Schadensersatz – Was Sie als Geschädigter oder Verursacher wissen sollten

• Katja Nauck • 51 Kommentare • 

Man wünscht es sich nicht, doch es kann jeden Tag passieren: Sie wischen die wertvolle Vase Ihrer Freundin vom Tisch oder ihr Kind wird von einem Auto übersehen und angefahren. Doch wann ist man schadensersatzpflichtig? Und wann hat man selbst einen Anspruch darauf? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten.


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Schadensersatz laut BGB



Der Ersatz eines Schadens ist eine Entschädigung, die durch schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten eine Person oder deren Eigentum beschädigt. Der Verursacher des Schadens ist damit schadensersatzpflichtig und muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 ist die Schadensersatzpflicht so geregelt:

#1 Schadensersatz muss derjenige leisten, der vorsätzlich oder fahrlässig “das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt (…)”.

#2 Ebenfalls Schadensersatz muss derjenige leisten, der gegen ein Gesetz verstößt, das einen Dritten schützt.

Bei der Schädigung einer Person gibt es das sogenannte Schmerzensgeld. Dies ist der finanzielle Ausgleich bei Körperverletzungen, unzumutbaren seelischen Belastungen oder einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Sollten Sie in einer solchen Situation sein, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Ihnen zugefügten Verletzungen und daraus resultierenden Schmerzen von einem Arzt attestiert werden. Wenn Sie selbst Verursacher eines Unfalles sind, müssen Sie im Gegenzug dem Verletzten Schmerzensgeld zahlen.

Ob und wie viel Schmerzensgeld der Verursacher zahlen muss, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu ist immer eine individuelle ärztliche Beurteilung notwendig. Zum einen wird nach der Art und der Dauer der Verletzung entschieden, zum anderen fließen auch die Zeit der Arbeitsunfähigkeit und die psychischen Langzeitfolgen in die Beurteilung ein.
Vor allem im Straßenverkehr können schnell Unfälle mit unvorsichtigen Kindern passieren, die hohe Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen. Da Kinder unter 7 Jahren aber nicht deliktfähig sind, kann ihnen keine Mitschuld am Unfall angelastet werden. Daher sollten vor allem Autofahrer und Fahrradfahrer unbedingt eine private Haftpflichtversicherung besitzen.

Haftpflichtversicherung und Schadensersatz



Ihre private Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich Schadensersatzansprüche, die sich aus Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden oder Mietsachschäden ergeben. Das heißt, die Versicherung deckt die alltäglichen Risiken ab, die sich in Ihrem privaten Leben gegenüber Dritten ergeben können. Sollten Sie also einen Dritten geschädigt haben, prüft die Haftpflichtversicherung, ob es sich um einen Haftungsfall handelt, für den Sie Schadensersatz zu leisten haben. Der Schneeball im Fenster des Nachbarns, der Bruch des geliehenen Laptops oder der Hund in der Wade eines Passanten – in diesen Fällen würde Ihre Haftpflichtversicherung greifen. Selbst wenn Ihnen auf Ihrer Urlaubsreise im Ausland etwas passiert, hilft Ihnen die private Haftpflichtversicherung, da Sie meistens weltweit gilt. Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie außerdem auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten, denn gerade bei Personenschäden mit körperlichen Schäden können die Schadensersatzansprüche sehr hoch sein.

Unser Tipp

Sollten Sie versehentlich jemandem Schaden zugefügt haben, schildern Sie den entstandenen Schaden schnellstmöglich Ihrer Haftpflichtversicherung. Diese leitet dann die erforderlichen Wege für Sie ein. Bei einem Autounfall hilft ein Sachverständiger, der mittels Gutachten den Schaden kompetent und objektiv einschätzen kann. Hier ist es wichtig, dass Sie als Veruracher mit dem Geschädigten kommunizieren und an Ort und Stelle Personendaten austauschen, damit die Haftung und die Frage des Schadensersatzes geklärt werden kann. Das Gutachten ist für die Versicherung ein wichtiger Beleg. Besteht ein Anspruch auf den Ersatz eines Schadens, ist die damit verbundene Haftung nach deutschem Recht unbegrenzt. Ihre Haftpflichtversicherung prüft umfänglich die Höhe Ihrer Haftung und darüber hinaus die Frage, ob Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht werden können.

Verjährung des Schadensersatzes



Wollen Sie einen Anspruch auf Ersatz eines Schadens geltend machen, sollten Sie es so zeitnah wie möglich regeln. Denn auch hier gibt es einige Fristen, die es zu beachten gilt. Immaterielle Schadensersatzansprüche, also Körperverletzungen oder seelische Belastungen verjähren laut § 199 des BGB nach 30 Jahren ab dem Zeitpunkt des Ereignisses. Andere Ansprüche verjähren nach 10 Jahren ab Zeitpunkt des Geschehens. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Ansprüche gegenüber Mietern verjähren bereits nach sechs Monaten. Hier sollten Sie unbedingt im Auge behalten, dass bei der Berechnung nicht das Mietende, sondern der Übergabetermin ausschlaggebend ist!



