Sie haben beim Tarifvergleich eine günstigere Versicherung gefunden, und fragen sich, ob sie Ihren derzeitigen Tarif so einfach wechseln können? Wir erklären, wann Sie Ihre Versicherung kündigen können und wie Sie dabei vorgehen sollten.
Ordentliche Kündigung – Das müssen Sie wissen
Grundsätzlich können Sie Ihre Versicherungstarife jederzeit kündigen – Sie müssen nur die Frist beachten. Bei vielen Versicherungsarten wie der Hausratversicherung lohnt sich sogar ein häufiger Tarifvergleich. Denn vor allem bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen bieten Versicherungsunternehmen oft neue Tarife mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis an. Bei diesen Versicherungsarten haben Sie als Kunde keinen Nachteil durch einen häufigen Wechsel. Lediglich bei Tarifen der Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung zählt das Eintrittsjahr der Versicherung, da hier die Beiträge meist günstiger sind, je jünger man ist.
Wenn Sie also den Versicherer wechseln möchten, weil Sie ein alternatives Angebot bevorzugen oder Sie aus einem anderen Grund die aktuelle Versicherung nicht mehr benötigen, können Sie diesen Vertrag ordentlich kündigen. Die sogenannte ordentliche Kündigung erfolgt immer zum nächstmöglichen Kündigungstermin je nach Kündigungsfrist Ihres Versicherungsvertrags. Diese Kündigung sollte in der Regel schriftlich erfolgen und mit der eigenen Unterschrift unterzeichnet sein. Als Frist gilt der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist. Eine ordentliche Kündigung kann ohne Begründung erfolgen, da Sie zur vertragsgemäßen Kündigungsfrist erfolgt und die in häufigen Fällen drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres beträgt. Zu beachten ist dabei, dass das Versicherungsjahr nicht unbedingt dem Kalenderjahr entspricht, sondern stattdessen der Zeitpunkt, ab dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Wird der Vertrag erst zu spät gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um normalerweise ein Jahr.
Besonderheiten bei bestimmten Versicherungsarten
Hausrat- oder Haftpflichttarife können immer zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Kalenderjahres eingehen. Elektronik- und Handyversicherungen können aber je nach Versicherer zumeist monatlich oder sogar wie bei Friendsurance täglich gekündigt werden. Bei der Tarifauswahl sollte man darauf achten, ob es eine Mindestlaufzeit gibt und sich immer die genauen Kündigungsbedingungen ansehen.
Der Vorteil des Online-Maklers
Wer den Service eines Online-Maklers wie Friendsurance nutzt, hat den Vorteil seinen Tarif nicht persönlich kündigen zu müssen: Der Kunde erteilt durch eine elektronische Signatur eine einmalige Vollmacht und ermöglicht dem Makler in seinem Interesse zu handeln. Wenn Sie uns Ihren Kündigungswunsch postalisch oder über Ihr Friendsurance Kundenkonto übermitteln, teilen wir Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin mit und leiten Ihre Kündigung fristgerecht direkt an die Versicherung weiter.
Außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund
Eine Versicherung kann man aber auch aus besonderem Grund außerhalb der Frist sofort kündigen: Hier liegt dann eine außerordentliche Kündigung vor. Das Vertragsverhältnis kann etwa nach einem Schadensfall unabhängig von der Vertragslaufzeit und der geregelten Kündigungsfrist beendet werden. Wichtig dabei: Sowohl Versicherer als auch Versicherter sind zu dieser außerordentlichen Kündigung im Schadensfall berechtigt. Auch hier haben sich beide Parteien allerdings an gewisse Spielregeln zu halten: So muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Monat nach Beendigung der Entschädigungsverhandlungen beim Versicherer vorliegen. Danach gilt wieder die geregelte Vertragslaufzeit samt Kündigungsfrist.
Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung:
Erhöhung des Versicherungsbeitrags ohne Verbesserung der Leistung: Nachdem der Versicherte über den Preisanstieg informiert wurde, hat er dann ebenfalls einen Monat lang Zeit, dem neuen Vertrag zu widersprechen.
Sonderkündigungsrecht der Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung kann immer dann gekündigt werden, wenn sich durch einen Umzug der Versicherungsbeitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone ändert.
Widerrufsrecht kurz nach Vertragsabschluss
Vielleicht haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, darüber geschlafen und kurz danach gemerkt, dass Sie bei einem anderen Anbieter doch einen besseren Vertrag zu noch günstigeren Konditionen erhalten könnten. In diesem Falle besteht eine weitere Möglichkeit, die kürzlich abgeschlossene Police frühzeitig zu beendigen: Sie können vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, allerdings muss auch hier eine Frist eingehalten werden. Bei Lebensversicherungen beträgt diese Frist 30 Tage, bei anderen Verträgen sind es nur zwei Wochen. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind solche Versicherungsverträge, die einen sofortigen Schutz oder die nur eine sehr kurze Laufzeit (z.B. einen Monat) bieten und die dabei nicht im Fernabsatz (also z.B. über das Internet) abgeschlossen wurden. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherten alle Informationen sowie die Belehrung über dieses Recht in Form eines Textes erhalten hat.
