Für diese Sachschäden brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung

• Katja Nauck • 52 Kommentare • 

Im ersten Teil unseres Artikels “Für diese Personenschäden brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung” erläuterten wir, warum eine Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt ist und für welche Fälle von Personenschäden sie absichert. Diesmal stellen wir eine Reihe typischer Situationen vor, die zu Sachschäden und Vermögensschäden führen können, für die eine Haftpflichtversicherung einspringt und haben wichtige Tipps, wie man einen Schaden korrekt an die Versicherung meldet.

Haftpflichtversicherung Sachschaeden © friendsurance

Sachschäden sind solche Schäden, die Sachgegenstände anderer Personen betreffen und Vermögensschäden solche, die das finanzielle Vermögen Dritter betreffen. Damit Sie sich darunter etwas vorstellen können, erläutern wir beispielhafte Situationen, in denen solche Schäden passieren können.

Beispiele für Sachschäden:

Der fleißige Umzugshelfer:

Jeder kennt diese Situation – man erklärt sich bereit, Freunden beim Umzug zu helfen. Beim Tragen des neuen LED-Fernsehers achtet man nicht auf die Treppenstufen und stolpert. Rums – der Fernseher gleitet aus den Händen und lässt sich danach nicht mehr anschalten.

Hier greift die Haftpflichtversicherung und zahlt die Reparatur oder einen neuen Fernseher. Denn auch wenn man befreundet ist, sind 500 € für einen nagelneuen Fernseher viel Geld. Die Haftung gilt aber nur, wenn Gefälligkeitsschäden in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen sind. Bei der privaten Umzugshilfe handelt es sich um eine Gefälligkeit.
Eine Gefälligkeit ist eine Arbeitsleistung, die man einer anderen Person unentgeltlich entrichtet. Im Normalfall trägt immer derjenige das Risiko für Schäden, der sich unentgeltlich helfen lässt. Darüber sollte man sich im Klaren sein, bevor man sich von Freunden privat beim Transport wertvoller Gegenstände helfen lässt.

Die schusselige Freundin:

Sie sind zu Besuch bei einer Freundin. Auf dem Tisch liegt ihr iPad. Sie stolpern in den neuen Schuhen so unglücklich über den Teppich, dass Sie auf den Tisch fallen und das iPad direkt vom Tisch fegen. Dabei hat der Bildschirm des Tablets unschöne Kratzer und Risse abbekommen.

Solche Sachschäden übernimmt meist nicht die Herstellergarantie, wie viele es denken. Denn der Schaden wurde durch eine Person verursacht. Hier ist man als Verursacher des iPad-Schadens nur über die eigene Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese würde je nach Schaden die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes übernehmen.

Der leichtfertige Gast:

Sie verbringen Ihren Urlaub auf den Malediven in einem 5 Sterne-Hotel. Beim Zähneputzen mit der elektrischen Zahnbürste fällt die Bürste ins Waschbecken, welches daraufhin einen Riss bekommt.

Auch im Urlaub greift die Haftpflichtversicherung europa- und weltweit bis zu einer bestimmten Grenze, wenn man selbst schadhaft einen Sachschaden im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung verursacht hast. Vor allem, wenn es sich wie hier um teure Sonderanfertigungen und Armaturen handelt, kann es zu hohen Reparaturkosten kommen, die das Hotel oder der jeweilige Vermieter in Rechnung stellen würde.

Erstattet wird immer nur der Zeitwert

Von einer Haftpflichtversicherung wird oft erwartet, dass der Kaufpreis erstattet wird. Doch der Geschädigte erhält lediglich den Zeitwert zurück. Denn Gebrauchsgegenstände verlieren mit den Jahren an Wert. Bei der Errechnung des Zeitwertes wird daher Alter und Nutzung vom Kaufpreis des Gegenstandes abgezogen. Des weiteren kommt es auch darauf an, welches Teil am Gerät beschädigt wurde. Man kann also sagen, dass die Erstattung immer in Höhe des Marktpreises für gebrauchte Sachgegenstände liegt.
Dabei solltest du allerdings bedenken, dass das bei jedem einzelnen Gerät oder Gegenstand sehr unterschiedlich sein kann und von vielen weiteren Faktoren abhängt. Es gibt so genannte Zeitwertrechner, mit denen sich dieser Wert vorab ungefähr ausrechnen lässt. Wenn z. B. ein Sachschaden mit einem Flachbildfernseher passiert ist, der 1 Jahr alt war, dann könnten Sie sich auch daran orientieren, was dieser derzeit auf dem Gebrauchtmarkt wert wäre. Den konkreten Zeitwertbetrag errechnet die Versicherung mithilfe einer Zeitwerttabelle.