Haben Sie Fragen zum Thema Schadensersatz oder sind Sie sich unsicher, was Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt? Hinterlassen Sie einfach einen Kommentar. Wir helfen Ihnen gern weiter!


51 Meinungen

  1. Michael Edlinger sagt:

    Hallo ,

    ich will gegen eine Person Schadenersatzansprüche (Tierarztrechnung ) geltend machen
    in Form einer Zahlungsaufforderung bzw Fristsetzung wie gehe ich richtig vor ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Edlinger

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Herr Edlinger,

      der von Ihnen beschriebene Fall ist kein Fall für eine Haftpflichtversicherung sondern ein Rechtsschutzfall.
      Sie könnten sich damit an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden oder Sie kontaktieren einen Anwalt Ihrer Wahl, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Zunächst muss auch erst einmal geklärt werden,
      ob überhaupt ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Dazu müsste man detaillierte Angaben zu Ihrem Schadensfall haben.
      Wenn Sie eigenmächtig eine Zahlungsaufforderung an die betreffende Person stellen, dann sollten Sie wissen, dass Sie jedoch nicht im Nachhinein hier Kosten bei einer Versicherung geltend machen können.
      Wir empfehlen Ihnen daher sich direkt an Ihre Rechtsschutzversicherung zu wenden. Wir sind an dieser Stelle leider nicht befugt, rechtliche Beratung zu geben.

      Viele Grüße

      Katja Nauck

  2. Bernd Krüger sagt:

    Hallo, Frage zur erfolgten Haftpflicht Schadenregulierung:
    Eine ca. 8 jährige Mehrzweckleiter (Neuwert ca.300 €) wurde nach Beschädigung einer Sprosse durch meiner Versicherung mit 200 € ausgeglichen.
    Hat meine Versicherung oder ich Anspruch auf die beschädigte Leiter?

  3. Walter Reisenberg sagt:

    Hallo,

    Ich habe beim Skifahren einen Schaden verursacht (einem anderen im Endeffekt das Kinn aufgeschlitzt und einen Zahn ausgeschlagen, war aber ein Unfall).

    Ich habe dann gleich eine Schadensmeldung an meine Versicherung gestellt, aber an wen wird der Geschädigte jetzt die Schadensersatzforderung stellen? Wahrscheinlich ja an mich, aber wie wird dies dann weiter verlaufen? Schicke ich eine Forderung einfach an meine Versicherung weiter?

    MfG, Walter.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Walter,

      im Allgemeinen läuft der Prozess wie folgt ab: Der Geschädigte stellt Ihnen eine Forderung, die Sie dann wiederum an das Versicherungsunternehmen Ihrer Privat-Haftpflicht weiterleiten müssen. Geben Sie denen am besten vorab schon einmal Bescheid. Sie werden Ihnen mitteilen, wie Sie handeln sollen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  4. Sophie Schmitz sagt:

    Hallo,
    bei einem Polterabend vor 2 Wochen wurde meinem Freund durch einen angemieteten Klapptisch der Daumen abgetrennt. Greift bei dem Fall die private Haftpflicht oder muss er als Geschädigter direkten Kontakt zum Tischvermieter aufnehmen.

    Wie würde das im Normalfall ablaufen?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Sophie,

      das klingt ja furchtbar! Daher erst einmal gute Besserung für deinen Freund!
      Hat er eine Unfallversicherung? Denn die private Haftpflichtversicherung hat damit eigentlich nichts zu tun.
      Wie ist denn das genau passiert? Die Betriebshaftpflicht des Vermieters könnte höchstes greifen, wenn ein Mangel an dem Tisch vorlag. Und auch dann muss der Fall erstmal ganz genau geprüft werden.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  5. ^j sagt:

    Hallo jemand hat mein handy kaputt gemacht also in dem falle von totalschaden und hat mir ein neues handy besorgt und jetzt will er alle teile behalten die zum beschädigtem handy gehörten… doch ich will es behalten

    Darf er es bekommen oder nicht?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo,

      leider können wir Ihnen dazu keine Auskunft geben. Bei einer Regulierung durch die Versicherung läuft es i.d.R. so, dass der Versicherer die alten Teile behält.
      Wie es sich bei einer privaten Regulierung verhält, können wir Ihnen leider nicht abschließend sagen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  6. Anja sagt:

    Mein kind 22 monate alt hat einen Schaden
    An einem schrank verursacht. Die geschädigte kann jedoch ausser fotos keinerlei unterlagen zu diesem schrank beibringen. Sie hat die rechnung nicht mehr und gibt auch keine auskunft darüber was das ersatzteil kosten würde… wenn meine haftpflicht in diesem fall nicht zahlt weil sie die geforderten unterlagen nicht bekommt muss ich den schaden dann privat aus eigener tasche zahlen?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Anja,

      Kinder in diesem Alter gelten noch nicht als deliktfähig. Wenn Sie also Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben sollten, besteht in der Regel kein Haftungsanspruch.
      Wir empfehlen Ihnen, Ihre Haftpflichtversicherung zu kontaktieren und den Schaden nicht aus eigener Tasche zu bezahlen.
      Da wir den genauen Vorgang und Ihre Versichungsbedingungen nicht kennen, können wir hier leider keine verbindliche Aussage treffen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  7. Jürgen sagt:

    Hallo.
    Haftet die privat haftpflicht bei einer Gewalttat unter Alkohol Einfluss?
    Gefordert wird schadensersatzanspruch
    Für den Aufenthalt im Krankenhaus und behandlungskosten.

