Handyversicherung: Worauf muss ich achten

• Katja Nauck • 45 Kommentare • 

Sie sind auf der Suche nach einer guten Versicherung für Ihr Smartphone und fragen sich, welche die richtige für Sie ist? Unsere Checkliste zeigt auf einen Blick, worauf es bei einer guten Handyversicherung ankommt.

Handyversicherung im Vergleich © friendsurance

1. Arten von Diebstahl

Einbruch-Diebstahl: Ihr Smartphone wurde aus einem geschlossenen Raum oder Fahrzeug von einem unberechtigten Dritten entwendet. Eine eindeutige Einbruch-Spur an Tür oder Fenster beweist, dass sich ein Dritter unberechtigt Einlass verschafft hat.
Praxis-Beispiel: Ihr Auto wurde aufgebrochen und das Handy aus dem Handschuhfach entwendet.

Raub: Eine fremde Person fordert gewaltsam die Herausgabe Ihres Handys.
Praxis-Beispiel: Sie gehen spazieren und eine Person kommt auf Sie zu, die Sie verbal und körperlich bedroht, das Handy herauszugeben. Die Person verschwindet mit Ihrem Handy.

Einfacher Diebstahl: Ihr Smartphone wird entwendet, während es in Ihrem persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt wurde.
Praxis-Beispiel: Ihr Handy wird aus der Jackentasche entwendet, die Sie am Körper tragen.

Im Falle eines Diebstahls müssen Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten und diese inklusive einer genauen Schadensschilderung der Handyversicherung vorlegen. In unserem Artikel “Handy geklaut – was tun bei Handydiebstahl?” erfahren Sie genau, wie Sie bei Handydiebstahl vorgehen sollten.

Überprüfen Sie genau Ihre Versicherungsbedingungen und lesen Sie nach, in welchen Fällen Ihr Versicherungsschutz exakt gilt, sonst kann es Ihnen passieren, dass die Versicherung Ihre Schadensmeldung ablehnt. Einfacher Diebstahl oder auch Verlust durch Liegenlassen ist bei vielen Versicherungen  nicht mit eingeschlossen oder nur über einien Premium-Tarif abgesichert. Es gilt immer die Regel, dass sich das Handy in persönlichem Gewahrsam befinden muss und die nötige Sorgfaltspflicht gewährleistet ist.
Wenn z.B. Ihr Smartphone mit der Jacke im Restaurant vom Kleiderhaken entwendet wird, befand es sich nicht in Ihrem persönlichen Gewahrsam und ist damit nicht versichert.

2. Kosten

Eine Handyversicherung richtet sich meist nach dem Kaufpreis des Geräts. Je hochwertiger und teurer das Handy, desto höher ist auch der Jahresbeitrag. Hier lohnt sich ein Vergleich, denn von einer guten Handyversicherung können Sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten. Sie sollten darauf achten, dass möglichst jene Schäden versichert sind, die die Hersteller-Garantie nicht abdeckt und dass Sie im Schadensfall einen guten Service erwarten können.

Experten-Tipp: Bei den meisten Handyversicherungen zahlt man Beiträge, ohne Geld zurück zu bekommen, wenn man die Versicherung nicht genutzt hat. Bei Friendsurance gibt es auch für Ihre Handyversicherung den Schadensfrei-Bonus. Das heißt, Sie werden am Jahresende mit einer Bonuszahlung belohnt, wenn Sie keinen Schaden melden mussten.

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3. Service & Zusatzleistung

Bei Friendsurance z. B. können Sie Handys versichern, die bis zu 3 Monate alt sind. Erkundigen Sie sich am besten, ob die Versicherung nur neue Geräte oder auch ältere Geräte versichert.
Wenn Sie einen Handydiebstahl an Friendsurance melden, ist es des Weiteren unerheblich, ob Ihr Handy bei Diebstahl von Ihnen selbst oder einer anderen Person genutzt wurde. Dies handhabt jedoch jeder Versicherungsanbieter anders.
Weiterhin ist es sehr wichtig, dass Ihre Handyversicherung gut erreichbar ist und einen persönlichen Ansprechpartner hat, mit dem man im Schadensfall oder bei Fragen zum Tarif schnell kommunizieren kann.