Beispiele für Vermögensschäden:

Ein Vermögensschaden entsteht dann, wenn einer anderen Person unwillentlich ein erfolgreicher Geschäftsabschluss verhindert wurde.

Das zugeparkte Auto:

Sie haben es eilig und suchst sich irgendwo einen Parkplatz für das Auto. Ein Immobilienmakler ist auf dem Weg zu einem wichtigen Kundentermin – heute soll die Vertragsunterzeichnung stattfinden. Er kommt zu seinem Auto und sieht, dass vor ihm ein anderes Fahrzeug so geparkt hat, dass er nicht die Möglichkeit hat, loszufahren. Sie bekommen davon nichts mit, weil Sie sich nicht in unmittelbarer Nähe des Parkplatzes befinden.
Während der Makler die Polizei ruft und den Falschparker sucht, platzt sein Geschäft, da der Kunde keine Zeit mehr hat, länger zu warten.

In diesem Fall wurde dem Makler durch Ihr falsches Parken ein Vermögensschaden zugefügt, da genau in diesen Zeitraum das Geschäft besiegelt werden sollte und sich der Kunde jetzt anders entschieden hat. Hier ist es unbedingt nötig, dass der Geschädigte nachweisen kann, dass das Geschäft angebahnt und zu diesem exakten Zeitpunkt vollzogen werden sollte. In jenem Fall würde Ihre Haftpflichtversicherung den entstanden Schaden in Höhe des geplatzten Geschäfts übernehmen. Als Geschädigter ist es hier sehr wichtig, dass man immer die Polizei ruft und die Falsch-Park-Situation dokumentiert.

Unser Tipp zur Schadensmeldung

Wenn Sie einen Haftpflichtschaden verursachen, dann solltest Sie ihn umgehend an die Versicherung melden. Dabei muss der Schaden so detailliert dokumentiert werden, dass sich die Versicherung ein voll umfängliches Bild machen kann. Denken Sie dabei an die 4-W-Fragen: Wer? Wann? Was? Wo? Halten Sie am besten alles auf Fotos fest, heben Rechnungen und sonstige schriftlichen Nachweise immer auf und senden alle Belege umgehend an die Versicherung.

Bei Sachschäden gilt außerdem: Entsorgen Sie nie das kaputte Gerät, sondern fotografiere Sie es und heben es erst einmal auf, für den Fall, dass die Versicherung den entstandenen Schaden selbst nachprüfen möchte. Nur so haben Sie die Chance auf zügige und vollständige Schadensregulierung.
Für den Geschädigten gilt, dass er alle Rechnungen von Behandlungskosten und Krankenhausaufenthalten umgehend an den Verursacher weiter leitet, damit das Schmerzensgeld schnell gezahlt werden kann. Fragen Sie am besten bei der Versicherung nach, ob die Nachweise ausreichen und welche Belege noch von Nöten sind, damit der Schaden zügig reguliert werden kann.

 

52 Meinungen

  1. Ellen Biewald sagt:

    Ich war gestern meine Große Tochter besuchen. Wir waren im Wohnzimmer als sich draußen was abspielte. ( zwei sich heftig raufen Katzen). Und wir hatten Angst, daß es sich dabei um eine Katze meiner Tochter handelt. Ich lief zum Fenster und öffnete es, um besser rausschauen zu können. In diesem Moment selten sich eine Spinnenweben am Feder herunter! Ich habe eine Spinnenfobie!
    Ich sprang vor Schreck nach hinten und stieß dabei den Fernseher um. Dieser landete auf den Tisch. Jetzt hat er ein defektes Bild und einen Sprung.
    Da meine Tochter noch voll im Einzugsstress ist und viel Unordnung herrscht, wollte sie den kaputten TV nicht auch noch rum zustehen haben. Also hab ich ihn inschon Auto getan und mitgenommen. Jetzt steht er bei uns herum. Spielt es eine Rolle, wo jetzt der defekte TV steht ? Und springt meine private Haftpflicht dafür ein ?

