Die Rechtschutzversicherung – Was deckt sie eigentlich genau ab?

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Rechtsstreitigkeiten sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Wer in die Situtation kommt – aus welchen Gründen auch immer – verklagt zu werden oder sich entscheidet selbst zu klagen, muss in den meisten Fällen mit einer Menge Kosten rechnen. Eine Rechtsschutzversicherung springt im Allgemeinen genau in diesen Fällen ein: entweder um einen Anspruch zu verfolgen oder um auf der anderen Seite eine Klage abzuwehren.

Eine kurze Übersicht, welche Kostenkategorien eine gute Rechtsschutzversicherung übernehmen sollte, gibt dir Max in unserem Video:

Rechtsschutzversicherung – Was ist versichert?


Rechtsschutzversicherung – Was ist versichert?
Jetzt geht’s ans Eingemachte. Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung und wie viel? Die meisten Verträge sehen 4 Kostenkategorien vor. Erstens: Gerichtsgebühren, also das was dir das Gericht an Prozesskosten in Rechnung stellt. Zweitens: Zeugen- und Sachverständigenentschädigung. Drittens: Kosten der Gegenseite. Ob es dazu kommt, wird sich im Laufe des Prozesses rausstellen. Und viertens: kostenlose Strafverfolgung im Ausland. Pass also genau auf, dass diese Punkte in deiner Police miteingeschlossen sind. Schließlich willst du ja nicht am Ende auf den Kosten der Gegenseite sitzen bleiben.

Collaborative Consumption – Die neue Lust am Teilen

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Die dritte Welle des Internets. Sharing is caring. Teilen statt kaufen. Das alles sind Sätze die ein Phänomen beschreiben, dass sich momentan scheinbar unaufhaltsam auszubreiten scheint: Collaborative Consumption, auf Deutsch Ko-Konsum (oder alternativ: Sharing Economy) – die Wirtschaft des Teilens. Dazu zählen alle Unternehmen, die eine Plattform für Leute bieten auf der sie, meist gegen eine Gebühr, Sachen ausleihen, verleihen oder teilen können.

Doch warum lieber teilen anstatt kaufen?

Es gibt viele Dinge die wir nur selten brauchen und für die es sich rational gesehen nicht lohnt, viel Geld auszugeben. Wenn du einmal im Monat mit dem Auto fährst um etwa einen Großeinkauf zu erledigen, macht es wenig Sinn sich ein Auto anzuschaffen und es die ganze Zeit in der Garage stehen zu lassen. Das kostet nur unnötig viel Geld. Warum also nicht ein Auto für diese Fahrt vom Nachbarn leihen? Oder, wenn du doch schon ein Auto besitzt, es zu verleihen – gegen Geld natürlich. Diesen Ansatz des Leihens, Verleihens und das profitieren von der Tatsache, dass man sich mit anderen Menschen zusammenschließt um gemeinsam zu sparen, haben sich mittlerweile eine ganze Reihe von Firmen auf die Fahne geschrieben. Und der Erfolg gibt ihnen Recht.

Internet als Mittelpunkt von Collaborative Consumption

Ob Wohnungen, Autos, Kleidung, Spielzeug oder Werkzeug: Teilen kann man mittlerweile fast seinen ganzen materiellen Besitz. „Schuld“ daran ist nicht nur die aktuelle Krise, die viele von uns zum Umdenken bewegt, sondern vor allem das Internet. Denn die meisten Unternehmen, die man zu Collaborative Consumption zählen kann, verdanken ihren Erfolg vor allem ihrer Internetplattform über die im Prinzip alles abgewickelt wird. Bei Portalen wie airbnb, 9flats oder Wimdu kann man nach Wohnungen für seinen nächsten Urlaub suchen, bei Kleiderkreisel seine Kleidung tauschen, bei Leihdirwas oder frents Alltagsgegenstände leihen oder verleihen und etwa bei tamyca sein Auto verleihen bzw. selbst eins ausleihen. Auch Friendsurance setzt an diesem Ansatz an. Bei uns teilt man zwar keinen materiellen Besitz, kann aber gemeinsam mit anderen Leuten seine Versicherungsbeiträge sparen.

