Silvester-Feuerwerk: Wer haftet bei Böller-Schäden?

• Katja Nauck • 4 Kommentare • 

Zu Silvester werden jedes Jahr Raketen und bengalische Feuer gezündet und tauchen den Himmel in tausend Farben. So schön wie Silvesterfeuerwerk auch ist, Böller sind richtig gefährlich und richten jedes Jahr viele Verletzungen und Sachschäden an. Wir verraten Ihnen, welche Versicherungen bei bestimmten Schäden haften und was man beim Böllern beachten sollte.

Silvester Böller - Welche Versicherung haftet

Welche Schäden können durch Feuerwerksböller entstehen?

Trotz sachgerechter Handhabung lässt es sich nicht ausschließen, dass Feuerwerkskörper auch Schäden anrichten. Neben Sengschäden an Häusern oder Autos sind jedes Jahr auch immer wieder Personenschäden zu verzeichnen. Wer die Silvesternacht auf dem Alexanderplatz in Berlin erlebt hat, wundert sich, dass hier nicht mehr passiert. Zum Jahresende 2014 verzeichnete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein Plus von 40 % gegenüber dem Frühjahr oder dem Sommer. Für Brandschäden im Monat Dezember 2014 mussten die Versicherer mehr als 25 Millionen Euro zahlen. Dabei lagen die Ursachen nicht nur in brennenden Weihnachtsbäumen. Quer fliegende Raketen oder unvorsichtig gezündete Böller führten ebenfalls zu Bränden. Da die Verursacher nicht immer festgestellt werden können, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, sofern er nicht über die passende Versicherung verfügt. Gerade bei Kindern und Jugendlichen häufen sich durch unachtsamen Umgang mit den Feuerwerkskörpern die Verletzungen.

GDV Graphik Feuerschäden Silvester Feuerwerk

Das sollten Sie beim Umgang mit Feuerwerk beachten:

  • Kaufen Sie nur und ausschließlich Feuerwerk im Handel und achten Sie auf die Prüfplakette. Zugelassenes Feuerwerk ist an der sogenannten BAM-Nummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zu erkennen. Welche Feuerwerkskörper in Deutschland zugelassen sind, erfahren Sie auf der Webseite der BAM.
  • Böller aus Polen oder Tschechien, die illegal in Deutschland vertrieben werden, haben eine bis zu 50fache Sprengkraft gegenüber dem hier zugelassenen Feuerwerk. Für daraus resultierende Schäden besteht nicht zwangsläufig Versicherungsschutz, da der Erwerb im Vorfeld eine gesetzeswidrige Handlung darstellt.
  • Böller aus Polen oder Tschechien, die illegal in Deutschland vertrieben werden, haben eine bis zu 50fache Sprengkraft gegenüber dem hier zugelassenen Feuerwerk. Für daraus resultierende Schäden besteht nicht zwangsläufig Versicherungsschutz, da der Erwerb im Vorfeld eine gesetzeswidrige Handlung darstellt.
  • Eltern sollten ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Böllern alleine lassen. Im Zweifelsfall wären sie wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in der Haftung. Der Versicherungsschutz wäre auch in diesem Fall gefährdet. Sie müssten als Eltern selbst für etwaige Schäden aufkommen.
  • Selbst bei dem Abbrennen von Wunderkerzen, Goldregen oder Knallerbsen sollten Sie als Eltern präsent sein.

