Gemeinsam wohnen, gemeinsam versichert: Warum WGs eine Hausratversicherung brauchen

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte man nicht auf die wichtigste Versicherung für den Hausrat verzichten. Auch Wohngemeinschaften können günstig eine Hausratversicherung abschließen. Wir zeigen, warum dies sinnvoll ist und wie sich auch Studenten-WGs günstig absichern können.

Hausratversicherung Wohngemeinschaft © Friendsurance

Eine Hausratversicherung sichert den gesamten Hausrat der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen ab. In einer Wohngemeinschaft wäre das der gesamte Hausrat aller Mitbewohner, d.h. sowohl die gemeinsam genutzten Möbel und Hausratgegenstände als auch Möbel und Inventar im eigenen WG-Zimmer. Da ein Hausrattarif ebenso die zur Wohnung gehörigen Keller und Abstellräume versichert, sind damit auch alle zur Wohnung gehörenden Fahrräder mit versichert, die in diesen Räumen abgestellt werden.

Wer keine Hausratversicherung besitzt, sollte sich die Frage stellen, ob er die finanziellen Mittel hat, im Falle eines Brandes oder Wasserschadens den gesamten Hausrat schnell wieder zu ersetzen. Können Sie es sich leisten, alle Textilien, alle CDs und Bücher, das Geschirr, die Wäsche, teure Elektronik und das gesamte persönliche Inventar wieder neu anzuschaffen?
Sie werden erstaunt sein, wie schnell sich die Positionen summieren, wenn Sie Ihren gesamten Hausstand auflisten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Hausratversicherung für die Mietwohnung ist sinnvoll: Für einen einmaligen Jahresbeitrag erhalten Sie nach einem Schadensfall das gesamte Inventar zum Neuwert ersetzt.

Diese Gefahren sind in einer Hausratversicherung versichert:

Leitungswasserschäden
Feuer, Brand, Blitzeinschlag
Einbruch-Diebstahl
Sturm- und Hagelschäden
Elementarschäden

Eine Absicherung gegen Elementarschäden ist nur für Wohnungen sinnvoll, die sich in solchen Gebieten befinden, die von diesem Wetterphänomenen häufiger betroffen sein könnten. In diese Rubrik fallen neben Erdbeben und Schneelawinen vor allem auch Schäden durch einen Erdrutsch oder Hochwasser. Wer eine Wohnung in der Innenstadt versichern möchte, muss nicht unbedingt Elementarschäden einschließen. Je nach Tarif kann es daher nochmal günstiger werden.

Achtung: Wer Fahrraddiebstahl außerhalb von Wohnung und Kellerräumen versichern möchte, kann dies auch über die Hausratversicherung abdecken. Hierfür muss lediglich der Baustein Fahrraddiebstahl im Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Dies hat je nach Wert des Fahrrads einen höheren Jahresbeitrag zur Folge, dafür sind alle im Vertrag angegebenen Fahrräder überall im öffentlichen Raum bei Diebstahl abgesichert. Weitere Infos zum Thema Fahrradversicherung finden Sie in unserem Blogartikel “Fahrradversicherung oder Hausratversicherung – So sichern Sie Ihr Fahrrad richtig ab”

Was ersetzt die Hausratversicherung im Schadensfall?

Ersetzt wird das vom Schaden betroffene Inventar der Wohnung bis zur Höhe der Versicherungssumme, die in der Hausratversicherung für die Mietwohnung sinnvoll festgelegt werden sollte. In der Regel arbeiten die Versicherer mit einem Pauschalwert pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Versicherungssumme ist als Untergrenze dafür zu betrachten, dass im Schadensfall auf eine Prüfung wegen Unterversicherung verzichtet wird. Trotzdem sollte für die Beantragung einer Hausratversicherung für die Wohngemeinschaft das Inventar zum Neupreis detailliert aufgelistet werden, um einen realistischen Überblick zu erhalten. Daher sollte man unbedingt alle Rechnungen für Inventar und teure Elektronik im Original aufbewahren.

Hausratversicherung für eine Wohngemeinschaft – wie geht das?

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, wer der Hauptmieter der Wohnung ist und wer die Untermieter sind. Als Hauptmieter könnte man den gesamten Hausrat in einem Versicherungstarif versichern. Denn jede Hausratversicherung bezieht sich auf einen bestimmten Wohnraum und hat einen bestimmten Vertragspartner. Lebensgemeinschaften und Eheleute können den gesamten Hausrat der im Haushalt lebenden Personen in einem Vertrag versichern. Für eine Wohngemeinschaft mit wechselnden Untermietern würde das bedeuten, dass jeder, der neu in die Wohnung einzieht, einen eigenen Hausrattarif mit eigenen Beitrag benötigt. Es ist aber möglich, weitere im Haushalt lebende Personen in den Vertrag aufzunehmen, damit das gesamte Inventar aller Mitbewohner im Schadensfall abgesichert ist.

Spezielle Hausratversicherung für die Wohngemeinschaft

Einige Versicherer bieten daher eine spezielle Hausratversicherung für Wohngemeinschaften an: Sie schließt den Hausrat aller Mitbewohner der Wohnung ein und bieten ihnen sogar Versicherungsschutz bei vorübergehenden Ortswechseln, wie zur Aufnahme eines Praktikums.
Der jeweilige Versicherungsnehmer muss Hauptmieter der Wohnung sein und ist immer der Ansprechpartner für die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall und damit auch für die Beitragszahlung. Den Jahresbeitrag der Hausratversicherung kann man auf alle Mitbewohner aufteilen – so wird es insgesamt für alle Bewohner günstiger. Abgebucht wird er allerdings vom Konto des Versicherungsnehmers.

Studenten-WGs: Hausratversicherung über die Außenversicherung der Eltern

Wer in einer Wohngemeinschaft lebt und sich noch in der ersten Ausbildung (d.h. im Erst-Studium) befindet, kann sein WG-Zimmer auch beitragsfrei über die sogenannte Außenversicherung des elterlichen Hausratvertrages versichern – aber nur, wenn der Mietvertrag über die Eltern läuft und der Auszug nur vorübergehend erfolgt. Die Versicherungssumme ist hier begrenzt bis ca. 10.000 €. Allerdings wird die Abgrenzung des Eigentums schwierig, denn die Abschließbarkeit des genutzten Raumes muss gegeben sein. Die gemeinsamen Räumen wären daher in der Regel nicht versichert. Wenn also im gemeinsam genutzten Bereich wie Küche oder Bad ein Wasserschaden entsteht, würde die Hausrataußenversicherung der Eltern nicht einspringen. Daher sollten Sie sich vorher erkundigen, welche Versicherungsart für Ihre Wohngemeinschaft am besten passt.

Was kostet eine Hausratversicherung für die Wohngemeinschaft?

Der Versicherungsumfang hängt natürlich immer vom Anbieter und vom ausgewählten Tarif ab – und damit auch der Preis. Spezielle Rabatte für eine Hausratversicherung einer Wohngemeinschaft aus Studenten gibt es meist nicht. Der Beitrag richtet sich immer nach der vereinbarten Deckungssumme, den versicherten Gefahren und Schäden und der Lage der Wohnung. Wer noch studiert, kann das WG-Zimmer günstig über die Außenversicherung der Eltern abdecken. Wer aber Versicherungsschutz für die gesamte Wohngemeinschaft und den Gesamt-Hausrat möchte, sollte sich nach einer speziellen Hausratversicherung für Wohngemeinschaften erkundigen und einzelne Tarife vergleichen. Der Beitrag ist insgesamt auf jeden Fall günstiger, als wenn man einen eigenen Vertrag für eine Wohnung allein zahlen müsste.

Fazit: Wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, sollte nicht auf eine Hausratversicherung verzichten. Es gibt viele Möglichkeiten, das Hab und Gut abzusichern Man sollte sich in einer WG mit allen Mietern einig sein und abklären, wer der Vertragspartner für die Hausratversicherung wird und mit dem Versicherungsunternehmen kommuniziert. Bevor man sich einen Tarif auswählt, sollte man sich genau erkundigen, ob die Hausratversicherung auch für eine Wohngemeinschaft geeignet ist. Dann steht dem Versicherungsschutz nichts mehr im Wege!

Für wen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Die Hausrat- und Haftpflichtversicherung zählen zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder unbedingt haben sollte. Eine Rechtsschutzversicherung ist hingegen je nach persönlicher Lebenslage sinnvoll. Hier erfahren Sie, was eine Rechtsschutzversicherung absichert und in welchen Situationen Rechtsbeistand notwendig ist.

