Carsharing ist in aller Munde. Aber was für Fallstricke verbergen sich hinter dem Versprechen individueller Mobilität zum Schnäppchenpreis? Wir haben für Sie recherchiert und einige Anbieter verglichen.
1. Versicherung: Die Frage der Selbstbeteiligung
Grundsätzlich sind natürlich alle Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern mit einer Vollkasko- und Haftpflichtversicherung versehen. In den Versicherungs-Details unterscheiden diese sich allerdings hinsichtlich der Selbstbeteiligung. Aber: Die Selbstbeteiligung kann leider nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Mein Tipp: Definitiv ist es gut, vor und nach der Fahrt etwas Zeit einzuplanen, um den Wagen auf Schäden zu kontrollieren und diese entsprechend anzugeben und zu dokumentieren. Wird ein Schaden des vorherigen Fahrers nicht direkt vor der Fahrt angegeben, kann es sein, dass er Ihnen zugeschrieben wird. Jedoch ist das Unternehmen dann auch verpflichtet, die Schuld zu beweisen.
Bei den verschiedenen Anbietern gibt es auch Unterschiede im Umgang mit der Selbstbeteiligung:
Bei DriveNow und stadtmobil wird im Falle eines selbst- oder teilverschuldeten Schadensfalles eine Selbstbeteiligung von 750,00 € fällig. Das heißt, Schäden, die ich selbst verursacht habe und unterhalb dieser Grenze liegen, muss ich aus eigener Tasche zahlen. Passiert ein Schaden oberhalb dieses Wertes, fällt für mich ein Betrag von 750,00 € an und der restliche Schadenswert wird von der Vollkaskoversicherung von DriveNow oder stadtmobil übernommen. Neu ist die Möglichkeit, jeweils vor Fahrtantritt die Selbstbeteiligung auf 350,00 € reduzieren zu können. Du kannst vor Fahrtantritt die Selbstbeteiligung reduzieren und für die jeweils anstehende Fahrt bei DriveNow für 1,00 € das Schutzpaket hinzubuchen. Bei Stadtmobil gibt es dieses reduzierte Sicherheitspaket nur im Jahrespaket mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Bei CiteeCar haben alle Fahrzeuge Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Die Selbstbeteiligungsgrenze liegt mit 1.000 € höher als bei DriveNow.
Achtung: Die Zusatz-Option ist bei DriveNow vor Fahrtantritt vorausgewählt und kann leicht aus Versehen mitgebucht werden.
Weitere Optionen: Vielfahrer (mehr als 99 Fahrten) können mit 99,00 €/Jahr die Selbstbeteiligung auf 350,00 €, oder mit 199,00 €/Jahr auf 0,00 € reduzieren. Die Laufzeit des Schutzpaketes beträgt 1 Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Wer eine dieser Optionen gebucht hat und lieber auf das 1,00 € System umsteigen möchte, hat nur die Möglichkeit, das Schutzpaket zu kündigen (die Laufzeit bleibt trotzdem bei einem Jahr) und nach Ablauf des gebuchten Paketes pro Fahrt zu zahlen.
Eine Ausnahme stellen die Elektroautos ActiveE dar, welche grundsätzlich anders versichert sind. Hier gibt es nur eine Selbstbeteiligung von 300,00 €, deshalb kann diese nicht wie oben beschrieben auf eine geringere Selbstbeteiligung reduziert werden. Bei CiteeCar Zusätzlich kannst du auch einen Sondertarif („CiteeCover“) für eine einzelne Fahrt buchen für 0,75€ pro gefahrener Stunde bzw. maximal €7,50 pro Tag.
stadtmobil bietet dieses Zusatz-Sicherheitspaket ebenso an: Für 39 € im Jahr ist man für 1 Jahr mit maximal 300 € Selbstbeteiligung dabei. Dieses Paket kannst du bis sechs Wochen vor Monatsende kündigen.
Car2Go hat ein monatliches Paket, welches die Selbstbeteiligung von 500,00 € auf 0,00 € reduziert. Dieses kostet 9,90 € pro Monat, für ein Jahr wären es entsprechend 118,80 €, allerdings gibt es hier den Vorteil, dass man dieses immer zum Monatsende kündigen kann.
Bei Flinkster liegt die Selbstbeteiligung etwas höher – 1500,00 €. Für 90,00 € im Jahr kann man diese auf 300,00 € reduzieren. Dieses Sicherheitspaket verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Quartalsende gekündigt wird.
