Nieder mit der Abo-Falle! Fair Contracts: Warum das neue Gesetz nicht nur gut ist

• Tim Meyer • Keine Kommentare • 

Fast jedem ist es schon mal passiert: Man schließt einen Vertrag ab, bspw. über einen neuen Handytarif. Ein attraktiver Preis bei grandiosen Leistungen und das für die nächsten zwei Jahre. Sorglos wird der Tarif genutzt, die Zeit vergeht – und schon hat man die Kündigungsfrist verpasst. Nun sieht man sich gefangen im eigenen Vertrag, denn zwei Jahre zuvor hat man auch unterschrieben, dass der Preis im dritten Jahr deutlich steigt. Dem wurde nun seitens der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben: Künftig sollen Verbraucher besser vor verlängerten Vertragslaufzeiten geschützt werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ändert sich?

Im Juni 2021 hat der Bundestag ein neues Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Es wird für Fitnessstudio- und Handyverträge genauso wie Zeitschriftenabonnements und Stromverträge gelten, kurzum für alle Verbraucherverträge. Was sich im Detail ändert, haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Kürzere Kündigungsfristen

Fortan muss ein monatliches Kündigungsrecht gewährleistet sein, auch dürfen Verträge automatisch nur noch um maximal drei Monate verlängert werden. Die automatische Vertragsverlängerung um mehr als drei Monate ist nur dann zulässig, wenn der Kunde rechtzeitig vom Unternehmen auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wird. Interessanterweise gelten die Regelungen zur Vertragsverlängerung nicht für Versicherungen.

Funfact: Ungeachtet dessen gibt es Anbieter wie Friendsurance, die schon seit längerem eine tägliche Kündigungsfrist anbieten und damit die gesetzlichen Mindestanforderungen weit unterbieten.

Versicherungsverträge ausgenommen

Während also Telekommunikationsanbieter wie O2 oder Telekom demnächst die Kündigungsfristen ihrer Handy- und Internetverträge nachschärfen müssen, bleiben deren Handyversicherungen von diesen Bestimmungen unberührt.
Der entsprechende Paragraph §308 im BGB wird um den Absatz Nr. 9 ergänzt. Darin wird definiert, wer von der neuen Regelung betroffen ist:

[…] Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand hat […] 

Das Stichwort hierbei ist “regelmäßig”, was bei einer Versicherung grundsätzlich nicht der Fall ist. Deshalb heißt es weiter: 

[…] dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen sowie für Versicherungsverträge […] 

Damit gemeint sind also bspw. der Kauf eines neuen Laptop auf Raten: Hier wird ein Vertrag über Ratenzahlung geschlossen, die Lieferung erfolgt jedoch nur einmalig. Versicherungsverträge sind eindeutig ausgeschlossen.

Hinweis eines Versicherungsexperten:

“Grundsätzlich werden Versicherungen jährlich abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Das ist jedoch gesetzlich nicht allgemein für alle Versicherungen geregelt, hier müsste der Gesetzgeber nachziehen. Dass Versicherungen in diesem neuen Gesetz nun außen vor bleiben, hat unter Umständen damit zu tun, dass Versicherungen mitunter Risiken absichern, die in die Millionenhöhe gehen können. Das ist gegenüber Mobilfunkverträgen ein deutlicher Unterschied.”

Versicherungsexperte Friendsurance Deutschland

Kündigungsfristen bei Handyversicherungen

Die Kündigungsfristen fallen bei Handyversicherungsverträgen aktuell jedoch sehr unterschiedlich aus und tragen maßgeblich zur Kaufentscheidung (bzw. Abschlussentscheidung) bei. Während Anbieter wie Friendsurance, Assurant und Schutzgarant keine Mindestlaufzeit vorsehen und eine tägliche Kündigungsfrist anbieten, hat zum Beispiel die Wertgarantie mit drei Monaten Kündigungsfrist nach dem 2. Versicherungsjahr eine lange Vertragslaufzeit samt vergleichsweise langer Kündigungsfrist. Dennoch kann man anhand einer Reihe von Beispielen sagen, dass bei einem Großteil der Handyversicherungen die Bestimmungen des neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge bereits erfüllt wären. 

AnbieterKündigungsfrist
FriendsuranceTäglich kündbar, automatisch nach 5 Jahren
Hepster3 Tage vor Laufzeitende (Min. 3 Monate)
R+VAutomatisch nach 1 oder 2 Jahren
Extrapolice24Automatisch nach 2 Jahren
Schutzklick1 Monat vor Ablaufdatum (Min. 1 Jahr)
InzmoMonatlich kündbar nach 1. Jahr
ErgoMonatlich kündbar nach 1. Jahr
O2Monatlich kündbar nach 2. Jahr
Wertgarantie3 Monate nach 2. Jahr
Kündigungsfristen bei Handyversicherungen, Stand 30. Januar 2022

Kündigungsbutton

Auch für alle online abgeschlossenen Verträge ändert sich etwas grundlegend: Diese müssen künftig ebenso einfach wieder gekündigt werden können, nämlich online. Dafür sieht das neue Gesetz die Pflicht eines sogenannten “Kündigungsbuttons” vor.

