Fahrraddiebstahl: Wie man den Versicherungsanspruch geltend macht

• Yana Neff • 30 Kommentare • 

Endlich beginnt wieder die warme Jahreszeit! Mit den ersten Sonnenstrahlen und sommerlichen Temperaturen werden auch die Fahrradfahrer wieder auf die Straßen gelockt. Doch mit Beginn der Fahrradzeit startet leider auch die Fahrraddiebstahl-Zeit. Fahrräder sind verhältnismäßig einfach zu klauen und lassen sich vor allem schnell wieder weiterverkaufen. Aufgeklärt werden in Berlin nur etwa 3,1 % der Diebstähle. Daher ist es wichtig, das Fahrrad gegen Diebstahl zu versichern.

Frühlingszeit ist Fahrradzeit

Für Viele ist das Fahrrad das Fortbewegungsmittel der Wahl. Denn mit dem Drahtesel bleibt man unabhängig vom Fahrplan der öffentlichen Nahverkehrsmittel und kann dem Gedränge voller U-Bahnen und Busse entgehen. Und nebenbei tut man auch etwas für die Gesundheit.
Vor allem im Frühling, wenn die Temperaturen wieder steigen, ist es sehr angenehm, bei einer Tour an der frischen Luft in die Pedale zu treten.
Doch eben weil Fahrräder so ein beliebtes Fortbewegungsmittel sind, sollte man das eigene auch vor Langfingern schützen.

Berlin ist Spitzenreiter, wenn es um Fahrraddiebstahl geht – und zählt zusammen mit Bremen und Hamburg zu den Bundesländern mit den meisten gemeldeten Fahrraddiebstählen. In der Hauptstadt wurden 2021 laut Polizei mehr als 230.000 Fahrraddiebstähle gemeldet.

Das heißt: Etwa alle 11 Minuten schlägt ein Langfinger in Berlin zu. Insgesamt dürfte die Dunkelziffer aber viel höher liegen. Durchschnittlich entstand pro Fahrraddiebstahl ein Schaden von 860 Euro: Das ergibt eine Gesamtsumme von mehr als 110 Millionen Euro allein im Jahr 2021. Deswegen ist es wichtig, sein Fahrrad immer gut abzusichern, bevor man es irgendwo stehen lässt. Nützlich können natürlich auch Gadgets wie z. B. Fahrrad-Tracker sein.

Auf der interaktiven Karte von Berlin können Sie nachschauen, in welchem Berliner Kiez besonders viele Fahrräder wegkamen und in welchem Bezirk Sie Ihren Drahtesel noch verhältnismäßig bedenkenlos (gesichert!) abstellen können. 

Wer sein Fahrrad liebt… der schließt es an!

Um ein Fahrrad zu sichern, sollte man es immer, sobald man es draußen abstellt, mithilfe eines Fahrradschlosses anschließen – auch wenn Sie nur mal eben schnell zum Bäcker flitzen. Ein gut sichtbarer Abstellort kann außerdem Langfinger abschrecken, denn so können sie Schlösser nicht unbeobachtet und heimlich knacken, da es viele potenzielle Augenzeugen gibt.

Öffentliche Plätze können aber auch Anonymität fördern: Hier gilt es, Personen, die sich auffällig lange an einem Schloss zu schaffen machen, gegebenenfalls einfach anzusprechen.

Aber Schloss ist nicht gleich Schloss: Hier gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Man sollte beim Kauf nicht nur auf den Preis schauen, denn billig verarbeitete Schlösser von minderwertiger Qualität lassen sich natürlich auch entsprechend leicht knacken.
Häufig wird ein U-förmiges Bügel- oder Panzerkabelschloss als besonders sicher empfohlen. Wer ganz sicher gehen will, verwendet sogar zwei unterschiedliche Schlösser, um sein Fahrrad zu sichern: Das kann besonders bei teuren Modellen Sinn machen.

Doch auch wenn das Schloss noch so gut ist: Wenn man nur die Reifen und nicht den Rahmen anschließt oder wenn sich ihr Rad einfach wegtragen lässt, dann ist natürlich auch das stabilste Schloss vollkommen wirkungslos. Daher sollten Sie Ihren Drahtesel immer an unbeweglichen Gegenständen wie fest verankerten Fahrradbügeln oder Laternenmasten sichern.

