Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert – Was ersetzt die Versicherung im Schadensfall?

• Katja Nauck • 4 Kommentare • 

Wer sich darüber informiert, was die Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung im Schadensfall ersetzt, liest oft von Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert. Was bedeutet dies aber genau für Sie in Sachen Entschädigung? Wir erläutern Ihnen diese Begriffe und verraten, was Sie von Ihrer Versicherung im Schadensfall erwarten können.

Hausratversicherung Neuwert Zeitwert © friendsurance

Der Neuwert und Wiederbeschaffungswert

Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Unter Neuwert versteht man den “Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte”. Das bedeutet also jener Preis, den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

Beim Wiederbeschaffungswert spielen die aktuellen Anschaffungskosten für Neugeräte eine wichtige Rolle. Das heißt, wenn z. B. ein Röhrenfernseher durch ein versichertes Ereignis beschädigt wird, wird der Betrag ermittelt, den man aufbringen muss, um sich das Gerät aktuell wiederzubeschaffen. Dieser Wert kann höher sein als der ursprüngliche Wert, weil manche Gegenstände teurer werden, er kann aber auch niedriger werden. Röhrenfernseher werden jedoch nicht mehr hergestellt, ein Gerät derselben Qualität erhält man jetzt zu einem günstigeren Preis. Ein Röhrenfernseher mit 90 cm Bilddiagonale kostete z. B. vor 10 Jahren ca. 1000 €. Der günstigste Flachbildschirm mit den gleichen 90 cm Bildschirmdiagonale kostet heute 750 €. Der Versicherte würde also im Schadensfall für den alten Röhrenfernseher einen Wert von 750 € ersetzt bekommen.
Bei Antiquitäten steigt mit den Jahren der Wert der Sache, daher würden Sie hier wahrscheinlich einen höheren Wiederbeschaffungswert erhalten, um eine bestimmte Antiquität “gleicher Art und Güte” zu erwerben.

Der Zeitwert

Den Zeitwert kann man als eine Art Gegenbegriff zum Neuwert bezeichnen. Es ist der Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um den Zeitwert zu bestimmen wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung zahlt die Haftpflichtversicherung den tatsächlich entstandenen Schaden und damit den Zeitwert einer beschädigten Sache. Wer also z B. die Kamera eines Dritten beschädigt hat, dessen Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten den Zeitwert der Kamera aus. Das heißt, der Wert unterscheidet sich vom ursprünglichen Neuwert aufgrund des jeweiligen Alters und der Abnutzung der Kamera.

Zeitwert bei der Elektronikversicherung

Bei einer Elektronikversicherung wird zunächst geprüft, ob der Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann. Die dadurch entstehenden Kosten übernimmt die Versicherung bis maximal in Höhe des Zeitwertes und der Deckungssumme, die im Versicherungsschein vereinbart wurde. Wenn zu diesem Zeitpunkt der Neugerätekauf günstiger wäre als der Zeitwert, entscheidet die Versicherung, welche Kosten erstattet werden.

Der Zeitwert des Handys oder Tablets wird bestimmt durch den tatsächlichen Kaufpreis und das Alter des versicherten Gerätes. Wichtig ist bei der Handy- und Elektronikversicherung der Erwerbs-Zeitpunkt des Geräts, d.h. das Alter des Handys zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns (entspricht dem Zeitpunkt der Online-Registrierung).

Bei der Friendsurance-Handyversicherung erhalten sie im Falle eines irreparablen Schadens oder eines Diebstahls über die gesamte Laufzeit der Handyversicherung (max. 5 Jahre) einen neuwertigen Ersatz, also ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte.

Geräte, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns (= Zeitpunkt der Online-Registrierung) älter als 3 Monate sind, können bei Friendsurance nicht mehr versichert werden.

Hausratversicherung und Unterversicherung: Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Damit die Versicherung im Schadensfall die entstandenen Kosten auch in voller Höhe übernimmt, ist es wichtig, bei Abschluss des Tarifes auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme (Deckungssumme) zu achten. Wenn ein Schadensfall eintritt und die Deckungssumme deutlich niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert, tritt eine Unterversicherung ein. In diesem Fall hat die Versicherung das Recht, die Leistung anteilig je nach Höhe der Deckungssumme zu kürzen. Im Schadensfall wären Sie damit unterversichert und müssten erhebliche Kosten selbst tragen.

