Auf und davon: Welche Reiseversicherung Sie wirklich benötigen

• Charlotte Haefner • Keine Kommentare • 

Endlich Sommer – ab in den Urlaub! Doch was, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, während des Urlaubs erkranken oder das Gepäck verloren geht? Für solche Fälle gibt es spezielle Reiseversicherungen. Nicht alle jedoch erweisen sich bei genauerem Hinsehen als sinnvoll. Wir werfen einen genaueren Blick auf die verschiedenen Angebote.

Welche Reiseversicherung ist sinnvoll?

Was Sie bei der Auswahl der Reiseversicherung beachten müssen

Bevor Sie Ihre Reise buchen und antreten, sollten Sie überlegen, welche Versicherungen Sie benötigen. Einige Anbieter offerieren Komplettpakete. Auch wenn diese besonders praktisch erscheinen, sind sie nicht immer die beste Lösung.

Wie langfristig Sie buchen, kann ausschlaggebend dafür sein, ob Sie eine Reiserücktrittsversicherung brauchen.

Wichtige Fragen, die Sie sich stellen sollten, sind:

– Haben Sie kleine Kinder?
– Sind Sie nicht bei bester Gesundheit?
– Wie wertvoll ist Ihr Gepäck?

Die Antworten verraten Ihnen, welche Reiseversicherungen Sie abschließen sollten. Allerdings können Sie keinen Versicherungschutz für Erkrankungen bekommen, die bereits zum Zeitpunkt der Reise vorhanden sind und in den letzten 6 Monaten vor der Reise behandelt wurden. Die Reiserücktrittsversicherung würde nicht leisten, wenn Ihre Erkrankungen bereits zum Vertragsabschluss vorliegen und weiterbehandelt werden müssen. Kontrolluntersuchungen gelten dabei nicht als Behandlungen.

Ebenso würde die Reisekrankenversicherung nicht leisten, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bei Vertragsabschluss feststand – das heißt, wenn Sie schon bei Abschluss der Versicherung erkrankt sind.

In allen Fällen gilt: Sie müssen sich bei Notfällen sofort bei Ihrer Versicherung melden und mit den richtigen Dokumenten beweisen, dass Sie Anspruch auf den Schutz haben.

Wozu Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen gut sind

Können Sie eine Reise nicht antreten oder müssen sie abbrechen, weil Sie einen Unfall hatten oder unerwartet schwer erkrankt sind, erhalten Sie die Kosten von der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung zurück. Auch bei Todesfällen sind Sie versichert. Ein Schaden durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Feuer, eine Explosion oder ein von einem Dritten vorsätzlich verursachter Schaden an Ihrem Eigentum kann ebenfalls ein hinreichender Grund sein.

Reiserücktrittsversicherungen schützen Sie darüber hinaus …

– im Falle einer Impfunverträglichkeit,
– bei Schwangerschaft,
– durch eine betriebsbedingte Kündigung verursachte Arbeitslosigkeit
– oder einer unerwartet aufgenommenen Arbeit, falls Sie zum Zeitpunkt der Buchung arbeitslos waren.

Reiserücktrittsversicherungen lohnen sich vor allem bei Risikokandidaten wie Familien mit kleinen Kindern, Senioren und Menschen mit häufig auftretenden gesundheitlichen Problemen. Auch wenn Sie sehr frühzeitig gebucht haben oder die Reise teuer ist, lohnt sich eine solche Police.

Warum Sie auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung benötigen

Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor horrenden Kosten im Krankheitsfall während Ihres Auslandsurlaubs. Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder ein Rücktransport werden im Allgemeinen nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen. Nur in der EU und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, übernimmt die GKV einen Teil der Kosten für die medizinische Versorgung, nie aber für einen Rücktransport. Krankenhausaufenthalte von nur einem Tag kosten in den USA zum Beispiel mehrere Tausend Euro, und ein Rücktransport liegt bereits im fünfstelligen Bereich.