Wo es bisher oft gängige Praxis war, eine Kündigung nur postalisch oder als Fax einzureichen, müssen Anbieter nun einen solchen Button auf ihrer Website einpflegen. Daran geknüpft ist die verpflichtende Bereitstellung einer elektronischen Kündigungsbestätigung – also eine Email, die dem Kunden den Erhalt der Kündigung bestätigt.

Telefonwerbung

Werbung am Telefon – seien wir ehrlich – ist in den meisten Fällen anstrengend. Sie erscheint selten seriös, das Vorgehen ist häufig sogar penetrant und manchmal lässt man sich eben doch etwas andrehen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bezeichnet solche Werbung sogar als “unzumutbare Belästigung”.

Dagegen will die Bundesregierung stärker vorgehen: So werden Firmen, die dieser Praxis nachgehen, verpflichtet, die Einwilligung des Kunden zur Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Kann diese nicht vorgelegt werden, werden bis zu 50.000€ Sanktion fällig.

Zusätzlich müssen sich praktizierende Unternehmen auf Verlangen des Verbrauchers künftig erklären können, etwa in der Frage, woher die private Nummer bekannt sei.

Strom- und Gasverträge

Verträge mit Strom- und Gasanbietern werden ebenfalls gesondert betrachtet: Diese sind künftig nur noch in schriftlicher Form rechtens. Das muss nicht zwangsläufig ein Brief sein, eine E-Mail gilt ebenfalls als Schriftform. Was jedoch (und darauf zielt das Gesetz ab) nicht mehr geht, ist das “Andrehen” eines neuen Vertrages oder einer Verlängerung am Telefon. Dadurch sollen Verbraucherrechte weiter gestärkt werden, undurchsichtige und übertrieben lange Verträge gehören somit hoffentlich der Vergangenheit an. Das dürfte auf jeden Fall im Sinne des Bürgers sein.

Ab wann ändert es sich?

Das neue Gesetz ist bereits verabschiedet, das bedeutet, dass sowohl der Bundestag als auch -rat dem Gesetzesentwurf am 24. Juni 2021 zugestimmt haben. Das heißt aber nicht, dass es seitdem vollumfänglich in Kraft getreten ist: Tatsächlich werden einzelne Aspekte nach und nach in die Praxis umgesetzt, den Unternehmen wird eine Übergangsfrist gewährt. 

Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz, welche am 01. Dezember 2021 in Kraft treten, überlappen sich zum Teil mit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge. So ist es möglich, Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge ab sofort monatlich zu kündigen.

Alle anderen Verträge sind von den neuen Regelungen zur Kündigung erst ab dem 01. März 2022 betroffen, der Kündigungsbutton muss ab dem 01. Juli 2022 verfügbar sein. 

Alle anderen Einzelheiten, wie die verschärften Strafen bei unsachgemäßer Telefonwerbung und die Pflicht der Schriftform bei Strom- und Gasverträgen, gelten hingegen bereits seit dem 01. Oktober 2021.

Was bedeutet das für mich? 

Für Sie bedeutet die Änderung erstmal nur Vorfreude. Denn sollten Sie aktuell in einem überteuerten Folgevertrag stecken, hat das neue Gesetz darauf keine Auswirkungen: Es greift nur für Verträge, die ab dem 01. März 2022 geschlossen werden. Dann kommen Sie nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit auf Wunsch einen Monat nach Eingang der Kündigung aus ihrem Vertrag.

Anders natürlich bei Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträgen: Diese unterliegen ab dem 01. Dezember 2021 dem monatlichen Kündigungsrecht. Grund dafür ist das überarbeitete Telekommunikationsgesetz. Sie kommen dadurch auch aus Ihrem alten Vertrag heraus, wenn Sie das möchten.

Den Kündigungsbutton können Sie hingegen, sobald er denn verfügbar ist, auch für Ihre alten Verträge nutzen. Manche Anbieter haben den Kündigungsbutton bereits umgesetzt: Ein Paradebeispiel ist der US Streamingdienst Netflix. Mit nur drei Klicks können Sie ihr Abo rechtsgültig kündigen und erhalten die Bestätigung per E-Mail. 

So einfach wird es mit Sicherheit nicht bei jedem Anbieter sein, doch ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist getan.

