Die Pflege-Checkliste: Meine Eltern sind pflegebedürftig – Wie kann ich helfen?

• Patty Kemnitz • Keine Kommentare • 

Wenn die eigenen Eltern plötzlich pflegebedürftig werden, wird die gesamte Familie vor eine Herausforderung gestellt. Doch noch schwieriger ist es, wenn sie mehrere Hundert Kilometer entfernt leben und eine tägliche Pflege unmöglich umsetzbar ist. Wir geben eine hilfreiche Checkliste an die Hand, wie Sie Ihre Eltern bestmöglich unterstützen können und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten auf.

Inhalt:

  1. Erste Schritte
  2. Der Pflegegrad
  3. Kostenfrei: Ihre Pflegefachberatung
  4. Welche Versorgungsform ist die Passende?
  5. Finanzen: Welche Unterstützung bietet der Staat?
  6. Trends & Alternativen

1. Erste Schritte

Jeder weiß, dass auch die eigenen Eltern früher oder später ein Alter erreichen werden, in dem sie auf fremde Hilfe, am besten natürlich die der eigenen Kinder, angewiesen sein werden. Doch wie soll das funktionieren, wenn man selbst am anderen Ende Deutschlands wohnt und die Geschwister womöglich sogar auf der ganzen Welt verteilt leben? In Zeiten weiter fortschreitender Globalisierung ist das längst keine Zukunftsmusik mehr.

Die erste Hürde besteht bereits darin überhaupt einmal festzustellen, dass die eigenen Eltern es nicht mehr allein schaffen, sich gegenseitig und auch sich selbst zu pflegen. Nicht immer sind Erkrankungen ursächlich für sinkende Selbstständigkeit im Alter. Betroffene gestehen sich diese Schwierigkeiten oftmals nicht ein und winken Fragen nach ihrem Gesundheitszustand ab. Daher sollten sich deren Kinder an Nachbarn, Freunde und Bekannte ihrer Eltern wenden, die in näherer Umgebung wohnen und eine realistische Einschätzung abgeben können.

Wenn es Hinweise auf einen steigenden Pflegebedarf gibt, hilft nur ein offenes Gespräch mit den Eltern weiter. Signalisieren Sie Ihren Eltern, dass Sie sich um sie sorgen. Vielleicht haben Ihre Eltern bereits selbst in Erwägung gezogen, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Erfragen Sie Gedanken und Ängste, die sie möglicherweise vor einer ungewissen Zukunft haben. Haben sie bereits ein ganzes Leben in ein und dem selben Haus verbracht, wollen Sie dieses womöglich nicht aufgeben. Daher sollten Sie ganz genau beraten, welche Möglichkeiten einer Unterstützung es gibt und ob ein Umzug in Frage kommt.

Zu dieser Gelegenheit kann ein Familienrat einberufen und gemeinsam besprochen werden, welche Möglichkeiten es für die pflegebedürftigen Eltern gibt. Folgende Fragen sollten dabei angesprochen werden:

  • Kann jemand von den Nachbarn mit den Einkäufen helfen?
  • Wer schaut ab und zu nach dem Rechten?
  • Wer begleitet die beiden zu Arztbesuchen und Behördengängen?

All diese Fragen sollten beantwortet werden können, bevor man die Entscheidung fällt, ob man einen professionellen Pflegedienst oder gar einen Umzug in Erwägung zieht.

Des Weiteren sollten auch wichtige Dokumente wie die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung ins Visier genommen werden.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere Person bevollmächtigen bestimmte Aufgaben in dessen Willen zu übernehmen. Das heißt diese Person entscheidet für den Vollmachtgeber. Daher sollte eine Vorsorgevollmacht nur erteilt werden, wenn man dem Bevollmächtigten bedingungslos vertraut.

Ähnlich verhält es sich mit der Patientenverfügung, die sich auf medizinische Maßnahmen bezieht. Oftmals steht dies im Zusammenhang mit der Entscheidung, ob lebensverlängernde oder -erhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen. Ein enges Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten ist auch hier unausweichlich.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung, wird die Betreuungsverfügung vor Gericht durchgesetzt. Sie ist für den Fall gedacht, wenn jemand aufgrund eines Unfalls oder Schlaganfalls plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann.   Normalerweise stellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der dann für den Betroffenen entscheidet, wenn seine Entscheidungsfähigkeit durch Koma oder Demenz auf lange Sicht beeinträchtigt ist. In einer Betreuungsverfügung kann im Vorhinein festgelegt werden, welche Wünsche und Vorstellungen im Eintrittsfall berücksichtigt werden sollen und der Betroffene kann die Person als Betreuer eintragen, die er sich wünscht. Sie bietet also eine Art Absicherung für den Fall, dass man für längere Zeit eine rechtliche Betreuung benötigt.