Rechtsschutzversicherung sinnvoll © Friendsurance

Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt Ihre Interessen als Versicherter wahr, berät Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung und zahlt die Kosten des Rechtsanwalts. Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, können schnell zahlreiche Kosten entstehen. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie mit kompetenter Beratung bereits vor Beginn eines möglichen Rechtsstreits, klärt Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die auf Sie zukommenden Kosten und Erfolgsaussichten auf. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung können z.B. folgende Kosten auf Sie entstehen:

  • Gerichtskosten
  • Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts (wenn Sie den Prozess verlieren sollten)
  • Gutachter- und Sachverständigenkosten
  • Zeugengelder

Sollten Sie in einem konkreten Fall Klage vor Gericht einreichen wollen, prüft Ihre Rechtsschutzversicherung vor Zusage der Kostenübernahme die Erfolgsaussichten im Falle eines Prozesses und geht mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten durch.

Wann braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Sind Sie ein Mensch, der sich gern streitet und keine Auseinandersetzung auf sich beruhen lässt? Haben Sie ein höheres Einkommen und besitzen Immobilien, die Ihnen jeden Streit wert sind? Sind Sie viel mit dem Fahrzeug unterwegs und pflegen Sie einen rasanten Fahrstil? Dann könnte es sein, dass Sie häufiger in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Wenn Sie dazu noch aufgrund Ihres Berufes zu einer Risikogruppe gehören,
kann eine Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll und nützlich sein. Entgegen vieler Annahmen werden nicht alle Rechtsrisiken gleichermaßen versichert, sondern bestimmte Risikobereiche wie z. B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder Wohneigentumsrecht. Wenn Sie sich für einen Versicherungstarif entscheiden, können Sie einzelne Bereiche je nach persönlichem Nutzen auswählen.

Folgende Personen- und Berufsgruppen sind einem höheren Rechtsrisiko ausgesetzt:

  • Ärzte und Steuerberater
  • Immobilienbesitzer
  • Vermieter
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler

In diesen Berufsgruppen kann es häufig zu Schadensersatzforderungen kommen, weshalb eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.

Rechtsfragen verschiedener Lebensbereiche

Wenn Sie nicht einer der oben genannten Gruppen angehören, können Ihnen dennoch in bestimmten Lebensbereichen ganz unterschiedliche rechtliche Fragen auf Sie zu kommen, für die eine Rechtsschutzversicherung nötig sein kann. Dennoch gehört die Rechtsschutzversicherung nicht zu jenen Versicherungen, von denen eine ganze Existenz abhängen kann.

Berufsanfänger:
Als Berufsanfänger benötigen Sie im Allgemeinen eher selten rechtlichen Beistand und die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung ist eher gering. Sollten Sie sich selbstständig machen oder als Freiberufler arbeiten, kann dies jedoch ganz anders aussehen. Erkundigen Sie sich am besten nach den Tarifen für Freelancer. Manche Versicherungen verlangen höhere Beiträge für Selbstständige als für Angestellte.

Familie: Innerhalb der Familie kann es zu verschiedensten Rechtsfragen kommen, wenn Sie z. B. Immobilienbesitzer oder Autofahrer sind oder es um einen Erbrechtsfall geht. Wer Kinder hat, könnte z.B. mit einer Abmahnung wegen illegalen Downloads oder Verstoß gegen das Urheberrecht konfrontiert werden. Wenn Sie häufig Kaufverträge im Internet abschließen, kann es hier zu fehlerhaft oder nicht gelieferter Ware kommen. Für die ganze Familie benötigen Sie nur einen Rechtsschutzvertrag.

Alleinstehende: Für Alleinstehende können zahlreiche Rechtsfragen im Bereich Verkehrsrecht, Mietrecht- oder auch Arbeitsrecht entstehen, ebenso wie Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten nach einer Trennung.
Senioren: Als Rentner sind Sie nicht mehr betroffen von Themen, die den Beruf angehen. Wenn Sie viel reisen, kann es dagegen zu Ärger mit Reiseveranstaltern, Verkehrsdelikten oder Unfällen im Ausland kommen, bei denen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann.

Mieter: Für Wohnungsmieter kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter kommen, z. B. wenn er die Miete ohne Begründung plötzlich erhöht, Schönheitsreparaturen entgegen dem Mietvertrag bezahlt werden sollen oder Sie wegen Eigenbedarf aus der Wohnung ausziehen sollen.

Wer ist in einer Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für sich abschließen, sind Ehepartner und Kinder direkt mitversichert. Nichteheliche Partner können Sie bei den meisten Anbietern ebenfalls beitragsfrei mitversichern. Hier sollten Sie sich nach dem Familientarif erkundigen.
Minderjährige Kinder sind immer bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit mitversichert. Dieser verlängert sich um den Zeitraum der Ausbildung, solange sie ledig und unverheiratet sind. Sobald volljährige Kinder heiraten, benötigen Sie eine eigenständige Rechtschutzversicherung. Teilen Sie Ihrer Versicherung immer direkt den Familienzuwachs mit und melden Sie alle Veränderungen, wenn ein Kind aus der Versicherung ausscheidet.

Vertragliches: Wartezeit und Kündigung einer Rechtsschutzversicherung

Bei der Auswahl einer bestimmten Rechtsschutzversicherung sollten Sie vor allem auf die Punkte Wartezeit und Kündigung achten.

Wann kann ich eine Rechtsschutzversicherung kündigen?

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt man, wie die Hausrat- und Haftpflichtversicherung, meist durch einen Jahresbeitrag. Daher können Sie Ihren Tarif auch immer zum Ende des Vertragsjahres mit einer Frist von bis zu 3 Monaten vor Ablauf ordentlich kündigen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, verlängern sich Ihr Vertrag und Versicherungsschutz für ein weiteres Jahr. Es besteht auch eine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung (also außerhalb dieser Frist vor Ende des Vertragsjahres), z. B. nach der Abwicklung eines Schadensfalles oder bei Beitragserhöhung trotz gleich bleibenden Bedingungen.

Was bedeutet die Wartezeit?

Viele Rechtsschutztarife sprechen von einer sogenannten “Wartezeit von 3 Monaten” d. h. erst 3 Monate nach Ihrem Versicherungsbeginn können Sie in einem Streitfall Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese Wartezeit gilt z. B. beim

  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Arbeitsrechts
  • Steuerrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht

Wussten Sie, dass das Vertragsrecht ganz oben bei den Top 5 der häufigsten deutschen Rechtsstreitigkeiten steht? Mehr zu den beliebtesten Streitgebieten erfahren Sie in unserem Blogartikel “Die Top 5 der häufigsten Rechtsstreitigkeiten”.

Tierische Haftpflichtversicherung: Warum Sie Hund, Katze und Pferd gut versichern sollten

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Auch wenn unsere besten tierischen Freunde gut erzogen sind, kann es dennoch passieren, dass sie gemäß ihrer Natur einigen Schaden anrichten. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, springt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. Wir verraten, wie Sie Katze, Hund oder Pferd richtig versichern und für welche Schäden die Versicherung haftet.

Haftpflichtversicherung Tierhalter Hund Katze Pferd

Die private Haftpflichtversicherung für Tierhalter

Jeder Haushalt sollte eine private Haftpflichtversicherung besitzen, denn im deutschen BGB ist geregelt, dass jeder für den Schaden haftet, den er anderen zufügt – auch bei einem Unfall. Da man immer mit dem gesamten Vermögen haftet, kann es im Schadensfall richtig teuer werden. Ob die Haftpflichtversicherung für einen Schadensfall einspringt, hängt von den versicherten Schäden und von der eindeutigen Verursachung ab. Daher prüft die Versicherung immer genau, ob ein Haftungsanspruch besteht. Versichert werden sowohl Sachschäden als auch Personenschäden, bei denen es zur Zahlung von Behandlungs- und Krankenhauskosten der verletzten Person kommen kann.