Was Ihnen jetzt noch zu tun bleibt? Checken Sie Ihre laufenden Verträge und Abonnements auf die jeweiligen Kündigungsfristen, stellen Sie sicher, nicht in ein teures (drittes) Jahr zu rutschen! 

Wo ist der Haken?

Eine Frage, die sich Verbraucher bei Vertragsabschluss fast immer stellen. Deshalb greifen wir sie hier auch auf. 

Einen Haken per se gibt es nicht. Allerdings kann man davon ausgehen, dass attraktive und günstige Tarife künftig wohl deutlich weniger angeboten werden.

Um das Beispiel Handytarife noch mal aufzugreifen, ein beliebtes Modell sind zwei Jahre Allnet Flat inklusive Unmengen an Datenvolumen für den sprichwörtlichen schmalen Taler. Solche Angebote sind nur möglich, weil der Anbieter damit rechnet, dass Kunden ihre Kündigungsfrist verpassen und im dritten Jahr ordentlich draufzahlen. Da diese Option ab März 2022 nicht mehr gegeben ist, könnte es sein, dass die Angebote entsprechend angepasst werden. Das wäre dann schade für alle, die ihre Kündigungsfrist immer im Blick haben und von derartigen Deals tatsächlich profitieren konnten.

Es bleibt abzuwarten, was und wohin es sich verändert. Fakt ist: Als Verbraucher können wir uns auf mehr Flexibilität freuen!

Silvester-Feuerwerk: Wer haftet bei Böller-Schäden?

• Katja Nauck • 4 Kommentare • 

Zu Silvester werden jedes Jahr Raketen und bengalische Feuer gezündet und tauchen den Himmel in tausend Farben. So schön wie Silvesterfeuerwerk auch ist, Böller sind richtig gefährlich und richten jedes Jahr viele Verletzungen und Sachschäden an. Wir verraten Ihnen, welche Versicherungen bei bestimmten Schäden haften und was man beim Böllern beachten sollte.

Silvester Böller - Welche Versicherung haftet

Welche Schäden können durch Feuerwerksböller entstehen?

Trotz sachgerechter Handhabung lässt es sich nicht ausschließen, dass Feuerwerkskörper auch Schäden anrichten. Neben Sengschäden an Häusern oder Autos sind jedes Jahr auch immer wieder Personenschäden zu verzeichnen. Wer die Silvesternacht auf dem Alexanderplatz in Berlin erlebt hat, wundert sich, dass hier nicht mehr passiert. Zum Jahresende 2014 verzeichnete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein Plus von 40 % gegenüber dem Frühjahr oder dem Sommer. Für Brandschäden im Monat Dezember 2014 mussten die Versicherer mehr als 25 Millionen Euro zahlen. Dabei lagen die Ursachen nicht nur in brennenden Weihnachtsbäumen. Quer fliegende Raketen oder unvorsichtig gezündete Böller führten ebenfalls zu Bränden. Da die Verursacher nicht immer festgestellt werden können, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, sofern er nicht über die passende Versicherung verfügt. Gerade bei Kindern und Jugendlichen häufen sich durch unachtsamen Umgang mit den Feuerwerkskörpern die Verletzungen.

GDV Graphik Feuerschäden Silvester Feuerwerk

Das sollten Sie beim Umgang mit Feuerwerk beachten:

  • Kaufen Sie nur und ausschließlich Feuerwerk im Handel und achten Sie auf die Prüfplakette. Zugelassenes Feuerwerk ist an der sogenannten BAM-Nummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zu erkennen. Welche Feuerwerkskörper in Deutschland zugelassen sind, erfahren Sie auf der Webseite der BAM.
  • Böller aus Polen oder Tschechien, die illegal in Deutschland vertrieben werden, haben eine bis zu 50fache Sprengkraft gegenüber dem hier zugelassenen Feuerwerk. Für daraus resultierende Schäden besteht nicht zwangsläufig Versicherungsschutz, da der Erwerb im Vorfeld eine gesetzeswidrige Handlung darstellt.
  • Böller aus Polen oder Tschechien, die illegal in Deutschland vertrieben werden, haben eine bis zu 50fache Sprengkraft gegenüber dem hier zugelassenen Feuerwerk. Für daraus resultierende Schäden besteht nicht zwangsläufig Versicherungsschutz, da der Erwerb im Vorfeld eine gesetzeswidrige Handlung darstellt.
  • Eltern sollten ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Böllern alleine lassen. Im Zweifelsfall wären sie wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in der Haftung. Der Versicherungsschutz wäre auch in diesem Fall gefährdet. Sie müssten als Eltern selbst für etwaige Schäden aufkommen.
  • Selbst bei dem Abbrennen von Wunderkerzen, Goldregen oder Knallerbsen sollten Sie als Eltern präsent sein.

