Handyverstoß wegen Radio?!

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“Ich hab mich immer gefragt, ob alle Sachen die nicht explizit verboten werden, erlaubt sind […] beim Autofahren am Handy rumzuspielen ist verboten. Aber ist es auch verboten, beim Autofahren ein Stück Holz in der Hand zu haben und damit Handy zu spielen?”

Felix Lobrecht, Comedian

Klar, das Bit des bekannten Berliner Comedians zielt auf Lacher im Publikum ab. Trotzdem ist es eine schöne Frage, die wir nachstehend ein wenig umfassender beleuchten möchten.

Fakt ist: Ablenkungen jeder Art können beim Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr fatale Folgen haben. Deshalb ist das Nutzen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt grundsätzlich verboten (§ 23 StVO) und wird vergleichsweise hart bestraft: Mindestens ein Punkt und 100 € werden fällig, im schlimmsten Fall sogar zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot und 200 €.Und das ist auch gut so, denn der Blick auf’s Handy lenkt gefährlich lange ab. In der Folge kommt es immer wieder zu Unfällen, glücklicherweise meist “nur” ein Sachschaden am Auto und damit ein Fall für die KFZ-Versicherung. Schäden am Smartphone werden hingegen von der Handyversicherung getragen.

Fragen über Fragen

Aber wie sieht’s denn nun aus, darf ich mit einem Stück Holz “Handy” spielen? Unter welchen Umständen darf ich mein Handy doch nutzen? Darf ich mein Handy während der Fahrt an ein Ladekabel hängen? Darf ich mit einem Taschenrechner meine Nebenkostenabrechnung überprüfen? Darf ich über mein Autoradio ein bestimmtes Lied aus meiner Lieblings-Playlist suchen? Darf ich während der Fahrt einen Zwischenstopp zur Navigation hinzufügen? Und was ist eigentlich mit der Smartwatch, darf ich diese uneingeschränkt verwenden? 

Viele Fragen, alles Sonderfälle… Um diese Fragen richtig beantworten zu können, müssen wir zunächst den genauen Gesetzestext lesen und verstehen.

Handyverstoß – Das Gesetz

In der aktuellen Fassung der Straßenverkehrsordnung findet sich unter Paragraph §23 folgender Wortlaut:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Hmm… Nicht alles verstanden? Macht nichts, wir arbeiten es gemeinsam durch.

Zunächst definiert der erste Abschnitt recht eindeutig, welche elektronischen Geräte dieser Richtlinie untergeordnet sind: Nämlich alle, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Ein Handy fällt also genau wie eine Smartwatch oder ein Navigationssystem hierunter. Die Benutzung eines Akkuschraubers während der Fahrt hingegen wird von diesem Gesetz nicht geregelt.

Gut, verstanden. Ich will aber keine Löcher in mein Lenkrad bohren, sondern mein Handy benutzen. Wie geht’s also weiter? 

Nun wird der Unterpunkt 1 interessant: Hier wird klar formuliert, dass ein entsprechendes elektronisches Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden darf. Ein kurzer Blick in den Duden definiert das Verb “halten”:

“bewirken, dass etwas in seiner Lage, seiner Stellung o. Ä. bleibt, Halt hat; Befestigung, Halt, Stütze o. Ä. für etwas sein”

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ist mein Handy fest in einer Handyhalterung fixiert, darf ich es bedienen. Auch während der Fahrt! Denn in diesem Fall halte ich es ja nicht selbst fest.

Aber stopp, es gilt auch den zweiten Unterpunkt zu beachten. Denn zur legalen Nutzung eines elektronischen Gerätes müssen beide Kriterien erfüllt sein.

Punkt zwei unterteilt sich erneut in zwei Optionen. Was mit der Sprachsteuerung bzw. Vorlesefunktion gemeint ist, sollte klar sein. Falls nicht, frag einfach Siri.

Aber wie ist der zweite Teil zu verstehen? 

Sollte mein Gerät sich nicht mittels Sprachbefehlen bedienen lassen, so kann ich auch klassisch darauf herumtippen. Jedoch nur kurz.

