Top 4: Die häufigsten Schadensfälle in der Hausratversicherung

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Hausratversicherung: Häufige Gründe Schadensfälle

Fast jeder zweite Deutsche musste laut einer Umfrage der Innofact AG Research and Consulting aus dem Jahr 2012 bereits einen Schaden an seinem Hausrat hinnehmen. Immerhin 79 Prozent der Haushalte verfügten im Jahr 2009 über eine Hausratversicherung (Quelle: Statista 2016, Axel Springer; Bauer Media Group). Der Begriff Hausrat umfasst dabei nicht nur Möbel oder Elektronikgeräte, sondern alle beweglichen, nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Besitztümer des Bewohners. Dazu zählen auch die Socken in der Schublade und die Butter im Kühlschrank.

Der Wert des Hausrats spiegelt in der Regel die wirtschaftliche Entwicklung einer Person wider. Der Inhalt der ersten Wohnung nach der Ausbildung ist in den seltensten Fällen mit dem Wert des Hausrats nach 20 Jahren Berufstätigkeit zu vergleichen. Kein Wunder also, dass die Hausratpolice zu den am häufigsten gewählten Versicherungen in Deutschland zählt. Der Totalverlust trifft die Betroffenen schwer. Die Überschwemmungen der letzten Jahre in Ostdeutschland geben ein Zeugnis davon.

Die Hausratversicherung bietet eine sogenannte Vierfachdeckung für Schäden durch

  • Feuer, Blitz, Überspannung
  • Sturm ab Windstärke acht und Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Bedingungswidrig ausgetretenes Leitungswasser

Auf Wunsch können Versicherungsnehmer auch den Ausgleich durch Elementarschäden absichern. Zu Elementarschäden zählen Schneedruck, Lawinen, Schlammlawinen und Überschwemmungen.

Feuer, Blitz und Überspannung

Das Feuerrisiko stellt die größte Gefahr für einen Haushalt dar. Nicht selten geht ein Brand mit einem Totalverlust des Hab und Gutes einher. Die Versicherer unterscheiden zwischen offenem Feuer, einem Brand, und sogenannten Sengschäden, beispielsweise durch Glut auf dem Teppichboden. Moderne Hausratpolicen schließen Sengschäden übrigens mit ein. Versichert sind auch Schäden durch Kabelbrand.

Die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel lassen die Leistungen der Versicherer regelmäßig in die Höhe schnellen. Der Grund ist bekannt, unsachgemäßer Umgang mit den Kerzen am Weihnachtsbaum oder mit Böllern in geschlossenen Räumen sorgen regelmäßig für eine Vollbeschäftigung der Feuerwehr. Der Rat, immer einen Eimer Wasser neben den Weihnachtsbaum zu stellen, klingt albern, vermeidet aber im Zweifelsfall Großschäden. Dies gilt vor allem dann, wenn kleine Kinder im Raum sind.

Überspannungsschäden durch Gewitter finden sich häufiger als klassische Blitzschäden. Die große Konzentration von Elektrizität in der Luft fordert bei manchem elektronischen Gerät seinen Tribut. Router, Computer und Telefonanlagen führten auch bei Privathaushalten zu einer Verbreiterung der Angriffsflächen für Überspannung.

Einbruchdiebstahl

Im November 2016 beschloss die Bundesregierung, diesen Straftatbestand künftig stärker zu bestrafen. In der Rechtsprechung fand bislang nur die Tat als solche ihren Niederschlag, nicht jedoch die psychischen Schäden bei den Opfern. Die Tatsache, dass ein Dritter in den persönlichsten Dingen „herumgeschnüffelt“ hat und in die Intimsphäre vorgedrungen ist, hinterlässt bei den Opfern teilweise lange anhaltende Spuren.

Die Kriminalpolizei und die Versicherungswirtschaft weisen immer wieder darauf hin, dass auch nur bei kurzfristigem Verlassen der Wohnung diese ordnungsgemäß gesichert werden muss. Gerade in der Adventszeit, wenn es relativ früh dunkel wird, steigt die Zahl der Einbrüche überdurchschnittlich. Die meisten Einbrüche ereignen sich im November und Dezember in der Zeit zwischen 16 Uhr und 19 Uhr, wenn viele Menschen noch im Büro sind.
GDV: Entwicklung der Einbruchszahlen und der Versicherungsleistungen

Voraussetzung, dass die Versicherung nach einem Einbruchdiebstahl den Schaden ersetzt, ist ein gewaltsames Eindringen in die Wohnung oder ein Zutritt mit unrechtmäßig erworbenen Schlüsseln.
Wichtig: Ein Diebstahlschaden nach Einschleichen in die Wohnung, dem unrechtmäßigen Betreten durch ein offenes Fenster oder eine nicht verschlossene Tür, ist nicht versichert. Viele Verbraucher werden jedoch auf offener Straße Opfer eines Diebstahls. Die Rede ist vom Fahrrad. Fahrraddiebstähle sind so populär wie noch nie, die Zahl steigt rapide an. Der Haken bei den meisten Hausratversicherungen ist jedoch, dass diese das Fahrrad standardmäßig nur ersetzen, wenn es in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr aus einem verschlossenen Raum entwendet wurde. Um diesen Fall auszuschließen, ist der Einschluss einer Deckungserweiterung oder eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll.
GDV: Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle auf 5-Jahres-Hoch

Leitungswasserschäden

Die Allgemeinen Hausratbedingungen definieren einen Wasserschaden als einen Schaden, der durch „bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser“ hervorgerufen wurde. Dazu zählt beispielsweise der geplatzte Schlauch der Waschmaschine oder ein Rohrbruch. In der Regel ist in erster Linie der Fußbodenbelag betroffen. In diesem Fall ist entscheidend, ob dieser lose auf dem Fußboden aufliegt, ein Perserteppich beispielsweise, oder fest mit dem Fußboden verbunden ist, wie verklebtes Parkett. Im zweiten Fall greift die Hausratversicherung nicht, diese ist ein Schaden für die Wohngebäudeversicherung.

Sturm und Hagel

In der jüngeren Vergangenheit wurde Deutschland von mehreren Stürmen heimgesucht. In erster Linie traten dabei Schäden am Wohngebäude, weniger am Hausrat auf. Voraussetzung, dass ein Versicherer einen Sturmschaden reguliert, ist ein Sturm mindestens der Windstärke acht.
Es kann durchaus der Fall eintreten, dass im Rahmen eines Sturms auch Starkregen auftritt und durch die Fensterrahmen oder die Bedachung gedrückt wird. Kommt es dadurch zu Schäden am Hausrat des Versicherten, fallen diese unter den Versicherungsschutz.