Wenn die Versicherung Ihren Vertrag kündigt
Wie oben bereits erwähnt, kann auch der Versicherer den bestehenden Vertrag kündigen. Zum einen ist dies ebenfalls ordentlich mit Ablauf des Versicherungs- bzw. des Kalenderjahres möglich. Hier muss der Versicherer dem Versicherten die Kündigung spätestens drei Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit mitteilen. Außerordentlich kündigen kann der Versicherer außerdem wie bereits erwähnt nach einem Schadensfall. In beiden Fällen bleibt Ihnen meist nur wenig anderes übrig, als sich um eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter zu kümmern, um auch weiterhin versichert zu bleiben.
Sie möchten Ihre Friendsurance Handyversicherung kündigen?
Bei Friendsurance genießen Sie maximale Flexibilität durch tägliches Kündigungsrecht. Teilen Sie uns Ihren Kündigungswunsch unter Angabe Ihrer Vertragsnummer einfach mit. Nutzen Sie Ihr Friendsurance Kundenkonto im Self-Service, um schnellstmöglich und ohne Umwege die Kündigungsbestätigung und ggf. Ihre Rückerstattung zu erhalten.
Um Ihre Handyversicherung zu kündigen, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online: Bequem über Ihr Friendsurance Kundenkonto
- Postalisch: Megara GmbH, Mehringdamm 32, 10961 Berlin
Da Sie als Handy- und Elektronik-Kunde täglich kündigen können, erhalten Sie von uns natürlich die gezahlten Beiträge für den laufenden Monat anteilig auf Ihr Konto zurück.
Weitere Informationen zu Friendsurance, zur Kündigung und Antworten auf viele weitere Fragen finden Sie auch in unseren FAQ.
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Ich habe eine frage? Ich habe versicheruseit 2 jaher ich bin nich zu freide mi die vesicherung und die vertrag habe für 5 jaher kan ich kündige oder nich sagen si mich bitte??
Hallo Lokaj,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Seit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz von 2009 §11 Abs 4 VVG können Versicherungen nach 3 Jahren zum Ende des 3. Versicherungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.Wenn die Hauptfälligkeit Ihres Versicherungsvertrages beispielsweise der 01.01.2018 ist, wäre es möglich Ihren Vertrag Ende September zu kündigen.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Schöne Grüße
Ihr Friendsurance Team
Hallo,
kurze Frage zu einem aktuellen Fall: Ich habe vor 3 Jahren eine Versicherung auf ein Handy abgeschlossen. Die Versicherungsbeiträge wurden jedoch erhöht und ich habe den Vertrag gekündigt zum 31.08.2017. Nun ist das Handy vor 2 Tagen in den Fluss gefallen – Wasserschaden und leider kaputt. Bei meiner Versicherung steht etwas mit Laufzeitverlängerung bei Schadensfall. Damit wäre ich jedoch nicht einverstanden.
Würde das also bedeuten, dass ich meinen Schaden nur ersetzt bekomme, wenn der Vertrag auch über den 31.08.2017 hinaus laufen wird?
Ich weiß gerade nicht, wie ich mich diesbezüglich verhalten soll. Schließlich habe ich drei Jahre Geld bezahlt für die Versicherung.
Danke im Voraus,
Konan
Hallo Konan,
vielen Dank für Ihren Kommentar!
Leider können wir aus der Ferne Ihren Fall nicht beurteilen.
Ihr versicherungsunternehmen kann Ihnen Auskunft darüber erteilen, welche Leistung Ihnen auf Basis der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung zusteht.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Viele Grüße,
Patty Kemnitz
Hallo,
ich habe vor fast 2 1/2 Jahren für meinen Hund einen Voll-Krankenschutz für monatlich EUR 59,- abgeschlossen. Der Eigenanteil für tierärztliche Leistungen beträgt EUR 1100,- und für Vorsorgeuntersuchungen EUR 100,-. Die für dieses Versicherungsjahr bisher erbrachten Leistungen belaufen sich auf EUR 28,32 für tierärztliche Leistungen und EUR 87,41. Jetzt wurde meine Tierarztrechnung in Höhe von 47,87 für die Behandlung eines Abzesses abgelehnt mit der Begründung, dass der Freibetrag für Vorsorgeuntersuchungen nun überschritten sei.
Frage: Kann ich diese Versicherung nun außerordentlich kündigen?
Vielen Dank.
Hallo Claudia,
leider können wir keine genaue Auskunft zu Ihrem Fall geben, da wir die Versicherungspolice nicht kennen.
