Wasserschaden – Wann zahlt die Hausratversicherung?

• Katja Nauck • 163 Kommentare • 

Ein Rohrbruch im Bad oder eine defekte Waschmaschine können schnell einen Großteil der Wohnung unter Wasser setzen. Für Sie als Mieter oder Eigentümer sitzt der Schock zunächst tief, denn jetzt kommt Einiges auf Sie zu. Wir erklären, wie Sie jetzt handeln sollten, um den Schaden möglichst gering zu halten und welche Leistungen von der Hausratversicherung übernommen werden.

Wie verhalte ich mich bei einem Leitungswasserschaden?

Zuallererst heißt es Ruhe bewahren und einmal tief durchatmen. Dann empfehlen wir Ihnen sich an die folgenden Schritte zu halten, um den entstandenen Schaden einzudämmen, zu dokumentieren und an Ihre Versicherung zu übermitteln.

1. Hauptwasserhahn verschließen:

Die Versicherung erwartet bei einem Wasserschaden, dass der Versicherte so schnell wie möglich versucht, den eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Um den Schaden also möglichst schnell einzudämmen, schließen Sie umgehend den Hauptwasserhahn. Dieser befindet sich meist im Badezimmer oder in der Küche. In selten Fällen auch im Keller. Wenn Elektrogeräte betroffen sind, stellen Sie zusätzlich den Strom ab.

2. Schäden fotografieren:

Um das Ausmaß des entstandenen Schadens zu dokumentieren, sollten Sie Fotos für die Versicherung machen. Fotografieren Sie sowohl die gesamte Schadenssituation als auch jeden beschädigten Gegenstand im Detail. So können Sie bei der Schadensmeldung direkt die “Beweisfotos” an die Versicherung schicken und dadurch ggfs. den Prozess der Schadensregulierung beschleunigen.

3. Inventar sichern:

Versuchen Sie leichte Möbelstücke, elektronische Geräte und weiteres Inventar zu retten und an einen trockenen Ort zu bringen. Vor allem die elektronischen Geräte sollten Sie zuerst in Sicherheit bringen und sehr vorsichtig agieren, sollten diese mit Wasser in Berührung gekommen sein. Wenn diese noch angeschlossen sind, schalten Sie vorher die Sicherung aus.

4. Folgeschäden vermeiden:

Das Wasser sollte nun umgehend entfernt werden. Sie können das Wasser abpumpen oder abschöpfen, um Schimmel oder Schäden an der Bausubstanz vorzubeugen. Zusätzlich sollten Sie Fenster und Türen öffnen. So verringern Sie die Luftfeuchtigkeit und wirken der Schimmelbildung ebenfalls entgegen.

5. Schaden melden:

Als nächsten Schritt sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren. Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler oder direkt das Versicherungsunternehmen und schildern Sie den Schadenshergang. Als Friendsurance-Kunde melden Sie uns den Schaden und wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Sie müssen für die Versicherung ein Schadensprotokoll ausfüllen und den Schadenshergang beschreiben. Generell muss man Fotos des Schadens und Kostenvoranschläge für die Maßnahmen der Versicherung vorlegen. Das gleiche gilt übrigens ebenfalls für Folgeschäden – sie müssen der Versicherung sofort mit Bildern und Kostenvoranschlägen mitgeteilt werden, sobald diese sichtbar werden.

6. Schadensregulierung:

Sollte Ihre gesamte Wohnung unter Wasser stehen und Sie können der Situation allein nicht Herr werden, wird meist eine Trocknungsfirma von der Versicherung beauftragt. Diese befreit das Gebäude von Feuchtigkeit und bewahrt Ihre Möbel vor dem Sperrmüll. Ob eine Trocknungsfirma engagiert und die Kosten übernommen werden, entscheidet das Versicherungsunternehmen nach Prüfung des Einzelfalls.

In der Regel ersetzen die Versicherungen die beschädigten Gegenstände in gleicher Art und Güte in Form einer Geldzahlung. Bei teuren Gegenständen lohnt es sich die Kaufbelege aufzubewahren, um eine reibungslose Schadensabwicklung zu ermöglichen. Alternativ können Sie auch Hersteller und Modell angeben.

Ist ein weiteres Bewohnen der Wohnung oder des Hauses gar unzumutbar, dann können, ebenfalls mit Vorlage von Beweisfotos sowie Belegen wie einem Mietvertrag oder einer Hotelrechnung, die Unterbringungskosten übernommen werden.

Arbeitsstunden, die man selbst damit verbringt, Wasser und Feuchtigkeit zu entfernen, zahlt die Versicherung übrigens ebenso aus.

Achtung: Die Hausratversicherung verlangt eine regelmäßige Kontrolle der wasserführenden Anlagen – falls Sie als Eigentümer zu lange abwesend waren und diese Anlagen nicht kontrolliert wurden, kann das Probleme bringen!

Welche Leitungswasserschäden übernimmt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung springt ein, wenn in Folge eines der unten beschriebenen Schäden unerwartet Wasser austritt und das Mobiliar sowie weitere Gegenstände in der Wohnung beschädigt.

Hinweis: Diese Angaben sind Erfahrungswerte aus den letzten Jahren und keine Garantie für die Schadensregulierung durch Ihre Versicherung!

Schäden, die übernommen werden:

  • Unfälle mit der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler
  • Rohrbrüche (oder der mit dem Rohrsystem verbundenen Schläuche)
  • Leck-Schäden von Heizungsanlagen und Wärmepumpen
  • Beschädigungen von Wasserbetten oder Aquarien (wobei nicht der Inhalt des Aquariums versichert ist)
  • auch in anderen Wohnungen ausgelöste Schäden – gerade in Mehrfamilienhäusern kann sich ein Leck-Schaden von der oberen Etage durch die darunter liegenden ziehen (wenn nicht die Haftplichtversicherung des Nachbarns dafür aufkommt)
  • je nach Vertrag: Naturkatastrophen wie Sturmfluten, Lawinen oder Erdrutsche

Schäden, die nicht übernommen werden:

  • zusätzliche Schäden an der Wohnung, neben der Einrichtung (hierfür ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig)
  • einfache Durchnässungsschaden, z.B. durch ein achtlos offengelassenes Fenster, durch welches es in die Wohnung regnet oder durch einen umgefallenen Putzeimer
  • Wasserschäden außerhalb des Hauses, etwa in der Garage

Es kann schnell passieren, dass Hausrat- und Haftpflichtversicherung verwechselt werden, wenn es um das Thema Wasserschaden geht. Es gilt: Verursachen Sie selbst einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung, springt die Hausratversicherung ein. Zieht der Wasserschaden auch noch Beschädigungen in benachbarten Wohnungen mit sich, dann ist dies ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung.

Liebe Leser, wir helfen Ihnen gern weiter. Wir sind jedoch als Makler lediglich in der Lage eine Aussage zu geben, wenn wir auch den konkreten Fall kennen und der Kunde bei uns in Betreuung ist. Wir können leider keine Aussagen zur Schadensregulierung treffen, wenn wir die Versicherungstarife nicht kennen. Dies kann nur Ihr Versicherungsunternehmen. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei einem Wasserschaden immer sofort mit Ihrem Makler oder betreffenden Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Sehr gern können wir Sie als Makler betreuen, wenn Sie dies wünschen und Sie können all Ihre Versicherungen digital und papierlos verwalten.

Dieser Artikel wurde am 30.07.2018 aktualisiert.

163 Meinungen

  1. Steppuhn sagt:

    Folgender Fall:
    Junge Frau aus der Ukraine mit 9 Monate altem Baby mietete eine Wohnung in einem
    Mehrfamilienhaus im 6 Stock von einem türkischen Unternehmer, welcher diese Wohnung
    kürzlich gekauft hatte. Eines Tages, Sonntag lief aus einmal Wasser durch die Decke,
    aus dem Sicherungskasten und den Steckdosen.
    Als sie an der nassen Wand einen elektrischen Schlag bekam wusste sie sich nicht anders zu helfen als die Feuerwehr zu rufen..
    Diese stellten des Strom ab. Sie informierte schnellstens den Vermieter und den Hauswartes bildete sich Schimmel im Schlafzimmer und Bad aber es tat sich vorerst nichts.Später wurde dann ein Kabel durch die Wohnungstür gelegt um den Kühlschrank weiter zu betreiben. Nun will der Vermieter Ihr die Reparatur aufbürden !??

    • admin sagt:

      Hallo Steppuhn,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Wenn der Fall so liegt, wie Sie ihn schildern, kann auf keinen Fall die Mieterin daran Schuld sein.
      Wenn keiner in der Wohnung darüber wohnt oder dem Mieter kein Verschulden nachzuweisen ist, muss der Vermieter haften. Bei den Wassermengen wohnt diese Frau wahrscheinlich im Dachgeschoss und das Wasser kommt durch ein defektes Dach, einen defekten Wasserabfluss oder eine gebrochenen Wasserleitung. Der Vermieter trägt die Verantwortung darüber, dass das Wohnhaus in Ordnung ist und muss hier zu 100 % haften bzw. seine Haftpflichtversicherung! Die Kundin kann sogar eventuelle Behandlungskosten wegen dem Stromschlag, Kosten der Feuerwehr oder Kosten für Ihren beschädigten Hausrat vom Vermieter bzw. Verursacher einfordern.
      Kann die ganze Sachlage daher auf das Verschulden des Vermieters zurückgeführt werden, zahlt dessen Haftpflichtversicherung alle Schäden. Die Mieterin sollte sich jedoch unbedingt rechtliche Hilfe holen, wenn der Vermieter seine Schuldhaftigkeit nicht einsieht.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

    • Theo Merkel sagt:

      Test

  2. kiki m sagt:

    Hallo.

    Und zwar hab ich einen Rohrbruch in der küchenwand. Habe es nicht sofort bemerkt. Jetzt schimmwlt es in küche und kinderzimmer. Im zimmer ist sigar schwarzer schimmel. Versicherung ust jetzt zwar informiert ixh qarte aber immer noch auf ne Antwort wann endlich angefangen werden kann. Wir schlafen im Schlafzimmer und im Wohnzimmer. Wenn sie mir die Wohnung machen und die wand sirchtrennen habe ich dann anspruchs auf ein hotel? Ich kann es mir aber nicht leisten eine vorraus Zahlung zu machen. Was sind meine Leistungen die ich erhalten kann?? Müssen die mir auch ne neue tapete ins zimmer rein?? Wie mache ich es für den Zeitraum den ich nicht kochen kann? Schließlich habe ich auch 2 kinder im Haushalt

    • admin sagt:

      Hallo Kiki,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Welche Leistungen in einem Schadensfall übernommen werden, hängt immer von Ihrer jeweiligen Versicherung ab. Wir können Ihnen sagen, dass generell in der Hausratversicherung Schäden durch Rohrbruch versichert sind, die sich an Ihren Hausratgegenständen befinden d.h. Schäden am Mobiliar, dem Inventar, also auch Teppichen und dem gesamten Inhalt. Nicht betroffen sind von dem Versicherungsschutz jedoch Schäden an Wänden (also auch Tapeten), Fußböden, die zur Wohnung gehören und am Gebäude – dafür muss Ihr Vermieter haften.

      Wenn Ihre Wohnung durch ein zu behebendes Versicherungsereignis – also in Ihrem Falle durch Ihren Wasserschaden – unbewohnbar ist, dann zahlt in der Regel die Versicherung auch die Kosten für eine zeitweilige Unterbringung im Hotel. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden von der Versicherung anerkannt wird und in Ihrem Versicherungsvertrag Kosten für Hotelübernachtung inbegriffen ist. Dazu müssten Sie in Ihre Versicherungspolice schauen. Für Ihre sonstigen Versorgungs- oder Ernährungskosten ist nicht die Versicherung zuständig. Diese müssen Sie selbst tragen.
      Wir empfehlen Ihnen, dazu unbedingt direkten Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrer Versicherung direkt aufzunehmen.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen soweit helfen.

      Viele Grüße

      Katja von Friendsurance

      • Loki sagt:

        „Nicht betroffen sind von dem Versicherungsschutz jedoch Schäden an Wänden (also auch Tapeten), Fußböden, die zur Wohnung gehören und am Gebäude – dafür muss Ihr Vermieter haften.“

        Wieso wird eigentlich immer auf Vermieter verwiesen? Was ist mit Eigentumswohnungsbesitzern? Welche Versicherung trägt den Schaden? Vor allem wenn er aus der Wohnung darüber kommt?

        • admin sagt:

          Hallo Loki,
          vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine Haftpflichtversicherung ist für Schäden gedacht, die man Dritten, also z.B. dem Vermieter, zugefügt hat. Bei Eigentumswohnungsbesitzern ist dies zunächst einmal Sache der von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung, sofern es sich um einen versicherten Schaden handelt.
          Sollte bei einem Wasserschaden das Wasser aus der Wohnung über Ihnen stammen, könnte es im Nachgang ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung des Bewohners dieser Wohnung werden, allerdings nur, wenn auch tatsächlich dessen Verschulden festgestellt werden kann.
          Viele Grüße
          Ihr Friendsurance-Team

  3. Biggi sagt:

    Hallo,
    am Fr. den 24.04 ca. 15:00 wurden bei mir die Warmwasserzähle ausgetauscht (Mietwohnung 1st Stock). Einer davon befindet sich unter meiner Küchenspüle. Ich bin um 17:30 in die Stadt gefahren und als ich um 19:30 nachhause kam, lief bereits das Wasser bis in den Keller.
    Nun, stellt sich die Frage, wer Haftet?
    Der Monteur sagt, das ist Sache das Vermieters, weil es hat den Wasserschlauch aus der Schraube, wo der Schlauch und der Zähler zusammenlaufen gesprengt, der Vermieter sagt, das ist meine Sache, weil das ja der Wasseranschluß von meine Küchenspüle ist?????
    Im Moment, laufen Trocknungsgeräte im ganzen Haus (1. Stock, EG,Keller).
    Der Vermieter hat nach Absprache seiner Gebäudeversicherung eine Firma beauftragt, befürchtet nun aber, das er auf den Kosten sitzen bleibt, weil er der Meinung ist, das er dafür nicht haftbar sei, weil ja meine Küche????
    Was kann ich tun oder was muß ich beachten???
    Den erhöhten Verbrauch dem Wasserwerk melden, ebenso den erhöhten Strom verbrauch (soweit konnte ich mich im Internet schlau machen)
    Soll ich mir einen Rechtsanwalt nehmen??
    Gruß Biggi

    • admin sagt:

      Hallo Biggi,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da wir nicht wissen, ob Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, können wir nur allgemein antworten.

      Die grundsätzliche Frage hier ist, woher kam das Wasser (Wasserzähleranschluss oder Küchenspülenanschluss)? Ich geh mal davon aus, dass der Wasserschaden am Anschluss des Wasserzählers aufgetreten ist. Wenn das durch die schlechte Arbeitsausführung der Firma passierte, welche für den Austausch des Warmwasserzählers verantwortlich war, dann muss diese Firma haften. Wenn der Mieter hier vielleicht Hand angelegt hat und dadurch der Wasserschaden entstand, muss der Mieter oder seine Privathaftpflichtversicherung haften. Wenn weder die Firma was falsch gemacht hat und auch der Mieter keine Schuld am Wasserschaden hat, dann ist für Schäden durch schlechte Instandhaltung der Vermieter verantwortlich.

      Wichtig ist, dass Sie herausfinden müssen, wer der Verursacher des Schadens ist. Ihre Privathaftpflichtversicherung würde so etwas für Sie prüfen. Wenn Sie also eine solche wichtige Versicherung besitzten, würden wir Ihnen raten, diese unbedingt direkt zu kontaktieren. Ihr Versicherungsbetreuer hilft Ihnen in diesem Fall weiter.

      Viele Grüße

      Katja von Friendsurance

  4. Familie N. sagt:

    Hallo ,

    wir hatten in unserem Haus ( eigentum ) einen wasserschaden im wohnzimmer
    es tropfte aus dem Heuízungsrohr .

    Jedoch haben wir das nicht bemerkt weil das Sofa davor stand.
    Wir haben den Schaden der Versicherung gemeldet, hatten eine sofortige zusage bekommen das bis 1000 euro der schaden übernommen werden würde .

    Nun hatten wir einen Tischler beauftragt einen Kostenvoranschlag zu machen
    diese kam promt 2067 Euro

    Der Raum ist mit unserem Esszimmer verbunden der Fußboden durchgängig verlegt .

    Nun nach langem hin und her meint unsere versicherung sie möchte nur die 3 qm bezahlen die auch defekt sind und den rest sollen wir selber zahlen
    da wir uns an einem neuem fußboden ja sonst bereichern würden .

    Meine Frage : Muss die Versicherung nicht den ganzen belag bezahlen ?
    Dürfen die sich nur auf die 3 qm beziehen ?

    Mfg N.

    • admin sagt:

      Hallo Familie N.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Auch in Ihrem Fall handelt es sich um Fragen, die Ihnen am besten direkt Ihr persönlicher Versicherungsbetreuer oder Vermittler beantwortet. Denn dieser kennt Ihren Schadensfall genau. Da wir Ihre Versicherung, Ihren Vertrag und die jeweilige Faktenlage nicht kennen, sind wir leider nicht in der Lage Ihnen eine verbindliche Auskunft zu geben.
      Wir können Ihnen dazu lediglich sagen, dass es laut unserer Meinung nachvollziehbar ist, dass die Versicherung nur für den entstandenen Schaden leisten muss. Da hier der beschädigte Bereich repariert werden kann, muss die Versicherung im Regelfall nicht den kompletten Fussboden der 2 Zimmer zahlen.
      Wenden Sie sich daher am besten mit Ihren Fragen direkt an Ihren Versicherungsbetreuer.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  5. Gitty sagt:

    Hallo,
    hatte im Feb. 2015 nach einer Reparatur am Wasserspeicher einen Wasserschaden. Mein Keller (Eigentum/Haus) 100,00 qm lief mit ca. 20.000 ltr. Wasser voll. Der Schaden beläuft sich auch ca. 60.-70.000,00 €. Die Handwerksfirma hat den Schaden ihrer Versicherung gemeldet, jedoch geht meine Gebäude- und Hausratsversicherung in Vorleistung. Durch den Unterschied zwischen Neuwert (Gebäudeversicherung) und Zeitwert (Haftpflichtversicherung Handwerker) bleibt ein erheblicher Betrag bei meiner Versicherung hängen. Dadurch wurde mir von meiner Versicherung gekündigt. Nach mehreren Gesprächen bot man mir einen neuen Vertrag mit exorbitanter Prämie 1.340,00 € und einer Selbstbeteilung von 10.000,00 bei weiteren Schadensfällen an. Meine Prämie war zuvor 770,00 €. Durch diesen hohen Schaden will mich auch keine andere Versicherung eindecken mit einer normalen Prämie. Wer bezahlt mir diesen auf Jahre ausgerichteten Schaden????
    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Gitty

    • admin sagt:

      Hallo Gitty,

      da wir Ihren konkreten Schadensfall nicht kennen und Sie nicht als Vermittler betreuen, können wir dazu keine verbindliche Auskunft geben.
      Nach Ihren Schilderungen können wir nur sagen: Vermutlich hat die Trockenlegung der Wände mit technischen Geräten viele Kosten verursacht, die bezahlt werden müssen. Hier gibt es keinen Zeitwertabzug. Wenn Gebäudebestandteile oder Inventar kaputt gehen, kann jede Haftpflichtversicherung nur den entstandenen Schaden zahlen. Laut Gesetz muss der Verursache den entstandenen Schaden zahlen, aber natürlich nicht den Neuwert. Die Haftpflichtversicherung zahlt hier zurecht den Zeitwert. Wenn Sie als Kundin den restlichen Betrag (Differenz Neuwert zu Zeitwert) von Ihrer Versicherung einfordern, ist das natürlich eine hohe Schadenssumme. Wenn die Versicherung aufgrund des hohen Schadens den Vertrag dann kündigt, ist dies Sache der Versicherung.
      Dies ist aber nur eine Vermutung. Wir raten Ihnen dazu im konkreten Fall Ihren Versicherungsbetreuer oder Ihre Versicherung zu kontaktieren. Jeder Schadensfall muss je nach Tarif individuell betrachtet werden.

      Beste Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  6. Familie T. sagt:

    Einen schönen Abend,
    Folgendes Problem ereignete sich heute Nacht: In einem Mehrfamilienhaus sind mehrere Eigentumswohnungen vorhanden (alle bewohnt), von welcher eine demnächst Untervermietet werden soll. Nun waren die neuen Mieter die erste Nacht in der obigen Wohnung (Probeweise, es ist noch nichts unterschrieben). Die neuen Mieter nahmen einen Bad und ließen nach einiger Zeit das Wasser ab. Das komplette Badewasser ist nun aber aus den Abflüssen der darunterliegenden Wohnung geschossen, wobei die Küche und das Bad komplett überflutet wurden, etwaige Elektrogeräte komplett nass geworden sind etc. Die Eigentümer der überfluteten Wohnung taten alles um den Schaden möglichst klein zu halten. Fraglich ist jetzt aber – wer kommt für die Schäden auf?