Wie lang genau “kurz” ist, hängt von den Begleitumständen ab. Dieser Absatz ist sehr schwammig formuliert, ist in jedem Fall Auslegungssache und bietet Vollstreckungsbeamten die Grundlage für Ermessensentscheidungen. 

Heißt im Klartext: Der Polizist, der mich anhält um mir einen Handyverstoß vorzuwerfen, kann entscheiden, ob ich meine Aufmerksamkeit zu lang auf mein Handy gerichtet habe. Oder eben nicht. Oha.

Darf ich oder darf ich nicht?

Gehen wir unsere Beispiele von oben eins nach dem anderen durch: 

Spielen mit Stück Holz: Ja. Da ein Stück Holz kein elektrisches Gerät darstellt, darf ich vor dem Hintergrund dieses Gesetzes damit machen was ich will. Theoretisch könnte ich daraus auch ein Männchen schnitzen.

Handy ans Ladekabel: Jein. Wenn das kabel bereits im Handy steckt, darf ich das andere Ende des Kabels natürlich in eine USB-Buchse stecken. Auch in eine Powerbank, da diese zwar als elektronisches Gerät, jedoch nur zur Energieversorgung und nicht zur Kommunikation, Information oder Organisation dient. Das Kabel jedoch ins Handy selbst zu stecken, ist fast unmöglich ohne das Handy in die Hand zu nehmen. Was wiederum verboten ist, dann hält man es ja.

Taschenrechner nutzen: Nein. Ein Taschenrechner ist ein elektronisches Gerät, welches Informationen liefert. Um ihn zu nutzen, muss man ihn halten. Außerdem würde selbst das Eintippen einer simplen Rechnung bereits unverhältnismäßig lang dauern.

Zwischenstopp ins Navi: Jein. Per Sprachbefehl darf ich meine Routenführung natürlich ändern. Nicht aber durch die Eingabe über eine Tastatur/ Touch-Bildschirm, denn auch das bündelt meine Aufmerksamkeit deutlich länger, als im Straßenverkehr vertretbar wäre. Die sicherste Lösung, sowohl im juristischen als auch im physischen Sinne ist, rechts ran zu fahren, den Motor abzustellen und das neue Ziel in Ruhe einzugeben.

Smartwatch: Jein. Es gibt keine rechtliche Grundlage, welche die Verwendung von Smartwatches im Straßenverkehr regelt. Jedoch ist es ein elektronisches Gerät, das alle drei Kriterien erfüllt: Kommunikation, Information und Organisation können über das technische Accessoire abgewickelt werden. Die Smartwatch wird nach Definition aber nicht gehalten, durch das Armband ist sie am Handgelenk fixiert. Bleibt nur noch Punkt zwei, Sprachsteuerung oder “kurzer” Blick… Und wieder begeben wir uns in einen Graubereich.

Lieblingslied im Autoradio: Nein. Auch hier würde man viel länger brauchen um das Lieblingslied zu finden, als im laufenden Verkehr zu verantworten wäre. Eine Ausnahme bildet natürlich die Sprachsteuerung.

Fies: Nutzung des Infotainment Systems

Wer jetzt denkt “Ha, ich nutze Apple CarPlay oder Android Auto!” sollte sich nicht zu siegessicher geben! 

Ironischerweise macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen mobilen elektronischen Geräten, wie dem Handy und fest verbauten, wie einem Autoradio. Insbesondere Infotainment Systeme, welche CarPlay oder Android Auto unterstützen, dienen dem Erhalt von Informationen sowie der Kommunikation, aber auch der Organisation. Ja, ich muss es nicht selbst halten – wohl aber meine Blicke darauf richten.

Denn auch in der Automobilindustrie ist die Digitalisierung längst angekommen – Touchscreens übernehmen und ersetzen analoge Tasten. Bei allen Vorteilen hat genau diese Entwicklung einen entscheidenden Nachteil: Das Radio kann nicht mehr “blind”, also ohne hinzuschauen, bedient werden. 

Ich erinnere mich an mein erstes Handy, SMS konnte ich blind schreiben – man kennt jede Taste, erfühlt sich den Weg zum Senden-Knopf. 

