Die 5 besten und günstigsten Einsteiger-Smartphones unter 150 EUR

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Der Smartphone-Markt ist hart umkämpft, das Angebot dadurch riesig. Als Einsteiger hat man es nicht leicht, das beste Gerät für sich selbst zu finden, denn wie heißt es so schön: Wer die Wahl hat, hat die Qual. Wir möchten Ihnen hier nun eine erste Hilfestellung geben und Ihnen ein paar der besten Einsteiger-Smartphones unter 150 EUR vorstellen, bei denen Qualität und Preis stimmen. Mit dabei – das Motorola Moto E, das G2 Mini von LG und das französische farbenfrohe Wiko Rainbow.

5 günstige Einsteiger Smartphones

Wer endlich auch auf ein Smartphone umsteigen möchte, dazu aber nicht allzu tief in den Geldbeutel greifen will, hat bereits eine erste Vorauswahl getroffen. Doch auch im Einsteigerbereich gibt es unzählige Angebote. Wer allerdings weiß, worauf er achten muss, wird schnell gute und günstige Smartphones für Einsteiger ausfindig machen.

Darauf sollten Sie beim Kauf eines Einsteiger-Smartphones achten

Bevor Sie sich ein neues Handy zulegen, sollten Sie sich fragen, wofür dieses genutzt werden soll:

– Dient es nur zum Telefonieren und SMS schreiben?
– Sollen damit gelegentliche Fotos oder sogar Videos aufgenommen werden?
– Wie steht es um die Verwendung von Apps und Spielen: Soll das Display lieber größer oder doch kleiner sein?

Dazu kommt natürlich der persönliche Geschmack, das Smartphone soll ja nicht nur funktional, sondern im besten Fall auch noch optisch ansprechend sein und gut in der Hand liegen. Mit Beantwortung dieser Fragen wird die Auswahl weiterhin eingeschränkt, wodurch die Auswahl am Ende etwas leichter fallen dürfte. Wichtig ist dabei allerdings auch, dass Kompromisse unumgänglich sind und man von einem Gerät der Einsteigerklasse natürlich nicht so viel erwarten darf, wie von einem Highend-Smartphone. Doch auch in der unteren Preisklasse gibt es einige gute Modelle, die richtig Spaß machen.

Unsere Top 5 der besten Smartphones für Einsteiger

Das Moto E

Motorola Moto E

Das Moto E der zweiten Generation zeichnet sich durch ein 4,5 Zoll großes Display und einen für die Preisklasse leistungsstarken Quad-Core Prozessor aus. Auch Fotos lassen sich dank der 5 MP Kamera mit Autofokus relativ gut schießen. Ebenfalls sehr praktisch ist der Schutz vor Kratzern und Spritzwasser. Der 8 GB große interne Speicher kann dank einer microSD-Karte erweitert werden. Und auch die schnelle Internetübertragung unterwegs ist dank 4G/LTE kein Problem. Das Moto E gibt es bereits für 129 EUR.

Das LG G2 mini

LG G 2 mini

Das G2 mini von LG ist zwar bereits seit letztem Jahr auf dem Markt, mit seinem Preis-/Leistungsverhältnis gehört es aber weiterhin zu den besten Smartphones im unteren Preissegment. Ebenfalls mit Android als Betriebssystem ausgestattet, verfügt dieses Gerät über ein 4,7 Zoll großes Display, 8 GB internen Speicher, der ebenfalls mittels microSD-Karte erweitert werden kann. Die 8 MP Kamera sorgt dabei für verhältnismäßig sehr gute Bilder. Zu kaufen ist das Gerät für knapp 150 EUR.

Das ZTE Grand S Flex

ZTE Grand S Flex

Wer es etwas größer mag, ohne dabei die Kosten zu steigern, sollte sich das Android-Smartphone ZTE Grand S Flex anschauen. Dies ist mit einem 5,5 Zoll großen Display ausgestattet. Auch hier arbeitet ein Quad-Core-Prozessor, der interne Speicher von 4 GB fällt allerdings etwas kleiner aus und sollte unbedingt mit einer Speicherkarte erweitert werden. Wesentlich größer ist dafür die Auflösung der Hauptkamera, die bei 13 MP liegt. Und auch die Kamera vorne mit ihrer 5 MP-Auflösung sorgt für ansehnliche Bilder. Das Gerät gibt es für 125 Euro.

Das Honor Holly

Honor Holly

Auch das Honor Holly zählt zu den guten und günstigen Einsteiger-Smartphones. Fotos werden mit einer 8 MP-Kamera hinten und einer 2 MP Kamera vorne aufgezeichnet, die dann auf dem 4,5 Zoll großen Display betrachtet werden können. Für alle die oft Reisen sehr praktisch: Hier können gleich zwei SIM-Karten eingesteckt werden. Zu haben ist das Gerät für etwa 134 Euro.

Das Wiko Rainbow 4G

Das Wiko Rainbow 4G hat für seine Preisklasse nicht nur eine ansehnliche Ausstattung, sondern bietet durch viele Farbmodelle etwas für jeden Geschmack. Das 5 Zoll große HD-Display, der erweiterbare interne Speicher von 8 GB und die 8 MP Hauptkamera sind dabei nur die wichtigsten Funktionen dieses schicken. Der Preis für dieses Einsteiger Smartphone startet bei 149 Euro.

Gute und günstige Smartphones für Einsteiger gibt es zwar viele und nicht alles ist wirklich gut zu gebrauchen. Mit den Geräten aus der oberen Auswahl kann man zumindest in dieser Preisklasse aber nichts falsch machen. Wenn Sie auch überlegen, Ihr Handy gegen Diebstahl oder Displaybruch abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine günstige Handyversicherung. Bei uns erhalten Sie eine Handyversicherung mit Rundum-Schutz und täglichem Kündigungsrecht ab 2,99 EUR monatlich.

Und? Sind Sie auf den Geschmack gekommen? Für welches Handy werden Sie sich entscheiden?

*Bildquellen: Motorola, LG, ZTE, Honor, Wiko

Ist eine Unfallversicherung sinnvoll?

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Sie fragen sich, ob eine private Unfallversicherung sinnvoll ist? Vor allem im Straßenverkehr passieren Unfälle, die eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung nach sich ziehen und hohe Kosten verursachen können. Können Sie es sich leisten, in einer solchen Situation alle Kosten selbst zu finanzieren? Wir erklären, was eine Unfallversicherung ist, welche Leistungen Sie bietet und in welchen Fällen sie sinnvoll sein kann.

Unfallversicherung sinnvoll © friendsurance

Was ist ein Unfall?

