Steuererklärung: Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

• Katja Nauck • 2 Kommentare • 

Der 31. Mai rückt näher – der Stichtag für die Einkommenssteuererklärung. Sie sitzen gerade wie viele Arbeitnehmer über Ihren Unterlagen und fragen sich, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnt? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Steuererklärung 2014 und verraten Ihnen vor allem, welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzen können.

Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen © Friendsurance

1. Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung („Pflichtveranlagung“) richtet sich nach der Art und Höhe des Verdienstes und nach der Steuerklasse.

Eine Steuererklärung abgeben muss jeder, …

  • der monatliche Netto-Einkünfte von mehr als 410 € hatte. Dazu zählen ebenfalls Einkünfte wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter- oder Elterngeld, das nicht versteuert wurde.
  • der mit seinem Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor nutzt. Das sogenannte Faktorverfahren ermöglicht Ehepartnern, die nahezu gleich verdienen, eine gerechetere Verteilung der Lohnsteuerlasten, so dass man am Jahresende weniger nachzahlen muss.
  • der im jeweiligen Jahr Lohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig erhielt, der nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.
  • Generell ist man zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung verpflichtet, wenn man sogenannte Freibeträge in Anspruch genommen hat, oder als Selbstständiger, Rentner oder Vermieter Einkünfte über den Grundfreibetrag von 8.354 € erzielte.

2. Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Wer zur Steuererklärung nach den oben genannten Punkten verpflichtet ist, muss seine Pflichtveranlagung eines Jahres bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Dies gilt aber nur für jene, die ihre Steuererklärung eigenständig, ohne Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins einreichen. Der Steuerberater oder Hilfeverein muss die Steuererklärung bis zum 31. Dezember des Folgejahres für Sie einreichen. Im Einzelfall können Sie eine Fristverlängerung erwirken, wenn Sie z. B. geforderte Unterlagen noch nicht vorliegen haben. Sie erhalten immer eine Fristverlängerung bis zum 30. September, wenn Sie eigenständig Ihren Ansprechpartner beim Finanzamt kontaktieren.

Wer eine Steuererklärung freiwillig einreichen möchte, hat bis zu vier Jahre Zeit dafür. Das heißt, Sie hätten als Freiwilliger in diesem Jahr noch die Möglichkeit Ausgaben von 2011 geltend zu machen. Für das Steuerjahr 2014 können Sie Ihre Erklärung bis Ende 2018 einreichen (§ 169 Abgabenordnung). Generell sollte man sich aber nicht zu lange Zeit mit einer Steuererklärung lassen, da es mit fortschreitender Zeit schwieriger wird, alle Belege und Sachverhalte richtig zuzuordnen.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht fristgerecht einreiche?

Sollten Sie mit der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung im Verzug sein, drohen Ihnen Mahngebühren und Verspätungszuschläge, die Ihnen das Finanzamt in einem Brief, zusammen mit einem neuen Abgabetermin, mitteilen wird. Der Verspätungszuschlag darf vom Finanzamt in Höhe von bis zu 10 % des festgesetzten Steuerbetrags (jene jährliche Steuerzahlung, die Sie ans Finanzamt abtreten müssen), maximal jedoch 25.000 € angerechnet werden. Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, legt das Finanzamt eigenständig eine Schätzung fest, die besonder für Selbststände meist nachteilig ausfällt.

3. Welche Vorteile bringt mir die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

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Wenn Sie in einem Jahr viele Ausgaben hatten, kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Das heißt für Sie, dass Sie zahlreiche Kosten geltend machen und durch die Steuererklärung zurückerhalten. Laut Bund der Steuerzahler erhält jeder Steuerpflichtige im Durchschnitt bis zu 800 € nach Abgabe seiner Steuererklärung zurück. Besonders lohnt es sich bei:

  • Werbungskosten wie z.B. Fahrten zur Arbeit, Kontogebühren, Bewerbungskosten, Kosten eines Umzugs in Zusammenhang mit einer neuen Arbeitsstelle
  • außergewöhnlichen Belastungen wie hohen Krankheitskosten, die Beschäftigung von Handwerkern und anderen “haushaltsnahen” Dienstleistern (für die Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie 20% zurück)
  • Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe, Renovierung der Wohnung, Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers und Ihre Altersvorsorge

Eine Steuererklärung für Single-Haushalte und Angestellte ist nicht so kompliziert auszufüllen, wie sie denken. Sie können die Steuererklärung direkt selbst via Elster online ausfüllen. Oder Sie ziehen günstige Steuersoftware wie z.B. das WISO Steuer-Sparbuch oder Smartsteuer zurate, die Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen und Ihnen mit Erklärungen zu einzelnen Punkten zur Seite stehen.
Wenn Sie im letzten Jahr geheiratet haben, lohnt sich die Abgabe einer Lohnsteuererklärung besonders: Ehepaare können Ihre Ausgaben gemeinsam veranlagen und für das gesamte Jahr nach dem vorteilhaften Splittingtarif versteuern.

4. Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich nicht zuletzt, weil Sie die Kosten einiger Versicherungsleistungen und privater Vorsorge geltend machen können. Dabei gilt die Unterscheidung von Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken und jenen Tarifen, die den Versicherten gegen private Risiken absichern. Versicherungen, die ein berufliches Risiko absichern, können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das wären z. B. die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung oder Diensthaftpflichtversicherung, ebenso wie Beiträge zum Arbeitsrechtsschutz. Die Absicherung privater Risiken gilt nicht als Werbungskosten, kann aber als Sonderausgaben angerechnet werden.