Natürlich gilt diese Haftung für Schäden ebenfalls für Tierhalter: Wenn Sie eine Katze, einen Hund oder ein Pferd besitzen, haften Sie als Halter ebenfalls für den Schaden, den Ihr Tier anderen zufügt. Daher sollten Sie als Tierhalter unbedingt eine Haftpflichtversicherung besitzen. Sie fragen sich, für welche Tiere Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen sollten? Je nach Tierart gelten hier unterschiedliche Haftungsbedingungen. Schäden, die Ihre Katze verursacht, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hunde- und Pferdehalter müssen eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Haftpflichtversicherung für den Hund

Haftpflichtversicherung Hund

Ein Hund kann aufgrund seiner Größe und seiner Natur bereits erhebliche Personen- und Sachschäden anrichten. Daher sind Schäden, die Ihr Hund verursacht, nicht über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hunde sind von Natur aus unberechenbar. Wenn Sie auch noch so gut erzogen werden, kann es gerade im Straßenverkehr oder mit Fußgängern zu Situationen kommen, die Sie vorher nicht einschätzen können. Ebenso bei der Begegnung mit anderen Hunden ist nie vorher abzuschätzen, was passiert. Sehr schnell können Dritten Schäden aus solchen Situationen entstehen. Auch wenn Sie denken, dass Ihr Hund zu einer kleinen Rasse gehört, die kaum auffällt, kann gerade das zum Problem werden: Schnell wird er von vorbeifahrenden Autos oder Fahrradfahrern übersehen und könnte einen Schadensfall auslösen. Als Hundehalter sollten Sie daher über eine Hundehaftpflichtversicherung nachdenken.

Diese Schäden könnte Ihr Hund verursachen:

Der andere Vierbeiner: Sie gehen mit Ihrem Hund auf dem Bürgersteig spazieren, er sieht einen anderen Hund auf der gegenüberliegenden Seite und springt auf ihn zu. Obwohl Sie Ihren Hund an der Leine halten, ist ein Autofahrer irritiert, lässt sich durch die Reaktion ablenken und fährt auf das Auto des Vordermanns. Verursacher des Unfalls wäre Ihr Hund.
Stürmische Begrüßung: Ihr Hund springt das Kind des Nachbarn an. Die 2-Jährige kann sich nicht halten und wird umgerissen. Dabei fällt sie unglücklich und bricht sich das Handgelenk.
Neugierige Spürnase: Ihr Hund entdeckt beim Spaziergang plötzlich etwas und rennt in einen Fahrradfahrer, der sich erschreckt und zu Fall gebracht wird. Die Behandlungskosten des Radfahrers müssten Sie als Hundehalter tragen.

Schäden, die im eigenen Haushalt entstanden sind oder das eigene Inventar betreffen, werden nicht von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen. Für einen Hund erhalten Sie eine Hundehaftpflichtversicherung je nach Zusatzleistung und Deckungssumme zu einem Jahresbeitrag zwischen 40 € und 100 €. Vergleichen Sie dazu am besten verschiedene Tarife und schauen Sie sich genau an, welche Schäden unter welchen Voraussetzungen versichert sind. Diese Informationen erfahren Sie aus den Versicherungsbedingungen, die man in jedem Tarif einsehen kann, bevor man ihn abschließt.

Gesetzliche Hundehaftpflichtversicherung: In folgenden Bundesländern gibt es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Hundehaftpflicht: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wer in diesen Bundesländern wohnt und einen Hund besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen.

Haftpflichtversicherung für Pferd und Pony

Haftpflichtversicherung_Pferd

Gesetzlich ist es Haltern von Reit- und Zugtieren nicht vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Da Pferde und Ponies jedoch als „Wesen mit eigenem Willen“ ebenso unberechenbar sind wie Hunde, können Sie Dritten erheblichen Schaden zufügen. Daher gibt es für Pferde spezielle Pferdehalterhaftpflichtversicherungen, die Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden abdecken, die das Pferd Dritten verursacht. Wer über den Basisschutz hinausgehende Leistungen wünscht, sollte darauf achten, dass diese auch enthalten sind.

Zusätzliche Leistungen bei der Pferdehaftpflichtversicherung:

Flurschäden: Schäden, die beim Ausbruch aus der Pferdekoppel auf dem benachbarten Grundstück entstehen
Deckschäden: Folgekosten, wenn der eigene Hengst eine fremde Stute deckt oder die eigene Stute unerwünscht trächtig wird
Reitbeteiligung und Fremdreiterrisiko: Schäden, die entstehen, wenn sich eine weitere Person um das Pferd kümmert, sowie alle Schäden, die beim Ritt durch eine weitere Person entstehen
Mietsachschäden: Schäden an Boxen oder Zäunen
Teilnahme an Wettkämpfen: Schäden, die während eines Wettkampfes entstehen
Kutsch- und Schlittenfahrten: Schäden, die beim Einsatz des Pferdes während dieser Fahrten entstehen
Forderungsausfalldeckung: Übernimmt die Kosten auch für Schäden, die Ihr Pferd betreffen und vom Verursacher nicht gezahlt werden können

Achten Sie bei der Tarifauswahl neben den Zusatzleistungen und Anzahl der versicherten Tiere unbedingt auf eine ausreichende Höhe der Deckungssumme, damit Sie im Schadensfall nicht unterversichert sind. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung können Sie je nach Anzahl der versicherten Tiere und Zusatzleistungen zu einem Jahresbeitrag zwischen 50 und 200 € abschließen.

Haftpflichtversicherung für die Katze

Haftpflichtversicherung Katze

Im Gegensatz zur Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung gibt es keine spezielle Versicherung für Katzen. Schäden, die die Katze an fremdem Eigentum anrichtet, sind somit über die einfache Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Im Allgemeinen entstehen durch eine Katze nicht die gleichen Schäden, die ein Hund anrichten kann. Begründet wird dies oft mit der Größe der Katze. Daher benötigen Katzenhalter keine gesonderte Haftpflichtversicherung für die Katze.

Welche Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung bei Katzen?

Die häufigsten Schäden, die Katzen in Mietwohnungen verursachen, sind meist Sachschäden an Möbeln, Teppichen und Hausrat. Solche Schäden in der eigenen Wohnung gelten jedoch als sogenannte „Allmählichkeitsschäden“ und werden von den meisten Versicherungen nicht übernommen. Wenn die Katze also über Jahre die Tür an der gleichen Stelle abwetzt, unterliegt dies keinem Versicherungsanspruch der Haftpflichversicherung. Haften müssen Sie als Mieter dennoch für diesen Schaden und ihn ggf. selbst bezahlen.
Wenn Ihre Katze ein Möbelstück umstößt, das einen Schaden im Fußbodenbelag oder der Wand hinterlässt, liegt der Fall jedoch anders: Hier würde die Haftpflichtversicherung einspringen, wenn Mietsachschäden im Haftpflichtvertrag mit abgedeckt sind. Wenn die Katze beim Besuch Dritter einen Schaden an Möbeln und Inventar anrichtet, würde die Versicherung aucheinspringen, wenn eindeutig nachzuweisen ist, dass die eigene Katze diesen Schaden verursacht hat.

Alles für die Katz: Wenn der Nachbar Ihre Katze beschuldigt

Die Haftpflichtversicherung prüft in jedem Fall durch den Sachverständigen, ob ein Haftungsfall eintritt und wehrt ebenso unberechtigte Ansprüche ab. Das ist besonders von Vorteil, wenn Ihre Katze als Freigänger unterwegs ist. Da Sie die Katze nicht permanent beaufsichtigen, können Sie nicht wissen, ob sie wirklich einen Schaden bei einem Nachbarn anrichtet. Wenn ein Nachbar Ihre Katze eines Schadens bezichtigt, können Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung wenden, die genau prüft, ob die Katze der Verursacher des Schadens sein kann. Katzen mögen gern warme Motorhauben, daher kann es durchaus sein, dass sich Ihre Katze auf dem Nachbarauto niederlässt und Kratzer verursacht. Sollte eindeutig nachgewiesen werden, dass dadurch die Kratzer im KfZ des Nachbarn entstanden sind, übernimmt die Versicherung den Schaden. Wenn dem nicht so ist, muss ihr Nachbar den Schaden selbst regulieren.

Wenn Sie weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung suchen, dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel “Warum Familien mit geringem Einkommen eine Haftpflichversicherung haben sollten”.

Fit & gesund: Die 6 besten Gesundheits- und Fitness-Apps für Ihr Smartphone

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Der neueste Fitness- und Gesundheitstrend auf Ihrem Smartphone heißt Fitness-Apps. Gesundheitsfans können damit Ihre täglichen Fitnesserfolge messen, Kalorien zählen und sich bei einer gesunden Lebensweise unterstützen lassen. Doch welche App ist die richtige für mich? Wir stellen die interessantesten Fitness- und Gesundheitsapps vor und sagen, für wen sie geeignet sind.