    MfG

    • admin sagt:

      Hallo Familie T.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Zunächst muss herausgefunden werden, wer den Wasserschaden verursacht hat. Dann kann man prüfen, ob es sich um einen Versicherungsfall handelt und müsste die zuständige Versicherung kontaktieren.
      Es klingt erstmal so, als wenn der „Probemieter“ keine Schuld an dem Wasserschaden hatte. Er hat die Badewanne bestimmungsgemäß benutzt und das Wasser abgelassen. Wenn dann das Abflusswasser durch die Abflüsse des Untermieters abläuft, klingt das sehr stark danach, dass das Abwassersystem falsch installiert wurde. Hat in der Wohnung bis dahin jemand schon gewohnt und sind diese Probleme schon einmal beim Untermieter aufgetreten? Wenn der bisherige Mieter diese Probleme nicht hatte, sieht das eher nach Verschulden des Probemieters aus. Wenn ein Gutachter ihm sein Verschulden nachweisen kann, zahlt die Privathaftpflicht des Probemieters.
      Wenn da vorher noch niemand in der Wohnung wohnte, dann sieht es sehr stark nach einem Verschulden der Wasserinstallationsfirma aus. Dann müsste die Betriebshaftpflicht dieser Firma haften.
      Der geschädigte Untermieter müsste dies klären und seine Schadenersatzansprüche an die richtige Person richten.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  7. Schlaubi sagt:

    Aufgrund eines Wasserschadens in der Küche konnten wir über 6 Wochen – da unsere Küchenzeile abgebaut wurde und ein Trocknungsgerät aufgestellt wurde – nicht nutzen. Wir mussten täglich außerhalb essen gehen. Wer übernimmt die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für die Verpflegung?

    Vielen Dank

    • admin sagt:

      Hallo Schlaubi,

      danke schön für Ihren Kommentar. In jedem Schadensfall müssen die Umstände individuell geprüft werden. Generell ist es jedoch so, dass eine Hausratversicherung in besonders gravierenden Schadensfällen bei der Unbewohnbarkeit der Wohnung auch Hotelkosten übernimmt. Jedoch nie etwaige Verpflegungskosten. Solche Kosten sind nie im Versicherungsanspruch enthalten.
      Kontaktieren Sie dazu am besten Ihren Versicherungsvermittler oder Makler.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance Team

  8. Familie l. sagt:

    Hallo.

    wir hatten letzte woche einen wasserschaden durch unserem aquarium wo der Filter undicht war.
    der schaden wurde direkt der Hausratversicherung gemeldet die auch schnellst bearbeitet haben und schon die summe der beschädigten sachen überwiesen hat.
    nun haben wir am wochenende angefangen Laminat zu entfernen und dabei gesehen und gespürt das unser Sofa von hinten komplett nass ist was ich vorher nicht gesehen und gefühlt habe und somit der versicherung nicht gemeldet habe.
    meine frage ist nun, kann ich das nachträglich noch der versicherung melden ohne das es probleme geben wird??

    Mfg

    • admin sagt:

      Hallo Familie L.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Zunächst ist es immer möglich auch nachträglich noch zum Schaden gehörige Sachverhalte zu melden.
      Ihre Versicherung wird dabei erneut prüfen, inwieweit der nachträglich entdeckte Schaden zum Versicherungsanspruch gehört.
      Verbindliche Aussagen können wir hier aber nicht geben. Jeder Fall muss individuell mit der jeweiligen Versicherung erörtert werden. Daher empfehlen wir Ihnen, diese sofort zu kontaktieren.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  9. Sawatzki sagt:

    Hallo habe eine Wohnung wo das Badezimmer vor meinen kauf renoviert wurde.
    Jetzt stellt sich heraus das die Duschtasse falsch montiert wurde und das Wasser durch untersten Fugen ins Mauerwerk und in den Boden gezogen sind.
    Ist das ein Wasserschaden??
    Die Frau der die Wohnung vorher gehörte ist verstorben. Es ist also nicht nachvollziehbar er das Bad renoviert hat.

    • admin sagt:

      Hallo Sawatzki,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Aufgrund der von Ihnen gegebenen Informationen können wir nur sagen, dass es sich wahrscheinlich nicht um einen Wasserschaden handelt, bei dem eine Hausratversicherung greifen würde.
      Wir können dazu keine verbindliche Aussage machen, würden aber raten, sich an den Verkäufer der Wohnung wenden, der vor dem Verkauf das Bad renovieren lies. Der wiederum müsste sich an die Firma wenden, denen er den Auftrag zur Badrenovierung gegeben hat. Diese Firma wendet sich dann an ihre Betriebshaftpflichtversicherung.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  10. nellyvonseth sagt:

    Hallo,

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im 1. OG im Obergeschoss ist am Mittwoch ein Ventil der Heizung im 3 OG geplatzt, gegen 17 Uhr haben wir in unserer Wohnung im Schlafzimmer bemerkt das Wasser die wände runter läuft und das unser Teppich und unsere Matratzen nass sind, ich habe dann ein Fax an den Vermieter geschickt da bereits , wir waren sehr enttäuscht das keiner Bescheid gesagt hat, am anderen Tag meldete sich der Vermieter, dieser teilte mir mit das ich alles trocknen und Lüften soll, jemand am Dienstag vorbei kommt um zu gucken, ich meine Schäden, über meine Hausratversicherung regulieren soll, ist das richtig? Der Schaden entstand doch nicht in meiner Wohnung. Mit freundlichen grüßen
    Nelly

    • admin sagt:

      Hallo nellyvonseth,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Nach Ihren Schilderungen klingt es so, dass der Wasserschaden in Ihrer Wohnung von einem anderen Mieter verursacht wurde und das Wasser nur auf Ihre Wohnung übergegangen ist. Daher würde auch Ihre Hausratversicherung den Schaden nicht übernehmen. Wenn Sie eine Hausratversicherung besitzen, sollten Sie diese oder Ihren entsprechenden Vertreter, kontaktieren und dies besprechen.
      Hier wäre also zu klären, ob der Mieter im 3. OG selbst Schuld hat. Wenn dem so ist, würde dessen Privathaftpflichtverischerung einspringen oder der Vermieter ist in der Haftung, weil es sich um eine defekte Montage oder ähnliches handelt.
      Wenn Sie keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung besitzen, können wir Ihnen gern ein Angebot erstellen, das Sie umfänglich absichert. Als Online-Makler können wir Ihnen zahlreiche Tarife anbieten und unterstützen Sie im Schadensfall bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
      Hier können Sie sich einen passenden Tarif aussuchen: https://www.friendsurance.de/hausratversicherung
      Bei Fragen sind wir Ihnen gern weiterhin behilflich –

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  11. Else Krebs sagt:

    Habe mein Einfamilienhaus vermietet mit Anbau (Holzschuppen und Abstellraum ebenfalls unter verlängertem Hausdach HINTER der eigentlichen Hauswand)
    Meine Mieter haben hinter dem Holzschuppen( fast direkt an der Holzschuppenwand) 2 große weiße Plastikwannen zum Auffangen des Regenwassers montiert, die von oben befüllt werden können, was jedoch nur gelingt, wenn sie die Regenrinne aus der ursprünglichen Verankerung abmontieren, dann das Oberteil verdrehen, mit einem Stück Fallrohr verlängern und dieses Ende über die Öffnung der Wanne drehen, sodass bei Regen das Regenwasser direkt in diese Wanne laufen kann.
    Und jetzt ist folgendes passiert: spät abends gab es ein Unwetter und die Tonnen waren voll, doch das Rohr hing noch über der Öffnung mit dem Resultat, die Wannen fassten das Wasser nicht mehr , es lief natürlich über und da zwischen Wannenwand und Holzschuppen nur ca. 10 cm sind, lief es dort natürlich auf den Boden und somit in den Holzschuppen hinein und setzten dort alles unter Wasser.Ich wurde spät abends angerufen -war jedoch in Urlaub an der Nordsee und konnte so schnell nicht zurück nach Bayern, um den Schaden zu begutachten) Angeblich lagen dort auf dem Boden 3 elektrische Heimwerkermaschinen, die nun beschädigt wurden im Gesamtwert von ca. 450 Euro, die sie jetzt gerne von mir bezahlt haben wollen (bin natürlich versichert) doch ist das Handeln der Mieter rechtens? Ich habe ihnen nie die Um-installierung der Regenrinne erlaubt und werde jetzt auf die Entfernung dieser Wannen an dieser exponierten Stelle bestehen, es befindet sich nämlich auch Regenwasser in einer Zisterne auf dem Grundstück. Was raten Sie?

    • admin sagt:

      Hallo Else,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Ein solcher Fall ist nicht leicht zu beurteilen, da wir weder den Mietvertrag kennen noch den Schadenort eingesehen haben und daher keine verbindlichen Angaben machen können.

      Wir gehen davon aus, dass eine funktionierende Regenwasserdrainage auch vor dem Aufstellen der Plastikwannen vorhanden war.
      Das Regenwasser konnte demnach ungehindert abfließen. Die zwei Plastikwannen scheinen – so ist zumindest unser Eindruck – nur dem Zweck gedient zu haben, das Regenwasser aufzufangen, um es später für andere Zwecke zu verwenden. Wenn Ihr Mieter etwas an der Mietsache verändert, ohne von Ihnen als Vermieter vorab ein Einverständnis eingeholt zu haben, wird der Mieter auch für die daraus entstehenden Schäden haften müssen. Etwas anderes könnte dann gelten, wenn die Regenwasserdrainage ohne die Plastikwannen nicht funktioniert hat, wovon wir laut Ihren Schilderungen aber nicht ausgehen.

      Wenn Sie den Vorgang Ihrem Haftpflichtversicherer melden, prüft dieser den Sachverhalt und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine gute Möglichkeit für alle Beteiligten Klarheit in die Angelegenheit zubringen.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  12. Anja sagt:

    Hallo, ich habe aktuell einen Leitungswasser-Schaden im Erdgeschoss (keine Unterkellerung) meines Hauses. Meine Versicherung (sowohl Gebäude als auch Hausrat) ist dafür zuständig, soviel ist klar. Nun habe ich Schimmel an den Wänden sowie wurde durch Kernbohrungen nachgewiesen, dass auch im Estrich Feuchte sowie – und da liegt mein Problem – Schimmel sitzt. Durch eine einfache Trocknung bleibt der Schimmel ja im Boden erhalten. Daher nun meine Frage, ob die Versicherung bei nachgewiesenem Schimmel im Boden für den kompletten Ersatz des Bodenbelages und des Estriches aufkommen muss. Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort!

    • admin sagt:

      Hallo Anja,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen und uns keine Details zum Schaden vorliegen, können wir hier keine verbindlichen Angaben machen. Laut Ihren Beschreibungen sieht es so aus, als hätten Sie einen Leitungswasserschaden am Gebäude. Dafür wäre die Wohngebäude-Versicherung zuständig. Im Normalfall zahlt diese dann auch die Trocknung der Wände. Diese sollten dann auch so trocken sein, dass kein Schimmel mehr entsteht. Die Frage ist, ob der Schimmel direkt durch diesen Wasserschaden verursacht wurde. Hier muss ein Sachverständiger klären, inwieweit dieser Leitungswasserschaden und der Schimmel direkt zusammenhängen und inwieweit ein Versicherungsanspruch für den gesamten Bodenbelag etc. besteht.

      Dazu sollten Sie unbedingt Ihre Versicherung kontaktieren.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  13. Julia sagt:

    Hallo,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Durch den Kellerraum der zu unserer Wohnung gehört verläuft das Rohr mit den Küchenabflüssen des Hauses. Dieses Rohr war wohl ziemlich verstopft und durch den Druck ist Wasser durch die Dichtung an der Wand gelaufen. Ein Rohrbruch war das zum Glück noch nicht, die Verstopfung wurde auch schon behoben, allerdings ist das Schmutzwasser in ein Sofa von uns reingelaufen, das im Keller steht. An der Wand selbst ist nicht mehr sichtbar, wo das Wasser langgelaufen ist und auch dem Sofa sieht man nicht mehr an, das es nass geworden ist (es fühlt sich aber noch nass an). Das Sofa hatten wir gebraucht gekauft, wissen somit weder, wie alt es mittlerweile ist (7 oder 8 Jahre garantiert, wenn nicht sogar noch älter), noch, was es ursprünglich gekostet hat. Es steht aber nur im Keller, weil es momentan vom Platz her nicht komplett in unsere Wohnung reinpasst (2 Teile des 3-teiligen Sofas stehen im Wohnzimmer und werden täglich genutzt). Besteht überhaupt die Chance, dass ich von meiner Hausratsversicherung zumindest die Sperrmüllkosten erstattet bekomme für so ein altes Teil und ohne, dass wir irgendetwas zum Preis und Alter sagen/nachweisen können? Haben Sie irgendwelche Tipps?

    Danke im Voraus,
    Julia

    • admin sagt:

      Hallo Julia,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Ihr Fall ist wirklich sehr speziell. Daher können wir kaum verbindliche Aussagen dazu machen.
      Sie sollten hier unbedingt direkt Ihre Versicherung oder Ihren Makler kontaktieren, der Ihren Vertrag kennt und Ihnen sagen kann, ob eine Haftung möglich ist.
      Generell klingt das laut Ihren Beschreibungen so, als wenn der Vermieter für den Rohrbruch verantwortlich wäre. Dann müsste dessen Haftpflichtversicherung für entstandenen Schaden haften. Da die Versicherung meist den Zeitwert erstattet, ist es schwer zu sagen, welchen Wert diese bei einem älteren Sofa noch tragen würde. Daher sollten Sie zunächst klären, durch wen der Schaden verursacht wurde und dann sollte die jeweilige Versicherung kontaktiert werden.

      Wir hoffen, mit diesen Tipps konnten wir Ihnen helfen.

      Beste Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  14. fredo M uller sagt:

    Ich habe Eine Frage wer bezahl?t meiner hendy chaden ist en Wasser kefalle

    • admin sagt:

      Hallo Fredo,

      wenn Sie eine Handyversicherung für Ihr Gerät besitzen, dann sind bei dieser auch Flüssigkeitsschäden versichert. Sie müssten uns allerdings mehr Informationen geben, damit wir Ihnen genauer auf Ihre Frage antworten können. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben und Ihr Handy ist von einem Wasserschaden betroffen, der sich innerhalb Ihrer versicherten Wohnung ereignet hat, dann ist unter Umständen auch Ihr Handy versichert. Hier kommt es darauf an, wie der Schaden entstanden ist und ob sie eine Versicherung haben.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  15. Dragana sagt:

    Hallo,

    ich habe seit Donnerstag den 08.10.2015 Wasserschade bei uns in der Genossenschaftswohnung, direkt im Schlafbett bei der Deckleuchte. Es ist passiert duch Rohbruch am Dach. Wie sind im 4.OG und ober uns sind nur Dachgeschosswohnungen die nicht betroffen sind.
    So bei uns tropft noch immer, obwohl was provizorsich am Freitag repariert wurde und erst für morgen die Firma kommt um das genauer zum anschauen und repariert. Fleck bei der Deckleuchte ist jeden Tag grösser. Wir können nicht im Schlafzimmer weiter schlafen sondern auf Sofa mit kleinem 14-monatiges Kind in der Wohnzimmer. Frage ist:

    Darf ich hier Miete reduzierung verlangen?
    Neue Matrattze, da das Wasser direkt im Bett rennt?
    was mir sonst noch zu steht?

    Vielen Dank!

    • admin sagt:

      Hallo Dragana,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Da wir nicht wissen, ob und welche Versicherungen Sie besitzen, können wir nur sehr allgemeine Hinweise zu Ihrem geschilderten Fall geben.
      Prinzipiell müssen Sie bei jedem Wasserschaden unbedingt Ihren Vermieter benachrichtigen und herausfinden, wer der Verursacher des Schadens ist. Je nachdem wäre dann Ihre Hausratversicherung für den Schaden verantwortlich oder aber die Haftpflichtversicherung des Vermieters oder des Mieters über Ihnen. Wenn es sich um einen Rohrbruch am Dach handelt, würde hier eventuell die Wohngebäude-Versicherung haften. Wenn nicht Sie für den Schaden verantwortlich sind, sondern Ihr Vermieter oder ein Mitmieter, dann muss dieser auch für Schadensersatz aufkommen. Hier sollten Sie sich im Zweifelsfall rechtlichen d.h. anwaltlichen Rat holen.
      Da wir Ihren Sachverhalt nicht kennen und keine weiteren Angaben vorliegen, empfehlen wir Ihnen sich unbeding an Ihren Vermieter und Ihre jeweilige Versicherung zu wenden.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  16. Hans-Jürgen sagt:

    Hallo,
    in unserer Eigentumswohnung gibt es einen bisher kleinen Wasserschaden in einer Flurwand, welche an ein Badezimmer mit wahrscheinlich undichter Duschwanne grenzt.
    Muss ich den Schaden vor Auftragserteilung an einen Handwerker meiner Versicherung (welcher?) melden.
    Vielen Dank und viele Grüße!

    • admin sagt:

      Hallo Hans-Jürgen,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Zunächst muss erst einmal herausgefunden werden, wodurch der Wasserschaden verursacht wurde. Handelt es sich bei der undichten Duschwanne um die Nachbarwohnung? Dann wäre der Nachbar für den Wasserschaden verantwortlich. In diesem Fall müssten Sie sich an den Nachbarn und an den Vermieter wenden, um die Sachlage zu klären.
      Wenn die Ursache aber in Ihrer eigenen Wohnung liegt, dann würde ggf. Ihre Hausratversicherung einspringen. Sie müssen sich im Versicherungsfall immer zuerst an Ihre Versicherung oder Ihren Makler wenden. Die Versicherung beauftragt dann eine Firma, die die Trocknung und Reparaturleistungen übernimmt. Sie können nicht damit rechnen, dass Ihre Versicherung Reparaturleistungen bezahlt, die Sie eigenmächtig beauftragt haben. Unsere Empfehlung – wenden Sie sich je nach Ursache direkt an Vermieter, Nachbar und ggf. an Ihre Hausratversicherung.
      Auch bei unklarer Sachlage kann Ihre Versicherung Ihnen Auskunft geben, ob Sie in diesem Fall zuständig ist.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  17. Ernst Heide sagt:

    Hallo, bei meinem Sohn ist ein Wasserschaden aufgetreten, es tropft Wasser durch die Decke. Die Vermutung ist eine Lecktage in der Abflussleitung, eine Dichtheitsprüfung der Wasserleitung und Heizungsleitung konnten mittels Manometer geprüft werden und schliessen wir damit aus.
    Nun meine Frage: das Badezimmer wurde in Eigenleistung selbst gebaut, Sohn ist Installateur. Wie verhält es sich dann mit der Versicherung? Muss man den Schaden dann selber Begleichen?

    • admin sagt:

      Hallo Ernst,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Die Versicherung geht immer erst der Frage nach, wer den Wasserschaden verursacht hat. In diesem Fall würde Sie wahrscheinlich einen Gutachter schicken, der sich den Schaden genau ansieht. Danach kann entschieden werden, ob die Hausratversicherung dafür aufkommt. Von Ferne können wir das nicht sagen, da wir nicht Ihren genauen Vertrag und Ihre Versicherungsbedingungen kennen.
      Wenn Sie glauben, dass es niht an Afluss und Leitungen liegt, ist die Sache natürlich schwierig. Dann muss auch hier der Verursacher gefunden werden. Wenn Sie selbst bei der Installation Fehler gemacht haben, wird es schwer, den Schaden über die Hausratversicherung zu regulieren. Leider können wir aber bei so wenigen Angaben und Details keinerlei konkrete Aussagen tätigen: Wohnen Sie in einem Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus? Besitzen Sie eine Gebäude-Versicherung? Bei defekten Rohren wäre diese eventuell zuständig.

      Wir empfehlen Ihnen daher, direkt Ihre Versicherung oder ihren betreuenden Makler zu kontaktieren!

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team
      Wenn der Wasserschaden hingegen duch ein defektes Rohr im Haus

  18. Matthias sagt:

    Guten tag.
    Bei mir wurde am 8 September der Heizkörper im Wohnzimmer ersetzt durch eine Firma meiner Wohnungsgessellschaft.
    Jetzt am 23 Oktober habe ich gemerkt das sich das laminat in dem Bereich aufweicht und feucht ist. Darauf hin habe ich die Wohnungsgessellschaft angerufen und die haben mir heute einen Techniker gesendet.
    Der hat die Rohre di für den neuen Heizkörper notwendig nochmal nachgezogen da diese locker und undicht waren.
    Jetzt meinte der nur so dass das laminat nur im beschädigten Bereich ersetzt wird. Es kann aber passieren das ein Farben unterschied entsteht. Dies finde ich aber persönlich ziemlich komisch da ich ja nichts für den Schaden kann und soll dann mit Einen Farb unterschied leben.
    Dürfen die das so machen oder müssen die den Boden komplett ersetzten
    Gruß

    • admin sagt:

      Hallo Matthias,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Laut Ihren Schilderungen handelt es sich hier nicht um einen Versicherungsfall. Sie sollten diesbezüglich mit Ihrer jeweiligen Wohnungsgesellschaft sprechen, die eventuell mit der betreffenden Firma kommuniziert. Über Ihren geschilderten Sachverhalt können wir leider gar nichts aussagen, da es hier nicht um eine Kommunikation mit der Versicherung geht.

