Handyverstoß wegen Radio?!

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“Ich hab mich immer gefragt, ob alle Sachen die nicht explizit verboten werden, erlaubt sind […] beim Autofahren am Handy rumzuspielen ist verboten. Aber ist es auch verboten, beim Autofahren ein Stück Holz in der Hand zu haben und damit Handy zu spielen?”

Felix Lobrecht, Comedian

Klar, das Bit des bekannten Berliner Comedians zielt auf Lacher im Publikum ab. Trotzdem ist es eine schöne Frage, die wir nachstehend ein wenig umfassender beleuchten möchten.

Fakt ist: Ablenkungen jeder Art können beim Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr fatale Folgen haben. Deshalb ist das Nutzen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt grundsätzlich verboten (§ 23 StVO) und wird vergleichsweise hart bestraft: Mindestens ein Punkt und 100 € werden fällig, im schlimmsten Fall sogar zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot und 200 €.Und das ist auch gut so, denn der Blick auf’s Handy lenkt gefährlich lange ab. In der Folge kommt es immer wieder zu Unfällen, glücklicherweise meist “nur” ein Sachschaden am Auto und damit ein Fall für die KFZ-Versicherung. Schäden am Smartphone werden hingegen von der Handyversicherung getragen.

Fragen über Fragen

Aber wie sieht’s denn nun aus, darf ich mit einem Stück Holz “Handy” spielen? Unter welchen Umständen darf ich mein Handy doch nutzen? Darf ich mein Handy während der Fahrt an ein Ladekabel hängen? Darf ich mit einem Taschenrechner meine Nebenkostenabrechnung überprüfen? Darf ich über mein Autoradio ein bestimmtes Lied aus meiner Lieblings-Playlist suchen? Darf ich während der Fahrt einen Zwischenstopp zur Navigation hinzufügen? Und was ist eigentlich mit der Smartwatch, darf ich diese uneingeschränkt verwenden? 

Viele Fragen, alles Sonderfälle… Um diese Fragen richtig beantworten zu können, müssen wir zunächst den genauen Gesetzestext lesen und verstehen.

Handyverstoß – Das Gesetz

In der aktuellen Fassung der Straßenverkehrsordnung findet sich unter Paragraph §23 folgender Wortlaut:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Hmm… Nicht alles verstanden? Macht nichts, wir arbeiten es gemeinsam durch.

Zunächst definiert der erste Abschnitt recht eindeutig, welche elektronischen Geräte dieser Richtlinie untergeordnet sind: Nämlich alle, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Ein Handy fällt also genau wie eine Smartwatch oder ein Navigationssystem hierunter. Die Benutzung eines Akkuschraubers während der Fahrt hingegen wird von diesem Gesetz nicht geregelt.

Gut, verstanden. Ich will aber keine Löcher in mein Lenkrad bohren, sondern mein Handy benutzen. Wie geht’s also weiter? 

Nun wird der Unterpunkt 1 interessant: Hier wird klar formuliert, dass ein entsprechendes elektronisches Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden darf. Ein kurzer Blick in den Duden definiert das Verb “halten”:

“bewirken, dass etwas in seiner Lage, seiner Stellung o. Ä. bleibt, Halt hat; Befestigung, Halt, Stütze o. Ä. für etwas sein”

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ist mein Handy fest in einer Handyhalterung fixiert, darf ich es bedienen. Auch während der Fahrt! Denn in diesem Fall halte ich es ja nicht selbst fest.

Aber stopp, es gilt auch den zweiten Unterpunkt zu beachten. Denn zur legalen Nutzung eines elektronischen Gerätes müssen beide Kriterien erfüllt sein.

Punkt zwei unterteilt sich erneut in zwei Optionen. Was mit der Sprachsteuerung bzw. Vorlesefunktion gemeint ist, sollte klar sein. Falls nicht, frag einfach Siri.

Aber wie ist der zweite Teil zu verstehen? 

Sollte mein Gerät sich nicht mittels Sprachbefehlen bedienen lassen, so kann ich auch klassisch darauf herumtippen. Jedoch nur kurz.

Wie lang genau “kurz” ist, hängt von den Begleitumständen ab. Dieser Absatz ist sehr schwammig formuliert, ist in jedem Fall Auslegungssache und bietet Vollstreckungsbeamten die Grundlage für Ermessensentscheidungen. 

Heißt im Klartext: Der Polizist, der mich anhält um mir einen Handyverstoß vorzuwerfen, kann entscheiden, ob ich meine Aufmerksamkeit zu lang auf mein Handy gerichtet habe. Oder eben nicht. Oha.

Darf ich oder darf ich nicht?

Gehen wir unsere Beispiele von oben eins nach dem anderen durch: 

Spielen mit Stück Holz: Ja. Da ein Stück Holz kein elektrisches Gerät darstellt, darf ich vor dem Hintergrund dieses Gesetzes damit machen was ich will. Theoretisch könnte ich daraus auch ein Männchen schnitzen.

Handy ans Ladekabel: Jein. Wenn das kabel bereits im Handy steckt, darf ich das andere Ende des Kabels natürlich in eine USB-Buchse stecken. Auch in eine Powerbank, da diese zwar als elektronisches Gerät, jedoch nur zur Energieversorgung und nicht zur Kommunikation, Information oder Organisation dient. Das Kabel jedoch ins Handy selbst zu stecken, ist fast unmöglich ohne das Handy in die Hand zu nehmen. Was wiederum verboten ist, dann hält man es ja.

Taschenrechner nutzen: Nein. Ein Taschenrechner ist ein elektronisches Gerät, welches Informationen liefert. Um ihn zu nutzen, muss man ihn halten. Außerdem würde selbst das Eintippen einer simplen Rechnung bereits unverhältnismäßig lang dauern.

Zwischenstopp ins Navi: Jein. Per Sprachbefehl darf ich meine Routenführung natürlich ändern. Nicht aber durch die Eingabe über eine Tastatur/ Touch-Bildschirm, denn auch das bündelt meine Aufmerksamkeit deutlich länger, als im Straßenverkehr vertretbar wäre. Die sicherste Lösung, sowohl im juristischen als auch im physischen Sinne ist, rechts ran zu fahren, den Motor abzustellen und das neue Ziel in Ruhe einzugeben.

Smartwatch: Jein. Es gibt keine rechtliche Grundlage, welche die Verwendung von Smartwatches im Straßenverkehr regelt. Jedoch ist es ein elektronisches Gerät, das alle drei Kriterien erfüllt: Kommunikation, Information und Organisation können über das technische Accessoire abgewickelt werden. Die Smartwatch wird nach Definition aber nicht gehalten, durch das Armband ist sie am Handgelenk fixiert. Bleibt nur noch Punkt zwei, Sprachsteuerung oder “kurzer” Blick… Und wieder begeben wir uns in einen Graubereich.

Lieblingslied im Autoradio: Nein. Auch hier würde man viel länger brauchen um das Lieblingslied zu finden, als im laufenden Verkehr zu verantworten wäre. Eine Ausnahme bildet natürlich die Sprachsteuerung.

Fies: Nutzung des Infotainment Systems

Wer jetzt denkt “Ha, ich nutze Apple CarPlay oder Android Auto!” sollte sich nicht zu siegessicher geben! 

Ironischerweise macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen mobilen elektronischen Geräten, wie dem Handy und fest verbauten, wie einem Autoradio. Insbesondere Infotainment Systeme, welche CarPlay oder Android Auto unterstützen, dienen dem Erhalt von Informationen sowie der Kommunikation, aber auch der Organisation. Ja, ich muss es nicht selbst halten – wohl aber meine Blicke darauf richten.

Denn auch in der Automobilindustrie ist die Digitalisierung längst angekommen – Touchscreens übernehmen und ersetzen analoge Tasten. Bei allen Vorteilen hat genau diese Entwicklung einen entscheidenden Nachteil: Das Radio kann nicht mehr “blind”, also ohne hinzuschauen, bedient werden. 

Ich erinnere mich an mein erstes Handy, SMS konnte ich blind schreiben – man kennt jede Taste, erfühlt sich den Weg zum Senden-Knopf. 

Heute geht das nicht mehr, auf dem Smartphone bin ich gezwungen hinzuschauen. Das gleiche Phänomen in modernen Autos, allen voran der US Hersteller Tesla. Hier ersetzt ein riesiger Bildschirm nicht nur das Radio, sondern auch die Bedieneinheit der Klimaanlage, Heizung, Scheinwerfer, selbst die Innenraumverriegelung wird über das Display gesteuert. Wohin das führt?

Der Fall eines Tesla Fahrers ging für selbigen schlecht aus. Der Betroffene hatte beim Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde eingelegt, nachdem er mit seinem Tesla Model 3 bei Regen einen Unfall verursachte.

Der Unfall entstand, weil der Betroffene auf dem fest verbauten, großen Touchscreen seines Fahrzeugs das Wischintervall der Scheibenwischer einstellen wollte. Dem OLG Karlsruhe zufolge handelt es sich aber auch bei diesem Bildschirm um ein elektronisches Gerät nach § 23 Abs. 1a StVO, welchem der Unfallverursacher sich mit “nicht angepasster Blickzuwendung […] und damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen” zuwandte. Das Problem: zwar lässt sich der Scheibenwischer im Tesla auch mit dem Hebel am Lenkrad bedienen, das Wischintervall selbst kann jedoch nicht am Lenkstock festgelegt werden. Hierfür muss sich der Fahrer in ein Untermenü des umfangreichen Infotainment Systems tippen und dort aus fünf verschiedenen Modi wählen. Für das OLG ganz klar: Zu lang abgelenkt. In der Folge, wie eingangs erwähnt: 200 € zzgl. Bearbeitungsgebühr, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ob seine Versicherung den selbstverschuldeten Schaden bezahlt hat, ist unklar.

