Jedes Jahr geben sich tausende Paare das Ja-Wort und schwören sich ewige Treue – in guten wie in schlechten Zeiten. Doch leider wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Ist die ewige Treue also ein veraltetes Konzept? Neben emotionalen Herausforderungen ist eine Scheidung zusätzlich mit vielen bürokratischen Anforderungen verbunden. Zahlreiche Scheidungen verlaufen ähnlich wie bei Familie Schneider. Wir begleiten Familie Schneider Schritt für Schritt durch ihre Scheidung und geben dabei viele praktische Tipps. Am Ende des Artikels haben Sie die Möglichkeit den großen Friendsurance-Scheidungsleitfaden als PDF herunterzuladen.
Inhalt:
- Ausgeflittert — Wenn die große Liebe in Scheidung endet
- Vorsorge ist besser als Nachsorge?! Ehevertrag, Rechtsschutzversicherung und Co.
- Das Trennungsjahr
- Der Ablauf einer Scheidung
- Zugewinn- oder Gütergemeinschaft
- Die (Ent-) Scheidung
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht
- Nach der Scheidung
Ausgeflittert — Wenn die große Liebe in Scheidung endet
Bei Familie Schneider, das sind die Eheleute Stefan (49 Jahre) und Sandra (47 Jahre), sowie die Kinder Max (9 Jahre) und Lea (6 Jahre), hängt schon seit einiger Zeit der Haussegen schief. Seit Monaten vergeht keine gemeinsame Mahlzeit mehr ohne Streit zwischen Stefan und Sandra. Auch im letzten Familienurlaub haben Max und Lea jede Sekunde genutzt um sich zu verdrücken und in Ruhe zu spielen als ihre Eltern mal wieder über Kleinigkeiten diskutiert haben. Nun hat sich Stefan dazu entschieden, den Schritt der Scheidung zu wagen, da er und seine Frau sich einfach auseinander gelebt haben und die Beziehung im stressigen Alltag auf der Strecke blieb. Doch Sandra will diese Entscheidung nicht unterstützen, schon allein wegen der Kinder. Außerdem liebt sie ihren Mann. Um das Finanzielle macht sie sich auch Gedanken, da sie in den vergangenen zehn Jahren nicht mehr arbeiten war und sich um Haushalt und Kinder gekümmert hat.
Vorsorge ist besser als Nachsorge? Ehevertrag, Rechtsschutzversicherung und Co.
Ist der Ehevertrag doch eine Überlegung wert?
Bei Familie Schneider war vor der Ehe gar nicht an einen Ehevertrag zu denken. Schließlich hatten sie mit Max ja bereits ein erstes Kind und die Nachwuchsplanung auch noch nicht abgeschlossen. Eine Scheidung war ebenfalls für beide undenkbar.
Denn ein Ehevertrag dient primär dazu, die wichtigsten Regelungen hinsichtlich Scheidung, Trennung und Unterhalt zu treffen. Er kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden und erspart im Scheidungsfall sowohl Kosten und Zeit als auch emotionale Auseinandersetzungen. Ein Notar beurkundet den Vertrag in Anwesenheit beider Eheleute.
Sinnvolle Fälle für die Nutzung eines Ehevertrages sind:
- Paare ohne Kinderwunsch und mit finanzieller Unabhängigkeit
- Unterschiedlich hohes Vermögen bereits vor der Hochzeit
- Selbstständigkeit oder Inhaber von Unternehmensanteilen
- Heirat bei großem Altersunterschied
- Unterschiedliche Nationalitäten
Außerdem sollte ein Ehevertrag von Zeit zu Zeit von einem Juristen überprüft werden. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern und eine Gültigkeit des heute geschlossenen Vertrages muss in 20 Jahren nicht mehr gewährleistet sein.
Paartherapie – Wertvolle Unterstützung von Außen
Familie Schneider hat es bereits mit einer Paartherapie/Eheberatung versucht, bevor Stefan Schneider, schweren Herzens den Entschluss gefasst hat, sich von seiner Frau und somit auch von seiner Familie zu trennen. Zweimal die Woche suchten Sie einen Psychologen auf, sprachen über ihre Unzufriedenheit und ihren Frust.
