wenn der Konsum inzwischen für viele zum Hauptfaktor im Dezember wurde, tauchen immer wieder Begriffe wie „Harmonie“, „Nächstenliebe“ oder „Besinnlichkeit“ verstärkt auf. Trotz der Hektik im Einkaufskrieg wächst in der Vorweihnachtszeit das Bedürfnis nach Harmonie und Frieden. Eigentlich wäre es doch wünschenswert, bei einem Konflikt im Mai nicht sofort die juristische Keule auszupacken. Zielführender wäre es, in Gedanken noch einmal in den Advent zurückzublicken, sich an das eigene Harmoniebedürfnis zu erinnern und nach anderen, friedlichen Lösungen zu suchen.

Mediation greift nicht immer

So ähnlich gehen die Rechtsschutzversicherer jetzt das Thema Konfliktlösung an. Das neue Zauberwort bei rund 90 Prozent der Anbieter lautet Mediation. Unstrittig, bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bringt Ihnen eine Mediation wenig. Dennoch, die meisten Rechtsschutzversicherungen kommen auch für die Kosten für einen Mediator auf.

Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten im Fokus

Anders als im Verkehrsrecht verhält es sich aber bei unterschiedlichen Auffassungen, die in den zivilrechtlichen Bereich fallen, wie Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeiten. In beiden Fällen mag es am Ende des Prozesses einen Gewinner geben, verloren haben aber in der Regel beide Parteien. Möchten Sie noch in einer Umgebung leben, in der Sie einen Nachbarn verklagt haben oder verklagt worden sind, gewonnen haben und hoch erhobenen Hauptes aus dem Gerichtssaal gehen? Das (Zusammen)Leben wäre künftig ein anderes, alles andere als unbeschwert. Am Ende des Tages bleibt an Ihnen möglicherweise in der gesamten Nachbarschaft der Ruf des prozessierwütigen Mitbewohners hängen. Die Atmosphäre wäre auch schon lange im Vorfeld vergiftet.
Für solche Konfliktsituationen bietet Ihnen die Meditation eine Alternative. Der Mediator versucht, den Prozess mit zwei Verlierern durch einen Kompromiss, der letztendlich beiden Parteien weiterhilft, abzuwenden. Natürlich kommt die Mediation aber auch in anderen Bereichen, beispielsweise im Vertragsrecht zum Tragen. Eine gütliche Einigung mit dem Handwerker oder dem Autohaus spart Ihnen gegenüber einem Prozess deutlich Nerven.

Win-Win statt Sieg und Niederlage

Für die Versicherer gewann die Meditation nicht unbedingt aus humanitären Gründen an Bedeutung, sondern hat viel mehr betriebswirtschaftliche Hintergründe. Eine Mediation ist schlicht deutlich preiswerter für den Versicherer, als im Zweifelsfall Prozesskosten, Zeugengelder und Anwaltskosten über mehrere Instanzen hinweg übernehmen zu müssen.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen einmal die Entwicklung zwischen Beitragseinnahmen der Versicherer und der erbrachten Leistungen in der Zeit von 2009 bis 2015:

Entwicklung zwischen Beitragseinnahmen der Versicherer und der erbrachten Leistungen

Quelle: http://www.gdv.de/zahlen-fakten/schaden-und-unfallversicherung/rechtsschutzversicherung/

Die meisten Versicherer verzichten bei einer Meditation darauf, die Selbstbeteiligung ihres Versicherungsnehmers einzufordern. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Mediation scheitern sollte und es doch zum Prozess kommt.

Zwei Dinge sind für eine Mediation Voraussetzung:

  • Der Mediator muss als solcher ausgebildet sein. Immer mehr Anwälte absolvieren diese Prüfung. Der Deutsche Anwaltsverein ermöglicht auf seiner Seite die Suche nach einem Mediator.
  • Sie und Ihr Gegenüber müssen beide den Willen haben, den außergerichtlichen Konsens zu suchen und auch zu Abstrichen bei Ihren Forderungen bereit sein.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Der Versicherer muss in seinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass er auch die Kosten für eine Mediation übernimmt. Wichtig ist, an welche Bedingungen diese Kostenübernahme geknüpft ist und ob er bei einer gescheiterten Mediation auf die Selbstbeteiligung für den Fall des Prozesses verzichtet. Wer noch im Besitz einer älteren Rechtsschutzpolice ist, sollte jetzt schon, vor Eintritt des Rechtsstreites, mit seinem Versicherer klären, ob für die Mediation Versicherungsschutz besteht. Alternativ bietet friendsurance natürlich die Möglichkeit, eine günstige Rechtschutzversicherung online abzuschließen.