Folgende Versicherungen können als sog. Vorsorgeraufwendungen angegeben werden:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kapitallebens- und Risikolebensversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorge und Riester-Verträge

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Sonderausgaben, die in voller Höhe abgesetzt werden können (jedoch ohne Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer), ebenso wie die private Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung können maximal 76 % der Beiträge abgesetzt werden. Wer sich eine Riester-Zulage sichert, kann jährlich bis zu 2.100 € als Sonderausgabe anrechnen lassen.

Die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten für Versicherungen beträgt für Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €. Wenn Sie verheiratet sind, gilt jeweils der doppelte Betrag. Sie sollten daher zunächst prüfen, ob Sie durch Ihre Jahresbeiträge diesen Höchstbetrag überschritten haben. Wenn ja, können Sie eventuell weitere Versicherungen, die beruflich bedingt sind, als Werbungskosten absetzen. Wenn nicht, lohnt es sich, weitere Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung anzugeben.

Welche Kosten kann ich als weitere Sonderausgaben von der Steuer absetzen?

Sonderausgaben sind alle privaten Ausgaben der Lebensführung, die vom Staat steuerlich begünstigt werden. Dazu gehören neben den erwähnten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und weitere Versicherungen wie Unfall- und Haftpflichtversicherung auch:

  • Unterhalt
  • Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für eine Erstausbildung
  • privates Schulgeld

Die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen

Der Staat unterstützt die Bürger dabei, sich gegen Risiken abzusichern. Daher können die Haftpflichtversicherung ebenso wie die KfZ-Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Die Angabe dieser Versicherungen wirkt sich aber nur aus, wenn Sie unterhalb der festgelegten Höchstgrenze liegen.

Um die Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass diese Police besteht. Hierfür müssen Sie die Kopie des Versicherungsvertrags einreichen und einen Kontoauszug, der nachweist, dass Sie im betreffenden Steuerjahr Beiträge zur Haftpflichtversicherung gezahlt haben. Meist genügt nach einmaligem Vorlegen des Vertrags die Angabe der Beitragssumme für die Folgejahre. Wenn Sie die Steuererklärung online über Elster eingeben, benötigen Sie den Nachweis des Kontoauszuges nicht. Sie sollten ihn jedoch bei Nachfragen vorlegen können.
Sie tragen Ihre Angaben zur Haftpflichtversicherung in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ (in Zeile 46 bis 50) Ihrer Einkommenssteuererklärung ein.

Neben der Privat-Haftpflicht- und KfZ-Haftpflichtversicherung können Sie folgende weitere Arten von Haftpflichtversicherungen geltend machen:

  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht

Sonderfall KfZ-Haftpflichtversicherung: Kann ich die KfZ-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Die KfZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, da sie Schadenleistungen gegenüber Dritten absichert, die mit dem eigenen KfZ verursacht werden. Hier kommt der Staat dem Bürger entgegen, indem man die KfZ-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend machen kann: entweder als sonstige Vorsorgeaufwendung oder als Betriebskosten, wenn man als Selbstständiger ein eigenes Unternehmen besitzt. Alle anderen das KfZ betreffenden Versicherungen wie Voll- und Teilkaskoversicherung können nicht steuerlich abgesetzt werden.

Die Beiträge zur KfZ-Haftpflichtversicherung können insgesamt als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn sie weder Betriebs- noch Werbungskosten sind. Wer sein KfZ nur für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nutzt, kann seine KfZ-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings lohnt sich das nur, wenn der Höchstbetrag von 1.900 € für Arbeitnehmer und Rentner und 2.800 € für Selbstständige mit der Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft ist.
Wenn Sie Ihr Auto für zahlreiche Dienstfahrten nutzen und ein Fahrtenbuch führen, können Sie die Kosten der KfZ-Haftpflichtversicherung auch als Werbungskosten absetzen. Dazu müssen Sie den Kilometersatz Ihrer Dienstfahrten ausrechnen.

Die Hausratversicherung von der Steuer absetzen

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann auch die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Der Anteil des absetzbaren Versicherungsbeitrags berechnet sich nach der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.

Haben Sie Fragen zur Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung? Dann hinterlassen Sie uns doch einen Kommentar. Wir helfen Ihnen gern weiter!

2 Meinungen

  1. Micha sagt:

    Ihr schreibt einen Artikel über die Angabe von Versicherungen in der Steuererklärung und erwähnt dabei nicht wie man dabei mit dem Schadensfrei-Bonus umgehen muss? WTF

    • admin sagt:

      Hallo Micha,
      danke für den Kommentar. Es handelt sich bei diesem Beitrag um einen allgemein gehaltenen Artikel, der sich um die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten dreht. Wir beschreiben grob, was möglich sein könnte. Wie das in einem ganz konkreten Fall aussieht, sollte man mit einem Steuerberater abklären. Wir weisen in dem Beitrag zudem darauf hin, dass die Versicherungen, bei denen der Schadensfrei-Bonus existiert, sehr nachrangig und nur selten überhaupt absetzbar sind. Selbst dann ist der Schadensfrei-Bonus irrelevant, da Sie als Kunde Ihren „Versicherungsbeitrag“, also nur den Teil, der zur Versicherung geht, absetzen können. Den Teil, den Sie ggf. als Bonuszahlung erhalten, ist davon nicht betroffen.
      Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

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