      Viele Grüße

      Katja vom Friensurance-Team

  19. Simon sagt:

    Hallo,

    folgende Sachlage;

    vor 2 Wochen wurden in einem WEG- Haus durch eine Firma ein neuer Wasserfilter im Keller eingebaut. Noch am gleichen Abend ist in der Wohnung ( Küche ) über mir durch ein defekten Rohrbelüfter Wasser ausgetreten. Nach 1,5 Wochen hatte ich Schimmel in meiner Küche.

    Wohngebäudeversicherung fühlt sich nicht verantwortlich, da sie von „Drittverschulden“ ( Firma ) ausgehen. Die Firma wiederum argumentiert, dass sie bei dem defekten Rohrbelüfter keine Überprüfungspflicht haben und weist alle Ansprüche zurück.

    Stand jetzt; ich hab den Schaden und niemand fühlt sich zuständig.

    Wie sehen Sie den Fall ?

    Danke,

    Simon

    • admin sagt:

      Hallo Simon,

      zunächst einmal kann man leider nur schwer eine genaue Beurteilung abgeben, wenn man Details des Falles nicht kennt. Wenn der Schimmel in Ihrer Wohnung nachweilich mit dem Einbau des Wasserfilters zusammenhängt, dann ist die Haftpflichtversicherung der Firma, die ihn eingebaut hat, zuständig. Hier muss aber zunächst geklärt werden, ob der Schimmel daraus resuliert. Dies muss ein Gutachter beurteilen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der Drittfirma durchzusetzen.
      Leider können wir in Ferndiagnose nichts Genaueres sagen.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  20. Liebkind sagt:

    Hallo,
    Hab beim mir in der Wohnung eine Leitung in der Küche durchbohrt. Es ist einen Wasserschaden entstanden, auch bei der Nachbarin unter mir. Die Leitung ist nicht normgerecht montiert worden.
    Der Vermieter hat eine Gebäudenvollschutzversicherung, ich (mieter) zahle die Haudratversicherung mit und hab eine Haftpflichtversicherung. Welche Versicherung zahlt was?
    Danke im Voraus!

    • admin sagt:

      Hallo Liebkind,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da Sie selbst tätig geworden sind und dadurch ein Schaden entstanden ist, müssen Sie dies Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Diese prüft, inwiefern Sie für den Schaden verantwortlich sind oder nicht und würde ggf. zahlen. Wenn der Anspruch an Sie unberechtigt ist, würde Sie auch unberechtigte Ansprüche Dritter abwehren.
      Wir empfehlen Ihnen daher umgehend Ihre Haftpflichtversicherung zu kontaktieren.

      Beste Grüße

      Katja vom Friendsurane-Team

  21. Just sagt:

    in der oberen Wohnung wohnt eine Mieterin, die einen Wasserschaden vor einem Monat verursacht hat. Bei mir in dem Badezimmer ist die Tapete der Decke kaput und noch nass.. Die Mieterin hat gesagt, dass eigentlich nicht ihre Schuld sei, weil das Ausflussrohr der Badewanne verstopft war und deshalb kamm es zu einem Wasserschaden und deshalb muss ich mich an die Vermieterin wenden. Also ich habe der Vermieterin eine Email geschrieben vor einem Monat. Die Vermieterin hat jetzt geantwortet und sagte mir dass eigentlich die Schuld der Mieterin ist und dass ich mich an sie wenden muss. Ich wollte die Sache freundlicherweise erledigen, aber ich sehe schon, dass es nicht der Fall ist. Was soll ich in dem Fall tun? Wer ist Schuld und was muss ich tun?

    • admin sagt:

      Hallo Just,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Laut Ihren Schilderungen würden wir empfehlen, dass Sie sich unbedingt an Ihre Hausverwaltung oder Vermieterin wenden sollten. Wir können jedoch nur unsere Meinung laut Ihren Ausführungen wiedergeben. Wenn der Fall so liegt, wie Sie beschreiben, würden Sie keine Schuld tragen, sondern die andere Mietpartei. Inwiefern der Wasserschaden aber durch Ihre Nachbarin verursacht wurde oder es sich um einen Defekt des Rohrs handelt, für den sie selbst nichts kann, das muss geklärt werden. Hier wäre Ihre Vermieterin zuständig, dem nachzukommen und dies für Sie zu klären. Denn es ist ein Schaden in Ihrer Wohnung entstanden, für den Sie selbst als Mieter nicht verantwortlich sind. Da aber Ihre Vermieterin für den ordnungsgemäßen Zustand des Hauses verantwortlich ist, muss Sie sich mit der Nachbarin auseinandersetzen und die Schadensbegrenzung veranlassen. Wer die Schadensbehebung dann zahlt, muss die Vermieterin mit der Nachbarin klären. Wir empfehlen Ihnen sich hier rechtliche Hilfe zu holen, wenn es soweit kommen sollte, dass Ihre Vermieterin in dieser Sache nicht reagieren sollte.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  22. Eifeljeti sagt:

    Hallo zusammen,

    was kann ich bei der Versicherung im folgenden Fall geltend machen ???
    Wir kamen gestern Nachmittag vom Einkaufen und hörten ein zischen in der Küche.
    Schnell stellten wir fest das der Warmwasserschlauch vom Wandanschluss zur Armatur gerissen war. Sofort das Wasser abgestellt. Jedoch stand der Küchenboden komplett unter Wasser. Um einen größeren Schaden sind wir augenscheinlich gut herum gekommen. Die zwei Leisten bzw. Bodenblenden sind gut durch nässt (Quellen ggf. noch)aber sonst sind kaum Schäden zu erkennen. Zumindest bis jetzt nicht feststellbar. Insgesamt haben wir mit 2 Personen 6 Stunden gewischt usw. Unter anderem habe ich mir einen Nasssauger ausgeliehen. Jedoch ohne Rechnung da der von der örtlichen Feuerwehr wahr und ich dort selber aktiv tätig bin. (spende in die Kameradschaftskasse). Was können wir uns denn für die geleisteten Stunden und das heizen zum trocknen fragen bzw. veranschlagen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • admin sagt:

      Hallo Eifeljeti,

      entschuldigen Sie die späte Antwort. Da wir Ihren Versicherungstarif nicht kennen und nicht in Ihre Versicherungsbedingungen Einsicht haben, können wir Ihnen lediglich unsere Meinung wiedergeben.
      Laut Ihren Beschreibungen scheint der Tatbestand eines Leitungswasserschadens, den eine Hausratversicherung übernehmen würde, erfüllt. Sie müssen in diesem Fall direkt und umgehend ihre Versicherung informieren, in diesem Fall die Hausratversicherung. Sie haben laut Ihren Ausführungen Ihre Obliegenheit korrekt erfüllt und den Schaden durch Trocknungsmaßnahmen begrenzt. Inwiefern Ihr Versicherer Ihnen nun Schadensersatz für Ihre Trocknungsmaßnahmen leistet, entscheidet dieser je nach Versicherungsbedingungen und je nachdem, ob Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben. Wichtig ist auch, dass Sie den entstandenen Schaden sofort dokumentieren müssen, bevor Sie Trocknugnsmaßnahmen einleiten, damit der Versicherer sich ein Bild über den gesamten Vorgang machen kann. Nach der Schadensmeldung erfahren Sie dann auch von Ihrem Versicherungsunternehmen, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind.
      Dies ist nur eine Annahme aufgrund Ihrer Ausführungen und kann nicht die Beratung durch Ihren Makler ersetzen.

      Beste Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  23. Michel sagt:

    Hallo,

    ich habe eine generelle Frage zu Versicherungen da ich überlege eine Hausratsversicherung abzuschließen. Ich wohne aktuell zur Miete und habe eine Privathaftpflichtversicherung.

    Wichtig für mich wäre eine Antwort auf folgende Fragen:

    – Welche Versicherung übernimmt den Schaden am eigenen Mobiliar
    – Welche Versicherung übernimmt Schäden am fremden Mobiliar
    – Welche Versicherung übernimmt die Schäden am Gebäude
    – Ist eine Wohngebäudeversicherung für den Vermieter verpflichtend
    -Müssen Geräte durch einen Fachmann angeschlossen werden (Spüle, Waschmaschine, Spülmaschine etc.) um Einschränkungen zu vermeiden
    – Müssen die genutzten Anschlüsse (Rohre, Klemmen, …) einem Standard genügen

    Eine abschließende zusammenfassende Frage: Bin ich ohne Hausratversicherung aber mit Privathaftpflichtversicherung soweit ausreichend versichert dass mögliche Schäden und deren Folgen am Gebäude (kein eigenes Eigentum: Mietshaus, Mietwohnung etc.) sowie fremdem Eigentum (Mobiliar etc.) von der Versicherung übernommen werden?

    Vielen Dank für ihre Hilfe und Antwort!
    Gruß
    Michel

    • admin sagt:

      Hallo Michel,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Grundsätzlich ist es so: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt jene Schäden, die Sie an Eigentum von anderen also dritten Personen verursachen oder Schäden, die Sie dritten Personen verursachen. Die Hausratversicherung hingegen übernimmt Schäden, die an Ihrem Hausrat entstehen. Zum Hausrat gehört das gesamte Inventar Ihrer Wohnung (Mobiliar, Teppiche, Lampen, persönliche Gegenstände etc.) und Ihres Kellers. Typische Hausratschäden sind Wasserschäden an Leitungen und Rohren, Schäden durch Feuer und Brand, Einbruch-Diebstahl, Sturm und Blitzschlag oder Fahrraddiebstahl.
      Die Wohngebäudeversicherung wiederum ist für Hausbesitzer wichtig. Eine Pflicht gibt es dafür jedoch nicht mehr. Das war früher mal so.
      Hauseigentümer sollten jedoch im eigenen Interesse Ihre Immobilie absichern.
      Sie als Mieter benötigen unbedingt eine Hausratversicherung für die Absicherung Ihres eigenen Hausrats innerhalb Ihrer Wohnung und eine Haftpflichtversicherung, falls Sie selbst Schäden an fremdem Eigentum z. B. am Wohnhaus verursachen.
      Wir haben zu diesem Thema auch weitere informative Artikel, die Ihnen helfen könnten:
      https://www.friendsurance.de/blog/brauche-ich-die-hausratversicherung/
      https://www.friendsurance.de/blog/brauche-ich-die-private-haftpflichtversicherung/

      Wenn Sie auf der Suche nach einer günstigen Hausratversicherung sind, können Sie sich bei uns im Tarif-Rechner passende Tarife anzeigen lassen: https://www.friendsurance.de/hausratversicherung
      Nur bei uns erhalten Sie auf Ihren Tarif den Schadenfrei-Bonus und haben jedes Jahr die Chance eine Bonuszahlung zu erhalten. Sie können übrigens auch Ihre Haftpflichtversicherung von uns prüfen lassen und Ihren bestehenden Tarif von uns auf den Schadensfrei-Bonus umstellen lassen. Hier gibt es dazu weitere Informationen: https://www.friendsurance.de/schadensfrei-bonus

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen!

      Ein wunderbares Wochenende wünscht

      Katja vom Friendsurance-Team

  24. Dana sagt:

    Guten Tag,

    hier handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus in dem sich meine von mir selbst bewohnte Eigentumwohnung befindet.
    Seit Donnerstag letzter Woche habe ich Wasserschäden. Angefangen hat es mir ein paar kleineren Wasserfelcke an der Zwischenwand zwischen Wohn- und Schlafzimmer an beiden Seiten. Von Tag zu Tag wurden und werden die nassen Wandflächen immer größer (Schlafzimmer z. B, aktuell auf einer Fläche von ca. 2 m x 2 m). Obwohl ich die Hausverwatlung umgehend informiert habe, wird erst seit Vorgestern nach der Ursache geforscht und die Hausverwaltung hat mir gesagt, dass es durchaus passieren könnte, dass ich auf den Kosten der Renovierungs- und Trocknungsmaßnahmen (ein Trocknungsgerät läuft auch erst seit 2 Tagen) sitzen bleiben könnte, wenn die Ursache nicht feststellbar ist oder u. U. nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Wie Sie sich vorstellen können, riecht es in meiner Wohnung schon seit Tagen sehr modrig.
    Frage 1: Stimmt es, dass ich unter Umständen die Renovierung und die Trocknung selbst zahlen muss? Frage 2: Wenn Kleidung, Mobiliar und Inventar Schaden nimmt, unter anderem auch mein vor 3 Jahren erst verlegter, hochwertiger Laminatboden, zahlt dafür wenigstens meine Hausratversicherung? Frage 3: Ich leide schon seit Jahren unter COPD, dieser Modergeruch greift mittlerweile ganz gravierend meine Atemwege an, ich kann mich nicht länger in meiner Wohnung aufhalten, kommt die Hausrat für die Kosten für Hotel- bzw. Ausweichwohnung auf?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Beste Grüße
    Dana

    • admin sagt:

      Hallo Dana,

      es ist immer schwierig konkrete Aussagen zu Fällen zu machen, die wir selbst als Makler nicht betreuen, weil wir keine Kenntniss Ihrer Tarife und Verträge besitzen. Wir können hier nur ungefähre Hinweise geben:

      1. Die Renovierungskosten könnten über die Hausrat reguliert werden, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Hier müssten Sie in Ihre Besonderen Bedingungen des Tarifes unter den Punkt „Versicherte Kosten“ schauen.
      Die Trocknungskosten werden typischerweise über die Wohngebäudeversicherung reguliert, weil die Wände Bestandteil des versicherten Gebäudes sind und nicht zum Hausrat gehören.
      Voraussetzung für eine Regulierung über die Wohngebäudeversicherung ist, dass sich ein versichertes Risiko verwirklich hat.

      2. Die Kleidung, das Mobiliar und das Inventar sind typische Hausratgegenstände, die – sofern sich ein versichertes Risiko verwirklicht hat – über die Hausratversicherung reguliert werden.
      Der Laminatboden ist allerdings fest mit dem Untergrund verklebt, so dass sich es hierbei wohl um ein Gebäudebestandteil handelt, der über die Wohngebäudeversicherung reguliert wird.

      3. Die Hotel – und Pensionskosten sind in der Regel in der Hausratversicherung mitversichert, wenn es nicht mehr zumutbar ist, weiterhin in der Wohnung zu verbleiben.
      Hier gibt es jedoch meistens eine Deckelung, z. B. 100 Tage max. 1 % der Versicherungssumme oder auch für 200 Tage. Hierzu können wir aber keine konkreten Angaben machen, da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen.

      Wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihre Hausratversicherung zu wenden, wenn Sie dies nicht schon getan haben und den Schaden detailliert zu melden. Diese wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  25. Sophie J. sagt:

    Hallo,

    Ich habe ein großes Problem und vielleicht können sie mir da einen Rat geben. Ich habe in einem Würfelhaus mit 12 Stockwerken mit je 5 Wohnungen pro Stockwerk gewohnt. Das Haus ist für den Rückbau vorgesehen. Im Juni waren noch ca. 6 Wohnungen vermietet mit mir eingeschlossen. Es wurde mehrfach eingebrochen und aus den leer stehenden Wohnungen die Wasserhahnamaturen sowie Wasserrohre entwendet. Dieses habe ich und auch andere Mieter dem Vermieter mitgeteilt. Ich habe ganz unten in der ersten gewohnt und der näste Mieter erst wieder in der drieten. Jetzt wurde auch in der Wohung über mir die Wasserhahnamaturen entwendet und das Wasser lief ungehindert aus der Wasserleitung, bis es bei mir die Wände in Küche und Bad runter lief. Trotz meines schnellen handeln in dem ich meine Küchenmöbel sowie Badmöbel aus den Räumen geräumt habe, wurden sie so sehr beschädigt dass die Umzugsfirma sie auch nicht mehr aufstellen wollten. Jetzt mein großes Problem, da ich ALG II beziehe kann ich mir keine Hausratversicherung leisten und die Versicherung meines Vermieters möchte für diesen Schaden der ja nicht durch mich verschuldet wurde aufkommen.

    Vielen Dank für ihre Hilfe.

    Freundlichen Gruß

    Sophie J.

    • admin sagt:

      Hallo Sophie,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Laut Ihren Beschreibungen ist Ihr Fall eher etwas für einen Rechtsanwalt. Wir können Ihnen da als Versicherungsmakler nicht weiter helfen, da es sich nicht um eine versicherungstechnische Frage handelt. Rechtliche Beratung kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten. Eventuell könnten Schadensansprüche über die Haftpfichtversicherung der Verursacher geltend gemacht werden. Wir würden Ihnen hier empfehlen sich dringend rechtlichen Beistand zu suchen.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute dafür!

      Viele Grüße

      Katja von Friendsurance

  26. Smynona sagt:

    Hallo,

    Am Neujahrsmorgen haben wir einen Wasserschaden in dem Kellerraum zu der dazugehörigen Mietwohnung gefunden. Aus dem Rohr für Warmwasser, das durch unseren Keller-Raum verläuft kam ein feiner Sprühregen. Leider war alles durchnässt und schon verschimmelt.Zuletzt waren wir 3 Wochen zuvor in unserem Keller gewesen, da dieser durch andere Mieter zugestellt wurde.
    Wir besitzen noch keine Hausratversicherung und haben sofort den Not Dienst gerufen der leider erst über 24 h später kam. Der Klempner teilte uns mit, dass er dem Verwalter schon öfter auf den Schaden hingewiesen hätte. Der Hauswart sagte uns heute aber, dass die Verwaltung für die verschimmelt Sachen nicht verantwortlich sei und nicht zahlen würde.
    Stimmt das? Muss diesen Schaden nicht Haftpflicht oder die Gebäudeversicherung des verwalters/ Besitzers übernehmen?

    Vielen Dank!

    Vielen Dank.im Voraus!

    • admin sagt:

      Liebe Symona,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Laut Ihren Beschreibungen handelt es sich hier um eine Haftungsfrage, zu welcher wir nicht eindeutig Stellung nehmen können, da uns viel zu wenige Informationen vorliegen. Wenn ein Wasserschaden entsteht, der nachweislich nicht durch Ihr Verhalten als Mieter verursacht wurde, dann müsste der Verwalter und Hauseigentümer für den Schaden einspringen. Daher sollten Sie sich unbedingt an Ihren Verwalter wenden, der die Reparatur des Schadens und Ihre Schadenersatzforderung dann mit seiner Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung klären muss. Sollte dieser nicht erreichbar sein oder sich nicht äußern wollen, dann empfehlen wir Ihnen sich rechtliche Hilfe in Form einer Rechtsberatung zu holen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie sich an diese wenden.

      Leider können wir dazu von Ferne nicht mehr sagen und raten Ihnen sich rechtlich zu informieren. In Mietrechtsfragen unterstützt Sie auch der Mieterschutzbund: http://www.mieterbund.de/startseite.html

      Viele Grüße

      Katja Nauck

  27. Jörg H. sagt:

    Guten Tag,

    Bei uns war gestern der Fall, dass anscheinend das Hauptwasserrohr verstopft war. Dadurch kam jedesmal wenn im Haus jemand gespült hat das Schmutzwasser aus der Toilette. Innerhalb kürzester Zeit stand die Toilette vollständig unter Wasser. Aus der restlichen Wohnung konnte ich das Wasser größtenteils heraushalten. Der Rohrdienst kam innerhalb einer Stunde. Nun stellt sich mir die Frage, wer den Schaden zahlt. Meine Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung des Vermieters? Beschädigt sind die Fliesen, die Wände, die Toilette selber und das angrenzende Laminat.

    Vielen Dank

    • admin sagt:

      Hallo Jörg H.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir sind nicht befähigt Aussagen über Schadensregulierungen zu treffen. Generell gilt aber: Schäden, die am eigenen beweglichen Hausrat oder Mobiliar entstehen, zahlt die Hausratversicherung. Schäden, die die Wohnung und das Gebäude betreffen, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Es sei denn, es gibt einen eindeutigen Verursacher des Schadens und es handelt sich z.B. um menschliches Versagen, dann müsste die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers befragt werden.