Diese Versicherungen haften bei Böller-Schäden

Private Haftpflichtversicherung

Angenommen, Sie sind an Silvester eingeladen, es ist Mitternacht und das Feuerwerk beginnt. Eine von Ihnen gezündete Rakete nimmt eine nicht vorhergesehene Flugbahn und landet bei offenem Fenster in einem Raum. Es kommt zu einem Brand. Ihre private Haftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für alle anfallenden Kosten auf. Gleiches gilt, wenn Sie einen Böller werfen, dieser rollt unter ein Auto und richtet bei der Explosion einen Schaden an dem Fahrzeug an.
Ihrem Kind fällt bei den Gastgebern eine Kerze auf den Boden oder es gibt einen Sengschaden durch eine Wunderkerze. Auch in diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie eine Police gewählt haben, die auch deliktunfähige Personen einschließt. Dieser Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn die Kinder Feuerwerk gezündet haben, welches nicht der zugelassenen Altersklasse entspricht oder Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzten.
Auch wenn die Policen jüngeren Datums Leistungen bei grober Fahrlässigkeit vorsehen, handelt es sich dabei immer um Einzelfallprüfungen. Eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit bedeutet nicht automatisch volle Schadensübernahme, sondern in der Regel eine Quotierung. Einen Teil des Schadens müssten Sie auf jeden Fall selbst tragen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt übrigens auch, wenn eine Person durch eine von Ihnen gezündete Rakete verletzt wird. Die Kosten können in diesem Fall sechsstellige Summen erreichen, da die Krankenkassen den Verursacher in den Regress nehmen. Gleiches gilt für die Träger von Reha-Einrichtungen, falls ein Aufenthalt dort notwendig würde.

Wohngebäude-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt übrigens auch, wenn eine Person durch eine von Ihnen gezündete Rakete verletzt wird. Die Kosten können in diesem Fall sechsstellige Summen erreichen, da die Krankenkassen den Verursacher in den Regress nehmen. Gleiches gilt für die Träger von Reha-Einrichtungen, falls ein Aufenthalt dort notwendig würde.

Hausratversicherung

Was für das Gebäude und die damit fest verbundenen Bestandteile in der „Verbundenen Wohngebäudeversicherung“ gilt, gilt im Rahmen der Hausratversicherung für alle beweglichen Dinge Ihres Haushaltes. Auch bei der Hausratversicherung gilt, dass Sengschäden noch nicht in allen Policen versichert sind. Beide, Wohngebäude- und Hausratversicherung, ersetzen nicht nur den Schaden als solchen, beispielsweise den verbrannten Teppich und die verbrannte Wand. Sie übernehmen auch die Kosten für Löscharbeiten, Aufräum- und gegebenenfalls Abrissarbeiten.
Kam es in der Silvesternacht in Ihrer Wohnung zu einem Feuer, müssen Sie prüfen, ob der Verursacher eine Haftpflichtversicherung besitzt. Diese greift in einem solchen Fall anstelle Ihrer eigenen Hausratversicherung.

Kfz-Kaskoversicherung

Auf den ersten Blick erscheint die Frage legitim, was die Kaskoversicherung mit der Silvesternacht zu tun hat. Kurz, die Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben oder für die der Verursacher nicht feststellbar ist. Ihr Fahrzeug ist auf der Straße abgestellt, ein Unbekannter wirft einen Polen-Böller unter ihr Auto, der Wagen fängt Feuer. In diesem Fall greift die Teilkaskoversicherung, da diese Schäden durch Brand oder Explosion ersetzt. Bei einer mutwilligen Zerstörung des Fahrzeugs, beispielsweise Lackschäden durch Unbekannte, würde die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur übernehmen.

Unfall- und Krankenversicherung

Rund 1.500 Einsätze hatten die Rettungskräfte in der Hauptstadt am Jahreswechsel. Diese Zahlen zeigen, dass die Kombination aus Unfallversicherung und Silvesternacht nicht völlig von der Hand zu weisen ist. Selbst beim vorsichtigsten Umgang mit Feuerwerkskörpern kann eine Verletzung nicht ausgeschlossen werden. In Datteln (NRW) riss eine selbst gebastelte Raketenbatterie einer jungen Frau den Fuß ab. Eine Unfallversicherung sorgt in einem solchen Fall für eine finanzielle Kompensation bei Invalidität. Die junge Frau kann ihrem Beruf im Hotel nicht mehr nachgehen.
Die Krankenversicherung als Pflichtversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Heilbehandlung nach einem Silvesterunfall.

Folgend finden Sie noch mal in einem Video zusammengefasst, wie Sie sich bei Schäden durch Feuerwerkskörper schützen können und welche Versicherung hilft.

Geben Sie Silvester auf sich und ihre Mitmenschen acht, damit es nicht zum Schadensfall kommt. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!