Bevor wir erklären wollen, welche Leistungen eine private Unfallversicherung sinnvoll macht, sollten wir definieren, was man überhaupt unter einem Unfall versteht.
Ein Unfall ist ein plötzliches von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person unfreiwillig einen Schaden erleidet. Unfälle können im Alltag überall passieren. Besonders häufig passieren Sie im Straßenverkehr, weil hier viele Gefahren lauern. Hier resultieren schwere Unfälle vor allem aus der Begegnung sogenannter „schwacher Verkehrsteilnehmer“ wie Fußgänger und Radfahrer z.B. mit Kraftfahrzeugen. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erleiden in Deutschland sogar jährlich 8 Millionen Menschen einen Unfall.

Ist es Ihnen nicht auch schon oft passiert, dass Sie als Fußgänger beim schnellen Überqueren der Straße gerade noch so unversehrt den Bürgersteig erreicht haben? Wenn Sie jetzt noch ein kleines Kind an Ihrer Hand führen und nur eine Sekunde unachtsam sind, kann es sehr schnell gefährlich werden. Unfälle passieren aber auch zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport. Gerade dann sind Sie nicht mehr über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei allen Unfällen, die Ihnen bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder schulischen Ausbildung passieren. Bei allen anderen Unfällen müssten Sie die Kosten selbst tragen.

Wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig werden, dann sind Sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung optimal abgesichert. Wir verraten Ihnen in unserem Artikel „Private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung – Nicht nur ein kleiner Unterschied“ worin der Unterschied zwischen beiden Versicherungen besteht.

Unfallversicherung © friendsurance

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung greift dann, wenn eine Person nach einem wie oben definierten Unfall einen körperlichen Schaden erleidet wie z. B. der Sturz Ihres Kindes vom Klettergerüst oder ein schwerer Fahrrad- oder Auto-Unfall. Ohne eine private Unfallversicherung würden Sie auf den meisten Kosten sitzen bleiben.

Sie haben Interesse an einer Unfallversicherung? Hier können Sie eine persönliche und unverbindliche Beratung zur privaten Unfallversicherung bei unserem Versicherungsberater beantragen.

Die private Unfallversicherung übernimmt folgende Leistungen:

Invaliditätsleistung:

Geldleistung in Form einer Summe, welche für den bleibenden Körperschaden nach Grad der Invalidität gezahlt wird. Diese sollte möglichst ab 1 % Invalidität gezahlt werden. Invalidität heißt, dass aufgrund des Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung von mehr als drei Jahren bestehen bleibt.

Progression (Mehrleistung):

für schwere Unfälle ab 50 % bleibenden Körperschaden leisten Unfallversicherungen aus einer höheren Invaliditätssumme ( z. B. das 2,5 fache der Invaliditätsleistung)

Unfallrente:

monatliche lebenslange Rentenzahlung bei schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen, anstatt einer Mehrleistung durch Progression

Todesfallleistung:

Absicherung der Familie, wenn der Versicherte nach einem Unfall verstirbt

Krankenhaustagegeld:

Finanzierung der zusätzlich anfallenden Kosten bei Krankenhausaufenthalt nach dem Unfall

Bergungskosten:

Finanzierung der Bergung nach einem Unfall (auch im Ausland)

Kosmetische Operationen:

Finanzierung notwendiger kosmetischer Behandlungen, um das ursprüngliche Aussehen wieder herzustellen

Übergangsleistung:

Wenn man durch Unfall arbeitsunfähig wird, bekommt man eine zusätzliche finanzielle Unterstützung

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit rund um die Uhr. Die Leistung ist dabei unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. In jedem Fall sollten Sie sich persönlich beraten lassen, damit Ihr Tarif alle Leistungen beinhaltet, die für Ihre speziellen Bedürfnisse notwendig und ausreichend sind.

Unter folgenden Bedingungen leistet eine Unfallversicherung nicht:

– Unfälle durch schweren Alkohol- oder Drogenkonsum
– Unfälle durch Kriege und Bürgerkriege
– Schädigungen durch Vergiftung, Infektionen oder psychische Reaktionen
– Unfälle, die vorsätzlich ausgeführt werden

Invaliditätsleistung: Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung

Der Schlüsselbegriff bei der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen möchten, müssen Sie darauf achten, welche Leistung Ihnen bei Invalidität zusteht. Die Höhe dieser Leistung fällt unterschiedlich aus je nachdem, ob Sie z. B. einzelne Finger oder die Hand nicht mehr bewegen können, oder auch wenn Sie Ihr Gehör oder Augenlicht verlieren. Die Höhe dieser Invaliditätsleistung berechnet sich nach einer sogenannten Gliedertaxe. Den Grad der Invalidität legt im Allgemeinen Ihr Arzt nach einigen Untersuchungen in einem ärztlichen Gutachten fest.

Es gibt eine gewisse Richtlinie zur Einstufung der Invaliditätsgrade, jedoch weicht die Gliedertaxe jeder Versicherung ein wenig von dieser ab – daher ist eine individuelle Beratung und Tarifauswahl notwendig.
Ein Beispiel: Bei einer Unfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von 100.000 € (allgemein empfohlene Höhe der Invaliditätsleistung) würde beim Verlust eines Auges (50 % Invalidität laut Gliedertaxe) 50.000 € zur Auszahlung kommen.

Gliedertaxe Unfallversicherung © friendsurance

Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?

Bei der Tarifauswahl sollten Sie bedenken, dass sich die Invaliditätssumme ganz nach ihrem individuellen Bedürfnissen festlegen können. Diese sollte aber nicht zu gering sein. Empfohlen werden Invaliditätsleistungen von mindestens 100.000 €.
Eine Faustformel laut GDV für die Berechnung der Invaliditätsleistung besagt:

Jahreseinkommen x 3 = maximale Versicherungssumme

Man unterscheidet bei der Berechnung des Beitrages nicht nach einzelnen Berufen, sondern nur nach den Gefahrengruppen:
– Gefahrengruppe A (kaufmännische Berufe), günstiger Beitrag
– Gefahrengruppe B (körperliche Berufe), höherer Beitrag

Generell ist eine Unfallversicherung lebenslang sinnvoll, da Unfälle einem das gesamte Leben über passieren können. Besonders Kinder können Ihre Handlungen noch nicht richtig einschätzen und sind besonders gefährdet für Unfälle. Diese sollte man daher in einer Unfallversicherung absichern. Kinder sind zwar während der Schulzeit oder auf dem Schulweg gesetzlich versichert, nicht aber in der Freizeit beim Sport oder zu Hause.