Heute geht das nicht mehr, auf dem Smartphone bin ich gezwungen hinzuschauen. Das gleiche Phänomen in modernen Autos, allen voran der US Hersteller Tesla. Hier ersetzt ein riesiger Bildschirm nicht nur das Radio, sondern auch die Bedieneinheit der Klimaanlage, Heizung, Scheinwerfer, selbst die Innenraumverriegelung wird über das Display gesteuert. Wohin das führt?

Der Fall eines Tesla Fahrers ging für selbigen schlecht aus. Der Betroffene hatte beim Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde eingelegt, nachdem er mit seinem Tesla Model 3 bei Regen einen Unfall verursachte.

Der Unfall entstand, weil der Betroffene auf dem fest verbauten, großen Touchscreen seines Fahrzeugs das Wischintervall der Scheibenwischer einstellen wollte. Dem OLG Karlsruhe zufolge handelt es sich aber auch bei diesem Bildschirm um ein elektronisches Gerät nach § 23 Abs. 1a StVO, welchem der Unfallverursacher sich mit “nicht angepasster Blickzuwendung […] und damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen” zuwandte. Das Problem: zwar lässt sich der Scheibenwischer im Tesla auch mit dem Hebel am Lenkrad bedienen, das Wischintervall selbst kann jedoch nicht am Lenkstock festgelegt werden. Hierfür muss sich der Fahrer in ein Untermenü des umfangreichen Infotainment Systems tippen und dort aus fünf verschiedenen Modi wählen. Für das OLG ganz klar: Zu lang abgelenkt. In der Folge, wie eingangs erwähnt: 200 € zzgl. Bearbeitungsgebühr, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ob seine Versicherung den selbstverschuldeten Schaden bezahlt hat, ist unklar.

Beim nächsten Mal nutzt der Fahrer aber sicher die Sprachsteuerung seines Tesla!

Ausrede Start-Stop-Automatik

In einem Nebensatz habe ich weiter oben erwähnt, dass man das Handy bzw. alle elektronischen Geräte nutzen darf, wenn der Motor des Fahrzeuges ausgeschaltet ist.

Viele moderne Fahrzeuge verfügen über die sogenannte Start-Stop-Automatik, welche spritsparendes Fahren verspricht: Kommt das Auto zum Stillstand, etwa an einer roten Ampel, schaltet sich der Motor ab bis er durch das Treten der Kupplung oder Loslassen der Bremse innerhalb von wenigen Sekundenbruchteilen wieder anspringt. 

Natürlich wurde das schnell zu einer beliebten Ausrede, an der Ampel kurz auf’s Telefon zu schauen. Der Motor ist doch aus?! 

Eben nicht. Dieser Umstand ist ebenfalls im Gesetz festgehalten, liest man § 23 ein wenig weiter, findet man den entsprechenden Wortlaut: 

“Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.” 

Ergo führt die Nutzung des Handys während aktiver Start-Stop-Automatik zum Handyverstoß. Nicht aber, wenn der Motor manuell abgestellt wird – in diesem Fall darf das Smartphone genutzt werden. Stellt sich nur die Frage, ob es empfehlenswert ist, den Motor an der Ampel ganz auszuschalten. Wahrscheinlich eher nicht.

Letztlich sei gesagt, dass das Gesetz bzw. das Verbot der Handynutzung nicht vorrangig dem Füllen der Staatskasse dienen soll. Auch geht es nicht um willkürliche Bestrafung, im Gegenteil: Es ist eine Maßnahme, schwere und oft tödliche Unfälle zu vermeiden.

Aus diesem Grund stelle ich mir mein Navi immer vor der Fahrt ein. Für die Musik ist traditionsgemäß sowieso der Beifahrer zuständig. Dank Apple CarPlay kann ich mir WhatsApp Nachrichten vom Auto vorlesen lassen und mein Handy bleibt im Handschuhfach.

Nur mein Stück Holz, das liegt immer griffbereit auf dem Armaturenbrett.

Wie gefährlich ist Noise Cancelling?

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Berliner kennen, lieben und hassen ihn: Den Nordsüd-Tunnel der S-Bahn Berlin. Vier Bahnlinien nutzen die stark frequentierten Gleise auf ihrer Strecke quer durch die Bundeshauptstadt. Zwischen den Stationen Friedrichstraße und Yorckstraße: Ohrenbetäubender Lärm in Form von unangenehmen, fast schon an Folter grenzendes Kreischen. Hervorgerufen durch ein perfides Zusammenspiel aus blankem Metall, langen Kurven und tonnenschweren Bahnen, die sich erbarmungslos durch den Tunnel schieben.