Beim nächsten Mal nutzt der Fahrer aber sicher die Sprachsteuerung seines Tesla!

Ausrede Start-Stop-Automatik

In einem Nebensatz habe ich weiter oben erwähnt, dass man das Handy bzw. alle elektronischen Geräte nutzen darf, wenn der Motor des Fahrzeuges ausgeschaltet ist.

Viele moderne Fahrzeuge verfügen über die sogenannte Start-Stop-Automatik, welche spritsparendes Fahren verspricht: Kommt das Auto zum Stillstand, etwa an einer roten Ampel, schaltet sich der Motor ab bis er durch das Treten der Kupplung oder Loslassen der Bremse innerhalb von wenigen Sekundenbruchteilen wieder anspringt. 

Natürlich wurde das schnell zu einer beliebten Ausrede, an der Ampel kurz auf’s Telefon zu schauen. Der Motor ist doch aus?! 

Eben nicht. Dieser Umstand ist ebenfalls im Gesetz festgehalten, liest man § 23 ein wenig weiter, findet man den entsprechenden Wortlaut: 

“Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.” 

Ergo führt die Nutzung des Handys während aktiver Start-Stop-Automatik zum Handyverstoß. Nicht aber, wenn der Motor manuell abgestellt wird – in diesem Fall darf das Smartphone genutzt werden. Stellt sich nur die Frage, ob es empfehlenswert ist, den Motor an der Ampel ganz auszuschalten. Wahrscheinlich eher nicht.

Letztlich sei gesagt, dass das Gesetz bzw. das Verbot der Handynutzung nicht vorrangig dem Füllen der Staatskasse dienen soll. Auch geht es nicht um willkürliche Bestrafung, im Gegenteil: Es ist eine Maßnahme, schwere und oft tödliche Unfälle zu vermeiden.

Aus diesem Grund stelle ich mir mein Navi immer vor der Fahrt ein. Für die Musik ist traditionsgemäß sowieso der Beifahrer zuständig. Dank Apple CarPlay kann ich mir WhatsApp Nachrichten vom Auto vorlesen lassen und mein Handy bleibt im Handschuhfach.

Nur mein Stück Holz, das liegt immer griffbereit auf dem Armaturenbrett.

Wie gefährlich ist Noise Cancelling?

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Berliner kennen, lieben und hassen ihn: Den Nordsüd-Tunnel der S-Bahn Berlin. Vier Bahnlinien nutzen die stark frequentierten Gleise auf ihrer Strecke quer durch die Bundeshauptstadt. Zwischen den Stationen Friedrichstraße und Yorckstraße: Ohrenbetäubender Lärm in Form von unangenehmen, fast schon an Folter grenzendes Kreischen. Hervorgerufen durch ein perfides Zusammenspiel aus blankem Metall, langen Kurven und tonnenschweren Bahnen, die sich erbarmungslos durch den Tunnel schieben.

Fenster zu? Denkste! Stillsitzen und ausharren? Schließt den Krach nicht aus. Musik lauter drehen? Im Ansatz fast richtig: Wer Kopfhörer mit Noise Cancelling Technologie besitzt, sieht sich nun den neidvollen Blicken anderer Fahrgäste ausgesetzt. 

Aber können Kophörer, die Active Noise Cancelling (ANC) unterstützen, gefahrlos als Gehörschutz eingesetzt werden?

Wie funktioniert Active Noise Cancelling?

Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig zu verstehen, wie ANC genau funktioniert. ANC Kopfhörer haben an der Außenseite mindestens ein Mikrofon, welches die Geräusche der Außenwelt aufnimmt. Das ist wichtig, damit der Kopfhörer im nächsten Schritt den passenden Gegenschall erzeugen kann.

Wie bekannt ist, breitet sich Schall in Wellen aus. Der Kopfhörer analysiert innerhalb von Sekundenbruchteilen diese Wellen und erzeugt die exakte Gegenwelle.

Man kommt unweigerlich zu dem Schluss, dass das Ohr nun eine zusätzliche Schallwelle aufnehmen und verarbeiten muss. Stellt sich die Frage: “Ist das unterm Strich nicht gefährlich bzw. lauter fürs Ohr?”

Nein, dem ist natürlich nicht so. Zwar gelangen am Ende zwei Schallwellen ins Ohr, jedoch heben sich beide Wellen gegenseitig auf und an unserer Ohrmuschel kommt, zumindest theoretisch, kein Geräusch mehr an. 

Der Verdeutlichung halber hier veranschaulicht, in Blau das Störgeräusch von außerhalb, Grün die gegensteuernde Schallwelle:

In der Praxis funktioniert das natürlich nicht zu 100%, kein ANC Kopfhörer der derzeit auf dem Markt erhältlich ist, kann alle Außengeräusche schlucken. Besonders bei hohen, schnell wechselnden Frequenzen wie Kindergeschrei stellen eine echte Herausforderung an die komplexen Soundsysteme. Logisch, je variationsreicher die Geräusche, desto mehr muss der Chip im Innern des Kopfhörers arbeiten und gegensteuern. Und das möglichst in Echtzeit! Pauschal kann man also sagen, je monotoner ein Störgeräusch, desto einfacher für den Kophörer, dieses zu isolieren und auszublenden.

Leider sind Kopfhörer, welche diese Technologie unterstützen, recht teuer. Genau wie aktuelle Smartphones, die von der Mehrheit der Deutschen zur Wiedergabe von Audioinhalten genutzt werden. Nur gut, dass man beides versichern kann! Was Apple Care für die AirPods ist, ist die Handyversicherung für’s Smartphone.

Gefahren durch ANC

Hochfrequenter Problembereich 

Während ANC Kopfhörer mit tiefen, monotonen Störgeräuschen hervorragend umgehen können, stellen hohe Frequenzen nach wie vor eine große Herausforderung an die Geräte dar. Der Hund liegt genau hier begraben, in der technischen Umsetzung: Durch den fehlenden Klangteppich herausgefilterter Geräusche, können hohe Frequenzen oder plötzliches Geschrei deutlich intensiver wahrgenommen werden. Denn diese gelangen nun losgelöst vom Grundrauschen ans Ohr, sind gewissermaßen isoliert und werden, wie beschrieben, kaum reduziert. Gewöhnt sich der Nutzer an die Ruhe um ihn herum, kann ein unerwartetes, hohes Geräusch wie etwa das Schrillen der Türklingel im Extremfall zu einem kurzzeitigen Hörsturz führen. Wer über ein sehr sensibles Gehör verfügt und / oder sehr schreckhaft veranlagt ist, sollte sich dessen bewusst sein.

Noise Cancelling auf dem Fahrrad

Die Nutzung von Kopfhörern generell ist im Straßenverkehr eine häufig diskutierte Angelegenheit. Darf man das? Wie laut darf die Musik sein? Wann ist es zu laut? Darf ich das Noise Cancelling meiner AirPods aktivieren? Und wie sieht das Ganze auf dem Fahrrad aus?

Die Diskussion ist eigentlich unnötig, denn im fortlaufend aktualisierten Bußgeldkatalog steht die Antwort schwarz auf weiß. Ja, man darf als Teilnehmer im Straßenverkehr grundsätzlich Kopfhörer nutzen. Dies gilt sowohl für Auto- und Fahrradfahrer als auch für Fußgänger. Wichtig ist es dabei zu beachten, dass die Lautstärke von Musik (oder Telefonat) so gewählt ist, dass die eigene Verkehrssicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird. Hä?

Im Klartext: Akustische Signale wie etwa Klingeln, Hupen oder gar Martinshorn, müssen noch wahrgenommen werden. Ein herannahendes Fahrzeug erkennt man durch Blickkontakt (ja, in der Praxis verlässt man sich ab und an auf sein Gehör – sollte man aber nie!), weshalb dies bei der Wahl der Lautstärke aus Sicht des Gesetzgebers nicht berücksichtigt werden muss.

Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen: Auch mit aktiviertem Noise Cancelling (ich nutze Apple AirPods Pro) bleiben die entscheidenden akustischen Signale hörbar. Für das eigene Sicherheitsgefühl ist es aber allemal ratsam, lieber ohne Kopfhörer in den Straßenverkehr einzutauchen. Ganz besonders in einer Zeit, in der leise Elektroautos auf dem Vormarsch sind. Laut einer Umfrage durch Opinary sprechen sich übrigens rund zwei Drittel dafür aus, Kopfhörer im Straßenverkehr zur Sicherheit aller grundsätzlich zu verbieten.

Auch KFZ-Versicherungen gehen auf Nummer sicher: Häufig wird die Versicherungsleistung nicht erbracht, da das Fahren mit Kopfhörern als grob fahrlässig eingestuft wird. Klarheit schafft hier nur der Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen.

Kopfhörer auf der Baustelle

Ein ganz anderer Anwendungsbereich eröffnet sich in den eigenen vier Wänden. Als Hausbesitzer greift man, in guter alter Heimwerker-Manier, ab und an mal zur Kreissäge, nutzt den Winkelschleifer oder wirft das Schleifgerät an. Auch als Mieter bieten sich immer wieder Gelegenheiten, selbst tätig zu werden und die Löcher für das neue Regalbrett kurzerhand selbst zu bohren. Für Arbeiten mit derart lärmenden Geräten sollte tunlichst ein Gehörschutz verwendet werden! Meist erinnert einen die eigene Schmerzgrenze relativ schnell daran.