Wer sein Fahrrad liebt, der sichert es ab

Eine weitere Maßnahme, die Sie ergreifen können, ist Ihr Fahrrad individuell zu kennzeichnen. So wird es aufgrund des erhöhten Wiedererkennungswerts für einen Straftäter weniger attraktiv. Auf jeden Fall sollten Sie sich aber die Rahmennummer notieren, denn anhand dieser lässt sich Ihr Rad identifizieren. Sie kann an verschiedenen Stellen Ihres Fahrrades hinterlegt sein und lässt sich entweder am Lenkerkopf, der Sattelstütze, dem Rahmenrohr oder dem Tretlager finden.

Hinterlegen können Sie alle wichtigen Daten in Ihrem Fahrradpass, der sowohl in Papierform, als auch als App verfügbar ist. Hier können auch weitere Details wie Radtyp, Hersteller, Modell und Farbe des Rads gespeichert werden.

Fahrrad weg – Was tun?

Nur einen Augenblick aus den Augen gelassen, und das Fahrrad ist trotz aller Vorkehrungen weg. Was nun?

Natürlich ist so eine Situation sehr ärgerlich, zumal Viele zur Fortbewegung im Alltag auf ihr Fahrrad angewiesen sind. Doch unter bestimmten Bedingungen übernimmt Ihre Versicherung den Schaden, der durch den Diebstahl entstanden ist. Die folgenden wichtigen Schritte helfen dabei, den Versicherungsanspruch geltend zu machen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

1. Den Fahrraddiebstahl der Polizei melden

Zugegeben, die Chance, dass Ihr Fahrrad nochmal auftaucht, ist leider verschwindend gering. Dennoch sollten Sie den Diebstahl unbedingt innerhalb von 48 Stunden melden.
Dieser Schritt ist besonders wichtig!
Die Versicherung kommt nämlich nur dann für den Schaden auf, wenn Sie Anzeige bei der Polizei erstattet und Ihr Fahrrad als gestohlen gemeldet haben. Das ist mittlerweile sogar online möglich.

Für das Erstatten der Anzeige sollten Sie alle Daten zu Ihrem gestohlenen Fahrrad angeben, die Sie zur Hand haben. Dazu gehören:

– Modell
– Rahmennummer
– Rahmengröße
– Farbe
– Eigentumsnachweis
– Weitere Erkennungsmerkmale

Die Diebstahlanzeige bei der Polizei müssen Sie als Beweis bei der Versicherung vorlegen, um überhaupt erst einen Versicherungsanspruch geltend machen zu können.

2. Welcher Versicherungsanspruch besteht?

Die Hausratversicherung übernimmt nur in bestimmten Fällen den Schaden eines Fahrraddiebstahls. Daher sollten Sie zunächst einmal prüfen, welche Leistungen in Ihrer Versicherung überhaupt abgedeckt sind. Im Regelfall zahlt die Hausratversicherung nämlich nur dann, wenn das Fahrrad aus der Wohnung, dem abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage entwendet wurde. Wurde Ihr Fahrrad allerdings im öffentlichen Raum, z.B. auf der Straße oder auf dem Marktplatz gestohlen, so springt die Hausratversicherung nicht ein.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Hausratversicherung zu erweitern und Fahrraddiebstahl zusätzlich mit abzusichern. In diesem Fall ist das Fahrrad auch während des Gebrauchs (natürlich nur, wenn es ordnungsgemäß angeschlossen ist) an zusätzlich festgelegten Orten außerhalb des versicherten Wohnraums geschützt.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Fahrraddiebstahl auch über die Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Dem ist nicht so!
In der Haftpflichtversicherung ist Fahrraddiebstahl nicht inbegriffen.
Die Haftpflichtversicherung regelt nämlich Schäden, die man selbst Dritten, ihrem Sacheigentum oder ihrem Vermögen zufügt. Wenn man daher z.B. mit dem Fahrrad unterwegs ist und bei einem Unfall einen Dritten verletzt, würde die eigene Haftpflichtversicherung natürlich die Unfallkosten der verletzten Person übernehmen. Die Schadensregulierung läuft dabei immer über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Den Sachschaden an Ihrem Fahrrad, würde sie jedoch nicht abdecken.

