Die Steuerklärung ist wieder fällig und Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen können? In den meisten Fällen ist dies möglich. Wir verraten, wann Sie Ihre Kosten für Ihr Kfz als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben absetzen können und dadurch richtig sparen.
Welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzen können
Unterschieden werden Versicherungen, die berufliche Risiken abdecken, von privaten Versicherungen. Beide Versicherungsarten sind in der Regel von der Steuer absetzbar.
Als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gelten Aufwände für berufliche Versicherungen wie:
- Rechtsschutzversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
Sonderausgaben sind jene Beträge, die zur privaten Lebensführung gehören und nicht zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben gerechnet werden können, wie Beiträge zur
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitslosen- und Rentenversicherung
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Lebensversicherung (unter gewissen Voraussetzungen)
Da die Sonderausgaben den Gesamtbetrag aller Einkünfte mindern, entsteht dadurch eine geringere Steuerlast. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört ebenfalls zu den Sonderausgaben, bildet hier aber einen Sonderfall.
Welche Versicherungen Sie noch von der Steuer absetzen können, erfahren Sie hier: Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Wer kann die Kfz-Versicherung absetzen?
Grundsätzlich kann jeder erwerbstätige und steuerpflichtige Kfz-Besitzer, die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend machen und zumindest teilweise absetzen. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben dazu verschiedene Möglichkeiten. Dabei bestimmt die konkrete Nutzung des Fahrzeugs die Höhe der Kosten und die Kategorie. Egal, ob es sich um eine Versicherung für einen Dienstwagen oder ein Privatfahrzeug handelt: Sie haben die Möglichkeit, den Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung steuerlich abzusetzen. Für Arbeitnehmer, die ihr privates Auto für Wege zur Arbeit nutzen, kommt nur eine anteilige Absetzung infrage, darauf kommen wir aber später noch zu sprechen.
Wie Sie die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen können
Wenn Sie Ihr Fahrzeug rein privat nutzen …
… die Kosten für die Kfz-Versicherung also weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind, zählen die Beiträge zu den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben. Diese können Sie in voller Höhe absetzen, vorausgesetzt sie überschreiten nicht den maximal abzugsfähigen Betrag.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich beruflich nutzen …
… werden die Kosten für die Kfz-Versicherungen zu den Werbungskosten, oder, im Falle der Selbstständigkeit, zu den Betriebsausgaben gezählt.
Wie Sie die Beiträge zur Kfz-Versicherung richtig in der Steuererklärung angeben
- In jedem Fall tragen Sie Sonderausgaben für die Kfz-Versicherung in den Zeilen 41 bis 48 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung ein.
- Werbungskosten werden in der Anlage N-1 erfasst, und Betriebsausgaben in der Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
- Nutzen Sie Ihren Dienstwagen auch privat, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen und Ihre privaten und beruflichen Fahrten auflisten.
- Übermitteln Sie die Daten elektronisch per Elster-Formular und das Finanzamt erklärt sich einverstanden, müssen Sie lediglich die Summe in das entsprechende Feld eintragen, ohne Kontoauszüge und Vertragskopien zuschicken.
- Ordentlich abheften und aufbewahren müssen Sie diese aber auf jeden Fall, da Sie dazu verpflichtet sind, bis zu zehn Jahre lang Auskunft über Ihre Einnahmen und Ausgaben geben zu können.
Voll- und Teilkasko-Versicherungen von der Steuer absetzen?
Steuerlich geltend machen können Sie nur die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Teil des Betrags, der sich auf eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bezieht, wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Da Teil- und Vollkaskoversicherungen optional buchbar sind, können Sie bei der Einkommenssteuerberechnung nicht berücksichtigt werden.
Kfz-Versicherung nur anteilig absetzen
Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrzeug auch zu beruflichen Zwecken nutzen, können die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung nur anteilig nach der privaten Nutzung absetzen.
Nutzen Sie Ihr Auto, um von Ihrem Zuhause zur Arbeit und zurückzufahren oder betreiben eine doppelte Haushaltsführung, rechnen Sie diese Fahrten in der Steuererklärung im Rahmen von Werbungskosten mit der Entfernungspauschale ab. Mit dieser Pauschale ist grundsätzlich auch der Haftpflichtversicherungsbetrag für Ihr Kfz abgegolten.
Aus Gründen der Vereinfachung erlaubt es die Finanzverwaltung laut R 10.5 im Falle der doppelten Haushaltsführung aber dennoch, den Versicherungsbetrag in voller Höhe als Sonderausgabe abzusetzen.
Fazit: Die Kfz-Versicherung steuerlich abzusetzen lohnt sich
Je nachdem, auf welche Art und in welchem Umfang Sie Ihr Fahrzeug nutzen, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung anzugeben und zum großen Teil abzusetzen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, eine Steuerklärung zu machen und die Beiträge zur Kfz-Versicherung auch anzugeben. Bei Zweifeln empfehlen wir Ihnen, dazu einen Steuerberater zu kontaktieren.
Katja Nauck war bis November 2016 Social-Media-Managerin bei Friendsurance und verantwortete den Content im Friendsurance Blog. Sie sammelte bereits Erfahrung als Blogredakteurin und Social Media Verantwortliche für verschiedene Startups und Verlage.
Hallo zwar bin ich sehr unzufrieden mit ihm und dem Makler ich wurde von ihnen verarscht mit freundlichen Grüßen elma
Hallo Elma,
worauf genau beziehen Sie sich? Meinen Sie, Sie sind mit uns als Makler nicht zufrieden? Dann würden wir gern wissen, woran es liegt und was genau Ihre Fragen und Punkte sind, die Sie unzufrieden machen. Bitte senden Sie uns doch Ihr Feedback an support@friendsurance.de oder rufen Sie uns direkt unter
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