2. Die Voraussetzungen: Mindestalter und Zweitfahrer
Die Anbieter unterscheiden sich alle in der Frage nach dem Mindestalter: Bei car2go und CiteeCar musst du mindestens 18 Jahre alt sein und deinen Führerschein seit einem Jahr besitzen. Bei DriveNow kannst du dich, auch wenn du das Mindestalter von 20 Jahren unterschreitest oder deinen Führerschein erst kürzer als ein Jahr besitzt, durch den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem Fahrsicherheits- und Effizienztraining anmelden. Flinkster schreibt wiederum Buchungsbeschränkungen für Fahrberechtigte unter 25 Jahren vor.
Es sollte noch erwähnt werden, dass aus Sicherheitsgründen bei den meisten Carsharing Unternehmen nicht gestattet wird, dass ein anderer mit deiner ID fährt. Geschieht dies dennoch, verstößt du gegen den Nutzungsvertrag und kannst vom Carsharing-Unternehmen sofort von der Fahrzeugnutzung ausgeschlossen werden. stadtmobil gibt an, dass eine andere Person das Fahrzeug fahren darf, wenn sie mit im Fahrzeug sitzt, fahrtüchtig ist und einen gültigen Führerschein besitzt. Ihr solltet jedoch beachten, dass ihr als Carsharing-Nutzer immer für eventuelle Schäden und Unfälle haften würdet.
3. Wo darf ich parken und was passiert beim Falschparken?
Wurde das Auto falsch geparkt und gar abgeschleppt, kann es für den Falschparker richtig teuer werden. Da genau nachvollzogen werden kann, wer das Auto ins Halteverbot gestellt hat, kommen nicht nur die Abschleppkosten (ca. 150-300 €) auf dich zu, sondern auch zusätzliche Gebühren (bei DriveNow ca. 18 €). Zusätzlich kann es sein, dass noch ein Strafzettel ins Haus flattert, z.B. wegen Parkens auf der Busspur (ca. 15-30 €). Bei Car2go liegt die Bearbeitungsgebühr für Verkehrsverstöße bei ca. 10 € (je nach aktueller Tarifordnung).
Die Frage, wo man parken darf, stellt sich bei den verschiedenen Anbietern jeweils anders dar: Die DriveNow Fahrzeuge sind mit speziellen Park-Vignetten ausgestattet. Du kannst damit kostenlos auf jedem öffentlichen Stellplatz parken. Hierzu zählen auch Parkplätze mit Parkscheiben und Anwohnerparkzonen. Ausgenommen sind nicht autorisierte Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkflächen sowie private Grundstücke und Abstellflächen. Das Car2go kann innerhalb des Geschäftsgebietes grundsätzlich überall im öffentlichen Parkraum abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass an dieser Stelle kein Park- oder Halteverbot und keine (vollständige oder zeitlich befristete) Parkraumbewirtschaftung besteht, d.h. bei Parkuhren, Parkscheinautomaten oder wenn ein Anwohnerparkausweis erforderlich ist. Grundsätzlich darf die Flinkster-Flotte nur in den ausgezeichneten Parkraumquartieren und auf den Mietstationen abgestellt werden. Über die Parkbedingungen während der Miete stellt Flinkster keine ausreichenden Informationen bereit.
CiteeCar funktioniert nach einem sogenannten „Host-Konzept“: Als „Host“ und sogenannter Fahrzeug-Pate stellst du einen privaten oder gewerblichen Parkplatz für einen CiteeCar zur Verfügung. Dafür erhältst du von CiteeCar Freifahrtkontingente und Versicherungsvorteile. Für die Nutzer dieses Host-Fahrzeugs fallen somit keine Parkgebühren an.
stadtmobil hingegen bietet kostenloses Parken nur auf den eigenen Stellplätzen an. Alle anderen Parkgebühren muss der Teilnehmer individuell tragen.
4. Unfallsituationen, Promillegrenzen und Blitzer
Tritt der Ernstfall ein und es kommt mit einem Carsharing-Auto zu einem Unfall, ist es unheimlich wichtig, die Polizei zu rufen. Diese ist verpflichtet, die Personalien aufzunehmen. Auch das entsprechende Carsharing Unternehmen muss informiert werden. Die Schadensabteilung des Unternehmens prüft den Sachverhalt und klärt dann alles weitere mit dir. Diejenigen, die jedoch unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen, verlieren den Versicherungsschutz und bleiben auf den Kosten sitzen – das machen alle Carsharing-Anbieter deutlich. Zudem ist ein lebenslanger Ausschluss als Strafe nicht unwahrscheinlich. Zu beachten ist hier zudem, dass nicht bei jedem Anbieter auch die gesetzliche Obergrenze von 0,5 Promille gilt.