      Viele Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  28. DinaN. sagt:

    Hallo,
    Habe am 31.12.2015 um ca.14.00 Uhr Bettwäsche ( geschleudert ) auf den Trockenboden gehängt. Am 10.01.2016 beschimpfte mich der Wohnungsmieter ( unter dem Trockenboden wohnend ) das ich den Wasserschaden im Bad, an seiner Decke bezahlen soll. Wir waren nicht im Urlaub oder für längere Zeit abwesend. Zeigte aber bereits am 02.01.2016 einem mit wohnendem Ehepaar, das sich Pfützen unter den besagten Wäsche befänden. Heute übergab er uns eine Kostenvoranschlag welchen wir sofort bei unserer Versicherung einreichen sollten. Hat es überhaupt noch zweck dies der Versicherung zu melden? Es sind seid dem Wäsche aufhängen 21/2 Wochen vergangen. Der Mieter hätte uns doch gleich informieren müssen, damit wir eventuellem Schaden hätten vorbeugen konnten. Wir selbst haben keine Pfützen beobachten können.
    einen Lieben Gruß Dina

    • admin sagt:

      Hallo DinaN,

      es ist sehr schwierig zu einem konkreten Schadensfall eine Aussage zu geben, ohne die genauen Umstände oder Ihren Versicherungstarif zu kennen. Wir laut Ihren Beschreibungen nur soviel sagen: Ihre Hausratversicherung würde nur jene Schäden übernehmen, die Ihren eigenen Hausrat wie Mobiliar und Teppiche etc. betreffen. Ob und inwieweit Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden einspringt, der Ihrem Nachbarn entstanden ist, können wir nicht beantworten. Wenden Sie sich daher am besten mit allen nötigen Informationen an Ihre Haftpflichtversicherung, die vor allem auch prüft, ob hier ein rechtmäßiger Schadenseratzanspruch besteht. Nur diese kann Ihnen dazu eindeutige Angaben machen und Zusagen über Schadensregulierungen geben. Vor allem wird hier zu prüfen sein, ob ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Wäscheaufhängen und dem entstandenen Wasserschaden besteht.

      Beste Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  29. Alex sagt:

    Hallo,
    ich hatte gerade einen Wasserschaden. Habe daher mein komplettes Bad erneuert. Eine Woche später kam der neue Whirlpool. Unser Monteur hat alles angeschlossen. Gestern morgen dann die Überraschung. Der Verteiler bei der Armatur muss über Nacht kaputt gegangen sein. Auf jedenfall steht das Bad wieder unter Wasser. Wer ist jetzt Schuld wem kann ich die Kosten aufdrücken. Ein zweites mal wird mir das meine Versicherung in so kurzer Zeit vermutlich nicht erstatten.
    Viele Grüße
    Alex

    • admin sagt:

      Hallo Alex,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Die Schuldfrage können wir von fern nicht klären. Dazu ist eine Einzelfallprüfung zum Schadenshergang notwendig. Dies übernimmt im Normalfall Ihr Versicherungsunternehmen.
      Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich bei Ihrem Versicherungsunternehmen zu melden. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird eine Schadensregulierung und Schadensübernahme.
      Zur Schadensübernahme können wir nur soviel sagen: Schäden an Ihrem persönlichen Hausrat ersetzt Ihre Hausratversicherung. Schäden an unbeweglichen Sachen wie Ihrer Wohnung und dem Gebäude betrifft die Gebäudeversicherung des Vermieters. Wenn durch Ihre Schuld Dritte zu Schaden gekommen sind, würde dies Ihre Haftpflichtversicherung betreffen oder aber die Haftpflichtversicherung des Monteurs, wenn dieser eventuell beim Montieren Fehler gemacht hat. Sie müssen also klären, wem wo ein Schaden entstanden ist und mit den entsprechenden Versicherungen sprechen. Da wir Ihren Versicherungstarif nicht kennen, können wir nicht sagen, ob in Ihrem Tarif solche Wasserschäden laut Ihrer Beschreibung abgesichert sind. Auch dazu kontaktieren Sie bitte direkt Ihr jeweiliges Versicherungsunternehmen, damit Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.

      Beste Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  30. ADDI sagt:

    Hallo,
    wir wohnen in einen Mehrfamilienhaus Haus, in der 1. Etage. Im ganzen Haus wurden vor ca. 2 Wochen die Wasseruhren gewechselt, letzten Mittwoch ist es nun passiert, über und war diese nicht ordnungsgemäß eingebaut und das Wasser ergoss sich in der oberen Wohnung. Da alle Mieter nicht zu Hause sondern auf der Arbeit waren wurde es auch nicht gleich bemerkt.
    Unsere komplette 4 Raum Wohnung stand ebenfalls unter Wasser, er tropfte in alle Räumen von der Decke, wie in einer Tropfsteinhöhle.
    Unser Versicherer meinte alle Gegenstände zum Zeit Wert auf zu schreiben da ja auch Gebrauchs spuren zu erkennen sind, allerdings ist der Wiederbeschaffungswert deutlich höher.
    Da wir nicht an dem Wasserrohrbruch schuld sind und nur betroffene Sind finde ich das nicht wirklich Korrekt. Abnutzungsspuren sind ja nicht zu vermeiden, aber alle Gegenstände sind voll funktionstüchtig gewesen.
    Hausrat und Privat Haftpflicht sind vorhanden.

    • admin sagt:

      Hallo Addi,

      es ist immer schwer, in so einem Fall genauer Auskunft zu geben. Wir benötigen dazu weitere Informationen zu Ihrer Situation, die wir aus Datenschutzgründen hier nicht abfrage können.
      Schreiben Sie doch gern eine E-Mail an beratung@friendsurance.de. Unsere Versicherungsexperten melden sich bei Ihnen und können Ihnen genauer Auskunft geben.

      Vielen lieben Dank

      Katja vom Friendsurance-Team

  31. Sarah sagt:

    Hallo, wir wohnen in der 5etage in einem Mehrfamilienhaus. Heute Morgen standen wir auf und zu unserer Überraschung war die ganze Küche und Teil des Wohnzimmers unter Wasser. Der Schaden entstand durch den Neuen vermieter in der sechsten Etage der einen Wasser Boiler eingebaut hat und einen falschen Verschluss verwendet hat, und über Nacht ist das Wasser ausgelaufen. Die Haftpficht Versicherung muss doch hier übernehmen, und der Vermieter über uns hat keine, und die Nachbarn unter uns auch nicht, da ist der Schaden bzw. Das Wasser auch durch gegangen. Wie sollen wir denn vorgehen, damit alle Beteiligten eine Lösung und gewisse Schäden übernommen werden. Danke für eine Antwort im Voraus.

    • admin sagt:

      Hall Sarah,

      um Ihnen in diesem Fall genauer Auskunft zu geben, benötigen wir weitere Informationen zu Ihrer Situation und zu Ihren Tarifen. Das ist von fern sehr schwer möglich.
      Schreiben Sie doch gern eine E-Mail an beratung@friendsurance.de und unsere Versicherungsexperten melden sich bei Ihnen und können Ihnen genauer Auskunft geben.

      Vielen Dank und beste Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  32. Sonja sagt:

    Hallo,

    ich habe einen ganz kuriosen Fall.

    Am 05. Feb. `16 haben wir in unserer Eigentumswohnung einen Wasserschaden festgestellt (Tapete im Flur zw. Bad und WC war gelb und leicht gewölbt). Daraufhin haben wir am selben Tag noch die HVW informiert (wir wohnen im EG. in einer WEG mit 36 Parteien), diese Meldete den Schaden auch an die Versicherung. Wir haben zusätzlich von der Versicherung eine Gutachterin angefordert da uns das alles einfach etwas sehr suspekt war.

    Der Wasserschaden (Messwerte ergaben überall einen Wert von über 100) betrifft einmal Sondereigentum wie auch das Gemeinschaftseigentum. Die Betonwand ist nämlich auch schon nass, unser Boden sowie Wände natürlich auch – somit der Verdacht, das der darunter liegende Keller auch von der Nässe betroffen ist. HVW weigert sich jedoch zu sagen wem der Keller gehört um dort die Styropordichtung von der Decke abnehmen zu können um das Ausmaß des Schadens von unten einzusehen.

    Lt. der HVW (so ergeht es auch aus der Teilungserklärung) hat die WEG eine Leitungswasserversicherung die sowohl für SE als auch für GE gilt. Selbst die Gutachterin sagte das es in diesem Fall

    (kurze zwischen Erklärung: Der Leckageorter (11. Feb `16) der vorort war hat die Fugen um den Amaturenbereich mit einem Messer ausgekratzt (gibt ein Beweisvideo dazu!).Die Gutachterin (19. Feb. `16) stützte sich natürlich darauf dass der Schaden auf die fehlende Fugen zurückzuführen sei (Video und Bericht lagen ihr jedoch vor).

    sogar egal seie wie der Schaden entstanden ist, denn Fakt ist das es durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt ist, lediglich die Erneuerung der Fugen läge bei uns (das ist aber unser kleinstes Problem bzw eigl garkeins).
    Da ja die HVW im Namen der WEG den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen hat, darf die Versicherung mir natürlich aus Datenschutzgründen keine Informationen erteilen (eigl. hat man dafür ja auch die HVW die dem §666 BGB unterlegen ist und mich somit über alles in kenntnis zu setzen hat, vorallem auf Nachfrage) ebenso muss die HVW gem. §27 Punkt 1 Absatz 3 unverzüglich handeln (siehe auch Sofortmaßnahme der HVW bei Wasserschaden).

    Wir haben von Beginn an gesagt dass das mit den Fugen total unplausibel sei, denn 1. wurde die Fuge „mutwillig“ vom Leckageorter entfernt und 2. sind die Fugen (im Bad) ca. 2 – 2,5 m von der feuchtesten Stelle entfernt (diese liegt im WC am Waschbecken), auf höhe der feuchtesten Stelle ist eigl. sogar für einen Laien ersichtlich dass der Schaden vom WC aus kommen muss und nicht über das Bad. Dennoch wurde von der HVW (trotz Versicherungsfall) eine Firma (08. März `16) geschickt, diese sagte dann auch die Fugen seien Schuld, die Trocknung würde aber dennoch bezahlt werden (lt. Firma und Versicherung), die Firma würde nun einen KV erstellen und diesen bei der Versicherung einreichen und sich in 2-3 Tagen wieder bei uns melden. nach langem warten und hinterher telefonieren haben wir die besagte Firma am 23. März `16 (ganze 15 Tage !!!!!!) endlich erreicht und gefragt was nun der Stand der Dinge sei (eigl ist dafür die HVW zuständig aber unsere Verwalterin sieht sich nicht inder Pflicht tätig zu werden oder uns eine Vollmacht auszustellen damit wir dies mit der Versicherung abklären können). Am Telefon haben wir dann von der Firma erfahren das nun nichts gemacht werden würde. Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen und wollte den Grund erfragen, diese teilte mir mit das sie nie einen KV von der Firma bekommen haben und sie weiterhin die Trocknung (samt Folgeschäden die durch diesen Wasserschaden entstanden sind übernimmt).
    Anrufe bei der HVW ergaben nichts, denn diese weigerte sich eine andere Firma zu beauftragen (begründung dafür sei das die besagte Firma üblicherweise die Wasserschäden abwickeln würde für die HVW, egal ob als Verwalter einer WEG oder als Vermieter).

    Fakt ist das wir diese unseriöse Firma nicht die arbeiten ausführen lassen wollen, denn wenn diese uns schon anlügt bzgl. einer Aussage die die Versicherung angeblich betroffen hat, sind wir nicht gewillt erneut mit dieser Firma „zusammenzuarbeiten“. (Davon ab ist es in einem Versicherungsfall ja üblich das die Versicherung, sobald der Schaden gemeldet wurde, alles in die Wege leitet.)

    Nach verzweifelten Versuchen es weiter irgendwie über die HVW zu klären sahen wir keinen Ausweg uns erneut an die Versicherung zu wenden (auch wenn sie uns keine Auskunft erteilen darf, dürfen wir sie ja darauf hinweisen das der Schaden von Tag zu Tag ein größeres Ausmaß mit sich bringt, auf Verschulden der HVW) die Versicherung hat aufgrund dessen das der Schaden zu diesem Zeitpunkt schon fast 2 Monate bestand uns eine Trocknungsfirma zugeschickt. Diese Firma kam am 04. April `16, als sie die Wohnugn betraten und auf die Schadstelle zuliefen sahen diese direkt das der Schaden nicht vom Bad aus kommen kann, sondern auf die Waschbeckenleitung im WC zurückzuführen ist. Er nahm alles auf und gab der Versicherung die Rückmeldung das eine erneute Leckageortung stattfinden muss und eine Schimmelbeseitigung (tja wer hätte gedacht das nach einem Wasserschaden der bis dato 2 Monate lang nicht behandelt wird in der betroffenen Wand schimmelt auftaucht *ironie ende*). Diese Meldung hat auch unsere HVW bekommen, diese hat darufhin die Firma abgezogen von dem Fall und wieder die erste Firma beauftragt.
    Wir haben uns auf einen erneuten Termin mit der ersten Firma eingelassen (19. April `16), diese kam und teilte uns mit das sie einen Trocknungsauftrag bekommen haben, als wir der Firma den Stand mitteilten sagte diese das dort keine Schimmel sei, das würde man sehen (der Geruch und die vielen schwarzen Flecken deuten unserer Meinung nach, wie auch auf Meinug der zweiten Firma die eine Fliese entfernte auf etwas andere hin). Wir weigern uns natürlich weiterhin uns nur auf eine Trocknung einzulassen (eine erneute Leckageortung möchten sie auch nicht veranlassen). Zitat von der HVW und der Firma „Entweder nur Trocknen oder nicht“.

    Von der zweiten Firma haben wir erfahren das sie, nach einreichung des Befundes an die Versicherung eine Kostenzusage bekommen haben für
    – Aufspüren der Ursache durch Leckageorter
    – Behebung der Ursache
    – Entfernung des Schimmel
    – Trocknung
    – Rücksanierung (aufgrund des Schadenausmaßes müssen alle Fliesen runter)

    Die andere Firma will aber nur Trocknen, da so der Auftrag der HVW lautet (HVW weiß bescheid das Schimmel herrscht und die Ursache nicht die Fugen sind, ignoriert dies aber und beruft sich weiterhin auf die Fugen)..

    Wir kommen uns vor wie die letzten Idioten, die Versicherung zahlt den kompletten umfang (zusage wurde wie schon erwähnt der zweiten Firma erteilt) aber die HVW weigert sich den Auftrag zu erteilen und wir können bzw dürfen es aufgrund fehlender Vollmacht nicht.
    Was können wir nun tun? Der Schaden besteht nun seit 05. Feb. `16, sprich fast 11 Wochen !!!!!!!!!, der Nässebereich hat sich mitlerweile verdoppelt (ist nun auch bis ins rechts angrenzende Kinderzimmer übergegangen), der Schimmel wird sicher auch nicht besser und die Trocknung ist unnötig wenn die Ursache nicht behoben wird. Da wir zwei Kinder haben, haben wir einen Termin, bzgl Gesundheitsgefährung aufgrund des Schimmelschaden, beim Arzt gemacht für evtl Schadensersatzklagen gg. die HVW aufgrund des Verzug´s. Die Versicherung darf lt. ihr nicht selbst handeln, die HVW will es nicht, wir dürfen nicht, was bleiben uns denn noch für möglichkeiten? Wir fühlen uns total hilflos, könnt ihr uns etwas dazu sagen was wir noch tun können?

    Vorab vielen lieben Dank für die Bemühungen.

    Lieben Gruß von den verzweifelten Eigentümern

    • admin sagt:

      Liebe Sonja,

      ich habe Ihre sehr ausführliche Schilderung an unser Beraterteam weitergeleitet, dass sich gern bei Ihnen melden wird.
      Sie können gern selbst auch direkt Kontakt zu unseren Versicherungsexperten aufnehmen. Schreiben Sie dazu eine einfach eine Mail an: beratung@friendsurance.de

      Herzlichen Dank und viele Grüße

      Katja Nauck

  33. Ekrem Özcelik sagt:

    Guten Tag,

    Wir haben ein Zweifamilienhaus, bei uns hat sich die Spülmaschine am Montag den 09.05.2016 verabschiedet. Beim rausmontieren des Geschirrspülers ist uns dann aufgefallen das wohl von der Maschine Wasser ausgetreten war/ist und sich unter das Laminat eingezogen hat.
    Aber wir haben auch die Armatur gewechselt vor ca. 2 Wochen, weil die kaputt und auch undicht war. Also eigentlich wissen wir nicht genau von wo das Wasser jetzt ausgetreten ist. Die Armatur habe ich schon entsorgt, weil ich mit so etwas nicht gerechnet hatte. Aktuell ist alles Dicht, haben es mehrmals geprüfte. Der Schaden ist nur in meiner selbst bewohnten Wohnung.
    Mein Versicherungsmarkler meinte das er sich das anschauen müsse? Um den Schaden zu beheben muß die Küchenzeile raus die Dielen und Teil Laminat ist beschädigt, unter der Küche sind Fliesen wo der Untergrund sich voll gesaugt hat.
    Versichert bin ich mit Privathaftpflicht Hausrat Gebäudeversicherung habe Jahre lang auch keinen Schaden gehabt.
    Werden solche Schäden von der Versicherung übernommen? Mein Makler hat sich am Telefon nicht dazu geäußert?

    Mit freundlichen Grüßen
    Fam. Özcelik

    • admin sagt:

      Hallo Herr Özcelik,

      wir können Ihnen hier auch nur empfehlen Ihren Makler und Ihr Versicherungsunternehmen zu kontaktieren. Da wir Ihre Wohnsituation und Ihre Versicherungstarife nicht kennen, kann man
      da nur schwer pauschal Angaben dazu machen. Wenn Sie bereits gut von einem Makler betreut werden, ist dieser ihr unbedingter Ansprechpartner.

      Wenn Sie wünschen, können Sie auch gern unser Beratungsteam kontaktieren unter beratung@friendsurance.de. Jedoch können wir nicht viel tun, ohne Maklervollmacht und Einblick in Ihre Unterlagen.

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  34. Michael sagt:

    Hallo,
    folgender Fall ergibt sich:

    Ich bin neu in eine Mietwohnung in einem Mehrfamilenhaus eingezogen (EG). Vermietet wird die Wohung von privat (ist Eigentum meines Vermieters). Verwaltet wird das Haus von einer Wohungsbaugenossenschaft.

    Ein paar Tage nach Einzug wurden ein kleines Leck im darunterliegenden Gemeinschaftskeller gefunden (Warmwasserzuleitung in meine Wohnung). Eine Firma sollte die Leckage beheben und hat ein teil der Warmwasserzuleitung erneuert. Sie meinte alles ok, kann etv. noch leicht nachtropfen.

    So, ein Tag später gab es im selben Keller zwei Leckagen ,die vermeintlich reparierte und eine neue. Alles nur leichtes Tropfen. In meiner Wohung ist jetzt eine Stelle im Wandschrank leicht feucht ca. 30x40cm dort wo die Warmwasserleitung aufsteigt.

    Heizungsfirma war also ein zweites mal da und stellte fest ich meine Waschmaschine blöderweise falsch angeschlossen habe, dadurch zu viel Druck im System und als folge die zwei Leckagen. Die Waschmaschine haben sie nun richtig angeschlossen, dazu mussten sie noch ein neues montieren, da das alte ziemlich schwergängig war.

    Jetzt ist alles Trocken. Aber wer zahlt das jetzt, geht die Rechnung an die Verwaltung, oder an den Vermieter? Die werden aber jedenfalls die Rechnung an mich weiterleiten.

    Kann ich dies über meine private Haftpflicht laufen lassen? Ich habe ja nicht mich oder mein Hausstand geschädigt, sondern durch mein fehlerhaftes Verhalten andere geschädigt.

    Danke für Bearbeitung!

    • admin sagt:

      Hallo Michael,

      es ist sehr schwierig von Ferne etwas zu einem konkreten Fall zu sagen, ohne die Umstände und vor allem Ihren Haftpflichttarif zu kennen. Jeder Tarif ist unterschiedlich und hat unterschiedliche Bedingungen.
      Wenn Sie bereits eine Versicherung besitzen, dann sollten Sie diese direkt kontaktieren oder eben Ihren Makler.
      Wenn Sie wünschen, können Sie auch gern unser Beratungsteam unter beratung@friendsurance.de kontaktieren und Ihren Fall schildern.

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  35. Kristina sagt:

    Hallo liebes Friendsurance Team,

    wir hatten schon länger kein Wasser mehr im Keller, da wir einen im Ort ansässigen Sanitärbetrieb damit beauftragt haben, uns eine Rückstauklappe einzubauen, die dieser auch regelmäßig (jährlich, sein Vorschlag!) wartet. Der Grundwasserspiegel ist hoch, daher gab es in den letzten Jahren öfter Probleme, gerade bei starkem Regen. Bis jetzt ging seit dem Einbau der Klappe aber auch alles gut.

    Gestern hatten wir dann wieder den ganzen Keller knöcheltief voll Wasser. Die Feuerwehr kam nicht („wir sind gleich da, es haben alle in der Straße den Keller unter Wasser“), der Sanitärbetrieb war ebenfalls schwer beschäftigt, also haben wir gemeinsam mit meinen Eltern (die als Mieter oben wohnen, das Haus ist mein Eigentum und wir haben beide reichlich Sachen im Keller, den wir auch beide nutzen) zu fünft den Keller mit Hilfe von Pumpen, Eimern und Aufnehmern in 4 Stunden leergeputzt.