Sie haben Fragen zur privaten Unfallversicherung? Gern beraten Sie unsere Versicherungsexperten persönlich und beantworten alle offenen Fragen zur privaten Unfallversicherung: beratung@friendsurance.de.

6 Tipps und Gadgets, die Einbrechern das Handwerk legen

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Einbruch-Diebstahl ist leider keine Seltenheit. Alleine im Jahr 2014 registrierte die Polizei laut eigenen Angaben bundesweit rund 152.000 Wohnungseinbrüche und damit den höchsten Wert seit 16 Jahren. Der dabei verursachte Schaden lag bei über 420 Millionen Euro. Einen 100% Schutz vor einem Einbruch gibt es zwar nicht, es gibt jedoch einige Maßnahmen und Gadgets, die Ihnen von vorn herein helfen können, das Einbruchsrisiko zu senken und Ihr Zuhause zu schützen.

Einbruch-Diebstahl_Gadgets_Hausratversicherung © friendsurance

Entgegen gewöhnlicher Annahmen finden viele Einbrüche auch während des Tages statt (Tageswohnungseinbrüche), der Schock ist aber im Allgemeinen der gleiche. Nicht nur der Verlust wertvoller Gegenstände ist dabei zu verkraften, sondern vor allem auch der Verlust des Sicherheitsgefühls.

Einbruch-Diebstahl: Was dahinter steckt

Per Definition handelt es sich hierbei um eine schwere Form des Diebstahls, bei der Dritte unerlaubt in einen abgegrenzten Bereich eindringen. Der Raum wird dabei mittels Einbruch, Einsteigen oder Aufbrechen zugänglich gemacht, entweder durch Werkzeuge oder „falsche“ Schlüssel. Durch diese Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme werden dann Gegenstände entwendet. Ein Einbruch-Diebstahl kann somit nicht nur im Eigenheim oder einer Garage stattfinden, sondern auch in einem Fahrzeug.

Die Hausratversicherung liefert materiellen Schadenersatz

Um sich gegen einen Einbruch-Diebstahl abzusichern, kann eine Hausratversicherung abgeschlossen werden, die im Falle eines solchen Delikts für den Wiederbeschaffungswert eintritt. Zusätzlich können auch Reparatur- und Übernachtungskosten (für Zeit während der Rekonstruktion) übernommen werden. Das Gute dabei ist, dass die Hausratversicherung auch Garagen und andere zur Wohnung/zum Haus gehörende Bereiche abdeckt, auf die sich der Tarif bezieht. Die physischen Auswirkungen eines Einbruchs kann eine Hausratversicherung aber natürlich nicht abdecken. Hier gilt es sich möglichst gut zu schützen, damit Einbrecher kein leichtes Spiel.

Wirkungsvoll vor Einbruch-Diebstahl schützen: So geht’s

1. Wer ein Haus mit Grundstück besitzt, kann in erster Instanz eine Einfriedung oder einen Zaun errichten, um das eigene Grundstück zu umschließen und nach außen hin abzugrenzen. Zusätzlich kann dabei außerdem ein Sichtschutz aufgestellt werden, etwa durch Hecken und Sträucher. Ein weiterer Schutz ist die Einrichtung einer Türsprechanlage, die auch mit einer Videokamera ausgestattet werden kann. Ebenfalls sollte man darauf achten, Aufstiegshilfen wie etwa Mülltonnen, Gartenmöbel etc. zu entfernen, um den Einstieg in das Haus nicht unnötig zu erleichtern. Eine aktiv abschreckende Maßnahme ist die Installation von Licht (zum Beispiel mittels Bewegungsmelder) an besonders einbruchsgefährdeten Bereichen.

2. Gerade offen herumliegende Wertsachen sind bei einem Einbruch-Diebstahl ein gefundenes Fressen für Einbrecher, deshalb sollten diese nach Möglichkeit in Wertbehältnissen (Safe, Einmauerschränke, Geldkassetten) verwahrt werden. Beim Kauf eines solchen Behältnisses sollte dabei unbedingt auf geprüfte bzw. zertifizierte Ware geachtet werden.

3. Für die weitere Absicherung können zudem Alarmanlagen angebracht werden. Unterschieden wird dabei zwischen der sogenannten Fallenüberwachung (Alarm geht erst los, wenn der Einbrecher in den überwachten Bereich eingedrungen ist) und der Außenhautüberwachung (hier werden vor allem Türen und Fenster überwacht, die Alarmierung erfolgt dadurch bereits bevor der Einbruch stattgefunden hat).

4. Eine weitere Einbruchshürde stellen einbruchshemmende Rollläden dar, die es in verschiedenen Sicherheitsklassen gibt. Die Rollläden sollten allerdings nur während der Nacht und nicht während des Tages geschlossen werden. Letzteres vermittelt den Eindruck, dass die Anwohner nicht zu Hause seien.

5. Generell sollte gerade auf die Fenster einer Wohnung/eines Hauses besonderes Augenmerk gelegt werden. Wer sein Zuhause verlässt, sollte immer alle Fenster schließen, ein gekipptes Fenster ist für einen geübten Einbrecher so gut wie eine offen stehende Tür. Auch hier gibt es spezielle einbruchshemmende Fenster, die den unerwünschten Einstieg in das Eigenheim deutlich erschweren.

6. Auch die Türen einer Wohnung oder eines Hauses dürfen nicht vernachlässigt werden und sollten deshalb mit einem möglichst sicheren Schloss ausgestattet sein, das beim Verlassen der Wohnung (auch wenn es nur kurz ist) immer abgeschlossen wird.

Neue Tools und Gadgets, die Einbruch vorbeugen

Neben diesen einfachen aber wirkungsvollen Tipps ist mittlerweile ein großes Angebot an Gadgets und Geräten vorhanden, die eingesetzt werden können:

– Attrappen von Überwachungskameras wie Visortech oder Sirenengehäusen, die dem Einbrecher vortäuschen, er würde gefilmt oder von einer Sirene überrascht

visortech überwachungskamera attrappe

– ein elektronischer Wachhund mit Bewegungssensor von Pentatech, der Hundegebell auslöst, wenn er eine Bewegung wahrnimmt
elektronischer Wachhund Pentatech

– ein Glasbruchmelder von Safety First, der bei splitterndem Glas oder Erschütterung Alarmsignale aussendet (http://goo.gl/dDqn5o)

 
Safety First Glasbruchmelder

– der Fake TV, der einem potentiellen Einbrecher den Eindruck vermittelt, jemand sei zu Hause und schaue Fernsehen

– ein Alarmtürstopper von Pentatech, der Alarm auslöst und die Tür blockiert
Alarm Türstopper TS01

All diese Geräte sollen dabei helfen, unwillkommene „Gäste“ aus den eigenen vier Wänden fernzuhalten. Etwas subtiler, dafür aber als außergewöhnlicher Schutz gegen Diebstahl von Schmuck oder Geld gedacht, sind Wertbehältnisse in Form von Alltagsgegenständen wie etwa Konserven- oder Getränkedosen.

