Scherben bringen nicht immer Glück: Brauche ich eine Glasbruchversicherung?

• Katja Nauck • 8 Kommentare • 

Manchmal bringen Scherben nicht Glück sondern Kosten mit sich. Die Hausratversicherung deckt nicht alle Kosten ab, die durch Glasschäden entstehen. Wenn Sie Kinder haben, einen Wintergarten ihr eigen nennen oder teure Einrichtungsgegenstände aus Glas besitzen, kann eine Glasbruchversicherung als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung sinnvoll für Sie sein.

Glasbruch-Versicherung © friendsurance

Was ist eine Glasbruchversicherung?

Die Glasbruchversicherung bietet Ihnen eine umfassende Allgefahren-Deckung bei Glasschäden. Das bedeutet: Egal aus welchem Grund Ihr Glas beschädigt worden ist und wer den Schaden verursacht hat – die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz werden Ihnen durch Ihre Versicherung erstattet.

Eine Glasbruchversicherung deckt Schäden an folgenden Glasflächen ab:

– Fenster
– Türen
– Glastische
– Vitrinen
– Spiegel und verglaste Bilder
– Wanduhren
– Duschkabinen
– Sichtfenster von Kaminen, Öfen oder Elektroherde

Nicht versichert sind in einer Glasbruchversicherung:

– Trinkgläser
– Glasschüsseln und Geschirr
– Flaschen und Blumenvasen

Schadensfälle, die durch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert sind, etwa durch Brand oder Einbruch-Diebstahl, deckt diese Zusatzversicherung nicht ab. Bei einigen Versicherern zählen ebenfalls bestimme Kunststoffe und Ceranflächen unter die versicherten Schäden. Hier sollten Sie sich im Vorfeld nach den versicherten Materialien erkundigen.

Ist Glasbruch in meiner Hausratversicherung enthalten?

Viele Versicherte nehmen an, dass Glasgegenstände und Glasflächen wie Fenster, Türen, Möbelverglasungen über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung versichert sind. Dies gilt aber nur, wenn der Schaden durch einen Brand oder eine Explosion entstanden ist. Wenn Ihre Glastür oder Ihr Fenster allerdings bei Wind oder Durchzug Schaden erleidet, übernimmt das nur eine spezielle Glasbruchversicherung. Diese käme auch für Schäden auf, die entstehen, wenn zum Beispiel ein Glastisch oder eine Vitrine zu Bruch gehen.
Sie können in Ihrer Hausratversicherung den Baustein Glasbruch mit aufnehmen, wenn es sich für Sie lohnt, d.h. wenn Ihr Hausrat und die Wohnung sehr viele teure Glasflächen enthält. Sie sollten sich aber informieren, unter welchen Bedingungen diese Schäden versichert sind.

Die Glasbruchversicherung deckt Schäden durch folgende Einflüsse ab:

– Glasschäden durch Sturm und andere Umwelteinflüsse
– Glasschäden durch Dritte (z.B. Einbruch-Diebstahl, Vandalismus)
– Glasschäden durch den Versicherungsnehmer (Unachtsamkeit)

Wann ist eine gesonderte Glasbruch-Versicherung für mich sinnvoll?

Wenn Sie einen Wintergarten, zahlreiche verglaste Türen oder wertvolles Mobiliar aus Glas besitzen und hohe Kosten durch Glasschäden befürchten, kann eine Glasbruchversicherung für Sie sinnvoll sein. Als Mieter haften Sie gegenüber Ihrem Vermieter für beschädigte Fenster und Türen. Hier würde die Haftpflichtversicherung nicht einspringen, wenn Sie eine Glasbruchversicherung haben.
Wenn Sie lebhafte Kinder haben, die im Eifer des Gefechts eine Glastür zerstören, greift ebenfalls der Schutz der Glasbruchversicherung. Der große Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass der Schaden generell versichert ist – egal, warum das Glas zerbrochen ist. Ausnahmen sind natürlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
In jedem Fall ist es ratsam mit dem Versicherungsvermittler die Notwendigkeit einer speziellen Glasbruchversicherung zu besprechen.