Aber der Versuch ihre Ehe doch noch zu retten schlug leider fehl. Trotzdem ist eine solche Paartherapie oftmals eine Methode für Paare sich wieder anzunähern.
Rechtsschutzversicherung – Beachten Sie die Wartezeiten
Eine Rechtsschutzversicherung sollte sich im Versicherungsportfolio jeder Familie befinden. Doch wie kann diese im Fall einer Scheidung helfen? Familienrechtliche Streitigkeiten vor Gericht, zu denen auch die Scheidung zählt, sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen, es sei denn, der Ehe-Rechtsschutz wurde explizit vereinbart. Die meisten Versicherer übernehmen jedoch die Kosten für einen ersten anwaltlichen Rat oder eine Auskunft (Erstberatung/Erstgespräch), sofern es danach nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Ein deutsches Versicherungsunternehmen bietet jedoch sogar eine spezielle Ehe-Rechtsschutzversicherung an, die die Gerichts- und Anwaltskosten für beide Partner übernimmt. Diese kann als zusätzlicher Tarif zur Privat-Rechtsschutzversicherung gebucht werden. Nach einer Wartezeit von drei Jahren übernimmt der Versicherer im Scheidungsfall bis zu 30.000 Euro an Anwalts- und Gerichtsgebühren. Lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema Rechtsschutzversicherung bei Scheidung und sprechen Sie bei Fragen mit unseren Beratern. Sie helfen Ihnen gern weiter.
Das Trennungsjahr
Im siebten Jahr geht die Ehe der Schneiders in die Brüche. Als Scheidungswilliger sucht sich Stefan Schneider einen Rechtsanwalt, der seine Interessen bei der Scheidung vertreten soll und agiert damit im Verfahren als Antragsteller.
Da Sandra Schneider mit dem Scheidungswunsch ihres Mannes nicht einverstanden ist, spricht man in diesem Fall von einer streitigen Scheidung. Dies hat zur Folge, dass ein Trennungsjahr nicht, wie bei einer einvernehmlichen Scheidung, ausreichend ist um die Ehe zu scheiden. Der scheidungswillige Ehepartner muss in diesem Fall nachweisen, dass die Ehe gescheitert bzw. so zerrüttet ist, dass ein Weiterführen der Ehe sinnlos ist. Nach einer Trennungszeit von drei Jahren gilt die Ehe als zerrüttet und kann geschieden werden, auch wenn einer der Ehepartner nicht einverstanden ist. Daher muss nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland niemand länger als drei Jahre auf seine Scheidung warten.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung reicht nach der aktuellen Gesetzeslage ein Trennungsjahr aus um die Ehe als gescheitert zu bezeichnen. Dann würde es auch ausreichen, wenn nur einer der beiden Ehepartner einen Anwalt in Anspruch nimmt. Jedoch wird empfohlen, dass jeder Ehegatte einen Anwalt beauftragt, sodass die Interessen beider bestmöglich vertreten werden.
Im Rahmen einer streitigen Scheidung kann auch ein Mediator hinzugezogen werden. Das Ziel ist, gemeinsam mit dem Paar eine Lösung zu finden, die für beide Parteien verträglich ist. Je mehr streitige Punkte mit Hilfe eines Mediators zu einer Einigung gebracht werden können, desto weniger Konflikte gibt es im Gerichtsprozess. Somit können mit einer Mediation sowohl Kosten als auch Zeit im Scheidungsprozess gespart werden.
Der Ablauf einer Scheidung
Um das Scheidungsverfahren in Gang zu setzen, sucht Stefan Schneider einen Rechtsanwalt für ein Erstgespräch auf. Vom Anwalt erhält das Ehepaar Schneider auch die Information über die notwendigen Scheidungsunterlagen, die sie bereitstellen müssen. Schon während des Trennungszeitraumes und vor Einreichen des Scheidungsantrags macht es Sinn, sich über die Scheidungsfolgenregelung für den Fall einer einvernehmlichen Scheidung Gedanken zu machen.