Eine Null-Promille-Grenze versteckt sich unter anderem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DriveNow und Car2go. Flinkster hält sich an die gesetzlichen Regelungen. Stadtmobil gibt zusätzlich an, wenn Alkohol während der Fahrt im Spiel war, kann die Selbstbehalt-Grenze fallen. Hier kommt es jedoch auf den jeweiligen Fall an: Wenn also ein stadtmobil-Nutzer mit 1,8 Promille einen Unfall baut, müsste er selbst für den Schaden haften. Wenn er bei 0,3 Promille ein fremdes Fahrzeug touchiert würde dies noch in den Selbstbehalt fallen.
Alle CiteeCars sind Nichtraucher-Fahrzeuge und der Konsum von Alkohol oder Drogen ist vor und während der Fahrt verboten.
Wenn du geblitzt wirst, dann bleibt dir leider nichts anderes übrig als zu zahlen. Dadurch, dass nur du am Steuer des Fahrzeugs sitzen darfst, während du es gebucht hast, und du in dieser Zeitspanne geblitzt wurdest, kann man dir ziemlich eindeutig nachweisen, dass du zu schnell gefahren bist.
5. Was muss ich beim Tanken beachten?
Bei DriveNow und Car2go bekommst du 20 Freiminuten gut geschrieben, wenn du eines der Fahrzeuge betankst. Allerdings nur, wenn der Tank vor Beginn des Tankvorganges bereits mit unter 25% (zwei Tankstriche) gefüllt war und du es mit einem Stand von über 90% zurückgibst. Dies jedoch auch nur maximal einmal pro Mietvorgang und nur bei Euroshell-Akzeptanzstellen. In der App kannst du schon im Vorhinein sehen, wie viel noch drin ist und dir gegebenenfalls Zeit zum Tanken einplanen. Bei stadtmobil sind die Tankkosten in den Kilometerkosten enthalten. Außerdem bekommt man 5 €, wenn man das Autor reinigen lässt. Dies gilt pro Buchung einmal.
CiteeCar-Mitglieder erhalten 20 Freikilometer, wenn sie das Fahrzeug während der Buchung (auf Kosten von CiteeCar) reinigen lassen. Als CiteeCar-Host erhältst du sogar 100 CiteeCredits pro Monat zum kostenlosen Selbstfahren und kannst insgesamt bis zu 50 Stunden kostenlos fahren.
Generell solltest du darauf achten, dass der Tank nicht ganz leer ist, wenn du das Fahrzeug nach der Nutzung abstellst.
6. Der Extratipp für Schnäppchenjäger: Rabattaktionen
Bei DriveNow gibt es beispielsweise einen 5% Sofortrabatt auf den Einkaufswert bei REWE und 10 freie Parkminuten während des Einkaufs per REWE Rabattkarte. Zusätzlich kannst du weitere Rabatte oder Aktionen, um nicht die vollen 29 € Anmeldegebühren zahlen zu müssen, finden. Es lohnt sich also, die Augen aufzuhalten!
Car2go hält ebenfalls einen Shopping-Gutschein bereit und bietet seinen Kunden an, zum Designer Outlet Berlin zu fahren, dort die Miete zu beenden und unter Vorlage der Car2go Membercard eine 10%-Extra-Tagesrabattkarte zu erhalten.
Bei beiden Unternehmen lohnt es sich zudem, wenn du Freunde von dir anwirbst – Car2go gibt dir dafür 30 Freiminuten, reduziert für die neuen Carsharer die Validierungsgebühr von 19 € auf 9 € und schenkt ihnen 15 Freiminuten dazu.
Fazit ist, die Wahl des Carsharing Anbieters hängt stark davon ab, aus welchen Gründen du das Auto benötigst. Für einen IKEA Trip ist Flinkster wohl am besten, während du für einen Taxi-Ersatz auf DriveNow zurückgreifen kannst und mit Car2Go oder stadtmobil wiederum generell sehr günstig unterwegs bist. Diejenigen, die sowieso einen Anwohnerparkausweis haben oder die freie Parkflächen auf ihrem Grundstück anbieten können, profitieren von den Freiminuten durch CiteeCar.
Insgesamt wurden alle Carsharing Anbieter von Stiftung Warentest positiv bewertet wie man hier sehen kann.
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