Fenster zu? Denkste! Stillsitzen und ausharren? Schließt den Krach nicht aus. Musik lauter drehen? Im Ansatz fast richtig: Wer Kopfhörer mit Noise Cancelling Technologie besitzt, sieht sich nun den neidvollen Blicken anderer Fahrgäste ausgesetzt. 

Aber können Kophörer, die Active Noise Cancelling (ANC) unterstützen, gefahrlos als Gehörschutz eingesetzt werden?

Wie funktioniert Active Noise Cancelling?

Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig zu verstehen, wie ANC genau funktioniert. ANC Kopfhörer haben an der Außenseite mindestens ein Mikrofon, welches die Geräusche der Außenwelt aufnimmt. Das ist wichtig, damit der Kopfhörer im nächsten Schritt den passenden Gegenschall erzeugen kann.

Wie bekannt ist, breitet sich Schall in Wellen aus. Der Kopfhörer analysiert innerhalb von Sekundenbruchteilen diese Wellen und erzeugt die exakte Gegenwelle.

Man kommt unweigerlich zu dem Schluss, dass das Ohr nun eine zusätzliche Schallwelle aufnehmen und verarbeiten muss. Stellt sich die Frage: “Ist das unterm Strich nicht gefährlich bzw. lauter fürs Ohr?”

Nein, dem ist natürlich nicht so. Zwar gelangen am Ende zwei Schallwellen ins Ohr, jedoch heben sich beide Wellen gegenseitig auf und an unserer Ohrmuschel kommt, zumindest theoretisch, kein Geräusch mehr an. 

Der Verdeutlichung halber hier veranschaulicht, in Blau das Störgeräusch von außerhalb, Grün die gegensteuernde Schallwelle:

In der Praxis funktioniert das natürlich nicht zu 100%, kein ANC Kopfhörer der derzeit auf dem Markt erhältlich ist, kann alle Außengeräusche schlucken. Besonders bei hohen, schnell wechselnden Frequenzen wie Kindergeschrei stellen eine echte Herausforderung an die komplexen Soundsysteme. Logisch, je variationsreicher die Geräusche, desto mehr muss der Chip im Innern des Kopfhörers arbeiten und gegensteuern. Und das möglichst in Echtzeit! Pauschal kann man also sagen, je monotoner ein Störgeräusch, desto einfacher für den Kophörer, dieses zu isolieren und auszublenden.

Leider sind Kopfhörer, welche diese Technologie unterstützen, recht teuer. Genau wie aktuelle Smartphones, die von der Mehrheit der Deutschen zur Wiedergabe von Audioinhalten genutzt werden. Nur gut, dass man beides versichern kann! Was Apple Care für die AirPods ist, ist die Handyversicherung für’s Smartphone.

Gefahren durch ANC

Hochfrequenter Problembereich 

Während ANC Kopfhörer mit tiefen, monotonen Störgeräuschen hervorragend umgehen können, stellen hohe Frequenzen nach wie vor eine große Herausforderung an die Geräte dar. Der Hund liegt genau hier begraben, in der technischen Umsetzung: Durch den fehlenden Klangteppich herausgefilterter Geräusche, können hohe Frequenzen oder plötzliches Geschrei deutlich intensiver wahrgenommen werden. Denn diese gelangen nun losgelöst vom Grundrauschen ans Ohr, sind gewissermaßen isoliert und werden, wie beschrieben, kaum reduziert. Gewöhnt sich der Nutzer an die Ruhe um ihn herum, kann ein unerwartetes, hohes Geräusch wie etwa das Schrillen der Türklingel im Extremfall zu einem kurzzeitigen Hörsturz führen. Wer über ein sehr sensibles Gehör verfügt und / oder sehr schreckhaft veranlagt ist, sollte sich dessen bewusst sein.