3. Den Versicherungsanspruch geltend machen

Wenn Ihre Hausratversicherung den Schaden übernehmen soll, müssen Sie ihn unverzüglich melden. Neben dem Wert des Fahrrades müssen Sie bei der Versicherung vor allem folgende Punkte angeben:

  • Polizeiliches Aktenzeichen der Anzeige bei der Polizei:
    Wichtig ist ein Beweis für den Besitz des Fahrrades. Dieser wird im Idealfall durch die Seriennummer des Rads festgestellt. Diese sollten Sie sich beim Kauf des Fahrrads unbedingt notieren. Haben Sie die Seriennummer nicht parat, können als Eigentumsbeweis aber auch Foto, Kauf- oder Reparaturbelege dienen.
  • Bescheinigung des örtlichen Fundbüros:
    Einige Versicherungen verlangen einen Nachweis, dass der Diebstahl des Fahrrads auch hier gemeldet wurde.
  • Detailfragen zum Diebstahl:
    Beantworten Sie unbedingt folgende Fragen:
    1. Wo und wann ist das Fahrrad gestohlen worden?
    2. Wo und wie war das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls angeschlossen?

Falls es aus einem Raum gestohlen wurde:
1. Konnten Einbruchspuren festgestellt werden?
Die Versicherung möchte hier überprüfen, ob ein Versicherungsanspruch für den Fahrraddiebstahl besteht, denn die meisten Versicherungen haben einige Einschränkungen, die erst ausgeschlossen werden müssen. Es kann zudem nicht schaden, das aufgebrochene Schloss mitsamt Schlüssel (falls es denn noch da ist) als Beweis mitzubringen.

Übrigens: Viele Versicherungen haben Vordrucke für Schadensmeldungen auf ihrer Homepage. Diese kann man sich einfach runterladen und ausfüllen, und weiß somit genau, welche Angaben für die Versicherung wichtig sind.

Nun heißt es abwarten!

Wenn der Fahrraddiebstahl nach drei Wochen nicht aufgeklärt werden konnte, beziehungsweise Ihr Fahrrad auch nirgendwo wieder aufgetaucht ist, haben Sie Anspruch auf Schadensregulierung durch die Hausratversicherung. Im Regelfall müssen Sie nicht länger als 2 bis 3 Wochen auf die Bearbeitung Ihrer Unterlagen warten. Je nach Umfang des gemeldeten Schadens kann sich die Überprüfungszeit allerdings gegebenenfalls verlängern.

In der Zwischenzeit können Sie auch selbst aktiv werden.
Klappern Sie mal die verschiedenen Flohmärkte der Stadt ab, in Berlin beispielsweise den Flohmarkt in Treptow beim Badeschiff oder sonntags im Mauerpark. Es kann auch nicht schaden, mal ein Auge auf verschiedene Internetportale zu haben, ob Sie Ihren geliebten Drahtesel dort vielleicht in den Kleinanzeigen wiederfinden.

Es gibt im Netz außerdem Seiten, auf denen Sie Ihr Fahrrad mit Angabe von Rahmennummer, Fotos und besonderen Merkmalen als gestohlen melden können. Vielleicht entdeckt ja ein anderer Nutzer aus der Community Ihr gestohlenes Zweirad, denn viele Augen sehen mehr als zwei.
Mit der Suche nach Ihrem Fahrrad sollten Sie allerdings zügig beginnen, denn oft wird das Diebesgut schnell ins Ausland gebracht, um von dort weiterverkauft zu werden.

(Dieser Artikel wurde überarbeitet und am 16.05.2022 aktualisiert.)

30 Meinungen

  1. Tom sagt:

    Hallo Katja, nette Idee, abklappern der Flohmärkte und Ebay/Kleinanzeigen etc. Wer hat die Zeit dafür?