Zerstört Hagelschlag ein Fenster und es resultieren daraus Schäden am Hausrat, beispielsweise durch nachfolgenden Regen, fällt dies ebenfalls unter den Versicherungsschutz.

Elementarschadenversicherung

Die Flutkatastrophen in Süd- und Ostdeutschland hatten in der bayerischen Staatskanzlei die Forderung laut werden lassen, eine Elementarschadenversicherung zur Pflichtversicherung zu machen. Es bleibt jedoch immer die Frage der Notwendigkeit. In Berlin-Mitte im 10. Stock besteht sicher kein Bedarf an dieser Zusatzdeckung. Anders verhält es sich jedoch bei Häusern oder Erdgeschosswohnungen in mittelbarer oder unmittelbarer Nähe von Gewässern. Baden-Württemberg hat gezeigt, wie schnell ein jahrelang vor sich hinplätschernder Bachlauf eine Ortschaft in das Chaos stürzen kann. „Ich lebe nicht im Oderbruch“ kann eine gefährliche Fehleinschätzung sein, wenn in Frankfurt am Main in der Nähe der Nidda das Grundwasser steigt und von unten in das Haus drückt.

Hatten Sie bereits Erfahrungen mit einem dieser Schadensfälle? Lassen Sie uns in den Kommentaren wissen, falls Ihnen noch weitere Tipps einfallen!

Obliegenheit: Wann die Handyversicherung einen Schaden übernimmt

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Durch den steigenden Leistungsumfang werden Handys immer teurer. Dies macht einen Versicherungsschutz gerade bei den Premiumgeräten wie den iPhones immer sinnvoller. Wie bei jeder Versicherung muss der Versicherungsnehmer aber auch seinen Beitrag leisten, einen möglichen Schaden abzuwenden. Was dies bei einer Handyversicherung bedeutet, lesen Sie hier.

Obliegenheiten in der Handyversicherung

Was bedeutet „Obliegenheit“ bei einem Versicherungsvertrag?

Der Duden gibt als alternativen Begriff für Obliegenheit „Pflicht“ an. Der Versicherungsnehmer hat also entsprechend der jeweiligen Versicherungssparte gewisse Pflichten, um einen Schaden abzuwenden oder zu vermeiden. Tut er dies nicht, liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor. Er hat also seine Pflicht verletzt.

Im Fall einer Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer von der Leistung freigestellt. In der Haftpflichtversicherung beispielsweise wurde bis zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Im zweiten Fall bestand bis dahin kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit. Dieser wird jetzt, in prozentualer Abhängigkeit vom eigenen Verschulden gewährt.

Welche Obliegenheitsverletzungen kann es bei einer Handyversicherung geben?

Die Handyversicherung leistet je nach Tarif bei Schäden durch:

In allen diesen Fällen sind durchaus Obliegenheitsverletzungen möglich. Wir erläutern einige typische Beispiele.

Obliegenheiten bei Diebstahl

Wer im Café oder im Club sein Handy unbeobachtet auf dem Tisch liegen lässt und weggeht, handelt ziemlich fahrlässig. Die Wahrscheinlichkeit, dass es gestohlen wird, ist hoch. Es ist die Obliegenheit des Besitzers, das Telefon entweder mitzunehmen, oder einen Dritten zu bitten, darauf aufzupassen.

Obliegenheiten bei Flüssigkeitsschäden

Ein Selfie im Meer bedingt eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Wasserschaden kommt. Gleiches gilt für den Versuch, ob ein Handy im Waschbecken auf dem Wasser treibt. In beiden Fällen hat der Versicherungsnehmer den Schaden fast schon willentlich herbeigeführt, auf jeden Fall aber eine Obliegenheitsverletzung begangen.

Obliegenheiten bei Bruch und Glasbruch

Angenommen, ein Handybesitzer möchte testen, ob das Display den Sturz aus einem Meter Höhe übersteht, wäre dies nicht versichert. Der Schaden wäre vorsätzlich herbeigeführt. In diesem Fall setzt der Versicherer eine vorsätzliche Beschädigung voraus. Anders verhält es sich, wenn das Handy auf einer Stuhllehne abgelegt wird, welche schmaler als das Handy ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass es herunterfällt, ist gegeben. Beim Ablegen des Handys gehört es zur Obliegenheit des Eigentümers, einen Ort zu wählen, von dem das Gerät nicht herunterfallen kann.

Schäden am Akku

Handyladegeräte sind auf den jeweiligen Akku abgestimmt, um eine Überspannung zu vermeiden. Es gehört also zur Obliegenheit des Besitzers, nur das mitgelieferte oder ein typgleiches Ladegerät zu verwenden. Da bei Nutzung eines anderen Ladegerätes ein Schaden am Akku nicht ausgeschlossen werden kann, wäre dies eine Obliegenheitsverletzung.

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Was versteht man unter einem Leistungsausschluss?

Neben den Obliegenheitsverletzungen gibt es noch einen anderen Sachverhalt, der einen Versicherer von der Leistung freistellt. Dabei handelt es sich um den normalen Verschleiß einer Sache. Ein Bruch des Displays ist eine Sache. Die haarfeinen Kratzer, welche im Lauf der Zeit auf dem Display durch den Gebrauch entstehen, dagegen einen andere. In diesem Fall besteht kein Leistungsanspruch. Gleiches gilt auch, wenn das Kabel des mitgelieferten Kopfhörers eines Tages bricht.

Ein Leistungsausschluss ist jedoch nicht gegeben, wenn einer der hier geschilderten Sachverhalte mit einem über den Versicherungsschutz abgedeckten Schaden einhergeht. Dieser Ausschluss gilt auch für Schäden, welche vor Abschluss des Versicherungsvertrages oder während der Wartezeit entstanden sind. Zu den Leistungsausschlüssen zählen auch Schäden an den auf dem Telefon gespeicherten Daten oder Schäden, welche durch Krieg oder Bürgerkrieg entstehen. Der Katalog ist lang und findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wieder.

Besteht kein genereller Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sofern keine Ausschlusskriterien greifen. Diese haben wir im Zusammenhang mit Obliegenheiten, Obliegenheitsverletzungen und Leistungsausschlüssen vorgestellt.

Hinsichtlich der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers lässt sich festhalten, dass die Handyversicherung hier keine obskuren Ausschlüsse beinhaltet. Was als Obliegenheit definiert ist, ist nichts anderes als der gesunde Menschenverstand im Umgang mit dem Handy. Bei den Leistungsausschlüssen handelt es sich ebenfalls um kein Hexenwerk zum Nachteil des Versicherungsnehmers, sondern schlicht um Dinge, die nicht als „Gefahren“, sondern als Verschleiß oder höhere Gewalt einzustufen sind.