Praktische Tipps der Polizei gegen Einbruch-Diebstahl

Neben den erwähnten Handlungen rät die Polizei außerdem zu einem generell sicherheitsbewussten Verhalten. So gehören nicht nur das Verschließen von Türen und Fenstern bei Abwesenheit zu den präventiven Maßnahmen, sondern auch Folgendes sollte möglichst bedacht werden:

– Schlüssel niemals draußen verstecken
– Bei Verlust eines Schlüssels unbedingt den Schließzylinder auswechseln
– Verdächtige Personen oder Verhalten sollten sofort der Polizei mitgeteilt werden
– Die Abwesenheit von der eigenen Wohnung/vom eigenen Haus sollte nicht auf den sozialen Netzwerken geteilt werden

Sie haben bereits Erfahrungen mit Einbruchs-Prävention und Einbrecher erfolgreich in die Flucht geschlagen? Tauschen Sie sich gern mit uns aus!

 

Umzug & Hausratversicherung: Was Sie beachten müssen, wenn Sie umziehen

• Katja Nauck • 8 Kommentare • 

Sie haben einen neuen Job oder die Familie vergrößert sich? Dann wird es wieder Zeit für einen Umzug. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, dürfen Sie nicht vergessen, diese Veränderungen Ihrer Versicherung zu melden. Sonst kann es passieren, dass der Versicherungsschutz nicht mehr greift, wenn ihr Fahrrad gestohlen wird oder Sie einen Wasserschaden in der Wohnung haben. Die folgenden 6 Punkte bereiten Sie vor, damit Ihr gesamter Hausrat bei Umzug auch richtig versichert ist.

Hausratversicherung bei Umzug

Wann melde ich mich bei meiner Versicherung?

Sobald der Umzug fest steht, sollten Sie sich bei der Versicherung per Telefon, E-Mail oder Fax melden. Es ist unbedingt wichtig, dass dies vor Beginn des Einzugs passiert, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann. Erfragen Sie am besten gleichzeitig telefonisch oder per E-Mail eine Bestätigung zum erweiterten Versicherungsschutz. Bis zum Beginn des Umzugs sollten Sie der Versicherung auch die Details zur Größe und Adresse der neuen Wohnung angeben.

Wie lange dauert der Versicherungsschutz?

Die Hausratversicherung endet nicht mit dem Umzug. Sie bezieht sich schließlich auf den gesamten Hausrat, den Sie bei einem Umzug mitnehmen. Der Versicherungsschutz überträgt sich somit beim Umziehen – für die Dauer von 1 bis 3 Monaten (je nach Vertrag), also genug Zeit, um den Umzug durchzuführen – parallel auf die neue Wohnung. Nach 1 bis 3 Monaten endet dann also der Schutz für die alte Wohnung. Wenn Sie nach dieser Zeit jedoch noch in der alten Wohnung leben, dann bleibt weiterhin nur die alte Wohnung versichert. Die neue Wohnung wäre dann eine Zweitwohnung und müsste extra versichert werden. Ganz wichtig: Falls während des Umzugs und Transportes etwas passiert, greift nicht die Hausratversicherung. Hierbei haftet entweder der Spediteur durch eine eigene Haftpflichtversicherung oder Sie schließen eine gesonderte Transportversicherung ab wenn Sie den Umzug selbst duchführen.

Warum kann sich der Versicherungsbeitrag verändern?

Bei einem Wohnungswechsel wird die Versicherung dann grundsätzlich parallel auch auf die neue Wohnung übertragen. Allerdings ist dies auf einen Zeitraum von zwei Monaten begrenzt. Grundvoraussetzung ist dabei, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer spätestens zum Einzug in die neue Wohnung über den Wohnungswechsel in Kenntnis setzt. Dabei muss auch die Größe der neuen Wohnung bekannt gegeben werden, da sich damit der Versicherungsbeitrag verändern kann.
Hierzu lässt die Versicherung dem Versicherten ein Formular zur Umzugsprüfung zukommen, mit dessen Hilfe der Wert des neuen Hausrats und damit ein neuer Tarif ermittelt wird. Erhält man dieses Formular nicht automatisch, kann man dies auch bei seiner Versicherung telefonisch anfordern. Alternativ kann mit dem persönlichen Versicherungsvermittler aber auch ein Termin zur Umzugsprüfung vereinbart werden.

Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer der Versicherung auch mitteilen, ob die vorherige Wohnung mit besonderen Sicherheitsmerkmalen (z.B. mit einem speziellen Schloss) ausgestattet war und ob diese auch in der neuen Wohnung weiterhin vorhanden sind. Eine Anpassung des Versicherungsbeitrags kann zudem auch durch eine andere Tarifzone zustande kommen. Hier unterscheiden die Hausratversicherungen nach risikoärmeren und risikoreicheren Versicherungsgebieten. Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.

Was bedeutet Unterversicherung?

Bei einem Umzug ist es nicht selten der Fall, dass sich die Wohnfläche verändert. Auch der Hausrat kann an Wert verlieren (weil man Dinge wegwirft) oder an Wert gewinnen (weil man neue Gegenstände kauft). Zu einer Unterversicherung kommt es dann, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalles geringer ist, als der eigentliche Versicherungswert.
Bei einer Hausratversicherung kann der Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht einräumen. Dabei verzichtet der Versicherer im Schadensfall darauf, eine Unterversicherung zu prüfen. Der Wert des eigenen Wohninventars eines Hauses oder einer Wohnung wird dabei dann pauschal anhand der Quadratmeterzahl bemessen. Was bedeutet das in der Praxis?

Ein Beispiel: Die Versicherungssumme beträgt 25.000 Euro, der tatsächliche Wert des Hausrats liegt allerdings bei 40.000 Euro. Es besteht also eine Unterversicherung. Kommt es nun zu einem Schaden, bei der 80% der Wohnungseinrichtung zerstört werden, beträgt der reale Schadenswert 32.000 Euro. Ohne Unterversicherungsverzicht zahlt die Versicherung aber nur 20.000 Euro. Mit dem Verzicht würde die ganze Summe übernommen werden.