    Mfg

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo,

      in der Regel sind Straf- und Vorsatztaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
      Da uns im von Ihnen geschilderten Fall die Umstände noch unklar sind, können wir Ihnen leider keinerlei Handlungsempfehlungen aussprechen.
      Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie einen Anwalt kontaktieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  8. Yvi sagt:

    Hallo, eine Heizungsfirma hat beim Ausbau meiner Heizung den gesamten Teppich ruiniert der lt. Kostenvoranschlag nicht mehr zu reinigen geht. Muss ich die Versicherungsentschädigung für einen neuen Teppich nutzen oder ist es mir überlassen was ich mit dem Geld mache?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Yvi,

      vielen Dank fpür Ihren Kommentar!
      Die meisten Versicherungen schreiben nicht vor, was mit dem Geld geschehen soll.
      Jedoch kennen wir Ihre genauen Versicherungsbedingungen nicht und können daher leider keine verbindliche Aussage treffen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  9. Axel sagt:

    Hallo,

    am Freitag hatte ich mit dem Motorrad einen Auffahrunfall von ca. 10-15 Kmh.
    Es fuhr ein Fahrzeug vor der Unfallgegnerin an einer Ampel her und trat unvermittelt voll in die Bremse, dadurch wich die Unfallgegnerin leicht nach links aus und trat auch voll in die Bremse. Ich wollte gerade aus fahren und damit war die Lücke zu und ich fuhr auf ihr Fahrzeug auf und kam zum Sturz. Mir wurde telefonisch mitgeteilt das die Dame, aber jetzt verletzt ist und am nächsten Tag im Krankenhaus war. Es wird also ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet.
    Nun Meine Fragen: Wird das Schmerzensgeld über meine Versicherung laufen und was
    erwartet mich bei einem Schuldspruch ? Bin ich überhaupt in der
    Haftung, da ich mir erstens selbst Verletzungen zugezogen habe und
    sie mir ja vor gefahren ist ?

    Mit freundlichem Gruß
    Axel

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Axel,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Leider ist die Schilderung des Unfalls nicht hundertprozentig eindeutig und es kommt hier auf viele Details.
      Wir können keine Rechtsberatung leisten. Gegebenenfalls können Sie einen Anwalt aufsuchen oder Ihre Haftpflichtversicherung um ihre Meinung bitten.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute!

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  10. Jochen sagt:

    Hallo,
    eine Mitschülerin hat meiner Enkelin das Handy aus der Hand geschlagen und ist dann mit dem Fuß noch drauf getreten. Die Schülerin und auch deren Mutter weigern sich den Schaden (das Handy war nagelneu und hat einen Totalschaden) zu bezahlen.
    Wie sollte man vorgehen
    Viele Dank vorab und liebe Grüße
    Jochen

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Jochen,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Anhand der Schilferung klingt es sehr nach einer vorsätzlichen Tat, die bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen ist.
      Sie könnten versuchen, die Schule als Vermittler einzuschalten. Alternativ können Sie auch einen Anwalt aufsuchen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  11. Karin sagt:

    Hallo,
    ich habe in einem Hotel einen Schaden verursacht. Die Duschtür im Badezimmer ging zu Bruch. Ich habe den Fall gleich an meine Haftpflicht gegeben, diese haben das Hotel angeschrieben. Das Hotel hat mir eine Rechnung gestellt, welche ich ebenfalls an die Versicherung weitergegeben habe. Die Versicherung hat bisher noch keine Auskunft vom Hotel erhalten. Nachdem ich heute im Hotel angerufen habe, habe ich dort die Auskunft erhalten, dass sie der Versicherung auch keine Auskünfte geben werden und ich verpflichtet bin, den Schaden zu zahlen. Was soll ich denn jetzt tun? Die Haftpflicht zahlt nicht, so lange sie keine Auskünfte vom Hotel erhält. Das Hotel zwingt mich mit x Mahnungen zu zahlen. Haben Sie einen Tipp für mich?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Karin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Das ist leider ein ziemlich unschöner Fall. Wenn das Hotel die Aussage verweigert, hilft vielleicht nur noch der Gang zum Anwalt. Der kann dann entsprechend weitere Schritte einleiten.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  12. Beate sagt:

