Mietrecht: Die Top 10 Ihrer Rechte als Mieter

• Katja Nauck • 29 Kommentare • 

Mietrecht_Rechtschutzversicherung© friendsurance

„Home! Sweet Home!“ In Ihrem Heim sollte man sich wohlfühlen und die Wohnung so gestalten können, wie man es mag. Doch hören auch im Mietrecht die eigenen Freiheiten dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt. Sie fragen sich, was man als Mieter eigentlich darf und was der Vermieter einschränken kann? Wir erläutern die Top 10 Ihrer Rechte als Mieter.

Ziervögel, Schildkröten, Meerschweinchen, Hamster und andere Kleinnager sind in Mietwohnungen generell erlaubt. Um diese Tiere zu halten, benötigt man keine Extra-Erlaubnis des Vermieters. Anders sieht es da mit dem besten Freund des Menschen aus: Hunde dürfen in Wohnungen nur gehalten werden, wenn der Vermieter seine Zustimmung gibt. Auch wenn es sich um kleine Hunde wie Yorkshire-Terrier oder Dackel handelt. Es gibt Vermieter, die die Hundehaltung generell verbieten oder sie machen die Haltung von ihrer Zustimmung abhängig. Hundehalter sollten sich daher vor der Unterzeichnung des Mietvertrags erkundigen, ob Hunde in der neuen Bleibe erlaubt sind.
Achtung Katzenfreunde: Wer mehrere Katzen in der Wohnung hält, kann Ärger mit dem Vermieter bekommen. Sollte die Geruchs- und Lärmbelästigung zu stark sein, haben Nachbarn das Recht sich zu beschweren und können Mietminderung verlangen. Der Katzenbesitzer kann im schlimmsten Fall gekündigt werden, wenn die Mietsache dadurch erheblich beeinträchtigt wird.

Sie essen gerne ein saftiges Steak vom Holzkohlegrill auf dem Balkon? Dem steht nichts im Weg, denn auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse ist Grillen erlaubt, wenn die Rauchbeeinträchtigung der Nachbarn nicht zu stark ist. Wenn Sie Ihre Nachbarn nicht strapazieren wollen, sollten Sie von Holzkohle auf den Elektrogrill ausweichen. Das schont die Umwelt und belästigt die Nachbarn weniger.
Der Vermieter hat jedoch das Recht ein generelles Grillverbot im Mietvertrag aufzunehmen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung, die bei mehrmaligem Missachten zur Kündigung führen kann. Sie sollten daher immer nochmal in Ihren Mietvertrag schauen oder bei Ihrer Hausverwaltung nachfragen, bevor es brenzlig wird.

Nichtraucher haben in ihren eigenen vier Wänden leider das Nachsehen, wenn es um Geruchsbelästigung durch die Nachbarn geht: Rauchen gehört zum sogenannten „vertragsmäßigen Gebrauch“. Man kann zwar bei eindeutig nachweisbarem dauerhaftem Zigarettenqualm eine Mietminderung verlangen, jedoch ist das Rauchen auf dem Balkon oder aus dem Fenster heraus generell rechtlich nicht verboten. Raucher sind also auf der sicheren Seite. Wenn Sie sich durch starken Zigarettenqualm gestört fühlen, jedoch auf gute Nachbarschaft Wert legen, sollten Sie versuchen, den Kontakt zum Nachbarn zu suchen, bevor der Gang zum Anwalt erfolgt.


Übrigens – wer in seiner Wohnung oder auf seinem Balkon Cannabis anbaut – wie jüngst Cem Özdemir in seiner Ice Bucket Challenge offenbarte – riskiert eine sofortige fristlose Kündigung. Selbst wenn er dies zu medizinischen Zwecken tut.
Wenn es soweit kommen sollte, ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, da sie zu den rechtlichen Möglichkeiten berät, kompetente Hilfe und finanzielle Unterstützung beim eventuellen Rechtsstreit bietet.