Noise Cancelling auf dem Fahrrad

Die Nutzung von Kopfhörern generell ist im Straßenverkehr eine häufig diskutierte Angelegenheit. Darf man das? Wie laut darf die Musik sein? Wann ist es zu laut? Darf ich das Noise Cancelling meiner AirPods aktivieren? Und wie sieht das Ganze auf dem Fahrrad aus?

Die Diskussion ist eigentlich unnötig, denn im fortlaufend aktualisierten Bußgeldkatalog steht die Antwort schwarz auf weiß. Ja, man darf als Teilnehmer im Straßenverkehr grundsätzlich Kopfhörer nutzen. Dies gilt sowohl für Auto- und Fahrradfahrer als auch für Fußgänger. Wichtig ist es dabei zu beachten, dass die Lautstärke von Musik (oder Telefonat) so gewählt ist, dass die eigene Verkehrssicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird. Hä?

Im Klartext: Akustische Signale wie etwa Klingeln, Hupen oder gar Martinshorn, müssen noch wahrgenommen werden. Ein herannahendes Fahrzeug erkennt man durch Blickkontakt (ja, in der Praxis verlässt man sich ab und an auf sein Gehör – sollte man aber nie!), weshalb dies bei der Wahl der Lautstärke aus Sicht des Gesetzgebers nicht berücksichtigt werden muss.

Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen: Auch mit aktiviertem Noise Cancelling (ich nutze Apple AirPods Pro) bleiben die entscheidenden akustischen Signale hörbar. Für das eigene Sicherheitsgefühl ist es aber allemal ratsam, lieber ohne Kopfhörer in den Straßenverkehr einzutauchen. Ganz besonders in einer Zeit, in der leise Elektroautos auf dem Vormarsch sind. Laut einer Umfrage durch Opinary sprechen sich übrigens rund zwei Drittel dafür aus, Kopfhörer im Straßenverkehr zur Sicherheit aller grundsätzlich zu verbieten.

Auch KFZ-Versicherungen gehen auf Nummer sicher: Häufig wird die Versicherungsleistung nicht erbracht, da das Fahren mit Kopfhörern als grob fahrlässig eingestuft wird. Klarheit schafft hier nur der Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen.

Kopfhörer auf der Baustelle

Ein ganz anderer Anwendungsbereich eröffnet sich in den eigenen vier Wänden. Als Hausbesitzer greift man, in guter alter Heimwerker-Manier, ab und an mal zur Kreissäge, nutzt den Winkelschleifer oder wirft das Schleifgerät an. Auch als Mieter bieten sich immer wieder Gelegenheiten, selbst tätig zu werden und die Löcher für das neue Regalbrett kurzerhand selbst zu bohren. Für Arbeiten mit derart lärmenden Geräten sollte tunlichst ein Gehörschutz verwendet werden! Meist erinnert einen die eigene Schmerzgrenze relativ schnell daran.

Ich selbst fand mich 2021 in der Situation, ein Werkstück mit der Oberfräse bearbeiten zu wollen. Die Ironie, ein solch spezielles und unübliches Werkzeug zu besitzen, jedoch keine bunten Billig-Ohrstöpsel, bringt mich bis heute zum Schmunzeln. Genau dabei ist es geblieben, ich besitze noch immer keinen Gehörschutz. Denn ich wusste mir zu helfen: Ich habe mir meine AirPods geschnappt, mir in die Ohren gesteckt und das Noise Cancelling aktiviert. Das immergleiche Dröhnen der Fräse war für die Kopfhörer ein leichtes Spiel, die spontane Lösung funktionierte einwandfrei. Natürlich hörte ich das Werkzeug arbeiten, doch es tat nicht weh am Trommelfell (wie es mit deaktiviertem Noise Cancelling definitiv der Fall war).

Ich war so überzeugt von der Lösung, dass ich inzwischen schon mehrere Arbeiten auf diese Weise erledigt habe.

Eines Tages war ich fröhlich mit der Kreissäge zugange, als ganz plötzlich meine AirPods ausgingen und das Gekreische der rotierenden Säge sich vehement in mein Gehör drängte. Autsch! 