Um eine Unterversicherung am besten zu vermeiden, sollte deshalb möglichst genau geschätzt werden, wie hoch der tatsächliche Wert der privaten Gegenstände ist. Nur so kann wirklich gewährleistet werden, dass der Versicherer auch die Beiträge zahlt, die für ihn angemessen sind und er gleichzeitig den Schadensersatz erhält, der bei einem Versicherungsfall entstanden ist.

 

Hausratversicherung bei Umzug kündigen oder wechseln?

Wer darüber nachdenkt, seine Hausratversicherung nach dem Umzug zu wechseln, hat dazu verschiedene Möglichkeiten. Beachten müssen Sie unbedingt die Kündigungsfristen.
Ein Wechsel der Versicherung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn günstigere Tarife zu gleichen Leistungen verfügbar sind.

Ordentliche Kündigung

Die meisten Hausratversicherungen werden zunächst für ein Jahr lang abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei im Regelfall drei Monate bis zum Vertragsende. Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich die Versicherungsdauer um den entsprechenden Zeitraum.

Außerordentliche Kündigung

Daneben gibt es noch die außerordentliche Kündigung, die unverzüglich innerhalb eines Monats erfolgen kann. Möglich wird diese, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

  • Der Versicherungsbeitrag wird erhöht, ohne dass sich dabei der Leistungsumfang ändert.
  • Sie hatten einen Schadensfall.
  • Sie ziehen mit Ihrem Partner zusammen.
  • Sie ziehen ins Ausland.

Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich, wenn man selbst die Beitragserhöhung veranlasst, weil man nach dem Umzug den Vertrag erweitern lässt. Nur wenn die Versicherung ihrerseits den Vertrag anpasst, hat man die Möglichkeit dem zu widersprechen und kann außerordentlich kündigen.

Wo bin ich bei einem Umzug ins Ausland versichert?

Sie bleibt wie beschrieben im Inland erhalten, lässt sich jedoch nicht ins Ausland übertragen. Wenn Sie also Deutschland den Rücken kehren und in ein anderes Land ziehen, müssen Sie Ihre Versicherung kündigen und im neuen Wohnort eine andere abschließen. Auch hier gilt jedoch, dass der Versicherungsschutz noch 1 bis 3 Monate für die alte Wohnung besteht.

Was passiert, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?

Die Angst vor zwei Versicherungsverträgen muss niemanden davon abhalten, sich mit seinem Partner eine Wohnung zu suchen. Es genügt natürlich eine gemeinsame Hausratversicherung für die gemeinsame Wohnung und somit wird die Versicherung gekündigt, die zuletzt abgeschlossen wurde. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht selbst wählen können, welche Versicherung Sie behalten – in jedem Fall bleibt nur die Versicherung mit den älteren Rechten bestehen.

Erstaunliche Umfrage-Ergebnisse: Jeder zehnte Deutsche findet Versicherungsbetrug entschuldbar

• Katja Nauck • 1 Kommentar • 

Hätten Sie gedacht, dass zwei Drittel der Deutschen Betrügereien wie Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit in Ordnung finden? Eine aktuelle Umfrage im Auftrag von Friendsurance kommt diesbezüglich zu interessanten Ergebnissen. Dabei ist Versicherungsbetrug strafbar und verursacht der deutschen Versicherungswirtschaft viele Kosten, die letztlich wieder auf die Versicherten zurückfallen.

Emnid-Umfrage Versicherungsbetrug Kavaliersdelikte © friendsurance

Mit dem Alter steigt die Ehrlichkeit

In einer von uns in Auftrag gegebenen Studie hat das Marktforschungsunternehmen Emnid gefragt, welche „Kavaliersdelikte“ die Deutschen verzeihlich finden. Dabei kam heraus, dass insgesamt 62% der Deutschen sagen, Betrügereien sind okay. Große Unterschiede gab es hier beim Alter: Nur ein Viertel der 14- 29-Jährigen beantwortete die Frage „Welche der folgenden Verhaltensweisen finden Sie verzeihlich?“ mit „Keine“. Bei den älteren Befragten über 60 waren es dagegen mehr als die Hälfte.

Regionale Vorlieben: In Berlin fährt man schwarz, in NRW mag man Raubkopien

In den westlichen Bundesländern finden 30% Schwarzarbeit in Ordnung, im Osten sind es 25%. Dafür finden weitaus mehr Ostdeutsche (15%) Falschangaben bei der Steuererklärung in Ordnung als Westdeutsche (8%). Spitzenreiter bei den Regionen sind Nordrhein-Westfalen und Berlin: 36% der Hauptstädter tolerieren Schwarzfahren während 34% der Einwohner NRWs nichts gegen illegalen Download haben. Mauscheleien bei der Schadensmeldung der Versicherung hingegen finden vor allem die Berliner (23%) verzeihlich. Am ehrlichsten ist man gegenüber der Versicherung in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Infografik Umfrage Versicherungsbetrug 2015 © friendsurance

Vor allem Besserverdiener sehen Schwarzarbeit & Zollschmuggel als Kavaliersdelikt

Insgesamt hat jeder Zehnte hat nichts dagegen, wenn bei der Schadensmeldung geschwindelt wird. Dabei liegt Versicherungsbetrug im Ranking noch verhältnismäßig weit unten: Ganz oben auf der Liste steht bei den meisten jedoch Schwarzarbeit. Über 29% finden es demnach in Ordnung, Handwerker oder Haushaltshilfen zu beschäftigen, deren Einnahmen nicht versteuert werden. Vor allem Frauen stimmen dieser Aussage mit 32% eher zu als Männer. Auf Platz 2 der entschuldbaren Betrügereien folgen das Schmuggeln unverzollter Waren aus dem Ausland und gleich danach der illegale Download von Musik und Filmen aus dem Internet. Hier ist das Ergebnis besonders erstaunlich: Vor allem die Besserverdienenden (39%) mit einem Haushaltsnettoeinkommen über 3.500 € finden Raubkopien aus dem Internet vertretbar. Das ist erstaunlich, denn gerade jene Gruppe könnte sich den legalen Erwerb leisten und müsste nicht auf solche Schummeleien zurückgreifen. Diese Gehaltsgruppe scheint insgesamt weniger rechtschaffen zu sein, denn auch Befragte mit einem Einkommen zwischen 2.500 und 3.000 € haben kein Problem mit Schwarzarbeit (34%) und Schwarzbeschäftigung (43%). Viele Bürger scheinen sich nicht mit den Folgen für die gesamte Gemeinschaft zu beschäftigen und sehen es so, dass es okay ist, sich für den persönlichen Vorteil in diesem Gebieten zu bereichern.