    • Katja Nauck sagt:

      Hallo Ellen,

      in diesem Fall kann man nur sagen: Das kommt ganz darauf an. Wenn Ihre Tochter nicht mehr im Elternhaus wohnt, dann müsste Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden einspringen, den Sie angerichtet haben.
      Es wäre schwierig, wenn Sie beide im gleichen Haushalt wohnen würden oder beide eine gemeinsame Haftpflichtpolice hätten. Wichtig ist auch, wem der Schaden verursacht wurde, dann macht es keinen Unterschied, wo jetzt der Fernseher steht.
      Ihrer Tochter ist in jedem Fall ein Schaden entstanden. Wir können Ihnen hier aber keine abschließende Schadensbeurteilung geben. Wir empfehlen Ihnen sich in jedem Fall sehr zügig an Ihre Haftpflichtversicherung zu wenden und den Schaden zu schildern und auch zu dokumentiern (Fotos vom kaputten Gerät). Denn auf dieser Grundlage entscheidet die Versicherung, ob der Schaden gemäß Versicherungsbedingungen versichert ist.

      Viele Grüße

      Katja Nauck

  2. Elzein Najla sagt:

    Hallo
    Ich habe heute das Handy von meinem Mann auf das Bildschirm unseren Ca 8 Monate alten Fernsehen geschmissen jetzt ist ein ziemlich großer Sprung drin ,wir hatten einen großen Streit der sich um eifersüchtig handelt
    Könnte mich nicht mehr beherrschen nach dem ich etwas von einer fremden Frau sah würde sehr wütend und es ist wie ein Blitz passiert
    Bitte um ihre Antwort
    Vielen Dank

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Elzein,

      leider kennen wir Ihre Versicherungsbedingungen nicht. Bei den meisten Versicherungen sind vorsätzliche Taten jedoch nicht versichert.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  3. Jens Kirsch sagt:

    Hallo Friendsurance Team,

    ich habe hier einen etwas kniffligen Fall.
    Wir waren im Skiausflug und haben einen Ski in einem Mietwagen (Auto A) transportiert und die anderen in einem anderen Auto (Auto B).
    Die Ski-Eigentümerin ist nicht in Auto A gefahren sondern in Auto B.
    Wie auch immer hat sich bei einem starken Bremsmanöver der Ski auf den Weg in das eingebaute Navi vom Mietwagen gemacht. Totalschaden!

    Meiner Meinung nach haftet der Fahrer/ Mieter aufgrund der Transportsicherungspflicht. Und die persönliche Haftpflichtversicherung vom Fahrer bzw. die Haftpflicht vom Vermieter sollte einspringen.
    Die Eigentümerin hat lediglich das Transport-Gut in vertrauensvolle Hände übergeben.
    Liege ich halbwegs richtig?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    MfG
    Jens Kirsch

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Jens,

      vielen Dank für Ihren Kommentar und Sie haben Recht: Dies ist in der Tat ein kniffliger Fall.
      Welche Versicherung hier aufkommt ist schwierig zu beantworten und hängt davon ab, ob es sich um ein festverbautes Navi oder um eines, das man rausnehmen kann.
      Bei einem festverbauten Navi als Bestandteil des Autos, könnte man sich an die Kaskoversicherung wenden, wenn man diese bei Abschluss des Mietvertrages ebenfalls abgeschlossen hat.
      Bei einem mobilen Navigationsgerät, könnte die Haftpflichtversicherung des Fahrers kontaktiert werden.
      Da dies ein sehr komplexer Fall ist, können wir leider keine verbindliche Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Versicherungen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  4. Tobias Rickert sagt:

    Hallo, ich würde gerne wissen was ich machen kann… An diesem Wochenende waren die kleinen Brüder meiner Freundin bei uns zu Besuch. Jetzt ist der Teppich mit Schokolade versaut. Dabei habdelt es sich um einen sehr teuren, weißen Designer-Teppich.
    Ich würde die Reinigung ( falls überhaupt Möglich ) der Mutter in Rechnung stellen. Geht das überhaupt? Wie sieht das juristisch aus?

    Bitte um Ratschlag..

    LG Tobias Rickert

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Tobias,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Das ist laut Ihrer Schilderung ein klassischer Haftpflichtschaden. Allerdings nur dann, wenn die Kinder deliktfähig sind (älter als 7) oder wenn die Aufsichtsperson die Aufsichtspflicht grob verletzt hat. Ist beides nicht der Fall, haftet erstmal niemand für den Schaden. Damit hier ggf. eine Privat-Haftpflichtversicherung zahlt, muss sie auch Deckung für “nicht-deliktfähige Kinder” bieten.
      Wir können jedoch keine verbindliche Aussage in Ihrem Fall treffen, da wir weder Informationen zu den beteiligten Personen, zum genauen Geschehen noch zu den konkreten Versicherungsbedingungen haben.
      Sie können dafür die entsprechende Versicherung kontaktieren.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  5. Andreas Sieber sagt:

    Ich habe am Wochenende einer Freundin beim Umzug geholfen. Geselligkeitsschäden deckt meine Versicherung ab.
    Ich habe unter anderem ein Fernsehr, ein Lowboard und ein etwas größeres Regal in einen gemieteten Transporter geladen. Auf dem Transport ist dann das Regal gekippt und hat den TV gegen das Lowboard gedrückt. Der TV ist nun kaputt. Das Fahrzeug habe ich beladen und auch gefahren.
    Wird ein solcher Schaden übernommen?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Andreas,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Tatsächlich sind Schäden, die jemand als privater Umzugshelfer verursacht, über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, wenn explizit “Gefälligkeitsschäden” mitversichert sind. Allerdings ist hier in der Regel meist das Fallenlassen von Gegenständen gemeint, nicht aber Transportschäden auf der Fahrt. Auf der anderen Seite haben Sie hier die Sachen auch verladen und dabei möglicherweise die Ladungssicherung nicht ordnungsgemäß gemacht.
      Sie können diesen Schaden Ihrer Haftüflichtversicherung melden. Jedoch können wir Ihnen nicht garantieren, dass der Schaden übernommen wird, da Transportschäden „eigentlich“ keine Haftpflichtschäden sind.
      Eine verbindliche Aussage kann hier nur Ihre Versicherung treffen, da wir Ihre Versicherungsbedigungen nicht kennen.

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  6. Mohammad El Osman sagt:

    Hallo. Mir ist was doofes passiert ich habe auf der Couch gesessen und meine Freundin stand vor dem TV. Sie hat mich gebeten Ihr die Flasche Babyöl zu geben. Aus Faulheit hab ich Ihr die zugeworfen. Und es ist passiert die Flasche flog gegen den neuen TV. Kommt meine Haftpflichtversicherung dafür auf..???

    • admin sagt:

      Hallo Mohammad El Osman,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Zunächst müsste geklärt werden, wem der Fernseher gehört. Sollte es Ihr eigener oder der gemeinsame Fernseher sein, dann ist das ein sog. Eigenschaden und dieser wird nicht in der Privat-Haftpflicht abgedeckt. Gelten würde nämlich nur, wenn man fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört. Wäre es also der Fernseher Ihrer Freundin, dann ist das grundsätzlich ein Haftpflichtschaden. Aber hier könnte es durchaus passieren, dass der Versicherer einen Abzug wegen grober Fahrlässigkeit vornimmt. Wie hoch so ein Abzug ausfallen könnte, sowie eine verbindliche Aussage dazu, kann nur Ihre Versicherung treffen, da wir Ihre Versicherungsbedingungen nicht kennen.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance Team

  7. Anna sagt:

    Hallo, wir waren am Sonntag bei der Tante von meinem Ehemann und mein kleiner Sohn ist sehr hyperaktiv und alles passiert Sekunden schnell darum haben wir eine haftversicherung für den kleinen wenn er mal was kaputt macht ich bin immer bei ihm das nicht s umfällt umkippt weill ich weiss das mann ihn nicht alleine lassen kann.Mein Sohn spielt gerne mit meinem Handy und an diesem Sonntag waren wir bei der Tante mein sohn hat von der Tante das handy runter fallen lassen der Display ist ganz kaputt dass war mir sehr peinlich aber aufs Klo muss ich ja mal gehen und der kleine hatte diesen Handy Unfall was soll ich jetzt machen.

    • admin sagt:

      Hallo Anna,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Für den Fall, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen, die auch Ihren Sohn mit einschließt, wäre die Handhabung hierbei relativ eindeutig: So würden den Schaden bei Ihrer Versicherung melden und die von der Versicherung erfragten Daten dazu durchgeben. Den Rest würde der Versicherer regeln. Eine verbindliche Aussage dazu kann jedoch nur Ihre Versicherung treffen, da wir Ihre Versicherungsbedingungen nicht kennen. Wir hoffen dennoch Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance Team

  8. Mathias Egender sagt:

    Hallo,

    ich würde gerne wissen ob mein Schaden am Auto von der Versicherung bezahlt wird.
    Ich war zu Besuch bei meinen Eltern und habe mein Auto abgestellt.
    Später wollte ich gehen und fuhr aus dem Parkplatz. Mein Vater war gerade dabei eine Leiter weg zu räumen. Dabei kam er mit der Leiter aus versehen an meiner Motorhaube an und es entstand ein Kratzer. Dies muss sicher neu lackiert werden.
    Übernimmt ein Schaden dieser Art im Normalfall die Versicherung meiner Eltern?