Fitness-Apps Runtastic © friendsurance

 

Runtastic: Die App für Jogger und Laufbegeisterte

runtastic
Runtastic gilt als Allrounder unter den Fitnesstrackern für Jogger. Neben verschiedenen Fitness-Apps, mit denen man die eigenen Lauferfolge tracken kann, bietet Runtastic zahlreiche weitere Wearables und Jogging-Hardware wie einen Herzfrequenzmesser, das Runtastic Fitness-Armband Orbit, den Bluetooth-Brustgurt, eine GPS-Uhr oder ein Jogging-Armband für das Smartphone. Mit der kostenlosen Basis-App Runtastic loggt man sich über das eigene Facebook-Konto ein und kann sofort starten. Die App zählt gelaufene Schritte, verbrauchte Kalorien und die gelaufenen Kilometer. Der integrierte Musik Player kann auch auf die gespeicherte Musik zugreifen und begleitet Sie bei jedem Lauferfolg. Für Einsteiger ist die einfache Version absolut ausreichend. Für 4,99 € lässt sich die App mit Runtastic Pro auf die nächste Stufe updaten. So kann man sich die zurückgelegte Strecke genauer ansehen und sich Trainingsrouten vorschlagen lassen.
Motivierend ist auch die Runtastic-Community – man kann seine Jogging-Eckdaten direkt bei Facebook teilen und mit denen der anderen User vergleichen. So werden Anfänger zu Challenges und höheren Laufzielen angeregt. Runtastic Pro erstellt einen persönlichen Laufplan, nach dem man trainieren kann. Man kann sehen, wo andere User gerade Laufen und ihre Laufdaten ansehen. Ebenso lassen sich eigene Trainingsziele festlegen, auswerten und mit älteren Aktivitäten vergleichen. Einfach nur Laufen ist langweilig? Mit den Runtastic Story Runs wird der Jogger durch eine spannende Story zum Laufen motiviert.
Sie fahren lieber Fahrrad als zu joggen? Runtastic bietet auch spezielle Apps für Bike und Mountain Bike. Alle Runtastic-Apps sind für iOS und Android erhältlich.

Wer das Handy beim Joggen immer dabei hat, sollte sich überlegen, ob für ihn nicht eine Handyversicherung sinnvoll sein könnte. Beim Laufen muss das Handy jede Erschütterung aushalten. Versichern können Sie das Handy u.a. gegen Displaybruch und Gehäuseschäden.

 

Freeletics: Die Fitness-Community für Hobby-Athleten und Profis

freeletics
Freeletics ist eine Fitness-Community, die Ihnen bestimmte Work-outs und Übungen erklärt und Sie dabei motiviert, eigene Fitness-Ziele zu erreichen. Wer sich als User anmeldet und sein Profil ausfüllt, bekommt verschiedene Fitness-Übungen unterschiedlicher Schwierigkeitsstufen vorgeschlagen. Es gibt solche Work-outs, die man selbstständig ohne Zeitdruck ausführen kann und Übungen, die man in möglichst kurzer Zeit wiederholen sollte. Die Fitness-Übungen werden in kleinen Videos vorgestellt, so dass man sie leicht nachmachen kann. Wer diese Übungen erfolgreich durchführt, verdient sich bestimmte Punkte und steigt ein Level auf. Doch bei Freeletics trainiert keiner allein nur für sich. Wie bei Twitter kann man anderen sogenannten „Athletics“ folgen und sieht, wie viele Punkte diese haben und welche Übungen sie bewältigen. Man kann Ihnen Beifall geben, sich auch mit Ihnen per Kommentar austauschen oder sich gegenseitig zu höherer Leistung anspornen. Wer mit Freeletics beginnt, bekommt am Anfang einen Trainingsplan für die erste Zeit vorgeschlagen, den man später variieren kann. Daher ist Freeletics auch für Einsteiger geeignet, die sich mit anderen messen möchten.
Die kostenlose Freeletics-Version gibt es für iOS und Android. Wer persönlich gecoached werden möchte, kann sich die erweiterte Freeletics-Version für 12,99 € monatlich oder 79,99 €, herunterladen.

 

Sworkit: Der Personal Trainer für jedermann

sworkit
Sworkit bezeichnet sich selbst als Personal Trainer und ist besonders für Workout-Einsteiger geeignet. Die App bietet Anleitungen zu Fitness-Übungen aus den Bereichen Krafttraining, Yoga, Ausdauer und Dehnung. Man wählt zunächst den gewünschten Workout-Bereich und kann direkt mit den ersten Übungen loslegen. Wer bestimmte Körperstellen trainieren möchte, kann die Übungen auch nach bestimmten Körperbereichen auswählen. Besonders angenehm an Sworkit: Es stellt sich auf den Trainierenden ein. Sie geben die Zeit vor, in der Sie Übungen machen möchten und die App stellt einen Übungsablauf zusammen. Jede Übung läuft in einer bestimmten Zeit ab. Es wird jedes Mal eine andere Übung ausgewählt. So wird es nie langweilig.
Leider gibt es Sworkit nur auf Englisch. Durch verständliche Grafiken und Video-Anleitungen sind die Übungen jedoch sehr leicht zu verstehen. Sworkit ist in der kostenlosen Version für iOS und Android erhältlich. Wer möchte, kann sich für 3,26 € die erweiterte Version Sworkit Pro herunterladen und erhält Zugriff zu weiteren personalisierten Übungen und Trainingseinheiten.

 

MyFitnessPal: Die Ernährungs-App für Gesundheitsbewusste

myfitnesspal
Sie suchen eine App, die Sie beim Abnehmen unterstützt? MyFitnessPal ist eine Mischung aus Ernährungstagebuch und Diätplan. Mit der App können Sie Ihre Essgewohnheiten analysieren und überwachen. Sie tragen Ihre Mahlzeiten ein und die App wertet aus, was Sie wie oft gegessen haben und zeigt Ihnen dazu die Nährwerte und Kalorien an. Man kann eigene Rezepte eintragen und auf eine Nährwertetabelle zugreifen – egal ob man zu Hause ist, im Restaurant oder unterwegs. Indemdie App das Essverhalten trackt, möchte Sie dabei helfen, bessere Ernährungsgewohnheiten zu etablieren. Ein personalisiertes Diätprofil schlägt einen bestimmten Diätplan vor und unterstützt Sie beim persönlichen Abnehmziel. In der MyFitnessPal-Community kann man sich mit anderen austauschen und zum Abnehmen motivieren lassen. Im Blog von MyFitnessPal finden Sie außerdem gesunde, frische Rezepte zum Nachkochen. Die App kann man sich kostenlos für iOS und Android herunterladen.

 

Noom: Der persönliche Ernährungscoach

noom
Die App Noom bezeichnet sich als Ernährungscouch und möchte den User ebenfalls zur gesünderen Ernährung und Lebensweise motivieren. Mit ihr kann man ebenfalls Kalorien zählen und die Essgewohnheiten überwachen. Sie bietet einen persönlichen Abnehmplan, ein Essenstagebuch und Gewichtsdiagramm. Noom besitzt ein Ampelsystem mit dem bestimmte Nährwerte angezeigt werden. So lernen Nutzer auf einen Blick, welche Lebensmittel und Rezepte gesünder sind als andere und können diese aus dem Speiseplan ausklammern. Noom speichert auch Ihre Lieblingsmahlzeiten, zeigt die eigene Gewichtsentwicklung und zeichnet neben Schritten auch sportliche Aktivitäten auf. Die App ist für jeden geeignet, der sich gesund ernähren will und das Essverhalten überwachen und steuern möchte.
Wem diese Tools der kostenlosen Version nicht ausreichen, der kann sich Noom Pro mit weiteren Features herunterladen. Damit erhält man weitere personalisierte Unterstützung bei der Diät und weitere Tagesaufgaben, die einen spielerisch beim Abnehmen motivieren sollen. Noom-User können sich auch mit Gleichgesinnten in der Noom-Community oder auf Facebook austauschen.
Die erweiterte Version gibt es allerdings nur im Abo für 7,99 € im Monat, oder im 3-Monats-Paket für 14,99 € oder 39,99 € pro Jahr.

 

UP Coffee: Kaffee-Tracking für Coffeinjunkies

UP Coffee
Wer seine Kalorien schon via App zählt und sich beim Work-Out unterstützen lässt, der kann sogar via App seinen Kaffeeverbrauch tracken lassen. Hinter der App UP Coffee steckt der Wearable-Anbieter Jawbone: Coffee UP rechnet aus, nach welcher Menge an Koffein der Körper wieder schlafbereit ist und warnt vor zuviel Kaffeekonsum. Man erfährt, auf welchem Level man die Kaffeezufuhr halten sollte, um abends zur Ruhe zu kommen. Die App hängt natürlich, wie alle anderen Gesundheitsapps von den korrekten Angaben des Users ab. Je genauer die Angaben sind, desto genauer kann die Auswertung der Daten erfolgen. UP Coffee ist besonders interessant für Kaffee-Vieltrinker, die Ihren Kaffeekonsum ein wenig einschränken möchten und keinen Überblick mehr über die Anzahl der täglichen Coffeindosis haben. Mit der App bekommen Sie wieder ein Gefühl dafür, wie viel Kaffee Ihnen persönlich gut tut. Derzeit gibt es UP Coffee nur für iOS.

