Handy-Diebstahl: So melden Sie den Schaden Ihrer Handyversicherung

• Katja Nauck • 8 Kommentare • 

Ihr Handy wurde gestohlen und Sie möchten den Handy-Diebstahl Ihrer Handyversicherung melden? Wir erläutern, für welche Arten von Diebstahl Ihr Versicherungsschutz gilt und führen Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte, die man bei Handy-Diebstahl beachten muss.

Friendsurance Handydiebstahl Handyversicherung

Einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub – was ist versichert?

Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl bedeutet, dass Ihr Handy aus einem verschlossenen Raum oder dem verschlossenen KfZ entwendet wurde. Es müssen eindeutige Einbruchspuren an Türen oder Fenstern vorliegen, die beweisen, dass eine fremde Person unberechtigt eingedrungen ist. Dabei muss es sich um einen verschlossenen Raum handeln, zu dem nur Sie den Schlüssel oder Zugang haben können. Es darf in diesem Fall keinen Zweitschlüssel geben. Wenn der Einbruch in das verschlossene Kfz erfolgte und das Handy entwendet wurde, dann gilt der Versicherungsschutz nur, wenn sich das Handy nicht sichtbar z. B. im Handschuhfach, dem Kofferraum oder einer anderen nicht-sichtbaren Tasche befand.

Ein Beispiel

Sie kommen aus dem Urlaub zurück und finden die Terassentür aufgebrochen. An der Tür befinden sich Einbruchsspuren. Mehrere Elektrogeräte darunter Ihr Smartphone befinden sich nicht mehr in der Wohnung.

Raub

Um Raub handelt es sich, wenn sich eine fremde Person durch Nötigung oder Gewalt Ihr Handy aneignet und sie bedroht. Hier gilt der Versicherungsanspruch nur, wenn man zur Handyherausgabe genötigt oder mit (körperlicher) Gewalt bedroht wurde.

Ein Beispiel

Sie sitzen abends in der U-Bahn. Eine fremde Person kommt plötzlich auf Sie zu, zückt ein Messer und fordert die Herausgabe Ihres Handys.

Einfacher Diebstahl

Um einfachen Diebstahl handelt es sich, wenn sich ein Dritter bewegliche Sachen rechtswidrig aneignet. Dabei sind Raub und Einbruch-Diebstahl ausgeschlossen.

Ein Beispiel

Sie sind unterwegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln und lesen in der überfüllten U-Bahn auf Ihrem Smartphone. Plötzlich kommt es kurz vor dem nächsten Halt zu einem Gedränge und Ihr Handy fällt auf dem Boden. Während Sie aussteigen, wird Ihr Handy entwendet und der Dieb ist über alle Berge.

Achtung: Bei allen Service-Paketen der Friendsurance Handyversicherung sind Sie bei Einbruchdiebstahl und Raub umfassend versichert. Einfacher Diebstahl wie soeben geschildert, ist jedoch nicht mit im Versicherungsumfang enthalten, da das aktuelle Preis-Leistungsverhältnis sonst nicht gewährt werden könnte. Die Regulierung von Fällen des einfachen Diebstahls würde eine deutlich höhere Prämie fordern. Denn die Versicherung muss prüfen, inwiefern sich das Handy in Ihrem persönlichen Gewahrsam befand und die nötige Sorgfalt eingehalten wurde. Wir werden schauen, ob es möglich ist, in Zukunft einen möglichst günstigen und fairen Handytarif inklusive Absicherung gegen einfachen Diebstahl anzubieten.

1. Schritt: Wo muss ich mich zuerst melden?

Innerhalb von 48 Stunden muss der Einbruch-Diebstahl oder Raub bei der Polizei angezeigt werden. Mehr zu diesem Schritt erfahren Sie auch hier in unserem Artikel “Handy geklaut – Was tun bei Handy-Diebstahl?”.

