Handy und Social-Media am Arbeitsplatz nutzen: Das ist erlaubt

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Heutzutage ist es selbstverständlich, immer erreichbar und via Smartphone online zu sein. Handynutzung am Arbeitsplatz wird allgemein toleriert, obwohl es viel Ablenkung schafft. Wann ist aber die Grenze erreicht? Kann mein Arbeitgeber mir verbieten, Facebook zu nutzen oder Telefongespräche zu führen?

Handy am Arbeitsplatz © friendsurance

Was Sie dürfen: Handynutzung am Arbeitsplatz

Obwohl es in vielen Branchen üblich ist, das eigene Smartphone während der Arbeit benutzen zu dürfen, hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, dies einzuschränken. Wenn die Arbeitsleistung unter einer exzessiven Handynutzung leidet, dürfen Sie das Handy nicht benutzen. Dies gilt auch, wenn es dazu keine extra Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt. Das hängt natürlich sehr von der Art Ihrer Arbeit ab: Wenn Sie zum Beispiel viel unterwegs auf auswärtigen Terminen sind oder in der digitalen Branche arbeiten, ist es notwendig, dass Sie Ihr Smartphone und spezielle Apps benutzen. Wer im Dienstleistungsbereich arbeitet, sollte natürlich nicht die ganze Zeit telefonieren, während der Kunde wartet, dass man sich um ihn kümmert.

Wenn Sie z. B. im Online-Marketing arbeiten, wird ihr Chef nichts dagegen haben, wenn Sie das Handy nutzen, um Ihre eigenen Anwendungen zu prüfen oder auf den Social-Media-Kanälen Ihres Unternehmens zu posten und Kundenanfragen zu beantworten. In modernen Unternehmen und Startups schreibt niemand Mitarbeitern die Handynutzung vor, weil dies meist einen direkten Bezug zur Arbeit hat und das Handy zum üblichen Kommunikationsmittel mit Ihren Kunden und unter Kollegen geworden ist. Viele Arbeitgeber gestatten auch im Arbeitsvertrag ausdrücklich die private Nutzung von sozialen Netzwerken und Smartphones während der Arbeit.

Erreichbarkeit für Notfälle

Wenn der Arbeitgeber eine Handynutzung einschränken sollte, dann muss jedoch gewährleistet sein, dass Sie im Notfall während der Arbeit über die Unternehmenszentrale von Ihrer Familie erreicht werden und selbst Anrufe tätigen können. Dazu gehört jedoch nicht die Nutzung von Facebook und anderen sozialen Netzwerken.

Was der Arbeitgeber darf: Nutzungsregeln des Arbeitgebers

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, es nicht zu übertreiben. Inwiefern eine exzessive Handynutzung erfolgt, weil Sie permanent mit Freunden bei Facebook chatten, kann nur im Einzelfall bestimmt werden. Man sollte jedoch die Laune des Arbeitgebers nicht überstrapazieren, um keine Abmahnung oder gar Kündigung zu riskieren. Sollte der Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, dann muss nachweisen, dass Ihre Smartphone-Nutzung Ihre Arbeit deutlich eingeschränkt hat. Viele Unternehmen legen daher generelle Nutzungsvereinbarungen für Smartphone, Internet und Social-Media im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung fest. Wer eindeutig gegen solche Nutzungsregeln verstößt, kann je nach Schwere des Verstoßes mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen (siehe § 626 Abs. 1 BGB).

Gründe für einen Verstoß

Zeitlich: der Arbeitnehmer surft über 10 % der täglichen Arbeit privat im Internet oder versendet über mehrere Tage 110 – 180 private E-Mails

Urheberrechtlich: der Arbeitnehmer lädt Videos mit pornografischem Inhalt oder illegale Musik- und Videodateien aus dem Internet (Landesarbeitsgericht/LAG Hamm, Urteil v. 06.12.2013, Az.: 13 Sa 596/13)

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung wegen unerlaubter Handynutzung erhalten haben, sollten Sie prüfen lassen, ob diese rechtmäßig ausgesprochen wurde. Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer unterstützt Sie in diesem Fall bei der Rechtsberatung.

Der kleine Knigge der Smartphone-Nutzung auf Arbeit

Wenn Sie sich in jedem Fall genau Ihren Arbeitsvertrag durchlesen und auf etwaige Nutzungsvereinbarungen hinsichtlich Internet, Handy und Social-Media achten, kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Folgende Tipps sollten Sie beherzigen, um sich bei Ihren Kollegen und Vorgesetzten nicht unbeliebt zu machen. Denn in einem guten Arbeitsklima erfolgt auch keine strenge Überwachung.

#1 Stellen Sie Ihr Smartphone lautlos, um Ihre Kollegen nicht durch Ihren Klingelton aus der Arbeit zu reißen, wenn er auch noch so cool ist.

#2 Verlassen Sie für Privatgespräche oder dringende persönliche Telefonate kurz das Büro – es muss nicht jeder ihre privaten Angelegenheiten nacherzählen können.

#3 Deaktivieren Sie Ihr W-LAN während der Arbeitszeit, damit Sie nicht durch permanente Benachrichtigungen aus Ihrem Workflow gerissen werden.

#4 Nehmen Sie Ihr Handy nicht zu Meetings mit, damit Sie sich voll und ganz auf die Gespräche konzentrieren können.

#5 Starren Sie nicht die ganze Zeit auf Ihr Handy, wenn ein Kollege mit Ihnen redet – das ist unhöflich und Ihnen entgehen wichtige Informationen.

PS.: Auch wenn Pokemon Go der Mega Hype ist. Fangen Sie keine Pokemons während eines Meetings 😉 Das könnte stören!

Achtung: Wenn Sie ein Geschäftshandy haben, dann sollten Sie mit dem Arbeitgeber klären, ob und in welchem Umfang auch der Gebrauch zu privaten Zwecken erlaubt ist. Wenn Sie hingegen Ihr Privathandy auch auf Arbeit überwiegend für geschäftliche Belange nutzen, sollte der Arbeitgeber sich auch an Providergebühren beteiligen. Dann ist es auch wichtig, gewisse Richtlinien für den Einsatz als Geschäftshandy festzulegen.

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