    Ich fände es durchaus sinnvoll, wenn die Polizei (offiziell und auch zivil) ab und zu über diese Märkte streift, Nummern der Fahrräder kontrolliert und eventuell Eigentumsnachweise von den Verkäufern einfordert. Das würde sicher eine schon Reduzierung des Angebots bewirken. Ein großer Anteil der gestohlenen Fahrräder taucht sowieso nicht in der gleichen Stadt auf, bzw. verschwindet gleich ins Ausland (Stichwort „gestohlene Fahrräder Ausland“ suchen:)
    Desweiteren könnte man bei hochwertigeren Fahrrädern auch einen „Fahrzeugschein“ einfordern. Aber das ist Zukunftsmusik. Aufklärungsquoten von 10% und weniger sprechen eine klare Sprache…

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Tom.

      da hast du natürlich vollkommen Recht. Das Abklappern der Floohmärkte und Portale ist sicher ein aufwendiger Schritt, aber auf jeden Fall auch ein Weg, wie man selbst direkt handeln kann.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  2. Boo sagt:

    Hallo zusammen!

    Ich habe letzte Woche ein Fahrrad von meinem Vater geschenkt bekommen – dieser hat mir das Geld überwiesen nach dem ich mir eins online bestellt habe. Nun ist es mir geklaut worden inkl. Schloss! Ich habe weder Hausrat- noch Haftpflichtversicherung aber mein Vater. Rechnungs- und Lieferanschrift sind meine….was kann ich jetzt tun?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Boo,

      das ist ja wirklich doof gelaufen!
      Das wäre ein Fall für Ihre Hausratversicherung gewesen.
      Wenn Sie noch Student sein sollten und nur temporär woanders wohnen, könnten Sie ggfs. prüfen, ob Sie noch über die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung versichert sind. Und selbst dann müsste man prüfen, inwiefern das Fahrrad überhaupt versichert ist.
      Wir empfehlen Ihnen also dringend eine eigene Hausratversicherung abzuschließen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: https://www.friendsurance.de/hausratversicherung
      Wir wünschen Ihnen alles Gute!

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

    • Buu sagt:

      Haben Sie sich vielleicht falsch ausgedrückt und meinten, dass Sie Ihrem Vater ein Fahrrad gekauft/geschenkt haben und ihm dann sein neues Fahrrad gestohlen wurde??

  3. Silke sagt:

    Hallo mein Fahrrad wurde am 22.06.17 gestohlen, gekauft hab ich es am 01.06.17.

    Ich hatte es abgesperrt im Garten, der sogar verschlossen war.
    Polizei war ich, Versicherung gemeldet, aber sie lehnte mehrmals ab. Weil sie nur Einbruch diebstahl zahlen.

    Für mich war das Einbruch, für die Versicherung nicht weil keine einbruchspuren vorhanden sind. Ich bin am Ende, ich hab 600€ gezahlt und es ist weg.

    Ich kann mir keins mehr leisten und ich frag mich echt für was ich jahrelang Versicherungen bezahl und sie treten nicht in Kraft.

    Ich habe dort 4 Versicherungen laufen und ich finde es einfach eine Frechheit.

    Ich werde die R&V wechseln. Und alle Versicherungen wo anders abschließen.

    Ich bin so enttäuscht

    Mfg Silke

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Silke,

      das tut uns wirklich leid mit Ihrem Fahrrad!
      Leider ist die Versicherung im Recht, wenn die Polizei den Schaden als einfachen Diebstahl aufgenommen hat und Sie keine Fahrradklausel in Ihrer Versicherung haben.
      Sie können jedoch gern mit unserer Kollegin Antje einen Termin vereinbaren, um einen Tarif zu suchen, der noch besser zu Ihnen passt. https://www.termininfo.net/friendsurance/antje
      Wir wünschen Ihnen alles Gute!

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  4. Astrid Kuhnke sagt:

    Habe selber ein geklautes Fahrrad im Keller es stand von unserem Block über einen Monat es ist ein Männer Fahrrad leider keine Luft mehr drin

  5. Benjamin Barge sagt:

    Hallo,
    Mir wurde vor einigen Monaten mein Fahrrad geklaut. Ich habe extra eine Fahrradversicherung abgeschlossen die auch zählt wenn es außerhalb der Wohnung geklaut wird.
    Jetzt zahlt die Versicherung nicht, weil ich sie sagen das kein Eigentumsnachweis und Preisnachweis vorliegt.
    Das Problem ist das ich das Fahrrad auf eBay Kleinanzeigen gekauft habe und keine Rechnung besitze.
    Bei der Polizei war ich natürlich und Bilder vom Fahrrad und Seriennummer reicht nicht aus.