2. Der Pflegegrad

In Deutschland gibt es seit 2017 fünf Pflegegrade (früher: Pflegestufen), die die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen von Pflegegrad 1 (Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) einteilen.

Quelle: www.vdk.de, Artikel “Von der Pflegestufe zum Pflegegrad“, Stand Juli 2017

Um feststellen zu können, wie hoch der Pflegebedarf einer Person ausfällt, ist das Führen eines Pflegetagebuchs hilfreich.

Darin wird festgehalten, wie viel Zeit am Tag für die Pflege des Pflegebedürftigen aufgewendet werden muss. Es kann also durch Angehörige oder auch nahestehende Bekannte geführt werden, sollte keiner der Angehörigen in der Lage sein, die tägliche Pflege zu übernehmen und die Zeiten festzuhalten. Es soll der Zeitaufwand erfasst werden, der zur Unterstützung bei der Körperpflege (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege, Darmentleerung), Mobilität (u.a. Aufstehen, An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen), Ernährung (u.a. Zubereitung und Aufnahme der Lebensmittel) und hauswirtschaftlichen Versorgung (u.a. Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigung, Spülen) benötigt wird. Reicht eine stundenweise Unterstützung aus oder ist eine umfassende Pflege notwendig?

Diese Vorgänge sollten minutenweise und mit benötigtem Unterstützungsaufwand erfasst werden, denn das Pflegetagebuch bietet eine entscheidende Hilfe für den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der die individuelle Pflegebedürftigkeit feststellen soll. Wenn ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den MDK damit, den Pflegegrad festzustellen.

Diese Einschätzung des MDk ist sehr wichtig, da auf Basis des Pflegegrades die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse berechnet wird.

Der Bescheid über die Entscheidung der Pflegekasse wird dem Pflegebedürftigen schriftlich zugestellt. Wenn der Pflegebedürftige und/oder seine Angehörigen mit der Einschätzung nicht einverstanden sind, haben sie die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einzulegen.

3. Kostenfrei: Ihre Pflegefachberatung

Jeder Pflegebedürftige und seine Angehörigen haben das Recht auf eine kostenfreie Pflegefachberatung. Um einen möglichst für alle passenden Termin zu finden, empfehlen wir, den Antrag auf eine Pflegefachberatung zeitgleich mit dem Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Gerade wenn Sie weit von Ihren Eltern entfernt wohnen, erleichtert eine langfristige Planung den eigenen Alltag.

In der Pflegefachberatung können Sie alle Ihre Fragen um die Pflege Ihrer Eltern stellen. Ziel des Gesprächs ist es, eine klare Vorstellung davon zu haben, wie es in Zukunft mit der Pflege Ihrer Eltern vorangehen soll um anstehende Entscheidungen leichter fällen zu können. Daher sollten Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Sollte es zum Gesprächszeitpunkt bereits ein Pflegegutachten geben, nehmen Sie es gern mit.

Berichten Sie in der Beratung von gegebenenfalls bereits mit dem Familienrat beschlossenen Entscheidungen. Nutzen Sie das wertvolle Gespräch für viele Fragen und machen Sie sich Notizen um im Nachhinein nichts zu vergessen.

4. Welche Versorgungsform ist die Passende?

Zu entscheiden, wie bzw. wo die Pflege der eigenen Eltern stattfinden soll, wenn man selbst nicht täglich unterstützen kann, ist die wohl schwierigste Aufgabe. In vielen Fällen wohnen die Eltern bereits mehrere Jahrzehnte in ihrer Wohnung oder ihrem Haus und sind in ihrem Umfeld fest verwurzelt. Sei es die Kirchengemeinde, die Bingo-Runde oder der nette Bäcker nebenan — das aufzugeben scheint für viele Betroffene unmöglich.