    Hallo,
    mein Freund und ich haben zusammen bei mir im Bad einen Spiegelschrank der sehr schwer ist aufgehangen. Ich habe diesen gehalten und er wollte die Befestigungsschrauben eindrehen. Ich konnte den Schrank nicht mehr halten und rutschte mir ab. Mein Freund griff reflexartig mit der linken Hand danach (über Kopf) um den Absturz des Schrankes zu verhindern. Wir montierten das Teil fertig, doch danach hatte er starkes Stechen in der linken Schulter. Den Tag darauf waren wir gleich beim Arzt. Der Verdacht auch einen Rotatorenmanschettenriss hat sich nun nach MRT bestätigt. Er ist nun seit 3 Wochen krankgeschrieben. Zahlt in diesem Fall meine Haftpflichtversicherung ? Schmerzensgeld evtl. Lohnersazleistung wenn er nur noch Krankengeld bekommt und für evtl. Folgen etc?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Beate,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Das sieht nach Ihren Schilderungen nicht für einen Fall für Ihre Haftpflichtversicherung aus, da Sie den Schaden nicht verursacht haben.
      Der Rettungsversuch Ihres Freundes ist zwar sehr ehrenhaft, führt aber leider zu einer Deckungslücke.
      Eine bestehendeKrankentagegeldversicherung würde die Differenz zwischen Einkommen und Krankengeld abdecken. Die Haftpflichtversicherung wird hier wahrscheinlich nicht greifen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  13. Kerstin Wüllscheidt sagt:

    Hallo,
    ich hatte im Juni eine Bandplastik am Ellenbogen , welche gut verlaufen ist, musste 6 Wochen eine Orthese tragen, nachdem ich diese abnehmen durfte, fiel mir zwei Tage später ein betrunkener (Name ist bekannt ) auf meinen Arm, wobei das Band wieder gerissen ist, da die komplette Heilung erst nach 12 Wochen gewesen wäre. Somit musste ich jetzt noch einmal eine OP über mich ergehen lassen. Diese war leider noch schwieriger wie die erste. Es wird dadurch ein bleibender Schaden des Arms entstehen (kann ihn nicht mehr komplett strecken ). Der betrunkene Verursacher hat es noch nicht seiner Versicherung gemeldet (passierte August 2017). Besteht eine Möglichkeit
    Schmerzensgeld zu bekommen?

    Viele Grüße
    Kerstin

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Kerstin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Grundsätzlich ist es schon ein Haftpflichtschaden des Betrunkenen, unabhängig davon, ob dieser betrunken war oder nicht.
      Jedoch würden wir empfehlen juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, da ein Anwalt Ihre Fragen besser beantworten kann und Ansprüche geltend gemacht werden können.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute!

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  14. Christiane sagt:

    Hallo,
    Der 1. Fall: ein 9-jähriges Kind (1) spielt mit einem Tablet, das bereits einen Riss auf dem Display aufweist (verursacht durch das Eigentümerkind (2)). Das Tablet rutscht ihm aus der Hand vom Kind 1 und es kommt zu weiteren 3 Rissen, an einer anderen Stelle). Das Tablet ist weiter nutzbar. (Die Funktion ist voll erhalten, es ist „nur“ ein Schönheitsfehler)
    Die Mutter kommt Wochen später mit der Info.
    Wie geht man in so einem Fall um?
    Hat man für einen Schaden aufzukommen, wenn der Gegenstand bereits davor beschädigt war?

    Der 2. Fall: zwei 9-jährigen (1+2) streiten sich um das Tablet. Dabei kommt es zum Totalschaden des Displays (Gerät völlig unbrauchbar und Reparaturenkosten fast so hoch wie Neuanschaffung), wobei der Schaden auf festen Druck des Eigentümerkindes (1) entsteht. Dabei zog das andere Kind (2) daran, sodass das Geräte „gezerrt“ wurde und somit anfällig war. Besteht eine Mitschuld? (Der Schaden wäre ohne den Streit nicht entstanden.)
    Wie geht man damit um?

    Wie Sie ahnen, handelt es sich um die selben 2 Kinder, mit dem jeweiligen Tablet. Daher die Darstellung mit den Nummern.

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Christiane,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Zum ersten Fall: Grundsätzlich ist das erstmal ein Schaden für die Privat-Haftpflichtversicherung. Sie können den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Diese wird den Fall dann prüfen. Im Zweifelsfall wehrt die Haftpflichtversicherung übrigens auch unberechtigte Ansprüche für Versicherte ab! Jedoch ist so eine Situation sehr schwierig aufzuklären. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann auch ein Anwalt kontaktiert werden.
      Zum zweiten Fall: Der ist leider genauso schwierig wie der erste Fall. Es lässt sich nur schwer feststellen, wodurch genau das Tablet kaputtgegangen ist.
      Auch hier können Sie den Schaden melden und die Entscheidung der Versicherung abwarten und im Streitfall einen Anwalt kontaktieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  15. Thorsten Happel sagt:

    Es ist folgendes passiert:

    Es schellt, öffne die Türe und lasse meinen Besuch rein. Gehe dabei noch aufs Klo und gehe darauf zu meinem Besuch ins Wohn und Esszimmer.
    Es befindet sich im Raum ein Esstisch mit vier Stühlen sowie einer großen Couch mit den Sitzmaßen 280×200 cm.
    Der Besuch setzte sich dummerweise auf die Couch wo eine Lesebrille neben einer TV-Zeitung lag.
    Ein Bügel der Lesebrille ist gebrochen und der Besuch entschuldige sich gleich als man selber verspätet ins Zimmer kam und erwähnte dazu, man würde für den verursachten Schaden selbstverständlich aufkommen.
    Der Besuch meldete darauf direkt den Schaden der Ergo Versicherung, der Privathaftpflicht.
    Kurz darauf erhielt man von der zuständigen Schadensabteilung folgendes:

    Sehr geehrter Herr …………,

    den Schaden an der Brille erstatten wir nicht.
    Unsere Kundin muss den Schaden nur ersetzen, wenn sie ihn schuldhaft verursacht hat.
    Unsere Kundin konnte nicht damit rechnen, dass auf der Couch eine Brille lag. Eine Couch ist nicht dafür vorgesehen, solche Gegenstände darauf abzulegen. Zudem müssten Sie damit rechnen, dass andere die Couch benutzen.