Ich selbst fand mich 2021 in der Situation, ein Werkstück mit der Oberfräse bearbeiten zu wollen. Die Ironie, ein solch spezielles und unübliches Werkzeug zu besitzen, jedoch keine bunten Billig-Ohrstöpsel, bringt mich bis heute zum Schmunzeln. Genau dabei ist es geblieben, ich besitze noch immer keinen Gehörschutz. Denn ich wusste mir zu helfen: Ich habe mir meine AirPods geschnappt, mir in die Ohren gesteckt und das Noise Cancelling aktiviert. Das immergleiche Dröhnen der Fräse war für die Kopfhörer ein leichtes Spiel, die spontane Lösung funktionierte einwandfrei. Natürlich hörte ich das Werkzeug arbeiten, doch es tat nicht weh am Trommelfell (wie es mit deaktiviertem Noise Cancelling definitiv der Fall war).

Ich war so überzeugt von der Lösung, dass ich inzwischen schon mehrere Arbeiten auf diese Weise erledigt habe.

Eines Tages war ich fröhlich mit der Kreissäge zugange, als ganz plötzlich meine AirPods ausgingen und das Gekreische der rotierenden Säge sich vehement in mein Gehör drängte. Autsch! 

Was war passiert? Der Akku hat nachgelassen. Ja, das ist ein Problem bei ANC Kopfhörern: Sie sind meist kabellos, weisen daher nur eine begrenzte Laufzeit auf. Meine AirPods muss ich im Alltag jeden dritten Tag aufladen, wobei die Häufigkeit der Ladezyklen natürlich mit der Nutzung zusammenhängt. Die Betriebszeit am Stück ohne Ladung beträgt laut Apple ca. 4,5 Stunden. An jenem Kreissäge-Nachmittag jedenfalls erfuhr ich am eigenen Körper, dass ein plötzlich ausfallendes Noise Cancelling nicht nur für einen Schrecken, sondern auch für kurzzeitigen Ohrschmerz sorgen kann.

Am Ende sind es Kopfhörer, deren primärer Einsatzzweck nicht im Absorbieren von Baulärm liegt. Dass sie das gut können bedeutet nicht, dass man sie dafür missbrauchen sollte. Lieber ein Paar Ohropax oder sogar einen richtigen Gehörschutz, der als solcher getestet wurde und den Anforderungen problemlos standhält.
Bei einem ordentlichen Gehörschutz kann kein Akku leer gehen. Und wenn der Schutz durch Staub oder anderweitig kaputt geht, hat er wahrscheinlich weniger als 10% des Kopfhörers gekostet.

Versicherung kündigen: So beenden Sie Ihren Versicherungsvertrag richtig

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Sie haben beim Tarifvergleich eine günstigere Versicherung gefunden, und fragen sich, ob sie Ihren derzeitigen Tarif so einfach wechseln können? Wir erklären, wann Sie Ihre Versicherung kündigen können und wie Sie dabei vorgehen sollten.
Versicherung kündigen © friendsurance

Ordentliche Kündigung – Das müssen Sie wissen

Grundsätzlich können Sie Ihre Versicherungstarife jederzeit kündigen – Sie müssen nur die Frist beachten. Bei vielen Versicherungsarten wie der Hausratversicherung lohnt sich sogar ein häufiger Tarifvergleich. Denn vor allem bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen bieten Versicherungsunternehmen oft neue Tarife mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis an. Bei diesen Versicherungsarten haben Sie als Kunde keinen Nachteil durch einen häufigen Wechsel. Lediglich bei Tarifen der Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung zählt das Eintrittsjahr der Versicherung, da hier die Beiträge meist günstiger sind, je jünger man ist.

Wenn Sie also den Versicherer wechseln möchten, weil Sie ein alternatives Angebot bevorzugen oder Sie aus einem anderen Grund die aktuelle Versicherung nicht mehr benötigen, können Sie diesen Vertrag ordentlich kündigen. Die sogenannte ordentliche Kündigung erfolgt immer zum nächstmöglichen Kündigungstermin je nach Kündigungsfrist Ihres Versicherungsvertrags. Diese Kündigung sollte in der Regel schriftlich erfolgen und mit der eigenen Unterschrift unterzeichnet sein. Als Frist gilt der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist. Eine ordentliche Kündigung kann ohne Begründung erfolgen, da Sie zur vertragsgemäßen Kündigungsfrist erfolgt und die in häufigen Fällen drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres beträgt. Zu beachten ist dabei, dass das Versicherungsjahr nicht unbedingt dem Kalenderjahr entspricht, sondern stattdessen der Zeitpunkt, ab dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Wird der Vertrag erst zu spät gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um normalerweise ein Jahr.

Besonderheiten bei bestimmten Versicherungsarten

Hausrat- oder Haftpflichttarife können immer zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Kalenderjahres eingehen. Elektronik- und Handyversicherungen können aber je nach Versicherer zumeist monatlich oder sogar wie bei Friendsurance täglich gekündigt werden. Bei der Tarifauswahl sollte man darauf achten, ob es eine Mindestlaufzeit gibt und sich immer die genauen Kündigungsbedingungen ansehen.

Der Vorteil des Online-Maklers

Wer den Service eines Online-Maklers wie Friendsurance nutzt, hat den Vorteil seinen Tarif nicht persönlich kündigen zu müssen: Der Kunde erteilt durch eine elektronische Signatur eine einmalige Vollmacht und ermöglicht dem Makler in seinem Interesse zu handeln. Wenn Sie uns Ihren Kündigungswunsch postalisch oder über Ihr Friendsurance Kundenkonto übermitteln, teilen wir Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin mit und leiten Ihre Kündigung fristgerecht direkt an die Versicherung weiter.

Außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund

Eine Versicherung kann man aber auch aus besonderem Grund außerhalb der Frist sofort kündigen: Hier liegt dann eine außerordentliche Kündigung vor. Das Vertragsverhältnis kann etwa nach einem Schadensfall unabhängig von der Vertragslaufzeit und der geregelten Kündigungsfrist beendet werden. Wichtig dabei: Sowohl Versicherer als auch Versicherter sind zu dieser außerordentlichen Kündigung im Schadensfall berechtigt. Auch hier haben sich beide Parteien allerdings an gewisse Spielregeln zu halten: So muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Monat nach Beendigung der Entschädigungsverhandlungen beim Versicherer vorliegen. Danach gilt wieder die geregelte Vertragslaufzeit samt Kündigungsfrist.

Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung:

Erhöhung des Versicherungsbeitrags ohne Verbesserung der Leistung: Nachdem der Versicherte über den Preisanstieg informiert wurde, hat er dann ebenfalls einen Monat lang Zeit, dem neuen Vertrag zu widersprechen.

Sonderkündigungsrecht der Hausratversicherung:
Eine Hausratversicherung kann immer dann gekündigt werden, wenn sich durch einen Umzug der Versicherungsbeitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone ändert.

Widerrufsrecht kurz nach Vertragsabschluss

Vielleicht haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, darüber geschlafen und kurz danach gemerkt, dass Sie bei einem anderen Anbieter doch einen besseren Vertrag zu noch günstigeren Konditionen erhalten könnten. In diesem Falle besteht eine weitere Möglichkeit, die kürzlich abgeschlossene Police frühzeitig zu beendigen: Sie können vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, allerdings muss auch hier eine Frist eingehalten werden. Bei Lebensversicherungen beträgt diese Frist 30 Tage, bei anderen Verträgen sind es nur zwei Wochen. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind solche Versicherungsverträge, die einen sofortigen Schutz oder die nur eine sehr kurze Laufzeit (z.B. einen Monat) bieten und die dabei nicht im Fernabsatz (also z.B. über das Internet) abgeschlossen wurden. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherten alle Informationen sowie die Belehrung über dieses Recht in Form eines Textes erhalten hat.

Wenn die Versicherung Ihren Vertrag kündigt

Wie oben bereits erwähnt, kann auch der Versicherer den bestehenden Vertrag kündigen. Zum einen ist dies ebenfalls ordentlich mit Ablauf des Versicherungs- bzw. des Kalenderjahres möglich. Hier muss der Versicherer dem Versicherten die Kündigung spätestens drei Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit mitteilen. Außerordentlich kündigen kann der Versicherer außerdem wie bereits erwähnt nach einem Schadensfall. In beiden Fällen bleibt Ihnen meist nur wenig anderes übrig, als sich um eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter zu kümmern, um auch weiterhin versichert zu bleiben.

Sie möchten Ihre Friendsurance Handyversicherung kündigen?

Bei Friendsurance genießen Sie maximale Flexibilität durch tägliches Kündigungsrecht. Teilen Sie uns Ihren Kündigungswunsch unter Angabe Ihrer Vertragsnummer einfach mit. Nutzen Sie Ihr Friendsurance Kundenkonto im Self-Service, um schnellstmöglich und ohne Umwege die Kündigungsbestätigung und ggf. Ihre Rückerstattung zu erhalten.
Um Ihre Handyversicherung zu kündigen, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

Da Sie als Handy- und Elektronik-Kunde täglich kündigen können, erhalten Sie von uns natürlich die gezahlten Beiträge für den laufenden Monat anteilig auf Ihr Konto zurück.