Interessieren Sie sich auch für Fitness-Armbänder? In unserem Artikel „Jawbone, Garmin & Co. – Welches Fitnessarmband passt zu mir?“ vergleichen wir verschiedene Wearables und erleichtern Ihnen die Entscheidung.

 

Steuererklärung: Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

• Katja Nauck • 2 Kommentare • 

Der 31. Mai rückt näher – der Stichtag für die Einkommenssteuererklärung. Sie sitzen gerade wie viele Arbeitnehmer über Ihren Unterlagen und fragen sich, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnt? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Steuererklärung 2014 und verraten Ihnen vor allem, welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzen können.

Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen © Friendsurance

1. Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung („Pflichtveranlagung“) richtet sich nach der Art und Höhe des Verdienstes und nach der Steuerklasse.

Eine Steuererklärung abgeben muss jeder, …

  • der monatliche Netto-Einkünfte von mehr als 410 € hatte. Dazu zählen ebenfalls Einkünfte wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter- oder Elterngeld, das nicht versteuert wurde.
  • der mit seinem Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor nutzt. Das sogenannte Faktorverfahren ermöglicht Ehepartnern, die nahezu gleich verdienen, eine gerechetere Verteilung der Lohnsteuerlasten, so dass man am Jahresende weniger nachzahlen muss.
  • der im jeweiligen Jahr Lohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig erhielt, der nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.
  • Generell ist man zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung verpflichtet, wenn man sogenannte Freibeträge in Anspruch genommen hat, oder als Selbstständiger, Rentner oder Vermieter Einkünfte über den Grundfreibetrag von 8.354 € erzielte.

2. Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Wer zur Steuererklärung nach den oben genannten Punkten verpflichtet ist, muss seine Pflichtveranlagung eines Jahres bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Dies gilt aber nur für jene, die ihre Steuererklärung eigenständig, ohne Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins einreichen. Der Steuerberater oder Hilfeverein muss die Steuererklärung bis zum 31. Dezember des Folgejahres für Sie einreichen. Im Einzelfall können Sie eine Fristverlängerung erwirken, wenn Sie z. B. geforderte Unterlagen noch nicht vorliegen haben. Sie erhalten immer eine Fristverlängerung bis zum 30. September, wenn Sie eigenständig Ihren Ansprechpartner beim Finanzamt kontaktieren.

Wer eine Steuererklärung freiwillig einreichen möchte, hat bis zu vier Jahre Zeit dafür. Das heißt, Sie hätten als Freiwilliger in diesem Jahr noch die Möglichkeit Ausgaben von 2011 geltend zu machen. Für das Steuerjahr 2014 können Sie Ihre Erklärung bis Ende 2018 einreichen (§ 169 Abgabenordnung). Generell sollte man sich aber nicht zu lange Zeit mit einer Steuererklärung lassen, da es mit fortschreitender Zeit schwieriger wird, alle Belege und Sachverhalte richtig zuzuordnen.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht fristgerecht einreiche?

Sollten Sie mit der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung im Verzug sein, drohen Ihnen Mahngebühren und Verspätungszuschläge, die Ihnen das Finanzamt in einem Brief, zusammen mit einem neuen Abgabetermin, mitteilen wird. Der Verspätungszuschlag darf vom Finanzamt in Höhe von bis zu 10 % des festgesetzten Steuerbetrags (jene jährliche Steuerzahlung, die Sie ans Finanzamt abtreten müssen), maximal jedoch 25.000 € angerechnet werden. Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, legt das Finanzamt eigenständig eine Schätzung fest, die besonder für Selbststände meist nachteilig ausfällt.

3. Welche Vorteile bringt mir die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

Infografik Steuererklärung Rückzahlung Versicherungen © FriendsuranceSie möchten auch eine zukünftige Rückzahlung für Ihre Versicherungen erhalten? Informieren Sie sich hier über den Friendsurance Schadensfrei-Bonus.

Wenn Sie in einem Jahr viele Ausgaben hatten, kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Das heißt für Sie, dass Sie zahlreiche Kosten geltend machen und durch die Steuererklärung zurückerhalten. Laut Bund der Steuerzahler erhält jeder Steuerpflichtige im Durchschnitt bis zu 800 € nach Abgabe seiner Steuererklärung zurück. Besonders lohnt es sich bei:

  • Werbungskosten wie z.B. Fahrten zur Arbeit, Kontogebühren, Bewerbungskosten, Kosten eines Umzugs in Zusammenhang mit einer neuen Arbeitsstelle
  • außergewöhnlichen Belastungen wie hohen Krankheitskosten, die Beschäftigung von Handwerkern und anderen “haushaltsnahen” Dienstleistern (für die Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie 20% zurück)
  • Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe, Renovierung der Wohnung, Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers und Ihre Altersvorsorge

Eine Steuererklärung für Single-Haushalte und Angestellte ist nicht so kompliziert auszufüllen, wie sie denken. Sie können die Steuererklärung direkt selbst via Elster online ausfüllen. Oder Sie ziehen günstige Steuersoftware wie z.B. das WISO Steuer-Sparbuch oder Smartsteuer zurate, die Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen und Ihnen mit Erklärungen zu einzelnen Punkten zur Seite stehen.
Wenn Sie im letzten Jahr geheiratet haben, lohnt sich die Abgabe einer Lohnsteuererklärung besonders: Ehepaare können Ihre Ausgaben gemeinsam veranlagen und für das gesamte Jahr nach dem vorteilhaften Splittingtarif versteuern.

4. Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich nicht zuletzt, weil Sie die Kosten einiger Versicherungsleistungen und privater Vorsorge geltend machen können. Dabei gilt die Unterscheidung von Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken und jenen Tarifen, die den Versicherten gegen private Risiken absichern. Versicherungen, die ein berufliches Risiko absichern, können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das wären z. B. die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung oder Diensthaftpflichtversicherung, ebenso wie Beiträge zum Arbeitsrechtsschutz. Die Absicherung privater Risiken gilt nicht als Werbungskosten, kann aber als Sonderausgaben angerechnet werden.

Folgende Versicherungen können als sog. Vorsorgeraufwendungen angegeben werden:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kapitallebens- und Risikolebensversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorge und Riester-Verträge

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Sonderausgaben, die in voller Höhe abgesetzt werden können (jedoch ohne Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer), ebenso wie die private Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung können maximal 76 % der Beiträge abgesetzt werden. Wer sich eine Riester-Zulage sichert, kann jährlich bis zu 2.100 € als Sonderausgabe anrechnen lassen.

Die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten für Versicherungen beträgt für Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €. Wenn Sie verheiratet sind, gilt jeweils der doppelte Betrag. Sie sollten daher zunächst prüfen, ob Sie durch Ihre Jahresbeiträge diesen Höchstbetrag überschritten haben. Wenn ja, können Sie eventuell weitere Versicherungen, die beruflich bedingt sind, als Werbungskosten absetzen. Wenn nicht, lohnt es sich, weitere Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung anzugeben.

Welche Kosten kann ich als weitere Sonderausgaben von der Steuer absetzen?

Sonderausgaben sind alle privaten Ausgaben der Lebensführung, die vom Staat steuerlich begünstigt werden. Dazu gehören neben den erwähnten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und weitere Versicherungen wie Unfall- und Haftpflichtversicherung auch:

  • Unterhalt
  • Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für eine Erstausbildung
  • privates Schulgeld

Die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen

Der Staat unterstützt die Bürger dabei, sich gegen Risiken abzusichern. Daher können die Haftpflichtversicherung ebenso wie die KfZ-Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Die Angabe dieser Versicherungen wirkt sich aber nur aus, wenn Sie unterhalb der festgelegten Höchstgrenze liegen.

Um die Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass diese Police besteht. Hierfür müssen Sie die Kopie des Versicherungsvertrags einreichen und einen Kontoauszug, der nachweist, dass Sie im betreffenden Steuerjahr Beiträge zur Haftpflichtversicherung gezahlt haben. Meist genügt nach einmaligem Vorlegen des Vertrags die Angabe der Beitragssumme für die Folgejahre. Wenn Sie die Steuererklärung online über Elster eingeben, benötigen Sie den Nachweis des Kontoauszuges nicht. Sie sollten ihn jedoch bei Nachfragen vorlegen können.
Sie tragen Ihre Angaben zur Haftpflichtversicherung in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ (in Zeile 46 bis 50) Ihrer Einkommenssteuererklärung ein.

