(Dieser Artikel wurde am 26.02.2019 aktualisiert)
Sie glauben, Sie sind unverwundbar? Dann müssten Sie schon ein Superheld sein. Aber selbst diese haben eine Achilles-Ferse. Berufsunfähigkeit kann wirklich jeden treffen und dann kommt die Frage, wie finanziere ich nun mein Leben, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Hier erfahren Sie, warum die staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit allein nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Berufsunfähigkeit? Das kann mir nicht passieren!
Leider ist dies ein häufiger Trugschluss! Klar, dass man daran nicht denkt, wenn man jung und gesund ist und mitten im Leben steht. 43 % der heutigen 20-jährigen Männer und 38% der 20-jährigen Frauen werden wahrscheinlich bis zum Rentenbeginn mit 67 einmal berufsunfähig werden. Statistisch gesehen wird in Deutschland sogar jeder 5. in seinem Leben einmal berufsunfähig.
Ein Mythos: Der Staat hilft bei Berufsunfähigkeit
Die staatlichen Leistungen sind sehr gering und schwierig zu bekommen. Erst wenn Sie überhaupt keinen Beruf ausüben können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine volle staatliche Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt dann maximal 40% Ihres letzten Bruttoeinkommens. Wenn Sie Berufseinsteiger sind und noch keine 5 Jahre in die staatliche Sozialversicherung eingezahlt haben, gibt es weder die halbe noch die volle Erwerbsminderungsrente. Reicht das aus, um Ihr Einkommen zu tragen und eventuell Ihre Familie zu finanzieren? l Leider nicht. Daher sollte man überdenken, ob eine Versicherung nicht sinnvoll wäre.
Wer gilt als berufsunfähig?
Als berufsunfähig gilt bei den meisten Versicherern derjenige, der durch Krankheit, Unfall oder Invalidität seinen ausgeübten Beruf zu mind. 50% nicht mehr ausüben kann. Mit einer Berufsunfähigkeitversicherung erhalten Sie in diesem Fall eine monatliche Zahlung von der Versicherung. Über die Höhe entscheiden Sie vor Vertragsbeginn selbst. Diese muss allerdings unter Ihrem Bruttogehalt liegen (das sogenannte “Bereicherungsverbot”).
Fakten zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Ihrem Beruf nachgehen könnte, unterstützte sie der Staat bisher mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Doch dies gilt nur für jene, die vor 1961 geboren sind. Aufgrund einer Gesetzesänderung erhalten alle jüngeren nicht mehr diese Absicherung. Daher ist es vor allem für Jüngere notwendig zusätzlich privat vorzusorgen.
Jeder, der mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und die letzten 3 Jahre vor Eintreten des Leistungsfalls Pflichtbeiträge gezahlt hat, erhält gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Folgende Leistungen gelten also nur für alle, die vor dem Jahr 1961 geboren wurden und vor der Rente erwerbsunfähig werden.
Halbe Erwerbsminderungsrente: Erhalten Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bis auf weiteres nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können.
Volle Erwerbsminderungsrente: Erhalten alle, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bis auf weiteren nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können.
Die vielfältigen Ursachen von Berufsunfähigkeit
Hauptursache der Berufsunfähigkeit sind laut Statistiken übrigens Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen (28,67%), gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und Krankheiten wie Krebs.
Auch Verbraucherschützer sind sich einig, dass die Berufsunfähigkeitversicherung neben der privaten Haftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Daher sollte sie jeder haben, der von seinem Einkommen abhängig ist.
In diesen Fällen kann es schwierig sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen oder sie kann sehr teuer werden:
- Hohes Eintrittsalter
- Risikoreicher Beruf (z.B. Handwerker wie Dachdecker)
- Gewisse Vorerkrankungen
Der zu zahlende Versicherungsbeitrag richtet sich u.a. nach Eintrittsalter, Beruf (Risikoklasse) und Vorerkrankungen. Daher werden Sie vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung genau nach Ihrem Gesundheitszustand befragt. Sie sind daher gut beraten, wenn Sie sich bereits im jungen Alter mit diesem Thema zu beschäftigen.
Folgende Dinge sollten Sie bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen beachten:
- Antworten Sie wahrheitsgemäß. Sie verlieren im Nachhinein Ihren Versicherungsanspruch, wenn Sie Kleinigkeiten weglassen.
- Nehmen Sie sich Zeit für die Beantwortung und halten Sie Rücksprache mit Ihrem Berater, wenn Ihnen Vertragspunkte unklar sind.
- Lassen Sie sich Ihre Krankenakten von Ihren Ärzten geben, damit Sie bestimmte Fragen nach Vorerkrankungen und deren Verlauf genauer beantworten können.
Für Beamte gelten Sonderregelungen bei Berufsunfähigkeit
Falls Sie verbeamtet sind, sollten Sie übrigens darauf achten, dass Sie auch gegen Dienstunfähigkeit geschützt sind. Dies gilt auch für Soldaten auf Zeit. Als Beamter können Sie bereits dienstunfähig werden, wenn Sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnten und innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht auf Besserung besteht (Bundesbeamtengesetz §44). Durch diese Sonderregelung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur durch Einschluss einer Dienstunfähigkeitsklausel wirklich sinnvoll.
Für Soldaten und Wehrdienstleistende gilt nicht das Bundesbeamtengesetz. Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen. Ein Berufssoldat wird in den Ruhestand versetzt (Soldatengesetz).
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Leider ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für einige Berufsgruppen wie Handwerker oder Musiker sehr teuer oder aufgrund von Vorerkrankungen für Sie einfach nicht zu bekommen. Sollte dies der Fall sein, gibt es noch ein paar Alternativen. So könnten Sie für den Fall, dass Sie überhaupt keinen Beruf für einige Stunden am Tag ausüben können über eine zusätzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Diese erfüllt in etwa die Kriterien der staatlichen Versicherung und führt dazu insgesamt mehr Geld zur Verfügung zu haben.
>> Tipp: Das ZDF hat sich in seiner aktuellen Sendung von „WISO“ dem Thema „Berufsunfähigkeit bei Vorerkrankungen“ gewidmet: Berufsunfähigkeit richtig absichern.
Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt für diejenigen, der für mindestens 6 Monate über 50% ihren Beruf aufgrund von Krankheiten, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben können (bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf)
- Die Höhe der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden.
- Gute Tarife verweisen nicht auf einen anderen Beruf.
Private Erwerbsunfähigkeitversicherung:
- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt für diejenigen, die für mindestens 6 Monate weniger als 3 Stunden ihren zuletzt ausgeführten Beruf nicht mehr ausüben können.
- Erwerbsunfähigkeit kann jedoch auch infolge von Pflegebedürftigkeit eintreten.
- Die Höhe der Rentenzahlung kann auch hier individuell vereinbart werden.
Sie haben Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und möchten sich individuell beraten lassen? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Versicherungsexperten!
Weitere Artikel zum Thema Einkommenssicherung:
Unfallversicherung: Wer hoch hinaus will, kann tief fallen
“Ziemlich beste Versicherung”: Die Dread-Disease-Versicherung
Pflegezusatzversicherung: Im Alter kann man seinen Eltern endlich etwas zurückgeben
Die Risikolebensversicherung: Weil Ihnen Ihre Familie am Herzen liegt