Was war passiert? Der Akku hat nachgelassen. Ja, das ist ein Problem bei ANC Kopfhörern: Sie sind meist kabellos, weisen daher nur eine begrenzte Laufzeit auf. Meine AirPods muss ich im Alltag jeden dritten Tag aufladen, wobei die Häufigkeit der Ladezyklen natürlich mit der Nutzung zusammenhängt. Die Betriebszeit am Stück ohne Ladung beträgt laut Apple ca. 4,5 Stunden. An jenem Kreissäge-Nachmittag jedenfalls erfuhr ich am eigenen Körper, dass ein plötzlich ausfallendes Noise Cancelling nicht nur für einen Schrecken, sondern auch für kurzzeitigen Ohrschmerz sorgen kann.

Am Ende sind es Kopfhörer, deren primärer Einsatzzweck nicht im Absorbieren von Baulärm liegt. Dass sie das gut können bedeutet nicht, dass man sie dafür missbrauchen sollte. Lieber ein Paar Ohropax oder sogar einen richtigen Gehörschutz, der als solcher getestet wurde und den Anforderungen problemlos standhält.
Bei einem ordentlichen Gehörschutz kann kein Akku leer gehen. Und wenn der Schutz durch Staub oder anderweitig kaputt geht, hat er wahrscheinlich weniger als 10% des Kopfhörers gekostet.

Schon wieder CHIP Testsieger – Da muss was dran sein!

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Wie schnell ein Handy kaputt gehen kann, mussten die meisten Smartphone Nutzer bereits feststellen. Oftmals in absurd “einfachen” Situationen – so ist mir mein iPhone bestimmt schon 100 Mal runtergefallen, auf die Straße geprallt und ins Wasser getaucht. Nie ist was passiert.

Doch wenn es in der hinteren Hosentasche steckt, bricht das Display dann beim Hinsetzen.

Handyversicherung ja, aber welche?

Da drängt sich einem der Gedanke auf, sein Handy zu versichern. Stellt man Google diese Frage, wird man von Angeboten überschwemmt. Immer günstiger, immer mehr Leistung… Aber ist günstiger auch immer gleich besser? Nicht zwangsläufig, wie der neueste Marktvergleich von CHIP bestätigt: Friendsurance geht bereits zum 6. Mal als Testsieger hervor! 

Seit 9 Jahren bietet Friendsurance die beliebte Handyversicherung an, insgesamt sechsmal konnten wir uns dabei gegen Mitbewerber durchsetzen und wurden im CHIP Vergleichstest zum Testsieger gekürt. Und das aus gutem Grund: 

Unsere Kunden genießen tägliches Kündigungsrecht, keine Mindestlaufzeit, Neuwerterstattung bei Totalschaden über die gesamte Laufzeit hinweg, verlängerte Widerrufsfrist, das Ganze auf Wunsch auch mit Diebstahlschutz und ohne Selbstbeteiligung.

Neu hinzu kamen in diesem Jahr folgende Vorteile: 

Ab sofort können Geräte bis zu 6 Monate nach dem Kaufdatum versichert werden! Auch Akkuschäden und sogar eine verminderte Akkukapazität sind im Leistungsumfang enthalten.

Throwback – Eine Zeitreise

Lasst mich euch mitnehmen, auf eine kurze Reise durch die Vergangenheit. Lasst mich die glorreichen Meilensteine noch einmal kurz hervorheben – und zur Einordnung kurz auf Events eingehen, die im selben Jahr geschehen sind, sowie die im jeweiligen Jahr erschienenen iPhones erwähnen.

Los gehts:

2014

Kaum zu glauben, nur ein Jahr nachdem unsere Handyversicherung auf den Markt kam, wurden wir zum ersten Mal Testsieger. Dass das doch schon einige Jahre her ist, wird mir besonders deutlich wenn ich überlege: In diesem Jahr wurde Deutschland zuletzt Fußball-Weltmeister! Kurz danach präsentierte Apple das iPhone 6 – aus heutiger Sicht ein wahrlich alter Knochen.

2016

Inzwischen haben wir das Produkt verbessert und siehe da: Nur zwei Jahr später erzielt Friendsurance erneut beste Ergebnisse, hebt sich vom Markt ab. CHIP kürt uns erneut zum Sieger. Mit Blick in die USA stellen wir fest: Kaum Veränderung beim iPhone 7. Der Home Button ist nun kein physischer Knopf mehr, sondern eine Touch-Oberfläche, welche dem Nutzer haptisches Feedback liefert. Eine deutlich stärkere Veränderung liefert hingegen das Weiße Haus: Im gleichen Jahr wird Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt.

