Sie erwarten ein Kind und sind auf der Suche nach ersten Informationen über die Leistungen der Krankenkasse rund um Schwangerschaft und Geburt?
Wir haben uns für Sie schlau gemacht, was Sie während der Schwangerschaft von Ihrer Krankenversicherung erwarten können. Diese Erkenntnisse haben wir in einer übersichtlichen Infografik dargestellt, die Ihnen eine schnelle und hilfreiche Orientierung geben soll.
Da es bei uns in der letzten Zeit einigen Nachwuchs gibt und sich im Team die Frage nach den kostenlosen Leistungen der Krankenversicherung stellte, widmen wir uns hier einmal ausführlicher diesem Thema.
Im ersten Teil unseres Blogartikels erfahren Sie alles über Schwangerschaftsvorsorge und im zweiten Teil „Kostenlose Leistungen der Krankenversicherungen zur Geburt Ihres Babys“ geht es um die Geburt und die erste Zeit mit dem Neugeborenen.
Das 1. Trimester (1.-12. Schwangerschaftswoche)
Das erste Trimester der Schwangerschaft ist die sensibelste Phase, weil der Körper sich auf die neuen Umstände einstellen muss. Jetzt ist auch die Zeit, in der die werdenden Mütter viele Fragen haben oder sich unsicher fühlen. Nachdem der behandelnde Arzt die Schwangerschaft offiziell feststellt, berät er zu Ernährung, Sport und Verhalten, zu möglichen Risiken und zu erwartenden körperlichen Veränderungen. Bald darauf wird ein Mutterpass ausgestellt. In der Regel können Frauen während der Schwangerschaft alle 4 Wochen zu einem Vorsorgetermin gehen. Im Mutterpass dokumentiert dann der Frauenarzt nach jeder Untersuchung alle wichtigen Gesundheitsdaten zu Mutter, Kind und zur anstehenden Geburt. Der Mutterpass enthält außerdem den errechneten Geburtstermin und dient der Mutter zur Orientierung Ihrer Schwangerschaft. Die zahlreichen und zum Teil teuren Untersuchungen, die einen reibungslosen Verlauf der Schwangerschaft ermöglichen sollen, werden größtenteils von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das ist für junge Familien auch eine große finanzielle Entlastung in dieser Zeit. Bestimmte Untersuchungen müssen dennoch zugezahlt werden, das sind aber meist weitergehende Untersuchungen. Über eine Notwendigkeit dieser Untersuchung und die Höhe der Zuzahlung berät Sie Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Hebamme.
Sie erhalten u.a. folgende Leistungen:
– insgesamt 13 Vorsorgeuntersuchungen bis zur Geburt
– wichtige Untersuchungen im 1. Trimester: Blutgruppenbestimmung und Rhesusfaktor, Chlamydien-Test, Antikörper-Suchtest, HIV-, Lues- und Röteln-Test
– ggf. Krankengymnastik, Massagen, Physiotherapie
– Medikamente und Präparate zur Schwangerschaftsunterstützung
Für folgende Leistungen müssten Sie ggf. etwas dazuzahlen:
– Zusatz- und 3D-Ultraschall auf Wunsch (Zusatzultraschall wird ggf. bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt)
– Ersttrimester-Screening (ab dem 35. Lebensjahr der Frau empfohlen)
Bestimmte Zusatzleistungen (wie das Ersttrimester-Screening oder ein Zusatz-Ultraschall) werden von den Kassen übernommen, sofern der behandelnde Arzt die Notwendigkeit dieser Untersuchung feststellt.
Das 2. Trimester (13.-24. Schwangerschaftswoche)
Die kritische Phase der Schwangerschaft ist nun vorbei und der Fokus ändert sich zunehmend in Richtung Geburt. Sobald Sie das zweite Trimester erreicht haben, sollten Sie sich daher über die Möglichkeiten der Geburts- und Hebammenbetreuung informieren. Jede werdende Mutter hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbetreuung bis mindestens 8 Wochen nach der Entbindung. Viele Krankenhäuser arbeiten mit festen Hebammen zusammen, die bei der Geburt dabei sind., aber es gibt auch freiberufliche Hebammen und sogenannten Beleghebammen. Eine freiberufliche Hebamme betreut Sie nicht nur nach der Geburt, sondern steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite. Viele Hebammenleistungen werden von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse übernommen, für bestimmte Leistungen muss man etwas hinzuzahlen. Ihre Hebamme gibt Ihnen in den Vorbereitungsgesprächen Auskunft dazu.
Was ist eine Beleghebamme?