Mit dem Nachweis dieser Diebstahlanzeige müssen Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrer Handyversicherung melden. Wenn Sie Ihre Handyversicherung über Friendsurance abgeschlossen haben, können Sie Ihren Schaden direkt unter unserer kostenlosen Hotline (0800-087 088 0) oder im Kundenkonto melden. Zusätzlich müssen Sie auch die Versicherung direkt kontaktieren und alle notwendigen Dokumente einreichen.

2. Schritt: Was muss ich bei der Schadensanzeige beachten?

Als nächsten Schritt müssen Sie dann eine Schadensanzeige ausfüllen und der Versicherung ein paar Dokumente zukommen lassen. Wichtig sind hierbei besonders die Diebstahlanzeige bei der Polizei und der Kaufvertrag des Handys mit dem Datum des Kaufs, um den Wert des Handys ermitteln zu können. Des weiteren benötigen Sie die IMEI Nr. Ihres Handys, damit Ihr Gerät eindeutig identifiziert werden kann. Mit der IMEI Nr. kann Ihr Provider das Handy auch sperren, sollte sich nach dem Diebstahl die SIM-Karte noch im Gerät befinden. Wir verraten Ihnen in unserem Blogartikel über die IMEI Nummer, wie Sie diese ermitteln und was Sie dazu noch wissen sollten.

Hinweis

Bei der Friendsurance Handyversicherung macht es übrigens bei Diebstahl keinen Unterschied, ob Sie als Besitzer selbst das Handy benutzt haben, als es gestohlen wurde oder eine andere Person. Bei anderen Anbietern kann dies unterschiedlich sein. Wir empfehlen daher, unbedingt vorher einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.

3. Schritt: Wann meldet sich die Handyversicherung bei mir?

Die Versicherung meldet sich zeitnah bei Ihnen und fragt gegebenenfalls nach weiteren Dokumenten, um die Schadensregulierung zum Abschluss bringen zu können. Sind Folgekosten durch Fremdtelefonate Teil des entstandenen Schadens, muss beispielsweise ein Einzelverbindungsnachweis erbracht werden. Sie prüft im Einzelfall, ob der Schaden unter den Versicherungsschutz gemäß der Versicherungsbedingungen fällt. Prinzipiell gilt, je schneller Sie der Versicherung die Dokumente zukommen lassen, umso schneller kann sie den Schaden auch regulieren. Am Ende der Schadensregulierung steht bei einem positiven Bescheid, dass Sie sich ein Gerät gleicher Art und Güte zum Zeitwert neu kaufen können. Dafür treten Sie in Vorkasse und erhalten danach den Betrag von der Versicherung gegen Nachweis der Rechnung zurück.

 

8 Meinungen

  1. Its me sagt:

    Sie sollten das mal dringend ändern…ich wollte das schon abbrechen weil kein Diebstahl mit versichert ist !!!

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo,

      in unserem Premium-Tarif ist der Verlust durch Diebstahl mit abgesichert. Wenn Sie zu unseren Tarifen Fragen haben, schreiben Sie uns gern.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

      • David sagt:

        Hallo,

        einfacher Diebstahl wird nicht abgesichert steht im Text, also auch nicht im Premium-Tarif oder? Wenn das Handy wie o. g. in der Ubahn verloren geht und entwendet wird, sitz ich demnach selber auf den Kosten.

        • Patty Kemnitz sagt:

          Hallo David,
          der Versicherer unterscheidet im Premium-Tarif zwischen Einbruchdiebstahl (das Handy wurde, durch gewaltsames Eindringen, aus der Wohnung entwendet), Raub (das Gerät wurde unter Gewaltandrohung entwendet) und einfachem Diebstahl (das Handy wurde unbemerkt entwendet, z.B. aus der Hosentasche oder der Jackeninnentasche). Hat der Bestohlene, bei einfachem Diebstahl fahrlässig gehandelt (z.B. die Handtasche nicht verschlossen oder keinen Körperkontakt zum Handy gehabt), übernimmt die Versicherung den Schaden nicht.
          Jeder Fall wird einzeln geprüft und die Versicherung entscheidet, ob ein Schaden reguliert wird.
          Der Blogartikel ist bereits aus dem Jahr 2015 und seitdem haben sich die Versicherungsbedingungen geändert. Wir werden Änderungen am Text vornehmen, vielen Dank für den Hinweis!