Experten-Tipp: Manche Versicherungen bieten die Möglichkeit, das Handy bei Verlust orten zu lassen. Dazu wird es nach dem Kauf der Versicherung in einer Online-Datenbank registriert. Diese Ortung funktioniert nur, wenn sich Ihre SIM-Karte noch im Handy befindet.

4. Versicherungsanspruch und Wartezeit

Wenn Sie Ihre Handyversicherung direkt beim Kauf des Geräts abschließen, dann gilt der sofortige Versicherungsschutz. Wer sich jedoch erst kurz nach dem Kauf des Handys entschließt, eine Versicherung abzuschließen, muss mit einer sogenannten Wartezeit rechnen. Diese Wartezeit bezieht sich auf die ersten 4 Wochen nach Abschluss der Versicherung. In dieser Zeit gilt noch kein Versicherungsschutz für Ihr Handy. D.h. wenn Sie innerhalb der ersten 4 Wochen nach Abschluss der Versicherung einen Schaden melden, besteht kein Versicherungsanspruch und Ihr Schaden wird nicht übernommen. Versicherungen richten diese Wartezeit ein, um sich vor einem Missbrauch der Versicherung und unlauterem Versicherungsbetrug zu schützen.
Bei Friendsurance können Sie Handys versichern, die bis zu 3 Monate alt sind. Auch hier gilt eine 4-wöchige Wartezeit, wenn Sie die Versicherung nicht direkt beim Gerätekauf abschließen. Danach haben Sie vollen Versicherungsschutz.

5. Die Schadensmeldung

Sobald Sie einen Schadensfall an Ihrem Handy festgestellt haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung bei diesem konkreten Schaden greift. Dokumentieren Sie den Schaden so gut es geht mit Hilfe von Fotos und zeigen Sie ihn unverzüglich bei der Versicherung an. Sie sollten unbedingt auf die Rückmeldung der Versicherung warten und sich danach richten. Sie wird direkt nach der Meldung mit der Schadensregulierung beginnen und sich mit offenen Fragen bei Ihnen melden. Dies kann auch einige Zeit in Anspruch nehmen, da jede Schadensmeldung individuell geprüft werden muss.

Die Versicherung teilt Ihnen mit, ob Sie Ihr Handy in die eigene Vertragswerkstatt einschicken dürfen oder sich einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur oder ein neues Handy einholen sollen.
Lassen Sie das Gerät nie selbst und auf eigene Kosten reparieren, dann kann es nämlich passieren, dass die Kosten nicht von der Versicherung erstattet werden. Die Reparatur muss von der Versicherung vorab freigegeben werden. Die Einsendung des Handys kostet Sie bei einer guten Handyversicherung nichts extra.

45 Meinungen

  1. Chris sagt:

    Hallo Katja,

    du erwähnst, dass man beim Aspekt Diebstahl darauf achten soll welche Arten von Diebstahl versichert sind. Ich habe mir eben die Friendsurance-Versicherungskonditionen durchgelesen für einen Versicherungswert von 1000€. Unter Diebstahl steht dort geschrieben, dass Raub und Einbruch-Diebstahl versichert sei. Bedeutet das, dass einfacher Diebstahl nicht versichert ist?

