Checkliste Hochzeit und Versicherungen: Was ändert sich durch eine Ehe?

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Nach Ihrer Hochzeit stehen Ihnen viele Veränderungen bevor. Vor allem um Ihre Versicherungen und Finanzen sollten Sie sich direkt nach der Eheschließung kümmern. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen und versicherungstechnischen Aspekte Sie berücksichtigen müssen.
Checkliste Hochzeit_Versicherungen

Legen Sie Ihre Hausratversicherungen zusammen

Haben beide Ehepartner eine Hausratversicherung, sollten sie diese zusammenlegen, wenn sie zusammenziehen. Denn jeder Haushalt benötigt nur einen Hausrattarif, in dem die Wohnung und zugehörige Mietobjekte wie Keller und eventuell Abstellräume und Garagen versichert sind. Der jüngere Vertrag wird gekündigt, der ältere bleibt bestehen. Achten Sie nur darauf, dass im Falle eines Umzugs die Deckungssumme hoch genug ist und dass die Versicherung einen Unterversicherungsverzicht beinhaltet. Nur so ersetzt sie Schäden in voller Höhe.

Tipp: Lassen Sie uns prüfen, ob unser Schadensfrei-Bonus für Ihre Versicherung verfügbar ist. Ist dem so, werden Sie bei Schadensfreiheit mit einem jährlichen Bonus belohnt!

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzforderungen

Eine Haftpflichtversicherung ist unbedingt notwendig, da Sie und Ihr Ehepartner mit Ihrem Vermögen für Schäden gegenüber Dritten haften. Im Ernstfall übernimmt die Versicherung Schadensersatzleistungen, die z.B. bei Folgen von Verkehrsunfällen jahrelang wirksam sein können. Legen Sie auch Ihre Haftpflichtversicherung mit der Ihres Partners zusammen und profitieren Sie von unserem Schadensfrei-Bonus!

Schließen Sie eine Unfallversicherung ab

Für Sie selbst Ihren Ehepartner und Kinder lohnt es sich, eine Unfallversicherung abzuschließen. Schließlich kann im Straßenverkehr oder bei der Arbeit immer etwas passieren. Prüfen Sie die angebotenen Tarife genau und überlegen Sie, ob Sie sich für einen teureren Progressionstarif entscheiden. Nur dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen schwerer Unfälle.

Mit einer Risikolebensversicherung schützen Sie Ehepartner und Kinder

Die Risikolebensversicherung greift im Todesfall des Versicherten. Sichern Sie Ihren Ehepartner ab, vor allem dann, wenn Sie der Hauptverdiener sind. Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine verbundene Versicherung abzuschließen und sich so gegenseitig abzusichern. Der Vorteil an der verbundenen Versicherung sind die niedrigen Beträge, der Nachteil ist, dass Kinder im Todesfall beider Eltern nur einmal ausgezahlt werden.

Berufsunfähigkeit kann verheerende Folgen haben

Berufsunfähigkeit kann bei jedem eintreten. Vor allem, wenn nur einer der Ehepartner arbeitet, sollte dieser eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich und den Partner vor den verheerenden Auswirkungen zu schützen. Eine staatliche Erwerbsminderungsrente, die Sie im Falle der Berufsunfähigkeit erhalten, wenn Sie nach 1961 geboren sind, beträgt nur 30% Ihres vorherigen Bruttolohns!

Gemeinsame Krankenversicherung für die ganze Familie

Verdient Ihr Ehepartner weniger als 450,00 € monatlich, können Sie ihn kostenfrei bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mitversichern. Gleiches gilt auch für gemeinsame Kinder. Bei großen Unterschieden im Einkommen kann der besser verdienende Partner sich auch privat versichern. Der Nachteil ist, dass der Partner nicht mitversichert wird, wenn er zum Beispiel zugunsten der Kinderbetreuung aufhört zu arbeiten.

Altersvorsorge: An die Zukunft denken

Die deutsche Rentenversicherung zahlt im Todesfall einer der Eheleute automatisch eine Hinterbliebenenrente an den zurückgebliebenen Partner aus. Überlegen Sie dennoch, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Der Vorteil hier ist, dass die Rente unabhängig vom Todeszeitpunkt des Versicherten gültig ist. Auch eine Kapitallebensversicherung kann der Altersvorsorge dienen. Sie wird zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt, spätestens jedoch im Todesfall des Versicherten fällig.

Chekliste Hochzeit_Was ändert sich nach der Hochzeit

Checkliste für die Hochzeit: Welche Veränderungen kommen sonst noch auf Sie zu?

Neben den Veränderungen in Sachen Versicherungen gibt es weitere Bereiche, die sich nach einer Eheschließung verändern.

Namensänderung

Haben Sie mit der Hochzeit den Namen Ihres Ehepartners angenommen, müssen Sie Ihren Namen auf allen wichtigen Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ändern lassen.
Informieren Sie auch Ihren Versicherungsanbieter, den Vermieter, Bank, Krankenkasse und Ärzte und andere Vertragspartner sowie den Arbeitgeber und Kollegen. Für die Namensänderung benötigen Sie in den meisten Fällen Ihre Eheurkunde. Haben Sie bereits Kinder, müssen möglicherweise auch deren Namen geändert werden. Dazu wenden Sie sich mit der Eheurkunde am besten an Ihr örtliches Bürgeramt.

Steuer

Nach der Hochzeit sollten Sie umgehend Ihre Steuerklasse ändern. Überlegen Sie sich vorab, welche Steuerklassenkombination für Sie am sinnvollsten ist. Mit der Wahl der richtigen Steuerklassenkombination verschaffen Sie sich einen steuerlichen Vorteil und es wird Ihnen deutlich weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen!

Gemeinsames Konto

Empfehlenswert ist vor allem bei getrenntem Einkommen, ein eigenes Gehaltskonto zu behalten und zusätzlich ein gemeinsames Haushaltskonto einzurichten. Stellen Sie außerdem eine Vollmacht aus, damit Ihr Ehepartner im Notfall auf Ihr Konto zugreifen kann!

Mietvertrag
Falls nach der Hochzeit ein Ehepartner in die Wohnung des anderen zieht, ist die Aufnahme des anderen in den Mietvertrag ratsam. Steht der Partner nicht im Mietvertrag, kann er bei einer Trennung gezwungen sein, die Wohnung sofort verlassen zu müssen. Gleiches gilt im Todesfall des Mieters.

Unser Fazit

Vernachlässigen Sie die finanziellen und versicherungstechnischen Aspekte Ihrer Ehe nicht. Sie finden es wahrscheinlich wenig romantisch, sich gerade in den ersten Monaten der Ehe mit solchen Themen zu befassen. Doch ist es nicht der größte Liebesbeweis, für die Absicherung Ihrer Ehe und Ihres Partners zu sorgen?

Ihre Meinung