    Vielen Dank im Vorfeld

    Mit freundlichen Grüßen
    Mathias Egender

    • admin sagt:

      Hallo Mathias,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Grundsätzlich klingt das für uns nach einem Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern. Ihr Vater hat mit der Leiter das Auto eines „Dritten“ beschädigt. Damit sollte das die Versicherung übernehmen. Zu beachten sei jedoch, dass Sie nicht mehr in der Versicherung Ihrer Eltern mitversichert sind! Ihr Vater sollte somit den Schaden seiner Versicherung melden. Eine verbindliche Aussage dazu kann jedoch nur Ihre Versicherung treffen, da wir Ihre Versicherungsbedingungen nicht kennen. Wir hoffen dennoch Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance Team

  9. Anne sagt:

    Wenn ich einen Feriengast bei mir in der Wohnung gegen Entgelt habe wohnen lassen, und nach meiner Rückkehr alles zerstört vorfinde, sozusagen Vandalismus ausgeübt wurde, würde da auch die Haftpflicht greifen? Oder welche Versicherung gäbe es, die dagegen versichern würde?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Anne,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Dies klingt nach einer vorsätzlichen Tat, weswegen die Haftpflichtversicherung des Feriengastes wahrscheinlich nicht leisten wollen wird.
      Wir können Ihnen nur empfehlen, sich von einem Experten zur Versicherungssituation beraten lassen, bevor man eine Ferienvermietung anbietet.
      Da wir leider nicht alle Details Ihres Falls kennen, können wir auch keine verbindliche Aussage treffen. Eventuell könnten Sie auch den Rat eines Anwalts suchen.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

  10. Heinrich Breuer sagt:

    Hallo,
    Beim Versuch den Fernseher auf zustellen, habe ich so fest auf die frontfläche gedrückt das im inneren des Fernsehers ein Schaden entstanden ist. Die Scheibe ist nicht defekt, aber im Bild sind jetzt streifen .
    Ist das in der Hausratversicherung drin abgedeckt ?
    Gruß
    H. Breuer

    • admin sagt:

      Hallo Heinrich,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      In der Regel ist das kein Fall für die Hausratversicherung, da es sich nicht um einen Schaden durch Brand, Blitzeinschlag, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm/Hagel handelt. Haben Sie eine Elektronikversicherung für den Fernseher abgeschlossen?

      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  11. Petra sagt:

    Hallo ich hatte mir eine Musikbox für 5 tage Zelten von einem kumpel geliehen, nach zwei tagen funktionierte leider der Akku nicht mehr, ich weiß jedoch nicht an was es liegt da meiner Meinung nach das gute Stück nicht gefallen ist.
    Was kann ich hier gruß

    • admin sagt:

      Hallo Petra,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Wenn die Musikbox nicht durch irgendeine Handlung kaputt gegangen ist, dann ist das kein Fall für eine Versicherung, sondern eher ein Garantiefall.
      Nur wenn Sie selbst Schuld an dem Schaden sein könnten, dann könnte es sich um einen Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung handeln.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  12. Andreas sagt:

    Hallo ich besitze eine Mietwohnung, im Bad habe ich einen Glaswaschtisch als Waschbecken,. Nun ist der Mieterin das Parfum aus der Hand geflogen und hat nun eine „Muschel verursacht“, als Sie mich darauf ansprach bat ich sie dies ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, was Sie auch dann tat. Die Versicherung antwortete Ihr folgendermaßen: Ihrem Verschicherungsvertrag liegen besondere Bedigungen und Risikoschreibungen zurgrunde. Daraus ergibt sich im Unterschied zu den Allgemeinen Haftplichtbedigungen (Ziffer 7.6 AHB) dass auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden vom Verscherungsschutz umfasst ist.
    Ausgeschlossen bleiben allerdings solche Glasschäden, gegen die Sie sich gesondert versichern können, da dies nicht zutrifft ist eine Entschädigung leider nicht möglich.
    In Ihrem Vertrag steht in der tat unter Einschluss von Mietsachschäden: c) Schäden an Glas- und Kunststoffscheiben, die über eine Glasversicherung versichert werden können.
    Meine Frage nun; fällt hier der Glaswaschtisch unter Glasscheiben? oder muss die Mieterin nun mir den Glaswaschtisch aus eigener Tasche bezahlen.

    • admin sagt:

      Hallo Andreas,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Ja, der Glaswaschtisch fällt nach Ihren Schilderungen unter diese Klausel. Gemeint sind damit alle Gebäude- und/oder Mobiliarverglasungen, also auch der Glaswaschtisch. Wenn die Mieterin also keine Glasversicherung hat, müsste sie die Kosten leider aus eigener Tasche bezahlen.