Wussten Sie, dass Sie nachts lediglich bis zu 30 Minuten duschen dürfen, um die Nachtruhe im Haus nicht zu stören? Die vom Gesetzgeber verordneten Nachtruhezeiten von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sind unbedingt einzuhalten – dies gilt für alle Geräuschquellen, auch das nächtliche Duschen. Tagsüber gilt die Zimmerlautstärke sowohl beim Feiern und Reden, bei Streitigkeiten, bei Hundegebell, bei übermäßigem Herumtoben älterer Kinder als auch für den Genuss von Musik und das Musizieren. Nachbarn, die sich von dauerhaftem Lärm gestört fühlen, können versuchen eine Mietminderung vom Vermieter zu erhalten. In vielen Fällen hilft es schon, sich freundlich an den Nachbarn zu wenden und ihn auf die Ruhestörung aufmerksam zu machen. Jedoch liegt die Überschreitung von Zimmerlautstärke auch oft im Ermessen des Vermieters und muss nachgewiesen werden. Kinder- und Kleinkindgeschrei gehört zur Entwicklung des Kindes und muss – in gewissen Grenzen – akzeptiert werden.

Wenn man in der Wohnung Parkett verlegen, Wände oder Zwischendecken einziehen oder eine Küche einbauen möchtes, muss man die Erlaubnis des Vermieters einholen. Es gilt die Regel, dass generell nur solche Mieterumbauten erlaubt sind, die vom „vertragsmäßigen Gebrauch“ gedeckt sind und keinen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz darstellen. Wer größere Umbauten plant, sollte immer den Vermieter fragen und sich die Erlaubnis einholen.

WGs aufgepasst: Ohne die Einwilligung des Vermieters dürfen Einzelzimmer oder die gesamte Wohnung nicht dauerhaft an Dritte untervermietet werden. Sollte der Vermieter in einer Wohnung einen ihm nicht gemeldeten Untermieter antreffen, kann er dem Mieter der Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wer eine WG eröffnet oder als alleiniger Mieter einen weiteren Mieter in seinen Vertrag aufnehmen möchte, muss sich an seinen Vermieter wenden. Dieser hat auch das Recht Untervermietung generell zu untersagen.

Für Reparaturen und Mängelbeseitigung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Wichtig ist, dass man den Vermieter umgehend nach Entdeckung über den Mangel informiert, damit der Schaden sofort behoben werden kann. In vielen Verträgen wird eine Kleinreparaturklausel vereinbart, die besagt, dass der Mieter Schäden einer bestimmten Höhe, sogenannte Bagatellschäden, selbst übernehmen muss. Die Höhe kann zwischen 75 EUR im Einzelfall oder maximal 200 EUR innerhalb eines Jahres liegen. Wenn z. Bsp. im Winter am Wochenende oder Feiertagen die Heizung ausfällt und der Vermieter ist nicht erreichbar, kann der Mieter die Reparatur beauftragen und dem Vermieter in Rechnung stellen.

Als Mieter kann man selbst entscheiden, in welcher Farbe man seine Wände gestaltet oder mit welchem Material. Laut Gesetzgeber sind jene Regelungen im Mietvertrag unwirksam, die Schönheitsreparaturen an den Wänden in weißer, heller Farbe vorsehen. Gegen solche Klauseln kann man widersprechen. Der Vermieter hat kein Recht eine turnusmäßige Renovierung oder das Neutapezieren zu verlangen. Lediglich wirksam sind jene Vertragsklauseln, die eine Renovierung bei Auszug und Vertragsende vorsehen. Diese dienen dem Vermieter zu Weitervermietungszwecken und sind daher einzuhalten. Aber auch hier gibt es Spielräume und in den meisten Fällen liegt die Verständigung über die Farbe zwischen Alt- und Neumieter.

Das Einsetzen von Einbauküchen benötigt bei vielen Wohnungseigentümern die Erlaubnis des Vermieters inklusive des Nachweises fachgerechter Montage. Soll die zur Mieteinheit zugehörige Einbauküche aufgrund von Alter und Verschleiß ausgetauscht werden, hat man Recht dem zu widersprechen oder eine gleichwertige neue Küche zu verlangen. Der Vermieter kann nicht ohne weiteres Geräte oder die komplette Küche austauschen, wenn der Mieter sich dagegen ausspricht.