Weitere Informationen zu Friendsurance, zur Kündigung und Antworten auf viele weitere Fragen finden Sie auch in unseren FAQ.

Schon wieder CHIP Testsieger – Da muss was dran sein!

• Tim Meyer • Keine Kommentare • 

Wie schnell ein Handy kaputt gehen kann, mussten die meisten Smartphone Nutzer bereits feststellen. Oftmals in absurd “einfachen” Situationen – so ist mir mein iPhone bestimmt schon 100 Mal runtergefallen, auf die Straße geprallt und ins Wasser getaucht. Nie ist was passiert.

Doch wenn es in der hinteren Hosentasche steckt, bricht das Display dann beim Hinsetzen.

Handyversicherung ja, aber welche?

Da drängt sich einem der Gedanke auf, sein Handy zu versichern. Stellt man Google diese Frage, wird man von Angeboten überschwemmt. Immer günstiger, immer mehr Leistung… Aber ist günstiger auch immer gleich besser? Nicht zwangsläufig, wie der neueste Marktvergleich von CHIP bestätigt: Friendsurance geht bereits zum 6. Mal als Testsieger hervor! 

Seit 9 Jahren bietet Friendsurance die beliebte Handyversicherung an, insgesamt sechsmal konnten wir uns dabei gegen Mitbewerber durchsetzen und wurden im CHIP Vergleichstest zum Testsieger gekürt. Und das aus gutem Grund: 

Unsere Kunden genießen tägliches Kündigungsrecht, keine Mindestlaufzeit, Neuwerterstattung bei Totalschaden über die gesamte Laufzeit hinweg, verlängerte Widerrufsfrist, das Ganze auf Wunsch auch mit Diebstahlschutz und ohne Selbstbeteiligung.

Neu hinzu kamen in diesem Jahr folgende Vorteile: 

Ab sofort können Geräte bis zu 6 Monate nach dem Kaufdatum versichert werden! Auch Akkuschäden und sogar eine verminderte Akkukapazität sind im Leistungsumfang enthalten.

Throwback – Eine Zeitreise

Lasst mich euch mitnehmen, auf eine kurze Reise durch die Vergangenheit. Lasst mich die glorreichen Meilensteine noch einmal kurz hervorheben – und zur Einordnung kurz auf Events eingehen, die im selben Jahr geschehen sind, sowie die im jeweiligen Jahr erschienenen iPhones erwähnen.

Los gehts:

2014

Kaum zu glauben, nur ein Jahr nachdem unsere Handyversicherung auf den Markt kam, wurden wir zum ersten Mal Testsieger. Dass das doch schon einige Jahre her ist, wird mir besonders deutlich wenn ich überlege: In diesem Jahr wurde Deutschland zuletzt Fußball-Weltmeister! Kurz danach präsentierte Apple das iPhone 6 – aus heutiger Sicht ein wahrlich alter Knochen.

2016

Inzwischen haben wir das Produkt verbessert und siehe da: Nur zwei Jahr später erzielt Friendsurance erneut beste Ergebnisse, hebt sich vom Markt ab. CHIP kürt uns erneut zum Sieger. Mit Blick in die USA stellen wir fest: Kaum Veränderung beim iPhone 7. Der Home Button ist nun kein physischer Knopf mehr, sondern eine Touch-Oberfläche, welche dem Nutzer haptisches Feedback liefert. Eine deutlich stärkere Veränderung liefert hingegen das Weiße Haus: Im gleichen Jahr wird Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt.

2017

Olé, Hattrick! Zum dritten Mal stauben wir den 1. Platz im Smartphone-Versicherungen Vergleichstest ab. Wir sind stolz wie Bolle und merken einmal mehr: Harte Arbeit zahlt sich aus! Auch das iPhone feiert gewissermaßen einen Hattrick: Es kommt das iPhone 8 auf den Markt, mit einem äußeren Erscheinungsbild, das sich seit dem iPhone 6 nicht geändert hat. Dafür hat sich etwas anderes, längst schon überfälliges, grundlegend geändert: In Deutschland wird die “Ehe für alle” eingeführt! 

2018

Wir optimieren unsere Versicherung, vergrößern das Team, bieten besseren Support. Siehe da: Erneut Testsieger! Und das, obwohl 2018 als das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Europa gilt – der Klimawandel scheint unaufhaltsam und bringt eine lange Dürreperiode mit sich. Im gleichen Jahr revolutioniert Apple das iPhone: Erstmals verschwindet mit Launch des iPhone X der Homebutton vollständig, seitdem spalten sich die Apple-Fans in zwei Lager.

2019

Fast schon Gewohnheit? Mitnichten! Wir freuen uns über das fünfte Mal CHIP Testsieger in Folge weil wir wissen: Von Nichts kommt Nichts. Das iPhone indes hat sich weiterentwickelt, mit dem iPhone 11 etabliert sich eine Formsprache, die bis heute anhält. In diesem Jahr werden E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Besonders in Großstädten sind sie aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.

2022

Auch in diesem Jahr setzen wir uns wieder als CHIP Testsieger durch – nach zwei langen Jahren Pandemie und Home Office. Natürlich haben wir die Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen und die Handyversicherung noch attraktiver gestaltet:
Ab sofort versichern wir Smartphones bis zu 6 Monate nach dem Kauf, ebenso wird verringerte Akkuleistung nun vom Leistungsumfang gedeckt. Wir sind stolz auf ein sich stetig verbesserndes Produkt und blicken sehnsüchtig dem “richtigen” Ende der Corona Pandemie entgegen. Gekürt wird das Jahr vom iPhone 14 Lineup, welches voraussichtlich im September präsentiert wird (und Gerüchten zufolge die alte Touch-ID wiederbeleben soll).

Und dazwischen?

Dem/ Der aufmerksamen Leser:in stellt sich die Frage: Was war denn in den Jahren dazwischen los? Wir könnten sagen, wir haben uns zurückgehalten und anderen den Vortritt gelassen. Wir könnten sagen, wir seien bescheiden und wollten keine weiteren Auszeichnungen. Das wäre aber alles andere als wahr oder transparent.

Was 2020 & 2021 wirklich los war? So wie viele andere haben auch wir lernen müssen, mit der neuen Situation umzugehen: Die meisten Mitarbeiter im Home Office, zeitgleich ein hohes Aufkommen von Kundenanfragen im Support, dazu das Eintüten neuer Kooperationen und Partnerschaften in verschiedenen Bereichen. 

So kam es, dass wir im CHIP Vergleichstest 2020 die Note “Sehr gut” erhielten, im Jahr darauf gingen wir in der Einzel-Kategorie “Schadensregulierung” als Sieger hervor.

Wie das? Unser Support Team hat trotz pandemiebedingter Umstände stark abgeliefert und etliche Schadensmeldungen hervorragend gemeistert. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an meine Kollegen!

Was kommt als Nächstes?

Es ist immer schade, wenn eine Serie zu Ende geht. Netflix User können ein Lied davon singen… Und damit das hier nicht der Fall ist, machen wir uns jetzt wieder an die Arbeit.

Genug gefeiert: Wir widmen uns wieder der fortwährenden Optimierung unserer Handyversicherung und bedanken uns natürlich bei all unseren Kunden und solchen, die es werden wollen! 

Denn diese Serie soll kein Ende haben. Und es ist auch keines in Sicht 😉

Nieder mit der Abo-Falle! Fair Contracts: Warum das neue Gesetz nicht nur gut ist

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Fast jedem ist es schon mal passiert: Man schließt einen Vertrag ab, bspw. über einen neuen Handytarif. Ein attraktiver Preis bei grandiosen Leistungen und das für die nächsten zwei Jahre. Sorglos wird der Tarif genutzt, die Zeit vergeht – und schon hat man die Kündigungsfrist verpasst. Nun sieht man sich gefangen im eigenen Vertrag, denn zwei Jahre zuvor hat man auch unterschrieben, dass der Preis im dritten Jahr deutlich steigt. Dem wurde nun seitens der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben: Künftig sollen Verbraucher besser vor verlängerten Vertragslaufzeiten geschützt werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ändert sich?

Im Juni 2021 hat der Bundestag ein neues Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Es wird für Fitnessstudio- und Handyverträge genauso wie Zeitschriftenabonnements und Stromverträge gelten, kurzum für alle Verbraucherverträge. Was sich im Detail ändert, haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Kürzere Kündigungsfristen

Fortan muss ein monatliches Kündigungsrecht gewährleistet sein, auch dürfen Verträge automatisch nur noch um maximal drei Monate verlängert werden. Die automatische Vertragsverlängerung um mehr als drei Monate ist nur dann zulässig, wenn der Kunde rechtzeitig vom Unternehmen auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wird. Interessanterweise gelten die Regelungen zur Vertragsverlängerung nicht für Versicherungen.

Funfact: Ungeachtet dessen gibt es Anbieter wie Friendsurance, die schon seit längerem eine tägliche Kündigungsfrist anbieten und damit die gesetzlichen Mindestanforderungen weit unterbieten.