Kontaktieren Sie hierfür bitte direkt Ihr Versicherungsunternehmen oder Ihren Versicherungsmakler.
Viele Grüße
Patty Kemnitz
Habe jetzt ein neues Handy,wie kann ich das im bestehenden Vertrag ändern?
Hallo Anna,
danke für Ihren Kommentar! Wenn Sie ein neues Modell haben, kündigen Sie einfach die bestehende Versicherung. Sie haben mit der Friendsurance Handyversicherung ein tägliches Kündigungsrecht. Für das neue Modell schließen Sie dann einfach eine neue Handyversicherung ab: https://www.friendsurance.de/handyversicherung
Geben Sie gern Bescheid, wenn Sie noch Fragen haben!
Viele Grüße,
Patty Kemnitz
Ich habe meine Haftplichtversicherung unter Einhaltung der Frist zum 31.10.2017 gekündigt. Der Vertragsablauf wäre aber der 01.11.2017 gewesen. Ist meine Kündigung trotzdem gültig. Die Versicherung lehnt es ab.
Vielen Dank und freundlichen Grüße
Sonja
Hallo Sonja,
da wir deine konkreten Versicherungsbedingungen nicht kenne, können wir leider keine verbindliche Aussage treffen.
Bei viele Verträgen ist jedoch der Eingang der Kündigung beim Empfänger entscheidend.
Viele Grüße,
Patty Kemnitz
Guten Abend
Ich habe am 23.11.2017 eine handy Versicherung abgeschlossen und würde sie gerne bis zum 23.11.2019 kündigen ab wann kann ich die kündigung schreiben?
Hallo Zappi,
Sie können Ihre Handyversicherung täglich kündigen. Schreiben Sie dazu einfach eine Mail unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an support@friendsurance.de
Viele Grüße, Patty Kemnitz
Ich habe alle meine Versicherung gekündigt, dank Ihnen da Sie nicht fähig sind mich auch Ihre Vollmachten zu löschen. Es wurde mehrere Telefonate sowie Mails geschrieben. Das Schreiben vom 22.05.2018 haben Sie wahrscheinlich nicht mal gelesen!
Jedes Mal hieß es das Ihr keine Vollmacht mehr habt und heute erfahre ich wieder das ich immer noch aktiv bin!!!
Bei der Gothaer, Roland, Asstel, Sparkasse Direkversicherung und Interrisk angerufen alle haben bestätigt das Sie immer noch als Makler eingetragen sind.
Hat Atelco nichts anderes zu tun? In der Computerbranche haben die bereits verloren!
Das ist meine letzte Warnung an Sie da ich dann den Verbraucherschutz melde!
Hallo Behiar,
Ihr Kundenaccount bei uns ist bereits gelöscht und wir haben die Versicherungsunternehmen darüber ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Auf die hinterlegten Daten bei den einzelnen Versicherungsunternehmen haben wir leider keinen direkten Einfluss.
Viele Grüße
Ihr Friendsurance-Team
Hallo,
Ich habe ebenfalls eine Frage. Ich habzu Beginn dieses Jahres mein Smartphone versichern lassen. Mehrere Wochen später wurde mir eine Email geschickt, dass ich bestimmte Kontaktdaten noch auszufüllen hätte. Nachdem ich diese ausgefullt habe, wurde mir eine zweite Versicherung auf das gleiche Gerät gebucht. Nun möchte ich wissen ob ich die zweite Versicherung noch kündigen könnte und ob ich den Versicherungsbeitrag erstattet würde.
Mit freundlichen Grüßen
Joseph Oesterle
Hallo Joseph,
vielen Dank für Ihren Kommentar! Um Ihre Frage zu beantworten, bräuchten wir Einblick in Ihr Kundenkonto. Unser
Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie einfach eine Mail an support@friendsurance.de oder rufen Sie
uns unter der 0800-0870880 an, wir kümmern uns dann umliegend um Ihr Anliegen.
Viele Grüße
Ihr Friendsurance-Team
Ich habe durch einen Fehler meine Handy Elektronikversicherung doppelt angeschlossen und mir wurde nun zweimal ein Versicherungsbetrag für das Jahr abgebucht.
Ich habe bereits für den einen Vertrag eine Kündigung per Email geschrieben. Nach 2 Tagen habe ich jedoch noch keinerlei Antwort bekommen.
Wie kann ich sicher sein das meine Kündigung angekommen ist und ich den zweiten gezahlten Beitrag zurück erstattet bekomme?
LG
Hallo Jenny,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihre Kündigung vom 28.08. haben wir erhalten und senden Ihnen schnellstmöglich
Ihre Kündigungsbestätigung zu. Als Kündigungsdatum gilt selbstverständlich das Eingangsdatum der Mail.
Viele Grüße
Ihr Friendsurance-Team