Sie haben eine Handyversicherung bei Friendsurance und Fragen zu den Versicherungsbedingungen? Sehr gern helfen wir weiter unter der kostenlosen Telefonnr. 0800 087 088 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an support@friendsurance.de

Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung – Was Sie wissen sollten

• Katja Nauck • 9 Kommentare • 

Es gibt zahlreiche Handyversicherungen am Markt. Viele beinhalten eine sogenannte Selbstbeteiligung im Schadensfall. Wir erläutern, was das bedeutet und wie Sie eine gute Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung finden.

Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung

Reparaturkosten höher als erwartet

Da das Smartphone eines der am meisten genutzten Produkte im Haushalt darstellt, macht es durchaus Sinn, dafür einen entsprechenden Versicherungsschutz zu wählen. Ein Smartphone ist als unser ständiger Begleiter vielen Unfällen ausgesetzt. Touchscreens und hochwertige Displays sind sehr empfindlich, auch wenn viele Hersteller inzwischen besonders robustes Material wie Gorilla-Glas verwenden oder das Handy gegen Spritzwasser schützen. Ein Sprung im Display kann schnell passieren, die Funktionalität ist damit nicht mehr gegeben.

Wer sich einmal umschaut, was die Reparatur eines Displays kostet, macht große Augen. In Berlin verlangen die Reparaturunternehmen für den Austausch des Displays eines iPhone 6 zwischen 119 € und 249 €. Da lohnt sich eine Versicherung, die nicht nur das Display austauscht, sondern das gesamte Gerät.

Was ersetzt die Handyversicherung?

Ersetzt werden alle Schäden, welche die Funktionalität des Handys einschränken. Dazu zählen Schäden wie

  • Glas- und Displaybruch
  • Flüssigkeitsschäden
  • Oder der Verlust des Handys durch Raub oder Diebstahl

Voraussetzung ist aber, dass der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit, wie z.B. durch ein Selfie im Swimmingpool, hervorgerufen wurde.

Was bedeutet eine Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung?

Praktisch alle Sachversicherungen, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, bieten die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Eine Handyversicherung zählt ebenfalls zu den Sachversicherungen. Die Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen bestimmten Betrag pro Schadensfall selbst trägt. Dafür fällt die Prämie gegenüber einem Tarif ohne Selbstbeteiligung günstiger aus. Am häufigsten findet sich die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung für Autos.

Allerdings darf man hier nicht vergessen, dass ein Schaden am Auto recht schnell im vierstelligen Bereich ausläuft, ein Umstand, der selbst bei einem Totalschaden des Handys nicht gegeben ist.

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Was würde eine Selbstbeteiligung bei einer Handyversicherung bringen?

Der Beitrag für eine Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung fällt ausgesprochen günstig aus und kann kaum noch gesenkt werden. Angenommen, die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent je Schadensfall, würde der Versicherer in dem oben genannten Beispiel des defekten Displays der Versicherer lediglich 107,10 € beisteuern.

Selbstbeteiligungen sind dann empfehlenswert, wenn der Versicherungsbeitrag aufgrund der möglichen Schadenhöhe relativ hoch ausfällt. Selbst bei einem neuen iPhone 7 S könnte der Schaden bei Totalausfall maximal 1.000 € betragen. Die meisten Handyversicherungen schließen eine Selbstbeteiligung mit ein. Im Rahmen des Premium-Tarifs verzichtet die Friendsurance Handyversicherung jedoch darauf.

Wie erfolgt die Schadensregulierung?

Je nach Versicherer kann die Schadensmeldung online oder per Post erfolgen. Der Unterschied zwischen einer Handyversicherung mit Selbstbeteiligung und einer Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung liegt in der Höhe des Schadensersatzes. Beträgt die Selbstbeteiligung 10 Prozent pro Schadensereignis, und der Schaden 150 €, erstattet der Versicherer 135 €. Kommt es zu einem Austausch des Gerätes, muss der Versicherungsnehmer den vereinbarten Selbstbehalt an den Versicherer zahlen.

Sie haben eine Handyversicherung bei Friendsurance und möchten wissen, wie Sie einen Schaden melden? Hier haben wir die wichtigsten Schritte bei der Schadensmeldung zusammengestellt.

Worauf kommt es bei einer Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung noch an?

Der erste Blick gilt in der Regel dem Preis. Dies ist in vielen Fällen ein Fehler. Was hilft im Schadensfall eine billige Handyversicherung, die durch viele Leistungsausschlüsse, aber nur durch wenige Regulierungsansprüche glänzt? Wichtig ist, dass die Versicherung ohne Wenn und Aber in den folgenden Fällen für den Schaden aufkommt:

  • Bruch des Displays
  • Wasserschaden
  • Raub, Diebstahl oder Einbruch-Diebstahl
  • Schäden am Akku

Eine Leistungsverweigerung darf nur bei vorsätzlicher Beschädigung des Handys durch den Eigentümer und bei grober Fahrlässigkeit erfolgen. Am Markt finden sich immer wieder Tarife, welche der Versicherungsnehmer für eine bestimmte Dauer, ein oder zwei Jahre, abschließen muss. Deutlich kundenfreundlicher sind Verträge ohne Mindestlaufzeit. Ebenfalls in die Richtung Kundenorientierung zielt der Wegfall der Wartezeit, wenn der Handyerwerber den Vertrag direkt am Tag des Kaufes beantragt. Andernfalls, und dies ist branchenüblich, beträgt die Wartezeit vier Wochen. Tritt innerhalb dieser Frist ein Schaden auf, ist der Versicherer von der Regulierung befreit. Dennoch ist es wünschenswert, dass ein Handy auch noch bis zu drei Monate nach Kauf versicherbar ist. Eine möglichst lange Dauer für den Erhalt eines neuwertigen Ersatzes fällt bei der Auswahl des Tarifes ebenfalls ins Gewicht.

Fazit

Durch die stark gestiegene Wertigkeit der heutigen Handys ist eine Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung heute im Vergleich zu vor zehn Jahren absolut empfehlenswert. Durch den permanenten Gebrauch der Geräte steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Beschädigung kommt, überproportional. Die Prämien fallen im Vergleich zu den Reparaturkosten gering aus.

Der Handyschutzbrief: Wann macht er wirklich Sinn?

