Auch wenn unsere besten tierischen Freunde gut erzogen sind, kann es dennoch passieren, dass sie gemäß ihrer Natur einigen Schaden anrichten. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, springt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. Wir verraten, wie Sie Katze, Hund oder Pferd richtig versichern und für welche Schäden die Versicherung haftet.
Die private Haftpflichtversicherung für Tierhalter
Jeder Haushalt sollte eine private Haftpflichtversicherung besitzen, denn im deutschen BGB ist geregelt, dass jeder für den Schaden haftet, den er anderen zufügt – auch bei einem Unfall. Da man immer mit dem gesamten Vermögen haftet, kann es im Schadensfall richtig teuer werden. Ob die Haftpflichtversicherung für einen Schadensfall einspringt, hängt von den versicherten Schäden und von der eindeutigen Verursachung ab. Daher prüft die Versicherung immer genau, ob ein Haftungsanspruch besteht. Versichert werden sowohl Sachschäden als auch Personenschäden, bei denen es zur Zahlung von Behandlungs- und Krankenhauskosten der verletzten Person kommen kann.
Natürlich gilt diese Haftung für Schäden ebenfalls für Tierhalter: Wenn Sie eine Katze, einen Hund oder ein Pferd besitzen, haften Sie als Halter ebenfalls für den Schaden, den Ihr Tier anderen zufügt. Daher sollten Sie als Tierhalter unbedingt eine Haftpflichtversicherung besitzen. Sie fragen sich, für welche Tiere Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen sollten? Je nach Tierart gelten hier unterschiedliche Haftungsbedingungen. Schäden, die Ihre Katze verursacht, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hunde- und Pferdehalter müssen eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Haftpflichtversicherung für den Hund
Ein Hund kann aufgrund seiner Größe und seiner Natur bereits erhebliche Personen- und Sachschäden anrichten. Daher sind Schäden, die Ihr Hund verursacht, nicht über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hunde sind von Natur aus unberechenbar. Wenn Sie auch noch so gut erzogen werden, kann es gerade im Straßenverkehr oder mit Fußgängern zu Situationen kommen, die Sie vorher nicht einschätzen können. Ebenso bei der Begegnung mit anderen Hunden ist nie vorher abzuschätzen, was passiert. Sehr schnell können Dritten Schäden aus solchen Situationen entstehen. Auch wenn Sie denken, dass Ihr Hund zu einer kleinen Rasse gehört, die kaum auffällt, kann gerade das zum Problem werden: Schnell wird er von vorbeifahrenden Autos oder Fahrradfahrern übersehen und könnte einen Schadensfall auslösen. Als Hundehalter sollten Sie daher über eine Hundehaftpflichtversicherung nachdenken.
Diese Schäden könnte Ihr Hund verursachen:
– Der andere Vierbeiner: Sie gehen mit Ihrem Hund auf dem Bürgersteig spazieren, er sieht einen anderen Hund auf der gegenüberliegenden Seite und springt auf ihn zu. Obwohl Sie Ihren Hund an der Leine halten, ist ein Autofahrer irritiert, lässt sich durch die Reaktion ablenken und fährt auf das Auto des Vordermanns. Verursacher des Unfalls wäre Ihr Hund.
– Stürmische Begrüßung: Ihr Hund springt das Kind des Nachbarn an. Die 2-Jährige kann sich nicht halten und wird umgerissen. Dabei fällt sie unglücklich und bricht sich das Handgelenk.
– Neugierige Spürnase: Ihr Hund entdeckt beim Spaziergang plötzlich etwas und rennt in einen Fahrradfahrer, der sich erschreckt und zu Fall gebracht wird. Die Behandlungskosten des Radfahrers müssten Sie als Hundehalter tragen.
Schäden, die im eigenen Haushalt entstanden sind oder das eigene Inventar betreffen, werden nicht von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen. Für einen Hund erhalten Sie eine Hundehaftpflichtversicherung je nach Zusatzleistung und Deckungssumme zu einem Jahresbeitrag zwischen 40 € und 100 €. Vergleichen Sie dazu am besten verschiedene Tarife und schauen Sie sich genau an, welche Schäden unter welchen Voraussetzungen versichert sind. Diese Informationen erfahren Sie aus den Versicherungsbedingungen, die man in jedem Tarif einsehen kann, bevor man ihn abschließt.
Gesetzliche Hundehaftpflichtversicherung: In folgenden Bundesländern gibt es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Hundehaftpflicht: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wer in diesen Bundesländern wohnt und einen Hund besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen.
Haftpflichtversicherung für Pferd und Pony
Gesetzlich ist es Haltern von Reit- und Zugtieren nicht vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Da Pferde und Ponies jedoch als „Wesen mit eigenem Willen“ ebenso unberechenbar sind wie Hunde, können Sie Dritten erheblichen Schaden zufügen. Daher gibt es für Pferde spezielle Pferdehalterhaftpflichtversicherungen, die Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden abdecken, die das Pferd Dritten verursacht. Wer über den Basisschutz hinausgehende Leistungen wünscht, sollte darauf achten, dass diese auch enthalten sind.