Ambulante Pflege

In diesen Fällen ist die ambulante Pflege die naheliegendste Variante. Dabei kann die Pflege zu Hause sowohl von den Angehörigen als auch vom externen Pflegedienst durchgeführt werden und die Betroffenen werden nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgegerissen.
Für Kinder, die aufgrund von Familie, Job etc. nicht mehr in der Nähe ihrer Eltern wohnen ist das sehr erleichternd. Es können individuelle Absprachen mit dem Pflegedienst getroffen werden, wie oft dieser die Eltern aufsucht, welche Pflegeaufgaben er tatsächlich übernimmt und dass er im Falle einer Verschlechterung des Zustandes auch die Kinder informiert. Zusätzliche Aufgaben wie das Einkaufen können zusätzlich vereinbart werden, wenn keine Bekannten im Umfeld unterstützen können. Eine umfassende ambulante  Pflege durch den externen Pflegedienst ist vor allem bei den Pflegegraden 1 bis 3 um einiges günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Angehörigen, wenn sie zu Besuch sind, die gemeinsame Zeit mit den pflegebedürftigen Eltern für schöne Freizeitaktivitäten und Spaziergänge nutzen können.

Neben dem ambulanten Pflegedienst können auch Angebote wie die Nachbarschaftshilfe, der Essensdienst (z.B. Essen auf Rädern) oder die Lieferdienste der Supermärkte Ihren Eltern helfen, möglichst lange in Ihrer Wohnung zu bleiben.

Jedoch sollte beachtet werden, dass mit fortschreitendem Pflegegrad das Wohnen in den eigenen vier Wänden schwierig werden kann, wenn die Mobilität nachlässt. Die Wohnung bzw. das Haus muss umgebaut und barrierefrei ausgestattet werden und das kann ganz schön teuer werden.

Betreutes Wohnen

Eine weitere Wohnform ist das betreute Wohnen. Hierbei leben die Pflegebedürftigen ebenfalls in eigenen Appartements, die oft auf dem Gelände oder in der Nähe von Alten- und Pflegeheimen angesiedelt sind. Den Bewohnern ist es jedoch möglich ein weitestgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Wohnungen sind altersgerecht angepasst (Aufzug, barrierefrei) und sie haben jederzeit die Möglichkeit professionelle Pflegeunterstützung in Anspruch zu nehmen. Über spezielle Hausnotrufsysteme können sie auch im Notfall schnell Hilfe bekommen. In manchen Einrichtungen gibt es gemeinsame Freizeitangebote oder sogar Mahlzeiten um die sozialen Kontakte untereinander zu fördern und Einsamkeit entgegenzuwirken. Wenn ein Elternteil bereits verstorben ist und die Kinder weit entfernt leben, ist es für die hinterbliebenen Partner oft schwierig am sozialen Leben teilzunehmen und sie werden einsam. In diesen Fällen macht die Aufgabe des Eigenheimes und der Umzug in ein betreutes Wohnen oftmals Sinn.

Ein großer Pluspunkt des betreuten Wohnens sind angebotene Fahr- und Begleitdienste, Serviceleistungen (z.B. Wäsche und Reinigung) und Behörden- und Botengänge.

Jedoch ist das betreute Wohnen oft teurer als die ambulante Pflege im eigenen zu Hause, denn die Mietkosten sind höher als in normalen Wohnungen. Ein Umzug ist ebenfalls erforderlich.

Senioren-WG

In einer Senioren-WG leben, wie der Name schon vermuten lässt, mehrere ältere Menschen in einer Wohngemeinschaft zusammen. Jeder hat sein eigenes Zimmer, Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Sie leben hier selbstbestimmt zusammen und gestalten ihren Alltag gemeinsam. Auch diese Wohnform schützt sehr gut vor Vereinsamung im Alter.

Mitbewohner, die pflegebedürftig sind, können von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Ansonsten können sich die Senioren untereinander helfen und ihre Stärken und Fähigkeiten ausnutzen. Der reine Mietpreis ist, wie in WGs üblich, günstiger als ein eigenes Appartement.

Pflegeheim

Erkrankungen und dringend benötigte medizinische Versorgung machen einen Umzug in ein Pflegeheim oft unausweichlich. In manchen Fällen reicht eine teilstationäre Pflege aus, z.B. als Tages- oder Nachtpflege und den Rest der Zeit verbringt der Senior zu Hause. Aufgrund vieler medizinischer Anforderungen und einer hohen Pflegebedürftigkeit führt bei kranken Patienten kein Weg an einem Pflegeheim vorbei. Die Vorteile eines Pflegeheims liegen auf der Hand: Der Pflegebedürftige ist in guten Händen und wird rund um die Uhr betreut. Die Angehörigen, vor allem wenn sie nicht in der unmittelbaren Nähe wohnen, werden stark entlastet. Auf der anderen Seite ist die Unterbringung in einem Pflegeheim sehr teuer und Angehörigen haben oft das Gefühl, ihre Lieben “abzuschieben“.

