Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung: Ab wann sind Sie wirklich versichert?

• Katja Nauck • 14 Kommentare • 

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung direkt vollen Versicherungsschutz genießt. Jedoch gilt bei einigen Leistungen eine Wartezeit, in der die Versicherung noch nicht einspringt. In einer Infografik sehen Sie, wie lang die Wartezeit bei einzelnen Leistungen ausfällt.

  1. Welche Wartezeit gilt bei welcher Leistung?
  2. Was bedeutet die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?
  3. Warum haben manche Bereiche eine sehr lange Wartezeit?
  4. Für welche Leistungen gibt es keine Wartezeit?
  5. Wann sollte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?


Der folgenden Infografik können Sie die Wartezeiten der einzelnen Leistungen mit konkreten Beispielen entnehmen.

Von gar keiner Wartezeit bis hin zu 36 Monaten reicht die Zeitspanne bei der Wartezeit der einzelnen Leistungen. Die Ursachen der Unterschiede werden Absatz 3 erklärt.

Job, Verkehr, Wohnung und Familie – hier kommt es bei den Deutschen am häufigsten zu Streitigkeiten, die am Ende in einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden. Eine Rechtsschutzversicherung greift in diesen Fällen dem Betroffenen finanziell unter die Arme und deckt die entstehenden Kosten. In der Regel übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, die Anwaltskosten (sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich) und die Kosten für einen Sachverständigen. Jedoch sollte man sich immer im Vorhinein bei der eigenen Rechtsschutzversicherung erkundigen, ob die jeweiligen Leistungen abgedeckt sind und die Kosten für einen Anwalt im speziellen Fall auch übernommen werden. Erst nach einer Zusage sollte der Anwalt beauftragt werden.

Die Rechtsschutzversicherung für private Haushalte gliedert sich in vier Bausteine:

  • Privatrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtschutz

Diese sind noch einmal in verschiedene Leistungen aufgeteilt, die Sie aus unserer Infografik entnehmen können. Bei einigen dieser Kategorien gilt eine Wartezeit, in der die Versicherung noch nicht für juristische Streitigkeiten eintritt. Das heißt, dass die Versicherung nicht direkt bei Abschluss greift. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies also, dass es oftmals nicht ausreicht die Rechtsschutzversicherung erst dann abzuschließen, wenn sich der Rechtsstreit bereits anbahnt oder der Konfliktfall sogar bereits eingetreten ist. Denn dann übernimmt der Versicherer keinerlei Kosten.

Anhand unserer Infografik ergeben sich verschiedene Fragen zur Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen. Warum hat der Privatrechtsschutz in Ehesachen so eine lange Wartezeit wohingegen der Schadenersatz-Rechtsspruch gar keine Wartezeit benötigt?

Vor allem zwei Leistungen des Privatrechtsschutzes haben eine wesentlich längere Wartezeit als andere Leistungen. Bei beiden Leistungen geht es um familienrechtliche Streitigkeiten, bei denen die Anwalts- und Gerichtskosten schnell einen Betrag von mehreren tausend Euro erreichen können. Daher gibt es nur sehr wenige Anbieter, die in ihren Rechtsschutztarifen einen Ehe-Rechtsschutz oder Unterhalts-Rechtsschutz enthalten. Wenn ein Versicherer solch eine Leistung anbietet, dann ist dies meist mit einer sehr langen Wartezeit verbunden. So soll u.a. sichergestellt werden, dass es bei Unterhaltsstreitigkeiten nicht schon Probleme um das Sorgerecht zwischen den beiden Eltern gibt.

Die obige Tabelle enthält alle Leistungen, die keine Wartezeit benötigen und bei denen der Versicherungsschutz direkt eintritt. Der Schadensersatzrechtsschutz in der privaten Rechtsschutzversicherung greift beispielsweise, wenn der Versicherte ein Produkt erwirbt, welches Mängel aufweist. Der Verkäufer lehnt eine Regulierung ab und der Versicherungsnehmer geht vor Gericht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses stand der Erwerb noch nicht zur Diskussion, deshalb könnte eine Rechtsschutzversicherung in diesem Beispiel in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund des plötzlichen Eintritts des Versicherungsfalls entfällt die Wartezeit auch bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ein Unfall ist ebenso wenig vorhersehbar, wie die Radarkontrolle am Straßenrand. Natürlich kann ein Gutachter das Radargerät auf Genauigkeit überprüfen, denn das könnte sich lohnen. Jedoch sind diese Prüfungen sehr kostspielig, sodass sich die meisten Autofahrer dieses Gutachten nicht leisten können. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten übernehmen.