Die Scheidungsfolgenregelung ist ein Dokument in dem festgehalten wird, ob einer der Ehegatten Unterhalt erhält, wie das Sorgerecht und das Umgangsrecht der Kinder geregelt wird, wie das Eigentum aufgeteilt wird usw. Diese Vereinbarung muss notariell beurkundet werden und jede Partei sollte, vor dem Verfassen dieses Dokuments, einen Anwalt zur Rate ziehen. Da die wichtigsten Punkte mit einer Scheidungsfolgenregelung bereits geklärt werden, können auch hier Kosten und Zeit im Scheidungsprozess gespart werden. Die Vereinbarung wird direkt dem Richter vorgelegt.
Bereits zwei Monate vor Ablauf des ersten Trennungsjahres kann der Rechtsanwalt des Antragstellers, in diesem Fall Stefan Schneider, den Scheidungsantrag beim Amtsgericht des letzten gemeinsamen Wohnorts einreichen. Auf dieser Seite kann anhand der Postleitzahl die Adresse des zuständigen Amtsgerichts ermittelt werden.
Damit das Gericht anfängt den Fall zu bearbeiten, muss Herr Schneider vorab den Gerichtskostenvorschuss an das Gericht zahlen. Sollte der Antragsteller dazu nicht in der Lage sein, kann er Verfahrenskostenhilfe beantragen. Am Ende des Scheidungsverfahrens muss der Antragsgegner oft die Hälfte der Verfahrenskosten an den Antragsteller zurückzahlen.
Herr Schneiders Anwalt hat den Scheidungsantrag dem Gericht zukommen lassen und Herr Schneider selbst hat die Gerichtskosten beglichen. Nun bekommt Frau Schneider einen förmlichen Brief mit dem Scheidungsantrag zugestellt. Sie hat die Möglichkeit dem Scheidungsantrag zuzustimmen, ihn abzulehnen oder mit Rechtsanwalt einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Denn wenn ihr Mann Stefan sich überlegen sollte, den Scheidungsantrag zurückzuziehen, wäre die Scheidung vom Tisch — ob sie die Scheidung inzwischen möchte oder nicht. Übrigens: Mit Hilfe dieses Rechners können Sie Ihre Scheidungskosten unverbindlich berechnen lassen.
Zwar will sich Sandra noch immer nicht von ihrem Mann Stefan scheiden lassen, jedoch hat ihr Anwalt sie dahingehend beraten, dass eine einseitige Scheidung auf Stefans Wunsch hin, spätestens nach 3 Jahren Trennungszeit sowieso möglich ist. Da Stefan nicht von seiner Entscheidung abzubringen ist, hat Sandra eingelenkt und dem Scheidungsantrag zugestimmt.
Daraufhin haben beide Ehepartner vom Gericht die Formulare für den Versorgungsausgleich zugesandt bekommen.
Zugewinn- oder Gütergemeinschaft?
Der Versorgungsausgleich ist unabhängig davon, ob die Eheleute während der Ehezeit in einer Zugewinngemeinschaft oder in einer Gütergemeinschaft/Gütertrennung lebten. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz gilt, dass alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung je zur Hälfte geteilt werden. Darunter fallen alle Versicherungen, die später eine Rente zahlen. Versicherungen, bei denen zwischen Renten- und Einmalzahlung gewählt werden kann, fallen nur in den Versorgungsausgleich, wenn die Variante der Rentenzahlung gewählt wurde. Bei einer Einmalzahlung fällt der Vertrag i.d.R. in den Zugewinnausgleich.
Die Schneiders haben vor und während der Ehe keinen Ehevertrag aufgesetzt und lebten somit automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles Vermögen, welches die beiden bereits vor der Ehe besaßen, auch in ihrem getrennten Eigentum bleibt. Auch für Schulden, die bereits vor der Ehe existierten, darf der andere Partner nicht haften. Während der Ehe von einem Partner erworbenes Eigentum und Geerbtes bleibt Eigentum des einen Ehepartners. Endet eine Ehe in Zugewinngemeinschaft mit Scheidung oder Tod eines Ehepartners, findet ein Zugewinnausgleich statt.
Der Zugewinnausgleich bestimmt, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten aufgeteilt wird. Dazu gehört auf jeden Fall Stefan Schneiders Lotto-Gewinn in Höhe von 30.000 Euro im letzten Jahr. Abfindungen und Leistungen aus einer Unfallversicherung würden ebenfalls unter den Zugewinnausgleich fallen. Die Schneiders können sich nun entscheiden, ob sie im Rahmen der Scheidung ein formelles Zugewinnausgleichsverfahren, welches natürlich weitere Kosten verursacht und den Scheidungsprozess verlängert, durchführen lassen wollen oder sich außerhalb des Verfahrens einigen können.