    Mein Vater war unten, als es passierte, er sagt, die Rückstauklappe wäre einfach hochgeschossen vom Wasserdruck (hätte sich vorher wohl ordnungsgemäß geschlossen). Später kam dann der Inhaber und Meister des Sanitärbetriebes und erklärte lapidar, wir müssten das wohl dann halbjährlich warten und wir sollten kein feuchtes Toilettenpapier benutzen, das verklebt alles. Ich fragte ihn daraufhin, ob alle in der Straße feuchtes Toilettenpapier benutzen, aber er meinte nur, kann sein, dass das was anderes war, sie würden der Sache nachgehen…

    Die Hausratversicherung weigert sich zu zahlen (keine Schäden, die durch Regenwasser verursacht werden) und die Gebäudeversicherung erklärte freudestrahlend, wir hätten Wasserschäden beim Vertragsabschluß gestrichen (kann ich mir nicht vorstellen, ist aber auch nichts im Vertrag zu finden). Tja, wir bleiben also vermutlich auf dem Schaden sitzen oder können wir irgendwas tun? Trocknungsgeräte haben wir aufstellen lassen, wegen der Schimmelgefahr, aber das müssen wir wohl selbst bezahlen, so wie auch die Entsorgung der nassen Möbel etc.?

    Ich bedanke mich im Voraus für einen Tipp und grüße herzlich
    Kristina

    • admin sagt:

      Liebe Kristina,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus rechtlichen Gründen können wir zu einem konkreten Schadensfall keine pauschalen Angaben machen.
      Uns liegen dazu viel zu wenig Daten vor. Schreiben Sie doch sehr gern eine E-Mail an unser Beratungsteam unter beratung@friensurance.de oder kontaktieren Sie uns gern unter +49 (0) 30 344099808. Unsere Versicherungsexperten werden gern Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

      Herzliche Grüße

      Katja Nauck

  36. André sagt:

    Hallo Frau Nauck,

    wir haben unserer Versicherung am 19.05, einen Wasserschaden gemeldet. Ein Gutachter der Versicherung war 1 Woche später vor Ort, dann kam 1 Woche später die Trocknungsfirma, die von der Versicherung empfohlen wurde. Die Trocknungsfirma war jedoch dann nur vor Ort um festzutellen, dass das Zwischengeschoss geöffnet werden muss. Dazu kam dann wieder 1 Woche später ein anderes Untzernehmen und hat nasse Regipsplatten und Dämmung entfernt. Dabei wurde festgestellt, dass noch ein tragender Balken ausgetauscht werden, bevor die Wiederherstellung vorgenommen werden kann. Der Balken muss jedoch durch einen Zimmermann ersetzt werden Hierzu muss erst ein Angebot erstellt und bei der Versicherung eingereicht werden, Die Beauftragung hierfür läuft wieder über die Firma, die die Sanierung angefangen hatte. Das ganze ist jetzt schon wieder 2 Wochen her und im Grunde ist, bis auf die Öffnung nichts passiert. Jetzt meine Frage, die Abwicklung zieht sich wie Kaugummi in die Länge und geht mittlerweile in die sechste Woche. Wie lange darf ein solcher Ablauf denn üblicherweise dauern? Gibt es Regelfristen und können wir nicht ein anderes Unternehmen selbst beauftragen, das den Schaden Zug um Zug erledigt? Z.B. die Hausbaufirma? Das von der Versicherung empfohlene Unternehmen hat mutmaßlich einen pauschalen Stundenlohn mit der Versicherung vereinbart und ein von uns beauftragtes Unternehmen wird sicher teurer abrechnen. Inwieweit sind wir als VN verpflichtet, die kostengünstigere Variante zu nehmen und müssen einen gewissen zeitlichen Ablauf akzepzieren? Gibt es hier Erfahrungswerte?

    VG André

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo André,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Laut Ihren Schilderungen sind Sie bereits mit Ihrer Versicherung in Kontakt und es wurde ein Unternehmen zur Schadensbehebung beaufragt. Im Normalfall kann Ihnen nur Ihre Versicherung sagen, wie lang das von ihr beauftragte Unternehmen brauchen wird. Auch hier müssen Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Makler oder Versicherungsbetreuer sprechen. Um detaillierter zu antworten, bräuchten wir weitere Informationen zu Ihrem Fall. Gern können Sie sich einmal an unser Beratungsteam wenden, das Ihnen u.U. weitere Auskünfte geben kann, da wir ja die betreffenden Unternehmen nicht kennen. Schreiben Sie gern eine E-Mail an beratung@friendsurance.de oder kontaktieren Sie uns montags bis freitags unter (0) 30 344099880

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  37. m.e. sagt:

    Hallo,

    ich bin noch über meine eltern haftpflichtversichert.
    gestern habe ich mir eine Waschmaschine ins Haus liefern lassen. Zum Anschließen fehlte noch Teil für den Wasserabfluss der Waschmaschine sowie ein Blindstopfen für den Haupthahn, da wir keine Spülmaschine besitzen. Diese Teile, so sagte mir der Lieferant, könne man aber aus dem Baumarkt holen und selbst anschließen. Ich tat dies, und im Baumarkt gab man mir wohl das falsche Band zum Abdichten des Gewindes (man riet mir, Teflonband anstelle eines Dichtungsrings). Zu Hause schraubte ich den Blindstopfen auf das mit Teflonband umwickelte Gewinde des Hahns. Während ich die Maschine Probelaufen ließ, bemerkte ich ein sehr langsames, leichtes Tropfen. Ich ließ die Maschine also zu Ende laufen, schaltete sie aus und drehte den Haupthahn wieder zu (den ich natürlich aufgedreht hatte, nachdem ich den Blindstopfen befestigt hatte, und bevor ich die Waschmaschine anschaltete, damit die Maschine läuft). Ich drehte nach rechts bis zum Anschlag und überprüfte das mehrmals. Dann begann ich, den Stopfen abzudrehen, und mir schoss das Wasser nur so entgegen und ich konnte es nicht aufhalten. Ich versuche noch mehrmals, den hahn weiter zuzudrehen, auch mehrmals erst nach links, und dann nach rechts, um zu prüfen, ob er vielleicht klemmt, aber er ließ sich nicht schließen. Es gelang mir nicht, die enormen wassermengen mit eimern aufzufangen. Ich alarmiete sofort den hausmeister (notdienst) und versuchte dann weiter, das wasser zu stoppen. Irgendwann gelang es mir, den hahn richtig zuzudrehen. Und zwar ganz normal nach rechts. Ich schätze das war nach ca. 7-10 minuten (ich war sehr in panik, es könnten auch 15 minuten gewesen sein). Ich versuchte sofort, das in der küche stehende wasser mit handtüchern, decken, etc. aufzuwischen. Mein nachbar erkundigte sich dann auch schnell und informierte mich, dass es bei ihm reingeregnet habe. Ich versprach ihm, schnell alles trockenzuwischen und mich dann zu melden. Zunächst kümmerste ich mich um das gröbste und schaute mir dann unten den schaden an. Ich habe alle küchenmöbel (in meiner wohnung) und die waschmaschine(so gut ich konnte) vorgeschoben und nachgeschaut, ob irgendwo noch wasser zu finden war, aber schlussendlich stellte ich fest, dass alles getrocknet war. Ich besprach noch mit dem hausmeister, dass es reiche, wenn wir uns für den nächsten morgen verabreden, damit er nochmal schauen kann, ob alles in ordnung ist. Die waschmaschine habe ich soweit, miit dem zugedrehten haupthahn, erstmal angeschlossen gelassen, lediglich den stecker habe ich vorerst gezogen gelassen (er steckte auch nicht während des abschraubens des blindstopfens) und die sicherung ausgeschaltet, weil auch die steckdose wasser abbekommen hatte.
    ich habe mich eigentlich auf den Haupthahn verlassen und verstehe nicht, warum er sich nicht zudrehen ließ. meinem nachbar habe ich gesagt, er solle den schaden dokumentieren.
    ich frage mich nur: zahlt das die haftpflichtversicherung? es war ja wirklich nicht meine schuld (dass sich der hahn nicht zudrehen ließ), oder liege ich da falsch? ich habe für montag einen termin mit einem klepner gemacht, der sich das alles nochmal anschauen soll und gegebenenfalls einen schaden des haupthahns reparieren (und die waschmaschine sicher anschließen) soll

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo m.e.,

      in jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihren Vermieter kontaktieren und Ihre Versicherung. Wenn Sie über die Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern versichert sind, würde diese zunächst klären, ob ein Versicherungsanspruch vorliegt d.h. ob Sie für den Schaden verantwortlich sind. Hier ist die Frage, ob durch Ihren Schaden Gegenstände des Vermieters und anderen z.B. Mitmietern beeinträchtigt wurden. Ansonsten wäre dies ein Fall für die Hausratversicherung, falls Sie eine besitzen. Ob ein Schaden reguliert wird, liegt immer am jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen. Darüber kann und darf man als Makler keine pauschalen Aussagen machen.

      Beste Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  38. Ralf sagt:

    Hallo,
    wir haben vor 7 Jahren unser Bad renovieren lassen. Die gesamten Arbeiten wurden von einer Fachfirma durchgeführt. Jetzt stellte sich heraus das die Duschtasse sowohl an den Silikonfugen als auch am Duschtassenabfluss nicht mehr dicht waren und wohl schon geraume Zeit Wasser die Wand hinter der Dusche herunterlief. Dadurch wurde auch im Keller die Wand hinter der wandverkleidung in Leidenschaft gezogen. Nach Ausbau der Duschtasse, natürlich ebenfalls von Fachfirma, und zwar der gleichen die damals auch das Bad renovierte, wurde sehr strarker Schimmelbefall festgestellt. Ich habe selber eine Hausrat und Gebäudeversicherung (eigenes Haus) sowie Privathaftpflicht. Wer zahlt mir nun den Schaden oder muss ich selber dafür aufkommen? Gutachter ist schon bestellt, Versicherung hat Fotos über den mimentanen Zustand erhalten

    Gruß

    Ralf

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Ralf,

      bei so einem Schaden ist immer zuerst die Frage, wer den Schaden verursacht hat. Es muss sozusagen herausgefunden werden, ob es sich um Folgeschäden durch die Arbeit der genannten Firmen handelt.
      Diese müssten Sie dann kontaktieren. Da Sie auch schreiben, dass Sie über eine Hausratversicherung verfügen, können Sie diese oder Ihren betreuenden Makler zunächst kontaktieren. Diese übernimmt aber i.d.R. keine Wasserschäden,
      die durch Reparaturfehler verursacht wurden. Das muss herausgefunden werden. Wohnen Sie in einem Mietobjekt oder in einem Eigenheim?
      Im ersten Fall würde ich auch Ihren Vermieter, Hausverwaltung und den Hausmeister informieren, der vor Ort ist und sich Ihren Schaden ansehen kann. Andersfalls können Sie sich nur mit den betreffenden Fachfirmen auseinandersetzen oder
      müssten sich rechtliche Hilfe holen, wenn sich das nicht über die Versicherung regeln lässt. Genauere Angaben können wir Ihnen hier leider nicht machen.

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  39. Anja sagt:

    Hallo,

    ich habe mir ein Haus gekauft, welches zuvor als Wohnhaus mit separater Gewerbeeinheit genutzt wurde. Bei der Gewerbeeinheit handelte es sich um ein Dentallabor, in dem u.a. mit Wasser hantiert wurde. Als wir das Gebäude übernommen haben, haben wir direkt angefangen zu renovieren. Als der Maler den Kellerbereich /Dentalbereich gestrichen hat, hat er sofort einen Wasserschaden an den Wänden bemerkt. Ein Installateur hat ein defekt am Waschtisch gefunden, der Fußboden war komplett nass, insbesondere unterhalb des Waschtisches. Die Leitungen vom Waschbecken in die Wand waren nass.
    Die Silikonfugen in allen Räumen waren teilweise nicht mehr vorhanden. (Vermutlich weil sich die Platte des Hauses gesetzt hat und man die Silikonfugen nicht erneuert hat.)
    Durch eine beauftragte Firma wurde nun festgestellt, dass alle Leitungen in Ordnung sind. Man vermutet, dass es sich um einen Folgeschaden des defekten Waschtisches handelt. Der Mieter des Dentallabors sagt uns, dass er die nassen Wände nicht bemerkt habe, lediglich einen defekten Wasserhahn.
    Uns wurde nun eine Trocknungsfirma angeraten, da diverse Wände, insbesondere im unteren Wandbereich nass sind.
    Welche Versicherung trägt den Schaden? Meine Gebäudeversicherung sagt, dass sie nur für Schäden aufkommt, wenn eine Leitung defekt ist. Was kann ich tun?

    Freundliche Grüße
    Anja Bredemeyer

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Anja,

      wir sind nicht in der Lage Ihnen von Ferne einen genauen Hinweis zu geben. So wie Sie das beschreiben, klingt das aber nach einem Schaden am Gebäude, der schon vor Ihrer Zeit entstanden ist. Hier muss natürlich
      die Ursache genau geprüft werden. Sie müssen sich an den vorherigen Eigentümer wenden und dies sofort mit ihm klären, um herauszufinden, wo die Ursache des Wasserschadens liegen könnte. Ggf. muss dies über dessen Versicherung geregelt werden.
      Aber genauere Angaben dürfen wir hier rechtlich leider auch nicht tätigen. Im Zweifel könnten Sie auch einen Trocknungsspezialisten fragen.

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  40. Fritz Boell sagt:

    Durch Starkregen kam es auf dem Balkon einer durch mich vermieteten Wohnung im 1. Stock zu Wasserstau, ausgelöst durch einen durch eine Platte zugedeckten Abfluss. Der Abfluss war allerdings schon bei Einzug der Mieterin durch eine bewegliche Zementfliese zugedeckt. Das überlaufende Wasser floss in ein darunter liegendes Ladenlokal, wodurch die dort befindliche abgehängte Gipsdecke erheblich beschädigt wurde. Darüber hinaus kam es zum Ausfall von Decken-Strahlern und Lautsprechern. Frage: Kann die Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung der Mieterin zur Regulierung herangezogen werden?
    Mit freundlichen Grüssen
    F.Boell

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Herr Boell,

      von Ferne können wir nur sehr schwer etwas in dieser Sache sagen und dürfen uns rechtlich gar nicht in Sachen Schadensregulierungen äußern. Es kommt ja immer darauf an, wie es zu dem Wasserschaden in der betreffenden Wohnung gekommen ist. War es ein Montagefehler einer Installationsfirma oder das fahrlässige Verhalten der Mieterin. Je nachdem wäre die Frage, ob die Mieterin schadensersatzpflichtig wäre. Dies würde die Haftpfichtversicherung der betreffenden Mieterin prüfen und ggf. leisten. Hier sollten Sie sich ggf. rechtlich beraten lassen und mit der Mieterin in Kontakt treten, um festzustellen, wie der Schaden entstanden ist

      Beste Grüße

      Katja Nauck
      Ihr Friendsurance-Team

  41. Sonja sagt:

    Hallo,

    ich wohne im 2. Stockwerk in einer Einraum-Mietwohnung. In der Wohnung über mir ist vergangene Woche durch einen Defekt an der Waschmaschine viel Wasser ausgelaufen und ein enormer Wasserschaden entstanden (meine Wohnung, die Wohnung unter mir, der Lift, der Flur im Erdgeschoss). Das Wasser ist über die Betonböden gelaufen und hat sich durch alle Schächte verteilt. Der Nachbar hat eine Hausrat und eine Haftpflichtversicherung, ich habe nur eine Haftpflichtversicherung. Da das Wasser an mehreren Stellen in meine Wohnung eingedrungen ist, müssen im Bad, im Küchen- aber auch im Wohnzimmerbereich Trocknungsgeräte aufgebaut werden. Zusätzlich muss die Küche abgebaut, um die Fenster muss neu tapeziert und gestrichen und im Bad müssen Fließen entfernt werden. Im besten Fall kann der Schaden so behoben werden. Im schlechtesten Fall müssen die Trockenbauwände in Küche und Bad, sowie das Laminat in der gesamten Wohnung entfernt werden. Die Kosten werden von der Gebäudeversicherung getragen, diese kommt wohl auch für denn Mietausfall auf. ABER: Für mindestens zwei Wochen ist die Wohnung nicht bewohnbar. Außerdem habe ich alte Vollholzmöbel bei denen nicht garantiert werden kann, dass sie durch die hohen Temperaturen und die trockene Luft keinen Schaden nehmen. Sollte der Fussboden neu verlegt werden müssen, müssen entsprechend alle Möbel raus aus der Wohnung. Die Versicherung des Nachbars meinte für diese Kosten müsste meine Hausratversicherung aufkommen. Ich habe aber keine und bin natürlich auch nicht begeistert. Schließlich habe ich den Schaden nicht verursacht und muss im Moment sehr viel Zeit investieren um das alles zu klären. Daher meine Fragen:
    1. Muss ich für meine Unterbringung im Sanierungszeitraum selbst aufkommen?
    2. Muss ich ggf. für die Transport- und Unterbringungskosten meiner Möbel selbst aufkommen?

    Beste Grüße,
    Sonja

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Sonja,

      bei einem solchen Schaden wird die Versicherung immer zunächst den Verursacher ermitteln. Dieser für den Schadensersatz aufkommen. Eine Hausratversicherung würde im Prinzip auch Übernachtungskosten tragen, die entstehen, wenn die Wohnung aufgrund der Trocknung unbewohnbar ist. Doch nur für Wasserschäden in der eigenen Wohnung. Dieser wurde laut Ihren Beschreibungen ja durch austretendes Wasser aus der obigen Wohnung verursacht – also müsste dessen Haftpflicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Nachbarn, um dies zu klären.
      Wir können Ihnen hier leider keine eindeutigen Angaben machen und würden Ihnen hier empfehlen, rechtliche Hilfe hinzuzuziehen, die ihnen hilft, Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem Nachbarn durchzusetzen.

      Viele Grüße

      Katja Nauck

  42. Michael sagt:

    Hallo Ich wohne in der 3 Etage über mir kommt die Dachschräge mit einer Dachwohnung
    In der Küche über den Fenster also an der Fensterkante/ Wand dringt Wasser ein , im Wohnzimmer über dem Fenster , also Wand / Decke tropft es aus dem Beton der Decke wenn es stark regnet also ich denke das kommt von draußen , weil der Mieter über mir hat nichts ?? jetzt war der Dachdecker da hat den Schaden repariert , und mein Vermieter sagt ich solle meine Hausratversicherung Infomieren !!!!! das ist doch nicht mein Schaden ?? bzw ja den Schaden hab ich, aber da Muss doch der Vermieter für aufkommen das ist doch sein haus das den Schaden gemacht hat , Fusch am Bau da wurde was nicht Richtig gemacht und meine Versicherung soll das Zahlen , bzw meinen Schaden zahlen . Decke neu Streichen und die fensterwand neu Tapezieren ???
    Brauche Ihren Rat
    Danke

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Michael,

      wir können sehr schwer nur etwas Konkretes zu einem Schadensfall sagen, da wir die genaue Situation nicht kennen und Ihre Versicherungstarife ebenfalls nicht kennen. In jedem Fall muss unbedingt der Vermiter informiert werden und Sie müssen herausfinden, wer den Schaden verursacht hat. Dementsprechend müssen Sie sich entweder an die eigene Hausratversichreung oder eben die Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Makler zu wenden, der sie betreut. Sie haben noch keinen unabhängigen Makler? Dann können Sie sich sehr gern von uns betreuen lassen. Registrieren Sich sich gern hier: https://www.friendsurance.de/

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  43. Klaus Viga sagt:

    Hallo, ich bin Eigentümer eines Reihenhauses, das auf einer gemeinsamen Bodenplatte mit drei weiteren gleichen Objekten belegen ist. Bei einem Unwetter ist bei einem der Nachbarn durch das geschlossene Badfenster im Keller Wasser eingedrungen. Dieses Wasser hat nunmehr über die Bodenplatte auch die Innenwände meines Objekts erreicht. Eine Elementarversicherung besteht nicht. Übernimmt möglicherweise die Hausratversicherung (bei der Debeka) einen Teil der Folgeschäden, also nicht der Trocknung sondern z. B. nicht mehr nutzbare Möbel?
    M. f. G.

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Klaus,

      wie zuvor schon gesagt, können wir uns als nicht betreuender Makler leider nicht dazu äußern. Wir kennen Ihren Versicherungstarif und die genaue Situation nicht. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt mit Ihrer Versicherung in Kontakt zu setzen. Haben Sie bereits einen Makler, der Sie betreut? Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich gern von uns betreuen lassen und sich hier registrieren: https://www.friendsurance.de/
      Dann können wir uns das ansehen und Ihnen mehr sagen.