    Vielen Dank
    Chris

    • admin sagt:

      Hallo Chris,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihre Annahme ist korrekt. In unserer Handy- und iPhone-Versicherung ist einfacher Diebstahl nicht eingeschlossen, sondern Raub und Einbruch-Diebstahl. Bei anderen Anbietern hingegen ist Einbruch-Diebstahl oft ausgeschlossen und einfacher Diebstahl kann eingeschlossen sein. Das unterscheidet sich oft, wie auch die weiteren Service-Bedingungen. Unser derzeitiger Kooperationspartner Assurant Solution bietet einen exzellenten Schadenbearbeitungsservice bei günstiger Preis-Leistung. Um diese zu halten, sind Fälle des einfachen Diebstahls oder Verlust durch Liegenlassen nicht beinhaltet.
      Allerdings haben Sie nur bei uns die Möglichkeit einer Bonuszahlung bei Schadensfreiheit. Dazu verbinden Sie sich nach Abschluss der Handyversicherung mit anderen Versicherten. Hier erfahren Sie mehr darüber: https://www.friendsurance.de/so-funktionierts

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

      Viele Grüße –

      Katja Nauck

  2. Felix Blume sagt:

    Ich habe mir überlegt bei ihnen ein handy verichern zu lassen, bin jedoch darauf gestoßen, dass der Vertragsnehmer mit dem Besitzer übereinstimmen muss und dass eltern nicht das handy des kindes versichern können. Nun die Frage warum in ihrem Blog steht folgendes : „Sie können daher als Versicherungsnehmer eine Geräteversicherung für ein Handy abschließen, das Ihr Kind benutzt. Dann sollten Sie aber wissen, dass im Versicherungsfall nicht garantiert ist, dass jede Handyversicherung einen Schaden reguliert, der bei der Nutzung durch ein minderjähriges Kind entstanden ist.“ (vgl. https://www.friendsurance.de/blog/handys-fuer-kinder/). Nun kommt die Frage auf wie man dies lösen kann. Ist es möglich, das Handy über die Eltern zu Kaufen und es dann versichern zu lassen, und wenn ja, ist ein Schaden der durch das Kind verursacht wird gedeckt?

    • admin sagt:

      Hallo Felix,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihre Annahme ist genau richtig – Sie können bei Friendsurance ein Handy versichern, dass Ihr Kind benutzt. Bei Friendsurance versichern Sie Ihr Handy bei unserem Partner Assurant Solutions, die als eine der wenigen Handyversicherungen überhaupt Handys versichern, die von minderjährigen Kindern genutzt werden. Dennoch gelten auch hier immer die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten. Das heißt, der Schaden, den Ihr Kind verursacht ist dann abgedeckt, wenn er sich mit den Versicherungsbedingungen deckt.
      Das heißt, Sie als Elternteil sind dann Versicherungsnehmer und tragen Ihre notwendigen Daten und die Daten des zu versichernden Geräts ein. Der Name des Kindes muss nicht auftauchen. Wählen Sie einfach hier Ihren Gerätetyp aus und Ihr gewünschtes Servicepaket: https://www.friendsurance.de/handyversicherung
      Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie von uns Ihre Aktivierungsemail, die Sie bestätigen müssen. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs erhalten Sie Ihren Handy Schutzbrief und alle Unterlagen per E-Mail und können diese auch jederzeit in Ihrem Account einsehen.

      Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern weiter!

      Beste Grüße

      Katja vom Friendsurance-Team

  3. Ein anderer Chris sagt:

    Hello,

    was ich nicht verstehe: In den Versicherungsbedingungen der Friendsurance Handyversicherung heißt es, Zitat:

    „Das Abhandenkommen durch Diebstahl ist aber nur dann versichert, wenn Sie das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt haben. Sicherer persönlicher Gewahrsam in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn Sie das versicherte Gerät jederzeit so im Blick- oder Körperkontakt haben, dass ein unberechtigter Zugriff auf das Gerät von Ihnen sofort bemerkt und abgewehrt werden könnte. Achten Sie daher insbesondere auf öffentlichen Plätzen auf ihr Gerät. Führen Sie es nicht einfach in unverschlossenen Jacken- oder Hosentaschen oder leicht zugänglich im Rucksack oder einer sonstigen Tasche mit sich und lassen Sie es nie unbeaufsichtigt.“

