Die Maklervollmacht: Rechte und Pflichten eines Versicherungsmaklers

• Katja Nauck • 24 Kommentare • 

Als Ihr Makler kontaktieren wir Ihr Versicherungsunternehmen, passen gemeinsam mit diesem Ihren Vertrag an und unterstützen Sie bei der Schadensmeldung. Damit wir für Sie tätig sein dürfen, benötigen wir Ihr Einverständnis in Form der Maklervollmacht. Sie fragen sich, was eine Maklervollmacht konkret bedeutet?
Hier erläutern wir Ihnen, was ein Maklerauftrag und eine Maklervollmacht beinhalten und welche Service-Vorteile für Sie daraus entstehen.



Maklervollmacht Vorteile © Friendsurance

Was ist eine Vollmacht?



Eine Vollmacht ist laut § 164 ff. BGB eine „durch ein Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht“. Mit der Übergabe einer Vollmacht an eine andere Person wird dieser Person das Vertrauen ausgesprochen. D.h. diese Person (Vollmachtnehmer) darf in Ihren Namen (Vollmachtgeber) handeln und Sie vertreten. Sie kennen das sicherlich aus Ihrem Alltag z. B. vom Paketabholen: Wenn Sie eine Bestellung aufgegeben haben und der Postbote trifft Sie nicht zu Hause an, dann erhalten Sie meist eine Benachrichtigung, dass Sie Ihr Paket auf einer bestimmten Poststelle abholen können. Wenn Sie selbst keine Zeit haben, Ihr Paket persönlich abzuholen, dann können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen. Nötig ist dafür die Unterschrift des Vollmachtgebers und die Anschrift Ihres Vertreters auf der Rückseite des Abholscheins. Ähnlich wie hier wird auch ein Makler Ihr Vertreter und kommuniziert in Ihrem Namen mit dem Versicherungsunternehmen.


DHL Benachrichtigung Vollmacht

Maklerauftrag und Maklervollmacht



Damit ein Makler für Sie tätig werden und Sie beraten kann, erteilen Sie ihm einen sogenannten Maklerauftrag und unterzeichnen eine Maklervollmacht. Der Maklerauftrag legt die Rechte und Pflichten sowie die konkreten Aufgaben des Maklers (Vertragsbetreuung, Beratung und Vermittlung des passenden Versicherungsschutzes) fest. Das ist das sogenannte Innenverhältnis. Demgegenüber regelt die Maklervollmacht das sogenannte Außenverhältnis. Sie legt also fest, welche Erklärungen der Makler gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Versicherungsunternehmen, als Vertreter seines Kunden wirksam abgeben kann.


Vorteile eines Maklers für den Versicherungsnehmer:


Alles-in-einem: Sie haben nur einen Ansprechpartner für alle Versicherungsverträge

Erleichterte Kommunikation und Vertragsverwaltung durch Rundum-Service: Sie müssen nicht selbst die Kommunikation mit den unterschiedlichen Versicherungsunternehmern und zahlreichen Ansprechpartnern aufnehmen. Der Makler übernimmt diesen Service für Sie, übermittelt auch alle für das Versicherungsverhältnis relevanten Daten oder weitere Kundenwünsche an das Versicherungsunternehmen, ohne das Sie selbst tätig werden müssen. So sparen Sie wertvolle Zeit und müssen sich um nichts kümmern!

Unabhängige Beratung: Der Makler kann alle nach deutschem Recht zugelassenen Versicherungsgesellschaften anbieten. Damit müssen Sie nicht alle Verträge bei einem Anbieter abschließen, sondern können jederzeit den für Sie passenden Tarif wählen, ohne den Makler zu wechseln.

Persönlicher Bedarfscheck: Der Makler ist verpflichtet, bei Sachversicherungen (z. B. Hausrat- und Haftpflichtversicherungen) die für Ihr individuelles Risiko passende Versicherungslösung zu finden. Sie werden regelmäßig kontaktiert und erhalten auf Wunsch Beratungsleistungen zu den für Sie passenden Absicherungsangeboten.

