Sie haben beim Tarifvergleich eine günstigere Versicherung gefunden, und fragen sich, ob sie Ihren derzeitigen Tarif so einfach wechseln können? Wir erklären, wann Sie Ihre Versicherung kündigen können und wie Sie dabei vorgehen sollten.
Ordentliche Kündigung – Das müssen Sie wissen
Grundsätzlich können Sie Ihre Versicherungstarife jederzeit kündigen – Sie müssen nur die Frist beachten. Bei vielen Versicherungsarten wie der Hausratversicherung lohnt sich sogar ein häufiger Tarifvergleich. Denn vor allem bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen bieten Versicherungsunternehmen oft neue Tarife mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis an. Bei diesen Versicherungsarten haben Sie als Kunde keinen Nachteil durch einen häufigen Wechsel. Lediglich bei Tarifen der Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung zählt das Eintrittsjahr der Versicherung, da hier die Beiträge meist günstiger sind, je jünger man ist.
Wenn Sie also den Versicherer wechseln möchten, weil Sie ein alternatives Angebot bevorzugen oder Sie aus einem anderen Grund die aktuelle Versicherung nicht mehr benötigen, können Sie diesen Vertrag ordentlich kündigen. Die sogenannte ordentliche Kündigung erfolgt immer zum nächstmöglichen Kündigungstermin je nach Kündigungsfrist Ihres Versicherungsvertrags. Diese Kündigung sollte in der Regel schriftlich erfolgen und mit der eigenen Unterschrift unterzeichnet sein. Als Frist gilt der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist. Eine ordentliche Kündigung kann ohne Begründung erfolgen, da Sie zur vertragsgemäßen Kündigungsfrist erfolgt und die in häufigen Fällen drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres beträgt. Zu beachten ist dabei, dass das Versicherungsjahr nicht unbedingt dem Kalenderjahr entspricht, sondern stattdessen der Zeitpunkt, ab dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Wird der Vertrag erst zu spät gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um normalerweise ein Jahr.
Besonderheiten bei bestimmten Versicherungsarten
Hausrat- oder Haftpflichttarife können immer zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Kalenderjahres eingehen. Elektronik- und Handyversicherungen können aber je nach Versicherer zumeist monatlich oder sogar wie bei Friendsurance täglich gekündigt werden. Bei der Tarifauswahl sollte man darauf achten, ob es eine Mindestlaufzeit gibt und sich immer die genauen Kündigungsbedingungen ansehen.
Der Vorteil des Online-Maklers
Wer den Service eines Online-Maklers wie Friendsurance nutzt, hat den Vorteil seinen Tarif nicht persönlich kündigen zu müssen: Der Kunde erteilt durch eine elektronische Signatur eine einmalige Vollmacht und ermöglicht dem Makler in seinem Interesse zu handeln. Wenn Sie uns Ihren Kündigungswunsch postalisch oder über Ihr Friendsurance Kundenkonto übermitteln, teilen wir Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin mit und leiten Ihre Kündigung fristgerecht direkt an die Versicherung weiter.
Außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund
Eine Versicherung kann man aber auch aus besonderem Grund außerhalb der Frist sofort kündigen: Hier liegt dann eine außerordentliche Kündigung vor. Das Vertragsverhältnis kann etwa nach einem Schadensfall unabhängig von der Vertragslaufzeit und der geregelten Kündigungsfrist beendet werden. Wichtig dabei: Sowohl Versicherer als auch Versicherter sind zu dieser außerordentlichen Kündigung im Schadensfall berechtigt. Auch hier haben sich beide Parteien allerdings an gewisse Spielregeln zu halten: So muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Monat nach Beendigung der Entschädigungsverhandlungen beim Versicherer vorliegen. Danach gilt wieder die geregelte Vertragslaufzeit samt Kündigungsfrist.
Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung:
Erhöhung des Versicherungsbeitrags ohne Verbesserung der Leistung: Nachdem der Versicherte über den Preisanstieg informiert wurde, hat er dann ebenfalls einen Monat lang Zeit, dem neuen Vertrag zu widersprechen.
Sonderkündigungsrecht der Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung kann immer dann gekündigt werden, wenn sich durch einen Umzug der Versicherungsbeitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone ändert.
Widerrufsrecht kurz nach Vertragsabschluss
Vielleicht haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, darüber geschlafen und kurz danach gemerkt, dass Sie bei einem anderen Anbieter doch einen besseren Vertrag zu noch günstigeren Konditionen erhalten könnten. In diesem Falle besteht eine weitere Möglichkeit, die kürzlich abgeschlossene Police frühzeitig zu beendigen: Sie können vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, allerdings muss auch hier eine Frist eingehalten werden. Bei Lebensversicherungen beträgt diese Frist 30 Tage, bei anderen Verträgen sind es nur zwei Wochen. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind solche Versicherungsverträge, die einen sofortigen Schutz oder die nur eine sehr kurze Laufzeit (z.B. einen Monat) bieten und die dabei nicht im Fernabsatz (also z.B. über das Internet) abgeschlossen wurden. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherten alle Informationen sowie die Belehrung über dieses Recht in Form eines Textes erhalten hat.
Wenn die Versicherung Ihren Vertrag kündigt
Wie oben bereits erwähnt, kann auch der Versicherer den bestehenden Vertrag kündigen. Zum einen ist dies ebenfalls ordentlich mit Ablauf des Versicherungs- bzw. des Kalenderjahres möglich. Hier muss der Versicherer dem Versicherten die Kündigung spätestens drei Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit mitteilen. Außerordentlich kündigen kann der Versicherer außerdem wie bereits erwähnt nach einem Schadensfall. In beiden Fällen bleibt Ihnen meist nur wenig anderes übrig, als sich um eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter zu kümmern, um auch weiterhin versichert zu bleiben.
Sie möchten Ihre Friendsurance Handyversicherung kündigen?
Bei Friendsurance genießen Sie maximale Flexibilität durch tägliches Kündigungsrecht. Teilen Sie uns Ihren Kündigungswunsch unter Angabe Ihrer Vertragsnummer einfach mit. Nutzen Sie Ihr Friendsurance Kundenkonto im Self-Service, um schnellstmöglich und ohne Umwege die Kündigungsbestätigung und ggf. Ihre Rückerstattung zu erhalten.
Um Ihre Handyversicherung zu kündigen, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online: Bequem über Ihr Friendsurance Kundenkonto
- Postalisch: Megara GmbH, Mehringdamm 32, 10961 Berlin
Da Sie als Handy- und Elektronik-Kunde täglich kündigen können, erhalten Sie von uns natürlich die gezahlten Beiträge für den laufenden Monat anteilig auf Ihr Konto zurück.
Weitere Informationen zu Friendsurance, zur Kündigung und Antworten auf viele weitere Fragen finden Sie auch in unseren FAQ.