Neu ist die Idee des Teilens um zu sparen vielleicht weniger, sie ist jedoch durch das Internet mit all seinen Möglichkeiten viel einfacher umzusetzen. Dadurch, dass sich viele Unternehmen die Funktionen sozialer Netzwerke zu Nutze machen, können sich auch fremde Menschen ganz einfach online miteinander vernetzen um so zu sparen. Doch genau hier liegt natürlich auch die Schwierigkeit der Unternehmen, die das Vertrauen ihrer potenziellen Nutzer nicht nur erst erarbeiten, sondern auch stetig erhalten müssen. Ein Ende des Teilens ist aber erst mal nicht in Sicht, im Gegenteil, die Entwicklung von Collaborative Consumption steht mit Sicherheit noch ziemlich am Anfang. Und sie rückt immer mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses: So wird die CEBIT nächstes Jahr unter dem Motto „Shareconomy“ laufen.

Infografik: Versicherungsbetrug ist Volkssport

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Versicherungsbetrug wird von vielen Deutschen immer noch als ein Kavaliersdelikt gesehen. Das ist auch der Grund, warum Versicherungsbetrug zu einem regelrechten „Volkssport“ geworden ist und sich viele gar nicht bewusst sind, dass sie sich mit ihrem Verhalten im Endeffekt selber schaden, denn die Versicherungen erhöhen ihre Beiträge um die Kosten abzudecken. Hinzu kommt, dass jeder noch so kleine Betrugsversuch eine Straftat ist, die auch von den Versicherungen als eine solche verfolgt wird.
Wir haben für euch die drei „Königsdisziplinen“ des Volkssports einmal grafisch zusammen gestellt.

Wie man sich fair versichern kann ohne für Betrüger mitzubezahlen erfährst du übrigens unter https://www.friendsurance.de/so-funktionierts

Versicherungslexikon: Deliktfähigkeit bei der privaten Haftpflichtversicherung

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Was ist eigentlich die Deliktfähigkeit?

Verursacht eine Person einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Schaden und die Haftpflichtversicherung muss einspringen, kann der Verursacher nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er auch schuldfähig beziehungsweise deliktfähig ist.

Deliktunfähig sind laut § 829 BGB:

  • Alle Kinder unter 7 Jahren. Verursacht also ein fünfjähriges Kind einen Schaden, bei dem beispielsweise ein Gegenstand zu Bruch geht, lehnt die private Haftpflichtversicherung, die normalerweise in diesem Fall zahlen müsste, die Zahlung ab.
  • Kinder zwischen 7 und 10 Jahren, die an einem Unfall durch ein Kraftfahrzeug, einer Schwebe- oder Schienenbahn beteiligt waren und einen nicht vorsätzlichen Schaden verursacht haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Auto einem Kind ausweichen möchte und dabei gegen die Leitplanke oder auf die falsche Spur gerät und es so zu einem Unfall kommt.
  • Erwachsene, die zu dem Zeitpunkt des Schadens bewusstlos sind oder an psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen leiden.

Bei Kindern über 7 aber unter 18 Jahren, erfolgt von der Versicherung meist ein psychologisches Gutachten darüber, ob das Kind zum Zeitpunkt des Schadensfalls über die erforderliche Verantwortungsreife verfügt hat.

Die Kinderschadenklausel als Lösung

Der Geschädigte kann in den Fällen, in denen ein von deliktunfähigen Kindern verursachter Schaden vorliegt und die Versicherung nichts zahlen möchte, denjenigen haftbar machen der in dem Moment des Schadens seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Liegt keine Aufsichtsverletzung vor, muss der Geschädigte im schlimmsten Fall selbst für den Schaden aufkommen.

Für Familien gibt es deshalb die Möglichkeit, zum Beispiel bei den privaten Haftpflichtversicherungspartnern von Friendsurance unter den erweiterten Optionen, eine sogenannte „Kinderschadenklausel“ miteinzuschließen. Bei dieser Klausel verzichtet die Versicherung auf eine Prüfung der Aufsichtspflicht und reguliert den Schaden.

Versicherungslexikon: Obliegenheiten

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Was sind eigentlich Obliegenheiten?