Neben der Privat-Haftpflicht- und KfZ-Haftpflichtversicherung können Sie folgende weitere Arten von Haftpflichtversicherungen geltend machen:

  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht

Sonderfall KfZ-Haftpflichtversicherung: Kann ich die KfZ-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Die KfZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, da sie Schadenleistungen gegenüber Dritten absichert, die mit dem eigenen KfZ verursacht werden. Hier kommt der Staat dem Bürger entgegen, indem man die KfZ-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend machen kann: entweder als sonstige Vorsorgeaufwendung oder als Betriebskosten, wenn man als Selbstständiger ein eigenes Unternehmen besitzt. Alle anderen das KfZ betreffenden Versicherungen wie Voll- und Teilkaskoversicherung können nicht steuerlich abgesetzt werden.

Die Beiträge zur KfZ-Haftpflichtversicherung können insgesamt als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn sie weder Betriebs- noch Werbungskosten sind. Wer sein KfZ nur für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nutzt, kann seine KfZ-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings lohnt sich das nur, wenn der Höchstbetrag von 1.900 € für Arbeitnehmer und Rentner und 2.800 € für Selbstständige mit der Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft ist.
Wenn Sie Ihr Auto für zahlreiche Dienstfahrten nutzen und ein Fahrtenbuch führen, können Sie die Kosten der KfZ-Haftpflichtversicherung auch als Werbungskosten absetzen. Dazu müssen Sie den Kilometersatz Ihrer Dienstfahrten ausrechnen.

Die Hausratversicherung von der Steuer absetzen

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann auch die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Der Anteil des absetzbaren Versicherungsbeitrags berechnet sich nach der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.

Haben Sie Fragen zur Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung? Dann hinterlassen Sie uns doch einen Kommentar. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Geburt: Alle Leistungen der Krankenversicherung

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Wenn die Geburt eines Kindes bevor steht, stellt sich auch die Frage, welche kostenlosen Leistungen man in Anspruch nehmen kann. Damit Sie nicht lange suchen müssen, erfahren Sie hier auf einen Blick, welche Leistungen Sie rund um die Geburt von Ihrer Krankenversicherung erwarten können und welche Erstuntersuchungen Ihr Baby erhält.
In einem weiteren Blogartikel “Schwangerschaft: Alles, was Sie jetzt wissen müssen – Infografik“ erfahren Sie, welche Leistungen Mütter während der Schwangerschaft von der Krankenkasse erhalten.

Geburt Leistungen Krankenversicherung © Friendsurance

Leistungen für Mütter rund um die Geburt

Ihre ganze Schwangerschaft bereiten Sie sich darauf vor: Wenn es endlich soweit ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn Ihre Krankenversicherung zahlt nahezu alle Kosten rund um die Geburt.

Fahrtkosten

Am Tag der Geburt zahlen Sie je nach Krankenversicherung lediglich 10% der entstandenen Kosten für die Fahrt mit dem Krankenwagen, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen PKW.

Stationäre Behandlung

Ihre Krankenversicherung zahlt alle Kosten der Entbindung im Krankenhaus und der Hebammenbetreuung bei Krankenhaushebammen. Wenn Sie nicht ambulant entbinden, also nicht kurz nach der Geburt das Krankenhaus verlassen, zahlen manche Krankenkassen auch einen Zuschuss für die Übernachtung des Vaters. Wenn Sie in einem Geburtshaus entbinden möchten, sollten Sie sich vorher genau erkundigen, ob Sie von der Kasse nur einen Zuschuss erhalten oder die Kosten sogar vollständig übernommen werden.

Für folgende Leistungen müssten Sie ggf. etwas dazuzahlen:

– Einzelzimmer/Familienzimmer inklusive Übernachtungskosten für den Vater
– Zuzahlung für 24h-Rufbereitschaft bei freiberuflichen Beleghebammen

Wichtige Hinweise für Mütter, die privat versichert sind

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie von Ihrer Versicherung einen Sonderbeitragstarif zu Beginn der Schwangerschaft erhalten. Viele Versicherer bieten auch eine Entbindungspauschale an. Als Privatpatientin haben Sie generell Anspruch auf Krankenhaustagegeld, Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Einzel- bzw. Familienzimmer für die Zeit des Aufenthaltes. Alle Leistungen, die als Wahlleistungen und Zusatzuntersuchungen gelten, werden jedoch auch bei einer privaten Krankenversicherung nur bei Notwendigkeit bezahlt. Hier sollten Sie sich von Ihrem behandelnden Frauenarzt beraten lassen.

Wer überlegt, sich privat zu versichern, sollte bedenken, dass eine private Krankenversicherung immer einkommensabhängig ist und bereits mindestens 8 Monate vor dem Geburtstermin bestehen muss. Es gibt jedoch private Krankenzusatzversicherungen, die Sie auch als gesetzlich Versicherte in der Schwangerschaft abschließen können. Fragen Sie hier am besten frühzeitig bei der jeweiligen Versicherung nach.

Diese Leistungen erhalten Mütter für sich und Ihr Neugeborenes

Wenn das Baby endlich auf der Welt ist, beginnt die Zeit der Eingewöhnung an das neue Leben zu dritt. Gerade in dieser sogenannten Wochenbettzeit erhalten Mutter und Kind eine umfassende Betreuung und Hilfe durch die Hebamme.

Mütter haben Anspruch auf folgende Leistungen:

– täglichen Besuch der Hebamme in den ersten 10 Tagen nach Entbindung
– 16 weitere Hebammen-Besuche in den ersten 8 Wochen
– 4 weitere Besuche bei Stillproblemen bis Ende der Stillzeit
– bis zu 2 Nachuntersuchungen beim Frauenarzt
– Rückbildungsgymnastik und zahlreiche weitere Kurse mit und ohne Kind

Tipp: Sie können während der Schwangerschaft und in der Wochenbettzeit von Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe erhalten, wenn keine weitere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Dies gilt allerdings nur bei besonders starken Schwangerschaftsbeschwerden und Bedingungen, die es Ihnen nicht ermöglichen, den Haushalt adäquat weiterzuführen. Diese müssen Sie sich von Ihrem Frauenarzt bescheinigen lassen. Einen Antrag auf Haushaltshilfe erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

So versichern Sie Ihr Kind

Ihr Kind ist ab dem 1. Tag kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung der Mutter versichert. Natürlich ist es auch möglich, es über die gesetzliche Krankenversicherung des Vaters zu versichern. Hier sollte man sich bei der jeweiligen Krankenkasse erkundigen, ob der Tarif kostenlos zu einer Familienversicherung erweitert werden kann. Damit alle Vorsorge-Untersuchungen für das Neugeborene von der Krankenkasse finanziert werden, sollten Sie sich direkt nach der Geburt an die Krankenkasse wenden und das Kind per Einreichung der Geburtsurkunde und weiterer benötigter Daten melden.

Eltern, die privat versichert sind, müssen ihr Kind kostenpflichtig in der privaten Krankenversicherung anmelden. Es kann nicht gesetzlich versichert werden. Auch hier wird man nach Abgleich der Gesundheitsfragen einen günstigeren Beitrag zahlen, je jünger das Kind bei der Anmeldung ist. Gesetzlich versicherte Eltern können auf Wunsch auch eine private Krankenzusatzversicherung für das Kind abschließen, die Zahnersatz erstattet und sonstige Privatleistungen wie das Krankenhaustagegeld, den Anspruch auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer enthält.

Wenn Sie sich fragen, welche Versicherungen über die Krankenversicherung hinaus wichtig wären, sollten Sie für Ihre Familie unbedingt eine Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, da kleine Kinder durch Unachtsamkeit und Unwissenheit schnell Schäden und Unfälle verursachen können, für die Sie als Eltern haften müssen. Mit der Hausratversicherung sind alle anfallenden Schäden in ihrer Wohnung und den Kellerräumen abgedeckt und Sie können sogar den Kinderwagen gegen Diebstahl im Hausflur schützen lassen. Interessant wäre vielleicht auch eine Kinder-Unfallversicherung, die Ihnen alle Kosten zahlt, die für Behandlungen nach einem Unfall mit bleibendem Körperschaden entstehen würden. Je früher Sie diese Versicherung abschließen, desto günstiger wird der Beitrag ausfallen.

Die ersten Untersuchungen für das Neugeborene

Für Ihr Neugeborenes sind eine Reihe wichtiger Untersuchungen notwendig, die alle in einer bestimmten Zeit vorgenommen werden müssen und von der Krankenversicherung bezahlt werden. Bereits im Krankenhaus oder auch über Ihre Hebamme erfahren Sie, um welche Untersuchungen es sich handelt und erhalten die notwendigen Unterlagen dafür. Zur Orientierung haben wir für Sie hier noch einmal die gesetzlich festgelegten Erstuntersuchungen zusammengetragen.