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Um es vorwegzunehmen, wer ein sehr altes Telefon oder ein Einsteiger-Smartphone für 100 – 200 € besitzt, muss sich mit dem Thema Handyschutzbrief nicht wirklich auseinandersetzen. Anders sieht es jedoch aus, wenn das iPhone 6 oder 7, das Google Pixel oder das Samsung Galaxy der tägliche Begleiter sind. Kurz, wer ein hochwertiges High-End-Gerät besitzt, sollte hier weiterlesen.

Handyschutzbrief

Was sollte ein Handyschutzbrief leisten?

Diese Frage steht natürlich, neben der Frage nach den Kosten, an erster Stelle. Handyschutzbriefe d.h. Handyversicherungen gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen. Eine gute Versicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie keine exotischen oder absurden Risiken ersetzt, aber das Alltägliche ausschließt. Ein solches Risiko wäre beispielsweise ausschließlich bei Zerstörung eines herabstürzenden Hubschraubers. Wichtig ist, dass die täglichen Risiken abgesichert sind. Dazu zählen z.B.

  • Bruch des Displays
  • Wasserschaden
  • Raub oder Einbruch-Diebstahl
  • Schäden am Akku

Nur wenn diese Risiken abgedeckt sind, lohnt sich ein solcher Vertrag auch für ein höherwertiges Handy. Die Annahme, dass diese Risiken durch die Hausratversicherung gedeckt sind, ist leider falsch. Einzig bei Raub oder Einbruch-Diebstahl kann auf den Hausratversicherer zurückgegriffen werden. Raub setzt allerdings eine Versicherungspolice neueren Datums voraus.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Handydiebstähle in Deutschland. Es ist nur logisch, dass gerade höherwertige Geräte im Fokus der Diebe standen:

 

Statistik Handydiebstähle in Deutschland

Die Vorteile des Handyschutzbriefs von Friendsurance

Der Friendsurance Handyschutzbrief bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Dazu zählen

  • Sturz-, Bruch- und Flüssigkeitsschäden, sofern diese die Bedienung des Handys beeinträchtigen.
  • Schäden durch Brand, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss.
  • Schäden durch Plünderung, Sabotage, Vandalismus und vorsätzliche, widerrechtliche Beschädigung durch unberechtigte Dritte.
  • Konstruktions-, Material- oder Fabrikations- bzw. Montagefehler, soweit der Anspruch nicht im Rahmen der Garantie des Herstellers oder Händlers oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden kann.

Gerade Sturz-, Bruch- und Flüssigkeitsschäden stellen die Risiken dar, denen ein Handy im täglichen Gebrauch ausgesetzt ist. Es muss nicht immer der explodierende Akku sein, der ein Handy aus dem Verkehr zieht. Es kann auch vorkommen, dass der Besitzer schlicht beim Treppensteigen mit dem Telefon in der Hand damit an das Treppengeländer kommt. Displays sind sensibel, sonst wären sie nicht als Touchscreen nutzbar. Der Kontakt mit einem Treppengeländer ist als täglicher Gebrauch nicht vorgesehen. Die Liste der möglichen Alltagsschäden ließe sich beliebig fortsetzen.

Es bestehen allerdings, wie bei jeder guten Versicherung, auch Ausschlüsse, in denen der Handybesitzer keinen Anspruch auf Erstattung hat und der Handyschutzbrief nicht greift. Diese betreffen sogenannte Schönheitsfehler, sprich Gebrauchsspuren. Kratzer im Lack oder auf dem Display beeinträchtigen nicht die Gebrauchsfähigkeit des Gerätes und werden daher nicht ersetzt.

Wann sich ein Handyschutzbrief lohnt

Diese Frage lässt sich am leichtesten durch eine Gegenüberstellung von Beitrag und Kosten für eine mögliche Reparatur beantworten. Für das erste Rechenbeispiel wählen wir ein iPhone 6 mit einem Displayschaden. Die Reparatur erfolgt in Berlin. Das zweite Beispiel betrifft einen Wasserschaden an einem Samsung Galaxy S6 Edge. Die Reparatur erfolgt in München. Wir haben jeweils den günstigsten Anbieter ausgewählt.

Was kostet eine Handyreparatur im Vergleich zum Schutzbrief?

Wir unterstellen, dass zum Eintritt des Schadens vier Monatsbeiträge für den Handyschutzbrief entrichtet wurden.

Vegleich Kosten Handyschutzbrief Handy-Reparatur

Wichtig bei dieser Betrachtung ist, dass es durchaus regionale Unterschiede bei Handyreparaturen gibt. Der teuerste Anbieter in Berlin verlangt übrigens 249,95 € für die Displayreparatur bei einem iPhone 6. Die Handyversicherung erspart den mühsamen Preisvergleich, wer die Reparatur am günstigsten ausführt. Im Zweifelsfall erhalten Sie ohne große Diskussionen ein Austauschgerät von vergleichbarer Art und Güte, wie das beschädigte Gerät – einfacher und zeitsparender geht es kaum.

Die Vertragsdetails zum Handyschutzbrief von Friendsurance

Neben dem Versicherungsumfang spielen natürlich auch die Vertragsdetails eine entscheidende Rolle:

  • Vertragsabschluss ist bis drei Monate nach Erwerb des Handys möglich.
  • Wird der Handyschutzbrief bei Erwerb des Gerätes abgeschlossen, entfällt die vierwöchige Wartezeit.
  • Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.
  • Im Basis- und Komfortschutz haben Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Dieser entfällt im Premium-Tarif.

Fazit

Reparaturkosten steigen proportional zum Wert des Handys. Bei einem Premiumhandy wie dem iPhone oder dem Galaxy S6 lohnt sich auf jeden Fall der Premium-Tarif mit Rundumschutz ohne Selbstbeteiligung. Dies gilt auch für die alltäglichen Risiken wie Displaybruch oder einen Wasserschaden. Einfacher Diebstahl oder Raub ist durch die Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Must-Have: Die 10 coolsten iPhone Gadgets

• Katja Nauck • 2 Kommentare • 

Nur ein iPhone dabei, aber die Kinder wollen zu zweit Musik hören? Während der Autofahrt keine gute Halterung für das Handy? Nicht zufrieden mit dem Speicherplatz auf dem iPhone?  Es gibt für jedes Gerät das passende Gadget, vor allem fürs iPhone. Wir stellen 10 clevere iPhone Gadgets vor, die Sie und Ihr iPhone vom Hocker hauen.