    Jetzt habe ich als Geschädigter folgende Frage?
    Kann die Privathaftpflicht sich so leicht herausreden, obwohl man seit Jahren keinen Schaden hatte und dazu selber sogar im 40igsten Jahr bei der Ergo-Versicherung arbeitet?
    Was heißt ist nicht schuldhaft verursacht und deshalb keine Haftung bei Schäden?
    Sollte man sich bewusst auf etwas drauf setzen bzw. mit Vorsatz anderen einen Schaden zufügen und dann haftet erst die Privathaftpflicht?

    Würde mich über eine Antwort sehr erfreuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    ………….

    • admin sagt:

      Hallo Thorsten,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Dies ist tatsächlich ein komplizierter Fall und leider können wir Ihnen hierzu keine verbindliche Aussage geben.

      Wir sind der Meinung, dass die Argumentation der Versicherung grundsätzlich erstmal schlüssig ist. Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn jemand eine Pflicht zur Haftung hat, d.h. wenn jemand tatsächlich etwas beschädigt oder zerstört, aufgrund von fehlerhaftem Verhalten, sei es fahrlässig oder vorsätzlich. Ist ein Schaden entstanden, für den Ihr Besuch jedoch nicht wirklich verantwortlich ist, ist es zwar lobenswert, dass diese Person den Schaden ersetzen möchte, aber das macht es nicht unbedingt zu einem Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung.

      Im vorliegenden Fall vertritt die Versicherung nun den Standpunkt, dass Sie als Brillenbesitzer selbst dafür verantwortlich waren, dass Ihre Brille beschädigt wurde. Und da die Privathaftpflichtversicherung auch die Aufgabe hat, unberechtigte Ansprüche gegen einen Versicherten abzuwehren, verneint sie hier die Pflicht des Versicherten (Ihr Besuch) sich vor dem Hinsetzen zu vergewissern, dass auf der Couch nichts liegt. Ob Ihr Besuch bei der Versicherung selber arbeitet oder nicht, ist erstmal nicht von Belang. Die Person könnte jedoch nochmal mit der Versicherung verhandeln und auf Kulanz hoffen. Ansonsten können Sie nur noch einen Anwalt konsultieren.

      “Fahrlässig” meint im Grunde, dass jemand etwas bewusst macht und dabei unvorsichtig ist und es deshalb zu einem Schaden kommt. Er “lässt die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht”. Z.B. nimmt Ihr Besuch die Brille in die Hand und wirft sie Ihnen zu, damit Sie sie haben. Dabei verfehlt Ihr Besuch Sie aber, weil diese Person nicht gut werfen kann. Das ist “fahrlässiges” Verhalten, denn die Person wollte die Brille ja auch nicht zerstören. Ebenso handelt sie hier auch “schuldhaft”. Denn die Person hat die Brille ja bewusst geworfen, es ist also ihre “Schuld”, dass sie kaputt ist. Das ist auch der Unterschied zu der vorliegenden Argumentation der Versicherung: Ihr Besuch hat in den Augen der Versicherung keinerlei Fehler begangen, da die Person nicht damit rechnen musste, dass sich ein zerbrechlicher Gegenstand auf einem Sitzmöbel befindet. Die Person hat also nicht “schuldhaft” gehandelt, weil ein zerbrechlicher Gegenstand da nicht zu liegen hat. Die Versicherung schiebt Ihnen die Schuld demnach zu.

      Nochmals möchten wir darauf hinweisen, das es sich hierbei lediglich um unsere unverbindliche Auffassung handelt, trotzdem hoffen wir Ihnen weitergeholfen zu haben.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Ihr Friendsurance Team

  16. Chantal Jur sagt:

    Hallo
    Auf der Klassenfahrt habe ich versehentlich die Bluetooth Kopfhörer eines Mitschülers beschädigt.Sie Fuktionieren noch, allerdings ist an der Seite ein Stück weggebrochen.Bezahlt das jetzt meine Versicherung oder müssen meine Eltern das ganz jetzt bezahlen?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Sollten Sie in der Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert sein, sollten Sie diese kontaktieren und den Schaden melden. Die Frage ist dann, in welchem Umfang die Kopfhörer beschädigt sind und in welchem Umfang die Versicherung dann erstatten würde.
      Das können wir jedoch aus der Ferne nicht beurteilen. Bitte kontaktieren Sie hierfür die Versicherung.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  17. Thomas Heyde sagt:

    In einem Rechtsstreit stellt sich jetzt heraus, dass ich Schadensersatz- Ansprüche habe. Ist das ein Fall für die Haftpflicht (Geltendmachung von Schaden-Ersatz- Ansprüchen) oder nur für die Rechtsschutz?
    Und: Was ist wenn der Schaden vor Beginn der Versicherung entstanden ist? Leistet da jemand?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Thomas,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Leider wird aus Ihrem Kommentar nicht genau ersichtlich, ob Sie gegen eine andere Person Schadensersatz-Ansprüche haben oder die Person gegen Sie.
      Im ersten Fall ist das ein Fall für die Rechtsschutzversicherung, wenn Sie die Ansprüche einklagen wollen. Im zweiten Fall für die Haftpflicht, wenn die Ansprüche aus einer persönlichen Haftung heraus entstanden sind. Bei beiden Situationen gilt aber, wenn die Sachen vor Beginn der Versicherung passiert sind, dann sieht es mit der Leistung des Versicherers eher schlecht aus.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  18. Sabine sagt:

    Hallo,
    was kann ich tun wenn ein Freund meines kindes (beide 9Jahre) einen Schaden in meiner Wohnung verursacht hat. Mit einem Schminkstift wurde die Auslegware komplett ruiniert wurden, natürlich nicht vorsätzlich. Würde meine Haft-Hausratsversicherng in diesem Fall zahlen?
    Was kann ich tun wenn die Famile des anderen Kindes keine Absicherung hat?
    Würde mich über Ratschläge sehr freuen.
    LG

    • admin sagt:

      Hallo Sabine,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Grundsätzlich sind Kinder über 7 Jahre für von Ihnen verursachte Schäden verantwortlich. Jedoch nur, wenn sie tatsächlich auch die Einsichtsfähigkeit dazu hatten. Die wird im Einzelfall gerichtlich geprüft.
      Wenn die Eltern des verursachenden Kindes eine Haftpflichtversicherung haben, in der das Kind mitversichert ist, könnte diese dafür aufkommen.
      Anderenfalls könnte ein Anwalt den Fall klären.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  19. Mel sagt:

    Hallo,
    Ein freund hat bei mir ein handfraktur verursacht ohne absicht. Ich war im krankenhaus, wurde mit gips behandelt und ich bin arbeitsunfahig fur 6 wochen. Soll ich schmerzgeld von seiner versicherung anfordern, wie soll ich weiter machen? Ich will ihm auch keine probleme tun

    • admin sagt:

      Hallo Mel,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Wenn Sie Ihrem Freund keine Probleme bereiten wollen, dann können Sie leider nichts weiter machen. Alle weiteren Schritte um von Ihrem Freund Geld zu bekommen, werden ihm Ärger bereiten.
      Ein Schmerzensgeld müsste in dem von Ihnen geschilderten Fall erst einmal juristisch erstritten werden. Da es sich wahrscheinlich um einen Haftpflichtschaden handelt, wäre dieser Streit dann mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers.

      Viele Grüße und alles Gute,
      Ihr Friendsurance-Team

  20. Markus sagt:

    Hallo,

    ich hatte mitte Mai einen Fashrradunfall mit einem !7 Jahrigen Jungen der mir aus einem verkehrsberuhigtem Bereich auf dem Radweg auf meiner Fahrseite eingegen kam und ich mit ihm kolildiert bin. Ich würde dabei Verletzt und mein Rennrad erheblich beschädigt. Wirde polizeilich aufgenommen und später musste der Sohn und sein Vater eine Aussage bei der Polizei machen.

    Zur Schadensregulierung sollte ich kontakt mit dem Vater aufnehem um die Sache mit seiner Privaten Haftpflichversicherung zu regulieren.
    Hat am Anfang, wenn auch schleppend, geklappt.

    Nun seit nunmehr 3 Monaten bin ich mit der Versicherung nicht weiter gekommen weil der Sohn bzw. der Vater partu auch nach einer 2. Errinerung und Sanktionsandrohung seiner Versicherung keine Angaben und Aussage zu dem Unfallhergang macht. und diese mich immer vertrösten. dass sie den Fall nicht prüfen können.habe ihn mehrfach angerufen zund gefragt warum ersich so verhält, er redet sich immer raus dass er sich ja gemeldet hat und angeblich schon 2 mal ein Fax geschickt hätte.

    Heute habe ich nochmals mit der Versichung telefoniert, sie teilten mir mit das die frist zur Angabe verstrichen sei aber sie trotzdem nicht machen würden da sie den Fallnit prüfen können.

    Was kann ich jetzt noch tun?
    Mein Problem ist das ich nicht Rechtschutzversichert bin.

    • admin sagt:

      Hallo Markus,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Leider können wir Ihnen aufgrund Ihrer Schilderung keinen anderen Hinweis geben, als sich rechtlichen Beistand zu suchen und zu klagen. Da der Vater des Geschädigten anscheinend kein Interesse an einer schnellen Beilegung der Streitigkeit zu haben scheint, können Sie wohl nicht anders handeln.
      Die Kosten werden Sie dann zunächst einmal selber tragen müssen.