      Vielen Dank und beste Grüße

      Katja Nauck

  44. Christopher sagt:

    Hi. Bei mir in der Wohnung hat sich ein Rohbuch im Bad ergeben. Zu dem Zeitpunkt war ich leider nicht zu Hause. Ich bin extra 60km gefahren um nach Haus zu kommen nach dem Anruf des Vermieters. Ich möchte gerne wissen, für welchen Schaden bez. Aufwand die Versicherung des Vermieters aufkommt. Ich weiß, dass für mein Möbliar meine Hausrat zuständig ist. Aber gilt das wirklich auch für meinen Laminat Boden im Flur? Der ist ja nicht wirklich mobil. Und was ist mit meinem Aufwand? Nach Hause fahren müssen, zu Hause bleiben müssen (Handwerker, Gutachter), und Arbeit, die ich hatte. Kommt für eine etwaige Mietminderung auch die Versicherung des Vermieters in Frage? Danke. =)

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Christopher,

      es ist sehr schwierig etwas von Ferne zu Einzelfällen zu sagen, wie wir schon mehrfach hier betont haben. Grundsätzlich siehen Sie das richtig – für Ihren Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig. Wenn der Laminatboden dem Vermieter gehört und es handelt sich um einen Schaden, den Sie verursacht haben, dann wäre Ihre Haftpflichtversicherung zuständig. Wenn Sie selbst aber nichts mit der Schadensursache, also mit dem Rohrbruch zu tun haben, dann müssten Sie Ihren Schaden gegenüber dem Vermieter geltend machen. In dem Fall würde der Vermieters für Ihren Schaden aufkommen und die Reparatur und Trocknung zahlen, oder eben dessen Versicherung. Doch wir kennen Ihre Versicherungstarife und die Umstände des Schadens nicht, daher können wir dazu leider nichts Genaueres sagen. Wir empfehlen Ihnen Ihren Makler zu kontaktieren und unbedint mit Ihrem Vermieter über die Sachlage zu sprechen. Bei rechtlichen Fragen w/sollten Sie anwaltliche Hilfe zu Rate ziehen.

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  45. Tuba sagt:

    Hallo! Brauche dringend Hilfe. Hatte Rückstau in der Toilette und das ganze Abwasser also alles was im kanal war kam hoch in die Wohnung und lief bis in die Küche rein. Die Küchenzeile aus Holz ist optisch nicht schwer beschädigt aber wahrscheinlich voll mit Bakterien und Viren. Muss meine Versicherung die komplette Küchenzeile ersetzen? ??

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Tuba,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich muss bei jedem Schaden geprüft werden, ob Versicherungsanspruch besteht. Jede Versicherung zahlt jene Schäden, die innerhalb des Tarifs und der Versicherungssumme abgesichert sind und bei denen alle Versicherungsbedingungen eingehalten sind. Daher können wir hier keinerlei Angaben dazu machen, ob Ihre Versicherung diesen Schaden übernehmen wird, ohne die Umstände des Schadens und ohne Ihren Tarif zu kennen. Sie sollten ihn in jedem Fall so schnell wie möglich direkt dann melden, wenn er passiert. Wir empfehlen Ihnen daher direkt Ihren Makler oder Ihr Versicherungsunternehmen zu kontaktieren, die alles Weitere mit Ihnen besprechen wird.

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  46. Andreas sagt:

    Hallo,
    wir hatten in unserer Mietwohnung kürzlich einen Wasserschaden in der Küche. Hier ist der Schlauch unter der Spüle zwischen Wand-Wasseranschluss und Armatur geborsten (Verschleiss) und mitten in der Nacht ist einiges an Wasser ausgetreten.

    Die komplette Küche, Küchenzeile und somit auch die Armatur war bereits Bestandteil der Wohnung bei Einzug und ist Eigentum der Vermieterin.

    Wie ist hier die Schuldfrage und welche und wessen Versicherung kommt für alle Schäden auf?

    Bisher sind wir davon ausgegangen, dass dies Sache der Eigentümer-Gebäudeversicherung ist. Nun kursieren Meinungen, die behaupten, dass dieser Schlauch bereits Teil des Küchenmöbels ist und nicht mehr zum Gebäude zu zählen ist.

    Kann der Vermieter im schlimmsten Fall auch die Schuld uns geben in Form einer „vernachlässigten Aufsichtspflicht / Kontrollpflicht? (Wir wohnen konstant in der Wohnung und dies auch sehr verantwortungsvoll. Die Bruchstelle befindet sich in einem etwas schwierig einsehbaren Teil unter der Spüle. So fiel dies im alltäglichen Betrachten des Schranks nicht weiter auf – geschweige denn, dass bereits über Tage vorher etwas tropfte.)

    Falls uns eine Schuld oder Teilschuld treffen würde, welche Versicherung würde dies abdecken?

    Vielen Dank und Grüße

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Andreas,

      Aussagen über Schadensregulierung und Versicherungsanspruch sind sehr schwer pauschal zu geben oder von Ferne einzuschätzen. Es könnte in Ihrem Fall auch die Hausratversicherung greifen.
      Wenn Sie über eine Hausratversicherung verfügen, sollten Sie sich schnell bei dieser melden und/oder mit Ihrem Makler sprechen. Diese wird genaue Informationen verlangen und Ihnen sagen, ob für diesen Schaden Versicherungsanspruch besteht. Im Schadensfall sollte man sich immer so schnell wie möglich bei der eigenen Versicherung melden. Wir können dazu hier leider nicht mehr sagen.

      Viele Grüße

      Katja Nauck

  47. Rainer sagt:

    Hallo, wir wohnen zur Miete und hatten vor 3 Wochen einen Wasserschaden an einer Wand. Die Kaltwasserleitung ist durchgerostet. Heute, 3 Wochen später, sind die letzten Renovierungsarbeiten fertiggestellt.
    Nun zur Frage. Auf Grund der Stemmarbeiten zum freilegen der Rohre ist ordentlich Staub Dreck entstanden der sich im gesamten Zimmer verteilt hat. Nun haben wir, auf Empfehlung des Mahlers, den ganzen Raum streichen lassen. Mein Vermieter, der keine Gebäudeversicherung hat, will aber nur die Kosten für die betroffenen Wand Zahlen. Muss ich das akzeptieren.?

    Rainer G

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Rainer,

      laut Ihren Beschreibungen, handelt es sich hier eher um eine rechtliche Frage, wer hier für den Schadensersatz zuständig ist. Dazu können wir als Makler nur schwer etwas sagen.
      Wir würden Ihnen empfehlen, sich hier an einen Anwalt zu wenden und ihm Ihre Situation zu schildern.

      Viele Grüße

      Katja Nauck

  48. GUSTAVO sagt:

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem, es wurde festgestellt dass aus meine Dusche Wasser bis zum unteren Nachbarn ausläuft. Es heißt, meine Duschplatte sitzt nicht mehr richtig und muss wieder von Rohr bis zu die Ecken dicht gemacht werden damit kein Wasser mehr ausläuft. Ich möchte gerne wissen welche Versicherung solche Fälle deckt damit in Zukunft keine Kosten stehen wenn so etwas wieder passiert. Ich bin der Eigentümer. Danke

    • Son Dang sagt:

      Hallo Gustavo,

      so wie Sie den Fall schildern, handelt es sich sicherlich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Hier wäre eine Privathaftpflichtversicherung ratsam. Laut Gesetz haftet man mit seinem gesamten Privatvermögen für Schäden, die man einem Dritten, z.B. durch ein Missgeschick oder eine Unachtsamkeit, zufügt. Vor allem bei Unfällen mit Personenschäden kann es zu lebenslangen Zahlungen kommen. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie, indem sie die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche übernimmt.

      Weiterhin wäre eine Hausratversicherung empfehlenswert.
      Eine Hausratversicherung schützt Sie bei Schäden an beweglichen Gegenständen in Ihrem Zuhause, z.B. an Möbeln, Elektronik oder Kleidung. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz u.a. bei Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und Brand. Wer Sie ein Fahrrad besitzen, kann sich zusätzlich günstig in seinem Hausrat-Tarif vor Fahrraddiebstahl absichern. Je nach persönlichem Bedarf können Sie auch eine günstige Glasversicherung integrieren.

      Wir hoffen wir konnten Ihnen damit weiterhelfen.

      Schöne Grüße
      Ihr Friendsurance Team

  49. Robert Twele sagt:

    Hallo,
    wir hatten in unserer Eigentumswohnung in einem 6-Parteien-Haus einen Wasserschaden durch ein undichtes Rohr in der Vorwand des WC-Vorbaus. Bis das Leck aufgefallen war, hat sich die Nässe unter den Fliesen auch in andere Wände ausgebreitet.
    Unsere Hausverwaltung wurde umgehend informiert, eine Leckortung durchgeführt und die Vorwand durch eine Fachfirma geöffnet. An allen feuchten Wänden wurde die Tapete entfernt und durch eine Trocknungsfirma fachgerecht getrocknet. Das wurde auch alles durch die Gebäudeversicherung beglichen.
    Für die Wiederherstellung des WC-Vorbaus, sowie die Tapizierarbeiten, haben wir uns Angebote von Fachfirmen eingeholt und diese an die Gebäudeversicherung weitergeleitet zur Freigabe. Nun hatten wir uns aber überlegt diese Arbeiten selber auszuführen und haben das schriftlich weitergeleitet mit der Bitte, das die Versicherung uns vorab aber den Erstattungbetrag bei Eigenleistung mitteilen soll.
    Darauf hin hat die Versicherung pauschal 30% vom Nettobetrag der Angebote abgezogen mit der Begründung, das Privatpersonen niht in der gleichen Höhe vergütet werden wie Handwerker einer Fachfirma. Nun meine Frage: Ist das rechtens, ist das üblich? Kann man dagegen rechtlich vorgehen? Ich bin davon ausgegangen das der Netto-Betrag komplett gezahlt wird…

    Viele Grüße
    Robert Twele

  50. Mara M. sagt:

    Hallo, bei uns ereignete sich Folgendes:
    Durch ein defektes Überlaufrohr an der Badewanne tropfte Wasser in das Badezimmer der unteren Wohnung. Wir wohnen zur Miete im Haus. Der Mieter der unteren Wohnung, der Trockner und Waschmaschine in seinem Bad angeschlossen hat, (der Trockner steht auf der Waschmaschine) sagt nun seine Waschmaschine sei aufgrund dessen kaputt gegangen. Der Schaden wurde sofort den Vermietern gemeldet. Dessen Gebäudeversicherung übernimmt nun den Schaden an der Decke. Dazu zu sagen ist, das das Badezimmer in der unteren Wohnung keineswegs überschwemmt war. Nun hat sich der Mieter in der unteren Wohnung eine komplett neue Waschmaschine gekauft und uns die Rechnung in den Briefkasten geworfen. Auf die Frage hin wo die alte Waschmaschine sei, meinte dieser nur er hätte sie sofort entsorgt. Wir sollen nun die Rechnung für seine neue Waschmaschine unserer Haftpflichtversicherung weitergeben.
    Ist der Schaden überhaupt uns anzulasten?
    Und wird für eine komplett neue Waschmaschine bezahlt?

    Vielen Dank im Voraus

    • Son Dang sagt:

      Hallo Mara,

      die Schuldfrage können wir aus der Ferne nicht klären. Dazu ist eine Einzelfallprüfung zum Schadenshergang notwendig. Dies übernimmt im Normalfall Ihr Versicherungsunternehmen oder ihr Makler.
      Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich bei Ihrem Versicherungsunternehmen zu melden. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird eine Schadensregulierung und Schadensübernahme.
      Zur Schadensübernahme können wir nur soviel sagen: Schäden an Ihrem persönlichen Hausrat ersetzt Ihre Hausratversicherung. Schäden an unbeweglichen Sachen wie Ihrer Wohnung und dem Gebäude betrifft die Gebäudeversicherung des Vermieters. Wenn durch Ihre Schuld Dritte zu Schaden gekommen sind, würde dies Ihre Haftpflichtversicherung betreffen. Sie müssen also klären, wem wo ein Schaden entstanden ist und mit den entsprechenden Versicherungen sprechen. Da wir Ihren Versicherungstarif nicht kennen, können wir nicht sagen, ob in Ihrem Tarif solche Wasserschäden laut Ihrer Beschreibung abgesichert sind. Auch dazu kontaktieren Sie bitte direkt Ihr jeweiliges Versicherungsunternehmen, damit Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.

      Ihr Friendsurance Team

  51. Marco kuhn sagt:

    Hallo

    Also wie hatten am Montag Bei uns im Haus ein wasserrohrbruch, wir wohnen zur miete in der untersten Wohnung und der rohrbruch entstand in der obersten die zurzeit unbewohnt ist. Als ich heim kam stand unsere ganze Wohnung unter Wasser, alles was drin war ist kaputt und nicht mehr nutzen bar die ganze wohnung ist unbewohnbar.

    Wer haftet für den entstandenen Schaden an meinem moliliar so wie alle Elektrogeräte (fernseher, xbox,soundanlage…. usw)

    Danke M.Kuhn

    • Son Dang sagt:

      Hallo Marco,

      die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die an Ihrem Hausrat entstehen. Zum Hausrat gehört das gesamte Inventar Ihrer Wohnung (Mobiliar, Teppiche, Lampen, persönliche Gegenstände etc.) und Ihres Kellers. Typische Hausratschäden sind Wasserschäden an Leitungen und Rohren, Schäden durch Feuer und Brand, Einbruch-Diebstahl, Sturm und Blitzschlag oder Fahrraddiebstahl. In dem von Ihnen geschilderten Fall sollte Ihre Hausratversicherung den Schaden für ihre Hausratgegenstände übernehmen. Ihre Hausratversicherung nimmt ggf. Kontakt mit der Haftpflichtversicherung des Vermieters auf und fordert Regresszahlungen. Davon bleibt Ihr Versicherungsschutz aber unberührt.

      Schöne Grüße
      Ihr Friendsurance Team

  52. Ulla Bonsels sagt:

    Guten Morgen! Am Fr. 20.01.2017 wurde in meiner Küche (Eigentumswohnungen) die Spülenarmatur durch Verschleiss undicht. Die Armatur wurde ausgtauscht und da ich es recht schnell bemerkt habe, ist in meiner Küche kein weiterer Schaden enstanden. In der Wohnung unter mir anstand an Decke und Wand ein leichter Wasserschadeb, der aber bereits getrocknet ist. Natürlich gibt es aber an Decke und Wand leichte Wasserkränze.
    Meine Frage: Ich habe sowohl eine Hausrats- als au h Haftpflichtversicherung. Zählt meine Hausratsversicherung mit Leitungswasserschaden die Reparatur (Austausch der Armatur) an meiner Spüle?
    Ist es richtig, dass meine Haftpflicht den Schaden in der Nachbarwohnung zählt?Vielen Dank und Liebe Grüße U. Bonsels

    • Son Dang sagt:

      Hallo Ulla,

      grundsätzlich ist es so: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt jene Schäden, die Sie an Eigentum von anderen, also dritten Personen, verursachen. Die Hausratversicherung hingegen übernimmt Schäden, die an Ihrem Hausrat entstehen. Zum Hausrat gehört das gesamte Inventar Ihrer Wohnung (Mobiliar, Teppiche, Lampen, persönliche Gegenstände etc.) und Ihres Kellers. Typische Hausratschäden sind Wasserschäden an Leitungen und Rohren, Schäden durch Feuer und Brand, Einbruch-Diebstahl, Sturm und Blitzschlag oder Fahrraddiebstahl. In Ihrem geschilderten Fall würde die Hausratversicherung ggf. für den Schaden an Ihrer Armatur in der Küche aufkommen und Ihre Haftpflichtversicherung für den Wasserschaden Ihres Untermieters. Leiten Sie den Schaden an Ihre Hausratversicherung weiter, diese wird den Schaden prüfen und sich mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

      Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.

      Schöne Grüße
      Ihr Friendsurance Team

  53. Andi sagt:

    Hallo,
    ich ersuche um Ihre Auskunft bzw. Hilfe in meinem, folgenden Fall:
    In einer Wohnanlage mit vielen Eigentumswohnungen sowie Mietwohnungen habe ich mir von einer Eigentümerin eines Kellers dieser Wohnanlage einen abgeschlossenen Kellerraum von ca. 40 Quadratmeter gemietet. Die Eigentümerin dieses Kellers hat ansonsten KEIN weiteres Wohnungseigentum in dieser Wohnanlage – nur diesen Keller. Durch diesen Kellerraum laufen an dessen Decke etliche, komplett sichtbare Wasserleitungsrohre von den Wohnungen darüber. Vorgestern 21.01.17 betrat ich den Kellerraum und musste feststellen, dass der Kellerfußboden zur Hälfte mit Wasser bedeckt war – ca. 1,5 cm Höhe. Da ich den Kellerraum mit diversen Gegenständen (u. a. Möbelstücke und ca. 100 Umzugskarton befüllt mit wertvollen Sammlergegenständen) ausgefüllt habe, musste ich mich erst einmal zum „Schadenverursacherrohr“ durchkämpfen bzw. dieses finden. Nach ca. 1 Std. Keller teils ausräumen, war das schadhafte Deckenrohr gefunden. Es verläuft von der Mietwohung über „meinem“ angemieteten Kellerraum in die Decke „meines“ angemieteten Kellers. Wo der „Eintritt“ dieses Rohres in die Decke „meines“ Kellerraumes“ stattfindet, tropft von diesem Rohr das auslaufende Wasser von der Decke in die Wand „meines“ Kellerraumes und von der Wand läuft das Wasser herunter und auf den Estrich „meines Kellerraumes“, wo sich das Wasser sammelte und auf dem halben Kellerboden (ca. 20 Quadramtmeter verteilte). Das Wasser drang natürlich in ca. 20 Umzugskarton gefüllt mit besagter, wertvoller Sammlerware (Wert je Umzugskartoninhalt ca. 300,- Euro !) ein und da die Umzugskarton das Wasser aufsaugten, wurde die Sammlerware darin zerstört. Nur durch mein entdecken des Wasseraustritts und sofortiger Gegenmassnahmen, wie aufwischen des Wassers und betroffene Umzugskarton aus dem Keller entfernen usw., wurden weitere Schäden unterbunden. Der Hausmeister kam nach ca. 2 Std. und stellte als Ursache eben besagtes Rohr fest. Seiner Aussage nach, war bei dem Mieter oberhalb meines Mietkellerraumes, ein „Toilettenspülkasten-Problem“ und das darin mündende wasserführende Rohr, der „Schadenverursacher“. Nach mehreren Std. schaffte der Hausmeister das tropfen des Rohrs abzustellen. Auf meine Nachfrage bei der Hausverwaltung der Wohnanlage wurde mir mitgeteilt, dass die Hausverwaltung nicht für den Schaden an meiner Sammlerware (besagte Sammlerware in den zerstörten Umzugskarton mit zerstörter Sammlerware) aufkommt. Ich müsste den Schaden dieser Sammlerware und zerstörter Möbelstücke selbst tragen. Was ein schlimmer Verlust für mich ist, denn ich habe für den Kellerraum weder eine Hausratversicherung noch eine Haftpflichtversicherung. Ich habe das einfach schlicht und einfach vergessen, so etwas für diesen voll abgeschlossenen Kellerraum abzuschließen. Auch versicherte der damalige Verkäufer des Kellerraumes, welcher der Geschäftsführer der Hausverwaltung ist, der Eigentümerin des Kellerraumes beim Kauf des Kellerraumes (mündlich) zu, dass man keine Bedenken hinsichtlich eines Wasserschadens haben muß. Ich habe zwar eine Hausratversicherung für meine Mietwohung, welche sich woanders befindet als dieser Kellerraum, aber eben nicht für den Kellerraum und bei meiner bestehenden Hausratversicherung habe ich diesen Kellerraum nicht mit angegeben, da ich die Hausratversicherung für meine Mietwohung „etwas früher“ abschloß. Nun habe ich die Frage: WER zahlt mir meinen Schaden (Sammlerware in 20 Umzugskarton – je Karton ca. 300,- Euro + diverse kaputte Möbelstücke) der durch das auslaufende „Wasserrohr“ der sich über dem Kellerraum befindlichen Wohnung (Toilettenspülkastenrohr in der Wand) ? Über jegliche Antwort und Unterstützung freue ich mich sehr – vielen Dank dafür im Voraus

    • Son Dang sagt:

      Hallo Andi,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Nach Ihren Schilderungen klingt es so, dass der Wasserschaden in Ihrem gemieteten Keller vom Mieter über Ihnen verursacht wurde und das Wasser nun auf Ihren Keller übergegangen ist. Daher würde auch Ihre Hausratversicherung den Schaden nicht übernehmen. Hier wäre also zu klären, ob der Mieter über Ihren Kellerraum Schuld an dem Wasserschaden hat. In diesem Fall würde die Haftpflichtversicherung des Obermieters für den Schaden aufkommen müssen oder der Vermieter ist in der Haftung, weil es sich um eine defekte Montage oder ähnliches handelt. Dann würde die Haftpflichtversicherung des Vermieters oder die Gebäudeversicherung den Schaden regulieren.
      Bedenken Sie bitte, dass unsere obige Beschreibung vom tatsächlichen Verlauf abweichen kann. Uns fehlt hierbei der genaue Schadenshergang, weswegen wir Ihre Situation aus der Ferne nicht beurteilen können und Ihnen daher nur eine allgemeine Aussage zu Ihrem Thema machen können.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance Team

  54. Sonja sagt:

    Hallo,
    wir wohnen seit 2 Jahren zur Miete in einem Haus mit 2 Parteien.
    Gestern hat unser Vermieter bei uns und unserem Nachbarn angerufen und gesagt, er habe eine Nachzahlung für Wasser und Abwasser von insgesamt knapp 5.000€ erhalten. Wir waren geschockt, weil wir nicht wussten wie es zu dieser Summe kommen kann. Unser Nachbar von obendrüber meinte jedoch, dass er vor einigen Wochen in einem Kellerraum (welcher von keinen benutzt wird) bemerkt hat, dass die Wasserzisterne überläuft und das ganze Wasser einfach in den Abfluss läuft. Er habe unseren Vermieter informiert und dieser war dann auch vor Ort und hat das Problem gesehen, jedoch bis gestern die Abrechnung kam, nichts unternommen. Der Handwerker sagte uns jetzt, das müsste schon beinahe ein dreiviertel Jahr bis Jahr überlaufen, um auf die Höhe der Nachzahlung zu kommen… Nun meinte unser Vermieter, dass wir für die Nachzahlung aufkommen müssten, da es unsere Schuld sei, dass wir das Problem nicht eher bemerkt haben. Hat er mit dieser Aussage recht, oder ist nicht er dafür verantwortlich, dass die Rohre kontrolliert werden und solche Schäden vermieden werden?