    Kann ich noch etwas tun um eine Entschädigung zu erhalten oder zahlen Versicherungen grundsätzlich nicht bei gebrauchten Fahrrädern?

    Lg

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Benjamin,

      wenn du dein Fahrrad über ebay Kleinanzeigen gekauft hast, besteht ja vielleicht die Möglichkeit vom verkäufer noch einen Kaufvertrag oder eine Rechnung zu bekommen.
      Ansonsten wenden Sie dich doch nochmal persönlich an den Versicherer und schildern die genauen Umstände.
      Da wir Ihre genauen Versicherungsbedingungen nicht kennen, können wir leider keine verbindliche Auskunft erteilen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  6. Torsten sagt:

    Hi,

    Mein Rad (sehr Hochwertig) wurde mir aus meinem Auto gestohlen. Das Rad war sogar noch mit einer Decke abgedeckt. Abgeschlossen hatte ich es auch. Ich kontrolliere dies auch immer. Nach einer Stunde kam ich wieder zum Auto jedoch war kein Rad mehr drin. Bei der Polizei wurden der Diebstahl wie geschildert natürlich umgehend Gemälden. Die Hausrat verweigert eine Schadenregulierung die sowieso nicht ansatzweise dem Neuwert entspricht da diese sagt, dass das Auto nicht abgeschlossen war da es keine Aufbruchsspuren gibt. Auch bei einem Aufbruch über Funk zählt für die Versicherung nicht. Was kann man hier noch machen?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Torsten,

      vielen Dank für deinen Kommentar!
      Leider kennen wir die Versicherungsbedingungen deiner Versicherung nicht und können daher keine verbindliche Auskunft erteilen.
      Wichtig wäre zu wissen, ob Ihr Fahrrad gegen einfachen Diebstahl abgesichert war.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  7. Sonja Hannemann sagt:

    Hallo, mein Fahrrad wurde gestohlen, die Zusatzversicherung hab ich abgeschlossen, alles so erledigt wie es sein soll (Polizei usw) meine Frage ist, welchen Anspruch habe ich? Das was ich bezahlt habe oder der Zeitwert? Das geht nirgendwo hervor.
    Liebe Grüße

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Sonja,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      In der Regel zählt hier der Wiederbeschaffungswert, sprich: Was würde es jetzt kosten, das Fahrrad wiederzubeschaffen.
      Jedoch kommt es hierbei auf die Versicherungsbedingen an, die uns leider nicht vorliegen. Daher können wir keinen verbindliche Aussage treffen.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  8. Jessy sagt:

    Hallo!
    Bei mir am Haus finden derzeit umfangreiche Bauarbeiten statt, was ich der Versicherung schon lange mitgeteilt habe. Nun gehen die Bauarbeiter hier ein und aus, sodass die Haustür und Tür zum Keller, die normalerweise immer abgeschlossen ist, ständig offen stehen.
    Mein Fahrrad wurde nun abgeschlossen aus dem Kellergang geklaut. Wir haben keinen Gemeinschaftsraum und alle haben ihre Fahrräder im Gang stehen.
    Wie ist denn hier die Rechtslage?
    Vielen Dank schonmal!!