5. Finanzen: Welche Unterstützung bietet der Staat?

Doch wie können die hohen Pflegekosten durch die ambulante Pflege oder auch die Unterbringung im Pflegeheim gestemmt werden?

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt im Eintrittsfall mit dem Pflegegeld, der Pflegesachleistung oder einer Kombinationsleistung aus beiden Komponenten.

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege im eigenen Zuhause durch einen Angehörigen oder eine andere nahestehende Person übernommen wird. Es wird jedoch nur ausgezahlt, wenn die Versorgungsqualität durch einen externen Dienst überprüft wurde. Der Pflegebedürftige kann seinen pflegenden Helfern das Pflegegeld als Anerkennung für ihre Mühe und Unterstützung auszahlen.

Da es leider nicht allen Angehörigen möglich ist ihre Elter bzw. Verwandten selbst zu pflegen, kann die Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Hierbei übernimmt ein, durch die Pflegekasse anerkannter, ambulanter Pflegedienst die Versorgung. Diese Leistung umfasst sowohl die pflegerische als auch die betreuerische Versorgung des Pflegebedürftigen.

Wenn sich die Angehörigen die Versorgung mit dem ambulanten Pflegedienst teilen, ist auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Leider reicht die Unterstützung der Pflegekasse nur in den seltensten Fällen aus um die gesamten Pflegekosten zu decken. Die Restkosten müssen dann vom Pflegebedürftigen selbst und seinen Angehörigen getragen werden. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann daher bereits im Vorfeld vorgesorgt werden.

Quelle: www.pflege.de, Artikel zu Pflegegrade, Stand Juni 2017

In unserem Ratgeber zum Thema Pflegeversicherung geben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können und geben Ihnen Tipps, wie Sie mit Hilfe einer Pflegeversicherung die sog. “Pflegelücke” schließen können. Dort erfahren Sie auch, wie Sie als Angehörige mit der Familienpflegezeit einen Anspruch auf eine teilweise oder gänzliche Freistellung zur Pflege Ihrer Eltern nutzen können. Wenn Sie also nicht die Möglichkeit haben Ihre Eltern mehrmals im Monat zu besuchen, können Sie sich eine Auszeit nehmen, um für sie da zu sein und sie zu unterstützen.

6. Trends & Alternativen

Ambient Assisted Living

Ambient Assisted Living (AAL) heißt auf Deutsch “Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben”. Mit Hilfe von AAL sollen älteren Menschen mit Technologien unterstützt werden, die es Ihnen ermöglichen, länger selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung autonom und mobil zu leben.

Technologische Raffinessen wie Bewegungs- und Drucksensoren an allen elektronischen Geräten, auf dem Teppich und den Möbeln können jederzeit feststellen, wo sich der Bewohner gerade aufhält und was er macht. Diese Bewegungen werden jederzeit erfasst und können wie ein “unsichtbarer Mitbewohner” Notfallsituationen blitzschnell erkennen und die Notfallzentrale informieren.

Pflege-Apps

Mit der Wheelmap können Personen mit Handicap öffentliche Orte, wie Bäcker, Supermärkte oder Restaurants in ihrer Nähe nach ihrer Zugänglichkeit anzeigen lassen. Barrierefreie Orte werden dabei mit einer grünen Markierung versehen.

Die “Pflegenetzwerk”-App zeigt mehr als 250.000 hilfreiche Kontakte zum Thema Pflege an. Vom ambulanten Pflegedienst über Fachärzte in der Nähe bis zum Essen auf Rädern hilft sie Betroffenen weiter.

Die App “Arznei aktuell” zeigt alle Informationen zu Arzneimitteln an, die dem Pflegebedürftigen verschrieben wurden. Er selbst und seine Angehörigen können sich so jederzeit über die Indikation und Nebenwirkungen informieren.

Die App des Deutschen Ärzteblatts hält umfangreiche Informationen und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Medizin bereit.

Haben Sie selbst bereits Erfahrungen mit der Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern gesammelt? Oder leben Sie weit weg von Ihren Eltern und haben sich bereits mit dem Thema auseinandergesetzt? Berichten Sie gern in den Kommentaren und tauschen Sie sich mit anderen Lesern aus. Wenn Sie noch Fragen zum Thema Pflege haben, helfen unsere Berater Ihnen gern weiter!

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