Versicherungsbetrug verursacht Kosten von rund 4 Milliarden €

Insgesamt zeigen diese Ergebnisse, wie lax die allgemeine Meinung der Deutschen gegenüber Straftaten wie Steuerbetrug, Schwarzarbeit und sogar Versicherungsbetrug ausfällt. Durch Versicherungsbetrug entstehen in der Schaden- und Unfallversicherung Kosten von rund 4 Milliarden €. Laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ist einer von zehn Schadensfällen frei erfunden oder wurde manipuliert.
Dabei geht es nicht nur um große Schadensfälle. Vor allem im Bereich der Hausrat- und Haftpflichtversicherungen fallen die zahlreichen kleinen Betrügereien ins Gewicht. Viele Versicherungskunden schummeln z. B. in der Schadenshöhe und setzen den Schadenswert spontan höher an. Versicherungen prüfen jedoch genau, um welchen Wiederbeschaffungswert es sich handelt.

Infografik Versicherungsbetrug nach Sparten Quelle GDV © friendsurance

Oder man versucht sich durch die Schadensregulierung zu bereichern und z. B. ein neuwertiges Fernsehgerät zu erhalten: Während der Fussball-WM im letzten Jahr gab es zahlreiche Fälle, in denen auf einmal der Fernseher zu Bruch ging, weil er sich von der Wand löste oder es zu einem Wasserschaden kam. Auch nach Unwettern stellen Versicherer vermehrte Zunahme von Schadensfällen an elektrischen Geräten wegen Hochspannung fest – hier lässt sich leicht prüfen, ob sich in der fraglichen Zeit tatsächlich ein Unwetter ereignete, das den Schaden verursacht haben kann. Klassiker der Betrugsphänomene sind außerdem Brillenschäden, Smartphoneschäden, gefälschte Belege und manipulierte Rechnungen und KfZ-Schäden durch inszenierte Auffahrunfälle.

Für die Prüfung solcher Fälle beschäftigen Versicherer zahlreiche Gutachter und Sachverständige, die dies in einem Betrugsabwehrsystem genau prüfen. Mitarbeiter in der Schadensregulierung werden geschult bei der Aufnahme einer Schadensmeldung jene Fragen zu stellen, die mögliche Betrugsversuche sofort abwehren. Dies verursacht hohe Kosten, die sich wieder in steigenden Beiträgen für die Versicherungsnehmer bemerkbar machen. Und nicht nur dies: Viele Versicherte unterschätzen die Folgen von Versicherungsbetrug, es drohen nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen und in manchen Fällen Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren, sondern auch der Entzug des Versicherungsschutzes.

Friendsurance reduziert Versicherungsbetrug

Viele Versicherte sehen dennoch Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt an und bedenken nicht die Folgen und vor allem die steigenden Kosten, die Versicherungsbetrug für alle Beteiligten mit sich bringt.
Eine Versicherung, die man jahrelang zahlt, ohne sie in Anspruch zu nehmen, ist für viele ein Ärgernis, da sie nur Kosten verursacht, ohne dass man etwas zurückbekommt. Der Friendsurance-Schadensfrei-Bonus setzt genau hier an und fördert faires Verhalten gegenüber der Versicherung, weil er Schadensfreiheit mit einem jährlichen Bonus belohnt. Davon profitieren beide Seiten: Als Kunde werden Sie für Ihr umsichtiges Verhalten mit einer Bonuszahlung belohnt und die Versicherungsunternehmen sparen zahlreiche Kosten durch weniger Versicherungsbetrug. Insgesamt verfolgen wir damit das Ziel, so auch die Zufriedenheit der Versicherungskunden und Versicherer wieder herzustellen.

Wettbewerb „Land der Ideen“: Friendsurance ausgezeichnet als eine der besten digitalen Innovationen Deutschlands

• Katja Nauck • 15 Kommentare • 

Friendsurance ist mit dem „Schadensfrei-Bonus“ einer der Preisträger im bundesweiten Innovationswettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“
2015. Unter dem diesjährigen Motto „Stadt, Land, Netz! Innovationen für eine digitale Welt“ zeichnet die Initiative der deutschen Bundesregierung und der Deutschen Bank jährlich die besten Innovationen in den Kategorien Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Bildung und Gesellschaft aus.

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Der Schadensfrei-Bonus unter den Top 100 der besten Innovationen Deutschlands

 

Mit der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ möchte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank Innovation sichtbar machen und zeichnet ausgewählte Projekte am Standort Deutschland aus: „Der Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ prämiert 2015 deutsche Innovationen aus allen Lebensbereichen, die Digitalisierung und Vernetzung vorantreiben sowie deren Potenziale erkennen, nutzen und gestalten. Gefragt sind zukunftweisende Ideen, die zeigen, wie eine nachhaltige Gestaltung der digitalisierten Welt aussehen kann.“ Mit dem diesjährigen Schwerpunkt sucht der Wettbewerb vor allem solche Ideen und Projekte, „die der voranschreitenden Digitalisierung gerecht werden und durch den Einsatz neuer Technologien entscheidende Wettbewerbsvorteile erzielen können“.

Eine unabhängige 18-köpfige Jury wählte mit Unterstützung eines fünfköpfigen Fachbeirats die besten Projekte in den Kategorien Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Bildung und Gesellschaft. Friendsurance konnte sich unter 1.000 Wettbewerbern wie Forschungseinrichtungen, Vereinen, Unternehmen und Startups erfolgreich durchsetzen und die Fachjury mit der Idee des Schadensfrei-Bonus als weltweit erstem Peer-to-peer-Versicherungskonzept überzeugen. Darauf sind wir sehr stolz: Dass wir uns gegen 900 andere Bewerber durchsetzen und die Wettbewerbsjury von den Vorteilen unseres Konzepts überzeugen konnten, zeigt, dass der Schadensfrei-Bonus genau die Innovation ist, die im Finanzdienstleistungsbereich benötigt wird.

