Die Zahl der durch Stürme verursachten Schäden stieg in den letzten Jahren deutlich an, und somit auch die Kosten, die durch die Sturmschäden verursacht werden. Sturmschäden können jeden Hausbesitzer und Mieter treffen, doch mit der richtigen Versicherung wappnen Sie sich gegen anfallende Kosten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Schäden ein Sturm verursachen kann, welche Versicherungen für den Schaden aufkommen und wie Sie sich sonst noch schützen können.
Welche Sturmschäden treten am häufigsten auf?
Es donnert, blitzt und hagelt, der Wind heult, reißt ganze Dächer mit sich und entwurzelt sogar stattliche Bäume: Die Schäden, die ein Sturm verursachen kann, sind zahlreich und schwerwiegend. Dabei richten Unwetter den größten Schaden an Gebäuden an. Rund 70% aller Orkanschäden betreffen Häuser. Laut Angaben des Naturgefahrenreports 2018 verursachten die Winterstürme des Jahres 2017/2018 bei den Wohngebäudeversicherern Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro und zählen damit zu den fünf schwersten Sturmjahren der letzten 20 Jahre. Mehr als die Hälfte der Schäden entstanden dabei durch die Stürme „Friederike“ und „Burglind“ im Januar 2018.
Die häufigsten Sturmschäden sind abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine, eingebrochene Fenster und andere Schäden, die durch entwurzelte oder eingeknickte Bäume und herumfliegende Äste bedingt werden. Sobald ein Dach abgedeckt ist, erstreckt sich der Schaden auch auf den Hausrat. Ein Rückstau in der Kanalisation verwandelt den Keller in ein Schwimmbecken, und ein Blitz legt die Elektrik lahm. Nicht nur Häuser und Wohnungen sind jedoch von Sturmschäden betroffen, auch Garagen, Autos und Menschen werden zu Opfern der verheerenden Naturgewalten. Mit der richtigen Versicherung jedoch können Sie sich gegen die Schäden absichern. Immobilienbesitzer brauchen in jedem Fall eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung, die eventuell durch eine Elementarschaden-Zusatzversicherung ergänzt werden sollte. Eine Haftpflichtversicherung greift, wenn z.B. Ziegel von Ihrem Dach gerissen werden und beim Nachbarn Schaden anrichten. Dann gilt der Versicherungsanspruch aber auch nur für die beim Nachbarn verursachten Schäden. Die Schäden am eigenen Dach sind über die Elementarschaden-Zusatzversicherung oder Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Autofahrer benötigen mindestens eine Teilkasko-Versicherung. Doch Achtung: Die Teilkasko übernimmt nur Kosten, wenn Ihr Auto beschädigt wurde, und das auch nur durch einem Sturm der Mindeststärke 8. Verursachen Sie aufgrund eines Sturms einen Unfall, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung die anfallenden Kosten.
Für welche Sturmschäden ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Als Sachversicherung bezieht sich die Hausratversicherung auf Schäden, die Ihren Hausrat betreffen. Der Hausrat beinhaltet alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrem Versicherungsort befinden. Zum Versicherungsort gehören Wohnung, Keller- und Abstellräume, als auch Garagen, Balkon und Terrasse.
Wenn zur Wohnung auch ein direkt anschließender Garten gehört, gilt in diesem für alle beweglichen Gegenstände Versicherungsschutz.
Im Allgemeinen gilt: Die Hausratversicherung greift nur dann, wenn der Schaden tatsächlich durch einen Sturm verursacht wurde. Deckt der Sturm Ihr Dach ab und es regnet ins Haus, ist das ein Fall für die Versicherung. Ebenso bei Blitzeinschlägen, die Ihre elektronischen Geräte außer Gefecht setzen. Kein Fall für die Versicherung: Sie vergessen, ein Fenster zu schließen, es regnet hinein und ein Schaden entsteht. Überspannungsschäden, wenn also ein Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und es deshalb zu Schäden kommt, sind nicht grundsätzlicher Teil einer Hausratversicherung, können aber mit aufgenommen werden. Wohnen Sie in einem Gebiet, in dem es zu Überschwemmungen kommt, sollten Sie unbedingt eine Elementarschaden-Zusatzversicherung abschließen. Diese greift auch im Falle eines Rückstaus in der Kanalisation und der dadurch verursachten Überflutung Ihres Kellers.