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Das Anti-Rutsch Pad für iPhones

Die Rettung für autofahrende Vieltelefonierer kommt in Form eines klebrigen Anti-Rutsch Pads. Dieses wird im Auto auf eine saubere Fläche aufgeklebt. Das iPhone drücken Sie auf das Pad, wo es festgehalten wird. Selbst in Kurven oder beim Bremsen bleibt das Smartphone an Ort und Stelle. Das günstige Gadget ersetzt eine Halterung und zeigt sich äußerst flexibel. Es kann einfach abgezogen und an anderer Stelle wieder angebracht werden.

Sollte sich das iPhone trotz Herstellerversprechen vom Pad lösen und Schaden nehmen, dann ist dieser über die Herstellergarantie abgesichert. Wird der Schaden nicht abgedeckt, greift u.U. Ihre iPhone-Versicherung bei uns. Eine Friendsurance iPhone-Versicherung versichert Display-, Bruch- und Flüssigkeitsschäden. Der Premiumtarif umfasst zusätzlich Diebstahl, Einbruch-Diebstahl und Raub und enthält keine Selbstbeteiligung. Das Besondere: Friendsurance belohnt Schadensfreiheit mit einem jährlichen Bonus.

Glückliche Kinder dank Jack Rabbit Kopfhörer Splitter

Eltern kennen das. Die beiden Kleinen sitzen auf der Rückbank und sind schon nach 10 Minuten Fahrzeit gelangweilt. Damit die 5-stündige Tour nicht im Desaster endet, dürfen die beiden Ihr Smartphone für das Hörspiel nutzen. Zur Erleichterung aller haben Sie den Jack Rabbit Kopfhörer Splitter dabei, womit 2 Kopfhörer den Sound eines iPhones abspielen und zeitgleich 2 Kinder glücklich machen.

Bluetooth Laser Keyboard mit Power Bank

Unterwegs schnell eine SMS verfassen, stellt niemanden vor große Herausforderungen. Anders sieht es aus, wenn längere E-Mails geschrieben werden sollen. Alternativ zu kleinen iPhone Tastatur können Sie das Laser Keyboard nutzen. Dieses ist ein praktisches Gadget für alle, die unterwegs ihre Korrespondenz erledigen. Via Bluetooth koppelt sich das Gerät mit dem iPhone. Es spiegelt eine Tastatur auf ebener Fläche, die ganz normal genutzt wird. Als Ladestation funktioniert das Keyboard ebenfalls, wenn Sie das Ladekabel an beide Geräte anschließen.

Ladestation Eclipse: Nie wieder Kabelsalat

Mobile Geräte begleiten uns immer. Daher müssen sie natürlich auch aufgeladen werden, was im Büro oder zu Hause zum unschönen Kabelsalat führt. Die Ladestation Eclipse ist ein stilvolles iPhone Gadget, das bis zu 3 mobile Geräte auf einmal lädt. Kabel werden in der hölzernen Box aufgewickelt, sodass diese unsichtbar werden. Ordnung und Design verschmelzen hier perfekt.

Eclipse USB Ladestatio

Mit Ball-Pod gegen Wackelfotos

Fotografen schwören auf das klassische Stativ, denn nichts wackelt und die Perspektive stimmt. Nun hat kaum jemand eins in der Tasche, sodass die ruhige Hand das tadellose Foto unterwegs schießen muss. Mit dem Ball-Pod-Stativ mit SmartFix brauchen Sie sich nicht mehr auf Ihre körperliche Eignung als lebendes Stativ konzentrieren, sondern ausschließlich auf Ihr Motiv. Sie kneten den Ball in die gewünschte Position, befestigen Ihr iPhone und knipsen das perfekte Foto.

ballpod

Dockingstation als einarmiger Bandit

Ein witziges iPhone Gadget ist der einarmige Bandit als Dockingstation. Er sieht toll aus und ist als Spielzeug funktionsfähig. Das Smartphone wird auf der Dockingstation geladen, das am PC oder Laptop per USB angeschlossen ist. Sie laden sich das passende Glücksspiel im Appstore und können Jackpot Slots spielen. Dabei betätigen Sie den Hebel und warten gespannt auf das Ergebnis. Für verspielte iPhone Nutzer ist diese Dockingstation eine prima Abwechslung.

HELP!: Der SOS Smartphone Button

Sie brauchen dringend Hilfe, doch Ihr Handy ist irgendwo verstaut oder der Angerufene reagiert nicht. Statt sich minutenlang um Hilfe zu bemühen, drücken Sie den SOS Smartphone Button. Er sendet via Bluetooth ein Signal an Ihr iPhone. Dieses setzt einen Notruf inklusive Standort per SMS oder Sprachnachricht an bis zu 5 Personen ab. Den kleinen batteriebetriebenen Button befestigen Sie am Schlüsselbund oder verstauen ihn in Ihrer Tasche.

SOS Smartphone Button

Dash-i: SD-Karten-Slots für iPhones

iPhone User können aufatmen. Dank Meenova kann der Speicherplatz endlich beliebig erweitert werden, da das Unternehmen einen SD-Karten-Slot für iPhones namens Dash-i erfunden hat. Diese Innovation war höchste Zeit, da sich Apple Geräte nicht erweitern lassen. Dash-i ist handlich und klein genug für den Schlüsselbund, sodass er wie Ihr iPhone immer mit dabei ist.

Intelligente Zeiterfassung dank Zei

Noch ist das Zeiterfassungs-Gadget in der Finanzierungsphase. Doch im März 2017 werden die ersten Produkte von Zei ausgeliefert. Schon jetzt ist ein echter Hype um das ungewöhnliche Gadget entstanden, weil es zuverlässig die Zeit misst und einfach zu bedienen ist. Es handelt sich um einen Oktaeder, dessen Seiten jeweils mit einer Tätigkeit belegt werden. Diese werden individuell programmiert: Meeting, telefonieren, Pause, schreiben oder lernen. Erfasst wird die Zeit, indem das Gadget auf die entsprechende Seite gelegt wird. Die Daten werden direkt in die dazugehörige App/Software übertragen, wo jede Zeitspanne übersichtlich dargestellt wird.

Nie wieder dicke Luft: Die Wetterstation Netatmo

Im Büro kann schon mal dicke Luft herrschen, wenn mehrere Leute in einem Raum dieselbe Luft atmen. Das drückt auf die Stimmung, weil Frischluftfanatiker den Sauerstoffkick benötigen, während Warmluftliebhaber lieber gar nicht lüften. Die Wetterstation Netatmo zeigt neutral an, wie gut die Luftqualität ist und wann gelüftet werden muss. Die App schickt an alle Beteiligten Erinnerungen und übermittelt natürlich noch weitere Wetterdaten.