Aufgrund der hohen Kosten entscheiden sie sich für eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe ihrer Anwälte. Zudem kann somit das Scheidungsverfahren um mindestens vier bis sechs Monate verkürzt werden.
Anhand der vollständig und einzeln ausgefüllten Unterlagen zum Versorgungsausgleich errechnen die verschiedenen Rentenversicherungsträger, wie hoch die Rentenansprüche der beiden Beteiligten sind.
Die (Ent-) Scheidung
Anschließend wird vom Gericht der Scheidungstermin bestimmt und die beiden Eheleute werden geladen. Zum Scheidungstermin müssen beide anwesend sein. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmefälle: Wenn ein Ehegatte dauerhaft verhindert ist oder die Entfernung zwischen Verhandlungs- und Wohnort nicht zumutbar ist, kann die Anhörung auch im Wohnort des Ehegatten angeordnet werden. Dort wird er dann von einem Richter angehört. Vermehrt gibt es auch die Möglichkeit, einen Ehegatten via Videokonferenz dazuzuschalten.
In den meisten Fällen dauert das Scheidungsverfahren an sich lediglich 5 bis 20 Minuten. Beide Ehepartner werden in der Verhandlung gefragt, ob sie geschieden werden möchten und wie hoch ihr Einkommen ist. Anhand des Einkommens werden die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnet.
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Welcher Unterhalt steht mir zu?
Nach der Scheidung der Eheleute muss Stefan Kindesunterhalt zahlen, soviel weiß Sandra. Aber ob sie Anrecht auf Ehegattenunterhalt hat, ist ihr nicht ganz klar.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass jedes Kind ein Recht auf Unterhalt durch seine Eltern hat. Damit ist nicht nur der Unterhalt in monetärer Form sondern auch der Unterhalt im Rahmen von Pflege und Erziehung gemeint.
Nach einer Scheidung oder Trennung leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Unterhalt mittels Pflege und Erziehung des Kindes. Daher zahlt der andere Elternteil dann meist den Barunterhalt. Bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gibt es jedoch bei Trennung oder Scheidung Unterschiede. Der Kindesunterhalt ist vorrangig vor allen anderen Unterhaltsansprüchen.
Es richten sich sämtliche Anspruchsarten nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen. Je größer der Einkommensunterschied, desto mehr muss gezahlt werden.
Wie hoch also der Kindesunterhalt ist, den Stefan Schneider für seine zwei Kinder zahlen muss, hängt davon ab, wie hoch sein aktuelles Einkommen ist und wie alt die Kinder sind. Die Berechnung erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle, die durch die Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichtes ergänzt werden kann. Da er in den vergangen 10 Jahren Alleinverdiener der Familie war, wird dies bei der Berechnung des Kindesunterhaltes mitberücksichtigt. Nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich bei seinem monatlichen Nettoeinkommen von 3.000€ ein Kindesunterhalt von 356€ pro Kind monatlich.
Er musste bereits Trennungsunterhalt und muss nun Ehegattenunterhalt an Sandra zahlen.
Wie unterscheiden sich nun Trennungs- und Ehegattenunterhalt?
Grundsätzlich wird sowohl bei Trennungs- als auch bei Ehegattenunterhalt das niedrigere EInkommen vom höheren Einkommen abgezogen. Schulden und Verbindlichkeiten werden dem Betrag vorher abgezogen. Dann wird die Differenz zwischen den Gehältern abzüglich der Verbindlichkeiten mit 3/7 multipliziert.
Trennungsunterhalt muss immer der Partner zahlen, der mehr Geld verdient. Dieser endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Da es nach aktuellem Recht mindestens ein Jahr dauert, bis eine Ehe für gescheitert erklärt werden kann, beträgt der Anspruch auf Trennungsunterhalt ebenfalls mindestens ein Jahr.
Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt beginnt mit der Scheidung und dem Ende des Trennungsunterhaltes. Da mit dem Versorgungsausgleich nicht alle Zahlungsverpflichtungen beendet werden, kann ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt eintreten. Das ist davon abhängig, wie lange die Ehe gedauert hat und ob, wie im Fall der Schneiders, ein Ehepartner der Alleinverdiener der Familie war. Je länger die Ehe dauerte, desto länger muss der besserverdienende Partner Scheidungsunterhalt an den anderen unterhaltsberechtigten Partner zahlen.
Sorgerecht
Sandra und Stefan hatten während ihrer Ehe das gemeinsame Sorgerecht für Max und Lea. Zwar waren die beiden bei der Geburt von Max noch nicht miteinander verheiratet, jedoch hat Stefan damals mit einer Sorgeerklärung beim Jugendamt einem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt im Falle einer Scheidung oder Trennung automatisch weiterhin bestehen.
Nach der Scheidung
Sobald das Scheidungsurteil 6 Wochen nach Verkündung rechtskräftig wird, stellt sich Sandra Schneider viele Fragen: Kann sie ihren Mädchennamen wieder annehmen? Welchen Namen tragen ihre Kinder? Wie wird das mit den Steuerklassen geregelt? Und was passiert mit der bestehenden Familienversicherung bei der Krankenkasse?
Steuerklasse
Die Steuerklasse muss Sandra Schneider im Kalenderjahr nach der räumlichen Trennung von Stefan beim Finanzamt ändern lassen. Dabei ist es unerheblich, ob das Trennungsjahr bereits verstrichen ist.
Namensänderung
Den Ehenamen Schneider kann Sandra wieder in ihren Geburtsnamen Lehmann ändern lassen. Oder sie kann den Ehenamen als Begleitnamen vor oder hinter ihren Geburtsnamen als Doppelnamen stellen. Die öffentliche Beglaubigung des neuen Namens erfolgt durch das Standesamt oder einen Notar. Anschließend ist es wichtig, den neuen Namen allen Zahlungs- und Vertragspartnern mitzuteilen und die Ausweisdokumente neu zu beantragen.
Bei den Kindern jedoch sind die Möglichkeiten sehr begrenzt. Da sowohl Max als auch Lea den Geburtsnamen Schneider tragen (Max bekam bereits vor der Ehe den Nachnamen seines Vaters), können sie nicht den Mädchennamen der eigenen Mutter tragen. Sandra beschließt daher, ihren Mädchennamen, dem Familiennamen voranzustellen. Sie möchte keinen anderen Namen als ihre Kinder tragen und heißt von nun an Sandra Lehmann-Schneider.
Krankenversicherung
Bei einer Scheidung endet der Status der Familienversicherung für den mitversicherten Partner. Mit Inkrafttreten der Scheidung setzt sich die Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, der Betroffene erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse seinen Austritt. Jedoch muss bei der alten Krankenkasse nachgewiesen werden, dass man nun bei einer neuen Krankenkasse versichert ist.
Weitere Versicherungen
Der Schadenfreiheitsrabatt bei einer Kfz-Versicherung wird in der Regel, dem Partner zugesprochen, auf den diese Versicherung läuft.
Bei Lebensversicherungen oder anderen Versicherungen, bei denen ein Bezugsberechtigter angegeben wurde, muss eben dieser Bezugsberechtigte angepasst werden.
Die gemeinsame Rechtsschutzversicherung endet mit der Scheidung für einen der beiden Versicherten.
Bankkonten
Sofern nicht bereits geschehen, sollten spätestens nach der Scheidung die gemeinsamen Konten aufgelöst und die finanziellen Verhältnisse geklärt werden.
Scheidungen sind eine sehr komplexe Angelegenheit. Wir wünschen Ihnen in dieser Zeit viel Kraft und unterstützen Sie gern bei Fragen rund um Ihre Versicherungen.
Den großen Friendsurance-Scheidungsleitfaden können Sie sich zur vollständigen Übersicht als PDF herunterladen.
Ihr Friendsurance Team
Patty Kemnitz verantwortet als Social Media Managerin bei Friendsurance den Unternehmensblog. Außerdem betreut sie die verschiedenen Social-Media-Kanäle und hat vor Kurzem den Instagram-Account von Friendsurance ins Leben gerufen.