    Das klingt für mich nach: Das Gerät ist nur versichert, wenn ich es so bei mir habe, dass es nicht geklaut werden kann. (…nur dann versichert wenn vs. sofort bemerkt werden könnte.) Dreht man sich da nicht im Kreis? Ich hab mein Handy immer in der Hosentasche, wenn ich im Suff, im Club, in der U-Bahn oder sonstwo auf einen findigen Typen treffe, der mich ablenkt und das Ding rauszieht, habe ich es gemäß diesen Bedingungen nicht sicher verwahrt – denn ich hätte den Diebstahl ja bemerken und abwehren können.

    Wahrscheinlich hab ich hier den Denkfehler, aber wo?

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Chris,

      Ihre Interpretation des Terminus „Persönlicher Gewahrsam“ ist absolut richtig. Es ist eben so, dass ein Handy nicht in jedem Fall und immer versichert ist. Im Falle des einfachen Diebstahl ist es laut Versicherungsbedingungen notwendig,
      dass Sie das Handy sicher bei sich führen, so dass es nicht direkt von einem Dritten entwendet werden. Ein Handy, das sozusagen in der Jackentasche einer Jacke liegt, die am Garderobenhaken hängt, wäre nicht bei einfachem Diebstahl versichert. Auch wenn das Handy direkt auf einem großen Tisch liegt, und entwendet wird, befand es sich nicht in Ihrem sicheren Gewahrsam. Der Risikoträger hat das Recht dies so einzuschränken und dementsprechend zu regulieren.
      Sicherer Gewahrsam wäre, wenn Sie telefonieren und jemand reist Ihnen das Handy weg oder sie haben das Handy in der verschlossenene Tasche und diese fest um Ihre Schulter gehängt.
      Jedoch muss jeder Fall hier individuell betrachtet werden, wir als Vermittler der Versicherung können nicht im Einzelnen über die Auslegung der Versicherungsbedingungen entscheiden.

      Liebe Grüße

      Katja

  4. Torsten Groß sagt:

    Liebe Katja

    ich würde gerne mein Gerät versichern, es handelt sich um ein neues iPhone 7 Plus. Im Rahmen meines Vertrags mit der Telekom zahle ich 430 Euro, der Rest wird über den Vertrag abgewickelt. Der tatsächliche Wert liegt natürlich höher – wird bei Friendsurance dann also trotzdem der volle Kaufpreis, also 1000 Euro erstattet?

    Herzliche Grüße!
    Torsten

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Torsten,

      du musst bei uns tatsächlich den unsubventionierten Preis des Handys angeben. Denn dieser stellt den Wert des Handys dar und muss auf jedem Handyvertrag ausgewiesen sein.
      Unsere Handyversicherung ist eine Neuwertversicherung. In unserem Premiumpaket mit Rundumschutz (dass ich dir für das iPhone 7 Plus empfehlen würde) ist in den ersten 2 Jahren der Neuwert versichert. Also die 1000 €.
      Wähle hier einfach dein iPhone aus und dein gewünschtes Versicherungspaket:
      https://www.friendsurance.de/handyversicherung
      Wichtig ist, dass du die Originalrechnung des Handys oder eben den Vertrag aufhebst, auf dem der Originalpreis und das Kauf/Vertragsdatum angegeben ist. Dann kann nichts mehr schief gehen.

