Feuer! Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Wohnungsbrand?

• Katja Nauck • 15 Kommentare • 

Viele Versicherte sind der Meinung: „Brandschäden zahlt doch immer die Versicherung.“ Das stimmt soweit. Aber nicht in jedem Fall. Wir erläutern, wann der Versicherungsschutz greift und was Sie als Versicherungsnehmer beachten sollten.

Wohnungsbrand Hausratversicherung Friendsurance

Es war eine gemütliche Party bei Kerzenlicht. Nachdem die Gäste gegangen sind, lässt der Gastgeber bei einem Glas Rotwein den Abend Revue passieren, schläft ein. Eine Kerze fällt auf den Boden, das Zimmer steht in Flammen. Muss die Versicherung in einem solchen Fall bezahlen?
Wie sieht es aus, wenn ein Wohnungsbrand entsteht, nachdem ein Kabel eines Elektrogerätes zu schmoren begonnen hat?

Brand durch offene Flammen steht in der Brandursachenstatistik 2014 des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) an vierter Stelle. Elektrizität steht sogar an erster Stelle.
Beide Beispiele führen zum gleichen Ergebnis: Hab und Gut sind verloren. Doch im letzten Fall übernimmt die Versicherung den Schaden generell, im ersten Fall leider nur anteilig.

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Wenn es zu einem Brand kommt, sind prinzipiell alle beweglichen Güter abgedeckt. „Mann muss sich so verstellen: Alles, was raus fallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellen würde, ist mit der Hausratversicherung abgedeckt. Für alles andere benötigt man eine Gebäudeversicherung“, bringt Kathrin Jarosch, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), den Sachverhalt auf den Punkt.
Dazu zählen Möbel, lose Teppiche, Küchengeräte, Computer, Kleidung und etwa Sportgeräte. Aber auch Bargeld und Schmuck sind bis zu einer gewissen Obergrenze abgedeckt.

Brandschäden an Haus und Wohnung

Gilt das auch für Wohneigentum? Leider nicht. Hausbesitzer benötigen eine Wohngebäudeversicherung, damit Schäden am Gebäude selbst und an fest installierten Gütern, wie Rohren, Fenstern und so weiter abgedeckt sind. Wenn man in einer Mietwohnung wohnt, sollte der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Ersetzt wird in allen Fällen der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert, das bedeutet der Geldwert, zu dem ein versicherter Gegenstand in gleicher Art und Qualität zum Zeitpunkt des Schadens wiederbeschafft werden kann.
Wertgegenstände und Bargeld sind meist mit einem Wert von 20% versichert. Wenn Sie erheblich teurere Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahren, sollten Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen.
Wer sich zum Thema Neuwert weiterinformieren möchte, findet in unserem Artikel „Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert“ weitere Erläuterungen.

Wann die Hausratversicherung zahlt

Der Brandbegriff ist im Versicherungswesen genau definiert: „Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“ Wenn zum Beispiel Feuer aus dem offenen Kamin schlägt, den Teppich in Brand setzt, fällt das unter diese Regelung. Wenn jemand vor dem Kamin mit einem glühenden Holz hantiert, dieses zu Boden fällt und den Teppich versengt, ist die Versicherung nicht in der Pflicht, wenn Sie sich hier vorsätzlich verhalten. Bei grober Fahrlässigkeit gilt eine anteilige Übernahme.
Schäden durch Kabelbrände sind meist auch durch die Versicherung abgedeckt. Vorausgesetzt, der Defekt des verwendeten Kabels war vorher nicht sichtbar.

Auch bei Brandstiftung ersetzt die Versicherung den Schaden, wenn nachzuweisen ist, dass der Versicherungsnehmer nicht selbst vorsätzlich für das Feuer verantwortlich ist. Falls die Polizei einen Täter ermitteln und diesem die Brandstiftung nachgewiesen werden kann, erhebt die Versicherung gegen den Täter Regressansprüche. „Davon merkt aber der Kunde nichts, diese Forderungen laufen im Hintergrund“, erklärt Kathrin Jarosch vom GDV.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung nicht

Wenn sich Flammen aufgrund von grober Fahrlässigkeit ausbreiten, wie im Falle des nach der Party eingeschlafenen Gastgebers, würde die Versicherung den Schaden meistens übernehmen. Denn in vielen aktuellen Verträgen ist grobe Fahrlässigkeit im Bereich der Hausratversicherung eingeschlossen. Meistens heißt laut Versicherungsvertragsgesetz „je nach der Schwere des Verschuldens“. Der Versicherer entscheidet dann je nach Schwere des Eigenverschuldens, inwieweit die Schadensersatz-Leistung erfolgt.
Wenn Sie noch einen sehr alten Hausrat-Vertrag haben, könnte es sein, dass dies noch nicht der Fall war. Hier wurde das Versicherungsvertragsgesetz geändert
Er hätte die Kerzen löschen müssen, bevor er sich zu Bett begibt. Das hat in einem ähnlichen Fall das Oberlandesgericht Köln entschieden (OLG Köln, 9 U 113/09). Auch wenn man kein Auge auf offenes Feuer und die eingeschaltete Herdplatte hat oder Kinder alleine in der Wohnung mit Feuer zurück lässt, ist das grob fahrlässig.

Was tun im Brandfall?

Als Versicherter sind Sie verpflichtet, den Schaden so gut es geht zu begrenzen. Das heißt, sofort die Feuerwehr zu alarmieren und versuchen, den Brand bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte selbst zu minimieren. Das aber nur, wenn er sich dabei nicht in Gefahr begibt. Den Schaden müssen Sie umgehend bei der Versicherung melden, die Ihnen auch mitteilt, wie es weiter geht, damit der Schadenersatz schnellst möglich gezahlt werden kann. Sie sollten den Schadensort nicht eigenmächtig verändern, bevor Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen gesprochen haben. Nützlich ist es auch immer, Fotos zu machen und alles zu dokumentieren. Ggf. wird die Versicherung einen Gutachter vorbeischicken, der sich den Schaden persönlich anschaut.

