Wer seine Kfz-Versicherung jährlich vergleicht und wechselt, kann meistens richtig sparen. Aber nicht immer lohnt sich der Wechsel zu einem neuen Anbieter. Wir erläutern, was man für einem Wechsel der Kfz-Versicherung wissen sollte und wie man bei der Kfz-Teilkasko- und Vollkaskoversicherung auch ohne Wechsel Geld sparen kann.
Wann lohnt es sich, die Kfz-Versicherung zu wechseln?
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist meistens zum Ende der Hauptfälligkeit d.h. zum ersten Januar möglich. Deshalb wetteifern die Versicherungsanbieter gerade im Herbst um neue Kunden und locken mit verbesserten Leistungsangeboten und günstigen Tarifen. Nehmen Sie sich also ein wenig Zeit, und vergleichen Sie online, welche aktuellen Tarife für Ihr Fahrzeug angeboten werden.
Gibt es einen Anbieter, der bessere Leistungen und Zusatzabsicherungen wie z. B. einen Schutzbrief zum selben oder sogar zu einem günstigeren Tarif anbietet?
Auch bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation kann ein Wechsel sinnvoll sein: dies schließt beispielsweise den Kauf eines neuen Pkw oder eine veränderte Anzahl der Fahrzeugnutzer ein. Auch bei einem Umzug kann sich die Höhe der Versicherungsprämie, welche durch die Regionalklasse beeinflusst wird, ändern.
Unser Tipp:
- Schauen Sie genau, welche Bereiche sich verbessern oder auch schlechter werden. Erhalten sie für den günstigeren Beitrag wirklich die besten Leistungen?
- Wie sieht es bei der Kaskoversicherung mit der Leistung und Service im Schadensfall aus? Kontaktieren Sie den Anbieter am besten direkt und fragen Sie nach der Leistung im Schadensfall, dem Service und schauen Sie sich Ihre Versicherungsbedingungen an! Lassen Sie sich am besten ausführlich von einem unabhängigen Makler beraten, der Ihnen bestimmte Empfehlungen auch aufgrund seiner Erfahrungen mit der Schadensregulierung verschiedener Versicherungsunternehmen geben kann.
- Fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach, ob es im neuen Jahr einen besseren Tarif gibt. Manchmal ändern sich auch die Tarifangebote der eigenen Versicherung und es lohnt sich, hier zu bleiben und nur den Tarif der Gesellschaft zu wechseln. Auch hier sollten Sie in Ruhe vergleichen.
Achtung: Da man die Kfz-Haftpflichtversicherung immer beim selben Anbieter abschließt wie die Teil- oder Vollkasko, kann man auch nur komplette Verträge wechseln. Ein Vertrag umfasst also beide Versicherungen oder eben nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, die man als Pflichtversicherung haben muss. Wer also seine Kfz-Versicherung kündigt, der kündigt sowohl Teil- oder Vollkasko und Kfz-Haftpflichtversicherung und muss dann beide Versicherungen bei einem anderen Anbieter wieder abschließen oder eben nur die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wann und wie Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen können
Ihre ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat und das Versicherungsjahr ist bei den meisten Anbietern deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Ist das bei Ihrem Versicherer nicht der Fall, finden Sie das richtige Datum in Ihrer Kfz-Versicherungspolice.
Durch eine rechtzeitige Kündigung bleibt für Ihren Versicherer zudem noch genügend Zeit, Ihnen ein günstigeres Angebot zu unterbreiten: dies macht einen Wechsel gegebenenfalls sogar unnötig.
Um zum 01. Januar des Folgejahres Ihre Kfz-Versicherung kündigen zu können, müssen Sie das Kündigungsschreiben also bis zum spätestens 30. November bei Ihrem alten Versicherer eingereicht haben.
Erst kündigen oder erst wechseln?
- Zunächst vergleichen Sie die besten Angebote in Ruhe und schließen bei Ihrem neuen Versicherer bereits eine für Sie vorteilhaftere Kfz-Versicherung ab. Die Kündigung schicken Sie am besten erst nach Erhalt der Bestätigung Ihrer neuen Versicherung ab.