Versicherungsverträge ausgenommen

Während also Telekommunikationsanbieter wie O2 oder Telekom demnächst die Kündigungsfristen ihrer Handy- und Internetverträge nachschärfen müssen, bleiben deren Handyversicherungen von diesen Bestimmungen unberührt.
Der entsprechende Paragraph §308 im BGB wird um den Absatz Nr. 9 ergänzt. Darin wird definiert, wer von der neuen Regelung betroffen ist:

[…] Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand hat […] 

Das Stichwort hierbei ist “regelmäßig”, was bei einer Versicherung grundsätzlich nicht der Fall ist. Deshalb heißt es weiter: 

[…] dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen sowie für Versicherungsverträge […] 

Damit gemeint sind also bspw. der Kauf eines neuen Laptop auf Raten: Hier wird ein Vertrag über Ratenzahlung geschlossen, die Lieferung erfolgt jedoch nur einmalig. Versicherungsverträge sind eindeutig ausgeschlossen.

Hinweis eines Versicherungsexperten:

“Grundsätzlich werden Versicherungen jährlich abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Das ist jedoch gesetzlich nicht allgemein für alle Versicherungen geregelt, hier müsste der Gesetzgeber nachziehen. Dass Versicherungen in diesem neuen Gesetz nun außen vor bleiben, hat unter Umständen damit zu tun, dass Versicherungen mitunter Risiken absichern, die in die Millionenhöhe gehen können. Das ist gegenüber Mobilfunkverträgen ein deutlicher Unterschied.”

Versicherungsexperte Friendsurance Deutschland

Kündigungsfristen bei Handyversicherungen

Die Kündigungsfristen fallen bei Handyversicherungsverträgen aktuell jedoch sehr unterschiedlich aus und tragen maßgeblich zur Kaufentscheidung (bzw. Abschlussentscheidung) bei. Während Anbieter wie Friendsurance, Assurant und Schutzgarant keine Mindestlaufzeit vorsehen und eine tägliche Kündigungsfrist anbieten, hat zum Beispiel die Wertgarantie mit drei Monaten Kündigungsfrist nach dem 2. Versicherungsjahr eine lange Vertragslaufzeit samt vergleichsweise langer Kündigungsfrist. Dennoch kann man anhand einer Reihe von Beispielen sagen, dass bei einem Großteil der Handyversicherungen die Bestimmungen des neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge bereits erfüllt wären. 

AnbieterKündigungsfrist
FriendsuranceTäglich kündbar, automatisch nach 5 Jahren
Hepster3 Tage vor Laufzeitende (Min. 3 Monate)
R+VAutomatisch nach 1 oder 2 Jahren
Extrapolice24Automatisch nach 2 Jahren
Schutzklick1 Monat vor Ablaufdatum (Min. 1 Jahr)
InzmoMonatlich kündbar nach 1. Jahr
ErgoMonatlich kündbar nach 1. Jahr
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Kündigungsfristen bei Handyversicherungen, Stand 30. Januar 2022

Kündigungsbutton

Auch für alle online abgeschlossenen Verträge ändert sich etwas grundlegend: Diese müssen künftig ebenso einfach wieder gekündigt werden können, nämlich online. Dafür sieht das neue Gesetz die Pflicht eines sogenannten “Kündigungsbuttons” vor.

Wo es bisher oft gängige Praxis war, eine Kündigung nur postalisch oder als Fax einzureichen, müssen Anbieter nun einen solchen Button auf ihrer Website einpflegen. Daran geknüpft ist die verpflichtende Bereitstellung einer elektronischen Kündigungsbestätigung – also eine Email, die dem Kunden den Erhalt der Kündigung bestätigt.

Telefonwerbung

Werbung am Telefon – seien wir ehrlich – ist in den meisten Fällen anstrengend. Sie erscheint selten seriös, das Vorgehen ist häufig sogar penetrant und manchmal lässt man sich eben doch etwas andrehen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bezeichnet solche Werbung sogar als “unzumutbare Belästigung”.

Dagegen will die Bundesregierung stärker vorgehen: So werden Firmen, die dieser Praxis nachgehen, verpflichtet, die Einwilligung des Kunden zur Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Kann diese nicht vorgelegt werden, werden bis zu 50.000€ Sanktion fällig.

Zusätzlich müssen sich praktizierende Unternehmen auf Verlangen des Verbrauchers künftig erklären können, etwa in der Frage, woher die private Nummer bekannt sei.

Strom- und Gasverträge

Verträge mit Strom- und Gasanbietern werden ebenfalls gesondert betrachtet: Diese sind künftig nur noch in schriftlicher Form rechtens. Das muss nicht zwangsläufig ein Brief sein, eine E-Mail gilt ebenfalls als Schriftform. Was jedoch (und darauf zielt das Gesetz ab) nicht mehr geht, ist das “Andrehen” eines neuen Vertrages oder einer Verlängerung am Telefon. Dadurch sollen Verbraucherrechte weiter gestärkt werden, undurchsichtige und übertrieben lange Verträge gehören somit hoffentlich der Vergangenheit an. Das dürfte auf jeden Fall im Sinne des Bürgers sein.

Ab wann ändert es sich?

Das neue Gesetz ist bereits verabschiedet, das bedeutet, dass sowohl der Bundestag als auch -rat dem Gesetzesentwurf am 24. Juni 2021 zugestimmt haben. Das heißt aber nicht, dass es seitdem vollumfänglich in Kraft getreten ist: Tatsächlich werden einzelne Aspekte nach und nach in die Praxis umgesetzt, den Unternehmen wird eine Übergangsfrist gewährt. 

Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz, welche am 01. Dezember 2021 in Kraft treten, überlappen sich zum Teil mit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge. So ist es möglich, Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge ab sofort monatlich zu kündigen.

Alle anderen Verträge sind von den neuen Regelungen zur Kündigung erst ab dem 01. März 2022 betroffen, der Kündigungsbutton muss ab dem 01. Juli 2022 verfügbar sein. 

Alle anderen Einzelheiten, wie die verschärften Strafen bei unsachgemäßer Telefonwerbung und die Pflicht der Schriftform bei Strom- und Gasverträgen, gelten hingegen bereits seit dem 01. Oktober 2021.

Was bedeutet das für mich? 

Für Sie bedeutet die Änderung erstmal nur Vorfreude. Denn sollten Sie aktuell in einem überteuerten Folgevertrag stecken, hat das neue Gesetz darauf keine Auswirkungen: Es greift nur für Verträge, die ab dem 01. März 2022 geschlossen werden. Dann kommen Sie nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit auf Wunsch einen Monat nach Eingang der Kündigung aus ihrem Vertrag.

Anders natürlich bei Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträgen: Diese unterliegen ab dem 01. Dezember 2021 dem monatlichen Kündigungsrecht. Grund dafür ist das überarbeitete Telekommunikationsgesetz. Sie kommen dadurch auch aus Ihrem alten Vertrag heraus, wenn Sie das möchten.

Den Kündigungsbutton können Sie hingegen, sobald er denn verfügbar ist, auch für Ihre alten Verträge nutzen. Manche Anbieter haben den Kündigungsbutton bereits umgesetzt: Ein Paradebeispiel ist der US Streamingdienst Netflix. Mit nur drei Klicks können Sie ihr Abo rechtsgültig kündigen und erhalten die Bestätigung per E-Mail. 

So einfach wird es mit Sicherheit nicht bei jedem Anbieter sein, doch ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist getan.

Was Ihnen jetzt noch zu tun bleibt? Checken Sie Ihre laufenden Verträge und Abonnements auf die jeweiligen Kündigungsfristen, stellen Sie sicher, nicht in ein teures (drittes) Jahr zu rutschen! 

Wo ist der Haken?

Eine Frage, die sich Verbraucher bei Vertragsabschluss fast immer stellen. Deshalb greifen wir sie hier auch auf. 

Einen Haken per se gibt es nicht. Allerdings kann man davon ausgehen, dass attraktive und günstige Tarife künftig wohl deutlich weniger angeboten werden.

Um das Beispiel Handytarife noch mal aufzugreifen, ein beliebtes Modell sind zwei Jahre Allnet Flat inklusive Unmengen an Datenvolumen für den sprichwörtlichen schmalen Taler. Solche Angebote sind nur möglich, weil der Anbieter damit rechnet, dass Kunden ihre Kündigungsfrist verpassen und im dritten Jahr ordentlich draufzahlen. Da diese Option ab März 2022 nicht mehr gegeben ist, könnte es sein, dass die Angebote entsprechend angepasst werden. Das wäre dann schade für alle, die ihre Kündigungsfrist immer im Blick haben und von derartigen Deals tatsächlich profitieren konnten.

Es bleibt abzuwarten, was und wohin es sich verändert. Fakt ist: Als Verbraucher können wir uns auf mehr Flexibilität freuen!

Leistungsstärker und widerstandsfähiger oder doch eine Wiederauflage des iPhone 12? Wir haben das neue iPhone 13 für Sie getestet

• Andra Lipinski • Keine Kommentare • 

Frisch aus der Box, haben PC-Welt und MacWelt, zusammen mit Friendsurance das neue iPhone 13 und das iPhone 13 Pro gleich schon auf eine harte Probe gestellt. Nicht nur die Leistung sondern auch die Belastbarkeit spielen beim Kauf eines neuen Smartphones eine entscheidende Rolle, erst recht bei so teuren Geräten. Wie robust ist die neue iPhone Generation, wie können die Geräte vor Schäden geschützt werden und wieso wird bei einem Backcover-Schaden das ganze Handy ausgetauscht?

Wie strapazierfähig ist das iPhone 13 im Vergleich zum iPhone 12?