      Liebe Grüße

      Katja

      • Nemo Mert sagt:

        Hallo ich Grüße dich wenn das Handy auf eine andere Name Person gekauft ist aber ich bin der Benützer ist das Trotzdem Versichert oder machbar oder ist das eine Hinderniss für später wenn Beschädigt wird oder geklaut wird .mfg

  5. Natalie sagt:

    Hallo, im Moment warte ich auf mein repariertes Samsung Galaxy S7 schon seit 2 Wochen und habe kein Ersatzgerät das ich nutzen könnte. Das Handy hatte einen Displayschaden. Über email habe ich mit dem Service in Verbindung gesetzt um zu erfahren wie lang ich noch darauf verzichten müsste, da hat man doch tatsächlich gesagt bis zu insgesamt 4 Wochen??? Im nächsten Shop könnte ich das Handy am nächsten Tag abholen wenn ich es in Auftrag gegeben hätte. Warum muss man denn so lange auf ein repariertes Gerät warten? Heutzutage echt undenkbar….:(

    • admin sagt:

      Hallo Natalie,
      wir sind hierbei nicht die Versicherung und daher auch nicht für die Regulierung und Auswahl der Raparatur-Dienstleister zuständig. Es tut uns leid, dass wir dir nicht weiterhelfen können.

      Was wir dir jedoch zur langen Reparaturzeit sagen können:
      Nach Rücksprache mit unserem Partner, haben wir erfahren, dass Samsung aktuell Probleme hat, die Dienstleister in Europa mit Ersatzteilen zu beliefern.
      Dadurch kommt es leider zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Aufträge.

      Beste Grüße
      Dein Friendsurance Team

  6. Udo Wirwal sagt:

    Hallo,

    da ich für meine Tochter ( neues IPHONE 6) eine Versicherung suchte hatte ich mich für Ihre Versicherung entschieden.
    Nach den üblichen Anmeldungen und auch Nachweis per gescannten Kassenbon bekam ich die Police.
    Nun ist ein Displayschaden passiert.
    Ihre Versicherung weigert sich aber den Schaden zu bezahlen, weil ich nicht mit dem ausgeblichenen Kassenbon den Kauf nachweisen kann ?

    Die Police bekommt man doch erst wenn man alles nachweist.

    Ich rate jeden von einem Abschluss bei dieser Versicherung ab.

    Man wird auf die Versicherungsklauseln hingewiesen und das war es.

    Ich bin selber im Kundenservice tätig, zu Ihrem Handling mit den Kunden fällt mir nichts mehr ein.

    Mit freundlichen Grüßen U. W.

  7. Aku sagt:

    Hallo ich hab mal eine Frage.
    Der Freund von meiner Mutter hat mir ein Handy gekauft und Versichern lassen und mein Handy ist jetzt Kaputt kann ich mit der Rechnung zu Vodafone gehn und es selbst einschicken oder Muss es der Freund von meiner Mutter machen ?

  8. Luise sagt:

    Hallo!

    Ich habe einen Schaden am Handy, der unter Schönheitsfehler fällt. Muss ich es trotzdem melden?

    LG

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Luise,

      dein Versicherungsschutz bei der Assurant Versicherung umfasst alle Schäden, die die Benutzung deines Telefons beeinträchtigen.
      Einen Schönheitsfehler musst du daher nicht melden.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  9. Anna sagt:

    Hallo,
    Ich habe 2015 die Handyversicherung beim Kauf abgeschlossen und überlege sie nun zu verlängern. Lohnt sich das und wo kann ich die Konditionen dafür einsehen?
    Viele Grüße,
    Anna

  10. ae sagt:

    Der Abschluss der Versicherung setzt die Angabe von Kaufdatum und IMEI voraus. Da die IMEI bei Online-käufen nicht vor der Lieferung vorliegt, kann die Versicherung nicht vor Lieferung abgeschlossen werden.

    Ist die Annahme korrekt, dass damit das Lieferdatum als Kaufdatum im Sinne des Vertrages gilt und der Schutz sofort gilt? (Und damit nicht erst vier Wochen nach dem Datum der Online-Bestellung?)

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo!