    Wer muss nun für die 5.000€ Nachzahlung aufkommen?

    Viele Grüße

    • Son Dang sagt:

      Hallo Sonja,

      Aussagen über die Schuldfrage und den Versicherungsanspruch sind sehr schwer pauschal zu geben oder von der Ferne einzuschätzen. In Ihrem Fall könnte die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen, wenn nachgewiesen werden kann,dass Sie für den Schaden verantwortlich sind.
      Wenn Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, sollten Sie sich schnell bei dieser melden und/oder mit Ihrem Makler sprechen. Diese wird genaue Informationen abfragen und Ihnen sagen, ob für diesen Schaden Versicherungsanspruch besteht. Im Schadensfall sollte man sich immer so schnell wie möglich bei der eigenen Versicherung melden.

      Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.

  55. sammy sagt:

    hi,

    Bin Mieter und wohne in einer Wohnung ca.90qm Wohnung mit meiner Frau und 3 kindern
    jetzt würde ich gerne eine hausratversicherung abschliessen doch was für ein wert muss ich beim pro qm wert angeben?
    meine haushaltsgeräte und sachen in der wohnung wert ca.20.000euro
    im vorraus danke.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Sammy,

      die meisten Versicherungsunternehmen legen 650€/qm fest. Diesen Wert können Sie auch anpassen, was jedoch zu einem Unterversicherungsverzicht führen kann. Denn sollte sich im Schadensfall herausstellen, dass Sie unterversichert sind, müssen Sie möglicherweise draufzahlen. Denn das Versicherungsunternehmen übernimmt in dem Fall die Kosten nur anteilig.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  56. Bekki sagt:

    Hallo,
    vor ein paar Wochen tropfte es im Bad unserer Eigentumswohnung aus der Decke, wenn die Bewohner über uns duschten. Der Besitzer der Wohnung über uns schickte nach einigen Tagen einen Klempner, der feststellte, dass eine Dichtung in der Abwasserleitung verkehrt herum eingebaut war. Er nahm auch den Schaden in unserem Bad auf (Verfärbungen an der Decke, kleine Risse).
    Wir warteten, dass sich jemand meldete, wie es weiter gehe. Nach ca. 2 Wochen kam ein Fliesenleger in die Wohnung über uns. Er schaute auch bei uns vorbei und sagte, der Putz müsse nicht erneuert werden, wohl nur die Farbe bzw. Tapete. Es werde dann wohl noch ein Maler kommen.
    Wir warteten also wieder. Als wir nichts vom Vermieter der Wohnung über uns hörten, versuchte ich über Tage mehrfach vergeblich, ihn anzurufen, schrieb ihm dann eine SMS. Über einen Monat nach dem Schaden ist es dann auch einmal zu einem Telefongespräch gekommen. Er sagte, er habe mit seiner Versicherung gesprochen und die Auskunft erhalten, dass sie für den Schaden an meiner Decke nicht aufkomme. Meine Hausratversicherung würde für Schäden aus Wasserleitungen aufkommen, es sein unerheblich, dass es seine Leitung gewesen sei.
    Ist das richtig, dass eine Haftpflichtversicherung für solche Schäden nicht aufkommt? Wir haben keine Hausratversicherung.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Bekki,

      grundsätzlich ist es so, dass dies ein Fall für Ihre Hausratversicherung wäre. Eine Hausratversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen und sollte daher unbedingt abgeschlossen werden.
      Da wir die konkreten Versicherungsbedingungen des Vermieters der der Wohnung über Ihnen nicht kennen, können wir leider keine Aussage dazu treffen, ob die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss.

      Viele Grüße,
      Patty

  57. quadrocopterversicherung.com sagt:

    Bemerkenswerter Einfall. Allerdings will ich betonen, dass man sich nicht immer auf die Einfachheit der Dinge verlassen darf. Realismus ist oftmals besser als Wolkenkuckungsheime.

    https://quadrocopterversicherung.com/

  58. Janos sagt:

    Hallo,

    wir besitzen eine ETW in einem Altbau und es ist zu einem Wasserschaden unterhalb unserer Duschwanne gekommen. Holzbretter und Balken (evtl. tragende Balken? – das muss noch geprüft werden) sind modrig geworden und ver- bzw. angerottet. Zur Zeit ist alles trocken – Ursache war wahrscheinlich Wassereintrag durch eine undichte Silikonfuge! Es scheint jedenfalls kein Problem mit Wasserleitungen oder Heizungsrohren zu geben.

    Ist dies ein Fall für die Versicherung der WEG? Eigentlich handelt es sich hier ja eher nicht um Gemeinschaftseigentum… aber wer haftet, falls es sich bei den erwähnten Balken um tragende Balken handelt?

    An welche Versicherung müsste man sich wenden bzgl. eines derartigen Schadens? Ist ein solcher Fall überhaupt versicherbar (so dass man zukünftig „vorsorgen“ kann)?

    Wir würden uns sehr über ein paar Tipps bzw. Antworten freuen. Vielen Dank im voraus!

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Janos,

      eine genaue Einschätzung können wir aus der Entfernung natürlich nicht treffen.
      Eventuell müssten Sie die Firma, die für die undichte Silikonfuge verantwortlich sind, kontaktieren.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  59. Regina sagt:

    Hallo,

    wir haben einen Wasserschaden im Badezimmer. Zunächst sah es nach „Selbstverschulden“ aus, da 3-4 Wochen eine defekte Silikondichtung in der Duschwanne unbemerkt blieb. Danach wurde diese geschlossen und ein Bautrockner angeschlossen sowie der feuchte Putz auf der gegenüberliegenden Seite der Wand weggeschlagen (War schon sehr bröselig). In ca. 2 Wochen Trocknungszeit haben wir gemerkt, dass immer wieder Feuchtigkeit in diesen Bereich quasi über Nacht eingezogen wurde. Woher kam das Wasser? Eine Firma bohrte daraufhin 5 cm Löcher bis unter den Estrich im Bad aber auch im angrenzenden Flur und öffnete die Silikondichtungen entlang des gesamten Bodens für bessere Zirkulation beim Trocknen. Im Bad-Estrich stand das Wasser locker 1cm (bei leichter Ansaugung), obwohl bereits alles an der Fuge abgedichtet war. Bei Betätigung des Wasserhahns am Waschbecken konnten wir dann beim Ablauf des Wassers erkennen, dass durch die bewusst geöffnete Silikondichtung am Boden eine hohe Menge Wasser hinausgedrückt wurde. Der Anschluss des Waschbeckens über dem Putz ist es nicht, da im einsehbaren Bereich kein Wasserablauf z.B. an der Wand beobachtet wurde. Somit kann sich die ganze Misere nur unter dem Putz abspielen.
    Der Estrich (hoffe nur im Bad) und die angrenzenden Wände sind nass. 5 Bohrungen in den Bodenfliesen, 4 Bohrungen im Flur, Tapete weg, Gipssteine z.T. weggehauen, Heizungsverteiler unter Wasser, Parkett-Boden aufgeschwemmt (kaputt), weitere Gipswand auch nass und oberflächliche Schimmelbildung, unten liegende Waschküche arealweise Verfärbungen an Decke und Putzzabbröckelung, in einem Lebensmittelgeschäft weiter unten fließt dadurch das Wasser in Strömen (vermutlich nach längerem Betätigen des Wasserhahns an unserem Waschbecken), Handwerkerkosten und Leckorterkosten, Stromkosten vom Bautrockner und Ventilatoren.

    Wir sind Eigentümer dieser Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Gebäudeversicherung, Wasserleitungsversicherung und Hausratversicherung vorhanden.
    Wird solch ein Schaden übernommen und in welcher Höhe bzw. welche Ansprüche kann man an die Versicherung stellen?
    Wie schnell ist der ganze Bürokratie-Aufwand bis mit den Arbeiten begonnen werden kann, da in 8 Wochen mein Kind auf die Welt kommt und da benötige ich keine lauten Handwerkerarbeiten.
    Vielen Dank vorab.
    MfG
    Regina

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Regina,

      danke für Ihren Kommentar!
      Da wir Ihre Versicherungsbedingungen nicht im Detail kennen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Versicherungsmakler oder das Versicherungsunternehmen direkt zu wenden.
      Melden Sie Ihren Schaden mit Verdacht auf einen Leitungsrohrbruch. In der Regel sind die Folgeschäden mitversichert, aber wie gesagt können wir leider keine verbindliche Aussage für Ihren konkreten Fall treffen.
      Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  60. Sophie G sagt:

    Danke für diesen Beitrag! Ich persönlich musste noch nie einen Installateur wegen Rohrbruch oder einem ähnlichen Notfall rufen, aber seit dem es unseren Freunden passiert ist, informiere ich mich schon lieber vorher über alles, was man dabei beachten muss. Ich fand diesen Artikel sehr informativ!
    LG Sophie

  61. Anja sagt:

    Hallo,
    wir besitzen ein Miethaus und im 1 OG. hat es bei unserer Mieterin im Bad von der Decke getropft. Nur einige Tropfen, aber wir haben in der Mietwohnung im DG direkt nach der Ursache gesucht. Es wurde zuerst nichts gefunden und hat auch wochenlang nicht mehr
    getropft, dann wieder das gleiche Spiel. Also haben wir einen anderen Installateur hingeschickt und der hat nun an der festgestellt, dass an der Brauseamatur im DG die
    Dichtungen leider nicht mehr dicht waren und dort wohl das Wasser eingetreten ist. Wir haben den Fall unserer Versicherung gemeldet, da die Installationfirma meine, dass die Versicherung für die Folgeschäden des Wasserschadens aufkäme und man die Wand und den Boden öffnen müßte und durch eine Trockenlegungsfirma trocknen müßte. Die Versicherung hat daraufhin eine Gutachterin geschickt, die nach einem kurzen Blick sage, dass es kein Versicherungsfall wäre. Unsere Installationsfirma war genauso geschockt wie wir und meinte sie hätten sowas auch nocht nicht erlebt. Die Folgeschäden hätten bisher immer die Versicherungen gezahlt. Wie sehen Sie das?
    MfG Anja S.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Anja,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Unter der Annahme, dass in Ihrer Versicherung Leitungswasserschäden mitversichert sind, sollten zumindest die Folgeschäden mitversichert sein. Jedoch kennen wir Ihre Versicherungsbedingungen nicht und können daher keine endgültige Einschätzung treffen. Erkundigen Sie sich noch einmal bei der Versicherung nach den Gründen für die Ablehnung.
      Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie einen Anwalt kontaktieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  62. Andreas Berger sagt:

    Hallo,
    wir haben als Mieter im 3. Stock abends den Geschirrspüler angeschaltet und sind schlafen gegeangen. Am nächsten Morgen stand die Küche ca. 20 cm tief unter Wasser.
    Wir haben sofort ausgekübelt und die Hausverwaltung verständigt. Der Techniker der Hausverwalter bestätigte uns, dass kein falscher Anschluss gelegt wurde und auch der Aqua-Stopp richtig installiert war. Das Wasser ist nicht abgeflossen aus der Geschirrspüllmaschine und die Maschine hat immer weiter Wasser reingepumpt.

    Die Schäden in der Küche sind nicht wirklich erkennbar. Betroffen von dem Wasser waren Herd, Kühlschrank, Greschirrspülmaschine und Schränke.

    Können wir die Hausratversicherung nutzen für die nicht ordnungsgemäß arbeitende Geschirrspülmaschine und reicht es bei den anderen Geräten und Möbel nachzuweisen, dass sie nass waren um Ersatz einzufordern?

    Viele Grüße
    Andreas Renner

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Andreas,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      In der Regel sind Fälle in denen der Hausrat beschädigt wurde auch ein Fall für die Hausratversicherung. Jedoch gibt es in manchen Fällen Einschränkungen bezüglich grober Fahrlässigkeit.
      Da wir die Details Ihrer Versicherung nicht kennen, können wir auch keine verbindliche Aussage treffen.
      Kontaktieren Sie dafür bitte Ihren Versicherungsmakler oder direkt das Versicherungsunternehmen.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute!

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

      oft einschränkunden bzgl grober Fahrlässigkeit
      grob fahrlässig: lange unbeaufsichtit
      Prüfung auf grobe Fahrlässigkeit und ob diese mitversichert ist und in welcher Form

  63. Christina B sagt:

    Hallo,
    ich wohne in einer Mietwohnung im 3. Stock und vor ca. 4 Wochen hat mein Warmwasserspeicher unter der Küchenspüle kurz einmal laut geknallt.
    Ich hab mir nichts dabei gedacht und bin kurz danach 4 Wochen nicht in meiner Wohnung gewesen.
    Als ich zurück kam, meinte mein Vermieter, dass es unter mir einen großen Wasserschaden gab. Ich wusste natürlich nicht warum, aber hab mich ein bisschen umgesehen und festgestellt, dass aus dem Warmwasserspeicher Wasser heraus fließt und zwischen Wand und Fliesen herunter läuft. Anscheinend ist dort die Leitung auseinander geflogen.
    Das hab ich allerdings erst jetzt festgestellt, kurz nachdem ich von den 4 Wochen zurück gekommen bin.

    Ich besitze eine Haftpflichtversicherung. Ist der Schaden nun von mir verursacht und muss ich den Schaden meiner Versicherung melden oder muss die Gebäudeversicherung dafür aufkommen?
    Die Küche und der Warmwasserspeicher war schon vor meinem Einzug drin.

    Danke im voraus für eine Antwort!

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Christina,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Schäden am Gebäude selbst laufen in der Regel über die Gebäudeversicherung. Für alle Schäden am Hausrat kommt normalerweise die Hausratversicherung der Person auf, dessen Hausrat beschädigt ist. Für Ihren Hausrat ist also auch Ihre Hausratversicherung zuständig. Sie haben außerdem noch die Möglichkeit den Fall vorsichtshalber auch Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden.
      Zusätzlich können Sie sich bei Ihrem Vermieter erkundigen, welcher Versicherung er diesen Fall bereits gemeldet hat.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  64. Sebastian Koch sagt:

    Hallo! Was für eine Versicherung braucht man für den Fall dass der Wasserschaden in der Garage passiert!
    Danke im voraus! Sebastian

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Sebastian,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Leider können wir auf Ihre Frage keine allgemein gültige Antwort geben, da es darauf ankommt, was Sie genau versichern möchten.
      Wenn das Gebäude an sich versichert werden soll, kann die Garage über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Geben Sie diese daher beim Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung an. Wenn der Hausrat, der sich in der Garage befindet, ab gesichert werden soll, fällt das in den Bereich der Hausratversicherung. Diese sollten Sie ebenfalls über diese zusätzliche Garage informieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

      Kommt daurauf an was er versichern will. Bei Garage auf dem Grundstück, Gebäudeversicherung
      bei Hausrat in der Garage in Garage Hausratversicherung
      Bei beiden Versicherungen angeben, dass er Garage hat Hausrat qm seitig

  65. Mamu sagt:

    Hallo,
    Heute hatten wir einen Wasserschaden bei uns im Badezimmer. Ich bin mieter. Zuerst war toilette verstopft. Beim abdrücken lief das wasser langsam ab und in der badewanne fing es an zu brodeln. Als das wasser aus der badewanne wieder abgelaufen war habe ich wasser laufen lassen um zu gucken ob es abläuft. Leider nicht. Beim zweiten abdrücken der Toilette dann dieböse Überraschung. Das Wasser lief nicht ab. Ganz im Gegenteil. Blitzartig füllte sich die Toilette und überscwemmte. Es hörte garnicht mehr auf. Voller panik wusste ich nicht wie ich reagieren muss. Habe die toilettentür zu gemacht. Dies brachte leider nicht viel da das wasser bereits in flur Küche Schlafzimmer und Wohnzimmer gezogen war. Es war eine fütze von ca. 2 cm. In der Toilette befand sich mein wäschekorb mit hochwertigen Kleidungsstücken die leider öit Fäkalien beschmutzt waren. Die Wohnung riecht unerträglich. Nach Schließung der hauptwasseranschlusses fing dann die reinigung an. Da wir eine drei jahre alte Tochter haben war dies sehr schwierig.
    Mit meiner Frau haben wir um 14 Uhr angefangen bis 20 Uhr. Es war sehr ekelhaft.
    Sämtliche schuhe und zwei taschen im flur sind betroffen. Sehr teures parkett vor jahrenverlegt war teilweise unter wasser. Einige Stellen haben sich sogar gelöst.
    Die wände in der Toilette, unterbauschrank und klobrille und die toilette selbst sind kaum noch zu benutzen.
    Es stellte sich fest, dass die Wasserleitung der badewanne nicht korrekt montiert war und auch verstopft war. Die Wasserleitung das rohr hatte sich gelöst und so lief dann alles durch die wände in das eg und auch unser keller war mit wasser vollgelaufen. Im Keller hatten wir unser Teppich abgelegt weil ich diesen zur teppichreinigung bringen wollte. Er hat im August 2015 4750 gekostet. Leider ist Der Teppich zur hälfte nass geworden. Wie kommt die Versicherung hierfür auf?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Mamu,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Leider können wir keine verbindliche Aussage treffen, da wir keinen Einblick in Ihre Versicherungsbedingungen haben.
      Jedoch können Sie sich zuerst an das Unternehmen wenden, welches die Rohre nicht korrekt montiert hat.
      Ansonsten sollten Sie diesen Schaden schnellstmöglich Ihrer Hausratversicherung und auch der Gebäudeversicherung melden.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  66. Christoph Dastig sagt:

    Hallo und vielen Dank für den Beitrag. Es ist tatsächlich sehr interessant zu wissen, wann die Hausratversicherung zum Einsatz kommt. Von meiner Tochter weiß ich, dass ihr durch die Schädigung der Panzerschläuche es auch zu einem riesen Wasserschaden gekommen ist. Ich werde ihr das mal weiterleiten. Für die Zukunft hat sie sich jedoch für eine bessere Qualität durch Beratung entschieden, sodass für solche Fälle vorgebeugt wird. https://www.provaznik.at/de/onlineshop/schlauchtechnik/sanit%C3%A4rschl%C3%A4uche/flexible-panzerschl%C3%A4uche-plus-zubeh%C3%B6r/
    Lg Dastig

  67. Hardie sagt:

    Hallo,

    nach den starken Regenfällen im Frühjahr 2016 haben wir im Sommer 2016 eine nasse Wand im Keller endeckt. Aufgrund der Nässe und des schon aufblühenden Schimmels habe ich die Gipskartonplatten entfernt und konnte am Mauerwerk den Wasserverlauf enddecken. von oben diagonal nach unten. Ich habe alles fotografisch festgehalten und den Vorfall der Gebäudeversicherung gemeldet (einen MItarbeiter wollten die nicht schicken). Die Antwort war, das ist Grundwasser und dafür sind sie nicht zutändig!
    Nun haben wir die Außenwand 2017 (schneller bekommt man kein Handweker) aufbaggern und sanieren lassen. Das Haus ist 40 Jahre alt. Dabei würde ein defektes Abwasserrohr endeckt das mit der Ursache zu tun haben könnte, weiter wurde ein Defekt am Fallrohr der Regenrinne im Erdreich entdeckt, welcher sehr wahrscheinlich die Ursache ist. Weiter wurde ein Lichtschacht unterspüllt. Eine Unterspüllung kommt meiner Meinung nach niemals von Grundwasser, da muss schon viel Wasser fließen!
    Jetzt meine Frage, kann ich den Schaden noch einmal geltend machen oder bin ich zu spät dran? Wie kann ich beweisen, dass es nicht am Grundwasser liegt? Ich habe auch Eigenleistung eingebracht, wird diese von der Versicherung übernommen?