Seit über 8 Jahren beschäftigen sich die Experten des Handyversicherungsanbieters Friendsurance mit Handyschäden. Die meisten Schäden passieren in ganz alltäglichen Situationen und immer kommen sie unerwartet. Seit Jahren werden die iPhone-Displays robuster und zuverlässiger, dennoch kommt es immer auf den Winkel an, in dem das iPhone auf dem Boden aufgeprallt ist. Immernoch machen Displaybrüche 68% aller Handyschäden aus!

Das Fazit des Sturztests: Weder bei den Features, noch beim Preis oder der Widerstandsfähigkeit brachte das iPhone 13 viel Neues gegenüber dem iPhone 12. Allein das Display und die Kamera bringen einige Verbesserungen mit sich, die sich jedoch nicht entscheidend auf die Stabilität auswirken. Trotzdem gehören iPhones immer noch zu den strapazierfähigsten Smartphones: Mit dem iPhone 12 kam das Ceramic Shield, was spürbare Auswirkungen auf die Bruchsicherheit des Displays hat. Wasserdichtigkeit gehört heute zum Standard. Es gehört schon einiges dazu, doch wenn es ungünstig fällt, geht auch das stabilste Telefon kaputt.

Meinung der Schadensexperten

“Was wir hier sehen sind typische Schäden, wie wir sie regelmäßig in den Fingern haben. Der Rahmen aktueller iPhones hält überraschend viel aus, und mit einer Hülle bleibt der meistens sogar kratzerfrei. Kritisch wird es erst, wenn das Display springt. Das nervt dann im Alltag, weil man ständig im Hinterkopf hat, dass die Wasserdichtigkeit nicht mehr gegeben ist.” – Schadensexperten von Friendsurance

Schäden: Auf welche Garantien können Sie zurückgreifen, wie teuer sind Reparaturen und was läuft bei Apple anders?

Die Erfahrungswerte bei Friendsurance zeigen, dass bei den Vorgängermodellen etwa 2 Monate nach dem Launch bereits die ersten Schäden eintraten. Also werden Handyschäden für einige Käufer nach recht kurzer Zeit Realität. 

  1. Die gute Nachricht vorab: Zusätzlich zu der gesetzlichen Herstellergarantie von 24 Monaten bietet Apple kostenlos noch eine eingeschränkte Apple-Garantie (AppleCare) für 12 Monate nach Kauf. Dabei kann jedes beschädigte iPhone eingesandt werden, sofern die Beschädigung nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurde. Dieses Angebot geht über die gesetzliche Herstellergarantie hinaus und ist gegen Aufpreis sogar auf bis zu 24 Monate erweiterbar (AppleCare+). Damit sind maximal zwei selbstverschuldete Schäden pro Jahr abgedeckt.
  2. Laut Herstellervorgabe dürfen bei iPhones nur Displaybrüche von externen Werkstätten behoben werden. Bei allen anderen Schäden, werden die Geräte von Apple ausgetauscht.
  3. Die Preise für Displayreparaturen sind zudem von Apple vorgegeben und bei den allermeisten externen Werkstätten daher einheitlich. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei einem Displaybruch keine günstigere Werkstatt suchen müssen, sondern allein nach dem Ruf/der Qualität der Werkstatt entscheiden können. Das verhält sich bei Samsung oder Huawei Geräten ganz anders. Da können Werkstätten durchaus ganz unterschiedliche Preise für die gleiche Reparatur veranschlagen. Laut Apple Repair blieben die Preise für eine Displayreparatur oder einen Totalschaden beim iPhone 13 im gleichen Rahmen wie bei den Vorgängermodellen. Faktisch bekommen Sie also das etwas höherwertige Display des iPhone 13 für den gleichen Preis repariert wie das Display des iPhone 12. Dennoch ist es weiterhin eine recht stolze Summe, die Sie für die Reparatur eines kaputten Displays bezahlen müssen.*
  4. Bei einem Totalschaden, verursacht z.B. durch Flüssigkeit, einem Sturz aus großer Höhe oder einem Diebstahl, müssen Sie mit dem Wiederbeschaffungswert rechnen. Wie teuer wäre es ein anderes iPhone in einem vergleichbaren Zustand zu kaufen? 
  5. Achtung bei dem Thema Wasserschäden: Alle iPhone 13 Modelle haben, wie auch viele der Vorgänger-Generationen eine sogenannte IP68-Zertifizierung, sprich, sie sind durch ihre Bauweise gegen dauerndes Untertauchen geschützt. Bei Friendsurance gehen trotzdem immer wieder Schadensmeldungen ein, die auf kurzen Wasserkontakt zurückzuführen sind. Die Klassiker: Das iPhone ist aus der Hosentasche in die Toilette gefallen, vom Wannenrand ins Badewasser gefallen als es vibrierte oder wurde schlichtweg vom umfallenden Wasserglas ordentlich überschwemmt. Getestet unter Laborbedingungen sind die Geräte wasserdicht, in der Realität sieht es jedoch immer mal wieder anders aus. Verlassen Sie sich also nicht zu stark auf der Versprechen, dass Ihr iPhone wasserdicht ist. 

*Aktuelle Preise für eine Displayreparatur (außerhalb der Garantie)

iPhone 13 Pro Max361,10 €
iPhone 13 Pro311,10 €
iPhone 13311,10 €
iPhone 13 mini251,10 €
Quelle: https://support.apple.com/de-de/iphone/repair/service/screen-replacement

Was passiert mit Ihren Daten, wenn das iPhone Schaden nimmt?

Die Antwort darauf ist recht ernüchternd. Sie werden gelöscht!

Laut Datenschutzverordnung DSGVO haben die Werkstätten die Pflicht, die Daten auf jedem Gerät vor der Reparatur zu löschen. Daher denken Sie daran, Ihre Daten entweder vorher in eine Cloud zu übertragen oder wenn möglich (je nach Schaden), diese vor dem Einschicken des iPhones noch zu sichern. Sind Sie für die iPhone-typische Funktion “Find my iPhone” noch angemeldet, müssen Sie sich erst abmelden, bevor das iPhone repariert werden kann. 

Zum Schluss noch einige Tipps von den Schadensexperten

Laut Schadensmeldungen, die beim Handyversicherer Friendsurance eingingen, gingen besonders in Großstädten in diesem Jahr vermehrt iPhones auf eine etwas andere Art zu Bruch. Sie fielen nämlich aus der Halterung eines eScooters. Daher der dringende Appell: Tragen Sie ihr Smartphone lieber weiterhin am Körper und klemmen es nicht an eine solche Halterung. 

Common Sense und dennoch erwähnen wir es immer wieder gern: Denken Sie an eine Hülle und an ein Panzerglas für Ihr iPhone und das vom 1. Tag. Es macht in den meisten Fällen einen großen Unterschied ob das iPhone mit oder ohne Schutzmaßnahmen zu Boden fällt. Sicherlich, damit können Sie nicht jeden Schaden abwenden, aber die Erfahrung zeigt, dass etliche Brüche damit erfolgreich verhindert wurden.

Sie haben sich entschieden, sich das neue iPhone 13 zu gönnen? Herzlichen Glückwunsch! Denken Sie, vor der Bestellung, vielleicht auch über eine iPhone Versicherung nach. Für einen Displayschaden zahlen Sie etwa 3 Mal so viel wie der Jahresbeitrag für eine iPhone Versicherung. Eine iPhone Versicherung ist durchaus lohnenswert bei so hochwertigen Geräten. Außerdem können Sie Ihre iPhone Versicherung bei Anbietern wie Friendsurance einfach täglich kündigen, so haben Sie also weiterhin maximale Flexibilität, sollten Sie sich anders entscheiden. Nicht vergessen: Schließen Sie die iPhone Versicherung am Kauftag oder am Lieferdatum ab, ist Ihr Gerät sofort vollumfänglich geschützt.  

Ganz normaler Alltag – Gruseliger als Squid Game?

• Tim Meyer • Keine Kommentare • 

Halloween – wenn man es rein äußerlich betrachtet, eine merkwürdige Sache. In einer sowieso schon dunklen, nasskalten und ungemütlichen Jahreszeit verkleiden wir uns in dieser Nacht noch möglichst gruselig und erschrecken uns gegenseitig. Warum?

Was einem alten keltischen Brauch gegen böse Geister entspringt, ist heute zu einem regelrechten Gruselfest mutiert. Für die Kleinen ist es ein Heidenspaß, verkleidet mit ihren Freunden um die Häuser zu ziehen, Süßes zu sammeln und Klingelstreiche zu spielen. 

Zu alt für diesen Spaß? Auch für die Großen hat die Halloween Nacht, die dieses Jahr leider auf einen Sonntag fällt, viel zu bieten. Man versammelt sich auf Gruselpartys, es gibt in aller Regel genug Alkohol um sich Mut anzutrinken, bevor man anderen Gespenstern beim Contest um das beste Kostüm der Party die Stirn bieten muss.
Dabei dürfte es auf dem Siegertreppchen dieses Jahr eng werden: Den ausverkauften Onlineshops nach zu urteilen, werden auf jeder Party der Stadt alle 456 Teilnehmer der Netflix-Serie “Squid Game” anzutreffen sein.

Wie sagt man jedoch? Das Leben schreibt die schönsten Geschichten. Aber eben auch die gruseligsten Geschichten. Dabei denke ich nicht an Morde, Krieg oder Naturkatastrophen. Es reicht der Blick in den Alltag.