Erstversorung im Krankenhaus

– U1 bis 36 Stunden nach der Geburt: Apgar-Test (medizin. Gesundheitscheck des Neugeborenen, untersucht werden Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe)
– Neugeborenen-Screening (Blutabnahme) Vermessen, Wiegen

Beim Kinderarzt

U2 zwischen 3. und 10. Lebenstag: Neurologische Untersuchung auf Reflexe, Wiegen, Vermessen, Hörtest, Untersuchung aller wichtigen Körperteile und Organe, Vitamin K-Verabreichung

U3 zwischen 4. bis 5. Lebenswoche: Untersuchung der altersgerechten Entwicklung des Babys, Informationen über wichtige Impfungen

U4 zwischen 3. und 4. Lebensmonat: Untersuchung von Organen und Körperteilen,Test des Reaktions-, Hör- und Sehvermögens und der Beweglichkeit, erste Impfungen

U5 zwischen 6. und 7. Lebensmonat: Untersuchung der Körperfunktionen und Körperbeherrschung, Beweglichkeit, Hör- und Sehvermögen

U6 zwischen 10. und 12. Lebensmonat: Untersuchung der Körperfunktionen, Körperbeherrschung und Entwicklung der Beweglichkeit, sprachliche Entwicklung und Auffrischungsimpfungen.

Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh einen Kinderarzt zu suchen, damit die Anfangsbetreuung Ihres Neugeborenen in guten Händen liegt. Wer eine Beleghebamme hat, kann auch diese um Rat fragen und sich von ihr einen guten Kinderarzt empfehlen lassen. Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie bei medizinischen Auffälligkeiten in jedem Fall immer direkt ihren Arzt aufsuchen. Dieser wird Ihnen auch sagen, welche zusätzlichen Untersuchungen Ihre Krankenversichung bezahlen würde.

Haben Sie Erfahrungen und Tipps zur Geburt und Krankenversicherung, die Sie mit uns teilen möchten? Dann freuen wir uns auf Ihre Kommentare!

Schwangerschaft: Alles, was Sie jetzt wissen müssen – Infografik

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Sie erwarten ein Kind und sind auf der Suche nach ersten Informationen über die Leistungen der Krankenkasse rund um Schwangerschaft und Geburt?
Wir haben uns für Sie schlau gemacht, was Sie während der Schwangerschaft von Ihrer Krankenversicherung erwarten können. Diese Erkenntnisse haben wir in einer übersichtlichen Infografik dargestellt, die Ihnen eine schnelle und hilfreiche Orientierung geben soll.

Da es bei uns in der letzten Zeit einigen Nachwuchs gibt und sich im Team die Frage nach den kostenlosen Leistungen der Krankenversicherung stellte, widmen wir uns hier einmal ausführlicher diesem Thema.
Im ersten Teil unseres Blogartikels erfahren Sie alles über Schwangerschaftsvorsorge und im zweiten Teil „Kostenlose Leistungen der Krankenversicherungen zur Geburt Ihres Babys“ geht es um die Geburt und die erste Zeit mit dem Neugeborenen.

Infografik Schwangerschaft Leistungen © Friendsurance

Das 1. Trimester (1.-12. Schwangerschaftswoche)

Das erste Trimester der Schwangerschaft ist die sensibelste Phase, weil der Körper sich auf die neuen Umstände einstellen muss. Jetzt ist auch die Zeit, in der die werdenden Mütter viele Fragen haben oder sich unsicher fühlen. Nachdem der behandelnde Arzt die Schwangerschaft offiziell feststellt, berät er zu Ernährung, Sport und Verhalten, zu möglichen Risiken und zu erwartenden körperlichen Veränderungen. Bald darauf wird ein Mutterpass ausgestellt. In der Regel können Frauen während der Schwangerschaft alle 4 Wochen zu einem Vorsorgetermin gehen. Im Mutterpass dokumentiert dann der Frauenarzt nach jeder Untersuchung alle wichtigen Gesundheitsdaten zu Mutter, Kind und zur anstehenden Geburt. Der Mutterpass enthält außerdem den errechneten Geburtstermin und dient der Mutter zur Orientierung Ihrer Schwangerschaft. Die zahlreichen und zum Teil teuren Untersuchungen, die einen reibungslosen Verlauf der Schwangerschaft ermöglichen sollen, werden größtenteils von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das ist für junge Familien auch eine große finanzielle Entlastung in dieser Zeit. Bestimmte Untersuchungen müssen dennoch zugezahlt werden, das sind aber meist weitergehende Untersuchungen. Über eine Notwendigkeit dieser Untersuchung und die Höhe der Zuzahlung berät Sie Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Hebamme.

Sie erhalten u.a. folgende Leistungen:

– insgesamt 13 Vorsorgeuntersuchungen bis zur Geburt
– wichtige Untersuchungen im 1. Trimester: Blutgruppenbestimmung und Rhesusfaktor, Chlamydien-Test, Antikörper-Suchtest, HIV-, Lues- und Röteln-Test
– ggf. Krankengymnastik, Massagen, Physiotherapie
– Medikamente und Präparate zur Schwangerschaftsunterstützung

Für folgende Leistungen müssten Sie ggf. etwas dazuzahlen:

– Zusatz- und 3D-Ultraschall auf Wunsch (Zusatzultraschall wird ggf. bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt)
– Ersttrimester-Screening (ab dem 35. Lebensjahr der Frau empfohlen)

Bestimmte Zusatzleistungen (wie das Ersttrimester-Screening oder ein Zusatz-Ultraschall) werden von den Kassen übernommen, sofern der behandelnde Arzt die Notwendigkeit dieser Untersuchung feststellt.

Das 2. Trimester (13.-24. Schwangerschaftswoche)

Die kritische Phase der Schwangerschaft ist nun vorbei und der Fokus ändert sich zunehmend in Richtung Geburt. Sobald Sie das zweite Trimester erreicht haben, sollten Sie sich daher über die Möglichkeiten der Geburts- und Hebammenbetreuung informieren. Jede werdende Mutter hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbetreuung bis mindestens 8 Wochen nach der Entbindung. Viele Krankenhäuser arbeiten mit festen Hebammen zusammen, die bei der Geburt dabei sind., aber es gibt auch freiberufliche Hebammen und sogenannten Beleghebammen. Eine freiberufliche Hebamme betreut Sie nicht nur nach der Geburt, sondern steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite. Viele Hebammenleistungen werden von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse übernommen, für bestimmte Leistungen muss man etwas hinzuzahlen. Ihre Hebamme gibt Ihnen in den Vorbereitungsgesprächen Auskunft dazu.

Was ist eine Beleghebamme?

Eine Beleghebamme ist eine freiberufliche Hebamme, die einen Vertrag mit bestimmten Krankenhäusern geschlossen hat oder sie ist in einer Klinik mit Belegsystem angestellt. Sie können im Krankenhaus Ihrer Wahl anfragen, mit welchen Beleghebammen diese zusammen arbeiten oder sich in Ihrer jeweiligen Region bei einer Hebammenpraxis informieren. Wer eine Beleghebamme hat, wird von dieser in der Schwangerschaft auch zu Hause betreut und bei der Geburt begleitet. Eine Beleghebamme baut durch die frühe Begleitung und Beratung ein enges Vertrauensverhältnis auf, das vielen Frauen hilft, sich auf die Geburt vorzubereiten.

Was muss ich für eine Beleghebamme hinzuzahlen?

Wer keine Beleghebamme hat, wird von den Hebammen im Krankenhaus oder von mehreren Hebammen betreut und muss mit einem möglichen schichtbedingten Wechsel der Betreuung während der Entbindung rechnen. Eine Beleghebamme wird nur eingeschränkt von der Krankenkasse bezahlt. Hinzuzahlen muss man vor allem für die 24-Stunden-Rufbereitschaft ab der 37. Schwangerschaftswoche in der Regel um die 200 € d.h. die Hebamme ist Tag und Nacht für die werdende Mutter erreichbar und begleitet sie zu jeder Zeit bei der Geburt im Krankenhaus oder bei einer Hausgeburt. Wer die Betreuung durch eine Beleghebamme wünscht, sollte gleich zu Beginn der Schwangerschaft Kontakt mit ihr aufnehmen. Sonst kann es passieren, dass der Belegplan im gewünschten Krankenhaus die Betreuung nicht zulässt.