Damit kein Schimmel in der Mietwohnung entsteht, sollte man immer genügend lüften. Vor allem in den Wintermonaten kann es durch die feuchtwarme Luft innen besonders zu vermehrter Schimmelbildung kommen. Grundsätzlich ist der Vermieter verantwortlich für die Beseitigung erheblicher Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung. Denn in vielen Fällen sind Baumängel an der Wohnung oder dem Gebäude Ursache für die Entstehung von Schimmel. Im Streitfall muss nachgewiesen werden, ob der Mieter oder Vermieter für die Beseitigung aufkommen muss.

Generell sollte man immer genau den Mietvertrag vor Unterzeichnung genau durchlesen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen, wenn man über einige Klauseln unsicher ist. Wenn man feststellt, der Vermieter verlangt eine unangemessen hohe Nebenkostenabrechnung oder erhöht plötzlich ohne Begründung die Miete, sollten die Alarmglocken angehen. Nur weil der Vermieter von Ihnen etwas verlangt, heißt das nicht, dass es rechtens ist – lassen Sie sich dazu lieber rechtlich beraten oder kontaktieren Ihre Rechtsschutzversicherung, um aufwendigem Ärger aus dem Weg zu gehen. Dann steht dem Glück in der Traumwohnung nichts mehr in Wege!

Quelle: Deutscher Mieterbund

29 Meinungen

  1. Christa Eichler -pecher sagt:

    Wie kann Mann sich wären gegen. Ein Vermieter der erst alles erlaubt und dann wenn alles fertig ist ein die Kündigung über einen Anwalt sendet wir sind 2015 eingezogen haben das haus Einbruch sicher gemacht und jetzt Anfang des Jahres hat er angefangen stress zu machen im Februar 2017 für 2015 hat er die Nebenkosten rein gebracht da ist nicht zur ersehen wann er die erstellt hat dann im September hat er für 2016 mit der post zugestellt ohne einen erweist wann die Rechnung erstellt hat nur das die von 2016 ist keinen Nachweis warum sich hoch ist oder wie teuer alles ist ich habe ihn schon angemahnt aber es basiert nicht

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Christa,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Aus der Ferne fällt es uns natürlich schwer Ihren Fall zu beurteilen.
      Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Ein Anwalt könnte Ihnen in diesem Fall sicher beratend zur Seite stehen.
      Eine weitere Alternative ist der Mieterbund.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  2. milersky sagt:

    bei meiner besichtigung vor einen jahr habe ich meine vermieter drauf hingewiesen das ich aus einer schimmel wohnung ausziehen und mehr mal gesagt habe ich möchte kein schimmel wieder haben bei der besichtigung war auch nichts zu sehen aber jetzt nach ein 1jahr haben wir festgestell das es hier schimmel gibt jetzt hab ich gekündigt aber dem vermieter kein grund gesagt kann ich schon vor zeitig raus

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Milersky,

      das ist wirklich sehr ärgerlich! Jedoch können wir Ihnen nicht sagen, ob Sie aus diesem Grund das Mietverhältnis schon vorzeitig beenden können. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Ein Anwalt könnte Ihnen in diesem Fall eine gute Unterstützung sein.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  3. Ella sagt:

    Hallo hätte da eine Frage
    Wir sind vor kurzem eingezogen Nov 2017 zahlen regelmäßig unsere Miete. Bei der Besichtigung waren wir einverstanden die Küche zu kaufen so wie gesehen hatten die Info die wäre paar Jahre alt. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich aber der Kaufpreis und das die Küche vor 10 Jahren eigentlich gekauft wurde. vor paar Tagen über Sachverständigen die Küche Begutachten lassen der Wert der Küche ist statt 7000 nur 4000 heute Wert, jetzt droht der Vermieter mir, mich in drei Monaten zu kündigen auf Eigennutzung was kann ich tun

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Ella,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Das ist wirklich eine schwierige Situation. Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Eine Möglichkeit könnte es sein, wenn sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  4. Sabine Niemeyer sagt:

