Rechtsschutzversicherung – Mediation als Alternative zum Prozess

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Die Deutschen gelten im internationalen Vergleich als recht prozessierfreudig. Der Bestand von 21,8 Millionen Rechtsschutzpolicen im Jahr 2015 (Quelle: Statista) untermauert diese Behauptung. Dabei hat sich allerdings bei den Versicherungsgesellschaften ein Sinneswandel breitgemacht. Warben die Assekuranzen bis vor einigen Jahren noch damit, dass Recht bekommen eine Sache der Liquidität sei, setzen sie heute vermehrt auf einen Konsens statt auf Konfrontation.

Mediation als juristische Adventszeit

Selbst der größte Zyniker kann sich der öffentlichen Rhetorik in der Adventszeit nicht entziehen. Auch wenn der Konsum inzwischen für viele zum Hauptfaktor im Dezember wurde, tauchen immer wieder Begriffe wie „Harmonie“, „Nächstenliebe“ oder „Besinnlichkeit“ verstärkt auf. Trotz der Hektik im Einkaufskrieg wächst in der Vorweihnachtszeit das Bedürfnis nach Harmonie und Frieden. Eigentlich wäre es doch wünschenswert, bei einem Konflikt im Mai nicht sofort die juristische Keule auszupacken. Zielführender wäre es, in Gedanken noch einmal in den Advent zurückzublicken, sich an das eigene Harmoniebedürfnis zu erinnern und nach anderen, friedlichen Lösungen zu suchen.

Mediation greift nicht immer

So ähnlich gehen die Rechtsschutzversicherer jetzt das Thema Konfliktlösung an. Das neue Zauberwort bei rund 90 Prozent der Anbieter lautet Mediation. Unstrittig, bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bringt Ihnen eine Mediation wenig. Dennoch, die meisten Rechtsschutzversicherungen kommen auch für die Kosten für einen Mediator auf.

Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten im Fokus

Anders als im Verkehrsrecht verhält es sich aber bei unterschiedlichen Auffassungen, die in den zivilrechtlichen Bereich fallen, wie Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeiten. In beiden Fällen mag es am Ende des Prozesses einen Gewinner geben, verloren haben aber in der Regel beide Parteien. Möchten Sie noch in einer Umgebung leben, in der Sie einen Nachbarn verklagt haben oder verklagt worden sind, gewonnen haben und hoch erhobenen Hauptes aus dem Gerichtssaal gehen? Das (Zusammen)Leben wäre künftig ein anderes, alles andere als unbeschwert. Am Ende des Tages bleibt an Ihnen möglicherweise in der gesamten Nachbarschaft der Ruf des prozessierwütigen Mitbewohners hängen. Die Atmosphäre wäre auch schon lange im Vorfeld vergiftet.
Für solche Konfliktsituationen bietet Ihnen die Meditation eine Alternative. Der Mediator versucht, den Prozess mit zwei Verlierern durch einen Kompromiss, der letztendlich beiden Parteien weiterhilft, abzuwenden. Natürlich kommt die Mediation aber auch in anderen Bereichen, beispielsweise im Vertragsrecht zum Tragen. Eine gütliche Einigung mit dem Handwerker oder dem Autohaus spart Ihnen gegenüber einem Prozess deutlich Nerven.

Win-Win statt Sieg und Niederlage

Für die Versicherer gewann die Meditation nicht unbedingt aus humanitären Gründen an Bedeutung, sondern hat viel mehr betriebswirtschaftliche Hintergründe. Eine Mediation ist schlicht deutlich preiswerter für den Versicherer, als im Zweifelsfall Prozesskosten, Zeugengelder und Anwaltskosten über mehrere Instanzen hinweg übernehmen zu müssen.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen einmal die Entwicklung zwischen Beitragseinnahmen der Versicherer und der erbrachten Leistungen in der Zeit von 2009 bis 2015:

Entwicklung zwischen Beitragseinnahmen der Versicherer und der erbrachten Leistungen

Quelle: http://www.gdv.de/zahlen-fakten/schaden-und-unfallversicherung/rechtsschutzversicherung/

Die meisten Versicherer verzichten bei einer Meditation darauf, die Selbstbeteiligung ihres Versicherungsnehmers einzufordern. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Mediation scheitern sollte und es doch zum Prozess kommt.

Zwei Dinge sind für eine Mediation Voraussetzung:

  • Der Mediator muss als solcher ausgebildet sein. Immer mehr Anwälte absolvieren diese Prüfung. Der Deutsche Anwaltsverein ermöglicht auf seiner Seite die Suche nach einem Mediator.
  • Sie und Ihr Gegenüber müssen beide den Willen haben, den außergerichtlichen Konsens zu suchen und auch zu Abstrichen bei Ihren Forderungen bereit sein.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Der Versicherer muss in seinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass er auch die Kosten für eine Mediation übernimmt. Wichtig ist, an welche Bedingungen diese Kostenübernahme geknüpft ist und ob er bei einer gescheiterten Mediation auf die Selbstbeteiligung für den Fall des Prozesses verzichtet. Wer noch im Besitz einer älteren Rechtsschutzpolice ist, sollte jetzt schon, vor Eintritt des Rechtsstreites, mit seinem Versicherer klären, ob für die Mediation Versicherungsschutz besteht. Alternativ bietet friendsurance natürlich die Möglichkeit, eine günstige Rechtschutzversicherung online abzuschließen.

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