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World Paper Free Day: Liebe Versicherungen, lasst uns weniger Papier verschwenden

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Die Versicherungsbranche ist sehr papierlastig. Das ist kein Geheimnis. Als Insurtech tragen wir unseren Teil dazu bei, die Versicherungswelt digitaler zu machen und Papier zu sparen. Daher möchten wir zum World Paper Free Day einmal zeigen, wie viel Papier weltweit eigentlich verbraucht wird und wie jeder, vor allem im Büro, dazu beitragen kann, papierfreier zu arbeiten.

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Der World Paper Free Day

Der World Paper Free Day (WPFD) ist eine Initiative der Association for Information and Image Management (AIIM), einer weltweiten Community für Informationsspezialisten. Es darum, auf die Problematik des Papierverbrauchs hinzuweisen, Prozesse digitaler zu gestalten und dadurch den enormen Papierverbrauch in der heutigen Businesswelt einzuschränken. Jedes Jahr veranstaltet AIIM am WPFD ein digitales Live-Event, an dem jede Firma teilnehmen kann, die daran interessiert ist. In Vorträgen, Sessions und Workshop-Chats teilen Mitglieder der AIIM Community Tipps und Tricks für das papierfreie Arbeiten. Zum Live-Event kann sich jeder anmelden, der möchte.

Es ist unfassbar, wie viel Papier heutzutage täglich in Geschäftsprozessen noch verschwendet wird, obwohl es die digitalen Prozesse dazu gibt. Es ist möglich, E-Mails zu senden, um Kunden zu informieren. Man kann Versicherungen online abschließen und dank Apps digital verwalten. Der WPFD ist eine gute Möglichkeit gezielt einen Tag lang auf die Papierverschwendung hinzuweisen  und anderen zu zeigen, wie man Prozesse auch digital viel effektiver gestalten kann. Natürlich sollte man nicht nur an diesem Tag sondern langfristig an einen effizienten Umgang mit Papier denken. Es gibt jedoch gute Gründe, warum so eine Aktion wie der WPFD dafür hilfreich ist.

Können Sie auf die Post Ihrer Versicherung verzichten?

Leider verschicken gerade Versicherungsunternehmen unserer Meinung nach immer noch viel zu viel Papier. Wie viele Unterlagen erhalten Sie eigentlich jährlich von Ihrer Versicherung? Sie kommen doch bestimmt auch locker auf 15 Seiten pro Jahr? Meistens erhält man für jede Veränderungsmeldung eine schriftliche Bestätigung, die man eigentlich auch gut per Mail senden könnte. Dabei wäre es doch viel kunden- und umweltfreundlicher vom Brief auf das PDF umzusteigen. Dazu fordern wir die Versicherungsunternehmen auf!

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Friendsurance ist als Online-Makler mit digitalem Versicherungsmanager bereits auf einem guten Weg. Dennoch können auch wir noch einiges tun, um noch weniger Papier zu verwenden. Wir halten uns am WPFD einmal konsequent an unsere 10 Tipps im Büro Papier zu sparen. Das können Sie auch!

Die 10 effektivsten Möglichkeiten im Büro Papier zu sparen

  1.  Den Drucker meiden: In einem Internet-Startup wird schon wenig gedruckt. Leider lässt es sich manchmal nicht vermeiden Geschäftsbriefe per Post zu versenden. Wenn man schon druckt, kann man aber gleich doppelseitig drucken. Das spart enorm Papier! Am WPFD haben wir den Drucker einfach mal einen Tag lang abgesperrt.
  2.  Briefe & Fax sind so was von gestern: Die meisten Briefe wandern doch direkt ungelesen in den Papierkorb. Machen Sie den Papierkorb überflüssig und versenden Sie alles nur digital an Kunden und Geschäftspartner. Das spart enorm Zeit und Nerven! Wenn Sie es noch persönlicher möchten: Versenden Sie doch mal eine Voice-Mail, das wirkt viel persönlicher und geht auch viel rascher.
  3.  eNotes statt Post-its: Die kleinen bunten Klebezettel helfen oft, Gedanken zu strukturieren und Ideen kurzfristig festzuhalten. Das funktioniert aber mit Notizen auf dem Smartphone genauso gut. Statt eNotes zu schreiben, können Sie spontane Gedanken auch einfach mit dem Handy aufnehmen. Nahezu jedes Smartphone hat ein Micro und die entsprechende App.
  4.   Digitale Reisebuchung: Früher musste man sich Boardingpässe, Reisedaten und Tickets noch ausdrucken. Mittlerweile erhält man nicht nur Flugtickets sondern auch Fahrkarten und Pläne als eTicket aufs Smartphone.
  5.   Onlinebanking statt Kontoauszug: Wozu braucht man eigentlich heute noch Kontoauszüge? Dank Online-Banking und Kontoapps haben Sie jederzeit und mobil Zugriff auf Ihr Geld, sehen Ihre Umsätze digital und können Überweisungen ohne Überweisungsträger tätigen.
  6.   Versicherung via App: Insurtech macht’s möglich: Versicherungen digital in einer App managen, Schäden direkt online melden und bei Bedarf Beratungstermine vereinbaren.
  7.   Digital lesen: Inzwischen gibt es alle guten Bücher, Fach- und Sachbücher als eBook. Jedes großes Nachrichtenmagazin hat eine App und bietet ein ePaper an. Keiner muss mehr auf Gedrucktes zurückgreifen, wenn er Qualität lesen möchte.
  8.   Keine Werbung bitte: Sie sind auch von den ständigen Werbebriefen Ihrer Bank oder den Werbe-Infoschreiben genervt? Machen Sie sich die Mühe und bestellen Sie bei der Hotline die Briefe ab. Je mehr Kunden sich beschweren, desto besser! Denn ein Aufkleber mit dem Hinweis “Keine Werbung bitte” interessiert leider nicht alle Briefträger.
  9.  Papierfreie Mittagspause: Entfernen Sie Zewas aus der Kantine, Papiertücher aus dem Bad und Papierservietten vom Tisch. Alternativ können Sie waschbare Lappen und Handtücher oder zumindest Tücher aus Recyclingmaterial zur Verfügung stellen.
  10. Doppelt hält besser: Es gibt Mitarbeiter, die sind unbelehrbar und drucken eben doch gern alles aus. Da viel Papier dann letztlich unbeschrieben im Papierkorb landet, unser Vorschlag: Sammeln Sie alle einseitig ausgedruckten Seiten an einer Stelle. Dann braucht ihr keine Notizzettel kaufen und könnt die überflüssigen Drucke noch sinnvoll verwenden. Alternative zu Papier-Flipcharts? Ein abwischbares Whiteboard, das man immer wieder beschreiben kann.