- In Ihrem Kündigungsschreiben geben Sie Ihr Autokennzeichen, die Nummer Ihres Versicherungsscheins und den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt an. In der Regel verlangen die Versicherungsunternehmen eine Originalunterschrift. Das heißt, Sie müssten Ihre Kündigung per Post, als E-Mail-Scan oder Fax senden. Am besten, Sie fragen direkt noch einmal konkret bei Ihrer Versicherung nach.
Dann haben Sie Sonderkündigungsrecht
Grundsätzlich müssen Sie sich natürlich an die Kündigungsfristen halten. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in welchen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten.
Bei folgenden Ausnahmefällen können Sie außerordentlich kündigen:
- Beitragserhöhung: Ein Kündigungsgrund außerhalb der üblichen Frist kann eine Beitragserhöhung sein oder auch die Erhöhung der Typ- oder Regioklasse. In diesem Fall haben Sie normalerweise vier Wochen Zeit, um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Sie können nicht außerhalb der Frist kündigen, wenn sich Ihr Schadensfreiheitsrabatt ändert.
- Fahrzeugwechsel: Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen und können sich für das neue Fahrzeug einen Tarif bei einer anderen Versicherung wählen.
- Nach einem Schadensfall: Ein weiterer triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist ein Schadensfall. Sie können die Versicherung nach einer erfolgten Schadensregulierung kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Bearbeitung durch den Versicherer erfolgen, also ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer für den Schaden (teilweise) aufgekommen ist oder aber die Kostenübernahme verweigert hat.
Im Übrigen hat auch das Versicherungsunternehmen das Recht Ihnen nach einem Schadensfall die Versicherung zu kündigen. Dies gilt für alle Versicherungsarten.
>>Laden Sie sich hier unsere Infografik mit den wichtigsten Informationen zum Kfz-Versicherungswechsel herunter: Kfz-Versicherung wechseln – ganz einfach in 3 Schritten<<
Unser Spartipp: Wie Sie Ihre Kfz-Versicherung behalten und Bonus erhalten
Sind Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung zufrieden und möchten nicht wechseln, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen Bonus zu erhalten und Geld zu sparen – mit dem Versicherungsmodell von Friendsurance.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei Schadensfreiheit eine jährliche Bonuszahlung zu erhalten. Dieser Schadensfrei-Bonus bezieht sich sowohl auf Kfz-Voll- als auch Teilkaskoversicherungen. D.h. in der Vollkaskoversicherung können Sie doppelt sparen, denn Ihre Schadenfreiheitsklasse und der jeweilige Rabattanspruch bleiben natürlich erhalten.
Vorteile des Schadensfrei-Bonus:
- Sie genießen weiterhin den Preis und die Leistung Ihrer Versicherung sowie die Vergünstigungen Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
- Sie haben keine zusätzlichen Kosten, und erhalten eine Bonuszahlung, wenn Sie ein Jahr lang schadensfrei bleiben.
- Sie können all Ihre Unterlagen übersichtlich online und via App verwalten.
- Friendsurance ist als Makler Ihr Ansprechpartner und betreut sie mit einem Team von Versicherungsexperten.
Unser Fazit: So können Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung doppelt sparen!
Ein jährlicher Versicherungsvergleich ist auf jeden Fall empfehlenswert, wenn Sie gern sparen möchten. Vor allem Autofahrer, die schon lange nicht mehr die Tarife abgeglichen haben, sollten im Herbst einen Vergleich durchführen und gegebenenfalls ihre Kfz-Versicherung wechseln. Doppelt sparen, können Sie vor allem bei der Vollkaskoversicherung, wenn Sie anschließend den Schadensfrei-Bonus von Friendsurance in Anspruch nehmen!
Haben Sie Fragen zur Kfz-Versicherung oder wünschen Sie eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie gern unser Team von Versicherungsexperten:
beratung@friendsurance.de
Tel.: (0) 30 344099880
Katja Nauck war bis November 2016 Social-Media-Managerin bei Friendsurance und verantwortete den Content im Friendsurance Blog. Sie sammelte bereits Erfahrung als Blogredakteurin und Social Media Verantwortliche für verschiedene Startups und Verlage.