Anders sieht es bei den Wartezeiten im Arbeits- und Mietrechtsschutz aus. Hier können Versicherungsnehmer, die bereits über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und den Anbieter wechseln möchten, die Wartezeit umgehen. Die Voraussetzung dafür ist denkbar einfach: Der neue Vertrag muss sich lediglich nahtlos an das Ende des bestehenden Vertrages anschließen.Endet der Altvertrag beispielsweise am 15. März, muss der Versicherungsbeginn für die neue Police auf den 16. März datiert sein. Damit umschifft der Versicherungsnehmer die Wartezeiten.

Wenig überraschend: Eine Rechtsschutzversicherung sollte man so früh wie möglich abschließen. Anhand der Infografik wird deutlich, dass beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei vielen Leistungen noch eine Wartezeit zu berücksichtigen ist. Zusätzlich dazu darf die Ursache für die Rechtsstreitigkeit zeitlich nicht schon vor dem Abschluss der Versicherung liegen. Wenn Sie sich bereits in einer Rechtsstreitigkeit befinden, gibt es leider keine Möglichkeit, die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung decken zu lassen. Jedoch ist es auch in diesen Fällen ratsam, über einen Rechtsschutz nachzudenken, da es auch in Zukunft zu Auseinandersetzungen kommen könnte.

Eine Rechtsschutzversicherung kann einem bei rechtlichen Streitigkeiten ganz schön aus der Patsche helfen. Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung und mussten diese schon mal in Anspruch nehmen? Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungsberichte!

Dieser Artikel wurde am 29.11.2017 aktualisiert.

14 Meinungen

  1. M. Wag sagt:

    Hallo. Ich habe für meine Familie 2016 eine privatrechtschutz abgeschlossen. 2017 mussten wir sie in Anspruch nehmen. Dieses Jahr bereits zwei mal. Es ist nie zum gerichtlichen Prozess gekommen. Unser Anwalt hat super schnelle Arbeit geleistet. Ich muss dazu sagen, das wir jedes mal über Telefon oder onlinehändler betrogen wurden und dass uns das im vorab eine Menge zusätzlicher kosten bescherrt hat. Aus diesem Grund waren wir froh, das uns unsere Rechtsschutz bis dahin unterstützt hat. Wir haben ein behindertes Kind, was einen erhöhten Mehraufwand, auch finanziell, benötigt. Jetzt würde uns jedoch seitens unserer Rechtsschutz der Vertrag zum 03.2019 gekündigt. Wir hatten den komforttarif und Beiträge wurden immer pünktlich bezahlt. Was kann ich jetzt machen? Können sie bis zum vertragsende weitere Fälle ablehnen oder wären sie dazu verpflichtet diese bis zum Ende zu übernehmen?

    • admin sagt:

      Hallo M.Wag,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Jeder Versicherer hat, ebenso wie der Versicherte, das Recht, nach einem Schadensfall den Vertrag zu kündigen. Daher ist die Kündigung Ihrer Privat-Rechtsschutzversicherung leider rechtens. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung steht der Versicherer für alle Fälle jedoch noch in der Leistungspflicht, sofern diese unter die Versicherungsbedingungen des Tarifs fallen.
      Alles Gute und viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  2. Enrico Scheibe sagt:

    Ich habe keinen Rechtsschutzversicherung. Jetzt bin ich dem Onlinebetrug zum Opfer gefallen und würde jetzt gerne wissen, wenn ich jetzt eine Rechtschutz abschließe ob die noch kreift oder ob das sinlos ist?

    über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    MfG Enrico Scheibe

    • admin sagt:

      Hallo Enrico,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da das Schadenereignis schon eingetreten ist, greift eine Rechtsschutzversicherung
      aufgrund der Vorvertraglichkeit des Schadens sowie der Wartezeit in Ihrem Fall leider nicht mehr.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  3. Martin sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz schon ca. 8 Jahre.
    SB 150€ reduziert auf 0€. (kein Schadensfall)

    Ich habe im Job eine Vertragsänderung vor ca. 2 Jahren vollzogen. Im Augenblick und in Zukunft alles im grünen Bereich. Angenommen diese Vertragsänderung (Arbeitszeit) würde in 1-2 Jahren zum Streitfall dann würde die neue Versicherung doch nicht zahlen? Oder wenn es zB irgendwann um Thema Abfindung geht.

    Mein Anbieter erhöht alle 1-2 Jahre die Preise.
    Mir ist der Teil Berufsrechtsschutz besonders wichtig.