Eine gute Auslandskrankenversicherung ist also unverzichtbar, vor allem wenn Sie sehr viel reisen und Ihre Aufenthalte mehr als eine Woche dauern.

Sie sind privat krankenversichert? Dann ist die Auslandskrankenversicherung meist mit enthalten – und zwar europa- und weltweit.

Sie planen eine Reise und sind sich nicht sicher, welche Reiseversicherung Sie benötigen? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gern weiter:


Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung?

Eine Reisekrankenversicherung deckt ebenso wie eine Auslandskrankenversicherung …

– die Kosten für eine medizinische Versorgung beim Arzt oder im Krankenhaus,
– Medikamente,
– und je nach Anbieter auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Kosten für einen Rücktransport ab.

Der Unterschied zur Auslandskrankenversicherung ist, dass Letztere für längere Auslandsaufenthalte sinnvoll ist.

Verreisen Sie für maximal sechs Wochen, reicht eine Reisekrankenversicherung völlig aus. Prüfen Sie übrigens auch, ob Sie nicht schon über Ihren Automobilclub oder eine Kreditkarte automatisch krankenversichert sind und welche Kosten darin enthalten sind!

Dank Reiseversicherung entspannt im Urlaub

Wogegen Sie eine Flugreiseversicherung schützen kann

Bei einer Flugreiseversicherung handelt es sich ebenfalls um eine private Versicherung, die Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Flugunfalls schützt. Die Folgen eines Start- oder Landeunfalls, einer Kollision oder eines Flugzeugabsturzes sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Die wichtigste Leistung einer Flugreiseversicherung ist Ihre Absicherung im Falle der Invalidität oder im Todesfall. Je nach Grad der Invalidität und Anbieter variiert auch die Höhe der Versicherungsleistung. Umfassende Flugreiseversicherungen decken zusätzlich die Reisegepäckversicherung sowie Behandlungskosten während der gesamten Reise und nicht nur in Bezug auf den Flug ab und bieten vergünstigte Familientarife an.

Warum eine Reisegepäckversicherung nicht immer sinnvoll ist

Eine spezielle Reisegepäckversicherung buchen viele Urlauber meistens jedoch umsonst. Die zu erfüllenden Auflagen sind fast nicht einzuhalten, die Versicherungssummen eher beschränkt und die Selbstbeteiligung liegt bei manchen Tarifen bis zu 500 €. Die Reisegepäckversicherung ersetzt natürlich nie den Neuwert, sondern den Wiederbeschaffungswert gleicher Art und Güte. Wenn das Gepäck während des Flugs verloren geht, ist die Fluggesellschaft in der Haftung. Wenn das Gepäck nachweislich gestohlen wurde, ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei notwendig, die der Versicherung gemeldet werden muss. Wichtig ist dabei, alle persönlichen Dinge aufzulisten, die sich in Ihrem Gepäck befanden. Wenn Sie dabei etwas vergessen sollten, wird es schwierig , das im Nachhinein noch anzugeben.

Weitere Tipps zum Thema Außenversicherung und Hausratversicherung haben wir in diesem Blogartikel zusammengetragen: Wie Sie Ihr Hab und Gut auch auf Reisen gegen Diebstahl schützen

Haben Sie ein Fahrrad oder andere kostspielige Sportgeräte auf Ihrer Reise dabei, oder reisen Sie mit Sondergepäck, kann eine Reisegepäckversicherung durchaus sinnvoll sein. In allen übrigen Fällen reicht eine Hausratversicherung völlig aus, da Hotelzimmer und Ferienwohnungen ebenfalls über die Außenversicherung abgedeckt sind. Hier sollten Sie unbedingt in Ihren Versicherungsvertrag schauen, ob neben Einbruchdiebstahl im Hotelzimmer das Gepäck auch bei anderen Schäden versichert ist oder ob es Ausschlüsse gibt.

Je nachdem, welche Reiseversicherung Sie für Ihren Urlaub benötigen, ist es sinnvoll, ein Paket zusammenzustellen, das speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne bei der Wahl Ihrer individuellen Reiseversicherung weiter. 

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