Achtung: Hatten Sie in den letzten Jahren bereits eine Überschwemmung in Ihrem Haus, wird Ihnen diese Versicherungsoption nicht zur Verfügung gestellt. Schließen Sie sie deshalb sofort bei Erwerb oder Bau Ihres Hauses ab, um sich zu schützen.
Bei welchen Sturmschäden greift eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Haus- und Immobilienbesitzer unumgänglich. Diese Versicherung greift, sobald Schäden durch Unwetter an Ihrem Haus entstehen: Zerbrochene Fenster, abgedeckte Dächer, ein Schaden durch einen umgestürzten Baum – all das ist mit dieser Versicherung abgedeckt. Allerdings müssen Sie Schäden durch Sturm und Hagel explizit in die Police integrieren lassen. Ebenso verhält es sich mit weiteren Gebäuden auf Ihrem Grundstück. Haben Sie einen Schuppen, ein Gartenhaus oder eine Garage, nehmen Sie diese unbedingt in Ihre Police auf. Ältere DDR-Policen haben übrigens einen Vorteil: Sie beinhalten auch die Kostenübernahme bei durch eine Überschwemmung verursachte Schäden. Derartige Versicherungsmodelle können Sie z.B. auch heute noch bei der Allianz abschließen. Ein Manko der Wohngebäudeversicherung ist leider, dass sie erst bei Stürmen der Windstärke 8 in Kraft tritt. Im Schadensfall können Sie die Sturmstärke beim Deutschen Wetterdienst erfragen, bevor Sie sich mit der Schadensmeldung an Ihre Versicherung wenden.
Aktuelle Windgeschwindigkeit über DeutschlandIhre Verantwortung als Mieter
Versicherungen prüfen penibel, ob Sie für die durch Sturmschäden verursachte Kosten zahlen müssen. Sie haben als Hausbesitzer oder Mieter gewisse Pflichten zu erfüllen, die unter dem Begriff der Verkehrssicherungspflicht zusammengefasst sind. Tun Sie dies nicht, sind Sie selbst verantwortlich und bleiben auf stellenweise sehr hohen Kosten sitzen. Sorgen Sie dafür, dass alle Ziegel auf Ihrem Dach gut befestigt sind und warten Sie es regelmäßig. Die Bäume in Ihrem Garten müssen Sie mindestens zweimal im Jahr einer Sichtkontrolle unterziehen: am besten im Sommer und Winter, wenn der Baum in voller Blüte steht und später nackt zu sehen ist. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, den Schaden in Grenzen zu halten: Ist ein Fenster zerbrochen, decken Sie es sofort mit einer Plane ab. Zu guter Letzt obliegt Ihnen die Pflicht, jeglichen Schaden sofort bei Ihrer Versicherung zu melden.
Fazit: Mit diesen Versicherungen sind Sie gegen Sturmschäden gewappnet
Eigentümer brauchen zuallererst eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung, die durch eine Elementarschaden-Zusatzversicherung ergänzt werden kann. Für Mieter sind Hausratversicherungen meistens ausreichend, jedoch sollten Sie in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung haben. Für Autobesitzer und -fahrer ist nicht nur bei Sturmschäden eine Vollkaskoversicherung sinnvoll, und Häuslebauer können Bauteile, Handwerkerleistungen und ihr Grundstück mithilfe einer Bauleistungsversicherung schützen. Diese sichert Ihr Bauvorhaben schon während des Baus z.B. gegen Unwetterschäden und Vandalismus.
Sie haben Fragen zum Thema? Hinterlassen Sie uns gern einen Kommentar. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiter zu helfen!
Katja Nauck war bis November 2016 Social-Media-Managerin bei Friendsurance und verantwortete den Content im Friendsurance Blog. Sie sammelte bereits Erfahrung als Blogredakteurin und Social Media Verantwortliche für verschiedene Startups und Verlage.