Wenn der Brandschaden unter den Versicherungsschutz fällt, dann zahlt die Versicherung auch die Kosten der Feuerwehr. Ebenso zahlt Sie die Hotelkosten, wenn nach einem Feuerschaden die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist und übernimmt auch die Kosten für eine provisorische Sicherung oder Bewachung, wenn sich eine Tür durch Brand nicht mehr schließen lässt.

 

15 Meinungen

  1. Andre sagt:

    Unsere waschmaschine ist komplett abgebrannt und waschkeller ist auch schwarz wir wohnen in mietwohnung.und vermieter will von uns gelde ziehen. Hat vermieter recht so machen oder er muss über gebäudeversicherung das machen.vorjer danke

    • Son Dang sagt:

      Hallo Andre,

      aus der Ferne ist es schwer zu sagen, was die Ursache für den Schaden an Ihrer Waschmaschine und dem schwarzen Waschkeller war. Für Schäden an Ihrer Waschmaschine könnte Ihre Hausratversicherung eintreten. Für Schäden, die am Gebäude entstanden sind und Sie die Schuld dafür tragen, könnte die Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Sollte die Ursache für den Schaden nicht von Ihnen zu vertreten sein, ist zu prüfen, ob die Gebäudeversicherung des Vermieters für den entstanden Schaden einzutreten hat. Dies muss ein Sachverständiger Ihrer Versicherung entscheiden. Informieren sie Ihr Versicherungsunternehmen oder Ihren Makler, dieser wird sich um die Regulierung des Schadens kümmern.

      Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.

      Schöne Grüße
      Ihr Friendsurance Team

  2. Gerd Golisz sagt:

    Wir haben auf der Terasse ein Glas Wein getrunken. Als die Gläser halb gefüllt mit Weißwein auf dem Tisch standen , bündelte sich durch Sonneneinstrahlung ein Brennpunkt und senkte ein Brandloch in die Tischoberfläche. Der Tisch ist relativ hochwertig. Wir haben eine Hausrats und eine Gebäudeversicherung. Können wir einen Ausgleich durch die Versicherung (Provinzial) beanspruchen?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Gerd,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!

      Leider können wir aus der Ferne Ihren Fall nicht beurteilen.
      Ihr versicherungsunternehmen kann Ihnen Auskunft darüber erteilen, welche Leistung Ihnen auf Basis der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung zusteht.
      Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  3. Johannes Michael sagt:

    Ich hatte vor einiger zeit einen kabelbrand-Schmorbrand-in meiner Wohnung.
    Die Reparatur kostete rund 2000 Euro. Zahlt den Schaden meine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Johannes,

      da wir die Einzelheiten und Versciherungsbedingungen der Versicherungen Ihres Vermieters nicht kennen, können wir dazu leider keine pauschale Aussage treffen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  4. Sebastian K sagt:

    Hallo,
    Versicherungen & Brandschaden & Sanierung sind alle komplizierte Themen. Wir hatten letzte Woche auch Brandschaden in unserer Wohnung, hoffentlich nie wieder… Aber danke für den Artikel und Kommentare, war für uns alles sehr hilfreich!
    Sebastian

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Sebastian,

      vielen Dank für Ihr nettes Feedback! Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen natürlich auch, dass Sie nie wieder einen Brandschaden in Ihrer Wohnung erleben müssen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  5. Weissgerber Heinz sagt:

    Mieterin kocht,auf dem E.Herd unteranderem ,ein Topf in dem Öl für Fritten erhitzt wird.
    Sie verlässt die Küche,um im Kinderzimmer nach ihrem Kleinkind zu sehen.Nach Angabe nur für einige Minuten.Bei Rückkehr,hat sich das Öl entzündet,Flammen erfassen die Schränke der Einbauküche. Einbauküche ist Eigentum des Vermieters .Mieterin hat eine Hausratversicherung Ist hier ein fahrlässiges Verhalten zu unterstellen?
    Dank für eine Information. H.Weissgerber.

    • admin sagt:

      Hallo Heinz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Um der Mieterin fahrlässiges Verhalten nachweisen zu können, müssten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
      Die Hausratversicherung der Mieterin ist aber grundsätzlich nicht für Schäden am Eigentum des Vermieters zuständig. Das wäre eher ein Fall für die Haftpflichtversicherung der Mieterin.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  6. Gürsel sagt:

    Hallo,
    ich habe eine komplett neue Küsche bekommen mit Granitplatte.
    An Wochenende wollte ich paar Löcher machen für die Steckdosen an der Wand da ist mir der Hammer aus der Hand gerutscht Granitplatte zerstört Kaputt was mache ich jetzt Haftpflicht oder Hausrat.
    Danke im voraus

    • admin sagt:

      Hallo Gürsel,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Leider ist der Fall, anhand Ihrer Schiilderungen, weder ein Fall für die Hausrat- noch für die Haftpflichtversicherung. Der Schaden entstand durch die unsachgemäße Bedienung des Hammers.

      Viele Grüße und alles Gute,
      Ihr Friendsurance-Team

  7. Fangmann sagt:

    Brand im keller ueberall schwarz auch in der wohnung wer haftet

    • admin sagt:

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Da wir keinen Einblick in Ihre Versicherungsbedingungen haben und
      auch keine weiteren Details des Vorfalls kennen, können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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