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  13. Rene sagt:

    Hallo, wir hatten vor kurzem kleine Karten Runde bei mir in der Wohnung. Bedingt durch die Hitze momentan waren Abends alle Fenster offen. Um nicht zu viele Stechmücken anzulocken, haben wir zwei Öllampen aus Glas auf den Tisch gestellt. Dann als mein Freund einenTrumpf leidenschaftlich ausspielt, ist es passiert! Eine Öllampe viel vom Tisch auf meinen Perser Teppich ( 3600 € vor ca drei Jahren), das Öl ist ausgelaufen und brannte, oder besser versenkte meinen Perser! Da mein Freund mir den Schaden nicht ersetzten kann, wollte ich gerne von ihnen wissen, ob seine Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt? Weiterhin finde ich die Rechnung oder irgend eine andere Bestätigung nicht mehr! Zahlt die Versicherung trotzdem?? Wäre über jeden Rat dankbar!
    MfG Rene

    • admin sagt:

      Hallo Rene,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Wir können verstehen, wenn bei einer intensiven Kartenrunde die Emotionen überkochen 🙂
      Vorerst kennen wir Ihre Versicherungsbedingungen leider nicht und können daher keine verbindlichen Aussagen treffen. Dieser Fall könnte jedoch sowohl ein Fall für die Haftpflichtversicherung Ihres Freundes sein, als auch für Ihre eigene Hausratversicherung. Immerhin handelt es sich hier möglicherweise um einen Brandschaden. In der Regel erstattet die Hausratversicherung den Neuwert, wohingegen die Haftpflichtversicherung in der Regel nur den Zeitwert erstattet.
      Bezüglich des Wertes Ihres Persertepppichs gilt, dass der Versicherung der Wert des Gegenstandes glaubhaft gemacht werden muss. Unsere Empfehlung: Von wertvollen Gegenständen immer irgendwelche Wertnachweise gut aufbewahren!

      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  14. andrea sagt:

    Hallo

    ich habe eine Frage, mein Freund wollte mir einen gefallen tun und mein Auto bzw. den Lack aufpolieren, dabei ist anscheinend die polierscheibe so heiß geworden das , dass Plastik meiner Stoßstange heiß wurde und ich nun einen Apfel großen weißen geschmolzenen Fleck auf meiner schwarzen Stosstange habe.

    ist sowas ein fall für eine Privathapflicht Versicherung?

    vielen Dank für eine Antwort
    Andrea

    • admin sagt:

      Hallo Andrea,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Es könnte sich hier um einen Gefälligkeitsschaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung handeln. Um eine verbindliche Aussage treffen zu können, sind jedoch noch weitere Informationen und Details zu Ihrem Schadensfall nötig. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an Ihren persönlichen Versicherungsmakler oder direkt an Ihr Versicherungsunternehmen zu wenden.
      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  15. Anke Metger sagt:

    Hallo,

    eine Freundin meiner Mutter ist beim Schieben des Rollstuhls meiner Mutter mit der Jacke hängen geblieben, mit der Folge, dass jetzt ein Riss in der Jacke ist. Ist das ein Fall für die Haftpflicht-Versicherung?

    Danke für die Unterstüztung,

    Anke Metger

    • admin sagt:

      Hallo Anke,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Für einen Haftpflicht-Schaden ist es notwendig, dass jemand haftbar für den Schaden ist und diesen verschuldet hat. Um eine verbindliche Aussage treffen zu können, müssten noch weitere Details zum Schadensfall geklärt werden. Da wir zudem keinen Einblick in Ihre konkreten Versicherungsbedingungen haben, können wir daher keine verlässliche Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Versicherungsmakler oder direkt das Versicherungsunternehmen zu kontaktieren.
      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  16. Kai S. sagt:

    Hallo,
    mir ist heute ein riesen Malheur passiert.
    Ein Kollege hatte sein Display an einem hochwertigen Samsung Smartphone beschädigt.
    Da ich technisch relativ versiert bin (dachte ich zumindest), habe ich angeboten ihm dieses zu wechseln. Für 100€ habe ich ein passendes Display und Werkzeug gekauft (Rechnung natürlich vorhanden).
    Beim Auseinanderbauen habe ich den Akku beschädigt, welcher in einer riesen Stichflamme Smartphone und Schreibtischunterlage verschmort hat.
    Zum Glück ist nicht mehr passiert.
    Besteht eine Chance das meine Privat Haftpflicht den Schaden reguliert?
    Ich schäme mich natürlich ziemlich.
    Die Kaufquittung vom Handy liegt natürlich auch vor.
    Außerdem könnten es einige Kollegen bezeugen (unangenehmer Weise).
    Fällt das jetzt unter eine „Gefälligkeitshandlung“?
    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
    Mit freundlichem Gruß
    Kai