    Besten Dank jetzt schonmal.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Hardie,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Sie könnten versuchen bei Ihrer Versicherung den alten Schaden noch einmal öffnen zu lassen. Eventuell können Sie einen Gutachter beauftragen, der Ihre Vermutung bestätigen kann.
      Grundsätzlich werden auch Eigenleistungen bei einer Versicherungsleistung berücksichtigt. Hier kann es aber zu Abzügen im Vergleich zu einer Handwerkerarbeit kommen. Jedoch können wir hierzu keine verbindliche Aussage treffen, da wir Ihre Versicherungsbedingungen nicht vorliegen haben.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  68. Melanie sagt:

    Hallo!
    Bei uns ist über Nacht der Wasserauffüllschlauch bei der Therme geplatzt. Das Wasser hat sich wohl über mehrere Stunden im ganzen Haus verteilt und einen riesigen Schaden verursacht. Nun behauptete die Versicherung das wir das Absperrventil wohl nicht richtig geschlossen haben und will nicht zahlen. Wir sind aber nicht bei der Therme beigewesen und es ist wirklich so geplatzt. Was kann man da tun?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Melanie,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Das ist leider eine verfahrene Situation. Eventuell können Sie selbst nochmal einen Gutachter beauftragen, der sich alles noch einmal ansieht. Mit dem Gutachten kann dann der Versicherer nochmal angeschrieben werden.
      Ansonsten könnten Sie sich noch anwaltliche Unterstützung suchen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  69. Ganbileg sagt:

    Hallo,

    Dusche war ofters verstoppt. Wer haben versucht mit der Pömpel zu lösen. Leider hat nicht viel geholfen und das Wasser floss ziemlich langsam aber sonst gab es keine Wasser fütze etc. Dann Abends kamm der Haumverwakter und sagt uns unter uns tropft wasser. Dann kamm Rohr Reinigungsfirma und hat die Röhre von der Verstopfung befreit. Jetzt sagt der Hausmeister ich soll den Schaden bezahlen, weil ich nicht rechtzeitig gemeldet habe.
    Soll der Hausratsversicherung bezahlen oder meine Haftoflicht versicherung?

    Vielen Dank voraus!

    Viele Grüße

    Ganbileg

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Ganbileg,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Anhand Ihrer Schilderung ist es kein Fall für die Hausratversicherung, da Ihr Hausrat nicht zu Schaden gekommen ist. Für die entstanden Schäden ist nur dann Ihre Privat-Haftpflicht zuständig, wenn Sie den Schaden auch verursacht haben. Anderenfalls könnten Sie die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers kontaktieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  70. Karin sagt:

    Hallo,
    Ich miete meine Wohnung. Ich war 1 Monat im Urlaub und als ich zurück gekommen bin, hab ich gemerkt dass es 3 Wasserflecken an der Decke meines Badezimmers gibt. Es tropft kein Wasser und die Decke ist nicht feucht. Aber die flecken haben ein 15cm durchmesser. Der Vermieter weiss schon bescheid und die Hausverwaltung wird sich jetzt die Wohnung über mir angucken. Muss ich jetzt was bezahlen, weil ich früher das Problem nicht anmelden konnte da ich nicht zuhause war?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Karin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Solange die Ursache nicht gefundenwurde, kann man auch noch nicht feststellen, wer überhaupt etwas zahlen muss.
      Daher können wie Ihnen leider keine andere Empfehlung geben als abzuwarten. Da Sie sicherlich nicht damit rechnen konnten, dass dieser Wasserschaden entsteht, sollten sie keine Folgen bzgl. der späten Meldung zu erwarten haben.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  71. Nobi sagt:

    Waschmaschinen-Unfall

    .. beim Waschvorgang mit der Waschmaschine war plötzlich der Zuflusschlauch undicht und das Wasser flutete das Badezimmer.

    Ich bemerkte den nassen Boden und drehte daraufhin den Wasserhahn zu. Doch das nützte nichts, das Wasser rieselte permanent weiter aus dem Schlauch weil der Wasserhahn defekt war.

    Ich stellte das Wasser im Heizungskeller für das gesamte Haus ab, wischte den Boden so schnell wie möglich trocken…

    Danach rief ich den Installateur-Notdienst und dieser traf 45 Minuten später ein. Er wechselte das Zapfventil komplett aus und sagte mir das ich einen neuen Waschmaschinenschlauch kaufen soll.
    ————————————-
    Meine Hausratversicherung weigert sich die Kosten für den Installateur und den neuen Waschmaschinenzugangsschlauch zu zahlen. (Kosten unter 200,-)
    Soll ich mir einen Anwalt nehmen? Ich bin rechtsschutzversichert.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Nobi,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Da wir leider keine Einsicht in Ihre Versicherungsbedingungen haben, können wir Ihnen hierzu keine verbindlich Auskunft geben.
      Sollten Sie in Ihrem Hausrattarif keinen Schutzbrief enthalten haben, der Notinstallationsmaßnahmen abdeckt, ist die Versicherung anhand Ihrer Schilderung im Recht.
      Natürlich steht Ihnen trotzdem das Recht frei einen Anwalt zu kontaktieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  72. Tobmann sagt:

    Hallo ihr freundlichen Helfer,
    ich habe im Herbst 2009 mein Badezimmer selbst saniert. Sowohl die Rohrinstallation hinter der Wand, als auch die Duschwanne mit Ablauf. Nun sind bei mir, in einem Mehrparteienhaus, Wasserschäden in mehreren drunterliegenden Wohnungen aufgetreten. Da ich meiner Versicherung nun keine Handwerkerrechnung vorlegen kann, würde ich gerne wissen ob die Versicherung auch bei Schäden durch Heimwerkerarbeit einspringt. Ob meine Haftpflicht-, Hausrats- oder Gebäudeversicherung dafür zuständig ist, ist bisher noch nicht durch einen Sachverständigen geklärt.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tobmann

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Tobmann,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Leider ist das ein sehr komplexer Fall. Wo genau sind die Wasserschäden entstanden und wodurch wurden sie verursacht? Ist es eine Miet- oder eine Eigentumswohnung?
      Ohne diese Infos können wir leider keine weiteren Aussagen tätigen. Gern können Sie sich auch von unseren Versicherungsexperten beraten lassen: https://www.friendsurance.de/beratung

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  73. Rainer Engel sagt:

    Hallo, Mine Mutter (87) hat eine Wohnung in einer Senioren Wohnanlage einer caritativen Einrichtung gemietet. Sie wollte abwaschen und den Wasserhahn aufgedreht, bekam dann einen Schwächeanfall und musste sich setzten. Sie hat dann darüber den Wasserhahn vergessen und die Wohnung wurde ca. 1 cm hoch geflutet. Der Schaden ist wohl Recht gering, was aber ein Gutachten der Gebäudeversicherung ergeben muss. 5 Mitarbeiter der Seniorenwohnanlage waren 1,5 Stunden mit der Trocknung beschäftigt, was meine Mutter bezahlen soll. Ich nehme an, dass das die Haftpflichtversicherung meiner Mutter zahlen muss?
    Ich Frage mich jetzt, warum der Überlauf das Wasser nicht weggeschafft hat? Vielleicht war der Hahn zu stark eingestellt war und der Überlauf das nicht schaffen konnte. Hat nicht der Betreiber einer Seniorenwohnanlage eine besondere Sorgfaltspflicht, da ja alte Menschen bekanntermaßen auch Mal unter Schusseligkeit leiden. Muss nicht am Eckventil der Wasserzulauf so eingestellt werden, dass der Überlauf seiner Funktion gerecht werden kann? Dann kann es nicht zu einem Wasserschaden kommen! Ein Test in meiner Küche hat ergeben, dass der Überlauf das zulaufende Wasser weg bringt und es nicht zu Überlauf enden Wasser in die Küche gekommen ist.
    Trifft dem Vermieter in diesem Fall eine Mitschuld?
    Vielen Dank für Ihren Kommentar!

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Da wir die genauen Versicherungsbedingungen nicht kennen, können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.
      Grundlegend ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung der Mutter. Inwieweit ggf. der Betreiber einen Teil der Verantwortung trägt, ist fraglich. Aber auch hier wird dann die Haftpflichtversicherung tätig: Denn die leistet nicht nur bei Schäden die man verursacht hat, sondern wehrt auch die Ansprüche ab, die nicht gerechtfertigt sind.

      Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  74. […] Wasserschaden – Wann zahlt die Hausratversicherung … […]

  75. Axel sagt:

    Hallo,
    bei mir ist mein Keller (angemietetes, freistehendes Einfamlienhaus) mit Wasser ca. 30 cm hoch vollgelaufen. Der Keller ist unter der Küche und nur vom Garten über eine Treppe zugänglich. Ursache: Der Schlauchanschluss (Gardena System) am Wasserhahn auf der Terasse war materialmüde (Feder ausgeleiert) und konnte den Wasserdruck des geöffenten Wasserhahns nicht mehr standhalten, so das daraus über mehrere Stunden, Wasser nach unten in den Keller lief. Ich bin zum Baumarkt habe mir eine Schmutzwasserpumpe zugelegt und einigen Stunden gebraucht um den Keller wieder trocken zu bekommen. Eingelagerte Gegenstände sind feucht geworden, aber auch nicht wirklich etwas wert. Oben im Artikels steht: „Arbeitsstunden, die man selbst damit verbringt, Wasser und Feuchtigkeit zu entfernen, zahlt die Versicherung übrigens ebenso aus.“
    Meine Frage: auch in meinem Fall? oder ist hier eher die Gebäudeversicherung meines Vermieters für zuständig. In einem Telefonat mit meiner Versicherung teilte mir die Angestellte nämlich mit, bei mir würden Entschädigungen für beschädigte Gegenstände und Kosten für Malerarbeiten übernommen, ansonsten wäre die Gebäudeversichrung des Vermieters zuständig.Hat sie Recht?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich hiermit schon mal im voraus.
    Freundliche Grüße
    Axel T.

    • admin sagt:

      Hallo Axel,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Eine Hausratversicherung leistet immer nur für Schaden an den Sachen eines Mieters. Die Trocknung des angemieteten Kellers, die zur Vermeidung von Schäden am Gebäude selbst nötig ist, würde in den Bereich der Wohngebäudeversicherung fallen. Da wir Ihren konkreten Schadensfall jedoch nicht kennen, können wir Ihnen dazu leider keine verbindliche Auskunft geben. Bitte kontaktieren Sie Ihren Vermieter.
      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  76. Katja Held sagt:

    Hallo alle zusammen,
    Ich habe eine wichtige Frage.
    Unzwar geht es darum,dass wir momentan ein Wasserschaden haben,das Leck war bei unserer Nachbarin im Keller nebenan unzwar war die Warmwasser Leitung betroffen.
    Nun sieht es so aus,dass bei uns erneut nach 4 Monaten,der Boden im Badezimmer, Flur, Schlafzimmer und Wohnzimmer nass ist, allerdings ist der Laminat Boden nicht unser Eigentum,unsere Möbel haben nix abbekommen da das Wasser unter dem Laminat Boden ist.
    Schwarzer schimmel hat sich auch schon in den Wohnbereichen gebildet.
    Nun sagt uns unsere Hausratsversicherung dass die uns keine Ferienwohnung erstatten und wir diese aus eigener Tasche bezahlen müssen,da es eine Sache für die Gebäudeversicherung ist.
    Da kein Hausrat beschädigt worden ist.
    Mir wird aber von allen Seiten gesagt,sogar aus Sicht der Gebäudeversicherung dass die Zahlen müssen,da man für solche Fälle die Versicherung hat.
    Was wir auch so sehen,da wir diese extra für so ein Fall abgeschlossen haben.(wir haben das plus Packet)
    Nun geht es darum dass wir Ende des Monats in eine Gäste/Ferienwohnung vorübergehend einziehen müssen.
    Momentan sieht es so aus dass wir selber zahlen,aber ich möchte dagegen ankämpfen.

    Was haltet ihr denn davon?

    • admin sagt:

      Hallo Katja,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Ohne Ihre genauen Versicherungsbedingungen und weitere Details zu dem Vorgang zu kennen,
      können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.
      Grundsätzlich sind in einer Hausratversicherung häufig die Kosten für eine alternative Unterkunft mit abgedeckt.
      Inwieweit dies bei Ihnen der Fall ist, können wir leider nicht genau feststellen, da wir keinen Einblick in Ihre Versicherungsbedingungen haben.
      Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst einmal an Ihren Vermieter zu wenden und ihn nach seiner Vorstellung zur Lösung der Situation zu fragen.
      Ansonsten bleibt Ihnen leider erstmal nichts anderes übrig, als eine Unterkunft zu suchen und anschließend zu versuchen, die Leistungen von der Gebäudeversicherung erstattet zu bekommen.

      Alles Gute und viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  77. Marcel sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich eines Wasserschadens. Ich habe für längere Zeit in einer Wohnanlage gewohnt (Mischung zwischen Wohnung und Hotel), beim Auszug haben wir festgestellt, dass der Waschbeckenschrank seitlich aufgequollen ist durch eintretendes Wasser. Jetzt ist die Frage, ob sowas die Hausrat oder die Haftpflichversicherung zahlt oder ob ich auf den Kosten sitzen bleibe.
    Hier ein Bild: https://prnt.sc/lm0qc7

    • admin sagt:

      Hallo Marcel,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ohne weitere Details können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.
      Es hängt ein wenig davon ab, wem der beschädigte Waschbeckenschrank gehört: gehört er zu der Wohnanlage, so könnte es sich um einen Haftpflichtschaden handeln, sofern Sie den Schaden selbst verschuldet haben. Sollte der Schrank jedoch Ihnen gehören, so könnte es sich um einen Hausratschaden handeln.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  78. Lukas sagt:

    Hallo zusammen,

    nach intensiver Internetrecherche werde ich meine Restzweifel nicht los. Unabhängig davon, dass die Rohrverlegung im Badsanitärbereich von Fachleuten durchgeführt werden SOLLTE.

    Sollte ich die Rohrverlegung, in der selbstgenututen Eigentumswohnung, selbst durchführen, stellt sich mir die Frage, ob im Schadensfall Versicherungsschutz besteht.
    Sollte am Rohrsystem später ein Schaden auftreten, haftet in der Regel die Gebäudeversicherung. Bei Fahrlässigkeit kann die Gebäudeversicherung ablehnen (als Fahrlässig unterstelle ich meine fehlende sanitäre Ausbildung). Dann haftet, für Schäden am Gebäude selbst, doch die Haftpflicht oder?

    In irgendeiner Form besteht also eine Absicherung gegen ein zukünftigen Leitungswasserschaden.
    Liege ich mit dieser Annahme richtig?

    Schönen Gruß und besten Dank für eine Antwort.

    Lukas

    • admin sagt:

      Hallo Lukas,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Hierbei handelt es sich um eine sehr komplizierte Situation. Wir können
      Ihnen hierzu ohne Ihre Versicherungsbedingungen zu kennen und ohne weitere Informationen
      leider keine verbindliche Antwort geben.
      Wir würden Ihnen daher raten, sich diesbezüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  79. Volkmar Klusch sagt:

    Hallo guten Abend ich bin Besitzer eines Einfamilienhaus und habe einen Wasserschaden. Ich sass in der Badewanne, da kam ein wichtiger Anruf. Ich bin runter zum Telefon und habe eine halbe Stunde tel. Das Wasser lief aber in der Zeit noch, sodass es eine Riesenüberschwemmung in Badezimmer gab am nächsten Morgen war die Flurdecke klitschnass. Zahlt die Versicherung oder ist das grobe Fahrlässigkeit? Vielen Dank für eine Antwort PS in der Deckenlampe knirscht es gewaltig wenn das Licht an ist. Ich habe alles trocken gewischt

    • admin sagt:

      Hallo Volkmar,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir Ihnen in diesem Fall keine verbindliche
      Auskunft geben, da wir keinen Einblick in Ihre Versicherungsbedingungen haben. Ob und wie weit
      für Ihre Situation eine Versicherungsleistung zu erwarten ist, hängt stark von den Bedingungen ab. Hierbei ist
      nicht nur die Frage nach grober Fahrlässigkeit wichtig, sondern auch, ob es sich überhaupt um einen versicherten Schaden
      handelt. Hier sind einige Versicherungen bei der Auslegung, wann es sich um einen „Leitungswasser-Schaden“ handelt, sehr streng. Wir empfehlen
      Ihnen daher, mit Ihrem Versicherer in Kontakt zu treten.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  80. Holger Schindler sagt:

    Hallo!
    In unserer Mietwohnung ist ein Wasserrohr im Boden undicht geworden. Das Wasser hat sich dann im Boden großflächig verweilt und auch in den Wänden. Jetzt müssen die Küche, das Esszimmer und das Schlafzimmer getrocknet und saniert werden. Die Hausverwaltung hat die Wohnung für Unbewohnbar erklärt. Wir haben eine Hausratversicherung, die eigentlich Hotelkosten bei Leitungswasserschäden bezahlt. Allerdings ist – jetziger Kenntnisstand – unser Inventar nicht beschädigt, aber die Wohnung eben unbewohnbar. Die Versicherung behauptet nun, es gebe keinen Versicherungsfall. Ist das korrekt?
    Beste Grüße,
    Holger Schindler

    • admin sagt:

      Hallo Holger,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. In diesem Fall können wir Ihnen leider, ohne Ihre genauen Versicherungsbedingungen
      sowie die Begründung der Versicherung zu kennen, keine verbindliche Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen,
      sich an Ihren Versicherungsvertreter zu wenden.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  81. Lynn Fischer sagt:

    Hallo ihr freundlichen Helfer 🙂
    ich habe leider kein passendes Beispiel auf mein Problem gefunden.
    Als ich vergangenes Wochenende nicht zuhause war, ist in meinem Keller ein Abwasserrohr gebrochen. Um genau zu sein ist es nicht gebrochen, es hat sich lediglich das Winkelstück, welches das Rohr aus der Decke mit dem „unter der Decke entlanglaufenden Rohr“ verbindet, aus der Steckverbindung(?) mit dem aus der Decke kommenden Rohr gelöst. Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt.
    Ich wohne in einem Mehrfamilien-Miethaus mit 10 Wohneinheiten, welches „innerlich“ die letztes Jahre, nach und nach Kern saniert wurde. Die Kellerräume ca. im Dezember letzten Jahres.
    Da das defekte Rohr nur in meinem Keller war, ist auch nur an meinen Sachen ein Schaden entstanden. Die anderen Mieter (die den Schaden aufgenommen/dokumentiert haben, da ich ja nicht da war) sind der Meinung, dass dieser Schaden hätte vermieden werden können, wenn an dem Rohr eine Art Schlinge oder Halterung für das Rohr gewesen wäre. So wie die Klempner es jetzt auch „repariert“ haben (Winkel wieder zusammen gesteckt und eine Halterung an die Decke geschraubt).
    Nun hat mir die Vermietung telefonisch schon vorausgesagt, dass nicht sie bzw ihre Versicherung für den Schaden an meinen Sachen aufkommen wird, sondern eventuell nur meine Hausratversicherung. Ich habe aber derzeit keine Hausratversicherung 🙁
    Nun ist es für mich natürlich ärgerlich, auf einen beträchtlichem Schaden sitzen zu bleiben, obwohl dieser scheinbar hätte vermieden werden können. Kann man da noch Etwas machen?
    Liebe Grüße Lynn

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Lynn,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Hierbei handelt es sich wirklich um eine ärgerliche Situation. Leider ist von Seiten der Versicherung
      in diesem Fall vermutlich nicht mehr viel zu machen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich bei einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen, falls die
      durch den Schaden verursachten Kosten sehr hoch sind – eventuell sind Ansprüche gegen die Hausverwaltung und/oder den Installateur der ursprünglichen Konstruktion möglich.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  82. BEACHSHORTS_icntsng sagt:

    Fur die festen Bestandteile des Hauses ist wiederum die Wohngebaudeversicherung zustandig. Das bedeutet, wenn Sie am Abend von der Arbeit heimkehren und feststellen, dass Ihr undichtes Aquarium die Wohnung unter Wasser gesetzt hat, ubernimmt die Hausratversicherung die Kosten fur die beweglichen Teile, die Schaden genommen haben. Die Hausratversicherung versichert wahrend eines Umzugs ubrigens beide Wohnungen. Sind aber auch die Turen beschadigt oder ist das Wasser in den Boden eingedrungen und hat ihn aufgeweicht, zahlt die Wohngebaudeversicherung. Lauft das Wasser durch den Boden in die Wohnung darunter, kommt Ihre Haftpflichtversicherung fur die Schaden auf.

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