Haben Sie weitere Ideen für den papierfreien Alltag und weniger Papier im Büro? Wir freuen uns auf weitere Best-Practices und Vorschläge! Am meisten freuen wir uns natürlich, wenn wir Ihre Company inspirieren ebenfalls am WPFD teilzunehmen und ein Zeichen zu setzen!

Zahlt die Haftpflichtversicherung auch innerhalb der Familie?

• Katja Nauck • 48 Kommentare • 

Sie besuchen Ihre Tochter und setzen sich gemütlich auf die Couch. Krsch! Das war die teure Designerbrille. Jetzt müsste doch die Haftpflichtversicherung für den Schaden einspringen! So würde man denken. Aber ist das so? Wir erläutern, ob und wann eine Haftpflichtversicherung auch Schäden innerhalb der Familie zahlt.

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Haftpflichtschäden können schneller passieren als man denkt. Damit sind jene Schäden gemeint, die sie selbst bei anderen oder am Eigentum anderer verursachen.  Haftpflichtschäden unterteilt der Versicherer in Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Meistens bewegen sich die Schadenssummen im kleineren dreistelligen Bereich. Wenn jedoch Personen verletzt werden, können mit Operations- und Behandlungskosten auch schnell einmal höhere Summen auf einen zukommen, die mit einer einmaligen Zahlung nicht erledigt sind.

Typische Schadensfälle, die in den Bereich der Haftpflichtversicherung fallen könnten:

  1. Ihre Tochter zieht aus der elterlichen Wohnung aus und Sie helfen beim Umzug. Beim Tragen des Fernsehers rutscht er Ihnen aus der Hand und fällt so unglücklich auf die Treppe, dass er danach nicht mehr funktioniert.
  1. Sie fahren mit dem Fahrrad auf dem Radweg und überholen einen Fahrradfahrer. Dabei übersehen Sie ein parkendes Auto, dass Sie schrammen und dabei den Spiegel mitreißen, während der Fahrer staunend dabei zusieht. Was ist, wenn der Fahrer Ihre Schwester ist, die mit Ihnen im Haushalt lebt?
  1. Sie machen eine Radtour mit der ganzen Familie. Aufgrund Ihres rasanten Überholmanövers auf der Landstraße, fällt ihr Ehepartner so unglücklich vom Rad, dass er operiert werden muss. Zahlt hier Ihre private Haftpflichtversicherung die Operationskosten?

Wer in der Haftpflichtversicherung abgesichert ist

Generell ist die Haftpflichtversicherung dafür da, den Versicherungsnehmer vor hohen Schadensersatzansprüchen von Dritten zu bewahren. Sie würde also zahlen, wenn ein Dritter berechtigte finanzielle Forderungen an mich hat, weil ich einen Schaden verursacht habe.

Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihre gesamte Familie suchen, empfehlen wir Ihnen einen Familientarif. Sie benötigen also nur einen Versicherungsvertrag für beide Ehepartner und alle Kinder. Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Ehepartner nicht dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Familientarife haben etwas höhere Beiträge, weil sie einen Rundum-Schutz bieten. Für Singles gibt es natürlich auch günstigere Tarife mit guten Leistungen. Daher sollte man hier auch bei der Tarifwahl aufpassen.

Wann sind Kinder in der Haftpflichtversicherung inbegriffen?

Kinder sind generell in der Familienhaftpflichtversicherung meist bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung mitversichert. Sobald sie verheiratet sind, eine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium beginnen, brauchen Sie allerdings einen eigenen Haftpflichtvertrag. Dabei ist es unerheblich, wie viele Kinder man hat. Hier benötigt man keinen Extravertrag. Die sollten jedoch darauf achten, ob auch Schäden durch schuldunfähige Kinder, also Kinder unter dem 7. Lebensjahr mit abgesichert sind. Sie sind als Eltern nicht haftbar für Schäden, die ein Kleinkind verursacht. Es gibt jedoch Tarife, die auch in diesem Fall zahlen würden.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie?

Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die die gesamte Familie dritten Personen verursacht. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Was das heißt? Wenn Sie z.B. aus Wut auf jemanden mit Absicht dessen Eigentum beschädigen und dieser Schadenersatz von Ihnen fordert, springt die Haftpflichtversicherung generell nicht dafür ein. Hier ist es auch unerheblich, ob es sich um ein Familienmitglied oder eine fremde Person handelt. Wie sieht es aber mit dem Versicherungsschutz untereinander aus? Zahlt hier die Haftpflichtversicherung ebenfalls?

Das müssen Sie generell zur Haftung innerhalb der Familie wissen:

  • Der Versicherungsanspruch schließt im Allgemeinen die Haftung innerhalb einer Versichertengemeinschaft aus. Das heißt, jene Schäden die die Versicherungsnehmer eines Versicherungsvertrags untereinander verursachen würden.
  • Bei einem Schaden innerhalb der Versichertengemeinschaft eines Vertrags zahlt die Haftpflichtversicherung  nicht, weil der Verursacher auch gleichzeitig der Geschädigte wäre.
  • Ansprüche, die innerhalb der häuslichen Gemeinschaft gegenseitig entstehen könnten, sind vom Versicherungsschutz laut AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ausgeschlossen.
  • Kinder, die nicht mehr am Wohnsitz Ihrer Eltern gemeldet sind, aber noch ein eigenes Zimmer im Elternhaus besitzen, würden nicht mehr zu dieser häuslichen Gemeinschaft gehören. Hier müsste also die Haftpflichtversicherung für die Schäden der Eltern gegenüber den Kindern einspringen.

Achtung: Es gibt jedoch durchaus Versicherungstarife der Haftpflichtversicherung, die auch Schäden von versicherten Personen untereinander begleichen. Dies gilt jedoch nur für Personen- und Sachschäden, nicht für Vermögensschäden.

Wer gehört zur häuslichen Gemeinschaft?

Hier handelt es sich um alle im Vertrag mitversicherten Personen, die zusammen in einem Haushalt d.h. in einer Wohnung leben. Das sind laut AHB des GDV:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • Eltern und Kinder
  • Großeltern und Enkel
  • Geschwister
  • Pflegeeltern und – kinder

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Unsere Empfehlung zur Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie

Wichtig ist in den Fragen der gegenseitigen Haftung innerhalb der Familie generell die Zugehörigkeit zu einem Haushalt. Die meisten Haftpflichtversicherungen würden hier nicht zahlen. Es gibt jedoch durchaus Tarife, die Sach- und Personenschäden innerhalb der Versicherungsgemeinschaft unter Umständen zahlen würden. Wenn innerhalb der Familie ein Schaden passiert ist und Sie sich nicht sicher sind, ob das die Haftpflichtversicherung deckt, sollten Sie das unbedingt mit Ihrem Makler klären oder sich direkt an Ihr Versicherungsunternehmen wenden.