    Guten Abend! Ich habe immer wieder Ärger mit dem Nachbar über mir. Da keine Trittschall Dämmung erfolgt ist , ist es auch sehr laut.
    7 Jahre versuche ich immer wieder der Verwaltung zu schildern das die Schritte oben nicht normal sind. Der Jenige läuft ohne Hausschuh und mit aufgesetzten Hacken so doll durch die Wohnung das bei mir alles wackelt. Auch Abends wenn ich dann so gegen 22Uhr ins Bett gehen möchte , wird sie dann erst so richtig agil. Sie läst sich dann das Badewasser ein und rennt fast dich die Wohnung.
    Mein Vermieter glaubt mir nicht und will das ich jetzt darüber nachdenke auszuziehen.
    Ich bin durch den Ständigen Lärm so krank geworden und musste in Rente gehen.
    Mein Gesundheitlicher Zustand hat sich sehr verschlechtert da ich keine Ruhe mehr habe.
    Wie kann ich mich dagegen wehren.
    Bin ein sehr ehrlicher Mensch. Die Verwaltung schreibt das ich Toleranz ausüben soll.
    Das geht wirklich zu weit. Meine Tolleranz ist nach sieben Jahren so erschöpft. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Bitte helfen Sie mir.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Niemeyer

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Sabine,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Hier liegt augenscheinlich kein Versicherungsfall vor. Eine Möglichkeit wäre es, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

      Viele Grüße und alles Gute,
      Patty Kemnitz

  5. Hildegard und Wolfgang Engeln sagt:

    Darf mein Vermieter denn andere Vermieter denn sagen wegen einen sofrtiege Kündigung ist es erlaubt

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Hildegard,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. Sie könnten sich eine juristische Auskunft bei einem Anwalt einholen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  6. Manon sagt:

    Haben heute einen eigenen Rechnung erhalten von 2015-1.2 2016,wo wir 414 Euro noch offen haben! Sind im Haus von der 2. ETAGE in die 1. gezogen und hatten nie eine Rechnung oder irgendetwas erhalten! Dann war bei der Hausverwaltung alles in kaos da Verwalter Wechsel war und keiner vom anderen was wusste! Jetzt nach so langer Zeit kommt die neue Verwaltung und fordert! Dürfen die nach dieser Zeit noch fordern?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Manon,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Leider können wir in diesem Fall keine Auskunft geben, da hier ein juristischer Rat erforderlich ist.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  7. Jörg Schönbohm sagt:

    Herrlich, wie wichtig doch die Rechtschreibung heute wieder ist!
    Ich liebe alle Kommentare, insbesondere Nr. 1, 2 und 5 😉

  8. steffi sagt:

    Darf mir der Vermieter das anbringen von pollenflies verbieten, sind mit kletti am Fensterrahmen angebracht.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Das ist eine interessante Frage, die wir Ihnen jedoch leider nicht beantworten können. Das wäre eine Frage für einen Fachanwalt mit der Spezialisierung Mietrecht.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  9. Mandy Matz sagt:

    Was kann man machen wenn jemad der nicht mit im mitvertrag steht und sich hir dauerhaft aufhält und stress macht was kann man da tun

    • admin sagt:

      Hallo Mandy,

      in dem von Ihnen geschilderten Fall ist es ratsam, die Polizei zu verständigen und die Person wegen Hausfriedensbruchs aus der Wohnung entfernen zu lassen.

      Viele Grüße und alles Gute,
      Ihr Friendsurance-Team

  10. Sandra sagt:

    Hallo wenn mann auszieht muss der Vermieter sich die Wohnung angucken
    Damit man weiß was man zu machen hat

  11. Angelika Schultes sagt:

    Hallo

    Seit Tagen funktioniert meine WC Spülung nicht mehr, hatte es sofort gemeldet,als Antwort bekam ich das der Verwalter gewechselt hat nur wir darüber keine Infos haben.es hieße unser Vermieter ist zur Zeit noch Ansprechpartner.er hätte es heute nochmals mit meiner Handynummer weiter gegeben.ist es rechtlich, das ich seit Tagen nicht mehr bei mir Zuhause zum WC gehen kann.habe heute schon mit Anwalt gedroht

    • admin sagt:

      Hallo Angelika,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen um den Fall zu klären.