    • admin sagt:

      Hallo Kai,
      vielen Dank für Ihren Kommentar! Das ist in der Tat ein schwieriger Fall. Da wir die Bedingungen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung nicht kennen, können wir leider nur Vermutungen anstellen und keine verbindliche Aussage treffen. Es könnte sich um einen Gefälligkeitsschaden handeln. Dies hängt jedoch davon ab, wie die Absicherung für solche Schäden im expliziten Tarif konstruiert ist. Wir empfehlen Ihnen, die Bedingungen Ihrer Versicherung diesbezüglich genau durchzulesen und gegebenenfalls Ihr Versicherungsunternehmen zu kontaktieren.
      Viele Grüße,
      Ihr Friendsurance-Team

  17. Gabriela G. sagt:

    Hallo,

    ich und mein Lebensgefährte haben gemeinsam eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (Ich als Hauptversicherer und ihn als zusätzliche Person). Letzte Woche habe ich beim Transport unserer Couch vom Balkon mit einem Fuß den Fernseher von meinem Freund erwischt. Nun hat der TV einen Sprung und funktioniert nicht mehr.

    Gilt hier unsere (gemeinsame) Haftpflichversicherung?

    Freue mich über eine Rückmeldung!

    Vielen Dank.
    Gabriela G.

    • admin sagt:

      Hallo Gabriela,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. In Ihrem Fall wird die Haftpflichtversicherung leider nicht greifen, da es sich um eine gemeinsame Versicherung handelt. Dabei sind in der Regel die Ansprüche unter versicherten Personen ausgeschlossen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  18. Tim72 sagt:

    Hallo Friendsurance-Team,

    meine Tochter hat von Ihrer Tante eine Smartphon, mit Glitzerflüssigkeit, geschenkt bekommen. Diese hat einen Riss bekommen und die Flüssigkeit ist in das Gerät gelaufen. Das Produkt ist bei einem Händler (China) über Amazon bestellt worden.
    Das Smartphone hat wohl einen Totalschaden.
    Wer haftet für den Schaden der entstanden ist?

    • admin sagt:

      Hallo Tim,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Frage bezüglich der Haftung ist in diesem Fall schwierig.
      Wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls
      auf Ersatz zu hoffen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  19. Laura B. sagt:

    Hallo,

    Gestern als ich am gehen war, wollte ich zu meiner Freundin schreiben, dass ich jetzt nach Hause gehe und dann sprintete ein Mann neben mir her und rempelte mich an, dadurch flog mein Handy auf die Straße und das Display ging kaputt.
    Ich rief noch dem Mann hinter her aber er lief einfach weg.
    Zahlt meine Haftpflicht den Schaden, wenn ich nicht weiß wer ihn verursacht hat?

    MfG

    Laura B.

    • admin sagt:

      Hallo Laura,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich leistet die Haftpflichtversicherung auch im Rahmen
      der sogenannten Forderungsausfalldeckung, wenn der Schädiger keine Mittel hat und auch nicht versichert ist.
      In Ihrem Fall ist dies allerdings schwierig, da es keinen belegbaren Schädiger in diesem Sinne gibt.
      Im Zweifel könnten Sie den Schaden allerdings melden und auf eine wohlgeneigte Entscheidung des Versicherers hoffen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  20. Andreas sagt:

    Ich habe aus Versehen drahtlose Kopfhörer meines Bekannten (230 €, lagen in einem Becher) auf der Autobahnraststätte entsorgt. Die Hörer sind nicht zerstört, sondern in einem Müllbeutel entsorgt worden. Kommt dafür die haftpflcihtversicherung auf?
    Danke und viele Grüße

    Andreas

    • admin sagt:

      Hallo Andreas,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Sind die Kopfhörer denn weg und mitsamt dem Müllbeutel entsorgt worden?
      Denn damit die Haftpflichtversicherung einspringt, muss ja ein Schaden entstanden sein. Ist das der Fall,
      kann der Schaden möglicherweise von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Ohne weitere Angaben zu
      Ihrer Versicherung und den Versicherungsbedingungen können wir jedoch keine verbindliche Aussage treffen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  21. Patrizia sagt:

    Hallo,

    ich und meine Katze wohnen zurzeit bei meine Tante. Leider hat meine Katze die Ledercouch und paar Lederstühle als ein Kratzbaum benutzt und die beschädigt.
    Zahlt meine Haftpflicht den Schaden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Patrizia

    • admin sagt:

      Hallo Patrizia,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich klingt das nach einem Fall für die private Haftpflichtversicherung.
      Ohne Ihre genauen Versicherungsbedingungen zu kennen, können wir Ihnen allerdings keine verbindliche Auskunft geben.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  22. Markus sagt:

    Guten Abend. Habe ein Taxi bestellt um einen TV zu transportieren, einladen hat geklappt(Habe geholfen) , beim ausladen hat er zu fest zugegriffen und der display ist gesprungen.Tv ist kaputt jetzt. Wer haftet? Bzw was kann ich machen?