Wir haben nachgefragt…

Grusel-Momente gibt es im Alltag genug.  Ich habe mich auf die Suche gemacht und mich im Bekanntenkreis umgehört, wann ihnen im Alltag ein kalter Schauer über den Rücken läuft. Ich wette, Sie werden mehr als einmal insgeheim zustimmen. Erzählen Sie Ihre Geschichte in den Kommentaren!

Szenario 1: Dolle Kontrolle

An der Haltestelle steigen weitere Fahrgäste zu. Die Türen schließen, die Bahn setzt sich in Bewegung und jemand formuliert laut und gut verständlich, aber nicht schreiend, die Worte: “Die Fahrscheine bitte!”. Ticket hab ich, denken Sie. Es steckt in Ihrem Portemonnaie. Glückwunsch, aber haben Sie dieses auch ganz sicher nicht auf dem Küchentisch zu hause liegen lassen? Für einen kurzen Moment Schockstarre…

Das können Sie tun: Das Portemonnaie zu vergessen kann passieren. Aber ohne Ihr Handy würden Sie vermutlich nicht das Haus verlassen. Nutzen Sie das App-Angebot der meisten ÖPNV Anbieter und speichern Sie Ihr Ticket digital!

Szenario 2: Heißes Eisen

Viele konnten sich mit folgender Story identifizieren: Der Urlaub hat begonnen, Sie sind auf dem Weg zum Flughafen, die Haustür haben Sie beim Losgehen abgeschlossen und natürlich vorher das Bügeleisen ausgeschaltet. Oder etwa nicht?

Das können Sie tun : Im Zweifel: Versuchen Sie jemanden zuhause zu erreichen. Vielleicht hat Ihr Nachbar einen Zweitschlüssel und kann schnell nachschauen? Machen Sie sich jedoch nicht verrückt, vertrauen Sie darauf, dass Sie es instinktiv ausgeschaltet haben. 
Tipp: Kleben Sie einen kleinen Erinnerungszettel an die Wohnungstür. Wer 100% sicher gehen will, nutzt Smart-Steckdosen: So können Sie den Stand der Dinge jederzeit vom Handy kontrollieren. 

Szenario 3: Klingelton des Schreckens

Die Eltern unter uns kennen es: Am Vormittag klingelt das Telefon. Die Nummer des Kindergartens oder auch der Schule steht auf dem Display. Sie haben noch gar nicht abgehoben, doch Ihr Kopf durchlebt bereits eine Symphonie der desaströsen Möglichkeiten. Sie drücken den grünen Hörer: “Wie geht es dem Kleinen, was ist passiert?” Umso tiefer fallen Sie in die nun folgende Entspannung, als Sie die Frage erreicht ob Sie das Kind wegen eines Wasserschadens in der Kita abholen könnten.

Das können Sie tun : Machen Sie sich bewusst, in den meisten Fällen meldet sich die Kita, wenn das Kind Fieber, Husten oder Durchfall hat. Ein Anruf muss nicht gleich bedeuten, dass das Kind auf dem Weg in die Notaufnahme ist.

Szenario 4: Keinen Schritt weiter

Nachts allein nach Hause laufen: Jedes Mal eine Challenge fürs Nervenkostüm. Auch, wenn uns von Kindesbeinen an Geschichten um gruselige Männer begleiten, den größten Streich spielt in dieser Situation das eigene Gehirn. Es verhält sich wie mit dem Monster unterm Bett: Nur einen Gedanken in diese Richtung und sofort wird der Fuß doch lieber schnell zurück unter die Bettdecke gezogen. Auf dem Nachhauseweg nur ein Gedanke in die falsche Richtung verschwendet, schon legt man an Tempo zu und schaut paranoid über die eigene Schulter.

Das können Sie tun : Natürlich wollen wir solche Situationen nicht herunterspielen. Zu häufig passieren eben doch Übergriffe. Deswegen sollte jede:r das Angebot des Heimwegtelefon e.V. kennen: Die kostenlose Rufnummer ist So – Do von 20:00 bis Mitternacht und Fr – Sa von 20:00 bis 03:00 Uhr erreichbar. Sie werden auf dem Weg nach Hause telefonisch begleitet. Dabei geht es darum, ein Gefühl von Sicherheit vermittelt zu bekommen: Zu zweit ist man weniger allein!

Szenario 5: Kein Saft mehr

Sie hatten bereits einen langen Tag und nach der Arbeit direkt einen Anschlusstermin. Auch fürs Smartphone war der Tag lang, der Akkustand zeigt beim Verlassen des Büros nur noch 17% an. Mist, direkt im Anschluss haben Sie doch eine Wohnungsbesichtigung! Eine Verbindung dorthin müssen Sie auch noch raussuchen und auf dem Weg wollten Sie eigentlich entspannt Musik hören und durch Instagram scrollen. Doch wenn Sie das alles machen, wird Ihr Akku nicht mehr ausreichen um beim Besichtigungstermin Fotos schießen zu können. Auch der Heimweg wird sich ziehen…

FunFact: Die Angst vor der Nicht-Erreichbarkeit ist sogar eine anerkannte Angst namens Nomophobie!

Das können Sie tun : Ziemlich naheliegend eigentlich, nehmen Sie eine Powerbank oder zumindest ein Ladekabel mit. Wenn Sie wissen, dass der Tag lang wird, bereiten Sie sich entsprechend vor. USB-Ladebuchsen finden sich inzwischen auch im Alltag überall: In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Einkaufszentren und ganz sicher auch auf Arbeit. In Großstädten wie Berlin kann man sich Powerbanks sogar beim nächsten Späti mieten! Optional das Handy auch bei 100% am Morgen schon in den Stromsparmodus schalten.

Momente, in denen nur das Handy noch helfen konnte

Das Handy ist oft Problemlöser, Retter in der Not und Überbringer schlechter Nachrichten zugleich. Nicht nur aus den oben genannten Situationen geht einmal mehr hervor, wie sehr wir uns auf unser Smartphone verlassen. Doch kommen wir nicht auch ohne Handy klar? Von meinen Kollegen wollte ich deshalb wissen, ob sie schonmal in Situationen waren, in denen ihr Smartphone der einzige Ausweg war.

Gefangen auf dem Berggipfel

Oli hat den 2.509m hohen Gipfel des Peleaga in Rumänien erfolgreich bestiegen. Plötzlich zog ein Sturm auf, der ihn mitsamt Freundin dort oben überraschte. Heftiger Regen und ein starker Temperatursturz zwangen sie, sich einen Unterschlupf zu suchen und auszuharren, bis der Sturm sich legte. Inzwischen war es dunkel geworden und die Orientierung begann zu schwinden. Das Handy war in dieser Situation die Rettung: Drei Stunden Heimweg, bergab durch unwegsames Gelände und unbekannte Wälder. Dank Kompass und Taschenlampe des Smartphones gelangten die beiden sicher zurück zu Ihrer Hütte.

Panne im Ausland

Das Auto gepackt, die Kinder sitzen drin: Es geht los in den wohlverdienten Urlaub, dachte sich Andrea. Kaum über die Grenze, bemerkten sie hin und wieder, dass mit dem Auto etwas nicht stimmte. Sie hofften dennoch, gut am Zielort anzukommen und das Auto dort durchchecken zu lassen. Kurz nach der nächsten Grenze, roch es jedoch verdächtig verbrannt. Sie schafften es gerade noch in die nächste Stadt. Die heimische Sprache kannten sie nicht und mit Englisch kamen sie nicht recht weiter. Der einzige Ausweg: ADAC anrufen. Wenige Tage später war das Auto repariert, der Urlaub sollte nun weitergehen – doch leider hatte die Entnahme der Starterbatterie auch das GPS des Wagens zurückgesetzt. Mit lauten Kindern im Auto nach Schildern zu fahren, schien eher abenteuerlich. Glücklicherweise gab es da noch Google Maps auf dem Smartphone.

Traktor-Demo auf dem Weg zum Flughafen

Andre hatte es eilig, musste einen wichtigen Flug in Berlin Tegel erwischen. Eigentlich hatte er genügend Puffer eingeplant, doch es kam anders: Der Bus zum Flughafen steckte plötzlich mitten in einer Demo aufgebrachter Landwirte fest. So wichtig eine Sensibilisierung zur Agrarpolitik auch ist, in diesem Moment fiel es sicher schwer, sich solidarisch zu zeigen. Andre hat es übrigens noch rechtzeitig geschafft: Mit dem Handy rief er sich kurzerhand ein Uber, welches sich geschickt (und nicht immer StVO-konform) einen Weg durch unzählige Traktoren bahnen konnte.

Genervte Australier im Outback

Ich selbst bereiste für ein halbes Jahr den australischen Kontinent. Hier hatten meine Travel-Buddies und ich eine zeitlang ein Haus mitten im Regenwald gemietet, die nächste Einkaufsmöglichkeit 45 min mit dem Auto entfernt. Wir pflegten deshalb nur ein Mal pro Woche einkaufen zu gehen. Und so stand ich eines Tages an der einzigen Kasse im Supermarkt, der Wocheneinkauf für vier junge Männer war von der Kassiererin bereits gescannt worden – allein das führte jedes Mal zu einer längeren Schlange im besagten Markt. Ich wollte bezahlen, doch mein Portemonnaie lag noch in der 45 min entfernten Hütte. Einzelne Personen in der Schlange wurde langsam ungehalten. Doch glücklicherweise hatte ich wenigstens mein Handy dabei. Noch nie war ich so froh darüber, Apple Pay eingerichtet zu haben und zahlte den Einkauf einfach mit meinem iPhone. Glück gehabt! 