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Wenn Sie Ihr Handy online erwerben und bei Kaufabschluss noch keine IMEI/Seriennummer vorliegen haben, können Sie die IMEI im Online-Formular ganz einfach mit Nullen oder Einsen auffüllen. Wichtig ist dann nur, dass Sie uns per Mail oder Telefon umgehend die IMEI mitteilen, sobald Sie das Handy vorliegen haben. Dann nehmen wir in unserem System die entsprechenden Änderungen vor. In jedem Fall gilt das Kaufdatum für die Versicherung.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  11. Markus sagt:

    Hallo Patty,
    ich habe ein Samsung Galaxy S8 von Privat gekauft. Das Handy ist versiegelt übergeben worden und der Lieferschein von Vodafone wurde mir von dem Verkäufer mitgeliefert. Dort sind alle Daten vermerkt außer der Kaufpreis und es ist natürlich die Adresse vom Verkäufer drauf…

    Bekomme ich jetzt bei Ihnen, bei Abschluss einer Handyversicherung Probleme wenn eine Regulierung anstehen würden?

    Lieben Gruß von mir;-)
    Markus

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Markus,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Wichtig ist vor allem, dass Sie zusätzlich zum Lieferschein auch die Rechnung des Telefons vorliegen haben. Außerdem müssen Sie je nach Tarif das maximale Alter des Smartphones beachten.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  12. Ich sagt:

    Hallo hätte Interesse an einer Dibstahlversicherung für handy ist ein einfacher Dibstahl also wenn es von mir aus der Jacke gestohlen wird überhaupt Versichert?

    • admin sagt:

      Hallo Ich,

      vielen dank für Ihren Kommentar.
      Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Handyversicherung interessieren und helfen Ihnen bei Ihren Fragen gerne weiter.

      Im Premium-Tarif ist der einfache Diebstahl versichert, jedoch muss in dem Fall die Jackentasche verschlossen gewesen sein.
      Haben Sie als Bestohlene/r, bei einfachem Diebstahl fahrlässig gehandelt (z.B. die Handtasche/Jackentasche nicht verschlossen oder keinen Körperkontakt zum Handy gehabt), übernimmt die Versicherung den Schaden nicht.

      Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance Team

  13. Beate Beisel sagt:

    Wenn ich mein neues Handy bei Ihnen versichere – und mein minderjähriges Kind benutzt und beschädigt es, fällt das unter den Versicherungsschutz? Was ist, wenn mein Kind schon über 18 ist? Frage also: Ist das Gerät direkt versichert oder bin ich quasi versichert bei der Benutzung des Geräts?

    • admin sagt:

      Hallo Beate,

      der Versicherungsschutz greift in der Regel nicht bei Schäden, die vom eigenen Kind verursacht wurden.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  14. Lars sagt:

    Hallo,

    Ist es auch möglich ein Vertragshandy zu versichern? also z.B. wenn ich mit bei Telekom einen Vertrag + Handy kaufe kann ich dann dieses Handy auch versichern oder geht das nicht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo,

      ja, gern können Sie auch ein Handy aus einem Vertragsangebot über Friendsurance versichern. Als Kaufpreis geben Sie dann bitte den aktuellen Marktpreis des Gerätes an und nicht den subventionierten Preis, den Sie bei dem Anbieter gezahlt haben.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  15. Anke sagt:

    Hallo,
    habe das Handy gestern online bestellt/gekauft und es heute im Laden abgeholt.
    Gilt das Kaufdatum dann von gestern oder heute?
    VG

  16. David sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe vor 2 Wochen ein neues Handy gekauft. Nun fahre ich in zwei Wochen in Urlaub und würde es daher gerne versichern. Gibt es eine Möglichkeit die 4-Wochen Wartezeit zu überspringen?
    ZB mit einem höheren Beitrag?