Was ein Makler darf und was nicht



Wenn Sie dem Makler eine Vollmacht erteilen, heißt das nicht, dass er ohne Absprache mit Ihnen Veränderungen an Ihren Versicherungsverträgen vornehmen darf. Der Maklerauftrag, der die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und ihrem Makler im sogenannten Innenverhältnis festschreibt, weist dem Makler eindeutig beschriebene Aufgaben und Befugnisse zu. Überschreitet der Makler seine Aufgaben in der Kommunikation mit den Versicherungsunternehmen, hätte dies Konsequenzen, und zwar in Form möglicher Schadensersatzansprüche, die Ihnen als Kunde gegenüber dem Makler im Falle eines Schadens zustehen würden.

Friendsurance als Online-Makler



Friendsurance ist Ihr unabhängiger Online-Makler.
Damit wir Ihren Vertrag gemeinsam mit Ihrem Versicherungsunternehmen um den Schadensfrei-Bonus ergänzen können, erteilen Sie uns eine Makler-Vollmacht. Wir sind damit ab sofort Ihr Makler für jene Verträge, die Sie mit uns verwalten und für die Sie den Schadensfrei-Bonus beantragen möchten. Diese Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen, können dann aber den Schadensfrei-Bonus nicht mehr nutzen.

So wird Friendsurance Ihr Online-Makler



1. Sie unterzeichnen Ihre Maklervollmacht digital via Maus auf dem Desktop oder mit dem Finger auf dem Tablet. Diese Form der elektronischen Unterschrift ist rechtlich gültig und vom TÜV Saarland zertifiziert. Wir nutzen dafür das elektronische Unterschriftenverfahren von iS2, das mittlerweile von sehr vielen Versicherungsunternehmen aktiv genutzt und akzeptiert wird.

2. Sie erhalten ein Exemplar Ihrer Maklervollmacht und Datenschutzerklärung per E-Mail und können diese jederzeit in Ihrem Friendsurance-Account abrufen.

3. Von nun an sind wir Ihr Ansprechpartner. Sie können sich in allen vertraglichen Angelegenheiten an uns wenden. Wir unterstützen Sie im Schadensfall auch bei der Schadensmeldung.


Elektronische Unterschrift © Friendsurance


Unsere Maklervollmacht beinhaltet folgende Punkte


– Name und Anschrift des Vollmachtgebers (Versicherungsnehmer)
– die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Vollmachtgebers gegenüber den jeweiligen Versicherern und sonstigen Produktanbietern im Privatkundengeschäft
– Einwilligung in die Speicherung der personen- und tarifbezogenen Daten
– Einwilligung in die Weiterleitung der notwendigen Daten an das betreffende Versicherungsunternehmen
– Einwilligung in die telefonische und elektronische Kontaktaufnahme durch Friendsurance zum Zwecke der Erfüllung des Maklerauftrags wie Beratung und Bereitstellung von Serviceleistungen
– Einwilligung, dass die Erteilung der Maklervollmacht freiwillig erfolgt und jederzeit widerrufbar ist


Sie haben konkrete Fragen zu unserem Service oder zur Maklervollmacht? Dann wenden Sie sich jederzeit an uns per Mail unter support@friendsurance.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800/087 0880.

24 Meinungen

  1. Rainer Gessele,Anger sagt:

    Und wovon bezahlen Sie ihren Service? -Nirgends steht etwas darüber, dass man etwas bezahlen muss, bzw. habe ich bis dahin eingewilligt; aber bezahlen will ich nicht, was ja auch bisher bei Versicherungsvertretern so war. RG.

    • admin sagt:

      Hallo Herr Gessele,

      wenn Sie uns als Makler beauftragen und dies tun Sie, wenn wir Ihren Tarif auf die Möglichkeit des Schadensfrei-Bonus prüfen sollen, dann entstehen für Sie keine Zusatzkosten.
      Wir erhalten als Makler für die Betreuung die marktübliche Provision von Ihrem Versicherungsunternehmen. Wenn Sie dann Ihren Tarif mit Schadensfrei-Bonus nutzen möchten, würden zukünftig ein Teil Ihrer Versicherungsbeiträge an uns fließen. Daraus ermöglichen wir Ihnen Bonuszahlung bei Schadensfreiheit.
      Warum dies notwendig ist und wie dies funktioniert, erläutern wir hier ausführlich: https://www.friendsurance.de/so-funktionierts

      Wenn Sie weitere Fragen haben, helfe ich Ihnen gern weiter!