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Jessy,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Es kommt darauf an, ob in Ihrer Hausratversicherung eine Fahrradklausel enthalten ist, denn dann ist es in der Regel egal, wo Ihr Fahrrad entwendet wurde. Ohne eine Fahrradklausel müsste ein Einbruchdiebstahl vorliegen.
      Eventuell kommt Ihnen auch Ihre Hausverwaltung entgegen und beteiligt sich am enstandenen Schaden?`

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  9. Yusi sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Mein Fahrrad wurde gestohlen. Nun hat die Versicherung zugesagt den Zeitwert des Fahrrad zu zahlen, wenn ich Rechnung für ein neues Fahrrad vorzeige und ich erhalte nur den Zeitwert für das Fahrrad. Ist das rechtlich zulässig und was geschieht, wenn ich nun man nicht mehr so ein teures Fahrrad kaufen möchte, muss die Versicherung trotzdem den Zeitwert zahlen?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Yusi,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Das ist ein schwieriger Fall und da wir Ihre Versicherungsbedingungen nicht kennen ist es uns leider nicht möglich, hier eine verbindliche Aussage zu treffen.
      Sie können sich mit dem Fall ggfs. an Ihren Versicherungsmakler wenden.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  10. Daniel Jans sagt:

    Guten tag , mein Eb ike wurde aus der geschlossenen Garage entwendet . Über ein Gartentor , was recht einfach zwangsweise geöffnet wurde gelangte man in den Garten und durch die nicht verschlossene Nebeneingangstür in die Garage . das fahrrad war verschlossen. ist das versicherungs mässig ein problem?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Daniel,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Leider können wir Ihre Frage nicht beantworten, da wir keinen Einblick in Ihre Versicherungsbedingungen haben.
      Sie müssten prüfen, ob Fahrraddiebstahl in Ihrem Tarif inkludiert ist, welche Einschränkungen es gibt und wie die Regelungen zum Einbruchdiebstahl generell sind.
      Kontaktieren Sie dafür bitte Ihr Versicherungsunternehmen oder Ihren Versicherungsmakler.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute!

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  11. Tom Walther sagt:

    Hallo zusammen,

    mein Fahrrad wurde mir in der Nacht vom 10-11.04.18 aus meiner Tiefgarage gestohlen. Das Rad war in sich mit einem gutem schloss von Abus angeschlossen und stand, wie die Räder meiner Nachbarn auf dem gemeinschaftlichen Stellplatz.
    In der Tatnacht wurde neben meinem Rad auch das meines Nachbarn entwendet. Dies war ebenfalls im Keller angeschlossen und zusätzlich mit einer Kette an ein benachbartes Rad gekettet.
    Diese Kette lag am Morgen durchtrennt an der Stelle des nicht mehr vorhandenen Rades.

    Dies sind die einzigen Einbruchspuren, da meins ancheinend inkl. Schloss entwendet wurde.
    Unsere Tiefgarage ist eine abschließbare / mit einem automatischen Tor versehener Abstellraum für PKW und Räder.
    Dieses Tor ist jedoch seit mehr als 10 Wochen defekt und der Vermieter hat noch keinen Auftrag an eine handwerker Firma erteilt, obwohl sich dieses Tor schon mehr als 2 Firmen angeschaut haben und Angebote zur Reparatur vorliegen.

    Soviel zum Thema… Online Anzeige bei der Polizei wurde erstellt. Einbruchanszeige bei der Hausrat eingereicht.
    Als Antwort von der Hausrat bekomme ich, dass Fahrrad Diebstahl nicht in der Versicherung inkludiert ist…
    Frage an euch:
    Zählt dies auch in der Hauseigenen Tiefgarage, welche zur „versicherten“ Mietwohnung gehört?
    Kann ich meinen Vermieter „Vorsatz“ vorwerfen, da er das Tor nicht reparieren lässt. (Wenn es geschlossen wäre, wäre es ggf. nicht passiert!?)
    Zählt ein Fahrrad in einem solchen Fall als Wertgegenstand, welcher im Keller abgestellt wurde?!

    Ich freue mich auf eure Hilfe!
    Viele Grüße
    Tom

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Tom,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider ist das eine ziemlich verzwickte Situation und wir können Ihnen keine verbindlichen Auskünfte geben. Aber wir versuchen Ihre Fragen natürlich trotzdem bestmöglich zu beantworten:

      1. Die Versicherung ist hier nicht zuständig, selbst wenn man die Garage zur Wohnung zählen würde. Das ist abhängig vom Tarif und wo bspw. wo die Grenze bzgl. Fahrradstellplätzen gezogen wird. In der Hausratversicherung ist meist nur der Einbruchdiebstahl abgesichert, nicht der einfache Diebstahl. Laut Ihrer Schilderung jedoch handelt es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl, da kein Einbruch stattgefunden hat.