Diese Versicherungen haften bei Böller-Schäden

Private Haftpflichtversicherung

Angenommen, Sie sind an Silvester eingeladen, es ist Mitternacht und das Feuerwerk beginnt. Eine von Ihnen gezündete Rakete nimmt eine nicht vorhergesehene Flugbahn und landet bei offenem Fenster in einem Raum. Es kommt zu einem Brand. Ihre private Haftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für alle anfallenden Kosten auf. Gleiches gilt, wenn Sie einen Böller werfen, dieser rollt unter ein Auto und richtet bei der Explosion einen Schaden an dem Fahrzeug an.
Ihrem Kind fällt bei den Gastgebern eine Kerze auf den Boden oder es gibt einen Sengschaden durch eine Wunderkerze. Auch in diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie eine Police gewählt haben, die auch deliktunfähige Personen einschließt. Dieser Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn die Kinder Feuerwerk gezündet haben, welches nicht der zugelassenen Altersklasse entspricht oder Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzten.
Auch wenn die Policen jüngeren Datums Leistungen bei grober Fahrlässigkeit vorsehen, handelt es sich dabei immer um Einzelfallprüfungen. Eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit bedeutet nicht automatisch volle Schadensübernahme, sondern in der Regel eine Quotierung. Einen Teil des Schadens müssten Sie auf jeden Fall selbst tragen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt übrigens auch, wenn eine Person durch eine von Ihnen gezündete Rakete verletzt wird. Die Kosten können in diesem Fall sechsstellige Summen erreichen, da die Krankenkassen den Verursacher in den Regress nehmen. Gleiches gilt für die Träger von Reha-Einrichtungen, falls ein Aufenthalt dort notwendig würde.

Wohngebäude-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt übrigens auch, wenn eine Person durch eine von Ihnen gezündete Rakete verletzt wird. Die Kosten können in diesem Fall sechsstellige Summen erreichen, da die Krankenkassen den Verursacher in den Regress nehmen. Gleiches gilt für die Träger von Reha-Einrichtungen, falls ein Aufenthalt dort notwendig würde.

Hausratversicherung

Was für das Gebäude und die damit fest verbundenen Bestandteile in der „Verbundenen Wohngebäudeversicherung“ gilt, gilt im Rahmen der Hausratversicherung für alle beweglichen Dinge Ihres Haushaltes. Auch bei der Hausratversicherung gilt, dass Sengschäden noch nicht in allen Policen versichert sind. Beide, Wohngebäude- und Hausratversicherung, ersetzen nicht nur den Schaden als solchen, beispielsweise den verbrannten Teppich und die verbrannte Wand. Sie übernehmen auch die Kosten für Löscharbeiten, Aufräum- und gegebenenfalls Abrissarbeiten.
Kam es in der Silvesternacht in Ihrer Wohnung zu einem Feuer, müssen Sie prüfen, ob der Verursacher eine Haftpflichtversicherung besitzt. Diese greift in einem solchen Fall anstelle Ihrer eigenen Hausratversicherung.

Kfz-Kaskoversicherung

Auf den ersten Blick erscheint die Frage legitim, was die Kaskoversicherung mit der Silvesternacht zu tun hat. Kurz, die Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben oder für die der Verursacher nicht feststellbar ist. Ihr Fahrzeug ist auf der Straße abgestellt, ein Unbekannter wirft einen Polen-Böller unter ihr Auto, der Wagen fängt Feuer. In diesem Fall greift die Teilkaskoversicherung, da diese Schäden durch Brand oder Explosion ersetzt. Bei einer mutwilligen Zerstörung des Fahrzeugs, beispielsweise Lackschäden durch Unbekannte, würde die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur übernehmen.

Unfall- und Krankenversicherung

Rund 1.500 Einsätze hatten die Rettungskräfte in der Hauptstadt am Jahreswechsel. Diese Zahlen zeigen, dass die Kombination aus Unfallversicherung und Silvesternacht nicht völlig von der Hand zu weisen ist. Selbst beim vorsichtigsten Umgang mit Feuerwerkskörpern kann eine Verletzung nicht ausgeschlossen werden. In Datteln (NRW) riss eine selbst gebastelte Raketenbatterie einer jungen Frau den Fuß ab. Eine Unfallversicherung sorgt in einem solchen Fall für eine finanzielle Kompensation bei Invalidität. Die junge Frau kann ihrem Beruf im Hotel nicht mehr nachgehen.
Die Krankenversicherung als Pflichtversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Heilbehandlung nach einem Silvesterunfall.

Folgend finden Sie noch mal in einem Video zusammengefasst, wie Sie sich bei Schäden durch Feuerwerkskörper schützen können und welche Versicherung hilft.

Geben Sie Silvester auf sich und ihre Mitmenschen acht, damit es nicht zum Schadensfall kommt. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!