Darauf sollten Sie bei der Tarifauswahl achten

Bei der Tarifauswahl sollten Sie genau darauf achten, welche Glasschäden im Schadensfall übernommen werden und welche Versicherungsbedingungen gelten. Die Prämie richtet sich bei einer Wohnung nach der Wohnfläche und beträgt etwa 50 Euro im Jahr pro 100 Quadratmeter Wohnfläche. Zu beachten ist, dass der Schutz gegen Glasbruch nur für Schäden am Versicherungsort besteht, das heißt, ausschließlich für die in der Police aufgeführten Räume oder Gebäude. Versichert ist übrigens immer nur der Bruch, nicht etwa einfache Kratzer oder Kantenabbrüche. Ein Bruch liegt nur dann vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist.

Welche Kosten sind bei Glasbruch versichert?

Versichert sind die angefallenen Kosten für die Reparatur, das provisorische Verschließen von Öffnungen für die Zeit der Reparatur und Kosten für das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Müllplatz, also die Entsorgungskosten. Ebenso werden auch zusätzliche Leistungen wie etwa Gerüstkosten oder Kosten für Malerarbeiten und Folien von der Glasbruchversicherung abgedeckt.

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8 Meinungen

  1. Sebastian Koch sagt:

    Danke für diesen Beitrag! Woche einen Kratzer in unserem Glastisch entdeckt und nach der Reparatur wäre so eine Glasbruch-Versicherung wahrscheinlich eine gute Idee.
    Danke und viele Grüße, Sebastian

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Sebastian,

      vielen Dank für das positive Feedback.
      Eine Glasbruchversicherung klingt in Ihrem Fall auf jeden Fall sinnvoll 🙂

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  2. Leonardo sagt:

    Hallo,
    Wir hatten eine Glastür die von alleine geplatzt ist.
    Meine Frage ist jetzt ob der Schaden an den Fliesen, Zarge und Wand auch übernommen wird?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Leonardo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Anhand Ihrer Schilderung können wir nicht feststellen, ob eine Versicherung Ihren Schaden übernehmen wird. GGfs. könnten Sie den Hersteller der Tür kontaktieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  3. Elisabeth Peciak sagt:

    Hallo, ich habe einen runden Glastisch der an zwei stellen auf dem Tisch-Gestell verklebt ist. Meine Frage : die Glasscheibe ist von diesen klebestellen rausgebrochen. Das Glas weist große Löcher auf ist aber nicht durchgebrochen weil ich die Glasscheibe aus Reflex festgehalten habe um größere Schäden zu vermeiden.
    Die Versicherung hat das abgelehnt, da die Scheibe nicht in der ganzen dicke durch gebrochen ist. Hätte ich die Glasplatte fallen gelassen hätte die Versicherung bezahlt .

    • admin sagt:

      Hallo Elisabeth,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Die Versicherung leistet in der Regel bei einem „Glasbruch“, der sehr eng, nämlich als Riss durch die gesamte Dicke des Glases, definiert ist. Ihren Schilderungen zufolge handelt es sich in Ihrem Fall um sogenannte „Muschelausbrüche“, die in den meisten Fällen nicht versichert sind. Da wir Ihren konkreten Schadensfall und Ihre Versicherungsbedingungen jedoch nicht kennen, können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft erteilen.
      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  4. Christian sagt:

    Hi,
    bei uns hat der Wind eine Glastür im Außenbereich (Durchgang zw. Haus und Garage) zugeworfen. Das Glas ist heil aber der Rahmen der Tür ist verbogen.
    Ist das ein Fall für die Glasversicherung oder Sturm?

    • admin sagt:

      Hallo Christian,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir Ihnen ohne einen Einblick in Ihre Versicherungsbedingungen
      keine verbindliche Auskunft geben. Eine Glasversicherung greift nur bei Glasbruch. Demnach kann hier allenfalls die Hausratversicherung greifen. Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Schaden durch “Sturm” vorliegt, können wir leider pauschal nicht sagen. Hierfür gibt es in den Versicherungsbedingungen ganz klare Regeln, ab wann ein “Sturm” vorliegt oder nicht.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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