2017

Olé, Hattrick! Zum dritten Mal stauben wir den 1. Platz im Smartphone-Versicherungen Vergleichstest ab. Wir sind stolz wie Bolle und merken einmal mehr: Harte Arbeit zahlt sich aus! Auch das iPhone feiert gewissermaßen einen Hattrick: Es kommt das iPhone 8 auf den Markt, mit einem äußeren Erscheinungsbild, das sich seit dem iPhone 6 nicht geändert hat. Dafür hat sich etwas anderes, längst schon überfälliges, grundlegend geändert: In Deutschland wird die “Ehe für alle” eingeführt! 

2018

Wir optimieren unsere Versicherung, vergrößern das Team, bieten besseren Support. Siehe da: Erneut Testsieger! Und das, obwohl 2018 als das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Europa gilt – der Klimawandel scheint unaufhaltsam und bringt eine lange Dürreperiode mit sich. Im gleichen Jahr revolutioniert Apple das iPhone: Erstmals verschwindet mit Launch des iPhone X der Homebutton vollständig, seitdem spalten sich die Apple-Fans in zwei Lager.

2019

Fast schon Gewohnheit? Mitnichten! Wir freuen uns über das fünfte Mal CHIP Testsieger in Folge weil wir wissen: Von Nichts kommt Nichts. Das iPhone indes hat sich weiterentwickelt, mit dem iPhone 11 etabliert sich eine Formsprache, die bis heute anhält. In diesem Jahr werden E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Besonders in Großstädten sind sie aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.

2022

Auch in diesem Jahr setzen wir uns wieder als CHIP Testsieger durch – nach zwei langen Jahren Pandemie und Home Office. Natürlich haben wir die Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen und die Handyversicherung noch attraktiver gestaltet:
Ab sofort versichern wir Smartphones bis zu 6 Monate nach dem Kauf, ebenso wird verringerte Akkuleistung nun vom Leistungsumfang gedeckt. Wir sind stolz auf ein sich stetig verbesserndes Produkt und blicken sehnsüchtig dem “richtigen” Ende der Corona Pandemie entgegen. Gekürt wird das Jahr vom iPhone 14 Lineup, welches voraussichtlich im September präsentiert wird (und Gerüchten zufolge die alte Touch-ID wiederbeleben soll).

Und dazwischen?

Dem/ Der aufmerksamen Leser:in stellt sich die Frage: Was war denn in den Jahren dazwischen los? Wir könnten sagen, wir haben uns zurückgehalten und anderen den Vortritt gelassen. Wir könnten sagen, wir seien bescheiden und wollten keine weiteren Auszeichnungen. Das wäre aber alles andere als wahr oder transparent.

Was 2020 & 2021 wirklich los war? So wie viele andere haben auch wir lernen müssen, mit der neuen Situation umzugehen: Die meisten Mitarbeiter im Home Office, zeitgleich ein hohes Aufkommen von Kundenanfragen im Support, dazu das Eintüten neuer Kooperationen und Partnerschaften in verschiedenen Bereichen. 

So kam es, dass wir im CHIP Vergleichstest 2020 die Note “Sehr gut” erhielten, im Jahr darauf gingen wir in der Einzel-Kategorie “Schadensregulierung” als Sieger hervor.

Wie das? Unser Support Team hat trotz pandemiebedingter Umstände stark abgeliefert und etliche Schadensmeldungen hervorragend gemeistert. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an meine Kollegen!

Was kommt als Nächstes?

Es ist immer schade, wenn eine Serie zu Ende geht. Netflix User können ein Lied davon singen… Und damit das hier nicht der Fall ist, machen wir uns jetzt wieder an die Arbeit.

Genug gefeiert: Wir widmen uns wieder der fortwährenden Optimierung unserer Handyversicherung und bedanken uns natürlich bei all unseren Kunden und solchen, die es werden wollen! 

Denn diese Serie soll kein Ende haben. Und es ist auch keines in Sicht 😉