„Den Ideen in den Köpfen der Menschen eine Bühne geben“

 

„Aus der Mitte von Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft heraus nehmen die diesjährigen Wettbewerbssieger die Menschen mit auf den Weg in einen veränderten digitalisierten beruflichen und sozialen Alltag. Deutschlands vernetzte Zukunft braucht diese Kreativität, Experimentierfreude und Risikobereitschaft“, so Jürgen Fitschen, Co-Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Bank AG und Mitglied des Präsidiums des Deutschland – Land der Ideen e. V. Die Deutsche Bank, die sich seit 2006 für die Innovationsinitiative engagiert, möchte mit diesem Wettbewerb „den Ideen in den Köpfen der Menschen eine Bühne geben und die Innovationskraft in Deutschland stärken“.
Ulrich Grillo, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und Vorsitzender des Deutschland – Land der Ideen e. V. sagt über die Preisträger: „Die 100 ‚Ausgezeichneten Orte‘ zeigen, wie vielfältig die Menschen den digitalen Wandel hierzulande gestalten: Mit innovativen E-Health-Projekten, Ideen für ‚Smart Living‘ oder Bildungsprojekten, die vielen Menschen die digitale Teilnahme ermöglichen. Insbesondere die Preisträger in der Kategorie Wirtschaft beweisen, dass deutsche Unternehmen das Potenzial einer digitalisierten Welt kreativ zu nutzen wissen.“

Voting des Publikumssiegers und Begleitanalyse der digitalen Zukunftstrends

 

Von Juni bis zum Ende des Jahres feiert jeder Preisträger seine persönliche Auszeichnung und im Herbst dieses Jahres darf die Öffentlichkeit in einer Online-Abstimmung den Publikumssieger wählen. Dieser wird mit den sechs Bundessiegern am 10. November in Berlin gewürdigt und kann dadurch auf sich und sein Projekt aufmerksam machen.
Begleitend wird das Fraunhofer-Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation alle 100 Preisträger im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung analysieren und die Trends der digitalen Zukunft im Herbst veröffentlichen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und allen Preisträgern finden Sie hier:
www.land-der-ideen.de/ausgezeichnete-orte/preistraeger

Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert – Was ersetzt die Versicherung im Schadensfall?

• Katja Nauck • 4 Kommentare • 

Wer sich darüber informiert, was die Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung im Schadensfall ersetzt, liest oft von Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert. Was bedeutet dies aber genau für Sie in Sachen Entschädigung? Wir erläutern Ihnen diese Begriffe und verraten, was Sie von Ihrer Versicherung im Schadensfall erwarten können.

Hausratversicherung Neuwert Zeitwert © friendsurance

Der Neuwert und Wiederbeschaffungswert

Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Unter Neuwert versteht man den “Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte”. Das bedeutet also jener Preis, den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

Beim Wiederbeschaffungswert spielen die aktuellen Anschaffungskosten für Neugeräte eine wichtige Rolle. Das heißt, wenn z. B. ein Röhrenfernseher durch ein versichertes Ereignis beschädigt wird, wird der Betrag ermittelt, den man aufbringen muss, um sich das Gerät aktuell wiederzubeschaffen. Dieser Wert kann höher sein als der ursprüngliche Wert, weil manche Gegenstände teurer werden, er kann aber auch niedriger werden. Röhrenfernseher werden jedoch nicht mehr hergestellt, ein Gerät derselben Qualität erhält man jetzt zu einem günstigeren Preis. Ein Röhrenfernseher mit 90 cm Bilddiagonale kostete z. B. vor 10 Jahren ca. 1000 €. Der günstigste Flachbildschirm mit den gleichen 90 cm Bildschirmdiagonale kostet heute 750 €. Der Versicherte würde also im Schadensfall für den alten Röhrenfernseher einen Wert von 750 € ersetzt bekommen.
Bei Antiquitäten steigt mit den Jahren der Wert der Sache, daher würden Sie hier wahrscheinlich einen höheren Wiederbeschaffungswert erhalten, um eine bestimmte Antiquität “gleicher Art und Güte” zu erwerben.

Der Zeitwert

Den Zeitwert kann man als eine Art Gegenbegriff zum Neuwert bezeichnen. Es ist der Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um den Zeitwert zu bestimmen wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung zahlt die Haftpflichtversicherung den tatsächlich entstandenen Schaden und damit den Zeitwert einer beschädigten Sache. Wer also z B. die Kamera eines Dritten beschädigt hat, dessen Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten den Zeitwert der Kamera aus. Das heißt, der Wert unterscheidet sich vom ursprünglichen Neuwert aufgrund des jeweiligen Alters und der Abnutzung der Kamera.

Zeitwert bei der Elektronikversicherung

Bei einer Elektronikversicherung wird zunächst geprüft, ob der Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann. Die dadurch entstehenden Kosten übernimmt die Versicherung bis maximal in Höhe des Zeitwertes und der Deckungssumme, die im Versicherungsschein vereinbart wurde. Wenn zu diesem Zeitpunkt der Neugerätekauf günstiger wäre als der Zeitwert, entscheidet die Versicherung, welche Kosten erstattet werden.

Der Zeitwert des Handys oder Tablets wird bestimmt durch den tatsächlichen Kaufpreis und das Alter des versicherten Gerätes. Wichtig ist bei der Handy- und Elektronikversicherung der Erwerbs-Zeitpunkt des Geräts, d.h. das Alter des Handys zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns (entspricht dem Zeitpunkt der Online-Registrierung).

Bei der Friendsurance-Handyversicherung erhalten sie im Falle eines irreparablen Schadens oder eines Diebstahls über die gesamte Laufzeit der Handyversicherung (max. 5 Jahre) einen neuwertigen Ersatz, also ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte.

Geräte, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns (= Zeitpunkt der Online-Registrierung) älter als 3 Monate sind, können bei Friendsurance nicht mehr versichert werden.

Hausratversicherung und Unterversicherung: Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Damit die Versicherung im Schadensfall die entstandenen Kosten auch in voller Höhe übernimmt, ist es wichtig, bei Abschluss des Tarifes auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme (Deckungssumme) zu achten. Wenn ein Schadensfall eintritt und die Deckungssumme deutlich niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert, tritt eine Unterversicherung ein. In diesem Fall hat die Versicherung das Recht, die Leistung anteilig je nach Höhe der Deckungssumme zu kürzen. Im Schadensfall wären Sie damit unterversichert und müssten erhebliche Kosten selbst tragen.

Der Unterversicherungsverzicht gilt dann als vereinbart, wenn Sie Ihre Versicherungssumme bei der Hausratversicherung nach der Quadratmetermethode ermitteln lassen. Das bedeutet, dass jede Versicherung einen Versicherungswert je Quadratmeter Wohnfläche festlegt. Bei den meisten Versicherungen liegt dieser Wert bei 650 € pro Quadratmeter. Wenn man diese Versicherungssumme annimmt, wird die Versicherung im Schadensfall nicht auf Unterversicherung prüfen. Das heißt, die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme aus. Das heißt im Umkehrschluss: Ohne Unterversicherungsversicht wird die Versicherung prüfen, ob die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats überein stimmt. Wenn die Versicherungssumme zu niedrig sein sollte, wird im gleichen Verhältnis von der Schadensumme abgezogen.