          Viele Grüße,
          Patty Kemnitz

  2. Christian sagt:

    Hallo Friendsurance-Team,

    den getätigten Aussagen kann ich hier teilweise nicht zustimmen. Mir wurde das Handy gestohlen und ich hatte es in meiner vorderen Jeanshosentasche. Dadurch ist ja der zu erfüllende Körperkontakt gegeben. (Eine Jeanshosentasche ist auch keine offene Hosentasche) Leider weigert sich Friendsurance nun das Handy zu ersetzen.

    Somit ist für mich quasi klar, dass Friendsurance keinerlei einfachen Diebstahl zahlen wird. Hätte ich den Diebstahl bemerkt, hätte ich ja versucht ihn zu verhindern und hätte infolge dessen entweder mein Gerät noch, oder es wäre zu einem Raub gekommen. Da Raub meistens sowieso schon von der Haftpflicht abgedeckt wird ist für der Premium-Tarif absolut sinnlos.
    Diebstahl ist in diesem Fall nur Diebstahl wenn man ihn bemerkt, etwas Paradox.

    In meinem Schriftverkehr wurde meine Argumentation, dass ich vom Diebstahl nichts bemerkt habe, entweder als nicht schlüssig abgetan oder der Diebstahl hätte nur gezählt, wenn ich meine Hand noch zusätzlich auf der Hosentasche gehabt hätte. Jedoch, hätte ich meine Hand auf der Hosentasche gehabt, wäre zu 100% wiederum angezweifelt worden, wie dann das Handy geklaut werden hätte können. Da die Beweislast hier wohl bei mir liegt und nicht bei der Versicherung, bin ich mir sicher Friendsurance wird niemals bei einfachem Diebstahl (auch ohne Fahrlässigkeit) den Versicherungsbetrag auszahlen.

    Eine sofort nach dem Diebstahl getätigte Aussage bei der Polizei ist hier auch nichts Wert.

    Daher kann ich jedem der den Premium-Tarif abschließen will, um vor einem Diebstahl versichert zu sein, nur abraten.

    Viele Grüße
    Christian

    • admin sagt:

      Hallo Christian,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Die Entscheidung darüber, ob ein Schaden reguliert wird, fällt das Versicherungsunternehmen Assurant Solutions.
      Auf diese Entscheidung hat Friendsurance als Versicherungsvertreter keinen Einfluss.
      Es besteht die Möglichkeit, gegen die Ablehnung der Assurant Widerspruch einzulegen. Dann wird Ihr Fall erneut geprüft.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  3. Jasse sagt:

    Was für ein Quatsch, Friendsurance-Team!
    Selbes habe ich mir heute auch gedacht als ich mir die Premium-Versicherung angeschaut und daraufhin die Bedingungen durchgelesen hab. Die Versicherungsbedingungen sind so dämlich formuliert, dass absolut KEIN einfacher Diebstahl abgedeckt sein wird. Die Versicherung verlangt, dass man beim Diebstahl die Hand auf der Tasche gehabt haben muss. Selten so einen paradoxen Stuss gelesen. Ich bin der Meinung von Christian und kann jedem nur davon abraten die Premium-Versicherung abzuschließen!

    • admin sagt:

      Hallo Jasse,
      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Grundsätzlich wird im Premium-Tarif zwischen Raub, Diebstahl und Einbruchdiebstahl unterschieden.
      Bei fahrlässigem Handeln des Bestohlenen, beispielsweise einer unverschlossenen Handtasche oder Aufbewahrung des Handys ohne Körperkontakt wird der Schaden im Falle eines einfachen Diebstahls nicht von der Versicherung übernommen.
      Die Entscheidung darüber, ob ein Schaden reguliert wird, liegt jedoch bei dem Versicherungsunternehmen Assurant Solutions.
      Friendsurance hat auf diese Entscheidung als Versicherungsvertreter keinen Einfluss.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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