      Viele Grüße und alles Gute,
      Ihr Friendsurance-Team

  21. Joachim sagt:

    Moin,
    ich wende mich an Se, da ich im Internet keine passende Antwort gefunden habe:

    Bei Reparaturarbeiten durch mich, im Auftrag einer anderen Firma, in einer Gewerbeküche eines sehr anspruchvollen Hotels, habe ich nachdem wir schon mehere Stunden dort gearbeitet hatten, meinen Laptop aus meinem Auto geholt um etwas nach zu sehen.
    Zum Hochfahren des Rechners, das bei meinem Gerät erfahrungsgemäß länger dauerte, habe ich den Rechner auf den Herd gestellt.
    Es handet sich um einen Induktionsherd, bei dem nicht ersichtlich ist, ob er eingeschaltet ist. Ich war davon aus gegangen, dass er nach der letzten Nutzung abgeschaltet worden wäre, wie gesagt wir arbeiteten dort schon mehrere Stunden.
    In der Zeit des Hochfahrens des Rechners verliessen wir die Küche um eine Zigarette zu rauchen.
    Nach kurzer Zeit meldete einer der Köche das in der Küche „der Herd brenne“.
    Als ich in der Küche ankam hatte ein Mitarbeiter meinen Laptop vom Herd herunter genommen um ihn auf die benachbarte Arbeitsfläche zu stellen. Der Boden des Laptops ist geschmolzen wodurch der Akku dabei aus dem Gerät gefallen ist.
    Die heißen Akkus haben den neu versiegelten Küchenboden beschädigt.

    Hätte der Mitarbeiter den Laptop nicht berührt, wäre lediglich der Totalschaden am Laptop entstanden, den ich ja selber durch meine Unachtsamkeit verursacht habe, da ich mich nicht überzeugt habe das der Herd ausgeschaltet ist.

    Mit meinem Auftraggeber wurde vereinbart das ich meine Rechnung an Ihn für diesen Tag stornierte, was ich auch machte.

    Das Hotel nahm ihn in Regress für den enstandenen Schaden und hat den Hersteller des Küchenfußbodens mit der Reparatur beauftragt. Diese Firma ist 485km vom Schadensort entfernt, konnte den Schaden nur in Nachtarbeit beseitigen und stellte nun die Rechnung!

    Mein Auftraggeber gab diese Rechnung (Ohne Aufschlag) über 2300€ für die Reparatur des Küchenbodens nun an mich weiter.

    Meine Frage: bin ich dadurch, das ich den Laptop auf den Herd gestellt habe und den Raum verlassen habe der Verursacher des Schadens? Oder doch eher der, der den Herd nach Benutzung nicht ausgeschaltet hat? Oder der der den Laptop vom Herd herunter genommen hat, als dieser brannte?

    Ich bin im Nachhinein sehr froh das bei dem ganzen Vorfall Niemand verletzt wurde, denn das wäre noch viel schlimmer gewesen…

    Wenn mir zu dem Verursacherprinzip jemand etwas sagen könnte, wäre ich dankbar

    mit freundlichem Gruß

    Joachim

    • admin sagt:

      Hallo Joachim,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Hierbei handelt es sich um einen schwierigen Fall. Da wir keinen Einblick in Ihre genauen Versicherungsbedingungen haben, können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben. Grundsätzlich wurde, wenn auch unbeabsichtigt, durch das Abstellen des Laptops auf den Induktionsherd eine gefährliche Situation geschaffen, womit Sie leider als „Verursacher“ des Schadens gelten. Auch wenn durch das Handeln Ihres Mitarbeiters ein größerer Schaden verursacht wurde, wollte dieser die Situation positiv beeinflussen, weshalb es ihm nicht zu Last zu legen ist.
      Falls Sie eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besitzen, sollten Sie dieser den Schaden in jedem Fall melden, da die Lage hier doch recht komplex ist. Sobald dies geschehen ist, sollte sich Ihre Versicherung um den Rest der Abwicklung und die Klärung bezüglich der Verantwortlichkeit kümmern.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  22. Nico sagt:

    Hallo,
    Mein Sohn hat aus Versehen einem anderen Kind auf dem Schulhof sein Handy aus der Hand gestossen. Wir haben dies unserer Haftpflichtversicherung gemeldet. Die Mutter des betroffenen Kindes hat das Handy bereits reparieren lassen und möchte aber sofort eine Erstattung.
    Steht Ihr das zu oder muss sie auf die Antwort der Versichrung warten?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    • admin sagt:

      Hallo Nico,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Tatsächlich steht es der Mutter des geschädigten Kindes zu, jederzeit das Ersetzen des
      Schadens zu verlangen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  23. Kolonko Monika sagt:

    Hallo..ich hatte im Sept.2016 einen Sturz über großen Hund..Tinitus Drehschwindel sind Dauerschäden..vom Arzt .LWS HWS über 6 Monate in Behandlung..bei Grönemeyer..nun möchte sich die Versicherung mit mir einigen..mein Anwalt hat insgesamt 51000 Euro Schmerzensgeld und Haushaltsführung.berechnet..das ist bis 31.12 18 gerechnet…also Vorläufig…die Versicherung hat um Auflistung gebeten..wiebiel darf Sie den von der Summe runter gehen bei einem Vergleich…Mit Lieben Gruß und Danke M.Kolonko