Der Unterversicherungsverzicht gilt dann als vereinbart, wenn Sie Ihre Versicherungssumme bei der Hausratversicherung nach der Quadratmetermethode ermitteln lassen. Das bedeutet, dass jede Versicherung einen Versicherungswert je Quadratmeter Wohnfläche festlegt. Bei den meisten Versicherungen liegt dieser Wert bei 650 € pro Quadratmeter. Wenn man diese Versicherungssumme annimmt, wird die Versicherung im Schadensfall nicht auf Unterversicherung prüfen. Das heißt, die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme aus. Das heißt im Umkehrschluss: Ohne Unterversicherungsversicht wird die Versicherung prüfen, ob die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats überein stimmt. Wenn die Versicherungssumme zu niedrig sein sollte, wird im gleichen Verhältnis von der Schadensumme abgezogen.

Bei der Hausratversicherung Unterversicherung vermeiden

Um diese Situation der Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie als Versicherter bei sehr teuren Neuanschaffungen regelmäßig die Neuwert-Summe des gesamten Hausrates berechnen. Als Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme nehmen Sie den Wiederbeschaffungspreis ohne Abzug von Alter und Verschleiß.Vor allem durch Umzüge oder Familienzuwachs oder grobe Erweiterung des Hausrats wie Anschaffung eines hochwertigen Fahrrads kann sich der ursprüngliche Wert des Hausrates schnell erhöhen. Daher sollten Sie regelmäßig gemeinsam mit Ihrem Versicherungsvermittler und dem Versicherungsunternehmen prüfen, ob die Versicherungssumme Ihres Tarifs noch hoch genug ist und diese ggf. anpassen.

Der Versicherte sollte wissen, in welcher Höhe die Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Schadensfall Ersatz leistet. Bei bestimmten Schadensfällen ist es jedoch auch von Bedeutung, unter welchen Bedingungen ein Versicherungsschaden übernommen wird z. B. bei Einbruchdiebstahl. In unserem Blogartikel “Einbruchdiebstahl: Wann zahlt die Hausratversicherung?” erfahren Sie genau, unter welchen Bedingungen die Kosten eines Einbruchs übernommen werden.

4 Meinungen

  1. Andreas sagt:

    Nach Handy-Diebstahl wurde mein Antrag auf Erstattung unter für mich fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Mein Widerspruch blieb bis heute unbeantwortet, und das im Premium-Tarif. Für mich dubios und entlarvend dabei ist, dass im Ablehnungsschreiben wohl versehentlich eine interne Vorgabe/Anweisung mit in den Text gerutscht ist: ‚bei einfachem Diebstahl bitte ablehnen‘.
    Dabei ist doch der einfache Diebstahl im Premiumtarif mitversichert, wenn das handy im persönlichen Gewahrsam war, wenn ich das richtig verstanden habe. So muss ich jetzt auch noch einen Anwalt einschalten, um zu meinem Recht zu kommen. Schade, hatte ich einen besseren Service erwartet beim Testsieger.

    • admin sagt:

      Hallo Andreas,

      die Versicherung entscheidet über die Regulierung eines Schadens, darauf hat Friendsurance leider keinen Einfluss. In Ihrem Fall könnte der entscheidende Punkt gewesen sein, dass sich das Handy in der Hosentasche befand, die nicht verschließbar war. Gern können Sie direkt an die Assurant Solutions Versicherung einen Widerspruch schicken und eine erneute Prüfung Ihres Falls veranlassen.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  2. Philipp sagt:

    Hallo

    nach eine Einbruch hat unsere Duschkabine einen Riss in der Seitenwand (Plastik). Beim Duschen stört es mich nicht wirklich, da dadurch kein Wasser austritt. Jetzt meine Frage: Muss meine Hausratsversicherung die Beschaffung einer neuen Kabine bezahlen, auch wenn ich sie erst mal gar nicht kaufe? Meine Versicherung möchte eine Rechnung der gekauften Duschkabine + Bestätigung vom Monteur, dass diese Installiert wurde. Ist das rechtens?

    MfG
    Philipp

    • admin sagt:

      Hallo Philipp,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! In der Hausratversicherung sind generell nur Schäden aus einem Einbruchdiebstahl oder durch Vandalismus nach einem Einbruch versichert. Über eine mögliche Schadensregulierung entscheidet Ihre Versicherung, hierfür müssen Sie einen entsprechenden Hausratschaden nachweisen. Da wir Ihren konkreten Schadensfall und Ihre Versicherungsbedingungen jedoch nicht kennen, können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.
      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

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