Fazit: Ohne Handy geht, aber…

Wieder einmal stellen wir fest, welch hohen Stellenwert das Smartphone in unseren Leben hat. Oft ist es einem gar nicht so bewusst, doch wenn es hart auf hart kommt, kann ein geladener Akku den entscheidenden Unterschied machen. Wer viel draußen unterwegs ist, dem möchte ich unsere Handyversicherung empfehlen – fällt das Handy beim Wandern aus der Tasche oder rutscht beim Schießen eines spektakulären Selfies aus der regennassen Hand, kann es das ganz schnell gewesen sein. Den Abstieg haben Sie dann zwar noch immer vor sich, doch wenigstens halten Sie innerhalb weniger Tage bereits ein Ersatzgerät in den Händen.

Der Traum vom VW Bus

• Tim Meyer • Keine Kommentare • 

Seit ich 16 Jahre alt bin, träume ich von meinem eigenen VW Bus. Zehn Jahre sind seitdem vergangen, mittlerweile wohne ich in der Großstadt Berlin. Doch der Traum begleitete mich täglich, und mitten in der Pandemie stoße ich auf das langersehnte Angebot. Heute nenne ich eine VW Caravelle 4Motion namens Rita mein Eigen.

Der Traum vom eigenen VW Bus begann 2011. Damals bekam mein Vater für drei Jahre einen Bus als Firmenwagen, bevor dieser dem kleineren Sharan weichen musste. Mein ganzes Leben lang schlug mein Herz für Autos und Maschinen aller Art. Mit 16 konnte ich es dann kaum abwarten, endlich meinen Führerschein zu beginnen.

Sobald ich volljährig war, durfte ich unsere weiße Caravelle durch den Straßenverkehr bewegen. Das erhabene Gefühl der hohen Sitzposition in einem VW Bus hat mich seitdem fasziniert. Doch auch die unendliche Flexibilität des Fahrzeuges überzeugte mich: Familienurlaube mit viel Gepäck (unsere Kajaks hatten wir immer dabei), spontanes Helfen bei Umzügen, mal eben im Baumarkt eine große Menge Material shoppen oder auch mit acht weiteren Fahrgästen Strecke zu machen. Wir waren die Familie mit dem Bus. Unter all den Anwendungsmöglichkeiten hat mich jedoch das spontane Campen am nachhaltigsten beeindruckt. Und mich im Entschluss bestärkt, mir eines Tages selbst einen T5 zuzulegen.

Zehn Jahre später wohne ich mit meiner Verlobten in der Großstadt Berlin. Vieles hat sich verändert, doch der Wunsch vom Bus ist geblieben – und auch meine bessere Hälfte teilt diesen Traum. Die Tatsache, dass Berlin ein denkbar ungünstiger Ort für ein so großes Fahrzeug ist, hielt mich nicht davon ab, regelmäßig die einschlägigen Portale nach meinem Wunschfahrzeug zu durchforsten. Seit vielen Jahren verfolge ich das Geschehen in der Facebook Gruppe „VW T5 / T6 Germany“ ohne das entsprechende Kfz zu besitzen. Abend um Abend verbrachte ich dabei träumend auf meinem Sofa am Smartphone, scrollte durch Beiträge glücklicher Bulli-Fahrer.

Es wird endlich spruchreif!

Im Februar 2021 wachte ich morgens voller Fernweh auf, in der Nacht träumte ich von einem Roadtrip durch Australien mit meinem eigenen Bus. Ich konnte nicht anders als schlaftrunken nach meinem Handy auf dem Nachttisch zu tasten und mich auf mobile.de einzuloggen. Ich setzte die üblichen Filter, denn inzwischen hatte ich eine sehr genaue Vorstellung davon, welche Ausstattung mein Traumbus haben sollte. Leider rangierten entsprechende Angebote zumeist rund 8.000 – 10.000 € über meinem Budget. Aber man wird ja wohl noch träumen dürfen.

Ganz anders an diesem grauen Februarmorgen: Ich stolperte über ein Angebot das nach “Zu schön um wahr zu sein” aussah. Bei dem deutlich günstigeren Preis als bei allen vergleichbaren Bussen im Internet gingen bei mir sofort alle Alarmglocken an.

Dennoch meldete ich mich telefonisch beim Verkäufer und bekundete Interesse. Eine Woche später machte ich mich, mit dem Hintergedanken den Haken im Angebot aufzuspüren, auf den Weg, um mir den Bus anzuschauen. Leider stand er nicht im Raum Berlin, sondern bei Köln – ich fuhr an diesem Freitagmorgen knapp 600km mit einem Mietwagen von Berlin nach Bergisch Gladbach. 

Vor Ort bewahrheiteten sich alle Angaben aus dem Inserat: Das Auto stand in einem unglaublich guten Zustand auf dem Hof des Verkäufers, bei den Extras schien der Erstbesitzer alle Kreuze gemacht zu haben – volle Hütte auf Gutdeutsch. Ein Gebrauchtwagencheck des TÜV Rheinland ergab beruhigende Ergebnisse, lediglich die Bremsbeläge müssten bald gewechselt werden. Dafür konnte ich den ohnehin schon sehr fairen Preis um weitere 400 € drücken. Ich vereinbarte mit dem Verkäufer, mich nach spätestens fünf Tagen telefonisch mit meiner Entscheidung zu melden und fuhr den weiten Weg zurück nach Berlin.

Die Entscheidung ist gefallen

Ein paar Tage später rief ich den Verkäufer an und sagte ihm zu. Mittels Mobile Banking überwies ich den vereinbarten Betrag und er sandte mir im Gegenzug alle zur Ummeldung erforderlichen Dokumente zu, denn der Plan sah vor, den Bus auf mich in Berlin anzumelden und ihn mit frischen Kennzeichen im Gepäck abzuholen.

Da das mit der Kfz-Zulassung in Berlin so eine Sache ist, vergingen ca. drei Wochen, ehe ich alles geregelt hatte. Sobald ich alle Unterlagen rechtsgültig beisammen hatte, informierte ich den Verkäufer darüber, dass ich bald zur Fahrzeugübergabe anreisen würde.

Obwohl wir derzeit versuchen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu meiden, haben wir uns entschieden mit der Bahn zu fahren. Ich buchte über die App der Deutschen Bahn ein Ticket für mich und meine Verlobte und wir stiegen früh morgens in den ICE nach Köln. Die Fahrscheinkontrolle erfolgte kontaktlos, ein enormer Vorteil der DB App gegenüber einem ausgedruckten Ticket – dank der Möglichkeit des Komfort Check-In wird die Kontaktminimierung auch in Fernzügen ermöglicht. Die einzige Voraussetzung dafür ist ein geladener Smartphone Akku sowie die App “DB Navigator” mit dem gespeicherten, digitalen Ticket.

Die Übergabe erfolgte problemlos, wir hatten ja bereits alles im Vorfeld geklärt. So mussten wir nur noch in unser neues Auto steigen und losfahren.

Die erste lange Fahrt mit meinem neuen Fahrzeug war in jeder Hinsicht ein Erfolg. Der Bus machte keinerlei Zicken, unsere Laune war hervorragend und das Navigationsgerät auf dem Handy lotste uns in die richtige Richtung. Dabei spielte im Hintergrund unsere Lieblingsmusik, wir hatten im Vorfeld extra eine neue Playlist auf Spotify zusammengestellt. 

Mittlerweile steht der Bus in Berlin, bei mir hinterm Haus im Innenhof geparkt und wartet darauf, dass ich ihn an Wochenenden ins Berliner Umland ausführe. Auch der eine oder andere große Trip schwebt mir schon vor, etwa Berlin – Shanghai oder eine Island-Tour. Bis es soweit ist, vergehen jedoch noch einige Monate. Zunächst hoffe ich, dass wir als Kollektiv die Pandemie soweit in den Griff bekommen, dass man wieder bedenkenlos länderübergreifend reisen kann und darf. Für eine solch große Reise muss auch der Bus noch ein wenig vorbereitet werden: Ich möchte ihn zwar nicht klassisch zum Camper ausbauen, trotzdem gibt es noch die eine oder andere Schraube zu drehen bis er so dasteht wie ich mir das vorstelle.

Welche Rolle mein Handy spielt

Ich muss gestehen, dass mein Handy mir bei der Bus-Suche und danach bei der kontaktlosen Abwicklung der vielen erforderlichen Zwischenschritte (wie Buchung des Mietautos, Mobile Banking, Terminbesorgung für die Kfz-Zulassung, Buchung der Bahntickets und als Navi) eine große Hilfe war. Es ist schon erstaunlich, wie sehr wir uns auf dieses kleine Gerät verlassen, um so vieles in unseren Leben zu erledigen. Daher hat das Handy auch einen Ehrenplatz in der Handyhalterung hinter der Windschutzscheibe bekommen.  

Ich liebe unseren Bus. Und ich bin bereits voller Tatendrang, ihn für anstehende Reisen tauglich zu machen. Ich freue mich auf alles was da kommen mag, um jedoch immer auf der sicheren Seite zu sein, habe ich den Bus vollkaskoversichert. Mit Selbstbeteiligung, versteht sich. Auch mein Handy hat bereits seit Jahren eine “Vollkasko Versicherung”, die sich bereits bewährt hat. Wenn ich rückblickend betrachte, wie sehr ich mich auf mein Handy verlasse, bin ich sehr froh es gut versichert zu wissen.