    • admin sagt:

      Hallo Markus,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Falls es sich bei Ihrem Fahrer um einen gewerblichen Taxifahrer gehandelt haben sollte,
      sollte dieser eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzen. Wir würden Ihnen vorschlagen, einen Kostenvoranschlag als Forderung an
      das Taxi-Unternehmen zu senden, damit dieses ihn begleicht. Das Taxiunternehmen wird den Schaden dann seiner Haftpflichtversicherung melden, die dann ggf. eine Erstattung vornimmt. Ob der Schaden allerdings gedeckt wird, können wir Ihnen leider nicht verbindlich sagen.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  23. Wolfgang sagt:

    Ich habe heute Betten bezogen und bei meinem Mitbewohner beim Matratzen wenden ein Bild runter geworfen. Zahlt das meine Haftpflichtversicherung?
    Danke
    Wolfgang

    • admin sagt:

      Hallo Wolfgang,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Wir können Ihnen in diesem Fall leider keine verbindliche Auskunft geben, da uns leider der Einblick
      in Ihre Versicherungsbedingungen sowie weitere Details zum Schaden (z.B. die Höhe des Schadens) fehlen. Wir empfehlen Ihnen, sich an
      Ihre Versicherung zu wenden.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  24. Simon sagt:

    Hallo.
    Meine Schwiegermutter hat ein Glas Wasser über unser MacBookPro gekippt, Wasserschaden.
    Gravis repariert bzw. tauscht Tastaturmodul aus, Schaden eingereicht bei der Versicherung der Schwiegermutter.
    Antwort: Schaden wird nur zu ca. 2/3 übernommen. Darf die Wertverlustrechnung (Restwert Laptop, Wertverlust über Zeit, Kosten Vergleichsgerät(billiger Ebayanbieter)) auch bei Ersatzteilen benutzt werden ?
    Kommt mir etwas komisch vor, da die Versicherung diesen Wert auch sehr schnell zahlen will.
    Danke
    Simon

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Simon,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine Privathaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel nur den Zeitwert –
      daher ist die Höhe der Erstattung des Schadens soweit gesehen korrekt.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  25. Azizam03 sagt:

    Hallo, mir ist eben etwas dummes passiert.
    Ich habe auf der Terasse meinen Mann umarmt, der gerade auf einem Stuhl saß und Musik hörte. Als ich ihn los ließ, hab ich ihm dabei irgendwie die Kopfhörer mit herunter geschoben und sie sind auf den Boden gefallen und kaputt gegangen. Es sind ziemlich teure Kopfhörer, die er noch kein Jahr hat. Kommt dafür auch meine Haftpflicht auf? Wir haben getrennte Haftpflichtversicherungen.

    • Charlotte Haefner sagt:

      Hallo Yasmin,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Das ist natürlich ein ärgerlicher Vorfall. Ihren Schilderungen zufolge müsste es sich tatsächlich
      um einen Fall für Ihre Privathaftpflicht handeln. Ob jedoch eine Leistung erfolgt, entscheidet zuletzt immer der Versicherer, der sich sicherlich
      auch noch einmal nach den genauen Umständen des Vorfalls erkundigen wird.
      Viele Grüße
      Ihr Friendsurance-Team

  26. Mona sagt:

    Hallo,
    Ich habe mir Anfang dieses Jahres einen eigenen Fernseher gekauft. Meiner Schwester ist dieser umgefallen. Sie wohnt nicht mehr bei uns zuhause, ist allerdings noch nicht umgemeldet und wir sind als Familie versichert.
    Wäre das ein Fall für die Haftpflichtversicherung?

    Liebe

    • Tim Meyer sagt:

      Hallo Mona,
      so ärgerlich das auch ist: Ihre Haftpflicht wird hier vermutlich nicht einspringen.
      Das Problem ist, dass der Schaden innerhalb der Versichertengemeinschaft entstanden ist. Somit sind Sie für die Versicherung Geschädigte und Verursacher in einem.

      Liebe Grüße, Ihr Friendsurance Team

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