Sie helfen einem guten Freund beim Umzug und tragen das neue Sofa mit in die Wohnung. Wenn dabei ein Schaden entsteht, spricht man vom sogenannten Gefälligkeitsschaden. Zahlt meine Haftpflichtversicherung solche Schäden? Wir erläutern Ihnen, was Sie zum Thema Gefälligkeitsschäden wissen sollten.
Was bedeutet Gefälligkeitsschäden?
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen man von Gefälligkeit redet. Vor allem dann, wenn ein Freund, Bekannter oder eine fremde Person Sie um einen Gefallen bittet d.h. Sie bittet ihm bei etwas zu helfen. Für die Versicherung zählt dabei:
– Der Gefallen erfolgt freiwillig, d.h. Sie bieten selbst die Hilfe an oder werden darum gebeten.
– Sie erhalten keine finanzielle Gegenleistung.
Versicherungstechnisch handelt sich z. B. um einen Gefallen, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und Möbel in die Wohnung tragen. Dabei kann sehr schnell einmal etwas beschädigt werden. Wenn ein professioneller Umzugshelfer sich um das Tragen der Möbel kümmert und dafür entlohnt wird, handelt es sich nicht mehr um einen Gefallen sondern eine professionelle Dienstleistung. Wenn Sie dagegen unentgeldlich als Freund helfen und es passiert ein Schaden, spricht man im Versicherungsdeutsch von Gefälligkeitsschäden.
Folgende Beispiele sind typische Gefälligkeitsschäden:
1. Sie helfen einem Freund beim Umzug. Beim Tragen der Möbel rutscht Ihnen der Fernseher unglücklich aus der Hand und funktioniert danach nicht mehr richtig bzw. ist beschädigt.
2. Ein Fremder bittet Sie auf dem Parkplatz eines Möbelhauses, eine Couch mit in sein Auto zu heben. Dabei bleiben Sie an der Innenverkleidung des Wagens hängen, die zahlreiche Kratzer davonträgt.
3. Bei einer Gartenparty werden Sie gebeten eine Bank aus der Wohnung in den Garten zu tragen, dabei beschädigen Sie das Gartentor.
4. Sie erklären sich bereit während des Urlaubs bei Ihrem Nachbarn die Blumen zu gießen und nach dem Rechten zu schauen. Während Sie sich in der Wohnung aufhalten, entsteht unbeabsichtigt ein Schaden.
Haftung bei Gefälligkeitsschäden
Laut BGB § 823 haftet man immer für den Schaden, den man anderen zufügt. Als Verursacher eines Schadens muss man also für diesen finanziell aufkommen. Wenn es sich aber um eine Gefälligkeit handelte, bei der ein Schaden entstanden ist, dann gelten andere Haftungsfragen: Die Haftung ist dann zwischen den einzelnen Parteien beschränkt, da beide Partner wissen, dass es sich um eine Gefälligkeit handelt. Die Beschränkung der Haftung gilt allgemein aber eher bei leichter Fahrlässigkeit. Die meisten Gefälligkeitsschäden passieren aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Daher wurde gerichtlich entschieden, dass der Verursacher bei einem solchen Freundschaftsdienst nicht für den Schaden haften muss.
Da in diesem Fall kein Haftungsanspruch besteht, gilt auch kein Versicherungsanspruch. Das heißt, die private Haftpflichtversicherung würde diesen Schaden im Allgemeinen nicht übernehmen. Wenn Sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handeln, besteht aus juristischer Sicht eher eine Haftung. In diesen Fällen müssten Sie als Helfer, der den Schaden verursacht, immer finanziell haften. Wenn Sie dann keine Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Dies kann schnell teuer werden, wenn Sie z. B. einem Nachbarn oder Bekannten beim Tragen eines neuen Fernsehgeräts geholfen haben, das Ihnen aus der Hand gefallen ist.
Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden?
Damit die private Haftpflichtversicherung auch bei Gefälligkeitsschäden greift, müssen Sie darauf achten, dass dies im Tarif eingeschlossen ist. Ältere Tarife beinhalten meistens keine Leistung bei Gefälligkeiten. Sie berufen sich auf die gesetzliche Haftung, dass der Verursacher bei Gefälligkeitsschäden nicht schadenersatzpflichtig ist und schließen dies nicht in den Versicherungsbedingungen ein. Wenn Sie allerdings ein hilfsbereiter Mensch mit einem großen Freundeskreis sind, ist es nützlich eine Haftpflichtversicherung inklusive Gefälligkeitsschäden zu haben. Den Schadensersatz gewährt eine Haftpflichtversicherung immer in Höhe des Zeitwerts, es wird also immer Neuwert abzüglich Abnutzung und Alter des Geräts gezahlt.
Wenn Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung haben, sollten Sie prüfen, ob Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind. Dazu können Sie selbst in Ihre Versicherungsbedingungen und Police schauen oder kontaktieren direkt Ihre Versicherung. Wenn Ihre Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden nicht beinhaltet, lohnt es sich auch oft Tarife zu vergleichen und zu wechseln.
Haftpflichtversicherung wechseln – inklusive Gefälligkeitsschäden
Da Haftpflichtversicherungen jährlich kündbar sind, sollten Sie sich zunächst über Ihren nächstmöglichen Kündigungstermin informieren. Bevor Sie den alten Tarif kündigen, empfehlen wir Ihnen, verschiedene Tarife zu vergleichen. Bei der Tarifauswahl der Haftpflichtversicherung inklusive Gefälligkeitsschäden sollten Sie auf folgende Punkte achten:
– Keine Selbstbeteiligung: Achten Sie darauf, dass Ihr Haftpflicht-Tarif inklusive Gefälligkeitsschäden keine Selbstbeteiligung für kleine Schäden enthält. Da die meisten Gefälligkeitsschäden klein sind, würde die Versicherung sonst kaum einen Schaden übernehmen.
– Hohe Deckungssumme: Ihr Tarif sollte unbedingt eine ausreichend hohe Deckungssumme für Gefälligkeitsschäden enthalten. D.h. mindestens 10.000 EUR und optimal in Höhe der Versicherungssumme.
Sollten Sie aber mit Ihrer bestehenden Versicherung zufrieden sein und diese lediglich um die Zusatzleistung Gefälligkeitsschäden ergänzen wollen, gibt es auch die Möglichkeit, bei Schadensfreiheit einen jährlichen Bonus zu erhalten. Dies können Sie, indem Sie Ihre Versicherung um den Friendsurance Schadensfrei-Bonus ergänzen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Gefälligkeitsschäden haben, helfen wir gern weiter. Hinterlassen Sie uns hier einfach einen Kommentar.
Katja Nauck war bis November 2016 Social-Media-Managerin bei Friendsurance und verantwortete den Content im Friendsurance Blog. Sie sammelte bereits Erfahrung als Blogredakteurin und Social Media Verantwortliche für verschiedene Startups und Verlage.