Zusätzliche Leistungen bei der Pferdehaftpflichtversicherung:
– Flurschäden: Schäden, die beim Ausbruch aus der Pferdekoppel auf dem benachbarten Grundstück entstehen
– Deckschäden: Folgekosten, wenn der eigene Hengst eine fremde Stute deckt oder die eigene Stute unerwünscht trächtig wird
– Reitbeteiligung und Fremdreiterrisiko: Schäden, die entstehen, wenn sich eine weitere Person um das Pferd kümmert, sowie alle Schäden, die beim Ritt durch eine weitere Person entstehen
– Mietsachschäden: Schäden an Boxen oder Zäunen
– Teilnahme an Wettkämpfen: Schäden, die während eines Wettkampfes entstehen
– Kutsch- und Schlittenfahrten: Schäden, die beim Einsatz des Pferdes während dieser Fahrten entstehen
– Forderungsausfalldeckung: Übernimmt die Kosten auch für Schäden, die Ihr Pferd betreffen und vom Verursacher nicht gezahlt werden können
Achten Sie bei der Tarifauswahl neben den Zusatzleistungen und Anzahl der versicherten Tiere unbedingt auf eine ausreichende Höhe der Deckungssumme, damit Sie im Schadensfall nicht unterversichert sind. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung können Sie je nach Anzahl der versicherten Tiere und Zusatzleistungen zu einem Jahresbeitrag zwischen 50 und 200 € abschließen.
Haftpflichtversicherung für die Katze
Im Gegensatz zur Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung gibt es keine spezielle Versicherung für Katzen. Schäden, die die Katze an fremdem Eigentum anrichtet, sind somit über die einfache Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Im Allgemeinen entstehen durch eine Katze nicht die gleichen Schäden, die ein Hund anrichten kann. Begründet wird dies oft mit der Größe der Katze. Daher benötigen Katzenhalter keine gesonderte Haftpflichtversicherung für die Katze.
Welche Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung bei Katzen?
Die häufigsten Schäden, die Katzen in Mietwohnungen verursachen, sind meist Sachschäden an Möbeln, Teppichen und Hausrat. Solche Schäden in der eigenen Wohnung gelten jedoch als sogenannte „Allmählichkeitsschäden“ und werden von den meisten Versicherungen nicht übernommen. Wenn die Katze also über Jahre die Tür an der gleichen Stelle abwetzt, unterliegt dies keinem Versicherungsanspruch der Haftpflichversicherung. Haften müssen Sie als Mieter dennoch für diesen Schaden und ihn ggf. selbst bezahlen.
Wenn Ihre Katze ein Möbelstück umstößt, das einen Schaden im Fußbodenbelag oder der Wand hinterlässt, liegt der Fall jedoch anders: Hier würde die Haftpflichtversicherung einspringen, wenn Mietsachschäden im Haftpflichtvertrag mit abgedeckt sind. Wenn die Katze beim Besuch Dritter einen Schaden an Möbeln und Inventar anrichtet, würde die Versicherung aucheinspringen, wenn eindeutig nachzuweisen ist, dass die eigene Katze diesen Schaden verursacht hat.
Alles für die Katz: Wenn der Nachbar Ihre Katze beschuldigt
Die Haftpflichtversicherung prüft in jedem Fall durch den Sachverständigen, ob ein Haftungsfall eintritt und wehrt ebenso unberechtigte Ansprüche ab. Das ist besonders von Vorteil, wenn Ihre Katze als Freigänger unterwegs ist. Da Sie die Katze nicht permanent beaufsichtigen, können Sie nicht wissen, ob sie wirklich einen Schaden bei einem Nachbarn anrichtet. Wenn ein Nachbar Ihre Katze eines Schadens bezichtigt, können Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung wenden, die genau prüft, ob die Katze der Verursacher des Schadens sein kann. Katzen mögen gern warme Motorhauben, daher kann es durchaus sein, dass sich Ihre Katze auf dem Nachbarauto niederlässt und Kratzer verursacht. Sollte eindeutig nachgewiesen werden, dass dadurch die Kratzer im KfZ des Nachbarn entstanden sind, übernimmt die Versicherung den Schaden. Wenn dem nicht so ist, muss ihr Nachbar den Schaden selbst regulieren.
Wenn Sie weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung suchen, dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel “Warum Familien mit geringem Einkommen eine Haftpflichversicherung haben sollten”.
Katja Nauck war bis November 2016 Social-Media-Managerin bei Friendsurance und verantwortete den Content im Friendsurance Blog. Sie sammelte bereits Erfahrung als Blogredakteurin und Social Media Verantwortliche für verschiedene Startups und Verlage.