      Viele Grüße

      Katja Nauck

    • Renate Howk sagt:

      ja toll, heute hat mir meine Versicherung alle Verträge gekündigt. Wie komme ich wieder raus aus Ihrem Maklervertrag?

      • admin sagt:

        Hallo Frau Howk,
        Ihre Versicherung hat uns bereits über Ihren Widerruf informiert. Wir sind seit dem 09.12.2016 nicht mehr für Sie als Makler tätig.

        Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne wieder kontaktieren.

        Schöne Grüße
        Ihr Friendsurance Team

  2. Cathrin Siemers sagt:

    Wir haben dadurch eine Blockade mit unserer Versicherung. Sie sagten uns, dass ein Markler eingeschaltet ist und dadurch alles blockiert wird. Ein neues Angebot zu der Anfrage haben wir bisher nicht bekommen. Auf jeden Fall kündigen wir.

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Cathrin,

      dass wir als Makler agieren, heißt, dass wir in Ihrem Namen mit Ihrem Versicherungsunternehmen sprechen und in Ihrem Interesse handeln. Was genau meinen Sie mit „Blockade“? Ihr Versicherungsschutz besteht während der Prüfung Ihrer Unterlagen natürlich weiterhin. Sobald wir Ihnen dann ein Angebot zusenden und Sie dies annehmen, ist ihr Vertrag umgestellt. Die Prüfung Ihrer Unterlagen kann leider einige Wochen andauern, da wir auf Rückmeldung des Versicherungsunternehmens angewiesen sind. Wenn Sie dazu Bedenken und Fragen haben, sind wir jederzeit unter 0800 0870880 für Sie da. Oder schreiben Sie uns gern eine E-Mail an support@friendsurance.de und wir klären dies genau auf.

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  3. Benno Schwan sagt:

    Genau wollte heute auf die Schnelle eine EVP Nummer hat jahrelang anstandslos funktioniert jetzt sagte mir mein Versicherungsvertreter das dies nicht mehr geht weil ich eine Maklervollmacht unterschrieben habe. Riesen Mist und auf der ganzen Seite keinen Hinweiß wie ich diese wiederrufen kann.

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Benno,

      wenn Sie uns eine Maklervollmacht erteilen, heißt das, wir sind ab sofort Ihr Ansprechpartner und Sie müssen die Kommunikation mit der Versicherung nicht mehr selbst führen. Unser Makler-Service beinhaltet umfassende Weiterleitung Ihrer Daten oder Änderungswünsche, Unterstützung und Weiterleitung der Schadensmeldung und wir prüfen regelmäßig Ihre Tarife, um Ihren Versicherungsbedarf zu optimieren.
      Ihre EVP Nummer können Sie über uns anfordern, d.h. Sie schreiben einfach eine E-Mail an support@friendsurance.de, nennen Ihre Versicherungsnummer und wir beantragen Ihre EVP Nummer.
      Und natürlich können Sie die Maklervollmacht jederzeit widerrufen. Durch eine einfache E-Mail an die genannte Support-Mailadresse.

      Beste Grüße

      Katja Nauck

  4. Carsten Bolle sagt:

    Ich habe alle meine Versicherungen bei einer Versicherung und zahle monatlich meine Beiträge per Lasteinzugsverfahren. Nun habe ich gelesen, dass zukünftige Beiträge nur noch jährlich bezahlt werden müssen, wenn ich zu FreindSurance gehe.

    Ist dem wirklich so? Ich kann aus finanziellen Gründen nur monatlich bezahlen

    • admin sagt:

      Hallo Herr Bolle,
      die Zahlungsweise bei Ihrer Versicherung bleibt unverändert. Das heißt, wenn Sie mit Ihrer Versicherung eine monatliche Zahlung vereinbart haben, wird diese nicht verändert.
      Sollten Sie keinen Schaden haben, so wird der Schadensfrei-Bonus am Jahresanfang des darauffolgenden Jahres ausgezahlt. Wir hoffen wir konnten Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen.