    • admin sagt:

      Hallo Frau Kolonko,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da wir keinen Einblick in Ihre Versicherungsbedingungen
      haben, können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen, sich in
      diesem Fall mit Ihrem Anwalt zu beraten.
      Viele Grüße und gute Besserung
      Ihr Friendsurance-Team

  24. Olga sagt:

    Hallo Friendsurance Team,
    gestern auf dem Spielplatz waren meine Jungs von den anderen frech angesprochen worden und es ist zu einem Streit eskaliert, es waren übrer 5 Jungs von der 4 Klasse und zwei meine Jungs – sieben und neun Jahre, sowie zwei Kumpel von meine neunjährigen Sohn. Am Ende des Geschehens wurde der Roller meines Sohnes kaputt, die die anderen Jungs darauf mehrmals aufgesprungen sind, danach wollte mein Sohn schnell den Platz verlasen und ist los gefahren, nach paar Meter ist der Rad abgefahren und die Platte die den Rad hält ist kaputt gegangen.

    Heute waren wir alle da um das Geschehen zu klären.

    Die Eltern von den Jungs weigern jedoch das Schaden zu ersetzen, die sagen: glauben wir bezahlen jetzt einen alten Roller, bei dem der Rad von allein abgebrochen ist.

    Ich habe versucht den klar zu machen, das der Rad nur deswegen abgegangen ist, dass die Platte davor von der Jungs durch das Springen auf Roller platt gedrückt worden ist. Einer der Jungs hat dann noch mein Sohn beleidig, in dem er sagte; Du hast ja Übergewicht, deswegen ist der Roller kaputt gegangen. Mein Sohn ist ein wenig pummelig, dick ist er jedoch nicht. Allgemein waren die Eltern sehr unfreundlich, wenn ich was gesagt habe, und mein Sohn was sagen wollte, hat sie gelacht. Andere hat auf ihren Sohn nicht reagiert, wo er angefangen hat mir mir frech zu spreche: “ Du guck doch genau hin „.. und so ähnlich und vor allem in einem sehr lautem Ton. Wo ich ihm gesagt habe, nicht in so einem Ton, hat sie überhaupt keine Reaktion gezeigt.

    Meine Frage an Sie: wie soll ich jetzt vorgehen? Ich möchte nicht dass die so einfach unbestraft davon kommen, vor allem die haben alle eine vollzählige Familie, ich bin allein erziehende Witwe.

    Vielen lieben dank.
    Gruß
    Olga

    Heute

    • admin sagt:

      Hallo Olga,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es tut uns Leid,von solch einem Vorfall zu hören.
      Wenn Sie weitere Maßnahmen ergreifen wollen, dann empfehlen wir Ihnen, sich an die
      Polizei oder einen Anwalt zu wenden und die Situation zu schildern.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  25. Andrea Hermann sagt:

    Eine Angestellte (einer Reinigungsfimra) hat bei mir in der Wohnung zwei Schäden verursacht. Ich habe nun die Forderung vor Wochen an die Firma gesendet udnauch deren Haftpflicht Auskunft gegeben.
    Bis jetzt wurde nichts bezahlt. Die Firma denkt, dass die Versicherung allein entscheidet OB und wieviel ich bekomme.
    Vertragspartner ist aber doch die Firma. Ich hatte auch eine Frist gesetzt. Schriftlich abe ich von der Firma gar nichts erhalten seither.

    Ich gehe davon aus, dass ich meine Ansprüche aufrecht erhalten kann, auch und/oder gerade wenn die Haftpflicht nichts bezahlt. Die Firma kümmert sich um nichts.

    Wie sieht die Rechtslage aus?

    • admin sagt:

      Hallo Andrea,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bezüglich der üblichen Prozesse bei Versicherungen scheint nach Ihren
      Angaben zunächst alles normal zu verlaufen. Bezüglich der Rechtslage empfehlen wir Ihnen,
      sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  26. Sandra sagt:

    Hallo!
    Mein Sohn 8 Jahre war in einer Skatehalle. Im Bereich der Bahn hing Desinfektionsmittel. Als er seine Hände desinfizieren wollte, ist ihm ein Strahl Desinfektionsmittel ins Auge gespritzt. Wir haben es sofort ausgespült und sind dann zum Augenarzt gefahren, da es sehr schmerzte. Der Augenarzt stellte fest, dass die Hornhaut im Auge stark verätzt war.erblinden wird er Wohl nicht. Er sieht nach einer Woche nun verschwommen auf dem Auge. Kann ich im nachhinein noch etwas gegen den Besitzer der Skatehalle unternehmen, oder fasst dort ne Unfallversicherung? VielenDank im vorrais

    • Tim Meyer sagt:

      Hallo Sandra,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es tut uns Leid,von solch einem Vorfall zu hören.
      Wenn Sie weitere Maßnahmen ergreifen wollen, dann empfehlen wir Ihnen, sich an die
      Polizei oder einen Anwalt zu wenden und die Situation zu schildern.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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