    Gruß Martin

    • admin sagt:

      Hallo Martin,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da wir keinen Einblick in Ihre Versicherungsbedingungen haben,
      können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben. Es kommt in diesem Fall nämlich stark
      darauf an, wie Ihre Versicherung den Schadenszeitpunkt definiert, wie lange eine Nachhaftung gewährleistet
      wird und wie mit vorvertraglichen Schäden umgegangen wird.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  4. Marion Thiele sagt:

    Guten Tag ,
    Ab wann tritt ein Rechtsfall ein ?
    Ich habe einen Rentenantrag 2010 beim Versorgungsamt gestellt , dann in Widerspruch gegangen und jetzt 2014 einen RA beauftragt. Der RA hat die Anfrage wegen Übernahme der Kosten an die Rechtsschutzversicherung gestellt. Die Kostenübernahme wurde von der Versicherung abgelehnt , mit der Begründung :
    Das betroffene Risiko ist seit 2012 versichert. Der Rechtsschutzfall ist schon vorher eingetreten.
    Vorher habe ich doch nur den Antrag auf Rente gestellt, da stellte sich für mich noch nicht klar hervor , dass es einmal zu Streitigkeiten kommt um RA vertreten zu werden !
    Hat die Versicherung richtig entschieden ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • admin sagt:

      Hallo Marion,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ob die Versicherung richtig entschieden hat, möchten wir nicht
      beurteilen. Grundsätzlich klingt es jedoch so, als würde die Versicherung auf den ursprünglichen
      Rentenantrag als schadenauslösendes Ereignis abstellen. Das ist durchaus eine mögliche Handhabe, da je nach
      Tarif und Gesellschaft dieser Zeitpunkt variieren kann. Da wir leider keinen Einblick in Ihre genauen Versicherungsbedingungen
      haben, können wir leider nicht beurteilen, ob dies bei Ihrem Tarif tatsächlich der Fall ist.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  5. Michael sagt:

    Hallo,
    ich möchte eine KFZ, Familien und Haus Rechtschutzversicherung abschließen mit Vertragsmodul. Jedoch wurde mir gesagt, das alle Verträge die vor Abschluss der Versicherung getätigt wurden nicht gedeckt seien. Es würde das Vertragsdatum gelten…nicht das Datum wann evtl der Vertrag geprüft/angefochten wird.
    Gibt es eine Versicherung die auch vorrangige Verträge mit abdeckt ?
    Mfg

    • admin sagt:

      Hallo Michael,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. In diesem Fall würde eine schriftliche Beratung vermutlich den Rahmen sprengen.
      Wir würden Ihnen daher empfehlen, in diesem Fall einen Beratungstermin bei unseren
      Versicherungsexperten auszumachen, um eine individuelle Lösung für Sie zu finden. Das geht ganz einfach unter diesem Link.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  6. Lisbeth sagt:

    Hallo, wir haben gemeinsam mit meinem Freund ein Haus gekauft. Vertrag wurde vor paar Monaten abgeschlossen. Er ist alleiniger Grundbuch und Hausbesitzer und ich nur mir Kreditnehmer. Sollte es dennoch mal zum Streit oder zur Beendigung der Beziehung kommen, würde mir da die Rechtsschutz helfen aus dem Vertrag raus zu kommen, wenn ich sie erst jetzt abschließe?

    Lieben Dan im voraus.

    • admin sagt:

      Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir empfehlen Ihnen, in dieser Situation einen Termin bei einem
      unserer Spezialisten zu vereinbaren, da der Informationsgehalt in diesem Fall sehr umfangreich ausfallen wird
      und noch einige zusätzliche Angaben zu Ihrer Situation nötig sind.
      Unsere Spezialisten sind jedoch gern für Sie da und beraten Sie ausführlich.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  7. Rudolf sagt:

    Ich habe Probleme mit der Hausverwaltung da sie einen Schaden am Gemeinschaftseigentum mit großer Verzögerung beheben lies und ich dadurch einen Mietausfall hatte. In der Eigentümerversammlung 2018 kam es dann zu dem Beschluss, dass die Miteigentümer nicht bezahlen wollen und die Hausverwaltung sagte zu diese bei der Versicherung anzumelden. Diese lehnte dann im Frühjahr diesen Jahres die Haftung ab und die Hausverwaltung weigert sich nun zu bezahlen. Da ich im Januar diesen Jahres meine Versicherungen neu ordnete habe ich bei dieser Gelegenheit auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Kann ich nun von dieser Versicherung Hilfe erwarten?

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Rudolf,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider lag das schadenauslösende Ereignis in diesem Fall deutlich vor Beginn der
      neuen Rechtsschutzversicherung. Daher werden Sie bezüglich dieses Falles leider höchstwahrscheinlich keine Leistung von der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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