      Für weitere Fragen können Sie uns gerne wieder kontaktieren.

      Beste Grüße
      Ihr Friendsurance Team

  5. Anna sagt:

    Hallo,

    in den Kommentaren habe ich gelesen, dass irgendwo die Vollmacht einzusehen ist. Wo denn genau?

    • Son Dang sagt:

      Hallo Anna,

      Unsere Marklervollmacht beinhaltet folgende Punkte:

      • Name und Anschrift des Vollmachtgebers (Versicherungsnehmer)
      • die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Vollmachtgebers gegenüber den jeweiligen Versicherern und sonstigen Produktanbietern im Privatkundengeschäft
      • Einwilligung in die Speicherung der personen- und tarifbezogenen Daten
      • Einwilligung in die Weiterleitung der notwendigen Daten an das betreffende Versicherungsunternehmen
      • Einwilligung in die telefonische und elektronische Kontaktaufnahme durch Friendsurance zum Zwecke der Erfüllung des Maklerauftrags wie Beratung und Bereitstellung von Serviceleistungen
      • Einwilligung, dass die Erteilung der Maklervollmacht freiwillig erfolgt und jederzeit widerrufbar ist.

      Gerne können Sie die Marklervollmacht einsehen, wenn Sie sich auf unserer Internetseite anmelden.

      Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen.

      Schöne Grüße
      Ihr Friendsurance Team

  6. Helmut sagt:

    Wie kann ich Maklervollmacht wiederrufen?

  7. Serkan Ademola sagt:

    Hallo! Kurze Frage zur oben beschrieben Thematik:
    Aktuell habe ich einen Versicherungsmakler, mit gültiger Vollmacht. Wenn ich Ihnen jetzt auch eine Vollmacht zur Verwaltung meiner Verträge auspreche, wer kriegt die Verträgenun in die Betreuung. Oder gibts immer ein Bäumchen-Wechsel-dich-Spiel?
    LG Serkan der Graue

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Serkan,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Es gilt grundsätzlich die aktuellste Vollmacht. Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen, werden wir also Betreuer für Ihre Verträge.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  8. Katharina Geismann sagt:

    Hallo,
    ich habe bereits am 10.11.17 die Email geschrieben zum Wiederruf der Maklervollmacht, mit bitte, der Beendigung des Vertrages schriftlich, ggf.per Email zu melden. Bis jetzt kein Antwort.
    Das heißt, mann kommt schneller rein , als man kommt.
    Ich warte auf einen vernünftigen Erklärung.
    MfG Katharina Geismann

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Katharina,

      Ihr Widerruf wurde bereits am 14.11. bearbeitet und die bei uns hinterlegte Maklervollmacht gelöscht. Wir haben Ihnen dazu eine separate Mail geschrieben.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  9. Stefan sagt:

    Habe gerade eine Wideruf´s Email geschrieben , und hoffe da schnellstens noch bescheid zu bekommen, ohne großes hiin und her. Danke

  10. Michael Reimann sagt:

    Hallo, ich möchte gern das Maklermandat kündigen? Geht dieses auf diesem Weg? Bitte informieren Sie mich zeitnah. Vielen Dank für Ihre Mühe.

    M. Reimann

  11. Anja sagt:

    Hallo,

    wie kann es sein, dass ein Maklervertrag für eine Versicherung zustande kommt, die durch Friendsurance für „Beitrag zurück“ abgelehnt wurde?

    Seit geraumer Zeit versuche ich immer wieder den Maklervertrag zu kündigen, damit mein bisheriger Versicherungsbetreuer wieder handlungsfähig ist. Leider erfolglos.
    Wieso kann ich nicht über meinen Vertrag verfügen, den ihr nicht wollt?
    Große Sauerei!!!

    Was bleibt mir? Die Versicherung kündigen und neu abschließen, damit ich aus diesem Karussell rauskomme?

    • admin sagt:

      Hallo Anja,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Ihre Mail an uns wurde bereits am 22.08. von einer Kollegin beantwortet und Ihr Fall bearbeitet.
      Sollten Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gern an support@friendsurance.de und wir werden uns schnellstmöglich zurückmelden.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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