Fristlos gekündigt: Wie Sie jetzt handeln sollten!

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Sie haben überraschend eine fristlose Kündigung erhalten fragen sich, wie Sie in den nächsten Wochen und Monaten Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen? Dann sollten Sie jetzt einen kühlen Kopf bewahren! Anhand unserer 7 Punkte können Sie Ihre Kündigung auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Außerdem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps an die Hand um Ihnen durch diese schwierige Zeit zu helfen.

  1. Ist die Kündigung rechtmäßig?
  2. Was sind mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung?
  3. Welche Personen dürfen nicht fristlos gekündigt werden?
  4. Welche Hilfe bietet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
  5. Was müssen Sie bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Wenn Sie eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erhalten haben, sitzt der Schock wahrscheinlich tief. Denn für die meisten Arbeitnehmer, kommt dieser Schritt überraschend. Trotzdem hilft es nun klare Gedanken zu fassen und schnell zu handeln. Denn mit Hilfe der folgenden Kriterien können Sie zuerst überprüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig war.


Das alles sind einzelne Punkte, anhand derer Sie überprüfen können, ob die fristlose Kündigung rechtens war. Dabei reicht es oft schon aus, wenn einer dieser Punkte vom Arbeitgeber nicht erfüllt wurde. Wenn die Kündigung z.B. nur per Mail übermittelt wurde oder wenn der Mitarbeiter, der die Kündigung unterschrieben hat, gar nicht dazu bevollmächtigt ist, können Sie gegen die fristlose Kündigung vorgehen. Doch Vorsicht: Die Entscheidung darüber, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht, kann im Zweifelsfall nur ein Gericht treffen. Haben Sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit, suchen Sie einen Anwalt auf, der Sie bei diesem Vorhaben unterstützen kann. Eine Rechtsschutzversicherung (speziell der Baustein Arbeitsrecht), kann Sie dabei vor den hohen Anwalts- und Gerichtskosten bewahren.

Laut Punkt 3 der Infografik muss ein wichtiger Grund vorliegen, um als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen zu können. Daher haben wir einige Gründe zusammengestellt, die in vergangenen Fällen von Arbeitsgerichten als wichtige Gründe anerkannt wurden:

  • Diebstahl, Betrug oder Veruntreuung
  • Körperliche Bedrohungen gegenüber des Arbeitgebers/ Kollegen
  • Verstöße gegen das Alkoholverbot
  • Geschäftsschädigendes Verhalten
  • Sexuelle Belästigungen
  • Fälschung von Dokumenten
  • Unerlaubte Urlaubsverlängerung
  • Androhung einer Krankmeldung

Sonderkündigungsrechte bei Kleinbetrieben

Kleinbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern stellen eine Besonderheit dar, denn sie sind nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden. Diese Ausnahmeregelung bedeutet allerdings nicht, dass der Arbeitgeber nach eigenem Belieben kündigen darf. Er muss laut Anwalt.de ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme einhalten und sich an die zivilrechtlichen Generalklauseln halten.

Wie bereits in Punkt 5 der Infografik erwähnt, gibt es Personengruppen, die einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen. Sie dürfen ausschließlich mit einer Ausnahmeregelung der Behörden gekündigt werden. Der Kündigungsschutz gilt laut §1 KSchG für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten.

Folgende Personengruppen sind vor fristloser Kündigung geschützt:

  • Schwangere
  • Mütter und Väter in Elternzeit
  • Schwerbehinderte
  • Mitglieder des Betriebsrats

Für Schwangere gilt der Kündigungsschutz bereits ab dem ersten Tag der Schwangerschaft. Die Arbeitnehmerin muss daher im Fall einer Kündigung, wenn nicht bereits geschehen,  innerhalb einer zweiwöchigen Frist dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen. Das bedeutet, dass die Angestellte dem Kündigungsschutz unterliegt, auch wenn sie ihrem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt hat, dass sie ein Kind erwartet. Die fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers ist also unwirksam, wenn er innerhalb der Frist über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wird.

Für Väter mit Kindern unter 3 Jahren greift der Kündigungsschutz, sobald der Antrag auf Elternzeit abgeschickt wurde. Befürchten Sie, dass eine fristlose Kündigung ansteht, dann können Sie direkt eine Eltern- bzw. Elternteilzeit beantragen. Vor allem bei internen Umstrukturierungen kann das eine Hilfe sein, die schwierige Phase ohne Jobverlust zu überstehen.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz schützt Sie vor großen finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Klageerhebung an sich kostet nichts. Auch das Gerichtsverfahren mit positivem Ergebnis ist für Sie kostenlos, wenn Sie sich selbst vertreten. Verlieren Sie jedoch den Prozess, dann tragen Sie alle Kosten inklusive den Anwaltskosten der gegnerischen Partei selbst. Mit einer Rechtsschutzversicherung wird Ihnen je nach Tarif ein Anwalt gestellt oder Sie können selbst einen Anwalt auswählen. In diesem Fall zahlen Sie keinerlei Gerichts- oder Anwaltskosten. Der Anwalt kann Sie bereits vor der Klageerhebung beraten, ob die Klage seiner Erfahrung nach erfolgsversprechend ist oder eher nicht.

Sofern Sie nicht über eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft abgesichert sind, ist ein Arbeitsrechtsschutz sinnvoll. Denn laut Statistischem Bundesamt gab es 2014 über 40.000 Klagen vor Arbeitsgerichten in Deutschland. Sie sollten daher nicht warten bis der Ärger mit Ihrem Chef beginnt, denn bei bereits begonnenen Verfahren zahlt eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nicht.

Eine fristlose Kündigung kommt in den meisten Fällen überraschend. Dennoch ist es wichtig in dieser schweren Situation schnell zu handeln. Nach dem Erhalt einer außerordentlichen Kündigung bleiben nur drei Wochen Zeit um dagegen vorzugehen. Andernfalls gilt diese als rechtswirksam. Dies kann eine Sperre des Arbeitslosengeldes für bis zu 12 Wochen zur Folge haben.

Wenn Sie an der Rechtmäßigkeit der Kündigung zweifeln, gibt es die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Dafür reichen Sie die fristlose Kündigung, den Arbeitsvertrag, die Gehaltsnachweise und relevante Unterlagen wie E-Mails oder Zeugenaussagen ein. Nun prüft das Gericht, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig ist.

Der Gang zum Arbeitsgericht lohnt sich. Denn laut Dr. jur. R. Hildebrandt sind die Hürden für eine wirksame fristlose Kündigung so hoch, dass viele Kündigungen der Prüfung durch das Gericht nicht standhalten. Es kommt zum Vergleich beider Parteien, der eine ordentliche Kündigung zur Folge hat oder eine Weiterbeschäftigung mit milderen Konsequenzen.

Vorteile einer Umwandlung in eine ordentliche Kündigung:

  • Ihr Gehalt wird bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt.
  • Es erfolgt keine anschließende Sperrfrist.
  • Ihr Lebenslauf bleibt makellos, da das Ausscheiden zu einem üblichen Termin erfolgte.
  • Ihr Ruf wird nicht beschädigt.
  • Eventuell haben Sie Chancen auf eine Abfindung.

Sie sehen schon, dass die Chancen auf eine Abwendung der fristlosen Kündigung gut stehen und sie unbedingt dagegen vorgehen sollten (natürlich nur, wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben). Wir drücken Ihnen die Daumen und hoffen, dass Sie diese unangenehme und schwierige Situation gut meistern!

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