      2. Inwieweit ggf. Ihr Vermieter eine Verantwortung trägt, lässt sich leider nur im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung klären. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie diese kontaktieren und sich über die Möglichkeiten informieren.

      3. Nein, ein Fahrrad zählt nicht zu den Wertgegenständen. In den Versicherungsbedingungen gibt es oft eine Liste, die festlegt, welche Gegenstände als Wertgegenstand betrachtet werden.

      Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten, auch wenn wir keine Gewähr übernehmen können.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  12. Alex sagt:

    Guten Tag,
    Die haben versucht mein Rad zu stehlen, es jedoch nicht geschafft. Aber: beim Versuch wurde der Rahmen des hochwertigen Rades sehr stark beschädigt, so dass dies nicht repariert werden kann und der Rahmen zudem nun technisch unbrauchbar ist.

    Ich besitze eine Hausratversicherung inkl. zusätzlicher Fahrradversicherung. Diese Zusatzversicherung sichert ab:
    – draußen und unterwegs / 24 h ohne Zeitbeschränkung
    – bis zur individuellen Schadenwert-Grenze (hier 3.000 EUR)

    Allerdings wird immer von Diebstahl gesprochen. Wie ist es nun wenn ein Sachschaden infolge „versuchtem“ Diebstahl auftritt?

    Danke

    • admin sagt:

      Hallo Alex,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Grundsätzlich könnte das über den Fahrrad-Baustein der Hausratversicherung abgedeckt sein. Jedoch haben wir keinen Einblick in Ihre konkreten Versicherungsbedingungen und können daher keine verlässliche Aussage treffen. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren Versicherungsmakler oder direkt das Versicherungsunternehmen.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  13. Michael sagt:

    Hallo Patty,

    Bin gerade im Urlaub auf Korsika und mein Fahrrad wurde vom Fahrradträger gestohlen. Der Wagen sowie der Träger gehören nicht mir.

    Das Fahrrad war zweimal abgeschlossen doch wurden beide Schlösser mit einem Bolzenschneider geöffnet. Habe dieses auch sofort der örtlichen Polizei gemeldet und eine Anzeige gegen unbekannt gestellt.

    Gibt es eine Chance dieses bei der Versicherung einzufordern?

    Danke & Gruß
    Michael

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Michael,

      vielen Dank für Ihrem Kommentar!

      Eine Chance das Geld von der Versicherung zu erhalten, gibt es grundsätzlich, wenn Sie einen Baustein für Fahrraddiebstahl in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossen haben.
      Ob und in welcher Form der Versicherer leistet, können wir leider nicht sagen.

      Alles Gute und viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  14. Torsten sagt:

    Hallo

    Ich habe vor mir ein E-Bike bei einem Onlineportal zu Mieten für 6 Monate.
    Jetzt stellt sich mir die Frage, wie Versichere ich es gegen Diebstahl ?
    Das Fahrrad ist ja nur gemietet, also gibt es keine Kaufbeleg usw.

    Mfg Torsten

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Torsten,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Für so einen Fall hat der Vermieter meist eine spezielle Versicherung im Angebot.
      Falls das nicht der Fall sein sollte, ist es auch möglich, bei der Hausrat- oder der Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob
      ein solcher Fall abgedeckt ist.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  15. Junaid sagt:

    Mein Fahrrad ist gestohlen und ich habe keine Versicherungen. Ich war bei der Polizei und Anzeige gemacht aber meine Frage ist das, kann ich jetzt eine Versicherung abschließen und habe Chance Erstattung zu bekommen.

    • Tim Meyer sagt:

      Hallo Junaid,
      dass Ihr Fahrrad gestohlen wurde, tut uns leid. Sie können Ihr Fahrrad nicht rückwirkend versichern. Wir empfehlen Ihnen aber, Ihr neues Fahrrad zu versichern. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, erkundigen Sie sich bei dieser! Häufig sind günstige und faire Fahrradversicherungen enthalten oder zubuchbar.
      Liebe Grüße, Ihr Friendsurance Team

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