Im Grunde ja! Jeder Mensch sollte zur Sicherung der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts die Möglichkeit haben, im Falle eines Rechtsstreits seinen Anwalt frei auszuwählen. Ob das jedoch immer der Fall ist, hängt vom Versicherer ab.
Viele Versicherungen wollen die Wahl beschränken, in dem sie eigene Anwälte beschäftigen möchten. Teilweise empfehlen sie mit der Deckungszusage deswegen Anwälte aus einem Pool kooperierender Anwälte. Was nicht immer zum Nachteil sein muss, denn die Versicherungen bieten meist Anwälte aus vielen Sparten, die der eigene Anwalt vielleicht gerade nicht abdecken kann. Allerdings muss euch natürlich auch klar sein: diese Anwälte stehen in einer Vertragsbeziehung zu den einzelnen Versicherungen.
Was eine Versicherung aber auf keinen Fall darf, ist dem Versicherungsnehmer Vergünstigungen in Aussicht stellen, damit dieser einen empfohlenen Rechtsanwalt der Versicherung nimmt. Das hat vor kurzem das Oberlandessgericht Bamberg entschieden.
Damit ihr aber wirklich die freie Wahl habt was euren Anwalt angeht und euch nicht auf Kompromisse einlassen müsst, solltet ihr bei Abschluss eurer Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass genau der Punkt der freien Anwaltswahl bei euch im Vertrag vermerkt ist. Aber auch hier gibt es einen weiteren Punkt den ihr wissen solltet: Abgedeckt wird höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
Ihr seid auf der Suche nach einer günstigen Rechtsschutzversicherung, weil ihr bisher noch keine habt oder eure bestehende Wechseln möchtet? Dann schaut doch einfach mal bei friendsurance vorbei und vergleicht unsere Rechtsschutzversicherungstarife, bei uns könnt ihr bei Schadensfreiheit nämlich eine Bonuszahlung erhalten, wenn ihr euch mit anderen vernetzt.
Katja Nauck war bis November 2016 Social-Media-Managerin bei Friendsurance und verantwortete den Content im Friendsurance Blog. Sie sammelte bereits Erfahrung als Blogredakteurin und Social Media Verantwortliche für verschiedene Startups und Verlage.