Obliegenheiten sind spezielle Pflichten und Verhaltensregeln, die auf jeden Versicherungsnehmer zukommen, sobald er sich versichern möchte. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung oder eine andere Versicherung handelt. Die Obliegenheiten sind in jedem Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten und somit für beide Parteien jederzeit einsehbar.
Manche Obliegenheiten beginnen schon vor Vertragsabschluss, wie zum Beispiel die vorvertragliche Anzeigepflicht. Andere sind während der Laufzeit des Vertrags, im Versicherungsfall oder bei Beendigung des Vertrags zu beachten. Zu den Obliegenheiten eines jeden Versicherungsnehmers gehört zum Beispiel die regelmäßige Prämienzahlung, die Pflicht vor der Versicherung richtige Angaben zu machen oder die Anzeigenpflicht, also die Meldung des Schadens an die Versicherung in einem bestimmten Zeitrahmen.

Die Einhaltung der Obliegenheiten ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag. Kommt ihr euren Pflichten nicht nach, kann die Versicherung ihre Leistung einstellen oder euch kündigen. Euer Versicherungsschutz ist also gefährdet, sobald ihr eine Obliegenheitsverletzung begeht. Es sei denn, die Verletzung ist weder vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden.

Rechtsschutzversicherung: Habe ich eigentlich das Recht meinen Anwalt frei zu wählen?

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Im Grunde ja! Jeder Mensch sollte zur Sicherung der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts die Möglichkeit haben, im Falle eines Rechtsstreits seinen Anwalt frei auszuwählen. Ob das jedoch immer der Fall ist, hängt vom Versicherer ab.
Viele Versicherungen wollen die Wahl beschränken, in dem sie eigene Anwälte beschäftigen möchten. Teilweise empfehlen sie mit der Deckungszusage deswegen Anwälte aus einem Pool kooperierender Anwälte. Was nicht immer zum Nachteil sein muss, denn die Versicherungen bieten meist Anwälte aus vielen Sparten, die der eigene Anwalt vielleicht gerade nicht abdecken kann. Allerdings muss euch natürlich auch klar sein: diese Anwälte stehen in einer Vertragsbeziehung zu den einzelnen Versicherungen.
Was eine Versicherung aber auf keinen Fall darf, ist dem Versicherungsnehmer Vergünstigungen in Aussicht stellen, damit dieser einen empfohlenen Rechtsanwalt der Versicherung nimmt. Das hat vor kurzem das Oberlandessgericht Bamberg entschieden.

Damit ihr aber wirklich die freie Wahl habt was euren Anwalt angeht und euch nicht auf Kompromisse einlassen müsst, solltet ihr bei Abschluss eurer Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass genau der Punkt der freien Anwaltswahl bei euch im Vertrag vermerkt ist. Aber auch hier gibt es einen weiteren Punkt den ihr wissen solltet: Abgedeckt wird höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

Ihr seid auf der Suche nach einer günstigen Rechtsschutzversicherung, weil ihr bisher noch keine habt oder eure bestehende Wechseln möchtet? Dann schaut doch einfach mal bei friendsurance vorbei und vergleicht unsere Rechtsschutzversicherungstarife, bei uns könnt ihr bei Schadensfreiheit nämlich eine Bonuszahlung erhalten, wenn ihr euch mit anderen vernetzt.

Versicherungslexikon: Risikoausschluss

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Was ist eigentlich ein Risikoausschluss?

Wenn man eine Versicherung abschließt, werden oftmals besondere Tatbestände und Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Einen Risikoausschluss gibt es grundsätzlich bei allen Versicherungen. Je nachdem ob es sich um die Krankenversicherung, Hausratversicherung, Kfz Versicherung oder eine andere Versicherung handelt, variieren die nicht versicherten Gegebenheiten. Beispiele für Risikoausschlüsse können sein:

  • Gefährliche Hobbys
  • Vorerkrankungen
  • Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, wie zum Beispiel Krieg oder Unwetter
  • Bei jeglicher Art von vorsätzlich verursachten Schäden
  • Baurisiken
  • Bußgelder

Tritt ein Schadensfall unter den – im Vertrag – ausgeschlossenen Umständen ein, übernimmt die Versicherung in der Regel keine Kosten. Den Nachweis für einen Risikoausschluss muss jedoch der Versicherer erbringen.

Ziel des Risikoausschlusses ist, dem Interessenten für eine Versicherung ein möglichst kalkulierbares Angebot machen zu können. Gäbe es den Risikoausschluss nicht, wären Versicherungen um einiges teurer, da die Risiken einiger weniger miteinkalkuliert werden müsste.