Bei der Hausratversicherung Unterversicherung vermeiden

Um diese Situation der Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie als Versicherter bei sehr teuren Neuanschaffungen regelmäßig die Neuwert-Summe des gesamten Hausrates berechnen. Als Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme nehmen Sie den Wiederbeschaffungspreis ohne Abzug von Alter und Verschleiß.Vor allem durch Umzüge oder Familienzuwachs oder grobe Erweiterung des Hausrats wie Anschaffung eines hochwertigen Fahrrads kann sich der ursprüngliche Wert des Hausrates schnell erhöhen. Daher sollten Sie regelmäßig gemeinsam mit Ihrem Versicherungsvermittler und dem Versicherungsunternehmen prüfen, ob die Versicherungssumme Ihres Tarifs noch hoch genug ist und diese ggf. anpassen.

Der Versicherte sollte wissen, in welcher Höhe die Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Schadensfall Ersatz leistet. Bei bestimmten Schadensfällen ist es jedoch auch von Bedeutung, unter welchen Bedingungen ein Versicherungsschaden übernommen wird z. B. bei Einbruchdiebstahl. In unserem Blogartikel “Einbruchdiebstahl: Wann zahlt die Hausratversicherung?” erfahren Sie genau, unter welchen Bedingungen die Kosten eines Einbruchs übernommen werden.

Scherben bringen nicht immer Glück: Brauche ich eine Glasbruchversicherung?

• Katja Nauck • 8 Kommentare • 

Manchmal bringen Scherben nicht Glück sondern Kosten mit sich. Die Hausratversicherung deckt nicht alle Kosten ab, die durch Glasschäden entstehen. Wenn Sie Kinder haben, einen Wintergarten ihr eigen nennen oder teure Einrichtungsgegenstände aus Glas besitzen, kann eine Glasbruchversicherung als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung sinnvoll für Sie sein.

Glasbruch-Versicherung © friendsurance

Was ist eine Glasbruchversicherung?

Die Glasbruchversicherung bietet Ihnen eine umfassende Allgefahren-Deckung bei Glasschäden. Das bedeutet: Egal aus welchem Grund Ihr Glas beschädigt worden ist und wer den Schaden verursacht hat – die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz werden Ihnen durch Ihre Versicherung erstattet.

Eine Glasbruchversicherung deckt Schäden an folgenden Glasflächen ab:

– Fenster
– Türen
– Glastische
– Vitrinen
– Spiegel und verglaste Bilder
– Wanduhren
– Duschkabinen
– Sichtfenster von Kaminen, Öfen oder Elektroherde

Nicht versichert sind in einer Glasbruchversicherung:

– Trinkgläser
– Glasschüsseln und Geschirr
– Flaschen und Blumenvasen

Schadensfälle, die durch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert sind, etwa durch Brand oder Einbruch-Diebstahl, deckt diese Zusatzversicherung nicht ab. Bei einigen Versicherern zählen ebenfalls bestimme Kunststoffe und Ceranflächen unter die versicherten Schäden. Hier sollten Sie sich im Vorfeld nach den versicherten Materialien erkundigen.

Ist Glasbruch in meiner Hausratversicherung enthalten?

Viele Versicherte nehmen an, dass Glasgegenstände und Glasflächen wie Fenster, Türen, Möbelverglasungen über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung versichert sind. Dies gilt aber nur, wenn der Schaden durch einen Brand oder eine Explosion entstanden ist. Wenn Ihre Glastür oder Ihr Fenster allerdings bei Wind oder Durchzug Schaden erleidet, übernimmt das nur eine spezielle Glasbruchversicherung. Diese käme auch für Schäden auf, die entstehen, wenn zum Beispiel ein Glastisch oder eine Vitrine zu Bruch gehen.
Sie können in Ihrer Hausratversicherung den Baustein Glasbruch mit aufnehmen, wenn es sich für Sie lohnt, d.h. wenn Ihr Hausrat und die Wohnung sehr viele teure Glasflächen enthält. Sie sollten sich aber informieren, unter welchen Bedingungen diese Schäden versichert sind.

Die Glasbruchversicherung deckt Schäden durch folgende Einflüsse ab:

– Glasschäden durch Sturm und andere Umwelteinflüsse
– Glasschäden durch Dritte (z.B. Einbruch-Diebstahl, Vandalismus)
– Glasschäden durch den Versicherungsnehmer (Unachtsamkeit)

Wann ist eine gesonderte Glasbruch-Versicherung für mich sinnvoll?

Wenn Sie einen Wintergarten, zahlreiche verglaste Türen oder wertvolles Mobiliar aus Glas besitzen und hohe Kosten durch Glasschäden befürchten, kann eine Glasbruchversicherung für Sie sinnvoll sein. Als Mieter haften Sie gegenüber Ihrem Vermieter für beschädigte Fenster und Türen. Hier würde die Haftpflichtversicherung nicht einspringen, wenn Sie eine Glasbruchversicherung haben.
Wenn Sie lebhafte Kinder haben, die im Eifer des Gefechts eine Glastür zerstören, greift ebenfalls der Schutz der Glasbruchversicherung. Der große Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass der Schaden generell versichert ist – egal, warum das Glas zerbrochen ist. Ausnahmen sind natürlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
In jedem Fall ist es ratsam mit dem Versicherungsvermittler die Notwendigkeit einer speziellen Glasbruchversicherung zu besprechen.

Darauf sollten Sie bei der Tarifauswahl achten

Bei der Tarifauswahl sollten Sie genau darauf achten, welche Glasschäden im Schadensfall übernommen werden und welche Versicherungsbedingungen gelten. Die Prämie richtet sich bei einer Wohnung nach der Wohnfläche und beträgt etwa 50 Euro im Jahr pro 100 Quadratmeter Wohnfläche. Zu beachten ist, dass der Schutz gegen Glasbruch nur für Schäden am Versicherungsort besteht, das heißt, ausschließlich für die in der Police aufgeführten Räume oder Gebäude. Versichert ist übrigens immer nur der Bruch, nicht etwa einfache Kratzer oder Kantenabbrüche. Ein Bruch liegt nur dann vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist.

Welche Kosten sind bei Glasbruch versichert?

Versichert sind die angefallenen Kosten für die Reparatur, das provisorische Verschließen von Öffnungen für die Zeit der Reparatur und Kosten für das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Müllplatz, also die Entsorgungskosten. Ebenso werden auch zusätzliche Leistungen wie etwa Gerüstkosten oder Kosten für Malerarbeiten und Folien von der Glasbruchversicherung abgedeckt.

Sie suchen eine Hausratversicherung mit Glasbruch? Bei Friendsurance können Sie verschiedene Hausrat-Tarife vergleichen.