      Viele Grüße und alles Gute,
      Ihr Friendsurance-Team

  12. gerlinde sagt:

    hab in winter zwischen meinen fenstern immer wieder, fenstereis bzw, fensterblumen,
    bin in der wohnung ca, 3 jahre , hab noch von früher die alten fenster flügel ,was alle 4 nach innen auf gehen,
    meine frage wie bekomme ich die wärmebrücke bzw. kältebrücke weg ,mein vermieter meinte könnte ja ausziehen wenn es mir nicht passt,
    bei der heizung muß ich das raumthermostath auf 25 grad stellen das ich 20 grad in der wohnung habe,
    hab voriges jahr das erste mal schimmel in der wand im schlafzimmer gehabt ,
    seit dem hab ich mir luftentfeuchter aus granulat gekauft
    bitte um mitteillung danke

    • admin sagt:

      Hallo Gerlinde,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Laut Ihren Schilderungen empfehlen wir Ihnen, in dieser Angelegenheit einen Anwalt für Mietrecht
      zu suchen oder den Mieterschutzbund zu kontaktieren.
      Alles Gute und viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  13. Zahra sagt:

    Hallo,

    wohne seit Oktober 2016 in einer Wohnung, wo vorher auch Schimmelprobleme gab. bis jetzt habe ich 4 Mal bei der Verwaltung Reparaturvertrag gestellt. dieses Jahr habe ich ein Kind bekommen und die Wohnung wurde im März gegen Schimmel gestrichen aber seit November kommt wieder Schimmel raus und ich mache regelmäßig richtige Lüftung. in einem Haus mit 8 Haushalten haben 5 davon das gleiche Problem mit Schimmel und jedes Jahr das gleiche Geschichte mit der Reparatur. das ist ganz klar, dass mit den Wänden etwas nicht stimmt. eine von den Nachbarn wurde sogar Ärger bekommen und ihr würde gesagt; „beim nächsten mal müssen sie selber die Kosten übernehmen, weil es ihre Problem ist. jetzt wollen wir alle zusammen einen Antrag stellen und hoffen, dies mal etwas gemacht wird.
    meine Frage: wie oder was können wir machen, wenn von der Vermieter nix gemacht wird und was sind unsere Rechte in diesem Fall.
    Ich danke Ihnen.

    Beste Grüße

    • admin sagt:

      Hallo Zahra,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir Ihnen nicht konkret weiterhelfen.
      Ihren Schilderungen zufolge raten wir Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen
      Rechtsanwalt zu wenden.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  14. Sarah sagt:

    Schönen guten Abend. Ich habe ein Problem mit meinem Nachbarn von unten drunter. Sobald mir etwas runterfällt bollert seine Frau direkt an die Decke. Wenn mein Sohn spielt bollert es an der Decke. Der Nachbar kam vor ein paar Tagen nachoben und hat sich beschwert, er sagte er sei Polizeibeamter und hätte sich Auskunft über die Vormieter geholt und angedeutet das er sich über uns auch informationen holt.
    Darf er das? Und kann ich das dem Vermieter melden?
    Mfg Sarah

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Sarah,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. So wie Sie den Fall schildern, empfehlen wir Ihnen, sich an die Polizei oder einen Anwalt zu wenden.
      Ihr Friendsurance-Team

  15. Sabine D. Marquardt sagt:

    Die Anfragen ohne Punkt u. Komma und man rät, was wohl gemeint ist, irritieren mich
    Wenn ich das immer alles lese oder erlebe, der Vermieter sitzt immer am längeren Hebel.
    Hier haben wir inzwischen bei 240.000 Einw. fast 35.000 Studenten und die sind sehr beliebt bei Vermietern.
    Die werden die Altbaubuden zu horenden Mieten los, da gibts dann eine WG.
    Ihre Rechte kennen die Wenigstens und die Vermieter werden immer gieriger und dreister.
    So nach dem Motto, dann zieh doch aus, gibt genug neue Mieter.
    Wenn der Mieter als letztes Mittel mit Kündigung drohen kann, ist ein Witz.
    Vermietern, die ihrer Pflicht, nicht nachkommen, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten, müssten andere Konzequenzen drohen.
    Meiner Meinung nach, ist der Gesetzgeber daran aber nicht interessiert.
    Schön, wenn der Bürger und Steuerzahler um bezahlbaren Wohnraum kämpfen muss.
    Da passiert „Null“.
    Allen Leidenden mein aufrichtiges Mitgefühl und findet einen guten Anwalt und ganz viel Glück

Ihre Meinung