Hier können sich Frauen zu den Vorteilen einer Beleghebamme beraten lassen:
http://www.hebammenverband.de/
http://www.bfhd.de/

Sie erhalten u.a. folgende Leistungen:

– Vorsorgeuntersuchungen (inkl. Ultraschall)
– ggf. Krankengymnastik, Yoga, Massagen und Akupunktur
– Medikamente und Präparate zur Schwangerschaftsunterstützung

Für folgende Leistungen müssten Sie ggf. etwas dazuzahlen:

– Dopplerultraschall (spezieller Ultraschall zur Feindiagnostik)
– Laboruntersuchung auf Toxoplasmose
– AFP-Bestimmung (bestimmtes Protein, das während der Embryo-Entwicklung gebildet wird)
– ggf. Fruchtwasseruntersuchung

Ihr behandelnder Arzt wird je nach Verlauf Ihrer Schwangerschaft entscheiden, welche Zusatzuntersuchungen notwendig sind und Sie über die Höhe der möglichen Zuzahlung informieren.

Das 3. Trimester (25.-40. Schwangerschaftswoche)

Nun dauert es nicht mehr lange bis zur Geburt. Daher zahlt die Krankenkasse ab der 24. Schwangerschaftswoche einen Geburtsvorbereitungskurs. Geburtsvorbereitungskurse werden oft von den Krankenhäusern angeboten, aber es gibt auch freiberufliche Hebammen, Geburtshäuser oder private Veranstalter, die solche Kurse anbieten. Manche Krankenkassen übernehmen sogar die Kosten für den werdenden Vater, das ist aber nicht der Regelfall.

Die meisten Krankhäuser ermöglichen Ihnen auch vor dem letzten Trimester schon eine Kreißsaalbegehung und richten dafür spezielle Schwangerensprechstunden ein. Solche Infoabende mit Kreißsaalbesichtigung finden üblicherweise alle paar Wochen statt.

Sie erhalten u.a. folgende Leistungen:

– regelmäßige Untersuchung mit Wehenschreiber/CTG (überwacht die Herztöne des Babys im Bauch)
– Hepatitis-Serologie (HBsAg), bei Rhesus-negativen Frauen: Anti-D-Prophylaxe

Für folgende Leistungen müssten Sie ggf. etwas dazuzahlen:
Blutzucker-Screening (Test auf Schwangerschaftsdiabetes) ab 24. SW

Wir hoffen, diese Orientierung gibt Ihnen ein schnellen Überblick. Wir haben vor allem jene Leistungen erwähnt, auf die Sie gesetzlich Anspruch haben. Natürlich verläuft jede Schwangerschaft sehr individuell und jede Krankenkasse bietet unterschiedliche Serviceleistungen an. Daher empfehlen wir Ihnen, sich am besten immer an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse zu wenden.

Haben Sie mit diesem Thema bereits Erfahrungen gesammelt und können einen wichtigen Hinweis geben? Dann teilen Sie doch Ihre Tipps mit uns in den Kommentaren. Wir freuen uns auf den Austausch!

Einbruchdiebstahl: Wann zahlt die Hausratversicherung?

• Katja Nauck • 34 Kommentare • 

Stellen Sie sich vor, ein Einbrecher dringt in ihre Wohnung ein, zieht Ihre Kleidung an, probiert ihre Highheels aus und gießt in Ihrer Unterwäsche die Blumen? So ähnlich passierte es 2013 in München. Der Mann wurde von der aufmerksamen Nachbarin beobachtet, wie er in der Kleidung der Hausherren im Garten die Blumen goß und sie rief die Polizei. Damit Ihnen diese unangenehme Erfahrung nicht passiert, erfahren Sie hier, wie Sie am besten gegen Einbruchdiebstahl abgesichert sind.

Im Jahr 2017 belief sich die Schadenssumme durch Wohnungseinbruch auf 360 Millionen Euro. Im Durchschnitt entstand laut der deutschen Versicherungswirtschaft GDV dabei ein Schaden von 2900 €. Neben dem psychischen Schock und der emotionalen Belastung, die so ein Eingriff in die Privatsphäre auslöst, ist das keine Summe, die sich so schnell ersetzen lässt. Eine Hausratversicherung sichert Sie im Falle eines Einbruchdiebstahls gegen den materiellen Verlust ab.

Wann ist ein Einbruch Einbruchdiebstahl?

Um Einbruchdiebstahl handelt es sich, wenn sich eine unberechtigte dritte Person gewaltsam Zutritt durch Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen zu fremden Wohnungen verschafft. Dabei müssen nachweisliche Einbruchspuren an Türen oder Fenstern vorliegen und es wurden Gegenstände und Inventar entwendet oder zerstört. In Fällen, in denen die Einbrecher keine Gegenstände entwenden, aber beschädigen, handelt es sich um Vandalismus, der nach Einbruch-Diebstahl mitversichert ist. Auch die beim Einbruch oder Einbruchsversuch zerstörte Wohnungstür ist bei einem Einbruch mitversichert. Eine Garage eines Hauses gehört ebenso zum Versicherungsort und ist daher meist in der Hausratversicherung abgedeckt. Bei einer Mietswohnung sind der Keller oder Abstellräume wie Dachboden mitversichert, wenn diese Räume abzuschließen sind.

Achtung: Versichert ist immer der gesamte Hausrat innerhalb des Versicherungsortes.


Diese Kosten übernimmt die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl

Um sich die Gegenstände in gleicher Art und Güte wiederbeschaffen zu können, wird bei Hausratversicherungen immer der Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Geschädigte ersatzweise für einen wirtschaftlich gleichwertigen Gegenstand aufbringen müsste. Elektronik wird im Laufe der Zeit aufgrund der technischen Entwicklung meist günstiger und der Preis mancher anderer Gegenstände steigt inflationsbedingt an. Des Weiteren ersetzt die Hausratversicherung auch die Reparaturkosten bei aufgebrochenen Fenstern und Türen sowie die Beseitung von Vandalismusschäden (inklusive beschädigter Sicherheitstechnik). Sollte die Wohnung zwischenzeitlich aufgrund Instandsetzungsreparaturen nicht bewohnbar sein, zahlt die Versicherung ebenso die Übernachtungskosten bis zu einer bestimmten Zeitspanne.

Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl nur unter folgenden Bedingungen:

  • Wohnungstür und alle Fenster müssen verschlossen gewesen sein
  • Nachweisliche, sichtbare Einbruchspuren müssen vorhanden sein

Das sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Hausratversicherung beachten

Die Versicherungssumme der Hausratversicherung bezeichnet den kompletten Wert des Hausrats. Da dieser meist kaum exakt zu ermitteln ist, wird bei den meisten Versicherungen ein Versicherungswert von 650 EUR je qm Wohnfläche angenommen. Wenn man die Mindestversicherungssumme einhält, riskiert man im Schadensfall keine Prüfung wegen Unterversicherung. Wer sich sehr teure Elektronik oder Fahrräder zulegt, sollte mit der Versicherung die Erhöhung der Versicherungssumme um den gestiegenen Wert vereinbaren.

Wenn Sie mit Ihrem gesamten Hausrat umziehen, müssen Sie diese Veränderung unbedingt der Versicherung melden. Diese lässt Ihnen eine Umzugsprüfung zukommen, damit der Wert des neuen Hausrats ermittelt werden kann und Sie auch in der neuen Wohnung bei Einbruchdiebstahl und andere Schäden gut versichert sind.

So melden Sie den Schaden

  • Jeder Einbruchdiebstahl muss sofort bei der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht werden. Die Hausratversicherung verlangt die Meldung bei der Polizei, um den Schaden bearbeiten zu können.
  • Das gestohlene Inventar muss genau aufgelistet und durch Original-Rechnungen belegt werden. Am besten fertigt man Fotos von allen Möbeln und Elektrogeräten an.
  • Der Einbruch-Diebstahl wird unverzüglich inklusive Fotos, Belege, Inventarliste und polizeilicher Anzeige an die jeweilige Hausratversicherung gemeldet.
  • Die Versicherung nimmt die Sachlage auf und teilt dem Versicherten mit, welche Schadenminderungsmaßnahmen ergriffen werden. Es besteht immer eine Schadenminderungspflicht, das heißt, die Tür oder beschädigte Fenster müssen während der Reparaturzeit provisorisch gesichert werden. Diese Maßnahmen übernimmt die Versicherung und trägt auch die entstehenden Kosten.

Man sollte nach einem Einbruch nie eigenmächtig handeln, sondern immer Rücksprache mit der Versicherung über alle Maßnahmen halten. Sonst kann es passieren, dass etwaige Ansprüche oder Kosten nicht geltend gemacht werden können.