Eine Beleghebamme ist eine freiberufliche Hebamme, die einen Vertrag mit bestimmten Krankenhäusern geschlossen hat oder sie ist in einer Klinik mit Belegsystem angestellt. Sie können im Krankenhaus Ihrer Wahl anfragen, mit welchen Beleghebammen diese zusammen arbeiten oder sich in Ihrer jeweiligen Region bei einer Hebammenpraxis informieren. Wer eine Beleghebamme hat, wird von dieser in der Schwangerschaft auch zu Hause betreut und bei der Geburt begleitet. Eine Beleghebamme baut durch die frühe Begleitung und Beratung ein enges Vertrauensverhältnis auf, das vielen Frauen hilft, sich auf die Geburt vorzubereiten.
Was muss ich für eine Beleghebamme hinzuzahlen?
Wer keine Beleghebamme hat, wird von den Hebammen im Krankenhaus oder von mehreren Hebammen betreut und muss mit einem möglichen schichtbedingten Wechsel der Betreuung während der Entbindung rechnen. Eine Beleghebamme wird nur eingeschränkt von der Krankenkasse bezahlt. Hinzuzahlen muss man vor allem für die 24-Stunden-Rufbereitschaft ab der 37. Schwangerschaftswoche in der Regel um die 200 € d.h. die Hebamme ist Tag und Nacht für die werdende Mutter erreichbar und begleitet sie zu jeder Zeit bei der Geburt im Krankenhaus oder bei einer Hausgeburt. Wer die Betreuung durch eine Beleghebamme wünscht, sollte gleich zu Beginn der Schwangerschaft Kontakt mit ihr aufnehmen. Sonst kann es passieren, dass der Belegplan im gewünschten Krankenhaus die Betreuung nicht zulässt.
Hier können sich Frauen zu den Vorteilen einer Beleghebamme beraten lassen:
http://www.hebammenverband.de/
http://www.bfhd.de/
Sie erhalten u.a. folgende Leistungen:
– Vorsorgeuntersuchungen (inkl. Ultraschall)
– ggf. Krankengymnastik, Yoga, Massagen und Akupunktur
– Medikamente und Präparate zur Schwangerschaftsunterstützung
Für folgende Leistungen müssten Sie ggf. etwas dazuzahlen:
– Dopplerultraschall (spezieller Ultraschall zur Feindiagnostik)
– Laboruntersuchung auf Toxoplasmose
– AFP-Bestimmung (bestimmtes Protein, das während der Embryo-Entwicklung gebildet wird)
– ggf. Fruchtwasseruntersuchung
Ihr behandelnder Arzt wird je nach Verlauf Ihrer Schwangerschaft entscheiden, welche Zusatzuntersuchungen notwendig sind und Sie über die Höhe der möglichen Zuzahlung informieren.
Das 3. Trimester (25.-40. Schwangerschaftswoche)
Nun dauert es nicht mehr lange bis zur Geburt. Daher zahlt die Krankenkasse ab der 24. Schwangerschaftswoche einen Geburtsvorbereitungskurs. Geburtsvorbereitungskurse werden oft von den Krankenhäusern angeboten, aber es gibt auch freiberufliche Hebammen, Geburtshäuser oder private Veranstalter, die solche Kurse anbieten. Manche Krankenkassen übernehmen sogar die Kosten für den werdenden Vater, das ist aber nicht der Regelfall.
Die meisten Krankhäuser ermöglichen Ihnen auch vor dem letzten Trimester schon eine Kreißsaalbegehung und richten dafür spezielle Schwangerensprechstunden ein. Solche Infoabende mit Kreißsaalbesichtigung finden üblicherweise alle paar Wochen statt.
Sie erhalten u.a. folgende Leistungen:
– regelmäßige Untersuchung mit Wehenschreiber/CTG (überwacht die Herztöne des Babys im Bauch)
– Hepatitis-Serologie (HBsAg), bei Rhesus-negativen Frauen: Anti-D-Prophylaxe
Für folgende Leistungen müssten Sie ggf. etwas dazuzahlen:
Blutzucker-Screening (Test auf Schwangerschaftsdiabetes) ab 24. SW
Wir hoffen, diese Orientierung gibt Ihnen ein schnellen Überblick. Wir haben vor allem jene Leistungen erwähnt, auf die Sie gesetzlich Anspruch haben. Natürlich verläuft jede Schwangerschaft sehr individuell und jede Krankenkasse bietet unterschiedliche Serviceleistungen an. Daher empfehlen wir Ihnen, sich am besten immer an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse zu wenden.
Haben Sie mit diesem Thema bereits Erfahrungen gesammelt und können einen wichtigen Hinweis geben? Dann teilen Sie doch Ihre Tipps mit uns in den Kommentaren. Wir freuen uns auf den Austausch!
Katja Nauck war bis November 2016 Social-Media-Managerin bei Friendsurance und verantwortete den Content im Friendsurance Blog. Sie sammelte bereits Erfahrung als Blogredakteurin und Social Media Verantwortliche für verschiedene Startups und Verlage.