    Viele Grüße
    David

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo David,

      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Es gibt keine Möglichkeit die vierwöchige Wartefrist zu umgehen, wenn die Versicherung nicht direkt am Kaufdatum abgeschlossen wurde.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  17. Bauer Tina sagt:

    ich habe mein Handy immer in einer Innentasche mit geschlossenem Reißverschluß im Rucksack ebenfalls mit verschlossenem Reißverschluß.
    Ist mein Handy so gegen (Trick-)Diebstahl versichert?
    Beste Grüße
    Bauer

    • admin sagt:

      Hallo Tina,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Hier kommt es in der Regel auf den individuellen Einzelfall an.
      Allgemein wird dies allerdings nicht von der Versicherung abgedeckt, da der „sichere, persönliche“ Gewahrsam nicht anzunehmen
      ist und ein Diebstahl in der Regel nicht umgehend bemerkt wird.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  18. Maximilian Herckelrath sagt:

    Guten Abend,

    Ich habe mir vor zwei Tagen ein neues, eingeschweißtes Smartphone von privat gekauft und bar bezahlt.
    Den Lieferschein habe ich mit bekommen, und dort sind auch alle Daten wie z.B. Die IMEI drauf. Allerdings habe ich keinen Beleg für den Kaufpreis, was kann hier dann getan werden und ist dann eine Versicherung möglich? Geht zur Not ein Beleg Einer Geld Abbuchung?

    • admin sagt:

      Hallo Maximilian,
      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Für den Abschluss einer Versicherung ist es wichtig, dass Sie zusätzlich zum Lieferschein
      auch die Rechnung des Telefons vorliegen haben. Im Schadensfall gibt es sonst Probleme mit der
      Schadensregulierung seitens der Versicherung.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  19. Ibrahim sagt:

    Hallo,
    ich habe neu Handy gekauft mit o2 Vertrag.(2 Jahre dauert)
    Einmalig habe ich 49€ bezahlt.
    Was muss ich Kaufpreis geben und habe ich 2 IMEI .
    Danke

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Ibrahim,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Geben Sie als Kaufpreis bitte den aktuellen Marktwert Ihres Gerätes an.
      Da es sich bei Ihrem Handy vermutlich um ein Dual-SIM Gerät handelt, gibt es auch zwei zugehörige IMEIs.
      Für einen Vertragsabschluss reicht es allerdings aus, wenn Sie nur eine der beiden, nämlich die IMEI 1, angeben.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  20. Marianne Ramlow sagt:

    Hallo, ich habe am 21.05.2019 mein Handy Online gekauft und heute am 22.05. geliefert bekommen. Ist der 22.05. Kauftag oder wird bei Online Kauf der Bestelltag als Kauftag angenommen. Das würde letztendlich bedeuten 4 Wochen kein Versicherungsschutz. Das kann ja irgendwie nicht sein, denn Bestellung und Lieferung erfolgt bei Online nicht am gleichen Tag.

    • admin sagt:

      Hallo Marianne,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Beim Kauf Ihres Handys werden Sie sicher eine Rechnung bekommen haben.
      Das Datum, das Sie auf dieser Rechnung vorfinden, zählt beim Abschluss der Versicherung als Kaufdatum, das Sie angeben müssen. Bei weiteren Fragen zur Handyversicherung können Sie sich auch gerne an unseren Support unter support@friendsurance.de wenden.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  21. Konrad sagt:

    Hallo, ich habe ein Handy als Vertragshandy gekauft. Auf der Rechnung ist das Smartphone mit einem Wert von 630€ gekennzeichnet mit einem Kundenrabatt von 1€. Nun habe ich die 630€ als Kaufpreis angegeben, aber erst im Nachhinein festgestellt, dass es sich dabei um den Nettopreis handelte. Brutto wäre es somit 749,70€. Kann das zu Problemen kommen bzw. muss ich das korrigieren lassen. Der aktuelle Marktwert liegt sowieso bei 600€.
    Danke!

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Konrad,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. In beiden Fällen (630 Euro bzw. 749,70 Euro) fällt die Deckungssumme in die Kategorie von bis zu 750 Euro – daher ist keine Korrektur notwendig.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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