Eventuell kann es auch zu strittigen Fragen kommen, wenn eine Familie z. B. mit den Groß- und Schwiegereltern in einem Mehrfamilienhaus lebt. Es ist allerdings ein Trugschluss, dass man innerhalb dieser Familie eines Mehrfamilienhauses nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann. Laut  § 823 BGB gibt es keinen Haftungsausschluss bei Schäden innerhalb der Familie. Im Allgemeinen benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung, sobald Sie einen eigenen Haushalt führen, nicht mehr studieren und sich nicht mehr in der Ausbildung befinden. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie bei Schadensersatzansprüchen von Dritten nicht im Regen stehen.

Warum die private Haftpflichtversicherung Mietsachschäden nicht immer übernimmt

• Katja Nauck • 7 Kommentare • 

Schäden in einer Mietwohnung lassen sich manchmal einfach nicht vermeiden. Vor allem bei einem Umzug passiert es schnell, dass durch das Möbelrücken Schrammen in Türen oder Wänden entstehen oder etwas zu Bruch geht. Doch wann genau muss der Mieter für solche Schäden haften und inwieweit hilft hier eine Haftpflichtversicherung?

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Haftpflichtversicherung und Mietsachschäden: Die Definition

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die man abschließen sollte. Sobald man einer dritten Person oder dem Eigentum eines Dritten einen Schaden verursacht, greift diese und tritt für etwaige Schadensersatzansprüche ein. Doch wie verhält es sich im Bereich von Mietwohnungen? Immerhin handelt es sich hierbei ja um den Besitz eines anderen. Was passiert also, wenn beim Umzug versehentlich eine Tür in der Wohnung zerkratzt oder ein Waschbecken zu Bruch geht? Dann ist man als Mieter im Falle einer Schadensverursachung zunächst einmal schadensersatzpflichtig. In diesen Fällen sollte man eine Haftpflichtversicherung besitzen, die auch Mietsachschäden versichert.

Was ist ein Mietsachschaden?

Auch wenn eine Mietwohnung auf den ersten Blick leer erscheint, gibt es dort jede Menge Gegenstände, die beschädigt werden oder die zu Bruch gehen können. Verursacht werden können dabei unter anderem

  • Schäden an dem gemieteten Gebäude: z.B. Wände, Fußböden, Türen, Fenster, Badkeramik
  • Schäden an Vermögensgegenständen der Mietsache (z.B. Möbel und Einrichtungsgegenstände, Einbauküchen)
  • Schlüsselschäden, z.B. durch Schlüsselverlust und die dadurch entstehenden Kosten eines Schlossaustauschs

In diesen Fällen greift die Haftpflichtversicherung

Ob die Haftpflichtversicherung Mietschäden abdeckt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) geht hervor, dass Schadensersatzsprüche von der Haftung ausgeschlossen sind, wenn es sich um Miet- oder Pachtobjekte handelt.

Mietsachschäden sind aufgrund dieser Besitzklausel also im Normalfall nicht abgedeckt. Doch wie fast immer gibt es auch hier Ausnahmen. Das Schlüsselwort hierbei lautet „Mietsachschadenklausel“. Diese hebt den Ausschluss von solchen Schäden teilweise wieder auf. Daher sollte man die Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung genau ansehen und überprüfen, ob Mietsachschäden extra eingeschlossen sind.

Ob die Haftpflichtversicherung bei einem Mietschaden in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Bedingungen ab: Zunächst steht die Frage, wessen Eigentum beschädigt wurde – handelt es sich um eine Sache, die dem Vermieter gehört (wie Wände, Türen, Fenster, Böden) oder betrifft der Schaden das eigene Eigentum.

Als nächstes muss geklärt werden, ob es sich bei der beschädigten Sache um einen unbeweglichen Gegenstand handelt. Diese werden normalerweise von der Versicherung abgedeckt. Zu solchen unbeweglichen Gegenständen zählt etwa eine Einbauküche. Bewegliche Gegenstände wiederum werden im Allgemeinen nicht einbezogen. Ausnahmen gibt es aber natürlich auch hier wieder, dies hängt nicht zuletzt vom gewählten Tarif ab.
Da die Policen der Gesellschaften teilweise sehr unterschiedlich sind, sollten Sie vor Abschluss einen Blick in die „Besonderen Versicherungsbedingungen“ bzw. in die „Risikobeschreibungen“ werfen.

Wann die Haftpflichtversicherung nicht greift

Im Normalfall sind von der privaten Haftpflichtversicherung Mietschäden ausgeschlossen, die vom GDV wie folgt festgelegt wurden:

  • Glasschäden (z.B. auch an einem Ceranfeld)
  • Schäden durch Verschleiß und Abnutzung
  • Schimmelpilzbefall
  • Schäden an Gas- und Elektrogeräten
  • Schäden an Warmwasser- und Heizungsanlagen

Vor allem Glasschäden dürften hier für viele Mieter interessant sein. Um sich gegen Kosten für einen solchen Schaden abzusichern, kann eine Hausratversicherung mit Versicherungsschutz bei Glasbruch nützlich sein. Eine Haftpflichtversicherung schützt hier leider nie.

Haftpflichtversicherungsschutz auch im Hotel und in gemieteten Ferienwohnungen?

Mitunter ist es auch möglich, dass die private Haftpflichtversicherung ebenfalls zum Einsatz kommt, wenn Schäden in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen entstehen. Auch hier gibt der Blick in die Versicherungspolice Aufschluss darüber, ob der Schaden abgedeckt wird und wenn ja, wie hoch die Leistungen dabei ausfallen.

Fazit

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Haftpflichtversicherung Mietsachschäden übernimmt, sollten Sie unbedingt in Ihrer Police prüfen, ob eine Mietsachschadenklausel enthalten ist. Wer einen neuen Haftpflichtvertrag abschließen möchte, sollte vor Abschluss genau die Versicherungsbedingungen prüfen und sich über die Schadensleistung im Falle von Mietsachschäden erkundigen. Auch ein direkter Vergleich auf verschiedenen Online-Portalen kann hier sehr aufschlussreich sein. In jedem Fall muss ein entstandener Mietschaden dem Vermieter zeitnah mitgeteilt werden, unabhängig davon, ob die Versicherung nun den Schaden übernimmt oder nicht. Denn Schadensersatz müssen Sie als Verursacher in jedem Fall leisten.